Rektorat und Universitätsleitung

Der Rektor leitet die Universität und vertritt sie nach aussen. Er nimmt alle Funktionen und Aufgaben wahr, die keinem anderen Organ zugewiesen sind. Er wird auf Antrag sämtlicher Fakultätsversammlungen vom Universitätsrat gewählt. Der Rektor bildet mit den Prorektorinnen und den Prorektoren und der Universitätsmanagerin die Universitätsleitung. Die erweiterte Universitätsleitung umfasst zudem die Dekane der derzeit fünf operationellen Fakultäten.

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Rektorat
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