Titelverleihungen
Titelverleihungen spielen eine zentrale Rolle für die akademische Entwicklung der Fakultät und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung ihrer Exzellenz sowie zur Attraktivität des Standorts und seiner Partnerinstitutionen. Sie würdigen hervorragende Leistungen und stärken gezielt Forschung und Lehre in den Studiengängen Gesundheitswissenschaften, Medizin sowie in der Weiterbildung. Das Engagement der Titelträgerinnen und -träger unterstützt die nachhaltige Qualitätssicherung des akademischen Angebots.
Die Fakultät verleiht verschiedene akademische Titel an qualifizierte Persönlichkeiten, die sich durch herausragende Leistungen in Wissenschaft, Lehre und Praxis auszeichnen. Dazu gehören insbesondere Titularprofessuren, Professuren für medizinische Wissenschaften sowie Titel für Klinische Dozierende. Ergänzend bilden Habilitationen und Umhabilitationen wichtige Verfahren zur Anerkennung wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterentwicklung akademischer Karrieren.
Allen Titelverleihungen gemeinsam ist die Voraussetzung eines ausgewiesenen Engagements in Forschung, Lehre und akademischem Leben. Die Kandidierenden tragen durch ihre Tätigkeit – sei es in der Lehre, der klinischen Praxis, in der Forschung oder in fakultären und übergeordneten Gremien – wesentlich zur Weiterentwicklung der Fakultät und ihres Netzwerks bei. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind in den universitären Reglementen sowie in den fakultären Wegleitungen festgelegt und gewährleisten transparente sowie qualitätsorientierte Verfahren.
Akademische Titel und Qualifikationen
Eine Professur für medizinische Wissenschaften kann an akademisch hochrangig qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verliehen werden, die an einer mit der Universität Luzern verbundenen Partnerinstitution hauptamtlich angestellt sind und sich national und international profiliert haben.
Titularprofessuren werden aufgrund ihres ausgezeichneten wissenschaftlichen Leistungsausweises in ihrem Fachgebiet durch die Fakultät und anschliessend den Senat der Universität ernannt und erfüllen zudem die Anforderungen gemäss universitärem Reglement.
Sie haben sich damit mindestens fünf Jahre in Lehre und Forschung an der Universität Luzern in besonderer Weise verdient gemacht und tragen massgeblich zur weiteren akademischen Entwicklung der Fakultät bei.
Die Universität Luzern ermöglicht und fördert Habilitationen. Sie bezwecken die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick auf dessen Qualifikation für Professuren an Fakultäten des In- und Auslands. Als Habilitandinnen und Habilitanden werden Personen gefördert, die bisher hervorragende wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre geleistet haben und von denen zu erwarten ist, dass sie dies auch in Zukunft tun werden sowie dass sie das Potenzial haben, um später auf Professuren berufen zu werden.
Klinische Dozierende engagieren sich besonders in der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten und in der Aus-, aber auch Weiter- und Fortbildung von Medizinerinnen und Medizinern. Sie qualifizieren sich für den Titel aufgrund ihrer mehrjährigen klinischen und praktischen Tätigkeit als Fachärztinnen und -ärzte, ihrer ausgewiesenen didaktischen Fähigkeiten sowie ihrer Lehrtätigkeit und der Konzeption und Durchführung eines medizindidaktischen Projekts.
Die Rahmenbedingungen sind in den universitären Reglementen und fakultären Wegleitungen enthalten.