Auftrag und Grundlagen
Die Fachstelle für Chancengleichheit unterstützt aktiv die Bemühungen der Universität zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Integration von Menschen mit Behinderung im Studium und im beruflichen Umfeld. Sie berät und unterstützt den Rektor, die Angehörigen und Organe der Universität sowie Fakultäten, Seminare, Institute und weitere Organisationseinheiten in Fragen, welche die Chancengleichheit der Geschlechter sowie die Integration von Menschen mit Behinderung betreffen.
Die Fachstelle initiiert entsprechende Projekte und nimmt die dazu erforderlichen universitätsinternen, nationalen und regionalen Kontakte wahr.
- Ansprechperson und Beratungsauftrag gegenüber Angehörigen und Gremien der Universität und gegen AussenIn
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Studierenden, ÖffentlichkeitsarbeitDurchführung des Gleichstellungscontrollings, Verankerung von Gleichstellungsaspekten in Qualitätssicherungsmassnahmen der Universität Luzern
- Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Campus Luzern zuständig für die Durchsetzung des Konzeptes zum Schutz gegen sexuelle Belästigung
- Geschäftsführung der Gleichstellungskommission
- Weiterbildung von Delegierten in Berufungsverfahren
- Mitarbeit in der Forschungskommission
- Zusammenarbeit im Campus Gender mit den Diversity-Beauftragten von PH Luzern und Hochschule Luzern
- Austausch mit der Gleichstellungsstelle des Kantons Luzern und den Gremien „Alliance Egalité“ und „FrauenLuzern“
- Mitarbeit bei IDEAS (Inclusion, Diversity and Equality Association of Swiss Universities), dem Verein der Gleichstellungsbeauftragten der zehn Schweizer Universitäten und der zwei Eidgenössischen Hochschulen
Auszug aus dem Leitbild
"Wir nehmen Verantwortung umfassend wahr und verpflichten uns zu Transparenz, guter Zusammenarbeit, Einhaltung der Regeln, Bereitstellung optimaler Infrastruktur, effizientem Einsatz der Mittel, Bereitstellung eines optimalen Forschungs-, Lern- und Arbeitsumfeldes sowie zu sorgfältigem Umgang mit Ressourcen. Wir stellen Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit in Forschung und Lehre sicher, und wir sind zukunftsoffen, dialogbereit und innovativ. Wir leben Diversität und setzen uns aktiv für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung ein."
Universitätsstatut
§39 Chancengleichheit
1 Die Universität Luzern, die Fakultäten, Seminare, Institute und weitere Organisations-einheiten setzen sich für die Beseitigung von Diskriminierungen ein und schaffen Rah-menbedingungen, die dem Respekt für die Verschiedenheit der Studierenden und Mitar-beitenden förderlich sind.
2 Sie fördern namentlich die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter durch geeigne-te Massnahmen.
3 Sie streben eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter auf allen Stufen und durch alle Gremien an. Beim Erlass und beim Vollzug von Regelungen, insbesondere bezüglich Habilitation und Berufung, ist der Chancengleichheit der Geschlechter Rech-nung zu tragen.
4 Sie unterstützen die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.
5 Die Rektorin oder der Rektor ernennt eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten. Diese oder dieser berät und unterstützt die Angehörigen und die Organe der Universität Luzern sowie der Fakultäten, Seminare, Institute und weiteren Organisationseinheiten in Gleichstellungsfragen.
6 Der Senat legt Grundsätze für die Gleichstellung der Geschlechter fest.
§39a Gleichstellung von Behinderten
1 Die Universität Luzern, die Fakultäten, Seminare, Institute und weitere Organisations-einheiten ergreifen die notwendigen Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern, zu beseitigen oder auszugleichen, denen Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen ausgesetzt sind. Sie erlassen Regelungen zur Anpassung der Arbeitsbedingungen, der Dauer und Ausgestaltung des Bildungs- und Prüfungsangebots an die spezifischen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung.
2 Die Rektorin oder der Rektor ernennt eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrati-onsbeauftragten. Sie oder er berät und unterstützt die Angehörigen und die Organe der Universität Luzern sowie der Fakultäten, Seminare, Institute und weiteren Organisati-onseinheiten in Fragen der Integration der Menschen mit Behinderung im Studium und im beruflichen Umfeld.
Zielsetzungen zur Erreichung der Chancengleichheit
Die Zielsetzungen wurde vom Senat der Universität Luzern am 12. September 2005 als allgemeine Richtlinien anerkannt.
Seit 2003 werden an der Universität Luzern Daten zur Entwicklung und zum Stand der Gleichstellung der Geschlechter in einem Gleichstellungsmonitoring erfasst und dargestellt. Die Erfassung der Kennzahlen zu Studierenden und Mitarbeitenden der Universität ist der erste Schritt zur Umsetzung eines Gleichstellungscontrollings. Ziel ist es, die Gleichstellung als permanente Querschnittsaufgabe in der Universität Luzern zu implementieren.
Seit 2017 publiziert die Fachstelle für Chancengleichheit aus den umfassenden Datensätzen zum Gleichstellungsmonitoring regelmässig eine Broschüre, welche die aktuellen Geschlechterverhältnisse an der Universität Luzern zusammenfasst. Die Broschüren können in gedruckter Form bei der Fachstelle für Chancengleichheit (3.A24) bezogen werden. Darüber hinaus bietet die Fachstelle im Rahmen von Beratungen vertiefte Informationen zu spezifischen Fragen und zeitlichen Entwicklungen sowie zur Situation in den einzelnen Fakultäten an.
