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    Philosophie + Management: Schwerpunkt Führung + Selbstführung (CAS)

    Fehlinterpretationen zu vermeiden." Maja Alder, ehemalige Geschäftsleiterin Spitex Rontal plus „Führen

    www.unilu.ch/weiterbildung/ksf/philosophie-management-cas-das-mas/philosophie-management-schwerpunkt-fuehrung-selbstfuehrung-cas/

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    Philosophie + Management: Schwerpunkt Gesellschaft + Politik (CAS)

    Fehlinterpretationen zu vermeiden." Maja Alder, ehemalige Geschäftsleiterin Spitex Rontal plus „Führen

    www.unilu.ch/weiterbildung/ksf/philosophie-management-cas-das-mas/philosophie-management-schwerpunkt-gesellschaft-politik-cas/

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    Prof. Dr. Nadine Arnold

    ). Genossenschaften. In Apelt, Maja & Tacke, Veronika (Hrsg.), Handbuch Organisationstypen (2.Auflage [...] und Formalisierung. In Apelt, Maja, Hasse, Raimund, Meyer, Uli, Groddeck, Victoria, Wilkesmann,

    www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute/soziologisches-seminar/mitarbeitende/dr-nadine-arnold/

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    PD Dr. phil. Hannah Mormann

    Beratungsorganisationen. In Apelt, Maja & Tacke, Veronika (Hrsg.), Organisationstypen (S. 69–86). Wiesbaden

    www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute/soziologisches-seminar/mitarbeitende/hannah-mormann/

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    Titularprof. Dr. Boris Previšić

