Mobilität
Zur Mobilität im universitären Bereich gehören vor allem die alltägliche Mobilität der Studierenden und Mitarbeitenden im Schweizer Nah- oder Fernverkehr. Dazukommen unter anderem mehrmonatige Studien- und Forschungsaufenthalte, Teilnahme an Seminaren oder Gastreferate im Ausland. Die Stelle für Nachhaltigkeit steht in Bezug auf die Mobilität-Policies zur CO2 Reduktion von Universitätsangehörigen im Austausch mit anderen Hochschulen der Schweiz.
Vor allem im Nahverkehr können Angehörige und Besucher:innen der Universität von der unmittelbaren Bahnhofsnähe und dem Luzerner Velonetz profitieren. Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung, damit werden gleichzeitig der Verkehr in der Innenstadt entlastet und die Abgase reduziert. Die Flugreisen im Zusammenhang mit der universitären Mobilität haben dafür umso mehr einen Effekt auf den persönlichen CO2-Fussabdruck, wie auch auf die Erreichung der CO2-Ziele der Universität Luzern (nettonull bis 2030). Das Finanz-und Rechnungswesen der Universität Luzern erfasst die Flugreisen nach Fakultät und Forschungsprogramm.
Das International Relation Office an der Universität Luzern bemüht sich sehr um ideale Bedingungen für die (inter-)nationale Mobilität sowie um den kontinuierlichen Ausbau der Mobilitätsangebote und fördert dabei nachhaltige Reisemittel. Es ist im Einzelfall abzuwägen, ob die Anreise überhaupt erforderlich ist oder ob an der Veranstaltung im Ausland online teilgenommen werden kann. Dabei hilft der Entscheidungsbaum der Movetia - Nationale Agentur für Mobilität und Austausch.
An der Universität Luzern gibt es derzeit das Programm Greener Mobility, dass sich sowohl an Incoming als auch Outgoing Studierende richtet. Die Zuschüsse werden im Rahmen der Schweizer Programme zu Erasmus+ von der movetia (Austausch und Mobilität) zugesprochen. Mit den finanziellen Beiträgen in Höhe von CHF 100 an die jeweilige Bahnreise soll die umweltfreundliche Mobilität innerhalb Europas für Universitätsangehörige gefördert werden.
Im Rahmen von SEMP Mobilitätsprogrammen für Mitarbeitende der Universität Luzern werden pauschale Zuschüsse proportional an der Anzahl Kilometer erteilt, die mit dem Fernbus oder Bahnverkehr zurückgelegt wurden. Die Fakultäten und Departemente sehen unterschiedliche Regelungen bezüglich nachhaltigem Reisen für ihre Forschende und Mitarbeitende vor. Grundsätzlich gilt die Unzumutbarkeitsregelung, wonach Flugreisen nur bezahlt werden, wenn die Reise mit umweltschonenderen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Unzumutbarkeit ist die Reise in der Regel erst dann, wenn sie mit anderen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden länger dauern würde als die Reise mit dem Flugzeug. Die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät fördert grundsätzlich keine Flugreisen unter 1000 Kilometer. Weitere Informationen findet man in den Merkblättern zu den Speseregelungen der Universität Luzern.
Merkblatt: Spesen für Lehrbeauftragte
Wissenschaftliche Weiterbildung: Merkblatt und Prozess
KSF: Gesuch um Unterstützung für eine wissenschaftliche Weiterbildung