Chancengleichheit an der Universität Luzern Juni 2022
Frauen und Männer an der Universität Luzern Juli 2020
Frauen und Männer an der Universität Luzern Juli 2017
Die Universität Luzern beteiligt sich seit dem Jahr 2000 an dem durch die SUK ins Leben gerufene und seit 2012 durch swissuniversities verwaltete „Bundesprogramm Chancengleichheit“.
Aktionsplan 2017-2020
Mit dem Aktionsplan 2017-2020 knüpft die Universität Luzern - unter Berücksichtigung der von swissuniversities erlassenen Anweisungen für die Einreichung der Aktionspläne Chancengleichheit an den Hochschulen - an die bisherigen Erfolge und Schwerpunkte an. Mit den Themenbereichen geschlechtergerechte Nachwuchsförderung, Professuren/ Berufungsverfahren sowie familienfreundliche Strukturen wird die Verbesserung der Karriereperspektiven von Frauen als zentrales Handlungsfeld erachtet. Massnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Fakultäten ausgearbeitet und in deren geplanten Nachwuchsförderprojekten integriert. Ein anderer wichtiger Schwerpunkt ist die Ausdehnung der bisherigen Chancengleichheitspolitik auf weitere Diversitätsthemen. Ziel ist eine Diversitätsstrategie, die auf einer Umfeldanalyse basiert und ein Konzept zu Diversitätsmassnahmen umfasst.
Aktionsplan 2013-2016
Der Aktionsplan 2013-2016 stellt die Massnahmen dar, wodurch die Universität Luzern die Ziele des SUK Programms Chancengleichheit verfolgen will. Die Massnahmen sind z.T. eine Weiterführung von bestehenden Instrumenten aus dem 2012 abgelaufenen Bundesprogramm, z.T. neu. Sie umfassen die stärkere Einbindung der Chancengleichheit in das Universitätsrecht und in die akademische Qualitätssicherung, das Angebot von Beratungen, Schulungen und Coachings im Bereich einer geschlechtergerechten Nachwuchsförderung sowie zur Vereinbarkeit von Studium, wissenschaftlicher Karriere und Familie, die Leitung des Kooperationsprogramms „Mentoring Deutschschweiz“, den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und Massnahmen zur Sensibilisierung für die Genderthematik.
Die Gleichstellungskommission (GLK) unterstützt die Universitätsorgane in ihrem Bestreben zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter.
Alle Universitätsangehörigen sind berechtigt, bei der Gleichstellungskommission Gelder für Projekte und Massnahmen im Bereich der Chancengleichheit zu beantragen. Angaben zum Gesuch und den Bewilligungskriterien sind im «Merkblatt Finanzbeiträge GLK» vom Oktober 2018 festgehalten.
Mehr Informationen zur Gleichstellungskommission finden Sie hier.
Die Universität Luzern bemüht sich aktiv um die Verwirklichung von substantieller Chancengleichheit und setzt dazu, wo nötig, ausgleichende Regelungen und Massnahmen ein. Sie strebt eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter auf allen Stufen und durch alle Gremien an. Ein wichtiges Ziel ist die Erhöhung des Frauenanteils bei den Asssistenzprofessuren sowie den ordentlichen und ausserordentlichen Professuren.
Ein zentraler Ansatzpunkt liegt in der Qualitätssicherung der Anstellungsverfahren. Faire und transparente Anstellungsverfahren erhöhen die Chancengleichheit. Hierfür verfügt die Universität Luzern über reglementarische Grundlagen. Diese regeln unter anderem, dass an der Universität Luzern in Berufungskommissionen immer eine Chancengleichheitsdelegierte oder ein Chancengleichheitsdelegierter Einsitz nimmt. Die delegierte Person hat Stimmrecht und wird auf Vorschlag der Dekanin oder des Dekans von der Fakultätsversammlung ernannt (Berufungsreglement, §4 Abs. 2) .
Weitere Informationen
Swissuniversities Good Practices zur Besetzung von Professuren
Online-Tutorial zu Gender-Bias im Berufungsverfahren
Broschüre „Recruter sans discriminer“, Universität Lausanne
11 Harmful Types of Unconscious Bias and How to Interrupt Them
Rechtliche Grundlage
1 Die Universität Luzern, die Fakultäten, Seminare und Institute fördern durch geeignete Massnahmen die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter.
2 Sie streben eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in allen Funktionen und in allen Gremien an. Beim Erlass und beim Vollzug von Regelungen, insbesondere bezüglich Habilitation und Berufung, ist der Chancengleichheit der Geschlechter Rechnung zu tragen.
3 Die Rektorin oder der Rektor ernennt eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten. Sie oder er berät und unterstützt die Angehörigen und die Organe der Universität Luzern sowie der Fakultäten, Seminare und Institute in Gleichstellungsfragen.
4 Der Senat legt Grundsätze für die Gleichstellung der Geschlechter fest.
Die Zielsetzungen wurde vom Senat der Universität Luzern am 12. September 2005 als allgemeine Richtlinien anerkannt.
"Lehrende und Studierende verpflichten sich auf gerechte, partnerschaftliche und zukunftsweisende Zusammenarbeit mit Menschen inner- und ausserhalb der Universität. Sie engagieren sich insbesondere für die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen des universitären Betriebs, sowohl in fachlicher als auch in personeller Hinsicht; sie achten Menschen unterschiedlicher nationaler, kultureller und weltanschaulicher Herkunft und dulden keinerlei Diskriminierung. Die Erleichterung der Beteiligung behinderter Menschen am Universitären Leben gilt dabei als selbstverständliches Anliegen. Die Mitglieder der Universität streben eine Gemeinschaft an, die von Respekt und Zuwendung über die jeweiligen Fachgebiete hinaus geprägt ist und die es ihren Angehörigen möglich macht, sich mit ihr zu identifizieren." (Kp. 3 Grundhaltungen)