Märkte

Um seine Ziele zu erreichen, greift der Staat in vielfältiger Weise in Märkte ein und steuert das Verhalten von Unternehmen und Konsumenten. Staatliche Regulierungen können die Herstellung und den Schutz des Wettbewerbs bezwecken, indem sie ein Marktversagen korrigieren. Häufig dienen aber staatliche Eingriffe der Verwirklichung von Interessen des Gemeinwohls wie solchen des Konsumentenschutzes, der Nachhaltigkeit, des sozialen Ausgleichs oder der Grundversorgung. Die verschiedenen Regulierungsziele stehen oftmals in einem Spannungsverhältnis mit dem ordnungspolitischen Grundentscheid für eine freie Marktwirtschaft und freien Wettbewerb. Die Fragen nach der richtigen Regulierung und der angemessenen Regulierungsdichte sind deshalb zentral für die Wirtschaft. Nicht immer ist klar, ob die Regulierungen ihre Ziele überhaupt erreichen und ob die Ziele nicht durch weniger wettbewerbshemmende Regulierungen erreicht werden könnten. Dabei wird zunehmend deutlich, das wesentliche Regulierungsfragen vor allem als Fragen der wirtschaftlichen Selbstregulierung zu behandeln sind.

Das WiRe beschäftigt sich mit Themen der Sektorenregulierung, wie etwa Energierecht, Agrar- und Landwirtschaftsrecht, Infrastrukturrecht, Medizin und Gesundheit u.a. Dabei gilt es auch das Wettbewerbsrecht und das öffentliche Vergaberecht zu berücksichtigen. Im Rahmen des WiRe werden die Kompetenzen im Bereich der verschiedenen Sektoren gebündelt und horizontale Fragestellungen untersucht.