Zweisprachiger Master (MLaw Luzern/Neuenburg)
Massgebend für das zweisprachige Masterprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Luzern und Neuenburg sind die folgenden Grundlagen:
- Vereinbarung zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Neuenburg betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Mobilität und die Einrichtung eines gemeinsamen zweisprachigen Masterprogramms (V-LUNE) vom 4. März 2004 sowie die seither erlassenen Nachträge.
- Vereinbarung zwischen den schweizerischen Rechtsfakultäten über die gegenseitige Anerkennung und Anrechnung von Leistungsnachweisen sowie die Zulassung zum Master und zum Doktorat vom 8.Juni 2007.
- Richtlinie zum zweisprachigen Masterstudium in Rechtswissenschaft der Universitäten Luzern und Neuenburg vom 12. Juni 2018 (UNILU)
- Studien- und Prüfungsordnungen der beiden Fakultäten (für LU: Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern vom 28. September 2016 (SRL Nr. 540b); für NE: Règlement d'études et d'examens de la Faculté de droit, du 17 juin 2004).
Abschluss
Die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universität Luzern und der Universität Neuenburg vergeben gemeinsam ein Masterdiplom mit dem Titel «Zweisprachiger Master der Rechtswissenschaft der Universitäten Luzern und Neuenburg – Maîtrise bilingue en droit des Universités de Lucerne et Neuchâtel – MLaw (Luzern/Neuchâtel)»
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Umfang und Dauer
Das zweisprachige Masterstudium in Rechtswissenschaft der Unviersitäten Luzern und Neuenburg umfasst 120 ECTS-Credit-Points. Davon müssen 60 ECTS-Credit-Points an der Universität Neuenburg und 60 ECTS-Credit-Points an der Universität Luzern erbracht werden. Das Studium dauert in der Regel vier Semester.
Studienprogramm in Luzern:
Fächer Luzern | ECTS- Credits |
---|---|
1. Wahlfächer Aus sämtlichen juristischen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums kann eine freie Auswahl getroffen werden.*Als juristische Lehrveranstaltungen gelten auch die mit «passed/failed» bewerteten Lehrveranstaltungen «Falllösung» (4 bzw. 5 Cr) und «Gastlehrveranstaltung» (GLV, 2 Cr) gemäss § 17 Abs. 1 lit. c und d StuPO 2011. Für diese gilt einschränkend, dass maximal eine Falllösung und / oder eine GLV gewählt werden kann.** Es sind maximal entweder zwei englischsprachige Lehrveranstaltungen oder ein englischsprachiger Moot Court anrechenbar. UNILU-Studierende des zweisprachigen Masterprogramms können alternativ auch einen französischsprachigen Moot Court wählen. | 50 |
2. Masterarbeit Eine in deutscher Sprache verfasste mit genügender Note abgelegte Masterarbeit im Umfang von ca. 30–50 Seiten. | 10 |
Total
| 60 |
* Alle absolvierten benoteten Prüfungsleistungen bleiben im Leistungsnachweis bestehen und sind noten- und durchschnittsrelevant. Sie können nachträglich weder gestrichen noch gelöscht werden. (Ausnahme: ungenügende erste Versuche bei Wahrnehmen des zweiten Versuches. In diesen Fällen ist nur der zweite Versuch noten- und durchschnittsrelevant).
** Gemäss § 9 W-StuPO 2016.
Studienprogramm in Neuenburg:
Der Neuenburger Teil des gemeinsamen zweisprachigen Masterprogramms setzt sich aus Fächern des allgemeinen Masterprogramms zusammen.