    Titularprofessor für Literatur- und Kulturwissenschaften T +41 41 229 54 74 boris.previsic@unilu.ch Frohburgstrasse 3, Raum 3.A19 Sprechstunde nach Vereinbarung Research Website: https://unilu.academia.edu/BorisPrevisic Direktor Institut "Kulturen der Alpen" Forschung CV Forschung Projekte Publikationen Weitere Forschungsleistungen CV (English version below) Boris Previšić ist Gründungsdirektor des Urner Instituts Kulturen der Alpen in Altdorf und Professor für Literatur- und Kulturwissenschaft an der Universität Luzern. Als Herausgeber der "Gotthardfantasien" (2016) knüpft er an seine frühere Tätigkeit im Bereich der Raumentwicklung in den Alpen an, wo er bereits 2007 den Begriff der "Alpinen Brache" erledigt hat. Er koordiniert und leitet zahlreiche Forschungs- und Dialogprojekte zu den planetaren Grenzen wie Biodiversität und Klima, zur Energieproduktion, zu Tourismus sowie zur Land- und Forstwirtschaft. Seine jüngste Publikation "Zeitkollaps. Handeln angesichts des Planetaren" (2023) untersucht aus einer transdisziplinären systemisch-kulturwissenschaftlichen Sicht, wie wir einen dringend benötigten positiven Anthropozän schaffen können, um das Überleben der jetzigen Lebensformen zu sichern. 2015 wurde Previšić SNF-Förderprofessor an der Universität Luzern und leitete das Projekt ‚Musikalische Paradigmen in Literatur und Kultur‘ mit einem Schwerpunkt im Zeitalter der Aufklärung und in der Gegenwart. Er studierte zuerst Querflöte mit Lehr-, Orchester-, Konzertdiplom und anschliessender Spezialisierung in zeitgenössischen Techniken sowie historischer Aufführungspraxis in Paris. Dieser Ausbildung schloss er ein Studium der Germanistik sowie der französischen und vergleichenden Literaturwissenschaft an. Er blieb weiterhin als Projektleiter innerhalb seiner Organisation pre-art tätig, war international als Soloflötist tätig und spielte in verschiedenen Formationen, z.B. mit dem Ensemble Contrechamps, mit dem Collegium Novum, mit den pre-art Soloists oder mit SONEMUS. Seine Dissertation zu ‚Hölderlins Rhythmus‘ entstand zwischen 2003 und 2005 mit der Unterstützung des Fonds für Akademischen Nachwuchs an der Universität Zürich. 2006 forschte er dank eines SNF-Stipendiums im Rahmen des Schwerpunktes Osten/Europa des ZfL Berlin. Von 2007 bis 2014 war er Assistent am Deutschen Seminar der Universität Basel am Lehrstuhl von Alexander Honold, recherchierte dazwischen dank weiteren Stipendien durch die Max Geldner-Stiftung und den SNF in Wien und Zagreb und habilitierte sich zur literarischen Rezeption der postjugoslawischen Kriege. 2013 erhielt er die Venia legendi in Neuerer Deutscher und Vergleichender Literaturwissenschaft der Universität Basel. Seine Forschung und Lehre brachten ihn an verschiedene Institutionen wie z.B. an die Cité Internationale des Arts (Paris), an die Cornell University (Ithaca, NY), an das Zentrum für Literatur und Kultur (Berlin) und an die Philologische Fakultäten der Universität Zagreb, Wien und Sarajevo. Mitgliedschaften und Netzwerke: Stiftungsratspräsident der Stiftung Lucerna Jury-Mitglied des Hölderlin-Preises Beirat der Hölderlin-Gesellschaft, Wissenschaftlicher Beirat der Zagreber Germanistischen Beiträge Gründungmitglied pre-art English version: Boris Previšić starts as director of the Institute Cultures of the Alps at the University of Lucerne in Altdorf in February 2020.As editor of Gotthardfantasien (2016), he has taken up his earlier work in the field of spatial development in the Alps, where he broke down the concept of the "Alpine wasteland" in a participatory art and music project as early as 2007. Among others, he leads the SNF project on "Reduit and Mountain Warfare" and is active in think tanks on questions concerning the biosphere, energy production, tourism, agriculture and forestry. As author of the book "CO2: Five past twelve. How we can prevent climate collapse", he is a demanded expert on climate issues. Boris Previšić has been SNF-funded Professor of Literature and Cultural Studies at the University of Lucerne since January 2015 and heads the Institute 'Cultures of the Alps' and the project 'Musical Paradigms in Literature and Culture' with a focus on the Age of Enlightenment and the Present. He first studied flute with teaching, orchestral and concert diploma and then specialisation in contemporary techniques and historical performance practice in Paris. He then studied German language and literature as well as French and comparative literature. He remained active as project leader within his organisation pre-art, was internationally active as solo flutist and played in different formations, e.g. with the Ensemble Contrechamps, with the Collegium Novum, with the pre-art Soloists or with SONEMUS. His dissertation on 'Hölderlin's Rhythm' was written between 2003 and 2005 with the support of the Fonds für Akademischen Nachwuchs at the University of Zurich. In 2006, thanks to an SNF scholarship, he conducted research within the framework of the ZfL Berlin's focus on East/Europe. From 2007 to 2014 he was an assistant at the German Seminar of the University of Basel at the chair of Alexander Honold, researched in between thanks to further scholarships from the Max Geldner Foundation and the SNF in Vienna and Zagreb and habilitated on the literary reception of the post-Yugoslavian wars. In 2013 he received the Venia legendi in Modern German and Comparative Literature from the University of Basel. His research and teaching brought him to various institutions such as the Cité Internationale des Arts (Paris), Cornell University (Ithaca, NY), the Centre for Literature and Culture (Berlin), École normale supérieure de Paris and the Philological Faculties of the University of Zagreb, Vienna and Sarajevo. Memberships and Networks: Network ‘Music and Resistance’ (NO/DE/PL) President of the Lucerna Foundation (Lucerne) Center for Art and Cultural Theory (ZKK, Zurich) Jury member of the Hölderlin Prize (Tübingen, DE) Advisory Board of the Hölderlin Society (DE) Scientific Advisory Board of the Zagreb Germanistic Contributions (HR) Founding member pre-art Forschung Alle anzeigen Alle Sektionen des Akkordeons öffnen Forschungsprojekte Laufende Projekte Direktion des Instituts Kulturen der Alpen an der Universität Luzern Akkordeon-Panel schließen Lehrveranstaltungen Hauptseminar (Universität Luzern, FS2025, Blockseminar mit Exkursion): 30 Jahre seit dem Genozid. Srebrenica als Chiffre in der künstlerischen und historischen Aufarbeitung, zus. mit Martin Steiner, Almedina Fakovic Hauptseminar (Universität Luzern, HS2024, Mo, 10-14 Uhr): Narrative zwischen Propaganda und Aufklärung, zwischen Krieg und Klima Hauptseminar (Universität Luzern, FS2024, Blockseminar mit Exkursion): Sarajevo - das europäische Jerusalem, zus. mit Martin Steiner, Erdal Toprakyaran, Richard Blättel Hauptseminar (Universität Luzern, HS 2020, Mo, 10-12 Uhr): Reduit as a quarantine? A conservative green ideology story from 1815 to the present Hauptseminar (Universität Luzern, HS 2020, Mo, 12-14 Uhr): Zählt nur die Story? Einblicke in die Erzählwissenschaft Hauptseminar (Universität Luzern, FS 2020, Mi, 14-16 Uhr): Beethoven und Hölderlin hören Hauptseminar (Universität Luzern, FS 2020, Mi, 16-18 Uhr): Kleine Dinge hören - kulturtheoretische Lektüren und Praktiken Hauptseminar (Universität Luzern, HS 2019, Mo, 10-12 Uhr): Natur und Wahrnehmung Hauptseminar (Universität Luzern, HS 2019, Mo, 12-14 Uhr): Die Alpen als Natur- und Kulturraum Hauptseminar (Universität Luzern, FS 2019, Do, 14-16 Uhr): Mehrstimmigkeit und Polyphone Hauptseminar (Universität Luzern, FS 2019, Do, 12-14 Uhr): Trauma und Literatur Kolloquium (Universität Luzern, FS 2019): Literatur und Kultur Vorlesung (Universität Luzern, HS 2018, Mo, 12-14 Uhr): CO2 - Today's Challenge Hauptseminar (Universität Luzern, FS 2018, Mi, 12-14 Uhr): Fiktionales oder faktuales Erzählen? Vorlesung (Universität Luzern, HS 2017, Mi, 16-18 Uhr): Die postjugoslawischen Kriege im Spiegel der Literatur Hauptseminar (Universität Luzern, HS 2017, Mi, 14-16 Uhr): Natur in der Literatur. Biodiversität vor der industriellen Revolution Vorlesung (Universität Luzern, FS 2017, Mi, 16-18 Uhr): Aufklärung unter Druck Hauptseminar (Universität Luzern, FS 2017, Mi, 12-14 Uhr): Krieg und Flucht - historisch-literarische Zeugenschaft Vorlesung (Universität Luzern, HS 2016, Mi, 14-16 Uhr): Der Mensch der Aufklärung Masterseminar (Universität Luzern, HS 2016, Mi, 12-14 Uhr): Geruch, Geschmack, Gehör: Hierarchien und Kulturen der Sinne Hauptseminar (Universität Luzern, FS 2016, Mi, 13-15 Uhr): Nur die Story zählt. Einblicke in die Erzählwissenschaften Forschungskolloquium (Universität Luzern, FS 2016, Fr, 13-15 Uhr): Stimmungen der Aufklärung Hauptseminar (Universität Luzern, HS 2015): Einen Mythos sichten, Gotthardtexte lesen Ringvorlesung (Universität Luzern, HS 2015): Gotthardfantasien. Europa durch die Schweiz Vorlesung (Universität Luzern, FS 2015): Der Balkan als Vorbild und Sehnsuchtsort. Imperiale Imaginationen im 19. und 20. Jahrhundert Seminar (Universität Luzern, FS 2015, zusammen mit Silvan Moosmüller, MA): Die Aufklärung: Dispute und ihre Aktualität in unseren Tagen Vorlesung (Universität Basel, HS 2014): Die postjugoslawischen Kriege und ihre literarische Rezeption Proseminar II (Universität Basel, HS 2014): Lessings Laokoon oder der Versuch einer diskurshistorischen Kontextualisierung Vorlesung (Universität Fribourg, HS 2014): Kriegstraumata: die Rezeption des jugoslawischen Zerfalls zwischen Zeugenschaft und literarischer Inszenierung Proseminar II (Universität Basel, FS 2014): Erzählinstanz im Wandel: vom Historismus zum Expressionismus Ringvorlesung (Universität Basel, HS 2013): Les Balkans n’existent pas. Erbschaften im Südosten Europas (mit Maria Todorova, Karl Kaser, Oliver Jens Schmitt, Maurus Reinkowski u.a., in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Martina Baleva, Kulturelle Topographien) Proseminar I (Universität Basel, HS 2013): Einführung in die Literaturwissenschaft Seminar (Universität Basel, FS 2013): Stimmung und Polyphonie in der zeitgenössischen Literatur und Musik Seminar (Universität Basel, FS 2013): Stimmung und Dichtung im 18. Jahrhundert Seminar (Universität Basel, FS 2013): Österreich-Ungarn: postimperiale Rekonstruktionen eines Grossraums nach 1918 Forschungsseminar (Universität Basel, HS 2011): Intermedialitätsforschung im Bereich Literatur/Musik/Sound (in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Nicola Gess) Proseminar I (Universität Basel, HS 2011): Einführung in die Literaturwissenschaft Seminar (Universität Zagreb, SS 2011): Hrvatsko-njemački-književni dodiri - reprezentacija rata u književnosti [Kroatisch-deutsche Literaturkontakte - die Repräsentation des Krieges in der Literatur] Seminar (Universität Zagreb, WS 2010/2011): O semantici klasične metrike [Zur Semantik der klassischen Metrik] Seminar (Universität Basel, FS 2010): Die Seel' in unserm Ohr (Brockes): Literarische Musikkonzeptionen des 17. und 18. Jahrhunderts zwischen Affekttheorie und Empfindsamkeit Seminar (Universität Basel, FS, 2010): Topographische Palimpseste in der zeitgenössischen Literatur (interphilologisch-interkulturelles Modul mit Schwerpunkt Kulturelle Topographien) Seminar (Universität Basel, HS 2009): Narrative Muster zwischen Gastfreundschaft und Ausgrenzung (in Zusammenarbeit mit lic.-phil. Evi Fountoulakis) Seminar (Universität Basel, HS 2009): Jenseits des Nationalen. ‚Imperiales’ Raumgedächtnis in der Literatur aus und über Ostmitteleuropa (in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Grob, Ordinarius der Slavistik) Proseminar I (Universität Basel, HS 2008): Einführung in die Literaturwissenschaft (doppelt geführt) Proseminar II (Universität Basel, FS 2008): Interpretation und Rezeptionsgeschichte: Vertonungen von Heine und Hölderlin Proseminar I (Universität Basel, HS 2007): Einführung in die Literaturwissenschaft Vorlesung (Universität Zürich, HS 2009): Die Literatur der (Literatur-)Theorie (Ringvorlesung: mit eigenen Vorlesungen und Leitung) Kolloquium (Universität Zürich, FS 2009): Parodie in der Literatur als polyphones Phänomen (mit Prof. Dr. Marco Baschera) Seminar (Universität Zürich, HS 2008): Grundlagentexte der interkulturellen Literaturwissenschaft Vorlesung (Universität Zürich, FS 2008): Polyphonie in der Literatur (mit Prof Dr. Marco Baschera) Seminar (Universität Zürich, FS 2008): Fremde im zeitgenössischen Roman Proseminar (Universität Zürich, FS 2008): Einführung in die Gattungslehre Proseminar (Universität Zürich, FS 2008): Poetik und Rhetorik Studium generale (Universität Zürich, HS 2007): Doppelgängerin Literatur in der Medizin (in Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät) Seminar (Universität Zürich, HS 2007): Transtextualität Seminar (Universität Zürich, FS 2007): Zur Funktion des Bösen in der Literatur Proseminar (Universität Zürich, FS 2007): Fiktion und Wirklichkeit Akkordeon-Panel schließen Projekte Alle anzeigen Alle Sektionen des Akkordeons öffnen Abgeschlossene Projekte Syntopia Alpina 2022–2024 It takes a fool to remain sane: Integrating the court jester figure within the HR Professional Role 2020–2021 NCCR und Gründung Zentrum für Aufklärung, Kritisches Denken und Pluralität 2017–2019 Akkordeon-Panel schließen Publikationen Alle anzeigen Alle Sektionen des Akkordeons öffnen Buch als Monografie Previšić, B. (2023). Zeitkollaps. Handeln angesichts des Planetaren . Wien: Mandelbaum Verlag. Abgerufen von https://www.academia.edu/172798679/Zeitkollaps_Handeln_angesichts_des_Planetaren Previšić, B., & Bäumler, A. (2020). Co2: Fünf nach Zwölf: Wie wir den Klimakollaps verhindern können (1500. Aufl.). Wien: Mandelbaum Verlag. Abgerufen von https://www.academia.edu/45579134/CO2_F%C3%BCnf_nach_zw%C3%B6lf_Wie_wir_den_Klimakollaps_verhindern_k%C3%B6nnen Previšić, B. (2018). „Es heiszt aber ganz Europa...“: Imperiale Vermächtnisse von Herder bis Handke (Kaleidogramme) (Bd. 158). Berlin: Kadmos. https://doi.org/10.5281/zenodo.11204230 Previšić, B. (2014). Das Attentat von Sarajevo: Ereignis und Erzählung . Hannover: Hohesufer. https://doi.org/https://doi.org/10.5281/zenodo.897957 Previšić, B. (2014). Literatur topographiert: Der Balkan und die postjugoslawischen Kriege im Fadenkreuz des Erzählens . Berlin: Kadmos. https://doi.org/10.5281/zenodo.1008957 Previšić, B. (2008). Hölderlins Rhythmus: Ein Handbuch . Frankfurt am Main: Stroemfeld. https://doi.org/10.5281/zenodo.10354959 Akkordeon-Panel schließen Zeitschriftenartikel Previšic, B. (2025). Cultures of Alps: The intersection of sectors as main tool for future inscription in the alpine space. Journal of ARCHALP , (13), 15–21. https://doi.org/10.5281/zenodo.22769517 Previšić, B. (2024). Akustische Praktiken in der alkäischen Ode der Aufklärung. Zeitschrift für Ästhetik und Allgemeine Kunstwissenschaft , (Sonderheft 24), 417–436. Previšić, B., & Bäumler, A. (2024). Von der „grossen Verblendung“ zu planetaren Erdgeschichten. psychosozial , 177 (3), 76–86. https://doi.org/10.30820/0171-3434-2024-3 Previšić, B. (2024). Zwischen Gotthard und Schreckhorn. Vom Blickregime zum Hören in Albrecht von Hallers "Die Alpen". xviii.ch. Schweizerische Zeitschrift für die Erforschung des 18. Jahrhunderts , (15), 22–32. Frick, J., Previšić, B., & Widmer, N. (2024). Klimaregime und Sehnsucht Wintersport. swissfuture – Magazin für Zukunftsmonitoring , 51 (1), 6–13. https://doi.org/10.5281/zenodo.10655662 Previšić, B. (2023). Biodivers postindustriell. Klöntaltriennale Hinterland . Abgerufen von https://www.kloentaltriennale.ch/hinterland/dev/?p=723 Previšić, B. (2023). Gesang der kritischen Zone – Franziskus‘ ‚Physiletik‘ im Anthropozän. feinschwarz. Theologisches Feuilleton . Abgerufen von https://www.feinschwarz.net/gesang-der-kritischen-zone/ Previšić, B. (2022). Narrative Transgressionen in Handkes Jugoslawien-Komplex. Austriaca , (92), 91–106. https://doi.org/10.5281/zenodo.10468314 Previšić, B. (2022). Polyphonie und Intermedialität – und Literatur als Zeugnis. Wiener digitale Revue. Zeitschrift für Germanistik und Gegenwart , (3). https://doi.org/10.5281/zenodo.14925985 Previšić, B. (2022). Polyphonie musicale et littéraire. Un double transfert sous-jacent entre Claude Perrault et Daniel Casper von Lohenstein à la fin du XVIIe siècle. 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Abgerufen von https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/8C/8CDCD4590EE41ED780E141C7D96D6AA9.pdf Previšić, B. (2017). Acoustic Micro- and Macroephemerities in Literature. Robert Walser’s Microscript 364 (1925) and Peter Weber’s Silber und Salbader (1999). Journal of Sonic Studies , (13). Abgerufen von https://www.researchcatalogue.net/view/322802/322803 Previšić, B. (2017). Der Karst als ‚Kriegslandschaft‘: Literatur der geopolitischen Fantasien zwischen kolonialer Expansion, Grenzschutz und Lebensraum. Zagreb Germanistische Beiträge , 24 , 34–56. https://doi.org/10.5281/zenodo.1008951 Previšić, B. (2015). Narrative Muster des Kriegs, der Nation und des Imperiums: Kulturelle Verschränkungen zwischen deutschsprachigem und südslawischem Raum. Kontext: Südöstliches Europa. Zagreber Germanistische Beiträge , 24 , 35–46. https://doi.org/10.5281/zenodo.1008937 Previšić, B. (2014). „Das unzurechnungsfähigste Gehör“: Die Funktion der Wiederholung in Thomas Bernhards Kalkwerk (1970). Deutsche Viertelsjahrschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte , 88 (2), 256–270. https://doi.org/10.5281/zenodo.10407259 Previšić, B. (2014). Engagierte Literatur heute: Historischer Konflikt Kärntens, musikalische Metaphorik und Performanz in Kevin Vennemanns Mara Kogoj. Zeitschrift für interkulturelle Germanistik , (1), 105–122. https://doi.org/10.5281/zenodo.1050270 Previšic, B. (2013). „Skandalkonzert“: 12 variations musico-littéraires en 13 min. 1913. Hippocampe , (9), 62–65. Previšic, B. (2011). Hofmannsthals „Arabella“ und die Mythologisierung Südosteuropas zwischen Orient und Okzident. Hofmannsthal Jahrbuch zur Europäischen Moderne , 19 , 321–355. https://doi.org/10.5281/zenodo.11580495 Previšic, B. (2010). Der Zerfall Jugoslawiens: „Ausnahmezustand als permanente Struktur“ in der literarischen Verarbeitung: Konferenz: Ausnahmezustände aus wissensgeschichtlicher Perspektive. TRANS – Internetzeitschrift für Kulturwissenschaften , (17). Abgerufen von http://www.inst.at/trans/17Nr/6-8/6-8_previsic17.htm#sdfootnote1sym Previsic, B. (2010). Autorität und Autor, Kanon und kontrapunktische Polyphonie: Literaturtheorie in musikalischer Verschärfung. Colloquium Helveticum , 41 , 187–202. https://doi.org/10.5281/zenodo.1050351 Previsic, B. (2009). Zur Inversion des Subjektbegriffs im medizinisch-literarischen Kontext Georg Büchners. Revista Pandaemonium Germanicum , (14), 15–27. https://doi.org/10.5281/zenodo.1050371 Previšic, B. (2008). Die topologische Festschreibung Südosteuropas aus dem Geist der Dichtung: Goethe und Vuk Karadžić. Colloquium Helveticum , 39 , 137–154. Previšic, B. (2007). Cultural Impacts from and on Marginalized Regions: the Balkans. UNESCO Observatory – Multi-Disciplinary Research in the Arts . Previsic, B. (2006). Die Übersetzung von Rhythmus: Hölderlins Transitprogramm hin zu einer „belebenden Kunst“. Transit , 2 (1). https://doi.org/10.5281/zenodo.1050381 Previsic, B. (2006). Hölderlins asklepiadeische und alkäische Ode – zwei metrische Typologien mit einer rhythmischen Tendenz. Metrica , 1 . https://doi.org/10.5281/zenodo.1050386 Previsic, B. (2005). New Music - New Space: The Contribution of Music to New Spatial Functions. International Journal of The Humanities , 2 (1). Previšic, B. (2005). Die Entstehung des freien Verses im Deutschen und Französischen als literarischer Selbstvollzug. Variations , 13 , 149–166. https://doi.org/10.5281/zenodo.10653828 Previsic, B. (2004). Der Raum in der mystischen Sprache. Perspicuitas . https://doi.org/10.5281/zenodo.1009089 Akkordeon-Panel schließen Buchkapitel, Beitrag in Sammelband Previšić, B. (2025). Biodiversitätsförderung durch neues Wassermanagement. In Boris Previšić, Aline Stadler, Marco Volken, Nils Widmer / Urner Institut Kulturen der Alpen (Hrsg.), Sonnenstrom: Alpine Energielandschaften im Umbruch (S. 119–124). Baden: hier und jetzt. Previšić, B. (2025). Dazwischensein: Im Gespräch mit Andrea Wolfensberger. In Meißner, Benita & Schäfert, Ulrich (Hrsg.), Dazwischensein: Möglichkeitsräume 2024 (S. 1–9). München: C.H.Beck. Previšić, B. (2025). Der Föhn, ein gefallener Engel? In Orte - Schweizer Literaturzeitschrift (Hrsg.), Föhnrausch: Alpen, Klima, Klang, Sprache (S. 40–41). Zürich: Verein Literaturzeitschrift Orte. Previšić, B. (2025). Die Alpen als Möglichkeitsraum. In Boris Previšić, Aline Stadler, Marco Volken, Nils Widmer / Urner Institut Kulturen der Alpen (Hrsg.), Sonnenstrom: Alpine Energielandschaften im Umbruch (S. 147–153). Baden: hier und jetzt. Previšić, B. (2025). Die Triangulierung zwischen Energie, Alpwirtschaft und Biodiversität. In Boris Previšić, Aline Stadler, Marco Volken, Nils Widmer / Urner Institut Kulturen der Alpen (Hrsg.), Sonnenstrom: Alpine Energielandschaften im Umbruch (S. 125–135). Baden: hier und jetzt. Stadler, A., & Previšić, B. (2025). Ein Planetarer Zustieg: Erste Erkundungen im Gelände. In Boris Previšić, Aline Stadler, Marco Volken, Nils Widmer / Urner Institut Kulturen der Alpen (Hrsg.), Sonnenstrom: Alpine Energielandschaften im Umbruch (S. 7–17). Baden: hier und jetzt. Previšić, B. (2025). Extreme Bergtour mit starker Seilschaft: Gespräch von Erwin Messmer mit Lucas Niggli und Boris Previšić. In Orte - Schweizer Literaturzeitschrift (Hrsg.), Föhnrausch: Alpen, Klima, Klang, Sprache (S. 42–45). Zürich: Verein Literaturzeitschrift Orte. Previšić, B. (2025). Fokus Glarus: Energie-Landschaft in einem bewussten Anthropozän. In Boris Previšić, Aline Stadler, Marco Volken, Nils Widmer / Urner Institut Kulturen der Alpen (Hrsg.), Sonnenstrom: Alpine Energielandschaften im Umbruch (S. 46–56). Baden: hier und jetzt. Previšić, B., & Studer-Kovacs, V. (2025). Föhnrausch und andere Naturphänomene. In Orte - Schweizer Literaturzeitschrift (Hrsg.), Föhnrausch: Alpen, Klima, Klang, Sprache (S. 5–6). Zürich: Verein Literaturzeitschrift Orte. Previšić, B. (2024). Climate Turn? Affektives Upscaling der Literatur. In Bogner, Ole, Hofmann, Tim & Leimgruber, Damaris (Hrsg.), Katastrophenwissen-Wissenskatastrophen: Zur Affektdynamik des Katastrophischen (S. 177–191). München: Fink. Previšić, B. (2024). Die Alpen als Raum der Grenzerfahrung: Ein imaginärer Reisebericht. In Höpflinger, Anna-Katharina, Pezzoli-Oligati, Daria, Previšić, Boris & Volken, Mario (Hrsg.), Grenzgänge: Religion und die Alpen (S. 254–259). Zürich: Theologischer Verlag. https://doi.org/10.5281/zenodo.14770032 Previšić, B. (2024). Die polyphone Kritik als gegenrhythmische Unterbrechung: Beethoven, Moses Mendelssohn, Hölderlin. 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Nationaler Kongress der Jungfreisinnigen Schweiz, Jungfreisinnige Schweiz, Brig, 2026 Freiflächen-PV in den Alpen. Referat, Energieforschungsgespräche Disentis, Stiftung Alpines Energieforschungscenter AlpEnForCe, Disentis, 2026 Einführung. Keynote, Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft SGAVL, Institut Kulturen der Alpen, Altdorf, 2025 Metrik – eine architextuelle Dogmatik. Keynote, Multimodale Metriken in der deutschsprachigen Literatur seit 1960, LMU, München, 2025 Vajont. A political ecology of an unnatural disaster. Chair/Panel-Moderation, Critical perspectives on the alpine damscape. An environmental and social history of hydropower in the Alps after 1880, Universität Bern, Bern, 2024 Alpiner Lebensraum und Biodiversität. Diskussionsbeitrag, Sustainable Switzerland Forum, Sustainable Switzerland Forum, NZZ, Bern, 2024 "sora nostra matre Terra" – ein Plädoyer gegen die planetare Leerstelle im Anthropozän. Keynote, Gaiageschichten. Ansätze zu einer literatur- und kulturwissenschaftlichen Bodenkunde, Stiftung Kunst und Natur, Bad Heilbrunn, 2024 Nachhaltigkeit, aber richtig! Energie und planetare Grenzen. Keynote, VR Tagung, VSE, Universität Basel, 2023 Erneuerbare Energien und planetare Dringlichkeit. Keynote, Energieforschungsgespräche Disentis, Stiftung Alpines Energieforschungscenter AlpEnForCe, Disentis, 2023 Climate Turn? Affektives Upscaling der Literatur. Referat, Katastrophenwissen-Wissenskatastrophen;, SNF-Sinergia-Projekt The Power of Wonder, Unversität Zürich, 2022 Photovoltaïque, économie alpestre, tourisme, biodiversité. La quadrature du cercle planétaire. Referat, La montagne exploitée?, Centre interdisciplinaire de recherche sur la montagne (CIRM), Université de Lausanne, 2022 Alpenstrom jetzt. Referat, Alpenstrom aus Sonne, Stiftung Alpines Energieforschungscenter (AlpEnForCe), Energy Science Center, ETH Zürich, 2022 Von der metrischen Makrostruktur zum atmenden Vers in den „Nachtgesängen“. Gespräch, Jahrestagung der Hölderlin Gesellschaft, Hölderlin-Gesellschaft, Tübingen, 2022 Konzertante Lektüre von „Blödigkeit“. Diskussionsbeitrag, Jahrestagung der Hölderlin Gesellschaft, Hölderlin-Gesellschaft, Tübingen, 2022 Können wir uns die Klimakrise überhaupt vorstellen? Antworten aus der Wissenschaft. Keynote, Betriebsleitertagung des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsversorger (VSE), Verbands Schweizerischer Elektrizitätsversorger (VSE), Brunnen, 2021 Pyrolysierte Biomasse als Kohlenstoffsenke in einer skalierbaren Kreislaufwirtschaft im Alpenraum. Ein Zwischenbericht. Referat, Die sechsten Energieforschungsgespräche., Alpines Energie Forschungscenter (AlpEnForCe), Zoom/Disentis, 2021 Polyphonie und Intermedialität – und Zeugnis. Keynote, Internationale Tagung: „sah ich mich rufen hören“. Stimme(n): Polyphonie und Intermedialität, Robert-Musil-Institut für Literaturforschung/Kärntner Literaturarchiv, Zoom/Klagenfurt, 2021 Pyrolysierte Biomasse als Kohlenstoffsenke in einer skalierbaren Kreislaufwirtschaft im Alpenraum. Ein Zwischenbericht. Referat, Energieforschungsgespräche, Alpines Energieforschungscenter (AlpEnForCe), Disentis, 2021 Alpen, Klänge, Tunnel, Stollen – Schweizer Raumobsessionen in der Literatur. Referat, Ringvorlesung VERTIKAL: Interdisziplinäre Perspektiven auf die Tiefen und Höhen der Schweiz, Historisches Institut der Universität Bern, Bern, 2020 Akustische Wahrnehmung als Metaform des Denkens – Diderots Rêve de D’Alembert Wissen und Ganzheit. Das 18. Jahrhundert und sein Nachleben. Keynote, Wissen und Ganzheit. Das 18. Jahrhundert und sein Nachleben, Deutsches Seminars, Medizinhistorisches Instituts der Universität Zürich, Universität Luzern, Zürich, 2019 Listening to Nature. Referat, Nature, Culture and Perception. From the Amazon to the Alps, Stiftung Lucerna, Luzern, 2019 Religion und Naturrecht. Referat, Aufklärung und Religion, Stiftung Lucerna, Luzern, 2019 Maröckers Scardanelli. Referat, Internationale Tagung zu: Fragen zum Lyrischen in Friederike Mayröckers Poesie, Vrije Universitet Brussel, Brüssel, 2018 Nationale Zeit kontaminiert den imperialen Raum. Lernet-Holenias Habsburgischer Traum. Referat, Internationale Tagung zu: Prekäre Identitäten. Historische Umbrüche, ihre politische Erfahrung und literarische Verarbeitung im Werk Alexander Lernet-Holenias, LMU München, München, 2018 Resistance to Totalitarism: The Polyphony of Arts. Keynote, The Nordic Ingredient, Univesity of Bergen, Norway, Grieg Research Centre, Bergen, 2018 Der „einige Sinn des Gehöres unser Seele und Sitten bestimmt und vorenthalten“ (Lohenstein). Das 17. Jahrhundert zwischen Vielstimmigkeit und Universalharmonie. Referat, Internationale Konferenz zu: Lauschen und Überhören. Literarische und mediale Aspekte auditiver Offenheit, Universität Köln, Köln, 2018 Klopstocks metrische Schriften. Vom Vers- zum Wortfuss. Referat, Klopstocks metrische Schriften, Universität Sarajevo, Philosophische Fakultät, Germanistisches Institut, Sarajevo, 2017 Du goût à l'ouïe: La discussion sur la métaphoricité des sens au 18e siècle. L’ouïe dans la pensée européenne au XVIIIe siècle. Referat, Colloque international du Centre d’Étude des Relations et Contacts Linguistiques et Littéraires Amiens, Université d’Amiens, Amiens, 2017 Melodie und Harmonie: Polyphonie der Dichtung? Klopstock und Hölderlin im Vergleich. Referat, Kolloquium der Literaturwissenschaften, Universität Erfurt, Erfurt, 2017 Vielstimmigkeit und Verzeitlichung im 18. Jahrhundert sowie Hölderlins musikalische Rückbindung in den Stromgedichten um 1800. Referat, Hölderlin e la musica, Istituto per la Musica della Fondazione Cini, Venezia, 2016 Das Ende des Acoustic Turn in der Aufklärung? Herders "Ton". Referat, Tagung der Internationalen Herder-Gesellschaft, Universität Kassel, Kassel, 2016 Nichts als reden. Politische Geselligkeit in Diderots philosophischen Schriften. Referat, Aufklärung als Prozess, Stiftung Lucerna, Luzern, 2016 Stimmungen und Vielstimmigkeit der Aufklärung, Input / Fazit. (Schluss-)statement;(Schluss-)zusammenfassung, Stimmungen und Vielstimmigkeit der Aufklärung, Universität Luzern, Universität Luzern, 2016 Stimmen, Polyphonie. Referat, Sonalität, Britta Herrmann, Universität Münster, 2016 Modulation und Ereignis bei Diderot. Referat, Modulation und Ereignis bei Diderot. Ereignis erzählen., Martin Schneider und Anna Häusler, Universität Hamburg, 2015 Der Karst als ‚Kriegslandschaft‘. Literatur der geopolitischen Fantasien zwischen kolonialer Expansion, Grenzschutz und Lebensraum. Referat, Repräsentationen des Ersten Weltkriegs in den mitteleuropäischen Literaturen., Milka Car und Johann Georg Lughofer, Universität Ljubljana, 2015 Robert Walsers Literarizität oder die Tonspur im Mikrogramm 364. Auf der Tonspur. Referat, Der flüchtige Schall in Künsten und Medien, Alexander Honold und Helmut Lethen, Wien, 2014 