Wettbewerbsrecht

Die Kenntnis des Wettbewerbsrechts ist nicht nur „Kür“, sondern „Pflicht“ für alle Studentinnen und Studenten, die später im Wirtschaftsrecht kompetent arbeiten wollen, sei es in Wirtschaftskanzleien, in Unternehmen, in Verbänden, in der Politik oder in der Verwaltung.

Das Wettbewerbsrecht umfasst sämtliche Rechtsgebiete die den Wettbewerb vor staatlichen oder privaten Verfälschungen schützen, den Wettbewerb fördern oder die Folgen bei fehlendem Wettbewerb regeln. In der Veranstaltung werden die Grundlagen der folgenden Themen vermittelt und deren Zusammenhänge aufgezeigt: Wirtschafts­verfassung (Art. 27 und 94 BV), Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz, Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse, Freizügigkeitsabkommen CH-EU, Preis­überwachungs­gesetz, Beschaffungsrecht sowie Auszüge aus Spezialgesetzen des Infrastrukturrechts (z.B. Radio- und Fernsehgesetz, Fernmeldegesetz, Postgesetz). Der Stoff gliedert sich entsprechend dem Skript in drei Teile:

  • Grundlagen: Wirtschaftsfreiheit, Arten von Märkten (offene und geschlossene Märkte), Schutz des Wettbewerbs durch das Recht
  • Marktzugang: Produkte-, Dienstleistungs-, Beschaffungs-, Infrastruktur- und Grundversorgungsmärkte
  • Wettbewerb im Markt: Schutz von Wettbewerbsparametern wie Angebot, Preis und Werbung, Preisüberwachung, Subventionen und staatliche Wirtschaftstätigkeit

In der Veranstaltung Wettbewerbsrecht werden die Grundlagen für vertiefende Masterveranstaltungen im Bereich des Wettbewerbsrechts gelegt wie namentlich Kartellrecht, Öffentliches Vergaberecht, International Trade Law oder Infrastrukturrecht.