Institutionelle Akkreditierung
Ablauf
Richtlinien des Schweizerischen Akkreditierungsrates.
Leitfaden der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung.
Das Gesuch der Universität Luzern um Zulassung zum Verfahren wurde im Dezember 2019 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) genehmigt.
Der Selbstbeurteilungsbericht umschreibt, wie die im HFKG präzisierten Qualitätsstandards (vgl. Art. 30 HFKG) erfüllt sind.
Vom 9. bis 11. März 2021 führte eine Gruppe von fünf Expertinnen und Experten eine Anhörung von Vertretern der Gruppen (Unileitung, Mittelbau, Studierende, Lehrkörper, Verwaltungspersonal, technisches Personal, etc.) der Universität durch. Die Sitzungen finden aufgrund der COVID-Pandemie über Zoom statt.
Die von AAQ beauftragten externen Experten legen ihren Bericht vor. Die Universität nimmt Stellung dazu.
Am 24. September 2021 beschloss der Schweizerische Akkreditierungsrat, die Universität Luzern zu akkreditieren.
September 2021: Gründung der Qualitätskommission und Start des Projekts "Qualitätsstrategie".
Juni 2022: Der Senat genehmigt das neue Qualitätshandbuch, das die Qualitätsstrategie und die Richtlinien für das QMS enthält.
Juli 2022: Veröffentlichung der neuen Qualitätswebsite der Universität, die das Qualitätshandbuch enthält und auf die Elemente des QMS verweist. Die Veröffentlichung des Qualitätshandbuchs und der Website "Qualität" wurde den Mitarbeitenden der Universität über den Newsletter "Uni Inside" angekündigt. Die gleichen Elemente wurden den Studierenden über den Newsletter "Semester-Info" mitgeteilt.
September 2022: Der Bundesrat hat die Universität Luzern gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt. Diesem Beschluss vorausgegangen ist die institutionelle Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat. (News, Original-Mitteilung des Bundesrates)