Geschichtete Identitäten. Erzählende Selbst- und Fremdbestimmungen in (post-)imperialen Kontexten Osteuropas. Chair/Panel-Moderation, Geschichtete Identitäten. Erzählende Selbst- und Fremdbestimmungen in (post-)imperialen Kontexten Osteuropas, Projekt "Jenseits des Nationalen", Universität Basel, 2014 Die Ideologisierung historischer Rekonstruktion. Zwischen synthetischer und analytischer Literarisierung des 28. Juni 1914. Referat, The Long Shots of Sarajevo, 1914-2014, Vahidin Preljević und Clemens Ruthner, Universität Sarajevo, 2014 Sarajevo 1914 und kroatische Mittlerfiguren. Referat, Deutsche Sprache und Kultur in Kroatien, Konferenz Deutsche Sprache und Kultur in Kroatien, Universität Zadar, 2014 Das Ereignis Krieg. Diskurs, Narration, Interpunktion. Referat, Traumata der Transition, Internationale Tagung der Humboldt-Stiftung, Dubrovnik, Dubrovnik, 2013 Handkes Weltentdeckung in Raumpalimpsesten: Der Bildverlust. Referat, Internationales Peter-Handke-Symposion „Wer sagt denn, daß die Welt schon entdeckt ist“, Hans Höller, Salzburg, 2012 „Modulazionen“ der Lyrik – Stimmung und Rhythmus bei Herder und Klopstock. Referat, Universität Heidelberg, Heidelberg, 2012 Friedensräume zu Kriegszeiten. Handkes poetologisch-politische Selektivität. Referat, Krieg und Frieden in der Literatur, Universität Klagenfurt, Klagenfurt, 2010 Interkulturalität – eine intermediale Erwiderung in Vennemanns Mara Kogoj. Referat, Interkulturalität als Forschungsparadigma, IVG, Ortrud Gutjahr & Alexander Honold, Warschau, 2010 Gleichschwebende Stimmung und affektive Wohltemperierung im Widerspruch. Literarisch-musikalische Querstände im 18. Jahrhundert. Referat, Ästhetiken der ‚Stimmung‘ zwischen Literaturen, Künsten und Wissenschaften, Hans-Georg von Arburg, Lausanne, 2010 „Das Gespenstergerede von einem Mitteleuropa“ – die Imagination eines Unortes. Referat, Tagung „Narrative Muster zwischen Gastfreundschaft und Ausgrenzung“, Boris Previšic, Basel, 2009 Die Inszenierung von Differenz im musikalischen Modus einer vermeintlichen Universalisierung. Referat, Tagung Jugoslawien – Libanon. Verhandlungen von Zugehörigkeit in fragmentierten Gesellschaften, ZfL, Berlin, Berlin, 2009 Literarische Aus- und Eingrenzung des Balkans: Interkulturalität zwischen vermeintlicher Faktizität und Diskursivität. Referat, Tagung „Interkulturalität zwischen Provokation und Usurpation“, Georg Mein & Dieter Heimböckel, Luxemburg, 2008 Selbstdemontage der bisherigen Poetologie in Handkes neuester Reiseerzählung „Die morawische Nacht“? Referat, Konferenz „Mobilität und Kontakt – Deutsche Sprache, Literatur und Kultur in ihrer Beziehung zum südosteuropäischen Raum“, Südosteuropäische Germanisten, Zadar, 2008 Zur Inversion des Subjekt- und Objektbegriffs – das medizinische und literarische Experiment bei Büchner. Referat, Jahrestagung Georg-Büchner-Gesellschaft, Universität Marburg, Marburg, 2008 Georg Büchners „Crossing“: vom Experiment im Woyzeck zur Literarisierung in der Probevorlesung. Referat, Tagung „Experimente sind wir", ETH Zürich, Zürich, 2008 Die Topologie Südosteuropas aus dem Geist der Dichtung: Goethe und Vuk Karadžić. Referat, SGAVL-Jahreskonferenz, SGAVL, Coppet, 2008 Der Zerfall Jugoslawiens: „Ausnahmezustand als permanente Struktur“ (Agamben). Referat, Ausnahmezustände aus wissensgeschichtlicher Perspektive, KCTOS, Wien, 2007 A mirror of European consciousness: Literature on migration by translation. Referat, Migration and Literature, University of Copenhagen, Kopenhagen, 2007 Parallelization: WWII and the fall of Yugoslavia as Europe’s Blind Spot. Referat, Europe and its Others: Interceptions Past, Present, Future, University of St. Andrew, St. Andrew, 2007 Poetik der Marginalität: Balkan Turn gefällig? Referat, Konferenz: Von der nationalen zur internationalen Literatur, Vlotho, Vlotho, 2007 Bosniens Muslime in der deutschen Literatur. Referat, Neue westöstliche Divane, Universität Porto, Porto, 2007 Poetologie und Politik. Peter Handkes Jugoslawien der Winterlichen Reise. Referat, Interkulturelle literarische Hermeneutik, Universität Duisburg-Essen, Duisburg, 2007 New Music - New Space: The Contribution of Music to New Spatial Functions. Referat, International Conference of the Humanities, Cornell University, Ithaca, Prato, 2004 Akkordeon-Panel schließen Beitrag/Präsentation an einer anderen Veranstaltung Territorium Luzern. Vorlesung, Territorium, Hochschule Luzern - Technik & Architektur, Horw, 2026 Vom Szenario zum Narrativ: Seraina Koblers Utopie in Tal der Schwalben. Vorlesung, Vischer Lecture, Stuttgart Research Centre for Text Studies, Stuttgart, 2026 Kein Schnee – Zukunft und Skitourismus. Moderation, Bergwelten, Berg und Tal Filmfestival, Stans, 2026 Aufklärung – ein uneingelöstes Versprechen? Aufklärung im Zeitalter von Digitalisierung und KI. Moderation, Aufklärung – ein uneingelöstes Versprechen? Aufklärung im Zeitalter von Digitalisierung und KI, Seniorinnen- und Seniorenuniversität Luzern in Kooperation mit der Stiftung Lucerna, Luzern, 2026 "Tal der Schwalben" von Seraina Kobler. Moderation, "Tal der Schwalben" von Seraina Kobler, Literaturhaus Zürich, Zürich, 2026 Wie bringen wir erneuerbare Energien, alpines Leben und Biodiversität unter einen Hut? Impulsreferat, Politpalaver, SP Uri, Altdorf, 2025 Zeitkollaps. Lesung und Diskussionsbeitrag, „Was tun im Angesicht der Klimakrise?“, GGG Bibliothek Schmiedenhof, Basel, Basel, 2026 Wo beginnt denn das Abendland? Moderation, Buchvernissage: Abendländische Kulturbilder von Hans Stadler-Planzer, Staatsarchiv Uri, Uri, 2024 Inputreferat zum Kolloquium. Impulsreferat, Ein Erfahrungsraum - drei Literaturen. Lektüren des Umbruchs in Graubünden nach 1945, Universität Zürich, Zürich, 2025 Wissenschaftliche Moderation der Podiumsdiskussion. Moderation, Umweltverantwortungsinitiative, FDP Nidwalden, Beckenried, 2025 Tell zwischen Befreiung und Rache. Moderation, Tell zwischen Befreiung und Rache, Urner Institut Kulturen der Alpen, Altdorf, 2024 Tagebuch der Übersiedlung. Diskussionsbeitrag, Tagebuch der Übersiedlung, in der Reihe "Literatur aus dem Balkan", Buch und Kaffee BUK Luzern, Luzern, 2024 Paradigmen der Akzeptanz für hochalpine Solaranlagen im Tourismus. Impulsreferat, Diskussion um die Fortsetzung des Solarexpresses, Clé de Berne, Bern, 2024 Zukunftsperspektiven und Möglichkeitsträume in der Peripherie. Diskussionsbeitrag, In a state of flow, Klöntaler Triennale, Diesbach, 2024 Einführung. Impulsreferat, Zukünfte. Tertiäre Bildung und das Potential der Zentralschweiz, Stiftung Lucerna, Luzern, 2024 Goethes Frauengeschichten. Diskussionsbeitrag, 3. Goethe Tage Andermatt, Andermatt Music, Andermatt, 2024 Bergauf trotz Schrumpfung. Potenziale und Perspektiven fürs Berggebiet. Diskussionsbeitrag, Wissenschaftscafé Graubünden, ZHAW Forschungsgruppe Tourismus und Nachhaltige Entwicklung und Academia Raetica., Wergenstein, 2024 Erste literarische Zeugnisse aus der Belagerung Sarajevos 1992/1995. Referat, Literatur und Krieg, Abteilung für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft der Universität Hannover, Hannover, 2024 Grusswort. Moderation, Wolf und Weidewirtschaft - wie weiter? Alpine Reflexionen: Management & Recht, Urner Institut Kulturen der Alpen, Altdorf UR, 2024 Wolfsmanagement im Alpenraum. Rechtsfragen zwischen Artenschutz und Weidehaltung. Moderation, Wolf und Weidewirtschaft - wie weiter? Alpine Reflexionen: Management & Recht, Urner Institut Kulturen der Alpen, Altdorf, 2024 Perspektiven für eine einheitliche Umwelt- und Klimapolitik. Diskussionsbeitrag, Film-Festival Bergwelten, Film-Festival Bergwelten, Sarnen, 2024 Hallers Todeis. Text-Musik-Performance, Möglichkeitsräume, DG Kunstraum Diskurs Gegenwart, München, 2024 Möglichkeitsräume: Schwarmintelligenz und unsere Zukunft im Anthropozän. Gespräch, Dazwischensein 4, DG Kunstraum Diskurs Gegenwart, München, 2024 Alpinismus und Klimaerwärmung. Diskussionsbeitrag, Alpinismus und Klimaerwärmung, Urner Institut Kulturen der Alpen, Altdorf UR, 2024 Sarajevo: Das „europäische Jerusalem“ ist inspirierend. Moderation, Sarajevo - Das Europäische Jerusalem, Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (Martin Steiner), Zürich, 2024 Das Spiel mit falschen Freunden: unverbaute Landschaft und Biodiversität. Impulsreferat, Wissenschaftscafé Graubünden zu Architektur und Klima, Fachhochschule Graubünden, Chur, 2024 Akustische Grenzgänge – Religion und die Alpen. Konferenzperformance mit Musik (pre.art) und Bild (Marco Volken), Alpentöne 2023, Einwohnergemeinde Altdorf, Altdorf UR, 2023 Von der Inkongruenz zwischen Klima und Narration zu einem neuen We-Care-Narrativ. Impulsreferat, Narrationen des Klimawandels – Psychoanalyse und Literaturwissenschaft im Dialog., Universität Basel, Basel, 2023 Westbalkan wohin? Diskussionsbeitrag, Westbalkan wohin? Hausgemachte Probleme und Einflüsse der Weltpolitik., Universität Zürich, Zürich, 2023 Cancel Culture – Scheindebatte oder Gefahr für den Pluralismus? Diskussionsbeitrag, Wissenschaftscafé Bern, Haus der Akademien, Bern, 2023 On ‚Cultures‘ and ist Various Perspectives. Referat, Masterseminar "Biosphäre Entlebuch", ETH Zürich, Zürich, 2022 In die Tiefenzeit des Klimas. Referat, Auf Klimaspuren in den Bergen, Zentrum Ranft, Melchsee-Frutt, 2022 Raum-Zeit-Vernetzungen. Referat, Symposiums zur Ausstellung „Up Up Up“ (Uriel Orlow), Fundaziun Nairs, Scuol, 2022 Hyperobjects – A Quake in Being / Hyperobjects and Hypocrisies. Referat, Forschungsworkshop, Institut Kulturen der Alpen, Webinar, 2020 Der Berg kommt! Referat, Eröffnung des Instituts Kulturen der Alpen, Kanton Uri; Universität Luzern, Altdorf, 2020 Warum kann der Mensch nicht polyphon singen? Mersennes Säkularisierung der Stimme. Referat, UMR 8547 Pays germaniques - Colloques et journées d’étude, Transferts culturels, CNRS Paris, Paris, 2018 Zeugenschaft und Polyphonie. Referat, Semesterreihe "Zeugenschaft", Hochschule für Musik und Theater München, München, 2017 Du goût à l'ouïe: La discussion sur la métaphoricité des sens chez König, Gottsched et Bodmer. Referat, L'ouïe dans la pensée européenne au XVIIIe siècle, Centre d'Étude des Relations et Contacts Linguistiques et Littéraires Amiens., Université d'Amiens, 2017 Einführung in Jacques der Fatalist und sein Herr von Denis Diderot. Diskussionsbeitrag, Diderot Kolloquium, SNF-Förderungsprofessur Philosophie und SNF-Förderungsprofessur Kulturwissenschaften Luzern, Luzern, 2017 Melodie und Harmonie: Polyphonie der Dichtung? Klopstock und Hölderlin im Vergleich. Referat, Kolloquium der Literaturwissenschaften, Universität Erfurt, Thomas Glaser, Universität Erfurt, Erfurt, 2017 Einführung in das Paradox des Schauspielers von Diderot. Impulsreferat, Diderot Kolloquium, SNF-Förderungsprofessur Philosophie und SNF-Förderungsprofessur Kulturwissenschaften Luzern, Luzern, 2016 Die Dichterin Christine Lavant. Rhythmus und Metrum. Referat, Die Dichterin Christine Lavant. Rhythmus und Metrum, Johann Georg Lughofer, Universität Ljubljana, 2016 Was ist eigentlich eine Story? Präsentation, Kinder-Uni 2016, Universität Luzern, Universität Luzern, 2016 Einführung in Brief über die Taubstummen von Denis Diderot. Impulsreferat, Diderot Kolloquium, SNF-Förderungsprofessur Philosophie und SNF-Förderungsprofessur Kulturwissenschaften Luzern, Luzern, 2016 Musikalische Paradigmen in der Literatur. Referat, Retraite des Zentrums für Kulturtheorie und Kunst, Sandro Zanetti, Universität Zürich, 2015 Einführung in den Brief über die Blinden zu Gebrauch für die Sehenden von Denis Diderot. Diskussionsbeitrag, Diderot Kolloquium, SNF-Förderungsprofessur Philosophie und SNF-Förderungsprofessur Kulturwissenschaften Luzern, Luzern, 2015 "Aimet-moi versus aidez-moi: Aspekte des Sonalen bei Jean-Jacques Rousseau". Referat, "Aimet-moi versus aidez-moi: Aspekte des Sonalen bei Jean-Jacques Rousseau". Diskurse des Sonalen, Britta Herrmann und Lars Korten, Universität Münster, 2015 Die Sinne der Literatur. Referat, Literatur- und Sprachentag, Kantonsschule Zürcher Oberland, Wetzikon, 2014 Was lässt sich alles temperieren? Transfers musikalischer Konzepte in der Aufklärung. Referat, Alumni präsentieren sich, "MusicTalks", Hochschule Luzern - Musik, 2014 Poetisch-akustische Semiotik der Aufklärung: Historisierung, Ästhetisierung und Hierarchisierung von Musik und Sprache. Referat, Poetisch-akustische Semiotik der Aufklärung: Historisierung, Ästhetisierung und Hierarchisierung von Musik und Sprache. Poiesis und Praxis des literalen Klangs: Lautstilistik und vokale Performanz., Britta Herrmann und Gustav Frank, Universität Münster, 2014 Sonaten und Partiten für Traverso des Barock. Referat, Jahresfortbildung der Studierenden der Musikakademie, Musikakademie Sarajevo, Universität Saravejo, 2014 Einführung in zeitgenössische Techniken. Referat, Musikakademie Split, jährliche Meisterklasse 2014, Musikakademie Split, Split, 2014 Die literarische Rezeption der postjugoslawischen Kriege zwischen Exotisierung und historischer Rekontextualisierung. Referat, Germanistisches Kolloquium. Die literarische Rezeption der postjugoslawischen Kriege zwischen Exotisierung und historischer Rekontextualisierung, Germanistisches Kolloquium, Universität Bielefeld, 2014 Antrittsvorlesung: „Die Schüsse von Sarajevo“. Impulsreferat, „Die Schüsse von Sarajevo“. Geschichten, und Geschichte?, Universität Basel, Universität Basel, 2014 Musikalische Paradigmen in der Kultur des 18. Jahrhunderts. Referat, Kulturwissenschaftliches Kolloquium, Universität Luzern, Universität Luzern, Universität Luzern, 2014 Wozu Literaturtheorie? Referat, Gymnasial­lehrerfortbildung, Deutsches Seminar der Universität Basel, Universität Basel, Universität Basel, 2014 Historijska dekontekstualizacija i rekontekstualizacija prostora bivše Jugoslavije u recepciji zadnjeg rata u njemačkoj literaturi. Referat, Historische De- und Rekontextualisierung Ex-Jugoslawiens in der Rezeption des letzten Kriegs in der Deutschen Literatur, Vahidin Preljević und Marina Petrović, Universität Sarajevo / Kragujevac, 2013 Harmonie, Ton und Stimmung: musikalische Metaphern in Poetik und Literatur des 18. Jahrhunderts. Referat, Retraite für Handbuch "Musik und Literatur", Universität Basel, Universität Basel, 2013 Narrative im (post-)imperialen Kontext. Referat, Literarische Identitätsbildung als Potential im regionalen Spannungsfeld zwischen Habsburg und Hoher Pforte in Mittel- und Südosteuropa, Lovran, 2013 Erbschaften im Südosten Europas. Impulsreferat, Ringvorlesung „Les Balkans n’existent pas“, Universität Basel, Universität Basel, 2013 „Skandalkonzert“ à Vienne – 12 moments musico-littéraires en 13 minutes. Referat, 1913 – entre révolution et persistance, de l’individu au collectif, ARC, Romainmôtier, Romainmôtier, 2013 Literarische Versatzstücke der ‚Translatio‘ zwischen Kontinuität und Friktion. Referat, TRANSLATIO – Begründungen und Erbschaften des Imperialen, In: Susi Frank (Hg.), HU Berlin / ZfL Berlin, Berlin, 2013 Imperiale Räume in der Literatur als Ausgangspunkt für utopische Räume: Crnjanski, Lernet-Holenia, Csokor. Referat, Die Osmanen in der zentraleuropäischen Literatur, Universität Wien, Wien, 2012 Krieg und Literatur. Die Persistenz von Stereotypen und deren Überwindung in multiperspektivischen Narrationsmustern der Literatur. Referat, Nostalgisierung nach den Kriegen, Universität Fribourg, Fribourg, 2012 „Und still hingleitende Gesänge / Lehrtest du mich“. Hölderlins poetologisches Programm um 1800. Referat, Hölderlins poetologisches Programm um 1800, Philosophische Gesellschaft Ostschweiz, St. Gallen, 2012 Polyphonien in der slowenisch-österreichischen Grenzzone Kärnten: Peter Handke, Maja Haderlap, Peter Waterhouse. Referat, Till Dembeck & Georg Mein: Mehrsprachige Gegenwartsliteratur – philologische Herausforderungen, Till Dembeck & Georg Mein, Luxemburg, 2012 Akustische Paradigmen vor der Philologie: Herder. Referat, Vor der Theorie. Immersion – Materialität – Intensität, Ludwig-Maximilians-Universität München, München, 2012 Dynamisierung und Verortung von Hölderlins Stromoden im Geiste Rousseaus. Referat, Romantic Prospects, NASSR 2012, Neuchâtel, Neuchâtel, 2012 „Der Krieg vor unserer Haustür“ – die zwiespältige deutschsprachige Rezeption der postjugoslawischen Kriege. Referat, Basler Arbeitskreis Südosteuropa: Die doppelte Marginalisierung. Der Zerfall Jugoslawiens und der universitären Institutionen im deutschsprachigen Raum – ein Plädoyer zur Stärkung der Südosteuropa-Forschung, Slavisches Seminar, Universität Basel, Basel, 2012 Koloniale Erbschaften im Vergleich. Referat, Halb-Asien und Frankreich. Erlebtes und erinnertes Osteuropa in Literatur und Geschichte., Charlotte Krauss & Ariane Lüthi, Strasbourg, 2012 Polyphonie und Stimmung: Musikalische Metaphern zur Aktualisierung der Literatur- und Kulturtheorie. Referat, Kolloquium Kulturwissenschaften, Lehrstuhl Marianne Sommer, Universität Luzern, Luzern, 2012 Der Große Krieg und transitorische Räume der Utopie. Referat, Jenseits des Nationalen. Mobilität in imperialen Raumstrukturen in der Literatur., Universität Basel, Basel, 2011 John Cages „botanical music“. Referat, Improvisation und Invention, DFG-Netzwerk, Berlin, 2011 Musikalische Parameter – Hölderlin-Übersetzungen im Vergleich. Referat, Georg Braungart: Hölderlin übersetzen, Universität Tübingen, Tübingen, 2011 ‚Schachtelnarrative‘ als Raumstruktur: Ivo Andrić und Joseph Roth. Referat, Konferenz zu imperialen Räumen, Universität Basel, Basel, 2011 Autorität und Autor, Kanon und kontrapunktische Polyphonie. Referat, Autorität und Moderne., Jens Herlth, Fribourg, 2010 Reisen in Erinnerung. Versuch einer narratologischen Raumtheorie angesichts des jugoslawischen Zerfalls. Referat, Ringvorlesung der HU Berlin zu Migration der Literatur, HU Berlin, Berlin, 2010 Literarisierung des „sehnsüchtigen“ Karst oder die Erzählbarkeit einer Landschaft. Referat, Ringvorlesung Kulturelle Topographien, Universität Basel, Universität Basel, Basel, 2010 Die Festschreibung der Invention und ihre Improvisation als Mimikry: von Bachs Präludien und Fugen zu einem neuen Begriff der literarischen Fiktionalität. Referat, Improvisation und Invention, Sandro Zanetti, Hildesheim, 2010 Hölderlins Kantabilität bei Leopardi – zur formalen Potenz des „Ultimo canto di Saffo”. Referat, Deutsche Leopardi-Gesellschaft, im Hölderlinturm, Deutsche Leopardi-Gesellschaft, Tübingen, 2009 Wenn man das Buch am liebsten in die Ecke schmeissen möchte. Referat, Pragmatik der Gefühle, Semper Sternwarte, Collegium Helveticum, Zürich, 2008 Hölderlins Tempo. Referat, Turm-Vorträge, Valérie Lawitschka, Tübingen, 2006 Der Raum der Übersetzungen – Celans poetologische Referenz im Fadenkreuz. Referat, Transitraum Deutsch – Literatur und Kultur im transnationalen Zeitalter, Jens Adam, Hans-Joachim Hahn, Lucjan Puchalski & Irena Swiatlowska, Breslau, 2005 Akkordeon-Panel schließen Organisatorischer Beitrag zu/an einer Veranstaltung Jahreskonferenz der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft „Literaturen der Alpen“, (Co-)Organisator/in, Altdorf, 2025 Sarajevo - das europäische Jerusalem, (Co-)Organisator/in, Sarajevo, 2024 Wie nachhaltig ist Alpenstrom? Lokale und überregionale Zukunftsvisionen zur nachhaltigen Stromversorgung. Ein Widerspruch?, Moderation einer Sektion/eines Panels, Göschenen, 2021 Lokale und überregionale Zukunftsvisionen zur nachhaltigen Stromversorgung. Ein Widerspruch? Podiumsdiskussion an der Tagung „Wie nachhaltig ist Alpenstrom?“, Leitung/Moderation Podiumsdiskussion, Göschenen, 2022 Alpine Changemaker Basecamp, Leitung/Moderation Podiumsdiskussion, Poschiavo, 2021 Einsamkeiten, Tagungsleiter/in, Online/Luzern, 2021 Einsamkeit – eine kulturhistorische Orientierung in pandemischen Zeiten, Tagungsleiter/in, Live-Stream, 2021 Nature, Culture and Perception. From the Amazon to the Alps, Tagungsleiter/in, Luzern und Altdorf, 2019 Aufklärung und Religion, Tagungsleiter/in, Luzern, 2019 Aufklärung als Prozess, Tagungsleiter/in, Neubad, Luzern, 2016 Akkordeon-Panel schließen Vortrag auf Einladung Kipppunkte im planetaren Klimasystem. Und die Alpen. Kipppunkte im planetaren Klimasystem. Und die Alpen, Luzern, 2023 Vortrag im Rahmen der Veranstaltung. Liedzyklus mit Textinputs zum Thema „Wandel und Erneuerung: Aufbrüche“, Zürich, 2025 Das Urner Institut Kulturen der Alpen in Altdorf stellt sich vor. Wöchentliches Treffen, Altdorf, 2026 Inputvortrag. Podiumsgespräch „Uri 2050“, Altdorf, 2025 Vortrag zum Thema „Alpentourismus 2040. Zwischen Dystopie und Utopie – Prognosen, Szenarien, Opportunitäten“. Aktionärsgeneralversammlung des Hotels Regina, Mürren, 2025 Vortrag. Generalversammlung des Zentralschweizer Heimatschutzes, Altdorf, 2925 Mit Messer und Gabel zur Nachhaltigkeit. Genusspalaver, Fürstenau GR, 2025 Grusswort. Die Stimmen der Bäuerinnen und Bauern, Zeglingen, 2025 Culture delle Alpi. Infrastrutture culturali nelle Alpi, Turin, 2025 Wirtschaftlichkeit, Sozial- und Umweltverträglichkeit alpiner PV-Anlagen. Wirtschaftlichkeit alpiner Solaranlagen, Zürich, 2025 Kollaboration: die Triangulierung zwischen alpinem Solarstrom, Alpwirtschaft und Biodiversität. Energieforschungsgespräche Disentis, Disentis, 2025 Vortrag im Rahmen der Veranstaltung. Politpalaver, Altdorf, 2025 Zeitkollaps – zwischen Dystopie und Utopie angesichts überschrittener planetarer Grenzen. Vorlesung, Zagreb, 2024 Intakt ist nicht intakt. Der letzte Schweizer Mythos angesichts von Klima- und Biodiversitätskollaps. 50-Jahre-Jubiläum des „Schweizer Klub für Wissenschaftsjournalismus“ (SKWJ), Rütliwiese, 2024 Ein Plädoyer für einen klimapositiven Kanton Uri. Markt der Ideen: Abschluss der Lehrveranstaltung „Umweltprobleme lösen“, Altdorf, 2024 Zeitkollaps im Gespräch. Zürcher Lesekreis für Mittelschule und Universität, Zürich, 2024 Biodiversität und Energielandschaften. SP Versammlung Sektion Aarau, Aarau, 2024 Holistische Biodiversitätsförderung durch Kombinationen in Alpwirtschaft Renaturierung. Energieforschungsgespräche Disentis, Disentis, 2024 Geologische Tiefenzeit und menschliche Metabolismen der Gegenwart. Geologische Tiefenzeit und menschliche Metabolismen der Gegenwart, Simmental, 2023 Rolling Stones. Die geologische Gewalt des Menschen. Rolling Stones. Landschaftsveränderung im Blickfeld der Kunst., Muri, 2023 Die Alpen im Anthropozän. Eröffnungsrede. Buchvernissage, Altdorf UR, 2023 Von einer kritischen Homilethik zu einer kritischen Physiolethik. Franziskus’ Sonnengesang. Die Predigt, Peterskapelle Luzern, 2023 Vom Klimawissen ins Handeln kommen. Oberstufenlehrerfortbildung, Wädenswil, 2023 Die drei Dimensionen des Anthropozäns. Ein transdisziplinärer Input. Urner Institutstage, Altdor, 2023 Energielandschaft als Kulturlandschaft für solare alpine Freiflächen. Plenumsveranstaltung des Forums Landschaft, Alpen und Pärke (FoLAP), Lenzburg, 2023 Erdgeschichtliche Erzähl- und Lesbarkeit des Anthropozäns. Alumnipodiumsdiskussion zum Thema "Klima", Universität Zürich, 2022 Geschichte der Alpenwahrnehmung und erneuerbare Energieproduktion. Sommerakademie der Schweizerischen Studienstiftung zum Thema „Mobilität, Infrastruktur und Innovation im Alpenraum“, Grimselhospiz, 2022 Respondenz Responsivität von Fritz Breithaupt. Abschlusstagung des SNF-Projekts ETHOS, Universität Zürich, 2022 Die Erde dokumentieren. Dimensionen des Anthropozäns. Ringvorlesung der Literaturwissenschaft zum Thema Dokumentarliteratur, Zagreb, 2022 Klima, Gletscher, geologische Zeit. Vortragswanderung zur Nachhaltigkeitsinitiative Tessin, Göscheneralpsee, 2022 Der Cultural Turn der Literaturwissenschaft. Ringvorlesung Integrierte Kulturwissenschaften, Luzern, 2022 Respondenz auf Respondenz Akustische Praktiken der Aufklärung. Abschlusstagung des SNF-Projekts ETHOS, Universität Zürich, 2022 Warum ist das 1.5-Grad-Ziel überlebenswichtig? Implementierung der ökologischen Nachhaltigkeitsstrategie der Urner Kantonalbank vor sämtlichen Mitarbeitenden, Altdorf, 2021 Holzkohle als Beitrag zur zertifizierten CO2-Rückbindung. Vorstandssitzung Wald Uri, Altdorf, 2021 ‚Eisgeburten‘ – Die Persistenz von Gefahr-Narrativen. Kulturwissenschaftliche Aspekte. Forumsveranstaltung zu Ewiges Eis, Mythos und Klimawandel, Altdorf, 2021 Können wir uns die Klimakrise überhaupt vorstellen? Antworten aus der Wissenschaft. Betriebsleitertagung des VSE, Brunnen, 2021 Moderation und Weiterentwicklung Genius Loci. Führung zur Riedertaler Chappelle und zum Mytenmättelistei, Altdorf, 2021 Come possiamo evitare il colasso climatico. Bündner KlimaRally 2021, Poschiavo, 2021 Mobilität und CO2. Bündner KlimaRally 2021, Scuol, 2021 Fünf nach zwölf. Bündner KlimaRally 2021, Arosa, 2021 Berge der Einsamkeit. Zur Topographie eines Lebensgefühls. Einsamkeiten, Online/Luzern, 2021 Bionarrative. Biologie und Literaturwissenschaft im Dialog, Zürich, 2021 Schneesicherheit in den Schweizer Alpen. Schweizer Skigebiete im Jahr 2050 – Visionen für die Zukunft, Online/Zürich, 2021 Weshalb ist es aus wissenschaftlicher Sicht fünf nach zwölf? Treibhausgase. Webinar, Online/Luzern, 2021 CO2. Fünf nach zwölf: Wie wir den Klimakollaps verhindern können. Hybrides Seminar für AlpEnForCe, Altdorf, Uristiersaal, 2020 CO2. Fünf nach zwölf: Wie wir den Klimakollaps verhindern können. Webinar, Online/Altdorf, 2020 Planetare Grenze von Klimagasen in der Atmosphäre und ihre Entpolitisierung, Webinar #7 - CO2 rückbinden!, Online/Luzern, 2020 Alpen, Klänge, Tunnel, Stollen – Schweizer Raumobsessionen in der Literatur. Ringvorlesung VERTIKAL, Bern, 2020 Balkanismus und die postjugoslawischen Kriege. Literatur topographiert. Zu den postjugoslawischen Kriegen, Zürich, 2019 Gotthard – Mythos – Geschichte. Jahresfachtagung der Conférence Internationale pour la protection des régions alpines. Schwerpunkt Kultur., Altdorf, 2019 Warum „Climate Justice“? Die Forderung der Klimajugend im globalen Kontext. Spektrum, Dietlikon, 2019 Vom inkludierenden zum exkludierenden Imperialnarrativ Österreichs - Peter Handkes 'jugoslawischer' Paradigmenwechsel. Ringvorlesung der Austrian Studies - Cultures, Literatures, Languages, Wien, 2019 Kadenzflucht/Trugschluss im Lied des 18. Jahrhunderts und semantische Polyphonie. D’un Lied à l’autre… ? Dynamique génériques et interculturelles du Lied. Colloque international et pluridisciplinaire, Paris, 2019 Unser CO2-Budget ist aufgebraucht – Diskussion über mögliche Lösungsvorschläge. Sustainable Week of Switzerland at HSLU, Luzern, 2019 Der Adlerflug nach Germanien. Rhythmisch-metrische Überlegungen zu Hölderlins freiem Vers. Hölderlin-Jahrestagung, Tübingen, 2018 Polyphone Zeugenschaft im Bosnienkrieg (1992-1995). Ringvorlesung der deutschen und niederländischen Literaturwissenschaft zu: Literatur und Migration, Berlin, 2018 "Wer nah diß Unheil sieht / wer fern diß Traurspil hört". Repräsentation der Stimme in Gryphius’ Carolus Stuardus. Hauptvortrag der Jahrestagung. Jahrestagung der Schweizerischen Akademischen Gesellschaft für Germanistik, Luzern, 2017 Gibt es einen positiven Balkanismus ? Doktorandenkolloquium, München, 2017 Musikalisches Einschreiben. Allgemeine Einführung in die Literaturwissenschaft, Zagreb, 2017 Was lässt sich alles temperieren? Alumni präsentieren sich, Universität Zürich, 2016 Temperierungen der Aufklärung. Vorträge der Schweizerischen Musikforschenden Gesellschaft, Basel, 2016 Temperierungen. Temperierungen, Basel, 2016 Rabelais-Bachtin: Offene Körpertexte-Textkörper und ihre Nicht-Theoretisierbarkeit. Ringvorlesung des Deutschen Seminars, Zürich, 2009 Einführung in die Literatur der Literaturtheorie. Ringvorlesung des Deutschen Seminars, Zürich, 2009 Hölderlins Rhythmus und Vertonungen von Hölderlins Dichtung. Singakademie, Vorlesungsreihe Musik und Wort, Villa Elisabeth, Berlin, 2009 „Pré-sens/ce“ des Rhythmus – ein Versuch zu Hölderlins Eigenrhythmus. Präsenz in Wissenschaft und Kultur, Vorlesungsreihe der AVL, Zürich, 2004 Akkordeon-Panel schließen Preise, Auszeichnungen und Stipendien Werkjahr 2016 der Stadt Zürich für Interpretation in den pre-art Soloists, Musikkommission der Stadt Zürich, 2016 Sonderpreis für das Projekt JeunEst 2007, Siemens Musikstiftung, 2007 1. Preis des Nationalen Flötistenwettbewerbs, Peter Lukas Graf, 1999 Orpheum Kammermusikpreis für Bläserquintett Aulos, 1998 Preis zur Förderung begabter Berufsmusiker, Kiefer Hablitzel Stiftung, 1996 Förderprofessur in den Kulturwissenschaften "Stimmung und Polyphonie: Musikalische Paradigmen in Literatur und Kultur", mit Partnerinstituten an der Chicago und Stanford University, in Paris, Würzburg, Hamburg, Piacenza, Lausanne, Zürich und Basel, SNF, 2015 Förderprojekt "Jenseits des Nationalen", mit Parnterinstituten in Berlin, Wien, Regensburg, Graz, Zagreb, Sarajvo und Moskau, SNF, 2012 Novartis-Stipendium, Musikadademie Basel für die ENMD in Evry (Paris), 1998 Akkordeon-Panel schließen (Mit-) Herausgeberschaft einer Buchreihe/einer Zeitschrift/eines wissenschaftl. Blogs Schliff. Literaturzeitschrift 15, (Ko-)Herausgeberschaft einer Zeitschrift, 2022– Akkordeon-Panel schließen (Peer) Reviewing für Zeitschriften/Bücher/Buchkapitel Herder Yearbook, 2017 Sprachkunst. Beiträge zur Literaturwissenschaft der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 2017 Zagreber Germanistische Beiträge, 2015 Stimme und Sprache – zwischen ‚Stimmigkeit‘ und ‚Sprachigkeit‘. Intermedialität und Mehrsprachigkeit., 2013 Akkordeon-Panel schließen Funktionen und Dienstleistungen zugunsten/für die Universität Luzern Präsident der Kommission für die Auszeichnung der besten Arbeiten, 2024– Präsident der Unterrichtskommission, 2024– Mitglied der GSL, 2020– Mitglied der Lehrkommission, 2016–2021 Akkordeon-Panel schließen Funktionen und Dienstleistungen in anderen wissenschaftlichen Institutionen Direktor, Urner Institut Kulturen der Alpen an der Universität Luzern, 2020– Akkordeon-Panel schließen

