Hauptseminar und Tagung in Hirschberg

Die Professur für Kirchen- und Staatskirchenrecht bietet ein Hauptseminar mit Tagungsteilnahme auf Schloss Hirschberg (21.09.-23.09.2026) an.

Alle zwei Jahre treffen sich auf dem Schloss Hirschberg (Beilngriess, Deutschland) Fachpersonen für Kirchenrecht aus Wissenschaft und Praxis zur Auseinandersetzung mit aktuellen kirchenrechtswissenschaftlichen Themen. Die diesjährige Tagung vom 21. September bis 23. September 2026 steht unter dem Titel “Das göttliche Recht und ein Grundgesetz der Kirche”. Die Professur für Kirchen- und Staatskirchenrecht der Theologischen Fakultät bietet für interessierte Studierende im Herbstsemester eine Veranstaltung an, die die Tagungsteilnahme mit einem Hauptseminar verbindet.

Daten:

  • Einführung (präsent oder via Zoom): Do, 17.09.2026
  • Tagung (Beilngriess): 21.-23.09.2026
  • zwei Seminarsitzungen (präsent oder via Zoom): Do, 08.10.2026 und 15.10.2026, jeweils von 10-12 und 13-15 Uhr.

Kosten: 

  • Tagungsgebühr: 70 € 
  • Übernachtung und Vollpension am Tagungsort: 280 € (Informationen zum Tagungshaus finden Sie hier)
  • Die Anreise an die Tagung erfolgt individuell.

Zum Inhalt:

Das göttliche Recht als Offenbarungsrecht und Naturrecht dient als Begründungskategorie kirchenrechtlicher Normen und spielte bei Erstellung des Grundgesetzes, der Lex Ecclesiae Fundamentalis, im Rahmen der Codexrevision auch eine entsprechende Rolle. Das Grundgesetz der Kirche wurde leider nicht promulgiert. Dennoch wird die Idee nach einer Verfassung der Kirche immer wieder ins Spiel gebracht. Wenn die Grundrechte der Gläubigen und ihre menschenrechtliche Konnotation Verfassungsrang hätten, könnte z.B. auch ein wirksamerer Rechtsschutz geleistet werden.

Detailliertere Informationen finden Sie im Tagungsprogramm

Anmeldung: