Wirtschaftsstrafrecht

In allen Bereichen des Wirtschaftslebens spielen strafrechtliche Risiken eine zunehmende Rolle – das Wirtschaftsstrafrecht ist ein geradezu boomendes Rechtsgebiet. Der Begriff «Wirtschaftsstrafrecht» fasst das Forschungsgebiet freilich nicht über trennscharf-abstrakte Merkmale. Er ist vielmehr ein Ober- bzw. Sammelbegriff für eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Normen, die dem Schutz der Wirtschaft bzw. des wirtschaftlichen Handelns dienen sollen. Dazu zählen etwa das Vermögensstrafrecht, das In­sol­venz­straf­recht, das Kartellstrafrecht, das Steuerstrafrecht, das Arbeitsstrafrecht, das Geld­wäscherei­strafrecht u.a. Geschützt werden Individuen gleichsam wie Unternehmen und die Allgemeinheit. Zu den Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts gehört, dass die Sachverhalte regelmässig sehr umfangreich und undurchsichtig sind. Eine Einarbeitung in unterschiedlichste Bereiche des Wirtschaftslebens ist erforderlich. Auch in rechtlicher Hinsicht sind die Verfahren oft komplex, weil die Strafnormen des Wirtschaftsstrafrechts an zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Normen und Rechtsfolgen anknüpfen. Deshalb dauern Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht oft lange. Zur Effizienzsteigerung haben die Strafverfolgungsbehörden teilweise sog. Spezial- oder Schwer­punkt­staats­an­waltschaften zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingerichtet. Als Pendent dazu etablierten sich spezialisierte Anwältinnen und Anwälte bzw. eigene «Wirt­schafts­straf­rechts-­Abteilungen» in grossen Anwaltskanzleien.