Öffentliche Beschaffungen von Strom

Seit der Teilliberalisierung des Strommarktes im Jahr 2009 können Grossverbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen. Davon profitiert auch das Gemeinwesen. Akteure der öffentlichen Hand kaufen Strom ein, um ihren Eigenbedarf zu decken und Private mit Strom zu versorgen. Gilt für diese Beschaffungen das öffentliche Vergaberecht?

Bis heute ist umstritten, ob das öffentliche Vergaberecht auf Stromeinkäufe durch das Gemeinwesen Anwendung findet. Die Autoren untersuchen in diesem Gutachtendas Zusammenspiel von Stromversorgungs- und Vergaberecht und prüfen, in welchen Konstellationen öffentliche Auftraggeber die Beschaffung von Strom ausschreiben müssen. Weiter wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen Verteilnetzbetreiber und andere öffentliche Auftraggeber den Strom aus eigener Produktion oder von nahestehenden Produktionsunternehmen vergaberechtsfrei beziehen dürfen.
Prof. Dr. Nicolas Diebold ist Ordinarius für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Luzern. Martin Ludin forscht als wissenschaftlicher Assistent an seinem Lehrstuhl.