Senat

Der Senat ist das oberste universitäre Organ für akademische Fragen. Er setzt sich zusammen aus der Rektorin oder dem Rektor, der Universitätsmanagerin oder dem Universitätsmanager, den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten, drei Vertreterinnen oder Vertretern der Professorinnen und Professoren sowie fünf Vertreterinnen oder Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden sowie zwei Vertreterinnen oder Vertretern des administrativ-technischen Personals (Dienste und Fakultäten).

Der Senat beruft Professorinnen und Professoren. Er unterstützt und berät die Rektorin oder den Rektor in wichtigen Studien-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleistungs-, Personal- und Finanzangelegenheiten. Er bereitet die Geschäfte des Universitätsrates vor und stellt entsprechend Antrag. Die Details sind im Organisationsreglement des Senats angeführt.