Fächer Neuenburg | ECTS- Credits |
---|---|
1. Freie Wahlfächer Studierende haben aus den im allgemeinen Masterprogramm angebotenen Fächern 44 ECTS-Credits zu wählen. Für den Erwerb eines zweisprachigen Masterdiplomes mit einem oder zwei Schwerpunkten, müssen alle Credits der obligatorischen Vorlesungen sowie der jeweils angegebenen Wahlfächer der entsprechenden Spezialisierung erworben werden. Für den Erwerb eines zweisprachigen Masterdiplomes mit einem oder zwei Schwerpunkten, müssen alle Credits der obligatorischen Vorlesungen sowie der jeweils angegebenen Wahlfächer der entsprechenden Spezialisierung erworben werden. | 44 |
2. Thematisches Seminar (Jedes Modul wird mit 4 ECTS-Credits bewertet). Die Teilnahme an zwei Modulen des thematischen Seminars ist obligatorisch. Es gibt keine Prüfung; stattdessen erhalten die Studierenden eine Bescheinigung für jedes besuchte Modul.Ein Modul kann durch eine mindestens vierwöchige, ohne Unterbruch absolvierte juristische Tätigkeit in der Praxis ersetzt werden. Um ein Masterdiplom mit fachlicher Spezialisierung zu erwerben, müssen die Studierenden das zugehörige Modul wählen (mind. 1). | 8 |
3. Masterarbeit Die Studierenden müssen eine Masterarbeit von 25-30 Seiten verfassen. Die Themenwahl kann im Bereiche aller Fächer, die im allgemeinen Masterprogramm in Neuenburg angeboten werden, erfolgen. Für den Erwerb der Spezialisierung «Business and Tax Law» muss die Masterarbeit englisch geschrieben sein. Es gilt zudem Art. 19 des Studien- und Prüfungsreglements analog. | 8 |
Total | 60 |
Im Luzerner Teil des zweisprachigen Masterstudiums sind keine auswärtigen Lehrveranstaltungen anrechenbar. Daher sind Mobilität und zweisprachiges Masterstudium in Rechtswissenschaft der Universitäten Luzern und Neuenburg nicht vereinbar.
Juristinnen und Juristen, die einen Teil ihrer Ausbildung auf Französisch absolvieren, sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Gerade für Tätigkeiten beim Bund bzw. in der Bundesverwaltung sowie in bundesnahen Betrieben werden häufig gute Französischkenntnisse vorausgesetzt. Absolventinnen und Absolventen des zweisprachigen Masters (LU/NE) schaffen sich diesbezüglich besonders gute Karrierechancen. Für die Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt ist nach dem Masterabschluss der Erwerb des Anwaltspatents Voraussetzung.
Berufsperspektiven
- Anwältin / Anwalt
- Öffentliche Verwaltung
- Gericht
- Banken und Versicherungen
- Forschung und Lehre
- Handel und Industrie
- Verbände und Organisationen
- Politik und Diplomatie
Weiterführendes Studium
Wissenschaftlich ambitionierte Juristinnen und Juristen mit einem guten Masterabschluss werden zum Doktorat zugelassen.
Anmeldung
Das zweisprachige Masterstudium kann an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Luzern sowohl im Herbstsemester wie auch im Frühjahrssemester aufgenommen werden.
Studierende der Universität Neuenburg
Studierende der Universität Neuenburg müssen sich für den Luzerner Teil des zweisprachigen Masterstudiums online anmelden:
Zweisprachiger Master Rechtswissenschaft | Studierende UNINE
Folgende Fristen sind einzuhalten:
Anmeldetermin für das Herbstsemester: 31. August
Anmeldetermin für das Frühjahrssemester: 31. Januar
Studierende des zweisprachigen Masterprogramms bleiben während der ganzen Studiendauer an ihrer Heimuniversität immatrikuliert.
Studierende der Universität Luzern
Luzerner Masterstudierende in Rechtswissenschaft können jederzeit in das zweisprachige Masterprogramm wechseln. Eine Anmeldung ist zwingend notwendig.
Das entsprechende Anmeldeformular muss bei der Studienberatung beantragt werden (studienberatung-rf). Studierende des zweisprachigen Masterprogramms bleiben während der ganzen Studiendauer an ihrer Heimuniversität immatrikuliert. @ unilu.ch
Bachelors of Law anderer Universitäten
Bachelors of Law, die von einer auswärtigen Fakultät kommend an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät direkt in das zweisprachige Masterprogramm einsteigen wollen, haben die Anmeldefristen und das Anmeldevorgehen der ordentlichen Studierenden auf dem Uniportal zu berücksichtigen. Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung und Zulassung.
Zulassung
Für die Zulassung zum Masterstudium gelten die Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern. Genaue Angaben finden Sie unter Anmeldung und Zulassung.
Bachelors in Wirtschaftsrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) sind zum zweisprachigen Masterstudium in Rechtswissenschaft der Universitäten Luzern und Neuenburg zugelassen, sobald sie alle Passerellenprüfungen erfolgreich abgelegt haben.
Sämtliche für das Studium der Rechtswissenschaft relevanten Regelungen sind auf unserer Reglemente-Seite einsehbar. Sie finden dort insbesondere die Richtlinie zum zweisprachigen Masterstudium Luzern und Neuenburg, die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen und Wegleitungen, Richtlinien zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten und Musterstudienpläne.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät müssen keine Abschlussverfahren eingeleitet werden. Diplome werden ohne Antrag ausgestellt, sobald alle Bedingungen gemäss der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) erfüllt sind.
Weiterführende Auskünfte erhalten Sie bei der Studienberatung.