SEMP (Erasmus+) Progamm
Sie finden hier Informationen zum Swiss-European Mobility Program (SEMP), dem Anmeldeverfahren und den Anmeldefristen an der Universität Luzern sowie eine Übersicht der aktuellen Partneruniversitäten.
Online-Portal für Outgoings
Der Link zur Anmeldung wird Mitte Januar 2024 aufgeschaltet.
Nächste Anmeldefenster
(für Studierende der Universität Luzern)
Herbstsemester 2024/Frühjahrssemester 2025: Mitte Januar bis1. März 2024
Frühjahrssemester 2025: Mitte Juli bis 1. September 2024*
*Für das Frühjahrssemester gibt es einen zweiten Anmeldeschluss am 1. September, vorausgesetzt es sind noch genügend Mobilitätsplätze und SEMP-Mittel vorhanden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich die Mobilitätsberatung.
Übersicht Ablauf Mobilitätssemester
Allgemeine Informationen
Die Schweiz nimmt auf EU-Ebene ab Herbst 2014 den Status eines Partnerlands/Drittstaats ein. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und movetia (die Nationale Agentur für Austausch und Mobilität) haben für die Schweiz eine Übergangslösung für Erasmus+ ab dem akademischen Jahr 2014/15 erarbeitet. Mit der Übergangslösung SEMP (Swiss-European Mobility Programme) bleiben alle Schweizer Universitäten weiterhin mit Universitäten aus zahlreichen Ländern in ganz Europa miteinander vernetzt. Das Programm orientiert sich grösstenteils an dem für Erasmus+ kommunizierten Bedingungen und Auflagen.
Voraussetzungen für die Teilnahme am SEMP Programm
- Für das entsprechende Haupt- oder Nebenfach muss ein Abkommen zwischen den Universitäten bestehen.
- Sie müssen an der Universität Luzern immatrikuliert sein.
- Es ist möglich, auf jeder Studienstufe (BA, MA, Doktorat) bis maximal 2 Semester im Austausch zu verbringen.
- Zu Beginn des Auslandaufenthaltes sollte das 3. Semester des Bachelorstudiums abgeschlossen sein.
- Mit der Universität Luzern und der Partneruniversität muss ein Learning Agreement erstellt werden.
- Gute Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes resp. der Unterrichtssprache werden vorausgesetzt, um ein Studium in einer Fremdsprache bewältigen zu können.
- Nach dem Aufenthalt ist ein Erfahrungsbericht zu erstellen.
Dauer des Mobilitätsstudiums
Das Mobilitätsstudium im Rahmen des SEMP-Programmes muss mindestens 3 und darf höchstens 12 Monate dauern.
Immatrikulation und Studiengebühren
Die SEMP-Studierenden bleiben während ihres Mobilitätsaufenthaltes an der Universität Luzern immatrikuliert und bezahlen hier ihre Studiengebühren. An der Partneruniversität sind keine Immatrikulationsgebühren zu bezahlen.
Anrechnung von Studienleistungen
Vor Antritt des Mobilitätsaufenthaltes ist ein Learning Agreement mit dem zuständigen Mobilitätsverantwortlichen der entsprechenden Fakultät zu vereinbaren. Nach dem Mobilitätsaufenthalt werden die erfolgreich absolvierten Leistungen auf der Basis des Transcript of Records in ECTS umgerechnet und in der Regel anerkannt. Die Anerkennung von extern erbrachten Studienleistungen liegt im Ermessen der einzelnen Fakultäten.
Partneruniversitäten
Im Rahmen des SEMP-Programms stehen den Luzerner Studierenden zahlreiche Universitäten in Europa zur Auswahl.
Besuch von Intensivsprachkursen vor dem Aufenthalt
Eine finanzielle Förderung für Intensivsprachkurse gibt es in dem neuen EU-Bildungsprogramm Erasmus+ nicht. Während der Dauer der Übergangslösung des SEMP Programms werden auch keine solche Sprachkurse angeboten.
