Gesetzesänderungen: breite Mehrheiten als Filter
In einigen Kantonen müssen neue oder geänderte Gesetze zwingend vors Volk. Neue Erkenntnisse deuten darauf hin, dass dieses obligatorische Gesetzesreferendum die Gesetzgebungsaktivität senkt und besonders Vorhaben erschwert, die engen Gruppeninteressen dienen könnten.
Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln sich ständig weiter. Entsprechend ist es vonnöten, auch Gesetze immer wieder entsprechend anzupassen. Allerdings können Gesetzesänderungen unter Umständen primär den Interessen einzelner Gruppen oder Branchen dienen. Die Herausforderung besteht demnach darin, notwendige Anpassungen zu ermöglichen und zugleich den Einfluss von Gruppeninteressen zu begrenzen.
Mit diesem Themenkomplex befasst sich eine empirische Studie von Prof. Dr. Simon Lüchinger, Professor für Ökonomie an der Universität Luzern, und Prof. Dr. Mark Schelker von der Universität Freiburg. Die beiden richten den Blick auf zwei Verfahren, die Gesetzesänderungen an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen: das obligatorische Gesetzesreferendum und mehrfache parlamentarische Beratungen.
Höhere Hürden im Entscheidungsprozess
Beim obligatorischen Gesetzesreferendum müssen neue oder geänderte Gesetze von den Stimmberechtigten angenommen werden. Mehrfache parlamentarische Beratungen wiederum verlangen, dass das Parlament ein Gesetz an mindestens zwei verschiedenen Tagen behandelt. Das macht eine breite oder über längere Zeit stabile Mehrheit nötig.
Heute kennen nur noch Uri sowie – in Form der Landsgemeindegesetzgebung – Glarus und Appenzell Innerrhoden ein eigentliches obligatorisches Gesetzesreferendum. Zwischen 1908 und 2020, dem Untersuchungszeitraum, wurde dieses Instrument in 16 Kantonen abgeschafft oder so eingeschränkt, dass nicht mehr jedes Gesetz zwingend vors Volk muss. Die Autoren haben nun untersucht, wie sich die Zahl der jährlich geänderten gesetzlichen Erlasse nach solchen Änderungen veränderte. Schafft ein Kanton das obligatorische Gesetzesreferendum ab, steigt diese Zahl der Studie zufolge im Durchschnitt um rund 50 Prozent. Auch mehrfache Beratungen im Parlament gehen mit weniger Gesetzesänderungen einher. Der geschätzte Unterschied liegt bei knapp 10 Prozent, wobei dieser Wert weniger gut abgesichert ist.
Nur bestimmte Bereiche betroffen
Der Anstieg nach der Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums zeigt sich vor allem bei Regeln zur Organisation des Staates sowie in den Bereichen Finanzen, Steuern und öffentliche Unternehmen. In diesen Bereichen vermuten die beiden Professoren einen stärkeren Einfluss wirtschaftlicher Gruppeninteressen. In anderen Rechtsgebieten finden sie keine dauerhaften Veränderungen. Sie interpretieren dieses Muster als Hinweis darauf, dass das Referendum vor allem Gesetzesänderungen erschwert, die engen Gruppeninteressen dienen könnten. Simon Lüchinger sagt zu diesem Resultat: «Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass das obligatorische Gesetzesreferendum eine wichtige Filterwirkung haben kann.»
Dieser Beitrag beruht teilweise auf einem von den Professoren Lüchinger und Schelker zur Thematik am 18. Mai in der NZZ publizierten Gastkommentar. Die detaillierte Studie zu dieser Thematik wird im August 2027 im «Journal of Law and Economics», 70(3), erscheinen. Bereits abrufbar ist die Manuskript-Fassung mit dem Titel «Does Voters’ Veto Power Curb Regulatory Activity?» (Website Universität Fribourg)