    www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute/seminar-fuer-kulturwissenschaften-und-wissenschaftsforschung/kulturwissenschaften/mitarbeitende/boris-previsic/

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    Jahresbericht der Universität Luzern 2021

    Jahresbericht der Universität Luzern 2021 FOKUSSIERT IN DIE ZUKUNFT JAHRESBERICHT 2021 Fokussiert in die Zukunft Verhaltenswissenschaften und Psychologie, Gesundheit, Digitalisierung: Mit diesen drei Entwicklungsschritten will die Universität Luzern ihr humanwissenschaftliches Profil stärken und ihren Beitrag zu gesellschaftlichen Herausforde- rungen und zum Fachkräftemangel leisten. Diese Pläne hat Rektor Bruno Staffelbach im Herbst des Berichtsjahrs öffentlich gemacht (siehe Seite 55). Einen der Schritte stellt die geplante Gründung einer neuen Fakultät für Verhaltens- wissenschaften und Psychologie plus die Umwandlung des heutigen Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin in eine Fakultät dar. Die beiden weiteren Schritte sind die Lancierung einer Initiative für Funktionsfähigkeit, Ge- sundheit und Wohlbefinden sowie eines Zentrums für digitale Innovation. Die Thematik findet auf den neun Kapitel-Doppelseiten in Bild und Text Aufnahme. Um einen plastischen Eindruck zu vermitteln, um welches Erkenntnisinteresse es in jedem der Bereiche der drei Entwicklungsschritte geht, werden ent- sprechende – im bereits zum jetzigen Zeitpunkt mög lichen Spektrum von Forschenden der Universität Luzern beant- wortbare – Wissensfragen gestellt. Die Antworten finden sich unter www.unilu.ch/jahresbericht. So beantwortet unter an- derem Dr. Anja Feierabend die Frage «Warum treffen intelli- gente Menschen dumme Entscheidungen?» (Seiten 48/49). Die Oberassistentin am Center für Human Resource Manage- ment an der Wirtschaftswissenschaft lichen Fakultät führt aus, dass die Neurowissenschaft davon ausgeht, dass wir pro Sekunde mit 11 Millionen Sinnes eindrücken konfrontiert sind – davon würden aber nur gerade einmal 0,0005 Prozent wirk- lich bewusst verarbeitet. Um Situationen rasch erfassen und Entscheide innert nützlicher Frist treffen zu können, würden unbewusst Abkürzungen oder «Daumenregeln» entwickelt. Bei allem positiven Nutzen könnten diese im Alltag zu Fehl- einschätzungen und kognitiven Verzerrungen führen, also zu «dummen» Entscheidungen, so Feierabend. Der vorliegende Jahresbericht entspricht dem im Universitätsgesetz geforderten Geschäftsbericht. ORGANISATION UND VERWALTUNG Organisation / Universitätsrat, Senat 8 / 9 An Herausforderungen wachsen 13 FORSCHUNG UND LEHRE Humanwissenschaften und Digitalisierung 16 Mit Flexibilität und Kreativität zum Ziel 17 Dialog der Religionen 18 Kirchliche Ehe und Nicht-Diskriminierung 21 Neue Werkzeuge für die Soziologie 22 Schwerpunkt Digitalisierung 25 Wenn universitäre Lehre auf die Praxis trifft 26 Rechtssicherheit im internationalen Handel 29 Datenkompetenzen für die Zukunft 30 Transformation und Innovation 33 Premieren am Departement 34 Neues Zentrum für Hausarztmedizin 37 An-Institute 38 WEITERBILDUNGSAKADEMIE Innovativ vorwärts 42 GRADUATE ACADEMY Nachwuchsförderung im Blick 43 UNIVERSITÄTSENTWICKLUNG Mit Nachbarn wissenschaftlich verbunden 46 PERSONAL UND PROFESSUREN Löhne: fair und transparent 47 PANORAMA Panorama 50 Universitätsbetrieb in Zeiten der Pandemie 54 Fokussiert in die Zukunft 55 Akademischer Feiertag 56 Solidarität mit der Ukraine 57 FACTS AND FIGURES Jahresrechnung 60 Entschädigungen / Donationen 62 Mitarbeitendenstatistik 65 Studierendenstatistik 66 Berufungen und Ernennungen 70 Habilitationen und Dissertationen / Ehrungen / Preise und Auszeichnungen 72 Dienste / Partnerin 76 / 79 Förderinstitutionen 80 WEITERE INFORMATIONEN Studienangebot 84 Institute, Seminare und Forschungsstellen 85 INHALT 5 Auch das «Jahr 2» der Pandemie hat die Universität Luzern organisatorisch und technisch sehr gut gemeistert. Trotz erschwerter Bedingungen wurden 2021 wichtige Weichen für die künftige Entwicklung gestellt. Dabei konnte sich Luzern erfolgreich als Spezialitätenuniversität mit einem human- wissenschaftlichen Fokus positionieren. Sie ist mit dieser Strategie auf gutem Weg, mittelfristig zu den führenden humanwissenschaftlichen Universitäten Europas zu gehören. Die Pandemie hat verdeutlicht, dass Politik und Gesellschaft auf wissenschaftlich fundierte Ergebnisse angewiesen sind. Unser politisches System lebt vom Vertrauen in Fakten und davon, dass überall, wo wissenschaftliche Erkenntnisse geleugnet werden, Widerspruch laut werden muss. Die Wissenschaft muss ihre Rolle in der Gesellschaft weiter stärken, indem sie anschaulich vermittelt, wie neue Erkennt- nisse zustande kommen. Sie muss aber auch Kritik ertragen können, denn Irrtum ist Teil der Forschung. In einer Zeit enormer geopolitischer Herausforderungen müssen wir über die grossen Fragen der Zukunftsgestaltung in aller Gründlichkeit nachdenken. Dies erfordert neue Netzwerke aus Politik, Wirtschaft – und Wissenschaft, und zwar nicht nur im Fall der Pandemiebekämpfung oder der Sicherheit, sondern auch für eine Reihe anstehender gesell- schaftlicher Herausforderungen wie dem Klimawandel, der steigenden Lebenserwartung oder der digitale Transforma- tion. Unsere dynamische Universität ist in verschiedenen Zukunftsthemen gut positioniert – und soll auch massvoll weiterwachsen können. Der Regierungsrat unterstützt in diesem Kontext die Erweiterung um zwei neue Fakultäten (siehe Seite 55): einerseits die Umwandlung des Departe- ments für Gesundheitswissenschaften und Medizin, ande- rerseits die Gründung der Fakultät Verhaltenswissenschaf- ten und Psychologie. Zu den dafür notwendigen gesetzlichen Anpassungen wurde bis Mitte März eine breit abgestützte Vernehmlassung durchgeführt. Die ersten Studierenden der Masterausbildung sollen bereits 2023 die Diplome von der «Fakultät Gesundheitswissenschaften und Medizin» über- reicht erhalten. Gesellschaftlich und technologisch verändert sich unser Leben in einem rasanten Tempo. Es ist letztlich nur eine kurze, spannende Zeit, in der wir leben. Dieses Leben ist in den vergangenen Jahren viel zu komplex für einfache Ant- worten geworden. Hier setzt die Universität Luzern an und beschäftigt sich aus ihrer humanwissenschaftlichen Pers- pektive intensiv mit ineinandergreifenden Fragen. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitsthemen, die Erfor- schung von Resilienz in einer digitalen Gesellschaft oder die wachsende Bedeutung von künstlicher Intelligenz. Denn Digitalisierung ist keineswegs ein rein technisches Phäno- men, sondern ebenfalls ein soziales, das tief in das mensch- liche Miteinander eingreift. Online-Märkte, «Big Data» oder künstliche Intelligenz befeuern die digitale Transformation persönlicher Lebensbereiche, verändern aber auch Politik, Wirtschaft und Wissenschaft fundamental. Die geplante Gründung eines Zentrums für digitale Innovation trifft damit auch den Nerv der Zeit. Mit den drei Entwicklungsschritten Verhaltenswissenschaf- ten und Psychologie, Gesundheit sowie Digitalisierung (siehe auch das Jahresbericht-Motto) stärkt die Universität Luzern ihr humanwissenschaftliches Profil und leistet ihren Beitrag für neue Lösungsansätze bei gesellschaftlichen Herausfor- derungen. Dahinter steht auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung: Im Zuge der weiteren Stärkung ihres Profils trägt die Universität dazu bei, den Fachkräftemangel in kritischen Branchen zu reduzieren sowie die Standort attraktivität von Luzern und der Zentralschweiz zu steigern. Hinter den Erfolgen der Universität Luzern steht ein enormes Engagement. Der Dank für die grosse Leistungsbereitschaft richtet sich an alle Universitätsangehörigen – insbesondere an die Universitätsleitung, die Dozierenden, Forschenden, Mitarbeitenden und Studierenden. Im Namen des Regie- rungsrates danke ich auch den Unterstützerinnen und Unterstützern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für ihren wertvollen Einsatz. Sie alle engagieren sich stark zum Wohle der Universität Luzern – und zu jenem des Bildungs- standorts, dem Kanton Luzern. Packen wir die Herausforde- rungen der Gegenwart und der Zukunft an, um langfristig den Erfolg für die Universität Luzern zu garantieren! Marcel Schwerzmann, im Mai 2022 DIE WELT IST VIEL ZU KOMPLEX FÜR EINFACHE ANTWORTEN REGIERUNGSRAT / UNIVERSITÄTSRAT Marcel Schwerzmann, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern, Präsident des Universitätsrats 7 ZIELE, WEGE UND MITTEL Die Universität Luzern ist jung. Junge Organisationen glau- ben an die Zukunft und sie haben grosse Pläne. Sie streben hohe Ziele an und sie wollen sich beweisen. Sie suchen Erfolge und sie lassen sich nicht kleinkriegen. Wir sind eine fokussierte Universität, die sich auf humanwissenschaftliche Fächer konzentriert, keine Voll-Uni im Kleinformat. Mit diesem Profil sind wir die einzige Universität in der Schweiz, aber nicht die einzige in Europa. Auf dem Weg zu einer profilierten hu- manwissenschaftlichen Universität haben wir im vergangenen Jahr wichtige Schritte getan, zum Beispiel: • die Gründung des Zentrums für Theologie und Philosophie der Religionen an der Theologischen Fakultät und die Gründung des Zentrums für Hausarztmedizin und Com- munity Care am Departement für Gesundheitswissen- schaften und Medizin (siehe Seiten 18–20 und 37); • die Akkreditierung des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Seite 38); • die Entwicklung des Fachbereichs Rehabilitation am Departement für Gesundheitswissenschaften und Medizin und die Projektierung einer Fakultät für Verhaltenswissen- schaften und Psychologie mit Vertiefungen in Kinder-, Rechts-, Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie; • die Planung eines neuen Masterprogramms in Klima- politik, -recht und -ökonomie an der Kultur- und Sozial- wissenschaftlichen Fakultät; • erste Abschlüsse im Weiterbildungsstudiengang «Huma- nitarian Leadership», der gemeinsam mit dem Internatio- nalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) durchgeführt wird; • die Lancierung neuer Zertifikatskurse, unter anderem für Kranken- und Privatversicherungsrecht oder für Diskurs- kompetenzen von Führungspersonen. Grundlegend ist dabei die Überzeugung, dass ein Leben mit Wissen besser ist als ein Leben ohne Wissen. Wenn Wissen aber gut ist für das Leben, dann bezweckt Wissenschaft ein gutes Leben, und dann ist es unsere Aufgabe, die Welt mit Wissen besser zu machen – nicht alleine, sondern im Verbund. Vernetzung ist das Gebot der digitalen Welt und für uns eine Tugend, die sich aus der zentralen Lage im Herzen der Schweiz und im Kern Europas ergibt. Die Verbundenheit mit internationalen Organisationen (z.B. IKRK, WHO), mit führen- den universitären Institutionen (z.B. mit der Universität Zürich für den Joint Master Medizin) und mit regionalen (z.B. Hoch- schule Luzern, Pädagogische Hochschule Luzern), nationalen (z.B. Höhere Kaderausbildung der Armee) und europäischen Partnern (z.B. Europäisches Universitätsinstitut Florenz) ermöglicht es uns, unsere wissenschaftliche Kraft im Ver- gleich zu unserer Grösse überproportional zu entfalten. Entwicklungen bedingen entsprechende Mittel. Der Träger- kanton Luzern hat sich entschieden, den Grundbeitrag für die Universität ab 2022 um eine Million Franken zu erhöhen. Damit können wir das strukturelle Defizit bereinigen. Die Forschungsbeiträge des Schweizerischen Nationalfonds nehmen dank erfolgreicher Eingabe von Forschungsprojekten zu, und auch Donationen von privater Seite, die einzeln ausge- wiesen sind (siehe Seiten 62–64), haben uns auf unserem Weg geholfen. Ihnen allen danke ich sehr – persönlich und im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Universität Luzern ist ein junges Unternehmen. Junge Unternehmen glauben an die Zukunft und sie haben grosse Pläne, aber sie müssen auch vieles lernen. Lernen ist wichtig, denn wenn man immer nur das tut, was man kann, bleibt man, was man ist. Wenn wir dorthin kommen sollen, wo wir hinwol- len, müssen wir Gewohntes verlassen, Neues suchen, Schwä- chen wahrnehmen und uns verbessern – in vier Bereichen: • Erstens: Auf Antrag der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung wurde unsere Uni nach aufwändiger Überprüfung im Herbst 2021 akkredi- tiert – obwohl unser Handbuch zum Qualitätsmanagement nicht auf dem neusten Stand ist. Unsere Qualitätssiche- rung müssen wir umgehend und professionell verbessern. • Zweitens: Wir sind in einem Minergiehaus, haben Sonnen- kollektoren auf dem Dach, liegen ohne eigene Parkplätze direkt neben dem Bahnhof, haben präzise CO2-Statistiken, aber keine Nachhaltigkeitsstrategie! Hier brauchen wir Pläne mit konkreten Zielen. Wir forschen und lehren zu Nachhaltigkeit. Der Beweis für diese Kompetenz muss darin liegen, dass wir sie auch bei uns selbst anwenden. • Drittens: Chancengleichheit ist für uns ein wichtiges Thema, aber bei den Professuren sind wir in Schieflage. Mit der Diversity-Strategie, welche die Uni letzten Sommer in Kraft gesetzt hat, muss es gelingen, das Geschlechter- verhältnis ausgeglichen zu gestalten. • Viertens: Bei einer gesamtschweizerischen Stichprobe erklärten 31 Prozent von 517 Befragten, sie wüssten nicht, dass es in Luzern eine Universität gibt. Es liegt an uns, die Schweiz von der Uni Luzern zu überzeugen! «Die Dinge sind nie so wie sie sind, sie sind immer das, was man aus ihnen macht», formulierte der französische Drama- tiker Jean Anouilh. Die Universität Luzern ist ein junges Unternehmen. Junge Unternehmen haben grosse Pläne und sie glauben an die Zukunft. Wir wollen etwas machen! Ich danke allen, die an der Weiterentwicklung unserer Universi- tät mitwirken, und ich danke allen, die dafür günstige Vor- aussetzungen schaffen. Ich freue mich auf unsere nächsten Entwicklungsschritte. Dazu wünsche ich uns allen viel Kraft, Gesundheit und Vertrauen – in uns, um uns und über uns. Bruno Staffelbach, im Mai 2022 UNIVERSITÄTSLEITUNG Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Rektor der Universität Luzern 8 ORGANISATION Stand: 1. Mai 2022 UNIVERSITÄT Theologische Fakultät ROBERT VORHOLT Dekan Kultur- und Sozialwissen- schaftliche Fakultät MARTIN HARTMANN Dekan Universität Luzern BRUNO STAFFELBACH Rektor Universitätsrat Senat Forschung ALEXANDER H. TRECHSEL Prorektor Universitätsentwicklung MARKUS RIES Prorektor, stv. Rektor 1 Lehre und Internationale Beziehungen MARTINA CARONI Prorektorin 1 ab 1. August 2022: Prof. Dr. Bernhard Rütsche (beide Ämter) 2 ab 1. August 2022: Prof. Dr. Nicolas Diebold 3 bis 31. Januar 2022: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Universitätsmanagement DORIS SCHMIDLI Universitätsmanagerin Rechtswissenschaftliche Fakultät ANDREAS EICKER Dekan 2 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät SIMON LÜCHINGER Dekan 3 Departement Gesundheits- wissenschaften und Medizin GEROLD STUCKI Vorsteher Personal und Professuren REGINA E. AEBI-MÜLLER Prorektorin 9 Universitätsrat Der Universitätsrat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan der Universität. Ihm gehören die Vorsteherin oder der Vorsteher des zuständigen Departements, vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie mit beratender Stimme die Rektorin oder der Rektor an. Die Amtsdauer der vom Regierungsrat gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Der Universitätsrat konstituiert sich selbst. Näheres zum Universitätsrat ist im Universitätsgesetz und im Organisationsreglement des Universitätsrats festgelegt. Senat Der Senat ist das oberste universitäre Organ für akademi- sche Fragen. Er setzt sich zusammen aus der Rektorin oder dem Rektor, der Universitätsmanagerin oder dem Universi- tätsmanager, den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten sowie Vertreterinnen bzw. Vertretern der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Studierenden und des administrativ-technischen Personals. Der Senat beruft Professorinnen und Professoren. Er unter- stützt und berät die Rektorin oder den Rektor in wichtigen Studien-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleis- tungs-, Personal- und Finanzangelegenheiten. Er bereitet die Geschäfte des Uni versitätsrats vor und stellt entsprechend Antrag. Näheres zum Senat ist im Universitätsstatut und im Organi- sationsreglement des Senats festgelegt. Mitglieder des Universitätsrats Stand: 1. Mai 2022 Marcel Schwerzmann, Präsident Regierungpräsident, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements des Kantons Luzern Prof. Dr. Katja Rost Ordinaria für Soziologie an der Universität Zürich Prof. Dr. Abraham Bernstein Ordinarius am Institut für Informatik der Universität Zürich Prof. em. Dr. Bruno S. Frey ständiger Gastprofessor an der Universität Basel Andrea Gmür-Schönenberger Ständerätin, Luzern Prof. em. Dr. Peter Nobel Nobel & Hug Rechtsanwälte, Zürich Patrizia Pesenti Rechtsanwältin Prof. Dr. Christa Schnabl Vizerektorin der Universität Wien Prof. em. Dr. Giatgen A. Spinas Universität Zürich Prof. Dr. Bruno Staffelbach Rektor der Universität Luzern, Mitglied mit beratender Stimme Mitglieder des Senats Stand: 1. Mai 2022 Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Vorsitz Rektor der Universität Luzern Prof. Dr. Robert Vorholt Dekan der Theologischen Fakultät Prof. Dr. Martin Hartmann Dekan der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Andreas Eicker Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Simon Lüchinger Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Doris Schmidli Universitätsmanagerin Prof. Dr. Adrian Loretan Vertreter der Professorenschaft Prof. Dr. Manuel Oechslin Vertreter der Professorenschaft Prof. Dr. Jörg Schmid Vertreter der Professorenschaft Dr. Markus Schreiber Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden Dr. Patrick Schenk Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden Dr. Alexander Ort Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden Jetesa Huskaj Vertreterin der Studierenden Noel Baumann Vertreter der Studierenden Colette Lenherr Vertreterin des administrativ-technischen Personals Dave Schläpfer Vertreter des administrativ-technischen Personals Prof. Dr. Gerold Stucki Vorsteher des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin (ständiger Gast) Wieso ist Rehabilitation für ein gesundes Altern zentral? Ass.-Prof. Dr. Carla Sabariego, Assistenzprofessorin für Rehabilitation und Gesundes Altern Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht MOVING HUMAN SCIENCES 13 UNIVERSITÄTSMANAGEMENT «Nichts ist steter als der Wandel» lautete der Titel meines Beitrags im letzten Jahresbericht, als das Universitäts- management neu geschaffen worden war. Diese Feststellung passt nach wie vor: So ist es noch immer, aber keineswegs nur die Corona-Pandemie, die uns laufend vor Herausforde- rungen stellt, auf die angemessen zu reagieren ist. Generell haben wir den Anspruch, kontinuierlich nach dem Warum und Wozu zu fragen und Verbesserungsprozesse anzustos- sen. Gefragt sind Agilität, Kreativität und Anpassungsfähig- keit, aber auch Ausdauer, Vertrauen und Teamspirit. Die Mitarbeitenden im Universitätsmanagement leisten täglich ihren Beitrag, um einem veränderten Umfeld zeitnah mit innovativen Lösungen zu begegnen. Die grossen Umstellungen vom Präsenzmodus auf digitale und hybride Lehre sowie auf die Arbeit im Homeoffice haben die Informatikdienste optimal weiterbegleitet. Mit viel Enga- gement wurde Verschiedenes erreicht – auch in Sachen Sicherheit: Im Bestreben, bei den Gefahren, die in der digi- talen Welt lauern, stets einen Schritt voraus zu sein, wurden Schutzschirme installiert. Dies, um Malware und Phishing zu verhindern und um die Universitätsangehörigen vor böswilligen Websites und Links zu schützen. Zahlreiche Aperos und persönliche Begegnungen waren wegen Corona nicht möglich. Die vom Facility Management neu realisierten Pergolen auf dem Pausenplatz im 2. Stock laden dazu ein, im Freien auf ein gelungenes Projekt oder im Rahmen eines Events anzustossen. Dabei steht man weder im Regen noch fehlen schattenspendende Sonnen- storen. Apropos Regen: Aufgrund des Hochwassers musste im Sommer die «Gefahrenstufe 3» ausgerufen werden. Mit einigen Rund-um-die-Uhr-Einsätzen konnten grössere Schäden verhindert werden. Buchstäblich vom Winde verweht wurde im Dezember das Testzelt vor dem Uni/PH-Gebäude. Der Betreiber trotzte den widrigen Bedin- gungen, und unermüdlich wurden Antigen- und Pooltests gemacht, damit unsere Studierenden jederzeit die Mög- lichkeit hatten, an Präsenzunterricht teilzunehmen oder in der Bibliothek zu lernen. Im Frühsommer wurde der Zuschlag für den weiteren Be- trieb der Mensa der Gastronomiegruppe ZFV Zürcher Frauenverein erteilt. Nach vielen Monaten ohne Gastronomie im Haus war die Freude entsprechend gross; auch betraten wir mit dem verstärkten Fokus auf Nachhaltigkeit, Regionali- tät und Saisonalität Neuland. Mit der sehr hohen Medien- präsenz aufgrund des vorwiegend vegetarisch/veganen Angebots war die Uni-Mensa im Sommer 2021 die wohl bekannteste weit und breit. Die Ergebnisse einer ersten Befragung zeigen, dass der eingeschlagene Weg vom Gros der Kundinnen und Kunden geschätzt wird. Der Hochschulsport Campus Luzern (HSCL) konnte sein 20-jähriges Bestehen feiern. Im Projekt «Healthy Campus» des internationalen Hochschulsportverbands FISU wurde die «Silber Level»-Zertifizierung erfolgreich erreicht. Ein herber Schlag war die kurzfristige Absage der Winteruniver- siade. Die Teams aus dem Universitätsmanagement waren in die Organisation dieses Grossanlasses eng eingebunden. Das Uni/PH-Gebäude sollte den Dele gationen aus 52 ver- schiedenen Nationen als Hauptquartier dienen. Die Universi- tät hatte daher für Dezember einen mehrheitlich digitalen Lehrbetrieb geplant und für Prüfungen alternative Standorte bestimmt. An diesem Entscheid hielt man fest. Die nunmehr ungenutzt bleibenden Lehrräume wurden kurzerhand als Arbeitsräume für die Studierenden freigegeben. Es gäbe noch vieles zu berichten, das aufzeigt, wie unter- schiedliche Perspektiven uns vorantreiben und unsere Vision, die Dienstleistungen zu verbessern, manchmal auch auf ungewöhnliche Art und Weise bereichern. Unsere Arbeit darf und soll Spass machen, denn Humor ist, wenn man trotzdem lacht. Im Namen des Universitätsmanagements geht ein grosses Dankeschön an Mitarbeitende, Studierende, Lieferanten und alle Partnerinnen im Haus, namentlich die Pädagogische Hochschule, die Zentral- und Hochschulbibliothek, die Campusorganisationen und die Mensabetreiberin ZFV. 2021 war ein Jahr, das uns allen erneut viel abverlangt hat. Den- noch dürfen wir auf eine Zeit zurückblicken, die uns näher zusammenrücken liess, auch wenn die Pandemie physische Distanz erforderte. Neue Denkweisen, neue Strukturen und neue Methoden lassen es zu, Herausforderung für Heraus- forderung zu meistern und daran zu wachsen, sodass wir uns auf jede neue freuen. Doris Schmidli AN HERAUSFORDERUNGEN WACHSEN Doris Schmidli, Universitätsmanagerin «Moving Human Sciences»: voller Einsatz, auch am Luzerner Stadt- lauf. Im Bild: HSCL-Leiter Patrick Udvardi (Seiten 76/77). Prof. Dr. Sara Rubinelli, a. o. Professorin für Gesundheitskommunikation Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht Vor welche Herausforderungen stellt die Informations - gesellschaft die institutionelle Gesundheits- kommunikation? 