Tagung zum Thema «Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel»

Gegenstand und Zielsetzung der Tagung

Verwaltungsstrafrecht spielt in weiten Teilen des Nebenstrafrechts eine Rolle und hat ins­be­son­de­re verfahrensrechtlich praktische Bedeutung. Trotz seiner Praxisrelevanz ist es wissenschaftlich kaum durchdrungen und für viele Rechtsanwender eine «black box» zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht.

Tatsächlich war die Zuordnung des Verwaltungsstrafrechts im Rechtssystem einem steten Wandel unterworfen und sie ist immer noch umstritten. Erst neuerdings wird das Ver­wal­tungs­straf­recht als «echtes» Strafrecht der öffentlichen Verwaltung wahrge­nommen. Da­raus ergibt sich insbesondere für die Strafverfolger ein konfliktreiches Spannungsfeld zwischen administrativrechtlichen Bedürfnissen einerseits und strafverfahrensrechtlichen Anforderungen andererseits. Auch das Verhältnis zwischen dem in die Jahre gekommenen Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) und dem revidierten Allgemeinen Teil des StGB sowie der modernen StPO zwingen das Ver­waltungsstrafrecht zum Wandel. Aktuell wird auf politischer Ebene die Zukunft des Ver­waltungsstrafrechts überhaupt dis­ku­tiert. Zu erwarten ist, dass sich das VStrR aber­mals wird wandlungsfähig zeigen müs­sen.

Vor diesem Hintergrund wird zurück auf die Entwicklung des Ver­wal­tungs­straf­rechts ge­blickt, um davon ausgehend Grundlagen formellen und materiellen Verwaltungs­straf­rechts zu erarbeiten, die sodann genutzt werden, um die praktischen Probleme und mög­liche Erweiterungen des Regelungsgegenstands zu besprechen.

 Themen: 
– Das Verwaltungsstrafrecht im Rechtssystem 
– Materielles und formelles Verwaltungsstrafrecht, einschliesslich Sanktionen 
– Verhältnis des VStrR zum Kriminalstrafrecht und Strafprozessrecht 
– Verwaltungsbehörden des Bundes als Strafverfolgerinnen 
– Der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren 
– Strafverteidigung in Verwaltungsstrafsachen           
– Steuerrecht und Verwaltungsstrafrecht 

Gemeinsam mit: 
RA Dr. iur. Jonas Achermann Gerichtsschreiber, Kantonsgericht Luzern 
Lic. iur. Peter Aschwanden Eidg. Dipl. Steuerexperte, GHM Partners AG Zug 
RA Michael Burri Strafverfolger (Untersuchungsleiter),Swissmedic Bern  
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Luzern  
RA Friedrich Frank Strafverteidiger, Blum & Grob Rechtsanwälte AG Zürich 
Lic. iur. Reto Giger Eidg. Dipl. Steuerexperte, GHM Partners AG Zug 
RA Dr. iur.  Alexander Locher Juristischer Sekretär des Gemeindeamts des Kantons Zürich, Direktion der Justiz des Innern 
RA Dr. iur. Judith Natterer Gartmann Beratend und forensisch tätig im Bereich Verwaltungsstrafverfahren, Lehrbeauftragte Universität Basel  
Dr. iur. Daniel Spycher Ehem. Strafverfolger der Eidg. Spielbankenkommission Bern

Förderung:  
Staatsanwaltsakademie, Universität Luzern

Flyer
Beitrag im uniluAKTUELL 2016/56b