Nachwuchsförderung
Die Fakultäten unterstützen und betreuen den Nachwuchs sowohl beim Abschluss der Promotion und der Habilitation als auch bei der Übernahme von Funktionen in Lehre und Forschung. Die Universität ergänzt die Unterstützungsmassnahmen.
SRL Nr. 539f - Habilitationsordnung der Universität Luzern
SRL Nr. 539h - Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren
Doktorandenprogramme und Habilitationsverfahren werden von den Fakultäten durchgeführt.
Die Universität fördert gute Lehre und das Zentrum Lehre bietet Weiterbildung und Unterstützung im Bereich Hochschuldidaktik an. Diese Leistung richtet sich insbesondere an die Nachwuchskräfte, die Lehrtätigkeiten übernehmen.
Darüber hinaus können Dozierende jederzeit eine Evaluation ihren Lehrveranstaltungen beantragen.
Die Graduate Academy organisiert Workshops, die der Entwicklung von übertragbar Kompetenzen dienen. Die Entwicklung des Angebots folgt einem kontinuierlichen Zyklus von Planung, Umsetzung und Evaluationen. Damit entspricht es den Bedürfnissen der (Post-)Doktoranden.
Die Stelle für Forschungsförderung berät den Nachwuchs über die Möglichkeiten und Bedingungen, finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Die Universität unterstützt Forschungsaufenthalte im Ausland von Doktorandinnen und Doktoranden im Ausland. Die Graduate Academy verwaltet die Anträge auf Mobilitätsbeiträge für Doktorandinnen und Doktoranden, die sich während des Doktorats im Ausland aufhalten und ihre Doktorarbeit vorantreiben.
Die Nachwuchsförderung wird im Rahmen der Forschungsevaluation bewertet.
Das QMS für die Nachwuchsförderung auf der universitäre Ebene wird in QMS-Forschung+Nachwuchsförderung ausführlich beschrieben.