Profil

Schutz von Wettbewerb

Die Bundesverfassung enthält den ordnungspolitischen Grundentscheid für eine freie Marktwirtschaft. Sie ver­pflichtet den Staat, bei der Wirtschafts­regulierung keine gegen den Wett­bewerb gerichteten Massnahmen zu treffen und die Volkswirtschaft vor Kartellen und anderen privaten Wettbewerbsbeschränkungen zu schützen. Dieser Wettbewerbsschutz steht im Zentrum der Forschungs- und Lehrtätigkeit der Professur von Nicolas Diebold.

Das ganzheitlich verstandene Wettbewerbsrecht umfasst das Recht zum Schutz des Wettbewerbs vor privaten und staatlichen Beschränkungen, das Recht der wirt­schaft­lichen Integration auf multilateraler und regionaler Ebene, das schweizerische Binnen­markt- und Beschaffungsrecht bis hin zu sektoriellen Wirtschaftsregulierungen. Im Fokus der Forschung von Nicolas Diebold und seinem Team stehen die Rechtsgrundsätze, wie etwa das Cassis de Dijon-Prinzip oder das Diskriminierungsverbot, mit denen der Aus­gleich zwischen dem Schutz von Wettbewerb und anderen politischen Anliegen wie Nach­haltigkeit, Sozialpolitik, Grundversorgung und Konsumentenschutz erreicht werden soll.

Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Der internationale Wirtschaftsverkehr wird durch eine Vielzahl von Staatsverträgen ge­regelt, in die die Schweiz eingebunden ist. Im Rahmen der WTO profitiert die schwei­zerische Exportwirtschaft von einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Weltmärkten. Gleichzeitig verpflichtet sich die Schweiz, die nationalen Märkte nicht durch protektio­nistische Massnahmen abzuschotten. Das Recht der WTO ist ein erster Schwerpunkt der Professur Diebold.

Aufgrund des Verhandlungsstaus in der WTO setzen die Staaten wieder vermehrt auf regionale und bilaterale Abkommen. So verhandeln etwa die EU und die USA derzeit ein transatlantisches Frei­­handels­­abkommen TTIP. Die Schweiz ist in ein Netz von Frei­handels­abkommen mit über 30 Staaten eingebunden. Mit der EU hat die Schweiz ein politisch wie juristisch komplexes Vertragswerk abgeschlossen. Diese regionalen und bilateralen Wirtschaftsabkommen bilden ebenfalls Gegenstand der Forschung und Lehre von Nicolas Diebold.

Allgemeines Wettbewerbsrecht

Neben dem Aussenwirtschaftsrecht beschäftigt sich das Team von Nicolas Diebold mit dem allgemeinen Wettbewerbsrecht. Handels- und Wettbewerbshindernisse bestehen nicht nur im internationalen, sondern auch im interkantonalen und gar interkommunalen Verhältnis. Öffentliche Aufträge werden lieber an regionale Unternehmen erteilt als öffentlich ausgeschrieben. Unterschiedliche kantonale Regulierungen in Bereichen wie etwa Taxi, Sicherheitsdienst, Gesundheit und Bau führen zu abgeschotteten Märkten. Neue und innovative Geschäftsmodelle wie UBER laufen Gefahr, durch regulatorische Hindernisse im Keim erstickt zu werden. Das Wettbewerbsrecht schützt den Markt vor solchen Eingriffen und Verzerrungen.