Sanktionen-Verbund-Dogmatik

Kaum erforscht ist das Zusammenspiel sowie die Gesamtwirkung und Effizienz der «Wirtschafts-Sanktionen» aus dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht. Im Forschungsgebiet «Sanktionen-Verbund-Dogmatik» soll das reizvolle Verbunddenken im Vordergrund stehen. Es geht darum, zwischen den drei „grossen“ positivrechtlichen Rechtsgebieten – Strafrecht, Privatrecht und öffentliches Recht – Schnittstellen, Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten zu erkennen und die beabsichtigten und realen Wirkungen der jeweiligen «Sanktionen» einzeln und im Verbund zu beschreiben. Das Verbunddenken bewegt sich sowohl auf abstrakt-theoretischer als auch auf konkret-fallbezogener Ebene. Auf der abstrakten Ebene geht es darum, rechtliche Sanktionsvoraussetzungen sowie Sanktionstypen der drei Fachgebiete zu erkennen, miteinander zu vergleichen und deren Zusammenspiel zu überdenken. Quasi zwingend ist dabei der gedankliche Einbezug der jeweiligen Law-Enforcement-Verfahren, die besser aufeinander abgestimmt sein sollten. Dadurch werden nicht nur die Begriffe klarer und schärfer; gleichzeitig kann das Verbunddenken auch eine kritische Distanz gegenüber hergebrachten dogmatischen Konstrukten vermitteln. Auf der konkreten Ebene besteht die Herausforderung darin, juristische Fälle in ihren unterschiedlichen Fachdimensionen zu erfassen und im Zusammenspiel von straf-, privat und öffentlich-rechtlichen Sanktionen sowie der entsprechenden Verfahren in konkreten Fällen zu bewerten und zu beurteilen.