Beiträge und Fördermöglichkeiten
Doktorierende mit einem hervorragenden Dissertationsprojekt können Mobilitätsaufenthalte im Ausland von drei bis zwölf Monaten beantragen. Das Stipendium wird als Pauschale ausbezahlt und soll einen Beitrag zu Lebenshaltungs-, Reise- und Forschungskosten leisten. Die Höhe der Pauschale wird jeweils im Vorfeld der Ausschreibung bekanntgegeben.
Doktorierende in der Abschlussphase ihrer Dissertation können eine Abschlussfinanzierung für die Fertigstellung ihrer Dissertation beantragen. Diese beinhaltet das Salär für eine sechsmonatige Freistellung von Assistenz-, Lehr- und Verwaltungsaufgaben.
Es gibt zwei mögliche Eingabetermine pro Jahr. Die Gesuche werden an den darauffolgenden ordentlichen Sitzungen der Forschungskommission (FoKo) behandelt. Die Bewerbung erfolgt über das Modul "Interne Finanzierung" im Forschungsinformations-System der Universität Luzern (FIS).
EINGABETERMINE 2025
24. Februar
22. September
FOKO-SITZUNGSTERMINE 2025
27. März
23. Oktober
UniLU Doc.Mobility
gültig seit 1. Februar 2024
* Für Doktorierende mit einer Anstellung an der UniLU: Bitte beachten Sie, dass ein Forschungsaufenthalt zu einem Aussetzen ihrer Lohnentwicklung führen kann.
* Für Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung in der Schweiz: Ein Mobilitätsaufenthalt kann Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltstitel in der Schweiz haben. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig beim Migrationsamt.
Das Reglement für FS25 sowie ein Merkblatt sind in Erarbeitung. Wenden Sie sich bei Fragen an: graduateacademy @ unilu.ch