Kongress "Religion und gesellschaftliche Integration"

Die Integration religiöser Minderheiten ist in der Schweiz schon seit geraumer Zeit ein viel diskutiertes Thema. Doch kann Religion zur Integration beitragen? Oder steht sie dieser gerade entgegen? Und was ist eigentlich Integration? - An der Luzerner Tagung zu Religion und gesellschaftlicher Integration in Europa (REGIE) diskutierten im Juni 2012 Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus Europa und den USA über diese und weitere Fragen.

Bericht von der Tagung "Religion und gesellschaftliche

Integration in Europa", Luzern, 14.-16. Juni 2012, von Janosch Hain

Die Tagung stellt den Höhepunkt des ersten Zyklus des fünfjährigen Forschungsprogramms dar. Es ist eines der grössten Forschungsprojekte der Universität Luzern, wie Rektor Paul  Richli in seiner Eröffnungsrede betonte. Über drei Tage verteilt erwartete die durchschnittlich 90 Zuhörerinnen und Zuhörer ein Rundgang durch die wichtigsten Aspekte des weit gefassten Themas. Er begann mit der Erörterung des unterschiedlich verwendeten Integrationsbegriffes. Über einzelne historische, sowie kontemporäre Beispiele und juristische Rahmenbedingungen führte er zum Umgang mit religiös-pluralistischen Gesellschaften und schliesslich zum Thema der Integration religiöser Minderheiten in Europa als Sonderfall.

Die Krux mit dem Integrationsbegriff

Antonius Liedhegener präsentierte einen differenzierten Integrationsbegriff und unterschied dabei zwischen sozialer und systemischer Integration eines Individuums. Für ihn zeigte sich, dass bspw. die Mitgliedschaft in einer religiösen Gemeinschaft und auch die daraus erwach sende Marktmacht in sozialer Hinsicht integrationsfördernd seien. Für die systemische Integration brauche es wiederum gemeinsame Werte als Grundlage. Dabei sei die Religion als Wertressource nützlich für die Bürgergesellschaft. Ein gutes Zusammenleben in einer Gesellschaft sei aber auch nur mit sozialer Integration der einzelnen Personen realisierbar.

Jörg Stolz wies darauf hin, dass der Integrationsbegriff immer auch Wertungen enthalte und somit von politischen Massstäben abhänge. Integration sei also in der Praxis immer relativ, denn sie habe mehrere Dimensionen (kulturelle, strukturelle und rechtliche Positionen, Interaktion mit der Gesellschaft, Identifikation). Die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft können gemäss Stolz in einer dieser Dimensionen bestens integriert sein, in einer anderen hingegen nur schwach. Stolz wies der Wissenschaft deshalb eine begrenzte Rolle zu: Sie könne die unterschiedlichen Mechanismen aufzeigen, die in den einzelnen Dimensionen von

Integration eine Rolle spielen, und sie könne deren Effekte messen. Damit stelle sie auch der Politik Entscheidungsgrundlagen bereit.

René Pahud de Mortanges wiederum umging die Schwierigkeiten des Integrationsbegriffes und benutzte für seine Analyse den im anglophonen Sprachraum gebräuchlichen Terminus der "Inkorporation". Dieser Begriff bezeichne einen mehrdimensionalen und interaktiven Prozess der Eingliederung, für den vor allem die Bemühungen der einzelnen Gemeinschaften, sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Integration entscheidend seien. Auch die Grundposition des Staates bezüglich des Verhältnisses zu Religion sowie des Staats- und Demokratiekonzepts seien zusammen mit dem Ausbaustandard der Grundrechte ausschlaggebend für den Inkorporationsprozess. Anhand dieser Kriterien betrachtete Pahud de Mortanges die Schweiz als gut vorbereitet für die Hürden, die sich bei der Inkorporation religiöser Minderheiten ergäben.

Integration: Eine politische Aufgabe?

