Mobilität
Die Mobilität der Universität Luzern umfasst das alltägliche Pendelverhalten der Universitätsangehörigen und Dienstreisen im Inland und Ausland. Dazu kommen unter anderem mehrmonatige Studien- und Forschungsaufenthalte. Die Universität Luzern strebt eine nachhaltige Mobilität an. Sie restriktiert klimaschädliche Reisemittel und fördert klimafreundlichere Alternativen.
Pendelmobilität
Im Nahverkehr können Angehörige und Besucher*innen der Universität Luzern von der unmittelbaren Bahnhofsnähe und dem Luzerner Velonetz profitieren. An der Universität Luzern stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Damit wird der Verkehr in der Innenstadt entlastet und Umweltauswirkungen reduziert.
Studierendenmobilität
An der Universität Luzern gibt es derzeit das Programm Greener Mobility, dass sich sowohl an Incoming als auch Outgoing Studierende des Swiss European Mobility Programme (SEMP) richtet. Die Zuschüsse werden im Rahmen der Schweizer Programme zu Erasmus+ von der Movetia - Austausch un Mobilität zugesprochen. Mit den finanziellen Beiträgen in Höhe von CHF 100 an die jeweilige Bahnreise soll die umweltfreundliche Mobilität innerhalb Europas gefördert werden.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisen sind ein wichtiger Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeit einer Universität – sie ermöglichen den Austausch mit internationalen Forschungspartnern, die Teilnahme an Konferenzen sowie die Weiterentwicklung von Projekten und Kooperationen. Gleichzeitig haben insbesondere Flugreisen einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasbilanz.
Um das Netto-Null-Ziel bis 2040 zu erreichen und damit ihrer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht zu werden, verpflichtet sich die Universität Luzern zur Reduktion ihrer Flugemissionen und fördert nachhaltigere Alternativen.
Es benötigt eine selbstständige Abwägung von Universitätsangehörigen, ob eine Reise überhaupt erforderlich ist oder ob an der Veranstaltung online teilgenommen werden kann. Ist eine Reise erfordlich, muss geklärt werden, ob via Zug oder Flugzeug gereist werden soll (Regelung im Spesenreglement beachten). Dabei hilft der abgebildete Entscheidungsbaum der Movetia.
Bei der Wahl des Verkehrsmittel bei einer allfälligen Reise müssen Forschende und Mitarbeitende der Universität Luzern die im Spesenreglement und im dazugehörigen Merkblatt "Spesen" aufgeführten Regelungen beachten. Flugreisen werden nur vergütet, wenn die Reise zum Reiseziel mit dem Zug mehr als 7 Stunden dauern würde. Die Fachstelle für Nachhaltigkeit stellt eine Liste mit wichtigen Reisezielen in Europa und den dazugehörigen Zugreisezeiten ab Bahnhof Luzer zur Verfügung. Darin ist ersichtlich, ob die jeweilige Zugreise obligatorisch oder fakultativ ist.
Einzelne Fakuläten habe zudem eigene striktere Regelungen. Beispielsweise fördert die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät grundsätzlich keine Flugreisen unter 1000 Kilometer.