16 Im Jahr 2021 kam es an der Universität Luzern auch im Bereich der Forschung zu grossen, pandemiebedingten Herausforderungen. Projektmeetings, Konferenzen, Work- shops und Vorträge mussten weitgehend online abgehalten werden – oder fielen der Pandemie gleich vollständig zum Opfer. Ein rein digitaler Austausch unter Forschenden ist gerade bei nationaler und internationaler Zusammenarbeit, wovon es immer mehr gibt, hinderlich. Es geht eben auch bei der Forschung nichts über den persönlichen Austausch, abseits der digitalen Bildschirme. Trotz dieser Herausforderungen kann die Universität auf eine höchst erfolgreiche Bilanz im Forschungsbereich zurück- schauen. Viele Projekte wurden intern und extern gespro- chen. Vor allem gilt es herauszustreichen, dass Prof. Dr. Mira Burri als erste Forschende an der Universität Luzern einen «European Research Council Grant» erhalten hat, einen sogenannten «Consolidator Grant», was für die Universität und die Rechtswissenschaftliche Fakultät als Grosserfolg gewertet werden darf. Professorin Mira Burri arbeitet an der Schnittstelle zwischen der Rechtswissenschaft und der Digitalisierung der Gesell- schaft, also einem der wichtigen Entwicklungskorridore, den sich die Universität Luzern gegeben hat. Unsere Kompeten- zen auf dem Gebiet der Digitalisierung werden zunehmend gestärkt. Nebst den individuellen Lehr- und Forschungs- angeboten unserer Forschenden konnte auch das gesamt- universitäre Spektrum bedient werden durch die Fortführung des von swissuniversities, der Dachorganisation der Schwei- zer Hochschulen, finanzierten P8-Projekts zur Förderung der «Digital Skills». Die Universität Luzern ist Projektpartnerin im Verbund, der unter dem Lead der Università della Svizzera italiana (USI) in Zusammenarbeit mit der Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI) konzipiert wurde. Zu erwähnen gilt es zudem, dass der neu geschaffe ne «Lucerne Master in Computational Social Sciences» (LUMACSS) mit zunehmenden Studierendenzahlen unter- wegs ist. Schliesslich sah das Berichtsjahr den Start von mehreren von der Forschungskommission und vom Schwei- zerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten – kleineren und grösseren – Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Digitalisierung. In seiner strategischen Planung hat die Universitätsleitung daher den Aufbau eines universitätsübergreifenden «Lucer- ne Center for Digital Innovation» befürwortet. Ziel dieses Zentrums soll es sein, das Fehlen von Computer Science und naturwissenschaftlichen Disziplinen so aufzufangen, dass die Universität Luzern die humanwissenschaftlichen Impli- kationen der digitalen Gegenwart und Zukunft in ihren Lehr- und Forschungsangeboten verstärkt. Noch existiert das Zentrum für digitale Innovation erst auf dem Reissbrett. Die Universität ist aber zuversichtlich, dass dessen Aufbau dank Drittmitteleinwerbungen vorangetrieben werden kann. Alexander H. Trechsel HUMANWISSENSCHAFTEN UND DIGITALISIERUNG FORSCHUNG Prof. Dr. Alexander H. Trechsel, Prorektor Forschung, Professor für Politik- wissenschaft mit Schwerpunkt Politische Kommunikation 17 Auch das Prorektorat Lehre und Internationale Beziehungen funktionierte im Berichtsjahr nolens volens weiterhin zu grossen Teilen im Pandemiemodus. So mussten die ver- schiedenen Dienste des Prorektorats alle möglichen und unmöglichen Hebel in Bewegung setzen, damit trotz Kon- taktbeschränkungen, Homeofficepflicht und behördlich angeordnetem Fernunterricht ein möglichst reibungsloser und normaler Lehr- und Studienbetrieb gesichert werden konnte. Denn Leitmotiv und Ziel für uns alle war wie bereits im Vorjahr das Schaffen günstiger Voraussetzungen, damit die Pandemie nicht zu Studienverlängerungen führt. Angesichts der sich zuweilen im Wochentakt ändernden behördlichen Vorgaben hat das dem gesamten Team viel Flexibilität und Kreativität abverlangt sowie die Bereitschaft, erprobte Vorgehensweisen über Bord zu werfen. Die Aus- nahmesituation hat aber auch zu spannenden neuen Ideen und Projekten geführt. So hat etwa das International Rela- tions Office anstelle physischer Mobilität ein digitales Mobili- tätsformat getestet: An ausgewählten Lehrveranstaltungen nahmen nicht nur Studierende der Universität Luzern, sondern etwa auch Studierende aus Litauen oder Indien teil. Die Studiendienste konnten das Projekt der digitalen Imma- trikulation weiterentwickeln, und auch im Zentrum Lehre sowie in der Weiterbildungsakademie konnten spannende, wegweisende Projekte nicht nur, aber auch wegen der pandemischen Ausnahmesituation vorangetrieben werden. Das gesamte Team des Prorektorats Lehre und Internationa- le Beziehungen hat auch im zweiten Pandemiejahr an einem Strick gezogen und vermochte einen grossen Beitrag zu leisten, sodass das Jahr 2021 zwar intensiv, aber erfolgreich war. Dafür danke ich allen von Herzen. Martina Caroni MIT FLEXIBILITÄT UND KREATIVITÄT ZUM ZIEL LEHRE UND INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN Prof. Dr. Martina Caroni, LL.M. (Yale), Prorektorin Lehre und Internationale Beziehungen; Professorin für öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechts vergleichung im öffentlichen Recht 19 DIALOG DER RELIGIONEN THEOLOGISCHE FAKULTÄT Das neue Zentrum für Theologie und Philosophie der Religionen widmet sich den mannigfaltigen Verbindungslinien zwischen Christentum, Judentum und dem Islam. Es geht darum, so die Zentrumsleitenden, ein «gemeinsames Gedächtnis» zu schaffen. Erdal Toprakyaran, Giovanni Ventimiglia und Verena Len- zen, Sie leiten das neue Zentrum. Welche Bedeutung hat dieses für die Theologische Fakultät? Erdal Toprakyaran: Theologische Fakultäten müssen sich in unserer pluralistischen Gegenwart immer stärker öffnen. Theologinnen und Theologen können heute nicht mehr in ihrem Elfenbeinturm sitzen oder sich allein mit der eigenen Form von Religiosität beschäftigen. Wir wissen heute, dass Religionen keine monolithischen Phänomene sind, sondern sich prozesshaft und stets in positiver oder negativer Ausein­ andersetzung mit anderen Weltanschauungen entwickeln und verändern. Giovanni Ventimiglia: Genau. Heutzutage ist der inter­ religiöse Dialog ein heisses Thema. Keine theologische Fakul­ tät kommt umhin, sich damit zu befassen. Aber der Dialog kann auf zwei Arten geführt werden: trotz des Glaubens oder dank des Glaubens. Im ersten Fall wird der Dialog geführt, indem die eigene Glaubensidentität in Klammern gesetzt wird; im zweiten Fall wird er geführt, indem die Geschichte der eige­ nen Identität erforscht wird. Und wenn wir zu den Wurzeln der christlichen Theologie zurückgehen, finden wir wichtige Spuren des Judentums und des Islams. Man denke nur an den Einfluss von Avicenna oder von Moses Maimonides auf die christliche Theologie. Das ist die Bedeutung des neuen Zen­ trums für die Fakultät: Indem sie ihren Wurzeln treu bleibt, öffnet sich die Theologie in Luzern für andere Religionen. Verena Lenzen*: Ja, das Zentrum ermöglicht eine inter­ religiöse Erweiterung durch die Einbeziehung von Islam und Islamtheologie. Das Institut für Jüdisch­Christliche For­ schung (IJCF) behandelt bereits seit 40 Jahren die besondere, ja, einzigartige Beziehung zwischen Judentum und Christen­ tum. 50 Jahre Judaistik in Luzern haben dem Fach die seit der Emanzipation erhoffte akademische Integration und Eigenständigkeit gebracht. Aufgabe des Zentrums sollte ein weiterer Ausbau der Islamwissenschaft sein. Und welche Bedeutung hat das Zentrum für Sie persönlich und für Ihre Arbeit? Toprakyaran: Für mich persönlich geht damit ein Traum in Erfüllung. Denn das trialogische und damit abrahami­ tische Zentrum in Luzern bietet mir als muslimischem Theo­ logen die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus der christlichen Theologie und der Judaistik eng vernetzt zu sammenzuarbeiten. Ventimiglia: Für mich ist das Zentrum die natürliche Weiterentwicklung eines Themas, das meine Forschung und Lehre seit Jahren begleitet: die multikulturelle Natur der «DNA» des Westens. Kurzum: Wer sich mit der Geschichte der Philosophie und ganz allgemein mit der Geschichte der westlichen Kultur beschäftigt, wird feststellen, dass die west­ liche kulturelle Identität das Ergebnis der Begegnung der griechisch­heidnischen Kultur mit der jüdischen, christ­ lichen und islamischen Kultur ist. Welche Ziele werden mit dem Zentrum verfolgt? Ventimiglia: Die Ziele des Zentrums sind die gleichen wie diejenigen der Universität, nämlich Forschung und Lehre. Die Forschungsgebiete sind vor allem: Komparative Theo­ logie, Theologie der Religionen, Philosophie der Religionen, Mystik der Religionen, interreligiöser Dialog und interreli­ giöse Konfliktforschung. Diese Bereiche werden in enger Zusammenarbeit innerhalb und ausserhalb der Universität Luzern mit anderen Universitäten und Forschungsinstituten in und ausserhalb Luzerns in methodischer und historischer Perspektive bearbeitet. Interview: Martina Kumli Zwei der Zentrumsleitenden: Giovanni Ventimiglia (r.), Professor für Philosophie (Vorsitz) und Erdal Toprakyaran, Professor für Islamische Theologie. Nicht auf dem Bild: Verena Lenzen, Professorin für Judaistik und Theologie. 20 Toprakyaran: Wir möchten zeigen, dass die Anhängerin­ nen und Anhänger der drei abrahamitischen Religionen viel­ fältiger, kreativer und offener waren als angenommen und es auch heute noch sind. Wir werden durch unsere primär his­ torische Forschung verdeutlichen, dass sich die theologi­ schen, philosophischen oder mystischen Schulen in den drei Religionen oftmals interreligiös inspirieren liessen. Deshalb macht heute eine voneinander losgelöste, monolithisch gedachte Erforschung der drei Religionen keinen Sinn mehr, da die Grenzen der Religionen und der religiösen Richtun­ gen nicht immer scharf waren. Abgesehen von den zahlrei­ chen kulturellen Gemeinsamkeiten der Anhängerinnen und Anhänger der drei Religionen, gab es auch stets (inter­)reli­ giöse Grauzonen und Überlappungen. So existieren ver­ schiedene Orte, Räume, Personen oder Gegenstände, die in unterschiedlichen religiösen Traditionen als gleichermassen heilig angesehen werden, etwa Abraham oder die Stadt Jerusalem. Mit der Vergabe der Ehrendoktorate der Fakultät an die beiden international anerkannten Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Mualla Selçuk und Prof. Dr. Susannah Heschel stand das neue Zentrum bereits im Gründungsjahr im Fokus der Geschehnisse an der Fakultät. Wie ist die Annah- me des Ehrendoktorats der beiden Forscherinnen ein- zuschätzen? Welche Bedeutung hat dies für das Zentrum? Toprakyaran: Die Verleihung der Ehrendoktorate würde ich bereits jetzt als einen Meilenstein in der Geschichte der Fakultät und auch des Zentrums sehen. Es ist sicherlich ein vielversprechendes Zeichen, wenn man bereits wenige Monate nach Gründung des Zentrums mit einem als histo­ risch zu bezeichnenden Ereignis aufwarten kann. Denn erst­ mals wurden gleichzeitig einer muslimischen und einer jüdi­ schen Wissenschaftlerin vonseiten einer christlichen Fakultät ein Ehrendoktorat verliehen. Ich kenne weder in der Schweiz noch in Deutschland oder einem anderen Land einen ver­ gleichbaren Fall. Auch die Tatsache, dass hier zwei als theo­ logisch progressiv geltende und dialogisch orientierte Frauen ausgezeichnet wurden, ist bemerkenswert. Ventimiglia: Die Bedeutung ist einfach: Das Zentrum nimmt die Herausforderung des interreligiösen Dialogs sehr ernst. Der interreligiöse Dialog wird nicht durch langwierige Diskussionen darüber geführt, wie der interreligiöse Dialog gestaltet werden sollte, sondern indem man tatsächlich mit Menschen verschiedener Religionen spricht. Fakten statt Sit­ zungen; Menschen statt Konzepte. Im Herbst 2022 startet der neue, komplett auf Englisch gehaltene Online-Master «Philosophy, Theology and Religi- ons», ein Projekt, das im Rahmen der Zentrumsgründung entstanden ist. Was dürfen künftige Studierende vom Studiengang erwarten? Ventimiglia: Sie sollten erwarten, die Geschichte der Phi­ losophie in ihrer Gesamtheit zu studieren. Sie werden entdecken, dass es ohne Judentum, Christentum und Islam keine Geschichte der Philosophie und keine Kultur geschichte des Westens gäbe. Sie werden auch entdecken, dass es eine sehr interessante Geschichte der islamischen Philosophie gibt, die bis in die heutige Zeit reicht! Etwas, das im Westen völlig unbekannt ist. Toprakyaran: Dieser Studiengang ist ein Unikat. Zwar gibt es auch an anderen Universitäten interreligiöse oder auch trialogische Studiengänge – etwa in Tübingen –, jedoch handelt es sich beim Luzerner Studiengang um einen abra­ hamitischen Online­Master in Englisch. Studierende aus aller Welt können, ohne nach Luzern reisen zu müssen, an diesem Studiengang teilhaben und von einigen der namhaf­ testen Expertinnen und Experten der drei Religionen profi­ tieren. Wo sehen Sie das Zentrum in zehn Jahren? Bzw. welchen Stellenwert soll es bis dann erreichen? Ventimiglia: Nach einigen interessanten neuen theolo­ gischen Strömungen der Gegenwart, wie derjenigen des so genannten Offenen Theismus, kennt nicht einmal Gott die Zukunft. Woher soll ich das wissen? Scherz beiseite: Aristo­ teles meinte, dass eine gute Gesellschaft nicht durch gute Pläne, sondern durch gute Menschen geschaffen wird. Die Zukunft dieses Zentrums hängt also von den Personen ab, die hier arbeiten werden. Wenn sie gut sein werden, wird die Zukunft des Zentrums gut und erfolgreich sein. Toprakyaran: In zehn Jahren sollten am Luzerner Zen­ trum zahlreiche Forschende aus aller Welt an innovativen interreligiösen Fragestellungen arbeiten. Besonders wichtig ist es, frühzeitig Nachwuchsforschergruppen in die Arbeit des Zentrums einzubeziehen. Denn nur durch intensive multiperspektivische Forschungsarbeit kann gezeigt werden, dass es möglich und auch von grosser gesellschaftlicher und sogar globaler Relevanz ist, ein «gemeinsames Gedächtnis» zu schaffen, wie es Giovanni Ventimiglia immer wieder betont. Ventimiglia: Ich träume von einem echten Forschungs­ zentrum, wenigen Aperos und vielen Studien. Nur wenn wir eine Finanzierung für eines unserer Forschungsprojekte zum interreligiösen Dialog vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) erhalten haben, werden wir alle zusammen ein Glas Wein trinken gehen. www.unilu.ch/theirs * Prof. Dr. Verena Lenzen hat ein summarisches Statement beigesteuert. Martina Kumli ist die Verantwortliche für Kommunikation und Wissenstransfer an der Theologischen Fakultät. 21 Das Eherecht der römisch­katholischen Kirche beinhal­ tet eine Regelung, die es beischlafsunfähigen Menschen ver­ unmöglicht, eine kirchliche Ehe einzugehen. Dies tangiert ein Menschenrecht, das dadurch nicht ausgeübt werden kann. Sabine Baggenstos konfrontiert in ihrer im Berichts­ jahr publizierten Doktorarbeit die kirchliche Rechtsordnung mit den im staatlichen Recht der Schweiz geltenden Normen, die das Menschenrecht auf Ehe und das Verbot der Diskri­ minierung aufgrund einer Behinderung enthalten. Lösungsansätze im Fokus Es erfolgt die Diskussion dreier Lösungsansätze, mit denen die Diskriminierung behoben werden könnte: Im ers­ ten, kirchenrechtlichen Lösungsansatz wird aufgezeigt, dass der Heilige Stuhl die Behindertenrechtskonvention unter­ zeichnen kann. Denn: Gedanken der Gleichberechtigung und der Inklusion der 2006 von der UNO­Generalversamm­ lung verabschiedeten Behindertenrechtskonvention sind in der kirchlichen Lehre bereits seit 1981 vorhanden. Der zweite, ebenfalls kirchenrechtliche Lösungsansatz ergibt sich auf­ grund der Anerkennung der Menschenrechte durch die Kir­ che. Der Menschenrechtscharakter der Ehe müsste daher KIRCHLICHE EHE UND NICHT-DISKRIMINIERUNG mehr betont werden und auch Menschen mit einer Behinde­ rung (Impotenz) müssten zur Ehe zugelassen werden, so die Schlussfolgerung der Autorin. Im dritten, religionsverfas­ sungsrechtlichen Lösungsansatz wird die Frage behandelt, ob das staatliche Diskriminierungsverbot auch für die Kir­ che gilt. Die Dissertation entstand im Rahmen des «Swiss Lear­ ning Health System», einer interdisziplinären nationalen Forschungsplattform, die vom Departement Gesundheits­ wissenschaften und Medizin an der Universität Luzern gelei­ tet wird. Die von Prof. Dr. Adrian Loretan, Ordinarius für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, betreute Dissertation ist unter dem Titel «Das kanonische Grundrecht auf Ehe und das Ehehindernis der Impotenz in Gegenüberstellung mit dem staatlichen Recht (CH)» (LIT, Zürich) erschienen. Die Studie wurde mit dem universitären Dissertationspreis aus­ gezeichnet, die Preisvergabe fand im November am Dies Academicus (siehe Seite 56) statt. Dr. Sabine Baggenstos 22 Die Soziologie kann im Umgang mit «Big Data» eine wichtige Brückenfunktion einnehmen. Gleichzeitig erfordert der Umgang mit den grossen Daten auch, das bewährte methodische Repertoire zu erweitern, so Professorin Sophie Mützel. NEUE WERKZEUGE FÜR DIE SOZIOLOGIE Omnipräsente Datenerhebung: Sophie Mützel, Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Medien und Netzwerke sowie Prodekanin der Kultur- und So- zialwissenschaftlichen Fakultät, bei einer Velozählanlage in der Stadt Luzern. KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Sophie Mützel, was muss man sich unter Big Data vorstellen? Sophie Mützel: Das Schlagwort umfasst die Idee von grossen, unstrukturierten und klassischerweise auch nicht aufbereiteten Datenmengen bzw. Datenpunkten. Im digi­ talen Zeitalter produzieren wir diese etwa, indem wir uns mit unseren Smartphones durch die Welt bewegen. Daneben entstehen grosse Daten aber zum Beispiel auch, wenn Archive digitalisiert werden. Mit solchen grossen Daten müssen wir anders arbeiten als bisher. Welche Stärken bringt die Soziologie bezüglich der Arbeit mit Daten bereits mit? Lange Zeit war die Soziologie davon geprägt, mit weni­ gen Daten, ja: mit einem Mangel von Daten zu arbeiten. Klassischerweise stehen uns nicht genügend Mittel zur Ver­ fügung, um jede Schweizerin und jeden Schweizer zu allen Themen von Interesse zu befragen. So wurden Methoden entwickelt, wie auch mit wenigen Daten aussagekräftige Ergebnisse erlangt werden können. Wir ziehen also eine repräsentative Stichprobe aus der Gesamtbevölkerung, ana­ lysieren diese und können auf dieser Basis zuverlässige Aus­ sagen treffen. Ebenfalls können wir Interviews führen oder Beobachtungen machen, um Einsichten zu gewinnen. In der Erhebung dieser Daten – und in den damit verbundenen Auswertungsmethoden – ist die Soziologie sehr stark. Welche Herausforderung stellt sich der Soziologie nun angesichts von Big Data? Heute ist die Situation eine andere. Um ein Beispiel zu machen: Wir haben potenziell Daten von 98 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer, da diese ein Smartphone nutzen. Damit sind andere Daten als bis anhin verfügbar. Weil also der Werkzeugkasten auf eine andere Datengrund­ lage ausgerichtet ist, brauchen wir auch neue Werkzeuge. Was sind die Ergebnisse aus Ihrer nun abgeschlossenen Studie «Facing Big Data» (vgl. Hinweis ganz am Schluss)? Wichtig ist mir zu betonen, dass das, was die Soziologie bis anhin gemacht hat, weder falsch noch schlecht ist. Im Gegenteil. Aber wir müssen uns nun auch mit dem anderen Typ von Daten beschäftigen, die das Soziale ausmachen und die auch von den Studierenden wie den zukünftigen Arbeit­ geberinnen und Arbeitgebern analysiert werden wollen. Das heisst, wir müssen lernen, diese neuen digitalen Daten zu erheben, sie aufzubereiten und bestimmte Gütekriterien zu entwickeln. Zwar besitzen, um auf das Beispiel zurückzu­ kommen, 98 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer Smartphones, aber weit weniger von ihnen sind auf Twitter. Was heisst das dann also, wenn ich die Daten von allen Schweizer Twitter-Nutzerinnen und -Nutzern und ihren Abstimmungs-Tweets analysiere? Dass wir neue Methoden brauchen, betrifft gleichsam die Auswertung der Daten, wo es mehr in Richtung «Data Mining» geht: Wir nutzen Algorithmen, um zu schauen, was uns die Daten sagen – statt klassisch mit einer These oder Hypothese an die Daten heranzugehen und entsprechende Analysen zu machen. Das ist eine grosse Herausforderung für die Soziologie. Auch der Zugang zu den Daten erfordert neue Instrumente: Wir nutzen heute etwa Application Programm­ ing Interfaces (APIs) und Schnittstellen, um an Daten, etwa von Twitter, zu kommen. Und: Die grossen Daten gehören oftmals US­amerikanischen Konzernen. Hier fordert uns die Diskussion um Zugangs­ und Nutzungsrechte. Interview: Vera Bender 24 Zum Projekt gehörten drei Bereiche. Welche Ergebnisse zeigen sich dort? Mit Rahel Estermann, Lisa Kressin und Philippe Saner hatte ich ein sehr gutes Team. Alle drei haben ihre Disserta­ tion erfolgreich abgeschlossen und werden im Jahr 2022 Monografien veröffentlichen. Drei verschiedene Felder haben wir uns angeschaut: «Datenjournalismus», «Metho­ den in der Soziologie» und «Datenwissenschaften». Das Feld der Datenwissenschaften hat Philippe Saner bearbeitet – für seine Doktorarbeit wurde ihm von der Gesellschaft für Hochschulforschung der Ulrich­Teichler­Preis zugespro­ chen. Saner hat sich mit der Entstehung dieses in der Schweiz noch jungen Feldes beschäftigt. Dafür hat er sich zum Bei­ spiel die Curricula der neu entstandenen Studienprogramme angeschaut oder Stellenausschreibungen für so genannte Data Scientists untersucht. Wie sich zeigt, ist das Feld der Datenwissenschaft ein transversales, wo ganz bestimmte Fähigkeiten gesucht und gefördert werden. Was wurde hinsichtlich Datenjournalismus untersucht? Auch dies ist ein Feld, das gerade erst entsteht – auch wenn es schon sehr lange den Versuch gibt, journalistische Berichte visuell zu unterlegen, das heisst, mit Bildern Geschichten zu erzählen. Zum Beispiel während der Corona­ Zeit begleiteten uns solche datenjournalistischen Visualisie­ rungen täglich. Estermann hat sich in zwei datenjournalis­ tische Teams hineingegeben, um herauszufinden, wie diese mithilfe von Daten und deren Visualisierungen Geschichten bzw. Nachrichten produzieren. Und was ergab die Untersuchung des dritten Bereichs? Hier hat Lisa Kressin untersucht, welche Methoden in der Soziologie genutzt werden. Das ist ein herausfordernder «Blick auf den eigenen Bauchnabel». Mithilfe vieler Inter­ views und Dokumente hat sich Lisa Kressin diesem Feld genähert – mit dem Fokus auf die Lehre, also den Unterricht. Was kommt auf einen Vorlesungsplan? Welche Bücher ste­ hen auf der Literaturliste? Kressin hat vier Lehrkulturen fest­ gestellt, die in der deutschsprachigen Soziologie vorkom­ men. Es zeigt sich eine grosse