In einer abendlichen Podiumsdiskussion widmete sich die Tagung dem Thema "Integration als politische Aufgabe". Unter der Leitung von Edmund Arens, Universität Luzern, diskutierten Prisca Birrer-Heimo, Nationalrätin aus Rothenburg, Urs Altermatt, ehemaliger Rektor der Universität Fribourg, alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay sowie Urs Köppel, ehem. Nationaldirektor von migratio, der katholischen Seelsorgeorganisation für Migrationsgemeinden. Als Einstieg diente die neu eingerichtete Begräbnisstelle für Hindus an der Luzerner Reuss. Das Podium äusserte sich geschlossen positiv zu dieser Entwicklung. So meinte Urs Köppel, dies sei ein Zeichen dafür, dass sich die betreffende Gruppe in der Schweiz integrieren wolle. Auf die Frage, ob der Islam denn zur Schweiz gehöre, wurde dies mit einigen Vorbehalten bejaht. Nach Urs Altermatts Ansicht ist für diese Frage ausschlaggebend, ob man  die Schweiz als Einwanderungsland begreife. Wenn ja, dann gehöre der Islam klar dazu. Prisca Birrer-Heimo fand, die Zahlen der Einwanderer sprächen für sich.

"Doch wie lässt sich feststellen, ob jemand integriert ist? Ist es das Beherrschen einer Landessprache?", fragte Arens weiter. Er verwies auf ansehnliche Gruppen hoch Qualifizierter, die jedoch in internationalen Firmen arbeiten und nur Englisch sprechen. Köppel stellte hierzu fest, diese Migranten, meist zu einer Elite gehörig, einfach in einer bestimmten in der Schweiz wohnhaften Gruppe integriert seien; es stelle sich die Frage, wie man Integration interpretiere. Zum Schluss der Diskussion wurde nochmals Integration als Aufgabe der Politik thematisiert. Köppel plädierte dafür, die Chancen von Migrantengemeinschaften zu verbessern, indem die Schweizer Behörden unter anderem religiöse Führungskräfte auf ihre Aufgabe vorbereiteten. Nay stellte die rhetorische Frage, ob die Schweiz eine verunsicherte Gesellschaft sei und aus Angst vor Identitätsverlust unfähig geworden sei, andere zu integrieren. Er insistierte auf dem Prinzip der Rechtsgleichheit und sprach sich mit Blick aufs Ausland dafür aus, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Prisca Birrer-Heimo wies ihrerseits darauf hin, dass es schwer sei mit den Ängsten der Bevölkerung umzugehen. Unter dem Eindruck der Nationalratssession, aus der sie gerade angereist war, sah sie ein Problem der politischen Diskussion in der unverhältnismässig grossen Rolle von Emotionen und politischem Kalkül.

Religion unter Assimilationsdruck: Historische Betrachtungen

Der Freitag war den einzelnen Teilprojekten des Forschungsprojektes gewidmet. Als erstes zeigten Verena Lenzen und Wilhelm Damberg eindrückliche Beispiele der Integration religiöser Minderheiten in der Schweiz anhand des Katholizismus und des Judentums im 18. und
19. Jahrhundert. Verena Lenzen erläuterte, wie der Begriff der "Assimilation" für die Juden in Europa ursprünglich eine positive Konnotation besass. "Judentum" sei nie ein statischer Begriff gewesen, so Lenzen, er habe vielmehr immer in einem dialektischen Verhältnis zur Umwelt gestanden. Ähnlich stand es mit dem Begriff der "Emanzipation". Heute wird laut Lenzen meist der Begriff der "Akkulturation" gebraucht, um die Eingliederungsprozesse des Judentums in die jeweilige Mehrheitsgesellschaft zu beschreiben.

Wilhelm Damberg zeigte, wie Ende des 18.Jahrhunderts gelungene Integration mit Assimilation gleichgesetzt und daraus folgend die Religion als private Angelegenheit bestimmt wurde. Auf der Makroebene führte dies zur funktionalen Trennung von Staat und Kirchen, während sich auf der Mesoebene durch die Beseitigung feudaler Zwischeninstanzen neue Vereinsstrukturen für die Gesellschaft bildeten. Auf der Mikroebene schliesslich ergab sich laut Damberg ein direktes Interaktionsverhältnis zwischen Bürger und Staat, welches sich am Beispiel des Religionsunterrichts aufzeigen lasse. Dadurch sei der Handlungsspielraum für den einzelnen Bürger gewachsen.

