Beurteilungs- und Fördergespräche BFG

In Beurteilungs- und Fördergesprächen (BFG) geht es insbesondere darum, Wertschätzung für die geleistete Arbeit zu vermitteln, Stärken und Schwächen anzusprechen und gemeinsam zu analysieren, die fachlichen und persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeitenden weiter zu entwickeln, die Umsetzung vereinbarter Ziele zu überprüfen und neue Ziele, Schwerpunkte und Prioritäten abzustimmen. Im Einklang mit den vereinbarten Zielen werden gegebenenfalls geeignete Fördermassnahmen beschlossen. Zudem sollen, falls erforderlich, auch Stellenbeschreibung und Arbeitszeitmodell besprochen werden. Das BFG wird schriftlich dokumentiert, in der Regel mit dem dafür vorgesehenen Formular. Im Rahmen des BFG haben die Mitarbeitenden Gelegenheit für eine Rückmeldung (Vorgesetztenbeurteilung).

Die Vorgesetzten von administrativ-technischen Mitarbeitenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden ohne Qualifikationsstellen und Lehr- und Forschungsbeauftragten führen einmal jährlich sowie vor Ablauf der Probezeit (innerhalb dreier Monate seit Stellenantritt) ein BFG durch. BFGs werden auch als Massnahme zur Betreuung und Förderung der Assistierenden und Oberassistierenden (Qualifikationsstellen) eingesetzt (sogenannte Anstellungs- und Ausbildungsabsprache; AAA). Weil diese Personen ein Doktorats- oder Habilitationsprojekt verfolgen, ist bei den AAAs auf besondere Fristen zu achten. Zudem unterscheiden sich die Inhalte des BFG insofern, als die angestrebte Qualifikation und die dafür nötigen Publikationen und Fördermassnahmen im Vordergrund stehen.

Für Projektmitarbeitende, insbesondere SNF-Mitarbeitenden, gelten die Bestimmungen über das BFG analog, selbst wenn sie ihre Qualifikationsarbeit bzw. ihr Projekt weitgehend selbständig bearbeiten und insofern keine eigentliche Vorgesetztenstellung besteht.