Erfahrungsberichte
Studierende, die einen SEMP-Aufenthalt abgeschlossen haben, sind verpflichtet einen Erfahrungsbericht auszufüllen. Dieser Bericht dient als wertvolle Unterstützung für die nächsten Outgoings.
Erste Informationen
Ich informiere mich auf dieser Webseite über das SEMP-Programm, die wichtigsten Voraussetzungen, über Anrechnungsfragen, den idealen Zeitpunkt des Aufenthalts, etc. Als besonders hilfreich dürften sich dabei die Erfahrungsberichte meiner Mitstudierenden erweisen.
Gespräch mit der Mobilitätsberatung der Fakultät/ Learning Agreement
Für die studientechnischen Fragen und das Learning Agreement wende ich mich persönlich an die Mobilitätsberatung meiner Fakultät.
Gespräch mit Outgoing Mobility Coordinator
Bei organisatorischen und administrativen Fragen steht die Mobilitätskoordinatorin des International Relations Office (IRO) ebenfalls zur Verfügung.
Anmeldung
Ich melde mich über das Online‐Portal an. Für die Anmeldung benötige ich zudem einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie die Signatur der Studienberatung.
Nomination
Die Fakultäten entscheiden über die Studienplatzvergabe an den Partneruniversitäten. Ich werde vom IRO über meine Nomination informiert.
Anmeldung bei der Partneruniversität
Bin ich für einen Studienplatz nominiert, meldet mich das International Relations Office direkt bei der Partneruniversität an.
Informationen der Partneruniversität
Die Partneruniversität sendet mir die nötigen Informationen und orientiert mich über das weitere Vorgehen.
Stipendium/Verpflichtungserklärung
Vor Antritt des Mobilitätssemesters erhalte ich ein Stipendium und unterschreibe dafür eine Verpflichtungserklärung.
Learning Agreement
Nach Vorliegen des Vorlesungsverzeichnisses der Partneruniversität wähle ich in Absprache mit meiner Studienberatung meine Kurse aus. Diese halte ich vor Antritt des Mobilitätssemesters im Learning Agreement fest und lasse es von der Studienberatung unterschreiben. Ebenfalls wird das Learning Agreement dann von der Partneruniversität visiert. Danach lade ich das Dokument im Online‐Portal hoch.
Anrechnung der Studienleistung
Nach dem Absolvieren des Mobilitätssemesters liegt es in meiner Verantwortung, mich um das Transcript of Records (Leistungsnachweis) von meiner Gastuniversität zu kümmern und diesen im IRO oder direkt bei meiner Studienberatung zur Anrechnung einzureichen.
Im SEMP (Erasmus)-Programm vergütet die Universität Luzern Stipendiengelder. Die Zuschüsse sind ein Beitrag zur Deckung der mobilitätsbedingten Zusatzkosten,
welche den Studierenden durch ihren Auslandsaufenthalt entstehen. Diese werden in Form von Pauschalen vergeben, die im Verhältnis zur Dauer der
Mobilitätsaktivität stehen.
Es gelten folgende Pauschalen:
CHF 1'900 für ein Semester (Dauer Lehrveranstaltungen länger als 3 Monate)
CHF 1'330 für ein Trimester (Dauer Lehrveranstaltungen weniger als 3 Monate)
Jahrespauschale für zwei Semester bzw. Trimester/Terms:
CHF 3'800 für zwei Semester (Dauer Lehrveranstaltungen länger als 7 Monate)
CHF 1'900 für zwei Trimester/Terms (Dauer Lehrveranstaltungen weniger als 7 Monate)
Darüber hinaus können Studierende, die ein 'SEMP'-Stipendium erhalten, auch ein 'Green travel'-Stipendium beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: "Programm Greener Mobility".
Ausserdem informiert swissuniversities (Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen) über Stipendien für Auslandstudien.