CAS Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation

Möchten Sie Jugendliche und Erwachsene auf ihrem Lebensweg begleiten, sie dazu motivieren, Akteur:innen einer lebendigen Kirche zu sein?
Der CAS «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» vermittelt den Studierenden theoretische Grundlagen, praxisnahes Wissen und Fähigkeiten zur Beziehungsarbeit mit Menschen sowie zum nachhaltigen Aufbau einer Gemeinde im generationsübergreifenden Dialog.
Die folgenden Kompetenzen können erworben werden:
- Praxisfelder der offenen und verbandlichen kirchlichen Jugendarbeit erschliessen
- theoretische Ansätze entwickeln und sie für die Praxis umsetzen
- Methoden zum partizipativen Umgang mit Menschen einsetzen
- eigene Rolle und Aufgaben im Berufsfeld der kirchlichen Jugendarbeit begründen
- junge Menschen bei der Identitätsentwicklung unterstützen und sie religiös-spirituell begleiten
- Netzwerkarbeit fördern und zum Gemeindeaufbau animieren
Der Lehrgang richtet sich an Theologinnen und Theologen ab Stufe Bachelor sowie weitere kirchliche Mitarbeitende mit Hochschulabschluss, die spezifische Fach- und Vermittlungskompetenzen erwerben sowie ihre religionspädagogische Tätigkeit kritisch reflektieren möchten.
Dauer und Umfang
Der Lehrgang dauert in der Regel 1 bis 2 Jahre und kann nach Absprache mit der Studienleitung im Herbst- oder Frühjahrssemester begonnen werden.
Der Umfang des CAS beträgt 12 ECTS (300 – 360 Stunden Studienarbeit): 8 ECTS werden durch den Besuch von Lehrveranstaltungen und das Erbringen von Leistungsnachweisen und 2 ECTS durch den Besuch der obligatorischen Intensivwoche Jugend + Sport samt Vorbereitungsveranstaltungen erworben. Die Teilnahme an einer Einführungs- und Auswertungsveranstaltung, die Praxisberatung sowie das Erstellen einer Zertifikatsarbeit werden mit 2 ECTS verrechnet.
Zulassung
Zum Lehrgang ist zugelassen, wer über einen Bachelorabschluss in Theologie oder Religionswissenschaft und über religionspädagogische Praxiserfahrungen verfügt. Die Zulassung von Interessierten mit Abschlüssen anderer Fachrichtungen ist nach Prüfung der formalen und fachlichen Äquivalenz möglich. Interessierte ohne Bachelorabschluss können bei gleichwertiger Qualifikation „sur dossier“ in den Lehrgang aufgenommen werden.
Über die Aufnahme in den Lehrgang entscheidet die Studienleitung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Der Lehrgang beinhaltet die Teilnahme an mehreren Lehrveranstaltungen nach Wahl, die die Studierenden in Absprache mit der Studienleitung aus den Studienprogrammen des Religionspädagogischen Instituts RPI sowie der Theologischen Fakultät zusammenstellen.
Am RPI sind wählbare Lehrveranstaltungen den Bausätzen «Kirchliche Jungendarbeit und Gemeindeanimation» sowie «Grundlagen und Vernetzung» zugeordnet:
Bausatz «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation»
- Praxisfelder 1: OKJ, Aufsuchende JA | 2 ECTS |
- Praxisfelder 2: Jugendverbände | 1 ECTS |
- Theorie der Kirchlichen Jugendarbeit | 2 ECTS |
- Methodik 1: Soziokulturelle Animation | 2 ECTS |
- Methodik 2: Konfliktmoderation | 1 ECTS |
- Methodik 3: Sozialraumorientierung | 2 ECTS |
- Methodik 4: Leitbild und Konzeptentwicklung | 1 ECTS |
- Methodik 5: Erlebnispädagogik | 1 ECTS |
Berufsfeldgestaltung der Kirchlichen Jugendarbeit | 2 ECTS |
Grossgruppenmoderation (Intensivtage) | 2 ECTS |
-> Diese Lehrveranstaltungen finden in der Regel am Montag statt. |
Bausatz «Grundlagen und Vernetzung»
- Religiöse Quellen erschliessen | 2 ECTS |
- Projektarbeit | 2 ECTS |
- Bibeldidaktik | 1 ECTS |
- Gruppen leiten, Teamarbeit, Gesprächsführung | 1 ECTS |
- Rituale gestalten | 1 ECTS |
- Neue Religiöse Bewegungen | 1 ECTS |
-> Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel am Dienstag statt. |
Es müssen mindestens 6 ECTS im Bausatz «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» erworben werden. Der Besuch der obligatorischen Intensivwoche Jugend + Sport samt Vorbereitungsveranstaltungen wird mit 2 ECTS dotiert.
