Gesetzesbindung von Gerichten in Theorie und Praxis
Angelo Breda untersucht in seinem Dissertationsprojekt, wie die Forderung der Gesetzesbindung in der schweizerischen Rechtsordnung praktisch erfüllt wird. Dafür behandelt er eine grundlegende Problematik aus sprachphilosophischer Perspektive und analysiert die bundegerichtliche Auslegungspraxis.
Wenn ein Gericht im Einzelfall Recht spricht, ist es an das Gesetz gebunden; nur so ist sein Urteil im demokratischen Rechtsstaat legitim. Vor Gericht ist es jedoch oft fraglich, ob ein Sachverhalt unter eine Rechtsnorm fällt. Wenn es z.B. verboten ist, den Rasen zu betreten, darf man dann mit dem Fahrrad darüberfahren?
Dieser grundlegendenden Problematik der Gesetzesbindung widmet sich Angelo Bredas Projekt aus Sicht der Sprachphilosophie. Anhand Ludwig Wittgensteins «Gebrauchstheorie der Bedeutung» und seinem Konzept des «Regelfolgens als Praxis» lässt sich das zugrundeliegende Problem näher erläutern: Wittgenstein sieht die Bedeutung von Wörtern oder Sätzen in ihrem sprachlichen Gebrauch begründet. Das heisst, Bedeutung ergibt sich nicht durch eine festgelegte Definition, sondern durch die Anwendung in verschiedenen Lebenssituationen. Daraus folgt, dass der Inhalt einer Regel nicht abstrakt festgelegt ist, sondern sich durch ihre Anwendung in der Praxis bestimmt. Ist im Einzelfall also fraglich, ob ein Sachverhalt unter eine Rechtsnorm fällt, kann die Antwort nicht in der Rechtsnorm selbst enthalten sein. Wittgenstein macht klar, dass die Bindung ans Gesetz keine Bindung an reinen Text, sondern an eine soziale Norm ist.
Der amerikanische Philosoph Robert Brandom greift Wittgensteins Ansatz auf und entwickelt daraus eine «inferentielle» Bedeutungstheorie: Diese erklärt sprachliche Bedeutung anhand von Schlussfolgerungen, die sich aus Aussagen ziehen lassen. Der korrekte Sprachgebrauch wird in einzelnen Gesprächssituationen in einem komplexen Spiel des Gebens und Verlangens von Gründen gemeinsam verwaltet. In seinem Forschungsprojekt überträgt Angelo Breda Robert Brandoms Konzept auf die Forderung, dass Gerichte an Gesetze gebunden sind und erklärt so, weshalb der Gesetzestext die gerichtliche Entscheidung zwar nie eindeutig bestimmen kann, letztere aber trotzdem nicht beliebig ist.
Darauf aufbauend untersucht die Studie die bundesgerichtliche Auslegungspraxis in über 150 Leitentscheiden zur Auslegungsmethodik, um zu erforschen, wie Gesetzesbindung praktisch verwirklicht wird.
Angelo Breda hat ein «UniLU Doc.Protected Research Time»-Stipendium erhalten. Dieses ermöglicht ihm, sich seit April und noch bis September vertieft der Fertigstellung seiner von Prof. Dr. Klaus Mathis betreuten Dissertation «Theorie und Praxis der Gesetzesbindung. Eine sprachphilosophische Analyse der bundesgerichtlichen Auslegungsdogmatik.» widmen zu können.
