Land- und Ernährungswirtschaft

Der Land- und Ernährungswirtschaft kommt in der Schweiz nicht nur herausragende wirtschaftliche Bedeutung zu, sie weist auch eine breite Palette rechtlicher Regulierung und Fragestellungen auf. Das Landwirtschaftsgesetz des Bundes sowie zahlreiche Verordnungen determinieren das unternehmerische Handeln von Landwirten und Betrieben des Primärsektors sowie der nachgelagerten Bereiche. Unter den Rahmenbedingungen der Art. 104 und 104a Bundesverfassung werden insbesondere die öffentlichen Interessen, denen der Sektor genügen muss, deutlich. Neben der Ausrichtung auf den Markt muss die Produktion nachhaltig sein, zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Kulturlandschaft sowie dezentralen Besiedlung des Landes beitragen. In diesem Sinne hat das Agrarrecht von je und exemplarisch Marktregulierungen wie etwa Produktionsbeschränkungen (Milchreferenzmengen, Höchstbestände, Pflanzrechte) aufgewiesen, während heute das Subventionsrecht im Mittelpunkt steht. Die Subsidiarität der Direktzahlungen, geknüpft an Bodenbewirtschaftung und Bäuerlichkeit der Betriebe sowie die Erfüllung ökologischer Vorgaben im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) seien exemplarisch erwähnt. Auf zahlreiche weitere Bereiche wie Produzenten- und Branchenorganisationen, Qualitätsvorschriften, Kennzeichnung, Struktur- und Sozialmassnahmen oder den Rahmen des bäuerlichen Bodenrechts sei hingewiesen. Aufgrund der beiden Bilateralen Abkommen mit der EU im Landwirtschaftsbereich sowie dem Konnex zum WTO-Recht und hier insbesondere zum Agreement on Agriculture (AoA) finden sich auch zahlreiche Problemstellungen im supranationalen und internationalen Recht. Spannende Rechtsfragen in diesem stark von der Agrarpolitik dominierten Bereich sind garantiert.