Profil

Gesetze zu kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte anzueignen, sondern ihren Sinn und ihre Tragweite. Strafrecht zu erforschen, in der richtigen Weise am Recht zu zweifeln und es zu hinterfragen sowie die dafür notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, ist die Auf­gabe der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht von Andreas Eicker.

Weitreichende praktische Relevanz des Strafrechts

Strafrecht in seiner praktischen Anwendung betrifft allem voran das Nebenstrafrecht, also Strafbestimmungen, die ausserhalb des Strafgesetzbuchs geregelt sind. Dazu ge­hören beispielsweise Strafvorschriften im Strassenverkehrsgesetz und im Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs geschieht sodann auf der Basis verfahrensrechtlicher Vorschriften, die in der Strafprozessordnung, aber auch im Bun­des­gesetz über das Verwaltungsstrafrecht zu finden sind.

Die damit angesprochenen Themenbereiche bilden die Lehr- und Forschungs­schwer­punk­­­te der Professur von Andreas Eicker. Zeugnis dessen sind entsprechende Lehr­ver­an­staltungen und Lehrbücher zum Verwaltungsstrafrecht, Strafprozessrecht und Neben­straf­recht, die in Zusammenarbeit mit seinen Assistierenden sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Rechts­praxis erschienen sind. Die Verbindung zur Praxis wird zudem durch die gemeinsame Herausgabe eines «Basler Kommentars zum Verwaltungs­­straf­gesetz» und durch von der Professur organisierte Fachtagungen hergestellt – etwa zu «aktuellen Herausforderungen für die Praxis im Verwaltungsstrafverfahren» oder zum «Ver­waltungsstrafrecht im Wandel». Darüber hinaus befassen sich Andreas Eicker und sein Team mit dogmatischen Problemen sowie mit Fragen der Steuerung durch Recht. Ent­sprechende, international und interkulturell ausgestaltete Projekte betreffen bei­spiels­weise die rechtsvergleichende Untersuchung von Strafschärfungsgründen sowie die Zu­sam­menarbeit mit der Theologischen Fakultät der Universität Luzern und ver­schie­den­en Rechtsfakultäten türkischer Universitäten zum Thema «Ehre in Recht und Religion». Dies in Gestalt  gemeinsamer Tagungen, Publikationen, Seminare und Lehrveranstaltungen.

Der Lehrstuhlinhaber ist Mitherausgeber der «Neuen Kriminalpolitik» (NK) und Redaktor bei verschiedenen Fachzeitschriften sowie dem «Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht» und dem «digitalen Rechtsprechungs-Kommentar» (dRSK) Strafrecht.

Forschungsorientierte Lehre

Andreas Eicker ist es ein Anliegen, den Studierenden zu vermitteln, dass ein Studium der Rechtswissenschaft mehr ist, als auf der Basis vermeintlich gesicherter Erkenntnis Rechts­­kunde zu betreiben. Es geht ihm darum, das Recht exemplarisch als Studien- und Forschungsgegenstand sichtbar zu machen, was insbesondere heisst, auf wissen­schaft­licher Grundlage Recht zu hinterfragen und weiter zu denken.

Doch nicht nur die «eigenen» Studierenden gehören zum Zielpublikum. Für Primar­schü­lerinnen und -schüler bietet die Professur Einblicke ins  Strafrecht im Rahmen der «Kin­der­uni Luzern» an und für angehende Studierende entsprechende Schnupper­vorlesungen. Exkursionen zu Strafanstalten stehen sodann für solche Studierende auf dem Programm, als deren Mentor Andreas Eicker fungiert.

Vielseitig engagiert in Weiter­bildung und uni­ver­sitärer Selbst­ver­wal­tung

Neben der Ausbildung angehender Juristinnen und Juristen ist die Fortbildung von Prak­tikerinnen und Praktikern ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Professur von An­dreas Eicker. Für die Staatsanwaltsakademie und externe Behörden betreut er immer wieder Weiterbildungsmodule zum Neben- und Verwaltungsstrafrecht. Im Rahmen der Stiftung für Rechtsausbildung ist Andreas Eicker in leitender Funktion an der Ausbildung von Rechts­prak­ti­kan­tin­nen und -praktikanten beteiligt. Ausserdem beschäftigen ihn Bil­dungs­fragen als Mitgleid der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) sowie in Gremien auf Gemeindeebene.

In der universitären Selbstverwaltung ist Andreas Eicker vielseitig tätig. Nach seinem En­ga­gement in der universitären Lehrkommission, der Evaluationskommission und der Fa­kul­täts­leitung war er von August 2019 bis Juli 2022 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.