Gesundheit
Das Gesundheitswesen ist einer der am stärksten wachsenden Wirtschafsbereiche, der mit über 11% des Bruttoinlandprodukts mittlerweile grösser ist als der Finanzmarkt. Neben wettbewerblich organisierten Bereichen wie den Arzneimittel- und Medizinproduktemärkten ist das Gesundheitswesen in hohem Ausmass von versorgungsplanerischen Elementen und sozialversicherungsrechtlicher Steuerung geprägt. In regulatorischer Hinsicht besteht die zentrale Herausforderung darin, die Effizienz- und Innovationspotenziale des Wettbewerbs soweit wie möglich zu nutzen und zugleich den diskriminierungsfreien Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Prof. Dr. Bernhard Rütsche
Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie
T +41 41 229 53 69 • Raum 4.B10 • bernhard.ruetsche @ unilu.ch
Mehr Infos zu Prof. Dr. Bernhard Rütsche

Prof. Dr. Malte Gruber
Ordinarius für Rechtsphilosophie und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht und Recht der neuen Technologien
T +41 41 229 53 46 • Raum 4.A45 • malte.gruber @ unilu.ch
Mehr Infos zu Malte Gruber
TA-SWISS-Projekt «Genome Editing – Interdisziplinäre Technikfolgenabschätzung. Rechtlicher Kontext und Regulierung»
Prof. Dr. Malte Gruber
Neue Techniken des Genome Editing, vor allem die so genannte «Gen-Schere» CRISPR/Cas9, haben das Potential, grundlegende Aspekte unseres moralischen Selbstverständnisses, existierende rechtliche Regulierungen und gesellschaftliche Gegebenheiten in Frage zu stellen. Im Rahmen einer von der TA-SWISS in Auftrag gegebenen interdisziplinären Technikfolgenabschätzung soll ein grundlegender Rechtsrahmen entwickelt werden, der für die juristische Dogmatik und Gesetzgebung weitere Empfehlungen mit besonderem Fokus auf das schweizerische Recht unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte bereithält. Das Projekt bildet den rechtswissenschaftlichen Teilbereich eines Verbundprojekts, welches in Zusammenarbeit mit dem Institut für Höhere Studien (Wien), dem Interdisziplinärem Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (Graz) sowie der KU Linz bis zum Jahr 2019 weitergeführt wird.
- Daria Gerber, Ausgestaltung des Versicherungsaufsichtsrechts in der Schweiz
- Dario Picecchi, Das Gebot der Wirtschaftlichkeit im Krankenversicherungsrecht
- Gruber Malte, Das Recht des ‚Spenderkindes‘ auf Kenntnis seines biologischen Vaters. Zur Konstruktion zivilrechtlicher Auskunftsansprüche aus Generalklauseln und drittschützenden Verträgen, Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft (ZfPW) 2016, S. 68–84.
- Rütsche Bernhard, Staatliche Leistungsaufträge und Rechtsschutz, in: ZBJV 2/2016, S. 71–113
- Rütsche Bernhard, Was sind öffentliche Aufgaben?, in: recht 4/2013, S. 153–162
- Rütsche Bernhard, Aufsicht im Bereich der Krankenzusatzversicherungen – Surveillance dans le domaine des assurances-maladie complémentaires, Zürich 2017
- Rütsche Bernhard, Zusatzversicherte Leistungen von Spitälern – Prestations des hôpitaux couvertes par les assurances complémentaires. Zulässigkeit und Grenzen medizinischer Leistungsdifferenzierungen – Licéité et limites des différenciations médicales des prestations, Zürich 2017
- Rütsche Bernhard, Spitalplanung und Privatspitäler – Planification hospitalière et cliniques privées. Aktuelle Rechtsfragen zur Umsetzung des KVG – Questions juridiques actuelles relatives à l’application de la LAMal aux cliniques privées, Zürich 2016
- Rütsche Bernhard, Datenschutzrechtliche Aufsicht über Spitäler/Surveillance de la protection des données dans les hôpitaux, digma-Schriften, Bd. 6, Zürich 2012
- Rütsche Bernhard, Neue Spitalfinanzierung und Spitalplanung. Insbesondere zur Steuerung der Leistungsmenge im stationären Bereich, Bern 2011