«Entlastungspaket 27» würde Entwicklung der Universität Luzern beeinträchtigen
Im Bereich Bildung, Forschung und Innovation möchte der Bund künftig jährlich mehr als 460 Millionen Franken einsparen. Dies hätte für die Universität Luzern weitreichende Folgen.
Derzeit ist die Vernehmlassung zum sogenannten «Entlastungspaket 27» des Bundes am Laufen. In diesem sind substanzielle Einsparungen in der Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Bereich) vorgesehen: So sollen die Grundbeiträge des Bundes an die Hochschulen reduziert, die Studierendengebühren erhöht und auf die Projektgebundenen Beiträge (PgB) gänzlich verzichtet werden. Ebenfalls sind eine Kürzung des Bundesbeitrags an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und Innosuisse, die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, um 10 Prozent sowie Kürzungen im Bereich internationale Mobilität vorgesehen.
Wie unter anderem swissuniversities, die Dachorganisation der Schweizer Hochschulen, sagt auch die Universität Luzern deutlich Nein zu diesen Sparplänen. Hochschulbildung und Forschung stellt eine essenzielle Ressource und Investition in die Zukunft dar – entsprechend wären die geplanten Einsparungen nachteilig nicht nur für die Institutionen an sich, sondern vielmehr für die gesamte Schweiz und alle ihre Regionen: Wirtschaft und Gesellschaft würden geschwächt, der Fachkräftemangel würde verschärft und die Chancengleichheit untergraben.
Wegfallende Forschung und Finanzierungslücke
Jede einzelne der vorgesehenen Sparmassnahmen hätte ganz konkrete nachteilige Konsequenzen für die Universität Luzern: Eine Kürzung der Bundesbeiträge an den SNF (und an Innosuisse) würde einerseits zu weniger durchführbaren Forschungsprojekten und zu einer verringerten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses führen. Andererseits würden auch diejenigen Mittel abnehmen, welche die Hochschulen bei der erfolgreichen Einwerbung von SNF-Geldern jeweils zusätzlich für die Gesamtfinanzierung erhalten. Zusammen mit einer Reduktion der Grundbeiträge des Bundes entstünde eine Finanzierungslücke, die nicht geschlossen werden kann – auch nicht mit der Erhöhung der Studiengebühren im vorgeschlagenen Umfang. Eine solche widerspräche ohnehin dem Prinzip des chancengleichen Hochschulzugangs. Und auch die vermehrte Überwälzung von Kosten auf Studierende, die ein Mobilitätssemester absolvieren, wäre kontraproduktiv. Der Wegfall der Projektgebundenen Beiträge schliesslich führte zu Defiziten bei der Zusammenarbeit auf dem Hochschulplatz Schweiz generell. In der Summe würden die Sparmassnahmen die weitere erfolgreiche Entwicklung der Universität Luzern empfindlich beeinträchtigen.
Nicht nur die Universität Luzern, sondern alle drei Hochschulen auf dem Platz Luzern – neben der Universität die Hochschule Luzern und die Pädagogische Hochschule Luzern – lehnen den Vorschlag des Bundes dezidiert ab. Sie rufen den Regierungsrat des Kantons Luzern sowie die Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier dazu auf, sich aktiv für eine gesicherte und angemessene Bundesfinanzierung von Bildung und Forschung einzusetzen. Falls die Bundesmittel gekürzt werden sollten, sind die Hochschulen darauf angewiesen, dass die kantonale Finanzierung gestärkt wird, damit sie weiterhin ihren Leistungsauftrag in guter Qualität erfüllen können.
Stellungnahme von swissuniversities
Informationen des Bundes zur Vernehmlassung