Einigung mit Prof. Dr. Martin Mark

Die Universität Luzern und Prof. Dr. Martin Mark haben sich nach verschiedenen Gesprächen rund um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Theologieprofessors durch den Universitätsrat per 31. Januar 2019 auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt.

Die Kündigung per 31. Januar 2019 wird in eine ordentliche Emeritierung per 1. März 2019 umgewandelt. Prof. Dr. Martin Mark hat die Klage gegen seine Freistellung an der Universität Luzern zurückgezogen und verzichtet im Zusammenhang mit der Kündigung auf eine Klage.

Professor Martin Mark räumt ein, dass die Meinungsäusserungen teilweise zu emotional waren und den sachlich gebotenen Rahmen überschritten. Er bedauert dies und erklärt, keine persönlichen Verletzungen beabsichtigt zu haben. Für Herrn Prof. Dr. Martin Mark standen bei allen Meinungsverschiedenheiten und Konflikten die Unabhängigkeit und die Qualität der Lehrtätigkeit, die Korrektheit der Finanz- und Verwaltungsabläufe und der wissenschaftliche Ruf im Vordergrund. Sowohl die Universität Luzern wie auch Prof. Mark verzichten auf weitere öffentliche Aussagen.