Menschenrechte und Religionen
Nur für wenige Menschen auf der Welt sind Menschenrechte Realität. Daher müssen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihr Verhältnis zu ihnen klären. Dies fordert Peter G. Kirchschläger in seiner ethischen Untersuchung, die nun auf Englisch erschienen ist.
In seinem Buch untersucht Prof. Dr. Peter G. Kirchschläger Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als nichtstaatliche Akteure und betrachtet deren Verhältnis zu den Menschenrechten und zum Staat. Das 2016 veröffentliche Buch «Menschenrechte und Religionen» (Ferdinand Schöningh Verlag) ist jetzt in der englischen Übersetzung erschienen (Palgrave Macmillan).
Bereicherung und Widerstand
Das Buch gibt einen Überblick über die Beiträge von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Geschichte und Entstehung der Menschenrechte. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bereicherten die Entwicklung der Menschenrechte mit Konzepten wie etwa der Menschenwürde, leisteten hingegen auch Widerstand in Bereichen, wo die Menschenrechte sie selbst einschränkten.
Der Universalitätsanspruch der Menschenrechte besagt, dass alle Menschen – ob innerhalb oder ausserhalb von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – immer und überall Trägerinnen und Träger von Menschenrechten sind. Peter G. Kirchschläger untersucht die ethische Begründung und die Umsetzung von Menschenrechten in und durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Er schlägt die Begründung der Menschenrechte auf der Basis des Prinzips der Verletzbarkeit vor.
Verantwortung des Staates gegenüber Religionsgemeinschaften
Weiter diskutiert Peter G. Kirchschläger, ob der Staat die Pflicht habe, die Umsetzung der Menschenrechte in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durchzusetzen, wenn deren Menschenrechtsumsetzung unzureichend sei. Oder ob das Recht auf Religionsfreiheit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als nichtstaatliche Akteure von menschenrechtlichen Verpflichtungen befreie? Weiter untersucht er Argumentationsmuster, die beim Ausschluss von Menschen von ihren Menschenrechten von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ebenso wie von Staaten verwendet werden.
Peter G. Kirchschläger schlägt das Konzept der «Adaption» vor, um das Verhältnis zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und den Menschenrechten als Dialog zu denken: Dabei werden die Beiträge der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zum Menschenrechtsdiskurs und die Wirkung der Menschenrechte auf jene Gemeinschaften analysiert. Adaptation ermöglicht einen Zugang zu den Menschenrechten aus der Perspektive der eigenen Religion oder Weltanschauung, indem zentrale Begriffe, grundlegende Prinzipien und Werte der eigenen Tradition identifiziert werden, die sich mit den Menschenrechten berühren oder sogar überschneiden. Zudem umfasst Adaption eine Übersetzung der Menschenrechte in die Sprache und in den Denk-, Verstehens- und Wissenshorizont der jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft.
Menschenrechte und nichtstaatliche Akteure
Für das friedliche Zusammenleben in einer säkularen Gesellschaft sind die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herausgefordert, in Dialog mit der freiheitlich-demokratischen Rechtskultur zu treten. Es ist notwendig, dass sie ihr Verhältnis zum liberalen Staat, zu anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und zur zunehmend säkularen Gesellschaft ethisch neu fassen. Das Buch liefert die analytische Grundlage für einen neue ethische Ausrichtung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und hat darüber hinaus exemplarischen Charakter für andere nichtstaatliche Akteure wie etwa Unternehmen.