Spanne, was die Offenheit gegenüber Lehrveranstaltungen zu grossen Daten betrifft. Welche Rolle kann die Soziologie in der Forschung und Arbeit mit Big Data einnehmen? Es gibt sehr viele Disziplinen, die fantastisch mit grossen Daten umgehen können. Aber oftmals fehlen dann substan­ zielle Fragestellungen oder ein Verständnis davon, wie das Soziale strukturiert ist. Hier kann die Soziologie die Rolle einer Brückenbauerin einnehmen. Haben Sie ein Beispiel dafür? Zum Beispiel wissen wir seit Langem, dass Frauen aus verschiedenen Gründen auch in gleichen Positionen weniger verdienen als Männer. Das ist eine Information, über die man Kenntnis haben sollte, wenn man einen Datensatz über Einkommen bearbeitet. Wir sorgen darum dafür, dass unsere Studierenden einerseits die richtigen Fragen stellen können und andererseits ein Wissen darüber mitbringen, wie das Soziale strukturiert ist. Damit können sie zum Beispiel im Marketing eines Unternehmens aus der verfügbaren Daten­ menge die «Schätze» heraussuchen, diese entsprechend ana­ lysieren und interpretieren. So bereichern die Soziologinnen und Soziologen die Zusammenarbeit der involvierten Diszi­ plinen rund um die grossen Daten. Wie fliessen Ihre Forschungsergebnisse in die Lehre ein? Wir haben an der Universität Luzern in den letzten Jah­ ren bereits zwei wichtige Dinge getan: Zum einen haben wir einen Lehrschwerpunkt zur Digitalisierung an der Kultur­ und Sozialwissenschaftlichen Fakultät geschaffen, wo wir unter anderem einen fakultätsweiten Kurs für Studienanfän­ gerinnen und ­anfänger anbieten, der sich mit der Arbeit mit digitalen Daten beschäftigt. Wir überlegen uns genau, wie wir unsere Studierenden fit machen für einen Arbeitsmarkt, der den Umgang mit digitalen Daten immer stärker verlangt. Wenn es dann heisst: «Machen Sie doch mal eine Analyse unserer Twitter­Follower», dann wissen sie, was zu tun ist. Zum anderen haben wir den interdisziplinären Lucerne Master in Computational Social Sciences (LUMACSS) ge­ gründet. Dieser schweizweit einzigartige Studiengang kombi­ niert sozialwissenschaftliches Wissen mit den gefragten Fähigkeiten, grosse Datenmengen computerunterstützt zu erheben und zu analysieren. Auch hier gilt, dass der LUMACCS den Dialog bspw. zwischen Sozialwissenschaften und Informatik oder Ingenieurswissenschaften ermöglicht – weil Absolvierende die verschiedenen «Sprachen» sprechen. Dazu fliessen unsere Erkenntnisse natürlich auch in den Stu­ diengang Gesellschafts­ und Kommunikationswissenschaften (SoCom) ein. Welchem Forschungsprojekt widmen Sie sich als nächstes? Dieses ist bereits am Laufen: Mit «Digital Payments. Making Payments personal and social» beschäftige ich mich mit einer weiteren Facette dieser grossen Daten, nämlich mit digitalen Bezahlsystemen. Dabei richten wir den Blick auf die Schweiz und auf Schweden und beobachten zum Bei­ spiel, wie sich soziale Beziehungen mit diesen schleichenden Digitalisierungsprozessen verändern. «Facing Big Data. Methods and Tools for a 21st Century Sociology» lief von 2017 bis 2021, wurde im Rahmen des Natio­ nalen Forschungsprogramms «Big Data» (NFP 75) durch­ geführt und war mit rund 658 000 Franken an Drittmitteln dotiert. www.unilu.ch/sophie-muetzel Vera Bender ist freischaffende Texterin; Sektionsvorsteherin Kultur- und Sozialwissenschaften der ALUMNI Organisation der Universität Luzern 25 Die Studierenden sollen auf eine digitalisierte Welt vor­ bereitet werden, deren Herausforderungen immer komple­ xer werden: Dies ist das Ziel im Bereich Lehre des an der Kultur­ und Sozialwissenschaftlichen Fakultät lancierten Schwerpunkts Digitalisierung. Dieser steht unter der Lei­ tung von Prof. Dr. Sophie Mützel (siehe Interview auf den voran gehenden Seiten) und Prof. Dr. Daniel Speich Chassé. Das interdisziplinäre Curriculum ermöglicht den Studie­ renden die Aneignung von Expertise zur digitalen Trans ­ formation. Befähigung auch für die Berufswelt Die Resonanz bei den Studierenden ist gut; so sagt etwa Bachelorstudentin Valentina Meyer: «Das Bewusstsein für das Generieren und Sammeln von digitalen Daten in alltäg­ lichen Anwendungen – und dabei auch für deren Verwen­ dung – wird durch die im Rahmen des Schwerpunkts ange­ botenen Lehrveranstaltungen bedeutend geschärft.» Gerade die rege besuchten Lehrveranstaltungen «Digitales Bezah­ len, virtuelles Geld und soziale Beziehungen» sowie «Daten­ visualisierungen. Die Grammatik digitaler Daten» erachtet SCHWERPUNKT DIGITALISIERUNG sie als «gute Vorbereitung auf die Berufswelt». Auch der his­ torische Blick auf den Begriff der Digitalisierung ist zentral für die Ausbildung in den Geisteswissenschaften. Dies­ bezüglich durfte sich Valentina Meyer im letzten Herbst­ semester in der Vorlesung «Geschichte der Digitalisierung» mit dem Begriffswandel der Digitalisierung auseinander­ setzen und erfahren, was bspw. die Standardisierung von Zeit damit zu tun hat. Im Bereich Forschung konnten mehrere Projekte lan­ ciert werden; einige davon wurden mit Drittmitteln geför­ dert. Im aktuellen Frühjahrssemester wurde zudem erst­ mals eine öffentliche Ringvorlesung angeboten, die sich mit interdisziplinären Sichtweisen auf den digitalen Wandel beschäftigte und auf ein breites Interesse stiess. www.unilu.ch/ksf-digitalisierung Nadia Bühler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Schwer- punkt Digitalisierung. 26 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Die «Law Clinic Wirtschaftsrecht» bietet Studierenden auf Master- stufe die Möglichkeit, sich unter professioneller Betreuung mit realen Fällen auseinanderzusetzen. Das Lehrformat schlägt eine Brücke zwischen der theoretischen Ausbildung und der prak- tischen Anwendung. WENN UNIVERSITÄRE LEHRE AUF DIE PRAXIS TRIFFT Die Law Clinic Wirtschaftsrecht ist ein neues Lehrformat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Seit dem Frühjahrs- semester 2021 können Masterstudierende in Teams von zwei bis drei Personen einen realen Fall zu wirtschaftsrechtlichen Themen bearbeiten. Sie verfassen zuhanden eines Auftrag- gebers – in der Regel ein Unternehmen – ein Rechtsgutach- ten und präsentieren ihre Ergebnisse an einer Schlussveran- staltung. Die Teams werden von Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragten der Universität oder dem unternehmensinternen Rechtsdienst fachlich betreut und angeleitet. Die Betreuerin oder der Betreuer steht ihnen während des Semesters mit Rat und Tat zur Seite, um fach- liche und strukturelle Fragen oder Gutachtensentwürfe zu besprechen. Die akademische Leitung liegt bei den Profes- soren Nicolas Diebold und Bernhard Rütsche. Kooperations- partner der Law Clinic ist die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), der mehrere hundert Unternehmen angeschlossen sind. Vielfältige Rechtsfragen Die Fälle, die bisher in der Law Clinic bearbeitet worden sind, verdeutlichen die Vielfältigkeit dieses Lehrformats. So bearbeiteten im Frühlingssemester 2021 zwei Studierenden- teams einen Fall aus dem Medizinprodukterecht mit Berüh- rungspunkten zu den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU. Konkret ging es um «Virtual Walking», eine am Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil (SPZ) entwickelte visuelle Therapiemethode, mit der chronische neuropathische Schmerzen nach Rückenmarksverletzungen behandelt werden können. Im Zentrum stand die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen diese an Patien- tinnen und Patienten angewendet und in Verkehr gebracht werden darf. Die Studierenden mussten sich mit der komple- xen Materie des Heilmittelrechts auseinandersetzen. Dabei bestand eine grosse Herausforderung darin, dass das europäische Recht kurz zuvor geändert worden war und dass aufgrund des gescheiterten Rahmenvertrags unklar war, welche Vorschriften in der Schweiz anwendbar sein würden. Die Betreuung der Studierenden erfolgte durch die Professoren Diebold und Rütsche in Zusammenarbeit mit Roger Abächerli, Professor für MedTech am Institute for Medical Engineering der Hochschule Luzern. Im Herbstsemester 2021 wurden zwei Fälle an die Law Clinic herangetragen. Im ersten Fall befassten sich zwei Gruppen von Studierenden mit bau-, raumplanungs-, sozial- und vertragsrechtlichen Fragen rund um die touristische Nut- zung und den Betrieb von Kleinsthäusern aus Holz («Tiny Houses»). Die Renggli AG, Spezialistin im nachhaltigen Bauen mit Holz, und mySaess, die Betreiberin einer Internet- buchungsplattform, liessen abklären, unter welchen recht- lichen Voraussetzungen diese Kleinsthäuser als Übernach- tungsmöglichkeiten für Luxus-Camping genutzt und namentlich von Landwirtinnen und -wirten, auf deren Land die Bauten aufgestellt würden, betrieben werden dürften. Für die Studierenden bestand die Schwierigkeit darin, dass zum Text: Marc M. Winistörfer Win-win-Situation (v. l.): die Studierenden Magdalena Lottenbach und Mario Schwager mit MedTech-Professor Roger Abächerli, dem ersten Auftraggeber der Law Clinic. 28 Zeitpunkt der Fallbearbeitung kein vollständiges Geschäfts- modell vorlag. Sie mussten deshalb flexibel auf allfällige Veränderungen des Sachverhalts reagieren und Abklärun- gen für verschiedene Varianten treffen. Fachlich wurden die Studierenden von den Professoren Roland Norer und Marc Hürzeler betreut. Der zweite Fall im Herbstsemester drehte sich um rechtliche Fragen im Vermögensverwaltungsgeschäft. Zwei Studieren- denteams prüften im Auftrag der UBS AG, unter welchen Voraussetzungen die konzerneigene Asset Management AG im Rahmen von diskretionären Mandaten – also solchen, bei denen Kundinnen und Kunden Anlageentscheidungen an Vermögensverwalter delegieren – in sogenannte illiquide Anlagen investieren darf. Die Studierenden hatten abzuklä- ren, welche Risiken zu beachten sind und wie diese reduziert werden können. Die Herausforderung lag in der hohen Technizität der Materie. Um die Rechtsfragen beantworten zu können, mussten sich die Studierenden mit komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten vertraut machen. Im Unter- schied zu den anderen Fällen wurden die Teams vom unter- nehmensinternen Rechtsdienst betreut, und zwar von Rechtsanwältin Andrea Vontobel, Leiterin Legal Client Coverage EMEA & CH der UBS Asset Management AG. Beidseitiger Gewinn Das neue Lehrgefäss der Law Clinic ist mit den drei Fällen im 2021 erfolgreich gestartet. Es hat sich gezeigt, dass die Studierenden dank des hohen Praxisbezugs der Veranstal- tung wertvolle Erfahrungen sammeln können, die über die Aneignung von juristischem Fachwissen hinausgehen. Die Studierenden waren denn auch motiviert bei der Sache und legten eine überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft an den Tag. Sie nutzten die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten wie Problemerkennung, analytisches Denken und Zeit- management sowie ihre kommunikativen Fähigkeiten zu trainieren. Ausserdem lernten sie, was es heisst, projekt- bezogen in kleinen Teams zu arbeiten, und wie wichtig Teamfähigkeit in solchen Situationen ist. Im Rahmen der fachlichen Betreuung mussten sie selbstständig Lösungen für die komplexen praktischen Probleme erarbeiten und trugen die Hauptverantwortung für den Inhalt der Gutachten. Die Law Clinic ist aber auch für die als Auftraggebende beteiligten Unternehmen ein Gewinn. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur juristischen Ausbildung und können Kontakte mit engagierten Mitgliedern der Fakultät knüpfen. Dabei profitieren sie vom juristischen Fachwissen der Stu- dierenden wie auch der Betreuerinnen und Betreuer und erhalten eine kostenlose Rechtsauskunft zu einem konkre- ten Fall. Überdies eröffnet sich ihnen die Gelegenheit, die Studierenden als potenzielle Arbeitnehmerinnen und -neh- mer kennenzulernen. Die Law Clinic bietet eine Plattform, wo die Praxis auf die universitäre Lehre trifft und wo der gegen- seitige Austausch gefördert wird. www.unilu.ch/law-clinic Dr. Marc M. Winistörfer ist Koordinator der Law Clinic. 29 Bei den «Haager Prinzipien betreffend die Rechtswahl in internationalen Wirtschaftsverträgen» handelt es sich um eine von der Haager Konferenz für Internationales Privat- recht erarbeitete systematische Sammlung von Regeln. Diese sollen gelten, wenn die Parteien von internationalen Han- delsverträgen das auf ihren Vertrag anwendbare Recht wäh- len. Das im Berichtsjahr abgeschlossene Forschungsprojekt «The Hague Principles and Beyond» hatte zum Ziel, die Haa- ger Prinzipien zu analysieren und diese mit nationalen und internationalen Regeln über die Rechtswahl auf der ganzen Welt zu vergleichen. Die in Kooperation mit Forschenden der Universitäten Genf und Johannesburg (Südafrika) realisierte Studie hatte eine Laufzeit von drei Jahren und wurde vom Schweizerischen Nationalfonds gefördert. Antragsteller war Prof. Dr. Daniel Girsberger, Professor für Schweizerisches und Internationa- les Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht sowie Privat- rechtsvergleichung. Agatha Brandão de Oliveira arbeitete im Projekt als wissenschaftliche Assistentin und fungierte im Luzerner Team als leitende Forscherin. RECHTSSICHERHEIT IM INTERNATIONALEN HANDEL Buchpräsentation online Die Ergebnisse wurden in einem über 1300 Seiten umfassen- den Werk publiziert: «Choice of Law in International Com- mercial Contracts. Global Perspectives on the Hague Prin- ciples» (Oxford University Press). Mehrere Hundert Teil- nehmende aus der ganzen Welt besuchten die im Frühling im Rahmen eines Webinars durchgeführte Buchpräsentation. Zum einen gaben die leitenden Herausgebenden einen Über- blick über die geleistete Arbeit und hoben die Besonderhei- ten des rechtsvergleichenden Gesamtberichts hervor. Zum anderen befassten sich die regionalen Herausgebenden mit der Frage, inwieweit die heutigen gesetzlichen Regeln und die Rechtspraxis in den jeweiligen Regionen mit den Haager Prinzipien vereinbar sind. Insgesamt bestätigte sich, dass die Haager Prinzipien dazu beitragen können, die internationale Modernisierung von Regeln über die Rechtswahl voranzu- treiben, Lücken zu schliessen und Unstimmigkeiten in den verschiedenen Rechtsordnungen und Instrumenten zu korrigieren. Prof. Dr. Daniel Girsberger und Agatha Brandão de Oliveira 31 WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Sei es beim Kauf von Fahrkarten, beim Surfen durch das World Wide Web oder bei der Nutzung von Applikationen, die auf unseren Geschmack zugeschnittene Musik und Videos zusammenstellen: Daten umgeben und begleiten uns in diversen Situationen unseres Alltags. Damit die verwen deten Anwendungen wie gewünscht und gewohnt funktionieren können, werden Daten verarbeitet, aggregiert, ana lysiert, personalisiert oder anonymisiert. Prozesse, von denen die Nutzenden in der Regel nichts mitbekommen und die zu einem Grossteil automatisiert durch Algorithmen und Programme im Hintergrund ausgeführt werden. Unter den Oberbegriff der Digitalisierung fallen diverse Entwicklungen, Bemühungen und damit verbundene He- rausforderungen: die Optimierung und Umgestaltung von Unternehmensprozessen oder von Dienstleistungen öffent- licher Verwaltungen wie auch die Schaffung neuer Möglich- keiten und Angebote. Geht man eine Ebene tiefer, geht es bei Digitalisierung im Grundsatz um die Transformation analoger Daten und physischer Gegenstände in digitale Daten sowie um die datenbasierte Abbildung bestehender oder neuartiger Prozesse in digitalen Systemen und Anwendungen. Basis im Bachelor, Spezialisierung im Master Nebst der eigenen Disziplin der Data Science gibt es sowohl in der Betriebswirtschaft als auch in der Volkswirtschafts- lehre diverse Gebiete, in denen Datenwissenschaft relevant ist und zum Einsatz kommt. Im Studium der Wirtschaftswis- senschaften an der Universität Luzern drückt sich dies in zahlreichen Lehrveranstaltungen sowie in der Master-Spe- zialisierung «Applied Data Science» aus. Im Bachelor- programm wird den Studierenden eine breite Basis an Kompetenzen für die Erhebung, Bearbeitung und Analyse von Daten vermittelt. Basierend auf den persönlichen Inter- essen und beruflichen Ambitionen kann diese Basis durch Wahlkurse erweitert und im Master mit dem entsprechenden Spezialisierungsprogramm vertieft werden. Das Angebot umfasst verschiedene Methodenkurse sowie Veranstaltun- gen zu «Machine Learning», Datenbanken, «Big Data Ana- lytics» und Datenvisualisierungen. In der Forschung gehört die Erhebung und Analyse von quantitativen und qualitativen Datensätzen zu den wichtigs- ten Grundlagen für die Ableitung von Thesen und Erkennt- nissen. Für Unternehmen hat die Fähigkeit, aus Datengrund- lagen Erkenntnisse und Entscheidungsgrundlagen abzuleiten, in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Prof. Dr. Leif Brandes, Professor für Marketing und Strategie, erklärt, dass dadurch gleichzeitig auch die Herausforderungen spürbar gestiegen sind: Galt es früher vor allem Zusammenhänge in «strukturierten» Daten wie Produktionsmengen, Umsatz pro Absatzkanal oder Werbe- ausgaben zu finden, so existieren heutzutage immer mehr «unstrukturierte» Daten. Beispiele dafür sind Texte und Bilder auf Social Media, Chatprotokolle von Supportdiensten oder Produktrezensio- nen, deren Analyse moderne Methoden erfordern. Derartige Analysen können Unternehmen wichtige Einsichten bringen: Spontane Kundenreaktionen auf Fernsehwerbung via Social Media erlauben eine Evaluation der Werbung in Echtzeit, Chatprotokolle können Unternehmen helfen, ihre Mitarbei- tenden besser zu schulen und Chatbots besser zu program- mieren. Die automatisierte inhaltliche Analyse von Rezen- sionstexten ermöglicht dem Kundendienst, schneller auf kritische Bewertungen oder auf Fragen einzugehen. Wem das schon komplex erscheint, dem sei gesagt: Mit Die digitale Transformation bietet weitreichende Chancen und erfordert gleichermassen vielfältige Kompetenzen. Die Studien- programme der Wirtschaftswissenschaften tragen dem mit einer breiten Basis an Grundlagen sowie zusätzlichen Spezialisierungs- möglichkeiten in «Data Science» Rechnung. DATENKOMPETENZEN FÜR DIE ZUKUNFT Text: Oliver Rölli Lukas Schmid, Professor für Empirische Methoden 32 Voice-Daten und Smart Contracts wie NFTs steht die nächs- te Generation von datenbasierten Anwendungsmöglich- keiten bereits in den Startlöchern. Selbstlernende Programme im Fokus Maschinelles Lernen, besser bekannt unter dem englischen Begriff «Machine Learning», ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Datenwissenschaft geworden. Es handelt sich dabei um einen Teilbereich der künstlichen Intelligenz mit dem Ziel, auf der Basis vorhandener Datenbestände Muster und Gesetzmässigkeiten zu erkennen und diese zu verallgemeinern. Dadurch sind die dafür geschriebenen Programme in der Lage, eigenständig Lösungen für neue und unbekannte Probleme zu finden; man spricht auch von selbstlernenden Programmen. Als Konsumentinnen und Konsumenten begegnen wir Programmen, die auf Machine Learning basieren, unter anderem bei der Spracherkennung auf Mobiltelefonen, der Gesichtserkennung in Fotodaten- banken oder beim E-Mail-Spamfilter. Prof. Dr. Lukas Schmid, Professor für Empirische Methoden, betont, dass es gerade für die Wirtschaftswissenschaftlerin- nen und -wissenschaftler der Zukunft wichtig ist, diese Technologien und Anwendungen mit ihren Stärken und Schwächen zu kennen. Dies erlaubt ihnen einen Austausch mit technischen Spezialistinnen und Spezialisten auf fach- licher Augenhöhe. Diese Art von Zusammenarbeit zwischen Technikern und Fachkräften mit zusätzlichem wirtschafts- wissenschaftlichem Hintergrund ermöglicht die volle Aus- schöpfung des Potenzials der Datenrevolution. In der Vorlesung «Machine Learning» von Dr. Massimo Mannino wenden die Studierenden die Methoden des ma- schinellen Lernens auf verschiedene konkrete Aufgabenstel- lungen an. Sie erarbeiten beispielsweise ein Modell für eine Bank, welches zu prognostizieren versucht, bei welchen Klientinnen und Klienten eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie ihre Kreditkartenrechnungen nicht bezah- len. Aus Sicht der Bank ist diese Prognose zentral, weil durch nicht bezahlte Kreditkartenabrechnungen Abschreibungen und administrativer Aufwand anfällt. Mithilfe von Daten zum Einkommen, der Kreditkartenlimite und weiteren Einfluss- grössen der bestehenden Kundschaft wird ein Modell er- stellt, welches eine Prognose für künftige Kunden erlaubt. Eine weitere Anwendung im Kurs ist die Modellierung der Nachfrage für ein bestimmtes Hotel in Abhängigkeit der geografischen Herkunft der potenziellen Kundinnen und Kunden, wodurch eine optimierte Ausrichtung der Marke- tingkampagnen möglich wird. Zukunftsperspektiven Die Bedeutung von Datenwissenschaften und digitalen Kompetenzen im Allgemeinen wird in naher Zukunft weiter zunehmen. Die Bundesverwaltung hat auf die Entwicklungen reagiert, indem sie Anfang 2021 ein nationales Kompetenz- zentrum für Datenwissenschaft geschaffen hat. Der «Future of Jobs Report» des World Economic Forum listet das Job- profil «Data Analysts and Scientists» auf Platz 1 der «Top 10 Emerging Jobs» für das Jahr 2025. Weitere Digitalisierungsschritte stehen bevor, verbunden mit neuen Möglichkeiten und einer zusätzlich erhöhten Nach- frage für Datenkompetenzen. Nebst einer Vielzahl an Chan- cen gehen mit der digitalen Transformation unterschiedliche Herausforderungen einher: Viele davon sind technischer Natur; zusätzlich stellen sich gesellschaftliche, politische und rechtliche Fragen. Eine stets naheliegende Frage betrifft den Schutz personenbezogener Daten. Bildungsinstitutionen sind in der Ausgestaltung ihrer Lehr- programme gefragt, nebst technischen Kernkompetenzen auch damit verbundene Fragestellungen aus anderen Pers- pektiven zu vermitteln. Absolventinnen und Absolventen sollen bereit sein für die Anforderungen der Wirtschaft und eine aktive und gewinnbringende Rolle in der digitalen Transformation einnehmen können – gleichzeitig müssen sie auch dazu in der Lage sein, Dinge zu hinterfragen und rele- vante Aspekte aus anderen Bereichen in ihre Arbeit mitein- zubeziehen. Mit den inhaltlich breit angelegten Studien- programmen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der humanwissenschaftlichen Fokussierung der Universität Luzern wird diesen Ansprüchen Rechnung getragen. Oliver Rölli ist Verantwortlicher für Kommunikation und Marketing an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. 33 Mit dem Bereich «Innovation» am Institute of Marketing and Analytics (IMA) verfügen die Wirtschaftswissenschaft­ liche Fakultät und die Universität über hohe Forschungs­ und Praxiskompetenz im wichtigen Themenfeld des Innovations­ managements. 2021 gab es mehrere Initiativen mit einem Fokus auf «radikaler Innovation». Was ist damit gemeint? Fast alle Firmen betreiben Innova­ tion. Doch oft beschränken sie sich dabei auf eine Weiterent­ wicklung des Kerngeschäfts. In Zeiten der Digitalisierung reicht dies allerdings oft nicht mehr aus: Firmen müssen grosse Innovationsschritte vornehmen, um auf den Zug der Digitali­ sierung aufzuspringen und mit den neuen Anforderungen digital affiner Kundschaft sowie den Bedrohungen durch neue Konkurrenz aus der digitalen Welt klarzukommen. Sogenannt radikale Innovation ist gefordert. Und auch völlig neue Kom­ petenzen im Innovationsmanagement: kundenzentrierte Innovation, iteratives, schnelles und agiles Entwickeln von Produkten, die Innovation ganzer Geschäftsmodelle, Koopera­ tion mit Start­ups und externen Partnern, mitunter sogar mit Konkurrenten – und auch ein kultureller Wandel innerhalb der Firma. In diesem Kontext konnten vier Publikationen in TRANSFORMATION UND INNOVATION führenden wissenschaftlichen Magazinen veröffentlicht wer­ den. Doch vor allem wurden viele Ergebnisse direkt in die Pra­ xis transferiert: Und zwar über einen Thinktank zu «Inno­ vation Ecosystems» mit sechs Schweizer Unternehmen, der Ende Jahr abgeschlossen wurde. Der «CAS in Growth and Transformation» startete zu seiner ersten Durchführung und bildet Mitglieder des Vorstands einer Bank im Bereich radikale Innovation aus. Zudem wurde der IMA­Institutsrat mit Ver­ tretungen aus dem Topmanagement von 15 Zentralschweizer Firmen gegründet. Dies, um einen Austausch über Theorie und Praxis von Themen wie Digitalisierung, Transformation, Analytics und radikale Innovation zu ermöglichen. All dies illustriert den Fokus des Bereichs «Innovation»: Fragestellungen der Wirtschaft bilden immer den Ausgangs­ punkt. Diese werden mit rigoroser Forschung bearbeitet. Und das Ergebnis fliesst nicht nur in internationale wissenschaft­ liche Journale, sondern vor allem auch zurück in die (Zen­ tral­)Schweizer Wirtschaft. Dr. Bernhard Lingens ist am IMA Mitglied der Institutsleitung und Leiter des Bereichs «Innovation». Impression vom ersten Treffen des IMA-Instituts- rats im Herbst 2021. Bern- hard Lingens (stehend) bei einer der Präsentationen. 35 PREMIEREN AM DEPARTEMENT GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN Jedes Jahr zieht der englischsprachige Master in Health Sciences (M. Sc.) zwischen 40 und 50 Studierende aus dem In- und Ausland nach Luzern. Ergänzend zu diesem sehr gefragten Studiengang wurde im vergangenen Herbst- semester ein einzigartiges deutschsprachiges Bachelor- programm in Gesundheitswissenschaften (B. Sc.) lanciert – somit ist das Studium ab jetzt auf allen Stufen möglich, bis und mit Doktorat. Die Studierenden des neuen Bachelors erwarten vielseitige und innovative Inhalte, welche die zentralen Perspektiven von Gesundheitswissenschaften aufgreifen und genau darauf zugeschnitten sind: Multidiszi- plinarität, Förderung von Gesundheit und Vermeidung von Krankheit (Prävention, Kuration, Rehabilitation, Palliation), Anwendungsbezug, Perspektive der individuellen Bedürfnis- se, Bevölkerungs- und Systembezug. Gefragte Fachkräfte Der Bachelor hebt sich von vergleichbaren Studienprogram- men in der Schweiz ab: In Luzern erwerben die Studierenden nicht nur wichtige Kompetenzen in den Bereichen Politik-, Pflege-, Wirtschafts- und Kommunikationswissenschaften sowie Psychologie und Soziologie, welche auf der Makro- und Mesoebene zu verorten sind. Darüber hinaus und dank der Kooperation mit Partnerinstitutionen und der Fachkom- petenz des Departements im Bereich Medizin sind auch Studieninhalte aus diesen stärker auf das Individuum fokus- sierenden Wissenschaften in das Curriculum integriert. Damit trägt der Studienplan der zunehmenden Verzahnung, Interdependenz und Komplexität unterschiedlicher Bereiche des Gesundheitssystems Rechnung, welche nicht nur in der Inten sivierung interprofessioneller Zusammenarbeit in der Praxis, sondern auch in der zunehmend stattfindenden inter- und transdisziplinären Forschung der gesundheits- nahen Wissenschaftsdisziplinen zum Ausdruck kommt. Angesichts des Fachkräftemangels sind Absolvierende mit einem solchen Profil am Arbeitsmarkt entsprechend begehrt und können eine Tätigkeit in ganz unterschiedlichen Feldern des Gesundheitswesens anstreben. Hierzu zählen unter anderem: die Gesundheitsverwaltung (kantonale Ämter, BAG); Gesundheitsversorgung in Spitälern; Gesundheits- kommunikation in der Verwaltung, bei Versicherungen oder bei Verbänden; operative Tätigkeiten in der Pharmaindustrie; Gesundheitsförderung bei Verbänden sowie Tätigkeiten in der Forschung. Dass dieses Konzept nicht nur zukunfts- weisend und nachhaltig ist, sondern auch auf grosses Inter- esse stösst, zeigen die Studierendenzahlen. So haben im September über 40 Studierende ihr Bachelorstudium auf- genommen – doppelt so viele wie ursprünglich geplant. Lehren und forschen Die Gründung neuer Studiengänge bringt spezifische Herausforderungen mit sich. Dies betrifft insbesondere den Ausbau des Lehrangebots sowie die Betreuung der zusätz- lichen Studierenden. Traditionell wird dieser Ausbau ent- weder über die Schaffung neuer Professuren realisiert – inklusive der damit verbundenen Mitarbeitendenstellen –, oder die steigende Lehr- und Betreuungs leistung muss im Rahmen der existierenden Strukturen respektive durch das akademische Personal aufgefangen werden. Hier hat sich das Departement gemeinsam mit der Universitätsleitung entschieden, neue Wege zu gehen. Abgestützt auf Para - graf 29 des Universitätsstatuts wurden bewusst kombinierte «Lehr- und Forschungsbeauftragten»-Stellen geschaffen und die ersten solcher ausgeschriebenen Stellen im Laufe des Jahres mit Akademikerinnen und Akademikern unterschied- lichster Fachrichtungen besetzt. Das Profil dieser Stellen ist im oberen akademischen Mittelbau, zwischen Oberassisten- tin bzw. -assistent und (Assistenz-)Professur, zu verorten. Viel Neues im Fachbereich «Gesundheitswissenschaft und Gesund- heitspolitik»: Zum einen wurde ein Bachelor programm in Gesund- heitswissenschaften lanciert. Zum anderen gibt es neu kombinierte «Lehr- und Forschungsbeauftragten»-Stellen. Text: Alexander Ort Dr. Alexander Ort, Lehr- und Forschungsbeauftragter Gesundheitswissenschaften 36 Das Aufgabengebiet beinhaltet hauptsächlich (zu zwei Dritteln) universitäre Lehrtätigkeit inklusive aller mit der Rolle als Dozierende und Dozierender zusammenhängenden Aufgaben. Wie es der Name bereits sagt, bietet eine Stelle als Lehr- und Forschungsbeauftragte und -beauftragter den Stellen inhabenden darüber hinaus explizit die Möglichkeit, eigenständige und thematisch frei wählbare Forschungs- vorhaben umzusetzen und so das eigene akademische Profil zu schärfen. Schliesslich engagieren sich die Lehr- und Forschungsbeauftragten auch in der akademischen Selbst- verwaltung sowie in universitären Kommissionen und Gremien. Der Ausbau von Stellen im oberen akademischen Mittelbau hat wesentliche Potenziale und bietet Chancen gleicher- massen für das Departement und die Universität als Bil- dungseinrichtung und wissenschaftliche Institution. Faktisch eröffnen die auf lange Sicht ausgelegten Stellen die Möglich- keit zur Verstetigung bzw. Sicherung von Wissen und Kom- petenz in Lehre und Forschung, und sie schaffen diesbezüg- lich Kontinuität. Über diesen Aspekt der Planbarkeit hinaus wirken sich zusätzlich Stellen für erfahrene Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler positiv auf den akademischen Output aus, da sie neben der Unterstützung von Doktorie- renden sowie der eigenverantwortlichen Umsetzung von Projekten und Publikationen auch externe Forschungsgelder einwerben können. Aus einer übergreifenden strategischen Perspektive betrachtet, bringt dies einen mittel- und lang- fristigen Zusatznutzen: Einerseits können Lehr- und For- schungsbeauftragte signifikant zur Aufwertung des Lehr- angebots beitragen. Und da Studierende ihre Wahl der Universität und des Studiengangs hauptsächlich von der Qualität der Lehre abhängig machen, tragen die Stelleninha- benden damit auch zur Attraktivität der Studienprogramme und des Erfolgs der Universität bei. Andererseits trägt der mit den Stellen einhergehende Kompetenz- und Wissens- erhalt – insbesondere in der Lehre – zu den fortwährenden Bestrebungen im Hinblick auf die Qualitätssicherung bei. Diversifizierung der Karrierewege Auch für das wissenschaftliche Personal bieten die Rahmen- bedingungen des Stellenprofils Vorteile: So schaffen feste Stellen zwischen befristeter Assistenz und unbefristeter Professur nachhaltige Aussichten nach dem Doktorat. Gleichzeitig eröffnen solche Stellen auch völlig neue Pers- pektiven. Dies betrifft zum einen die Karriereplanung. Beispielsweise streben nicht alle promovierten Akademike- rinnen und Akademiker automatisch nach einer (Assis - tenz-)Professur und möchten sich vielleicht lieber auf die Gestaltung innovativer Lehrangebote konzentrieren. Neben dieser faktischen Diversifizierung der Karrierewege an der Universität wirken sich die mit den Stellen zusammen- hängenden Anstellungsverhältnisse positiv auf das Privat- leben, vor allem auf die Partnerschaft sowie die Vereinbar- keit von Beruf und Familie, aus. Durch Schaffung von Planungssicherheit und Stabilität wird so ein wichtiger Beitrag zur mentalen Gesundheit des wissenschaftlichen Personals geleistet. Die getroffenen Entscheide machen deutlich, dass man sich am Departement nicht auf althergebrachten Strukturen ausruht. Vielmehr wurde erkannt, dass es sich lohnt, mittels entsprechender administrativer Vorgaben auf sich verän- dernde Rahmenbedingungen im wissenschaftlichen System und, noch viel wichtiger, auf die Bedürfnisse des akademi- schen Personals zu reagieren. Dass solche Schritte eine wichtige Signalwirkung haben und ganz nah am Puls der Zeit sind, zeigt sich auch beim Blick auf andauernde poli- tische Debatten. So steht die vermehrte Nutzung dieses Stellenprofils im Einklang mit den Forderungen nach mehr Festanstellungen im akademischen Bereich, die bspw. im Rahmen der «Petition Academia» aktuell an die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Schweiz herangetragen werden. Alexander Ort 37 Am 1. Februar 2021 wurde das Zentrum für Hausarzt­ medizin und Community Care (ZHAM & CC) gegründet. Im institutionellen Gefüge der Universität und eingebunden in das Departement Gesundheitswissenschaften und Medi­ zin, erfüllt das Zentrum seine Aufgaben nach dem Prinzip grösstmöglicher Eigenverantwortung. Es setzt sich für eine interprofessionelle Gesundheitsversorgung ein, arbeitet disziplinenüber greifend und beforscht unter anderem Bedingungen, die erforderlich sind, damit Menschen mit ihren Krankheiten möglichst wenig an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Mit der Zunahme von chronischen Erkrankungen und Mehrfacherkrankungen, die lebenslange Begleitung erfor­ dern, sowie durch den Hausärzte­ und Pflegepersonalmangel sind neue Modelle der Gesundheits versorgung unabdingbar. Das ZHAM & CC antizipiert diese Herausforderungen, indem zukunftsweisende Handlungsmöglichkeiten und Ver­ sorgungsansätze aufgezeigt und gefördert werden. Rebecca Tomaschek macht am Zentrum als Doktorandin die wissenschaftliche Evaluation eines Pilotversuchs, um die NEUES ZENTRUM FÜR HAUSARZTMEDIZIN medizinische Versorgung von querschnittgelähmten Personen in ländlichen Regionen zu verbessern. Durch koordinierte Zusammenarbeit von Spezialisten aus den Schweizer Quer­ schnittzentren und Hausärztinnen aus grösseren ländlichen Praxen soll die Langzeitbetreuung verbessert werden. Toma­ schek konnte für ihr Projekt acht Hausarztpraxen – vor allem aus dem Alpenraum – gewinnen. Sie hat ermittelt, dass die Versorgung durch Wissenstransfer, definierte Überweisungs­ prozesse und Absprache der Rollenverteilung zwischen Haus­ ärzten und Querschnittspezialistinnen verbessert werden kann. Um dies anzugehen, hat die Doktorandin Fortbildungen für die Hausärztinnen sowie Praxisbesuche durch Spezialisten organisiert und Möglichkeiten geschaffen, sich auszutauschen. Rebecca Tomaschek ist zuversichtlich, dass sie einen langfris­ tig positiven Effekt der Massnahmen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten wird nachweisen können. www.unilu.ch/hausarztmedizin Prof. Dr. Armin Gemperli ist a.o. Professor für Gesundheits- wissenschaften mit Schwerpunkt Rehabilitationsforschung und Co-Leiter des ZHAM & CC. 38 Dank eines Strukturbeitrags vom Kanton Uri und von der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie eines jährlich zugesicher- ten Projektbeitrags der Dätwyler Stiftung konnte das Institut im zweiten Jahr der Pilotphase seine Tätigkeit weiter auswei- ten. Es wurden unterschiedliche Forschungsprojekte ver- folgt, die sich mit Strahlerfunden, die weitaus älter sind als Ötzi, mit transnationalen Stauwerken im Alpenraum, mit den Alpen im mehrsprachigen Schweizer Liedgut oder dem Reduit als literarischer Dystopie bis hin zur Frage nach der Rolle des Alpenstroms in einer dekarbonisierten Zukunft beschäftigen. Im Zentrum standen vor allem Dissertationen, aber auch Arbeiten von Postdocs und Forschungsaufträge von Dritten: so das Dialogprojekt mit Urner Bäuerinnen zu ihrer sozialen Absicherung oder eine erste Kulturinventari- sierung rund um den Gotthard, aber auch Veranstaltungen mit Exkursionen auf Alpweiden und zu Gletschern. Damit konnte das Ziel weiterverfolgt werden, sich mit der For- schung national und international im ganzen Alpenbogen zu positionieren und sich in der Urner Bevölkerung im Hinblick auf die Permanenz ab 2023 verankern. Der Vorstand des Vereins Wissenschaft Uri unter dem Präsidium von Ruth Wipfli Steinegger und unter dem Vizepräsidium von Dr. Ivo Schillig begleitet den Institutionalisierungsprozess mit viel Engagement. Dies, derweil Dr. Romed Aschwanden die Geschäftsführung an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und fachlicher Expertise gewährleistet und die Institutslei- tung mit Prof. Dr. Boris Previšić (Direktor, Bild), Prof. Dr. Roland Norer und Prof. Dr. Daniel Speich Chassé tatkräftig Projekte begleitet und aufgleist und damit die Verankerung an der Universität Luzern sichert. www.kulturen-der-alpen.ch Boris Previšić INSTITUT KULTUREN DER ALPEN AN-INSTITUTE Das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universi- tät Luzern (IWP) freut sich, erstmals im universitären Jahres- bericht über seine Tätigkeit zu informieren. Da sich das IWP erst am 15. Dezember 2021 offiziell der Öffentlichkeit vor- gestellt hat, fällt das eigentliche Berichtsjahr eher kurz aus. Dennoch gibt es bereits einiges zu berichten. Der Name ist Programm: Am zentral am Pilatusplatz in Luzern gelegenen IWP (siehe Bild) wird zur Schweizer Wirtschaftspolitik ge- forscht. Ein Team von jungen Forschenden beschäftigt sich mit aktuellen, gesellschaftsrelevanten Themen. In den drei Bereichen Sozialpolitik, Fiskalpolitik und politische Rahmen- bedingungen wird leidenschaftlich zu diesen Fragen ge- forscht: Wie ungleich ist die Schweiz? Und wie sozial? Woher kommt das Geld für den Staat und wofür gibt er es aus? Was bringen direkte Demokratie und Föderalismus? Wie prägt der Staat die Wirtschaft? Auch der Claim – «Wirtschaftspolitik für alle» – ist Programm: Das IWP will eine Brücke zwischen Wissenschaft und Gesellschaft schlagen. Aus diesem Grund werden Forschungsergebnisse auf verständliche Art und Weise aufbereitet und allen frei zugänglich gemacht. Auf der Website finden sich bereits eine Reihe von leicht verständ- lichen Texten zur realisierten Forschung, ergänzt durch Interviews zu aktuellen wirtschaftspolitischen Herausforde- rungen, und erste Videocasts. Die wissenschaft liche Leitung des IWP liegt in den Händen von Prof. Dr. Christoph A. Schalt- egger (Bild), Ordinarius für Politische Ökonomie. Geschäfts- führer des IWP ist der frühere Feuilletonchef der «Neue Zür- cher Zeitung», Dr. René Scheu. www.iwp.swiss Dr. Thomas M. Studer, Produktionsleiter INSTITUT FÜR SCHWEIZER WIRTSCHAFTSPOLITIK 39 Seit über 20 Jahren erforscht und fördert das Ökumenische Institut Luzern die Gemeinsamkeiten der christlichen Konfes- sionen und ist gleichzeitig dem interreligiösen Dialog verpflichtet. Das vom Kanton Luzern sowie der römisch- katholischen, der evangelisch-reformierten und der christ- katho lischen Landeskirche Luzern gestiftete Institut ist der Theologischen Fakultät angegliedert und wurde bis Mitte 2021 von Prof. Dr. Wolfgang W. Müller geleitet. In all diesen Jahren hat es unter anderem mit akademischen Tagungen sowie mit der einem breiten Publikum bekannten Veranstal- tungsreihe «Forum Ökumene» den ökumenischen Dialog wissenschaftlich sowie praxisbezogen bereichert. In der Schriftenreihe «Ökumenisches Institut Luzern» (Theo logi- scher Verlag Zürich) sind bis heute mehrere Tagungsbände erschienen, und die renommierten Otto-Karrer-Gedenk- vorlesungen (siehe Foto nebenan einer früheren Durch- führung) werden ebenfalls von der Leitung des Instituts verantwortet. Im Mai des Berichtsjahres beendete Wolfgang W. Müller seine fruchtbare Arbeit mit der Tagung «Theologie und Musik: Das Leben Jesu. Theologische und musikalische Interpretationen». Das Ökumenische Institut Luzern wird seit August von Prof. Dr. Nicola Ottiger (Bild), Honorarprofes- sorin für Ökumenische Theologie, geleitet. Auf grosses Interesse gestossen sind 2021 die beiden Veranstaltungen des «Forum Ökumene» gegen Ende des Jahres: zum einen die theologische wie filmwissenschaftliche Reflexion des «Zwing- li»-Filmes von Stefan Haupt mit Dr. Natalie Fritz und Silvan Hohl, Zürich, zum anderen das Forum des Ökume nischen Fördervereins «Von der transformierenden Kraft der Stille. ‹Zwischen Arbeiten und Konsumieren soll Stille sein – und Freude› (Dorothee Sölle)» mit Noa Zenger, Bad Schönbrunn. www.unilu.ch/om Nicola Ottiger ÖKUMENISCHES INSTITUT Bei An-Instituten handelt es sich um organisatorisch unabhängige Einheiten, die eigenständig Reglemente und Vorgaben erlassen können und sollen. Sie werden an der Universität durch Beschluss des Universitätsrats akkreditiert. An-Institute werden von Professorinnen oder Professoren der Universität geleitet und von einer externen Institution getragen. Prof. Dr. Peter G. Kirchschläger, Professor für Theologische Ethik Leiter des Instituts für Sozialethik ISE Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht Wie sorgt die Verletzbarkeit der Menschen dafür, dass sie sich für Menschenrechte aussprechen? 42 Die Perspektive nach einem «dramatischen, disruptiven, innovativen» 2020 habe ich an dieser Stelle vor einem Jahr wie folgt zusammengefasst: Die Weiterbildung an der Universität Luzern wünscht sich nicht die Zeit vor der Krise zurück. Sie sehnt die Zeit nach der Pandemie herbei – nicht zwingend dramatisch, doch umso innovativer und im positiven Sinne hoffentlich auch disruptiv. Nun, unser letztjähriger Wunsch ist für 2021 nicht in Erfüllung ge gangen. Die Dramatik ist verschwunden, die Pandemie noch nicht. Das Auf und Ab der Indikatoren, das Kommen und Gehen der Wellen, das Rauf und Runter der Massnahmen. Zuweilen synchron, zuweilen azyklisch. All das liess vielerorts Müdigkeit an die Stelle der Dramatik treten, nicht ungleich dem Schicksal der Long-Covid-Betroffenen, deren Lebens- gefahr zwar gebannt ist, die jedoch unter Müdigkeit und Erschöpfung leiden. Bei der gesunden Mehrheit, die dank Impfungen oder Massnahmen, Glück oder Vorsehung ver- schont blieben, führte die Länge der Massnahmen zu Er- schöpfungsreaktionen. Die Anzahl englischsprachiger Google-Treffer zeugt von der Verbreitung der neuartigen Müdigkeiten. Distance learning fatigue: 2570 Treffer. Home office fatigue: 14 900 Treffer. Zoom fatigue: 822 000 Treffer, davon 2970 alleine auf Google Scholar. Müde neue Welt. Mit diesen Herausforderungen steht die Weiterbildung natürlich nicht alleine dar. Und doch haben uns die Beson- derheiten der Weiterbildung ein weiteres Jahr ganz spezi- fisch gefordert. Im Bestreben, unsere Kundinnen und Kun- den zufriedenzustellen und damit den Fortbestand der Programme zu sichern, wurden neue Formate entwickelt, Preismodelle angepasst, alternative Gewinnungskanäle geöffnet, zusätzliche Marketingaktivitäten getestet. Den Studien- und Programmleitungen gilt es Kränze zu winden für ihren Gestaltungswillen und genauso den administrativen Assistentinnen und Assistenten. Diese haben zahlreiche Anfragen beantwortet, Bedenken geprüft, Ärger gedämpft, Fragen geklärt, Bedürfnisse gestillt und so das Vertrauen in unsere Programme aufrechterhalten. Schliesslich gilt un ser Dank aber auch der Universitätsleitung und mit ihr der AG Corona. Sie haben nicht nur die oft kurzfristigen Anord- nungen aus Bern noch kurzfristiger in ein lesbares Schutz- konzept übersetzt. Sie haben sich ebenso regelmässig auf übergeordneter Stufe, im Verbund mit den übrigen Hoch- schulen, für die Interessen der Weiterbildung eingesetzt und damit mehrfach noch restriktivere Vorgaben verhindert. Unter solchen Umständen ist es eine besondere Freude, dass die Innovationskraft der Weiterbildung nicht nur das Heute bewältigt, sondern auch das Morgen angepackt hat. Die Theologische Fakultät bietet neue Jahressprachkurse und eine Sprachen-«Summer School» an. Die Kultur- und Sozial- wissenschaftliche Fakultät hat ein neues CAS geschaffen, die Rechtswissenschaftliche Fakultät deren zwei, die Wirt- schaftswissenschaftliche Fakultät gar drei, und das Departe- ment Gesundheitswissenschaften und Medizin hat den Grundstein für die künftige Verdoppelung ihres Weiterbil- dungsangebots gelegt. Ich beglückwünsche alle, die hinter diesen Initiativen stehen und damit nach vorne blicken. Nicht nur in den Programmen, sondern auch auf Stufe der Weiterbildungsakademie wurde das Jahr genutzt, um an der Zukunft der Weiterbildung an der Universität Luzern zu schaffen. In einem breit abgestützten Vernehmlassungs- verfahren wurden sämtliche Stakeholderinnen und -holder abgeholt, um sowohl die Konzeption als auch die Regularien der Weiter bildung an unserer Universität weiterzuentwi- ckeln. Der Prozess ist weit fortgeschritten und stimmt uns zuversichtlich, im kommenden Jahr die Weiterbildungs- akademie auch formal aus der Taufe zu heben. Damit sind die besten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir die gestrigen Müdigkeiten bald vergessen und die morgigen Innovationen bald erleben können. www.unilu.ch/weiterbildung Patrick Hofstetter INNOVATIV VORWÄRTS WEITERBILDUNGSAKADEMIE Dr. Patrick Hofstetter, Leiter Weiterbildungsakademie 43 In nur drei Jahren ihres Bestehens hat sich die Graduate Academy bereits zu einer wichtigen, transuniversitären Einrichtung entwickelt. In englischer Sprache geführt und dem Prorektorat Forschung zugeordnet, hat sie zum Ziel, die Zusammenarbeit im Bereich der Nachwuchsförderung mit Partnerinstitutionen in der Schweiz und im Ausland zu fördern. An der Universität nimmt die Academy die Rolle einer Anlaufstelle für die gegenwärtig rund 400 Doktorieren- den und beinahe 70 Postdocs ein. Zu den Angeboten der Graduate Academy zugelassen sind auch Doktorierende der Kooperationspartner in der Schweiz und im nahen Ausland. Die Academy hilft als zentrale universitäre Stelle für Nach- wuchsförderung mit, die akademischen Laufbahnchancen junger