Forschung

Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Dr. Andreas Eicker liegen in den Bereichen Grund­fragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs; Ne­ben­straf­recht und Verwaltungsstrafrecht sowie Strafprozessrecht und die Prozeduralisierung ma­te­riel­len Strafrechts.