Waldrechtstagung thematisiert Regeln für das Mountainbiken im Wald

Die Rechtslage für den Mountainbike-Verkehr im Wald ist unklar und teils veraltet, die Behörden müssen sich neu organisieren – dies waren einige der Erkenntnisse der diesjährigen Waldrechtstagung an der Universität Luzern.

h.l.n.r.: Roland Norer (Univ. Luzern), Anouk Federspiel (Kt. Zürich), Sejana Amir (Kt. Luzern), Bruno Röösli (Kt. Luzern), v.l.n.r. Silvio Zala (ASTRA), Marcel Murri (Kt. Aargau)

An der 8. Waldrechtstagung vom 21. November referierten Vertreterinnen und Vertreter gleich aus mehreren Kantonen und Organisationen – vertreten waren der Kanton Luzern, Zürich, Aargau und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) – zum umstrittenen Thema Mountainbiken im Wald.

Die Stossrichtung der Referierenden war dabei eindeutig: Sie legten allesamt dar, wie die zunehmende Zahl an Mountainbikern Interessenkonflikte zwischen Naherholung und Naturschutz verschärft und welche Herausforderungen dies für die Kantone bedeutet. So müssten sich die Behörden neu organisieren, um eine Schnittstelle zwischen Verkehrsrecht, Waldrecht und Naturschutzrecht zu schaffen. Die unklare und teils veraltete Rechtslage führt in der Praxis zudem zu Rechtsunsicherheit, so eine weitere Erkenntnis. Insgesamt zeigte die Tagung anschaulich den dringenden Handlungsbedarf auf, um einen einheitlichen Vollzug und somit eine klare Rechtslage für Biker, Waldeigentümer und Behörden zu schaffen.

Die Waldrechtstagung wird von Prof. Roland Norer vom Zentrum für Recht und Nachhaltigkeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät organisiert. Das Tagungsprogramm und die Präsentationen der Referierenden sind auf der Veranstaltungswebsite zu finden.