Öffentliches Vergaberecht

Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich Güter, Dienstleistungen und Bauleistungen im Wert von über CHF 35 Milliarden. Die Politik und Gesellschaft fordern immer wieder, dass diese Gelder in die Schweizer Wirtschaft fliessen und öffentliche Aufträge deshalb an regionale oder zumindest nationale Unternehmen vergeben werden. Es stösst auf Unverständnis, wenn Schweizer Armeesackmesser in China und Fenster für das Bundeshaus in Tschechien hergestellt werden. Gleichzeitig sind Behörden, die ihre Aufträge nicht öffentlich ausschreiben, den Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Korruption ausgesetzt. Schlagzeilen zu «Beschaffungs-Skandalen» in der Verwaltung sind regelmässig Gegenstand der medialen Berichterstattung. Doch welche Regeln gelten nun wirklich?

Seit Mitte der 1990er Jahre verfügt die Schweiz über ein modernes Vergaberecht. Es handelt sich um ein junges Rechtsgebiet mit starken internationalen Bezügen und grosser praktischer Bedeutung. Auf internationaler Ebene regeln die Welthandelsorganisation (WTO) und die Bilateralen Abkommen Schweiz-EU, welche Aufträge weltweit oder europa­weit ausgeschrieben werden müssen. Im Inland ist das Vergaberecht in verschiedenen Erlassen auf Stufe Bund und Kantone geregelt.

In dieser Lehrveranstaltung werden das internationale und nationale Vergaberecht vertieft dargestellt und Bezüge zum EU-Vergaberecht und zu anderen Rechtsgebieten wie das Kartellrecht aufgezeigt.