Rechtsgutachten zur Regulierung von Taxi und Uber

Das Taxireglement der Stadt St.Gallen aus dem Jahr 1994 entspricht nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Bedürfnissen von Bevölkerung und Taxiunternehmen. Deshalb hat der Stadtrat eine Gesamtrevision der städtischen Taxireglementierung beschlossen. Die Stadtpolizei St.Gallen hat bei Prof. Dr. Nicolas Diebold ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die rechtlichen Rahmenbedingungen mit Bezug auf die Regulierung von Taxi und Uber abzuklären.

Im Rahmen der Revision des Taxireglements der Stadt St.Gallen wurde Nicolas Diebold mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens und eines Entwurfs für ein neues Taxireglement beauftragt. Das Gutachten analysiert, welche Anforderungen die Stadt an die Zulassung von Taxi und App-basierten Beförderungsdiensten wie Uber stellen kann. Ein gänzliches Verbot von Uber wäre mit der Bundesverfassung nicht vereinbar. Ziel einer modernen Taxiregulierung muss deshalb sein, Taxi und App-basierte Beförderungsdienste denselben rechtlichen Bedingungen zu unterstellen, soweit dies sachlich begründet ist.

So ist es angemessen, sowohl Taxi- als auch Uber-Chauffeure einer Bewilligungspflicht und einer Aufsicht durch die Stadtpolizei zu unterstellen. Allerdings wäre es sinnlos und deshalb unverhältnismässig, von Uber-Chauffeuren eine Ortskenntnisprüfung oder taxispezifische Ausrüstungen wie Taxileuchte oder Taxameter zu verlangen. Auf der anderen Seite bleiben Taxistandplätzen den Taxi vorbehalten. Da die Nachfrage für Taxistandplätze den verfügbaren Platz auf öffentlichem Grund übersteigt, muss die Zahl der verfügbaren Bewilligungen beschränkt werden. Gestützt auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Konkurrenten wäre es unzulässig, wenn die verfügbaren Bewilligungen über Jahre hinweg von denselben Unternehmen gehalten würden. Damit alle Taxi die Chance auf Nutzung der Taxistandplätze haben, müssen die Bewilligungen zeitlich beschränkt und nach Ablauf der Geltungsdauer neu ausgeschrieben werden.

Der Entwurf für ein neues Taxireglement der Stadt St.Gallen befindet sich zurzeit in Vernehmlassung. Gutachten lesen