Religion in öffentlichen Konfliktregelungen

Die zweite Einheit galt Überlegungen, wie Religionsfreiheit ihre rechtlichen Beschränkungen findet und wie Religionskonflikte durch rechtliche Regelungen gezähmt werden können. Für Hans G. Kippenberg orientiert sich gemeinschaftlich-rechtliches Handeln an der subjektiven Geltung von Normen und Ordnungen, religiöses Handeln sei jedoch an der subjektiven Erwartung von Heil konzipiert. "Religiöses wird Rechtstatbestand; Rechtliches wird Religionstatbestand." In der Folge wandte sich Kippenberg dem Menschenrecht der  Religionsfreiheit zu. Durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention wird jeder Person das Recht zugestanden, seine oder ihre Religion privat und öffentlich auszuleben und zu bekunden, sofern dadurch andere Rechte nicht eingeschränkt werden. Bezüglich Fragen der Moral habe der einzelne Staat jedoch mehr Kompetenz als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg. Dies zeigte er anhand konkreter Gerichtsfälle aus verschiedenen europäischen Ländern.

Gerhard Robbers wies dann darauf hin, dass Religionskonflikte immer auch mit anderen Konflikten verbunden auftreten. Dies sei wesentlich für die Frage nach dem Umgang mit solchen Konflikten. Das Recht schaffe Strukturen, die es den Menschen ermöglichen friedlich miteinander zu leben. Robbers meinte, dass ein allgemeiner Religionsunterricht an Schulen auch der Konfliktlösung dienlich wäre, da er gegenseitiges Verständnis fördern könne. Religiöse Gemeinschaften wie der Islam sollten öffentlicher werden, meinte Robbers weiter. Er bestärkte damit die wiederholt an der Tagung zu bemerkende Tendenz, in der öffentlichen Präsenz von Religion, einen Schritt in Richtung Integration zu sehen. Auch Hans G. Kippenberg äusserte sich dazu in einem Interview.

Religion als Ressource und Kapital

Die dritte Themeneinheit dieses  Tages  war  der  "Religion in ziviler  Gesellschaft" gewidmet. Paul Nolte behandelte Religion als zivilgesellschaftliche Ressource, wobei er für die Entwicklung in Deutschland drei Phasen ausmachte: In den 1950er Jahren des letzten Jahrhunderts bestimmt er die erste Phase anhand des traditionellen Modells des Verhältnisses von Staat und Religion in der Zivilgesellschaft. Die absolute Mehrheit der deutschen Bürger war zu dieser Zeit in christlichen Kirchen verankert und damit auch in deren verbandsmässiger Organisation. In den 1970er Jahren, in einer zweiten Phase, fand gemäss Nolte ein kultureller Umbruch statt, der vor allem dadurch gekennzeichnet war, dass sich der Protestantismus in Deutschland zu entstaatlichen begann und sich so der Zivilgesellschaft öffnete. In der dritten Phase ab den 1990er Jahren entstand dann laut Nolte eine pluralistische Gesellschaft inklusive einer säkularen Option und religiös-zivilgesellschaftliche Fragen erfuhren eine Rückkoppelung an den Staat, welcher nun als Konfliktregulator auftritt. Diese Entwicklung bezeichnete Nolte als den Deutschen und vielleicht auch allgemein Europäischen Weg.

Gert Pickel wiederum befasste sich in seinem Vortrag mit der Religion als Sozialkapital. Er präsentierte anhand verschiedener Grafiken seine empirischen Befunde, welche darauf hindeuten, dass die Mitarbeit in einem religiösen Netzwerk mehr Vertrauen in Menschen fremder Religionen entstehen lasse. Ein Vorteil dabei sei, dass diese Netzwerke in der Regel für alle Menschen offen seien. So ergab sich für Pickel die allgemeine These: "Religiöses Sozialkapital ist sowohl eine Ressource der Integration für die Gesellschaft als auch eine Ressource für die Zukunft der Kirchen." Dies bringe aber einen Strukturwandel der Kirchen mit sich und berge Konfliktpotenzial.

Religiöse Pluralität: Grundlagen und Chancen für die Integration

Die letzte Einheit dieses Tages sollte einen Blick auf "Religionsgemeinschaften angesichts religiöser Pluralität" werfen. Tine Stein stellte sich in ihrem Vortrag die Frage, ob es einen "overlapping consensus" (John Rawls) der Religionsgemeinschaften geben könne? Gleich zu Beginn stellte sie fest, alle Menschen seien zwar den normativ und universell geltenden Menschenrechten unterstellt, diese seien jedoch in ihrer Geltung umstritten. Gemäss Stein kann sich ein gemeinsames Verständnis der Menschenrechte nur entwickeln, wenn auch die Religionen dazu beitragen, dies zu klären, denn in den Religionen werde oft ein Menschen- bild ‚produziert‘, welches dann ausschlaggebend für solche Bestimmungen sei.