Der Besuch von weiteren Modulen aus dem Studienprogramm des Religionspädagogischen Instituts oder weitere dafür bezeichnete fachdidaktische Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät sind in Absprache mit der Studienleitung möglich.
In verschiedenen Schritten wird mit den Teilnehmenden eruiert, wo die Bedürfnisse und Defizite liegen. Es wird besprochen, welche Lehrveranstaltungen besucht und wie die neu gewonnnen Erkenntnisse in der Praxisarbeit umgesetzt werden können
Die Lehrveranstaltungen am RPI werden mit Leistungsnachweisen abgeschlossen. Zusätzlich muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Präsenzprogrammes eine Zertifikatsarbeit verfasst werden.
Die Beurteilung der Leistungsnachweise erfolgt durch die Dozierenden der Lehrveranstaltung. Wenn der Leistungsnachweis den Anforderungen nicht genügt, kann er einmal überarbeitet werden. Wird auch die Überarbeitung von den zuständigen Dozierenden nicht bestanden zurückgewiesen, werden für die Lehrveranstaltung keine ECTS-Punkte erteilt.
Nach Abschluss aller erforderlichen Leistungen bzw. dem Erwerb von 12 ECTS erhalten die Teilnehmenden das Certificate of Advanced Studies (CAS) «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation» der Universität Luzern.
Die Studiengebühren für den gesamten Lehrgang betragen CHF 2’600.– (+ CHF 100.– Anmeldegebühr). Darin enthalten sind alle Kursgelder und die Zertifikatsgebühr. Verpflegungskosten sowie Hotelübernachtungen während der Präsenzveranstaltungen in Luzern sind selber zu bezahlen.

Studienleiter CAS "Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation":
Dr. theol. Damian Pfammatter
Kontaktinformationen von Damian Pfammatter
Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs liegt bei der Professur für Religionspädagogik/Katechetik an der Universität Luzern.
Bitte melden Sie sich online via UniPortal an.
Hier finden Sie eine Beschreibung/Hilfestellung für Ihre Online-Anmeldung.
Bei Fragen zur Onlineanmeldung wenden Sie sich bitte direkt an nadja.jatsch@unilu.ch.
Für die Anmeldung laden Sie bitte folgende Unterlagen während der Anmeldung im UniPortal hoch:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- ein Motivationsschreiben
- eine Kopie des relevanten Studienabschlusses oder gegebenenfalls ein Nachweis der gleichwertigen Qualifikation gemäss CAS-Reglement (§ 4 Abs. 3)
- ein Nachweis über religionspädagogische Grundkenntnisse und Berufserfahrung
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Damian Pfammatter, Studienleiter CAS «Kirchliche Jugendarbeit und Gemeindeanimation»
damian.pfammatter / T +41 41 229 52 48 @ unilu.ch
Nadja Jatsch, Koordination Weiterbildungsstudiengänge TF
nadja.jatsch / T +41 41 229 52 24 @ unilu.ch
«Durch den Lehrgang CAS Kirchliche Jugendarbeit konnte ich meine Kompetenzen in der Jugendarbeit erweitern. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen reichten von den Theorieansätzen über Methodik und Berufsfeldgestaltung bis hin zu den verschiedenen Praxisfeldern der kirchlichen Jugendarbeit.»
Maria Möstl, Diplomierte Fachlehrperson Religion