EU-Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist ein ausserordentlich ambitioniertes Projekt: Ein einheitlichen Handelsregeln unterworfener, gleichzeitig aber eine Vielzahl von Nationen umspannender Wirtschaftsraum, in dem sich Waren und Arbeitnehmer frei bewegen und Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten werden können. Die Governance dieses Rechtsraumes ist sehr komplex und umfasst einerseits die Kommission als «Hüterin der Europäischen Verträge» sowie den Europäischen Gerichtshof als «Motor der Integration» und andererseits die mitgliedstaatlichen Gesetzgeber, Behörden und Gerichte.

Nachdem die Aufsicht über die Umsetzung der Regulierung im EU-Binnenmarkt zunächst weitgehend den Behörden der Mitgliedstaaten übertragen wurde, wird in letzter Zeit ein Trend zur stärkeren administrativen Zentralisierung sichtbar. So hat die als grenzüberschreitendes Problem wahrgenommene Finanzkrise zur Einrichtung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA sowie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA geführt. In anderen Bereichen ist fraglich, inwiefern zukünftig europäischen Stellen wie der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ACER weitergehende Regulierungskompetenzen zukommen werden.

Der Europäische Binnenmarkt bietet daher einen vielfältigen Untersuchungsgegenstand zur Analyse supranationaler Regulierungsstrukturen sowie der vertikalen und horizontalen Multi-Level-Governance.