Neuberufen: Martina Tollkühn im Gespräch
Seit hundert Tagen ist Martina Tollkühn Assistenz-Professorin für Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Theologischen Fakultät. Im Interview berichtet sie, wie sie ihren Start in Luzern erlebt hat und was sie in Lehre und Forschung beschäftigt.
Martina Tollkühn, wie haben Sie sich an der Universität Luzern eingelebt?
Martina Tollkühn: Sehr gut! Es war ja kein kompletter Neustart, weil ich schon Teile meiner Assistenz- und Oberassistenzzeit in Luzern verbracht habe, bevor ich wegberufen wurde. Insofern ging das Einleben an der Universität sehr zügig. Es war für mich ein Kompliment und ich freue mich sehr, dass die TF mich zurückberufen hat. Mit ein bisschen Spannung erwartet habe ich das Ankommen in der neuen Rolle als Professorin, in der Praxis war es aber überhaupt kein Problem.
Was ist bisher Ihr Highlight?
Bisher hatte ich zwei Highlights: Bei der Abschiedsvorlesung meines Vorgängers, Prof. em. Dr. iur. can., lic. theol. Adrian Loretan, durfte ich ihm die ihm gewidmete Festschrift übergeben. Bei seinen Dankesworten stellte er mich der vollen Jesuitenkirche als designierte Nachfolgerin vor. Diese öffentliche Wahrnehmung und der Applaus waren ein überwältigendes Erlebnis. Das andere Highlight war, als schon nach wenigen Wochen ein Student aus der Vorlesung angefragt hat, ob ich seine Masterarbeit betreuen würde.
Welche Lehrveranstaltung führen Sie zurzeit durch und um was geht es da?
Die Hauptvorlesung behandelt die Themen Rechtsphilosophie und kirchliches Strafrecht. Die Studierenden sind sehr engagiert, stellen kritische Rückfragen, und diskutieren über die großen Fragen mit: Was ist gerecht und was ist Gerechtigkeit? Kann ein Staat auf rein positivem Recht aufgebaut werden oder braucht er rechtsphilosophische – früher hätte man gesagt: naturrechtliche – Vorannahmen? Welche Rolle können die Theologie und besonders das Kirchenrecht hierbei übernehmen? Außerdem halte ich die Einleitungsvorlesung, bei der ich für die meisten Studierenden den Erstkontakt mit dem Kirchenrecht herstelle. Es macht mir große Freude zu erleben, wenn Studierende kirchenrechtlich-systematisch denken lernen und die Rechtsnormen anhand ihrer Erlebnisse aus der eigenen Schulzeit, der Pfarrei und anderen Alltagssituationen reflektieren.
Woran forschen Sie momentan?
Mein Hauptforschungsprojekt als Assistenzprofessorin ist die Habilitation. Hier untersuche ich ein bestimmtes kirchenrechtliches Rechtsinstrument, die Instruktion. Das ist in etwa vergleichbar mit der Wegleitung im weltlichen Recht. Dabei interessieren mich die (veränderte) Anwendung und besonders die rechtlichen Folgerungen daraus.
Und was steht in Zukunft an?
Jetzt beginnt die spannende Aufgabe, inhaltlich zu gestalten. Der Lehrstuhl befasst sich mit dem Kirchenrecht – dem Recht der Kirche für sich selbst – und dem Staatskirchenrecht als Recht, das der Staat und die Kantone bezüglich der Religionsgemeinschaften erlassen. In der immer pluralistischeren Schweizer Landschaft müssen bisher «ewige Wahrheiten» zu Grundrechten, traditionellen Vorrechten und Religion in der Öffentlichkeit neu betrachtet und ausverhandelt werden. Gerade dafür braucht es gute Forschende im Kirchenrecht.