Daria Pezzoli-Olgiati: rundete den Tag mit ihrem Vortrag über "imaginierte Religionsgemein- schaften" ab und zeigte, wie mit religiöser Pluralität im europäischen Autorenfilm umgegan- gen wird. Im Fokus stand der Film "Yasmin", welcher von der Integration einer jungen pakis- tanischen Frau erzählt, die in England aufwächst und sich zwischen zwei sehr unterschiedli- chen Welten hin und her bewegt. Pezzoli zeigte den Teilnehmern anhand einiger Merkmale, wie im Film mit dem Thema Integration umgegangen wird und stellte fest, dass die filmische Interpretation uns die Möglichkeit gebe, andere Religionen zu verstehen, auch ohne ihnen anzugehören.

Europas Sonderweg und die Menschenrechte

Am Samstag versammelten sich die Teilnehmer zu den letzten beiden Vorträgen und einer anschliessenden Diskussion zum Oberthema: "Religion und Integration: Europa als Sonderweg?"

José Casanova elaborierte den Zuhörern seine Theorie der "Public Religions" unter dem Gesichtspunkts des europäischen Sonderwegs. Er betonte in seinem Vortrag, dass die Pro- zesse, die sich in Europa unter dem Stichwort Säkularisierung vollzogen, immer auch christ- lich-abendländische Prozesse waren, welche dem Christentum durch Staatskirchen vor allen anderen Religionen den Vorteil gaben. Dieses europäische Modell verglich er mit den USA und arbeitete grundsätzliche Unterschiede heraus. Casanova betonte seinerseits, dass es  nicht zuletzt darum notwendig sei, das Verhältnis von Staat und Religion neu zu bestimmen (siehe auch Casanovas Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom 26. 6. 2012).

Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, führte den Teilnehmern vor, wie sich die Debatten um die Menschenrechte und die Religi- onsfreiheit in den internationalen Gremien entwickeln. Er wies darauf hin, dass die Religions- freiheit schnell in Konkurrenz mit anderen Menschenrechten geraten könne. Die Religions- freiheit sei zugleich in Gefahr, in ihrem Gehalt als Recht des Individuums ausgehöhlt zu wer- den. Dies geschehe beispielsweise durch staatliche Regelungen, die vorgeblich auf ihren Schutz abzielen. Bielefeldt plädierte vehement dafür, Religionsfreiheit analog zu den übrigen Menschenrechten zu interpretieren und sie stets als Teil einer umfassenden Lösung zu betrachten.

In der anschliessenden Diskussionsrunde trafen sich die zwei Referenten erneut unter der Leitung von Edmund Arens, um ihre eigenen Positionen bezüglich des europäischen Son- derwegs noch einmal darzulegen und auf Rückfragen des Publikums einzugehen.
Casanovas Verständnis der Religionsfreiheit wurde als partikular bestimmt, während Biele- feldt auf der Grundlage der Menschenwürde, eine universalistische Auslegung der Religions- freiheit vorschlug. Die Diskutanten zeigten in der Folge, dass die beiden Perspektiven kei- neswegs unverträglich sein müssen. Casanova wies auf das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Gleichheit hin, und stellte die Frage nach dessen pragmatischer Auflösung in den Mittelpunkt. Bielefeldt bezeichnete seinerseits den Akt der wechselseitigen oder sogar allseitigen Zustimmung als nicht weiter hintergehbar. Casanova schloss seine Ausführungen mit einem Vergleich zwischen Europa und den USA ab und stellte fest, dass in den Vereinig- ten Staaten an erster Stelle die Religionsfreiheit stehe und dann alle anderen Freiheiten kommen, während in Europa die Gewissensfreiheit vor der Religionsfreiheit stehe.

Bei einem "Apéro riche" setzten die Tagungsteilnehmer den Austausch noch einen Moment lang fort, ehe man wieder auseinander ging. Die Diskussion über die behandelten Fragen jedoch geht weiter, etwa in der vorgesehenen Publikation der Tagungsbeiträge.