Forschungsleistung evaluieren
Die Universität berichtet ihrem Träger über ihre Forschungstätigkeit (und die damit verbundenen Aktivitäten) und analysiert ihre Leistungen, um ihre Forschungsstrategie auszurichten. So entwickelt sie jedes Jahr eine Evaluierung auf zwei Ebenen:
- Die Fakultäten, in deren Rahmen die Forschung stattfindet, entwickeln ihre Forschungsevaluation, indem sie sich an die Standards der Universität halten und die Besonderheiten ihrer Forschungskultur(en) hervorheben.
- Das Prorektorat Forschung legt mit Unterstützung der Forschungskommission die Evaluationsstandards der Universität fest und erstellt jedes Jahr eine konsolidierte Forschungsevaluation auf Universitätsebene.
Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung HFKG), Art. 22, Abs. 1, Anhang 1, Standard 3.2.
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), Institutionelle Akkreditierung: Leitfaden, Teil D: Erläuterungen zu den Qualitätsstandards, 3.2.
- Die Evaluation der Forschungsleistung (und der damit verbundenen Aktivitäten) wird jährlich durchgeführt. Sie wird eine Analyse der Zielerreichung der Leistungsvereinbarung bzw. des Leistungsauftrags beinhalten.
- Der Evaluationszeitraum umfasst vier Jahre, entsprechend der Dauer der Leistungsvereinbarung der Universität mit dem Kanton Luzern.
- Die Evaluation bezieht sich auf die folgenden Bereiche: Publikationen, Projekte, andere Dienstleistungen, Nachwuchsförderung, Unterstützung der Forschung auf Universitätsebene. Sie umfasst quantitative und qualitative Daten, Fluss- und Bestandsindikatoren und eine Beziehung zwischen Leistung und Ressourcen. Sie wird eine Analyse umfassen, die die Festlegung strategischer Ziele begründet.
- Evaluationsberichte der Fakultäten
- Evaluationsbericht der Universität