Rektorat und Universitätsleitung

Die Rektorin bzw. der Rektor leitet die Universität und vertritt sie nach aussen. Sie respektive er nimmt alle Funktionen und Aufgaben wahr, die keinem anderen Organ zugewiesen sind. Sie oder er wird auf Antrag sämtlicher Fakultätsversammlungen vom Universitätsrat gewählt. Die Rektorin bzw. der Rektor bildet mit den Prorektorinnen und den Prorektoren und dem Universitätsmanager, der Universitätsmanagerin die Universitätsleitung. Die erweiterte Universitätsleitung umfasst zudem die Dekaninnen und Dekane der sechs Fakultäten.

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Universität Luzern
Rektorat
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