Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahrens-recht

Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR)  ge­währt den Bundesbehörden weit reichende  Ermittlungs- und Strafkompetenzen auf der Grundlage materiell- und for­mell­recht­licher Vorschriften, die sowohl vom Strafgesetzbuch als auch von der Strafprozessordnung abweichen.

Gegenstand dieses Forschungsprojekts sind die allgemeinen und besonderen Bestimmungen des VStrR und sein Ver­fah­rens­recht. Berücksichtigt werden vor allem die Schnitt­stel­len­probleme, die sich bei einer subsidiären Anwendung des in­zwischen revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs ergeben und die aus der Frage resultieren, inwieweit der Rechtsanwender an strafprozessuale Grundsätze und Min­dest­garantien gebunden ist, obwohl das VStrR keinen generellen Bezug auf die Straf­pro­zess­ord­nung nimmt. Diese Themen werden vor dem Hintergrund einer Einordnung des Verwaltungsstrafrechts ins System der Schweizer (Straf-)­Rechts­ord­nung angegangen. Die Aufarbeitung dieses Rechtsgebiets greift sowohl die Verwaltungspraxis als auch die Recht­sprechung und – soweit vorhanden – unterschiedliche Lehrmeinungen auf. 

Gemeinsam mit:
RA Friedrich Frank, RA Dr. iur.Jonas Achermann
und verschiedenen Stellen der Bundesverwaltung

Projektstatus: 
Publiziert, Projektphase 2 (Ausbau in Lehrbuch) in Bearbeitung

Förderung: 
Stämpfli-Verlag

Diese Monographie kann hier bestellt werden.

Eine Rezension zur Publikation finden sie im forumpoenale 4/2012, S. 260 ff, oder im plädoyer 1/13, S. 54.