Energie

Die Energiemärkte haben eine überragende volkswirtschaftliche Bedeutung, da praktisch jede wirtschaftliche Tätigkeit Energie benötigt. Das Energierecht im weitesten Sinne umfasst vor allem die Elektrizitäts- und Gasmärkte, aber etwa auch den Fernwärmemarkt. Die Bundesverfassung fordert in Art. 89 Abs. 1 eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. Diese Ziele stehen häufig im Widerspruch zueinander und müssen von Gesetzgeber und Regulator immer wieder gewichtet und miteinander in Ausgleich gebracht werden.

Insbesondere der Elektrizitätsmarkt hat, vor allem aufgrund der natürlichen Stromnetzmonopole, eine wettbewerbsrechtliche Sonderstellung. So befindet sich die Energieversorgung noch heute mehrheitlich in kantonaler Hand. Gleichzeitig wandelt sich das Verständnis des Monopolcharakters dahingehend, dass nur noch der Netzbetrieb selbst für ein natürliches Monopol gehalten wird, hinsichtlich Stromerzeugung und -lieferung jedoch Wettbewerb herrschen soll. In der Schweiz wurde der Strommarkt bislang für Grossverbraucher geöffnet; eine vollständige Strommarktliberalisierung ist in der anstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes geplant. Die (Teil-)Liberalisierung des Strommarktes ging einher mit der Regulierung durch die unabhängige Elektrizitätskommission ElCom.

Verschärft werden die energierechtlichen Fragestellungen durch die Bedeutung des Energiesektors für den Klimawandel. Aufgrund der erheblichen Treibhausgasemissionen dieses Sektors werden die Aspekte der sicheren und ausreichenden Energieversorgung zunehmend durch Anliegen des Klimaschutzes überlagert. Hieraus erklärt sich die hohe Dynamik des Energierechts mit zahlreichen Gesetzesrevisionen allein in den letzten Jahren sowie verschiedenen aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren.