Zum Schutz von ALLEN

Die Menschenrechte sind in ihrer universellen Gültigkeit ethisch begründbar. Sie können sich auf das Prinzip der Verletzbarkeit abstützen, schreibt Prof. Dr. Peter G. Kirchschläger im Fokusthema der österreichischen Wochenzeitung «Die Furche».

Aus Eigeninteresse wird gegenwärtig von verschiedenen Akteuren versucht, die Menschenrechte unter Verdacht zu stellen: Gewisse Regierungen versuchen, die Menschenrechte zu diskreditieren, um uneingeschränkt Macht missbrauchen zu können oder um bei einer Gruppe von Menschen vermeintlich populär zu werden, indem sie die Menschenwürde einer anderen Gruppe verletzen – z. B. durch unverhältnismäßige Zwangsabschiebungen. Einige Konzerne stellen Profit über die Achtung der Menschenrechte aller Menschen, indem sie beispielsweise Rohstoffe von Kindern unter menschenunwürdigen Bedingungen schürfen lassen. Illiberale Strömungen und Gruppierungen in allen Religionen meinen, dass Menschen an der Kirchentür, am Eingang zum Tempel, zur Synagoge oder zur Moschee ihre Menschenrechte abgeben würden. Diesen Versuchen, die Menschenrechte schwächen zu wollen, ist entgegenzuhalten, dass die Menschenrechte in ihrer Universalität ethisch begründbar sind. Dies bedeutet, dass rationale Gründe aufgeführt werden können, warum alle Menschen Trägerinnen und Träger von Menschenrechten sind – bedingungslos, immer und überall.

Den vollständigen Artikel lesen: Die Furche, 6.12.18