Luzerner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern und die nationale und internationale Sichtbar- keit der Universität zu fördern. Dabei stützt sie sich auf fünf Fördersäulen: Förderung, Beratung, Vernetzung, Mobilität und finanzielle Unterstützung. Bei der Förderung geht es um ein gesamtuniversitäres Angebot von Kursen und Work- shops im Bereich der überfachlichen Kompetenzen. Dieses Generic-Skills-Angebot beinhaltet Veranstaltungen zu Themen wie Zeit- und Projektmanagement, Kommunikati- ons- und Präsentationsfähigkeit, wissenschaftliches Schrei- ben und Selbstmanagement. Vorschläge für anzubietende Themen und Dozierende können per Bottom-up-Prinzip an die Koordinationsstelle gerichtet werden. In puncto Beratung und Vernetzung geht es um eine Bera- tungsstelle, die auf die Bedürfnisse der Doktorierenden zugeschnitten ist, beziehungsweise um Angebote, welche die reale und digitale Vernetzung sowie den wissenschaft lichen Austausch innerhalb der Universität und mit der weiteren Scientific Community fördern. Die Graduate Academy möchte auch geeignete Formate für die Präsentation und Sichtbarmachung der Forschungsleistungen schaffen. Im Berichtsjahr konnte die Academy die ersten Mobilitäts- beiträge für Doktorierende der Universität Luzern sprechen. Mit der Abschaffung der Doc.Mobility-Stipendien des Natio- nalfonds hat die Universität Luzern den Ball aufgenommen und finanziert in Kooperation mit swissuniversities mindes- tens vier Auslandaufenthalte von Doktorierenden pro Jahr. Die Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern werden einer eingehenden wissenschaftlichen Evaluierung durch die Forschungskommission unterzogen. Es ist erfreulich, dass trotz der erschwerten Umstände, die wegen der Pandemie das Reisen ins und Forschen im Ausland stark behinderten, die ersten Kandidatinnen und Kandidaten ihre Arbeit an ausländischen Forschungsinstitutionen aufnehmen konnten. Bislang sind rund 45 Kurse und Workshops im Bereich überfachliche Kompetenzen durchgeführt worden, die auf rege Teilnahme stiessen. Die zustande gekommenen Koope- rationen mit internen Akteuren (wie der Mittelbauorganisa- tion MOL und dem Zentrum Lehre) und externen Akteuren (wie dem Swiss Transferable Skills Network und dem Euro- pean University Institute EUI in Florenz) haben zur Etablie- rung eines Netzwerks beigetragen, das ein weitreichendes Interesse am Angebot der Graduate Academy hat. Erwäh- nenswert ist zudem die besonders intensive Kooperation beim von der Università della Svizzera italiana (USI) geleite- ten Programm P-8, das von swissuniversities finanziert wird und in dem die Universität Luzern und die Scuola universita- ria professionale della Svizzera italiana (SUPSI) Partnerinsti- tutionen sind. Mit diesem Programm werden die Digital Skills unserer Forschenden und Lehrenden gefördert, und gerade aufgrund der Aktivitäten des «Lucerne Master in Computa- tional Social Sciences» (LUMACSS) gibt es für das Generic- Skills-Angebot der Graduate Academy wichtige Synergien. Die Academy ist nicht mit der Promotionsordnung, der eigentlichen Promotion oder der Begutachtung von Qualifi- kationsschriften beschäftigt, sondern ausschliesslich mit der Nachwuchsförderung. Die Promotionsverfahrens verbleiben bei den Fakultäten und beim Departement. Das Angebot der versteht sich also als ein Zusatz, der die Doktorierenden auf dem Weg zu ihrem Doktorat respektive in die wissenschaftli- che und ausseruniversitäre Karriere unterstützt. www.unilu.ch/graduateacademy Sarah Kaiser NACHWUCHSFÖRDERUNG IM BLICK GRADUATE ACADEMY Sarah Kaiser, Koordinatorin Graduate Academy Tanja Ivanovic, Anwältin und Notarin, Doktorandin an der Universität Luzern Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht Warum missbrauchen Eltern ihre Kinder im Scheidungskampf? 46 MIT NACHBARN WISSENSCHAFTLICH VERBUNDEN UNIVERSITÄTSENTWICKLUNG Forschung und Lehre leben vom persönlichen Engagement, von sorgfältiger und intensiver Arbeit und auch von Koope- ration und Austausch. Seit ihrer Gründung hat die Universität Luzern deshalb ihr Netzwerk stetig erweitert, sodass aktuell mit 140 Universitäten in 39 Ländern Zusammenarbeits- verträge bestehen. Sie erreichen buchstäblich die ganze Welt: Angehörige unserer Universität führen Forschungs- projekte mit Partnerinnen und Partnern auf allen Kontinen- ten durch, und die Studierenden wie auch die Mitarbeiten- den erweitern im Rahmen strukturierter Austausch - programme laufend ihre Erfahrungen. Das bisher Erreichte bestärkt uns im Bestreben, die Kontakte weiter auszubauen. Neue Zusammenarbeitsmöglichkeiten suchen wir aktuell auch vor der eigenen Haustür – bei uns in der Zentral- schweiz. Mehrere Nachbarkantone haben Initiativen ergrif- fen. Sie werden aktiv und übernehmen auch als Nicht-Hoch- schulkantone in der Wissenschaft eine eigenständige Rolle. Dafür haben sie neue Forschungseinrichtungen gegründet oder sind im Begriff, es zu tun. Deren Einbindung in die Welt der Hochschulen ist möglich dank fester Kooperationen. Extern getragene, vertraglich mit einer Universität verbun- dene Institute werden als «An-Institute» bezeichnet. Die Form der Zusammenarbeit hat sich bereits an anderen Orten in der Schweiz bewährt: Das Biotechnologie Institut Thurgau in Kreuzlingen ist mit der Universität Konstanz verbunden, das Zentrum für Demokratie in Aarau mit der Universität Zürich, das Idiap Research Institute in Martigny mit der EPFL, der École polytechnique fédérale de Lausanne. In Luzern besteht seit 1998 das Ökumenische Institut. Ge- meinsam durch die Landeskirchen und den Kanton errichtet, ist es vertraglich mit der Universität verknüpft; die Leitung liegt stets in den Händen einer Person aus dem Professorin- nen- und Professorenkollegium der Theologischen Fakultät. Weitere vergleichbare Verbindungen sind hinzugekommen: 2019 gründete der Kanton Uri in Altdorf das Institut Kulturen der Alpen, 2021 nahm in Luzern das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik den Betrieb auf – beide sind mittlerweile ebenfalls als An-Institute der Universität Luzern konstituiert und werden von Professorinnen und Professoren geleitet (siehe Seiten 38/39). Die Gründungsepoche dauert an: In Vorbereitung ist die Assoziation von mindestens drei weite- ren Forschungseinrichtungen. Feste Zusammenarbeit der beschriebenen Art ist auf gegen- seitigen Nutzen angelegt: Dem Träger des Instituts ermög- licht die Kooperation die Einbindung in etablierte Wissen- schaftsstrukturen. Der Universität eröffnen solche Verbindungen die Chance, Aktivitäten in den eigenen Fach- gebieten zu erweitern und einigen Professuren eine bessere Ausstattung zu verschaffen. Attraktiv sind vorab zusätzliche Möglichkeiten im Bereich der Forschung; denn sie ist das primäre Arbeitsfeld jeder Universität. Um den Anforderun- gen gerecht zu werden und Risiken zu begrenzen, muss ein An-Institut möglichst viele der für eine solche Einrichtung üblichen Charakteristika aufweisen: Es ist auf Dauer errich- tet, von einem Kanton oder wenigstens von einer kantonal beherrschten Trägerschaft kontrolliert und gut ausgestattet. Erforderlich ist auch ein genügendes Mass an Autonomie: Das Institut ist räumlich eigenständig und kann ausserhalb der Universität bestehen. Die Trägerschaft ist in der Lage, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen, die Administration selbstständig zu führen und eine professionelle Rechnungs- legung zu garantieren. Mit ersten Kooperationen sind wichtige Grundsteine gelegt: Die Zukunft im Bereich der An-Institute ist vielversprechend – sie haben das Potenzial, zur künftigen Gestalt der Universi- tät einiges beizutragen! Markus Ries Prof. Dr. Markus Ries, Prorektor Universitätsentwicklung (bis 31. Juli 2022), Professor für Kirchengeschichte 47 Im Prorektorat Personal und Professuren war das Thema «Lohn» im Berichtsjahr in mehrfacher Hinsicht prägend. Zu meinem neuen Vokabular, das ich seit meinem Amtsantritt im November 2020 dazugewonnen habe, gehört der Begriff «Lohnlauf». Der Abschluss der Lohnbuchungen und das anschliessende Auslösen der Zahlungen, immer kurz vor dem 25. eines Monats, ist eine besonders anspruchsvolle Zeit für den Personaldienst. Damit alle Mitarbeitenden der Universität die korrekte Zahlung für die geleistete Arbeit erhalten, ist grosse Präzision angebracht, es dürfen keine Fehler passieren. Aber wie wird der «richtige» Lohn denn überhaupt festgesetzt? Wer entscheidet nach welchen Regeln darüber, wer wie viel verdient? Für die meisten festangestellten Mitarbeitenden gelten die Vorgaben des Kantons, die nur wenig Spielraum offenlassen. Das System ist aber nicht einfach durchschaubar, und es ist verständlich, dass immer wieder die Frage im Raum steht, ob die Lohneinreihung gerecht und fair erfolgt. Wie schon im Jahr 2020 hat die Universität im Frühjahr 2021 erneut eine externe Lohngleichheitsanalyse in Auftrag gegeben, und wiederum waren die Ergebnisse sehr erfreulich: Zwischen den Löhnen von Männern und Frauen gibt es keine signi- fikante Differenz. Das bedeutet für uns auch, dass wir ge- mäss Gleichstellungsgesetz von weiteren Überprüfungen nun bis auf Weiteres befreit sind. Die konkrete Festlegung der Löhne der Universitätsange- stellten war das Thema eines Mitarbeitendenanlasses, der schon vor längerer Zeit von der ATOL, der Organisation der Mitarbeitenden des administrativ-technischen Bereichs, angeregt worden war und der im Oktober endlich stattfinden konnte. Die Rückmeldungen haben gezeigt, dass die Trans- parenz und die Klärung des Verfahrens sehr geschätzt wurden. Der Anlass gab zudem Gelegenheit, dass sich die langjährige Ombudsperson der Universität, Dr. Crispin Hugenschmidt, den Mitarbeitenden persönlich vorstellen konnte. Alle Universitätsangehörigen können sich jederzeit für eine Beratung oder Schlichtung an ihn wenden, dies auch (aber nicht nur) bei allfälligen Konfliktsituationen am Arbeitsplatz. Die Neuregelung der Löhne von Lehrbeauftragten ist ein Anliegen, das die Universität seit mehreren Jahren beschäf- tigt. Das bisherige Lohnsystem sieht für Lehrbeauftragte insgesamt 189 (!) verschiedene Lohneinreihungen vor – und die konkrete Einreihung nimmt überdies keine Rücksicht darauf, ob es sich beispielsweise um eine aufwändige ein- malige Vorlesung oder um eine viel weniger anspruchsvolle, mehrfach geführte Übungsveranstaltung handelt. Insbeson- dere für junge Nachwuchsdozierende ist das bisherige System nachteilig. Im Dezember 2021 hat der Universitätsrat neue Richtlinien erlassen, die «ohne Ansehen der Person» grundsätzlich nur noch zwei unterschiedliche Entlöhnungen vorsehen. Diese werden nach Art der Veranstaltung fest- gesetzt. Die Umstellung und Einführung des neuen Systems erfolgt per Herbstsemester 2022. Nicht zu viele, sondern gar keine Vorgaben gab es bisher in Bezug auf die Festlegung von Honoraren für Weiterbildungs- veranstaltungen und Referate bei wissenschaftlichen Tagun- gen. Naturgemäss müssen hier Spielräume gegeben sein, denn es gibt erhebliche Unterschiede nicht nur beim Vor- bereitungsaufwand, sondern auch in Bezug auf das Publi- kum und vergleichbare Veranstaltungen von anderen Uni- versitäten und sonstigen Anbietern. Trotzdem: Eine faire Entschädigung, die sich an sachlichen Kriterien misst, sowie saubere Abläufe bei der Honorarfestsetzung und -abrech- nung müssen gewährleistet sein. Dafür wird künftig eine Richtlinie sorgen, die vom Prorektorat Personal und Profes- suren zusammen mit dem Prorektorat Lehre erarbeitet und im Dezember durch den Universitätsrat erlassen wurde. Auch wenn in Bezug auf Lohn- und Entschädigungssysteme im Jahr 2021 einiges an «Aufräumarbeit» geleistet werden konnte, darf nicht vergessen gehen: Ein fairer Lohn garan- tiert keine Arbeitszufriedenheit. Diese ist ein Thema, dem sich das Prorektorat in den kommenden Jahren vermehrt zuwenden wird. Regina E. Aebi-Müller LÖHNE: FAIR UND TRANSPARENT Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller, Prorektorin Personal und Professuren, Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung PERSONAL UND PROFESSUREN Dr. Anja Feierabend, Oberassistentin und Dozentin am Center für Human Resource Management Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht Warum treffen intelligente Menschen dumme Entscheidungen? 50 PANORAMA UMGANG MIT DIVERSITÄT VERBESSERN Chancengleichheit und Gleichstellung sowie der Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung sind zentrale Anliegen der Uni- versität Luzern. Alle Studierenden und Mitarbei- tenden sollen ein barriere-, belästigungs- und diskriminierungsfreies Umfeld vorfinden, in dem sie wertgeschätzt werden. Dazu wurde eine Diversity-Strategie verabschiedet; darauf aufbauend hat die Universitätsleitung erste Umsetzungsmassnahmen und Empfehlungen beschlossen und eingeleitet. Die Massnahmen reichen von einer besseren institutionellen Verankerung des Themas über Sensibilisie- rungsmassnahmen und Beratung bis zu Publi- kationen. So ist inzwischen beispielsweise ein Ratgeber zum Thema Elternschaft und Schwan- gerschaft erschienen. www.unilu.ch/diversity NEUE WEITERBILDUNGEN Das Institut für Marketing und Analytics an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bietet, wie im April 2021 kommuniziert wurde, neu fünf Zertifikatslehrgänge in den Bereichen Business und Marketing Analytics, Innovation, Wachstum und Transformation sowie Ökosysteme an. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, Heraus- forderungen der Digitalisierung zu meistern und das volle Wachstums- und Innovations- potenzial ihrer Unternehmen auszuschöpfen. Ebenfalls neu ist das CAS «Diskurskompetenzen für Führungskräfte» an der Kultur- und Sozial- wissenschaftlichen Fakultät. Ziel ist es, Kader- leuten aus Politik, Verwaltung, Bildungswesen und Unternehmen das Rüstzeug in die Hand zu geben, um souverän mit den Herausforderun- gen heutiger Diskurse umzugehen. www.unilu.ch/ima www.diskurskompetenzen.ch MATURAARBEITEN PRÄMIERT Maja Arnold (r.) und Selma Zoronjic haben den Luzerner Religionspreis 2021 gewonnen. Die Absolventinnen der Luzerner Kantonsschule Alpenquai werden für ihre Maturaarbeiten über religiöse Vielfalt ausgezeichnet. Während Maja Arnold einen literarischen Zugang gewählt und die stark persönlich geprägte Erzählung «Nur ein paar Wochen» verfasst hat, setzt sich Selma Zoronjic mit der Frage auseinander, was Schweizerinnen mit christlichem Hintergrund dazu bewegt, zum Islam zu konvertieren. Mit dem erstmals 2006 ausgeschriebenen Luzerner Religionspreis würdigen die Theologische Fakultät sowie das Religionswissenschaftliche Seminar der Kultur- und Sozialwissenschaft- lichen Fakultät herausragende Maturaarbeiten im Bereich Religion und Ethik. www.unilu.ch/religionspreis 8. April 20. April 1. Juni 51 «BIG DATA»-FORSCHUNG Im Rahmen des Nationalen Forschungs- programms «Big Data» (NFP 75) wurden an der Universität Luzern 2021 zwei mit insgesamt rund 1,2 Millionen Franken dotierte Forschungs- projekte abgeschlossen: dasjenige von Prof. Dr. Mira Burri (Internationales Wirtschafts- und Internetrecht) und dasjenige von Prof. Dr. Mira Burri (Soziologie; siehe auch Beitrag Seiten 22–24). In den NFP werden Studien durch- geführt, die einen Beitrag zur Lösung wichtiger Gegenwartsprobleme leisten; die Themen wählt der Bundesrat aus. Im Herbst wurde zudem bekannt, dass mit Dr. Nadir Weber und Dr. des. Sarine Waltenspül zwei Forschende die Univer- sität Luzern als Institution ausgesucht haben, um hier ihr «Eccellenza»- und ihr «Ambizi - one»-Projekt – beides Karriereförderungen durch den Schweizerischen Nationalfonds – durchzuführen. ZUM EHRENDOKTOR ERNANNT Prof. Dr. Roland Norer (Bild), Ordinarius für Öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raums, ist von der ungarischen Universität Miskolc mit dem Ehrendoktortitel ausgezeich- net worden. Dies für seine Verdienste als einer der führenden Rechtswissenschaftler im euro- päischen Agrarrecht, für seine Arbeit als Gene- raldelegierter des Europäischen Agrarrechts- kongresses (CEDR) und für seine Förderung und Unterstützung des Fachbereichs Agrar- recht in Miskolc. Prof. Dr. Martin Hartmann, Ordinarius für Philosophie mit Schwerpunkt Praktische Philosophie, durfte sich über die Wahl von «Vertrauen. Die unsichtbare Macht» zum Wissenschaftsbuch des Jahres in der Sparte «Medizin & Biologie» freuen. Verleiher des Preises ist das österreichische Bundes- ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. ÜBER 70 MEDIZINSTUDIERENDE Im Herbstsemester 2021 hat die zweite Kohorte den «Joint Medical Master» begonnen. Ins- gesamt sind nun 72 Masterstudierende der Humanmedizin an der Universität Luzern immatrikuliert; die ersten Abschlüsse werden im Sommer 2023 stattfinden. Einen Höhepunkt im Ausbildungsprogramm 2021 stellte der Naht-/Spritzenkurs dar, der im Frühjahrssemes- ter in Zusammenarbeit mit dem Bildungs- zentrum XUND angeboten wurde. In der inter- professionellen Lehrveranstaltung lernten die Studierenden gemeinsam mit Pflegefachkräf- ten verschiedene Injektions- und Nahttechni- ken, Blutentnahmen und die Grundlagen der Wundversorgung (Bild). Nach dem erfolgrei- chen Pilotprojekt wird der Kurs nun jährlich angeboten und bereitet die Studierenden auf ihre Tätigkeit als Unterassistierende im Wahl- studienjahr vor. www.unilu.ch/medizin 31. August 7. September 20. September 52 PANORAMA MENSA MIT NEUER BETREIBERIN Für das leibliche Wohl im Uni/PH-Gebäude sorgt seit dem Herbstsemester 2021 neu die Genossenschaft ZFV-Unternehmungen (ZFV). Der Mensa-Betrieb wurde ausgeschrieben, nachdem die vormalige Betreiberin nach rund neun Jahren ihren Vertrag gekündigt hatte. Zum Entscheid für das Zürcher Unternehmen hat unter anderem der starke Fokus der ZFV auf Nachhaltigkeit, Regionalität und Saisonalität geführt. Seitens Politik und Medien sorgte das Konzept, künftig auf ein in erster Linie vegan-vegetarisches Angebot zu setzen, für viel Aufmerksamkeit. Wie die Ergebnisse einer ersten Umfrage mit 602 Beteiligten im Novem- ber zeigten, sind die Mensa-Nutzenden mit der Qualität, dem Preis-/Leistungsverhältnis und dem vegetarisch-veganen Angebot mehrheit- lich zufrieden bis sehr zufrieden. JUDAISTIK: DOPPELTES JUBILÄUM 1971 wurde in Luzern erstmals Judaistik gelehrt. Die an der Theologischen Fakultät angesiedelte Professur war – nach der Einführung des Fa- ches in Berlin 1964 und in Wien 1966 – ein Schweizer Novum. Zehn Jahre später wurde das Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) gegründet, das sich mit dem akademischen Engagement zur Erforschung und Verbesse- rung der jüdisch-christlichen Beziehungen international einen Namen gemacht hat. 50 und 40 Jahre: Anlässlich der beiden Jubiläen blickte Ehren-Alumnus Kardinal Kurt Koch in seinem Festvortrag auf die Geschichte des jüdisch- christlichen Dialogs zurück und verwies auf dessen bleibende Wichtigkeit. Ein drittes Jubiläum feierte schliesslich Prof. Dr. Verena Lenzen – sie hat den Lehrstuhl für Judaistik seit 20 Jahren inne (siehe auch Seiten 18–20). INSTITUTIONELLE AKKREDITIERUNG Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat der Universität Luzern die institutionelle Akkreditie- rung gemäss Hochschulförderungs- und -koor- dinationsgesetz (HFKG) erteilt. Dies nach einem mehrstufigen Prüfverfahren, das sämtliche Schweizer Hochschulen durchlaufen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese über angemessene eigene Qualitätssicherungssysteme verfügen. Die Gutachtergruppe zeichnet das Profil einer «sehr persönlichen Universität». Es sei ein hohes Qualitätsbewusstsein vorhanden, vielfach fehle es aber an ausformulierten Strategien. Der positive Entscheid ist entsprechend mit Aufla- gen verbunden. Dies in den Bereichen Quali- tätssicherung, Nachhaltigkeit, Chancengleich- heit und Evaluierung der Forschung. Die Projekte zur Umsetzung waren bereits im Sommer 2021 gestartet worden. 20. September 5. Oktober 18. November 53 START DER «PRESIDENTIAL LECTURES» Mit einem Vortrag des Philosophen, Publizisten und Autors Richard David Precht fiel der Start- schuss zur neuen Veranstaltungsreihe «Presi- dential Lectures». Diese wird von der Universi- tätsstiftung und der Universität gemeinsam einmal pro Semester durchgeführt und bietet eine Plattform des Austausches zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. In seinem Vortrag «Wissen schaffen durch Wissenschaft. Orientierungshilfe für die globalisierte Gesell- schaft» beleuchtete Precht die Rolle der Wis- senschaften und ging der Frage nach, was die - se sind und leisten können. Ein besonderes Augenmerk galt der Frage, inwiefern sie in der von Corona geprägten Zeit eine Orientierungs- hilfe seien. Zudem setzte er sich mit der Skepsis auseinander, welche den Wissenschaften zuweilen entgegenschlägt. WINTERUNIVERSIADE ABGESAGT Nach langer, intensiver Vorbereitung musste die Winteruniversiade auf der Zielgeraden abge- sagt werden – dies wegen Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Der internationale Grossanlass hätte vom 11. bis 21. Dezember in der Zentralschweiz und in Graubünden stattfinden sollen. Das Uni/PH-Ge- bäude war als Hauptquartier vorgesehen, und die Universität engagierte sich als einer der akademischen Partner. Von ihr mitorganisiert, hätte am 13./14. Dezember die Weltkonferenz des internationalen Hochschulsportverbandes FISU durchgeführt werden sollen, und zwar zum Thema «Herausforderungen und Chancen des Sports in der modernen Gesellschaft». Nach der Absage der Winteruniversiade wurden drei der Hauptvorträge digital als öffentliche Webinare durchgeführt. WAHL NEUER PROREKTOR Prof. Dr. Bernhard Rütsche (Bild), Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, ist im Dezember auf den 1. August 2022 hin zum Prorektor Universitätsentwicklung und stell- vertretenden Rektor gewählt worden. Er wird auf Prof. Dr. Markus Ries folgen. Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist seit Februar 2022 Prof. Dr. Simon Lüchinger; dies als Nachfolger von Prof. Dr. Christoph A. Schalteg- ger. Für eine weitere Amtsperiode sind die Dekane Prof. Dr. Robert Vorholt (Theologische Fakultät), Prof. Dr. Martin Hartmann (Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät) und Prof. Dr. Andreas Eicker (Rechtswissenschaftliche Fakultät) gewählt worden. Im Mai 2021 hat Doris Schmidli, Verwaltungsdirektorin ad interim, ihr Amt als Universitätsmanagerin angetreten. 26. November 29. November 17. Dezember Richard David Precht mit Moderatorin Katja Stauber und Rektor Bruno Stafelbach (v. l.) 54 PANORAMA Nach dem ersten Pandemiejahr war der Uni- versitätsbetrieb in Lehre, Forschung und Ver- waltung auch im Berichtsjahr massgeblich von Corona beeinflusst. Die Situation verlangte nach wie vor von allen Angehörigen viel Flexibilität und Geduld, auch wenn sich in vielen Bereichen neue Abläufe gut eingespielt hatten. Sowohl die Studierenden als auch die Mitarbeitenden wurden routinierter im Umgang mit den He- rausforderungen, die sich durch die Hand- habung der digitalen Tools und die sich stetig wandelnden Massnahmen stellten. Im Frühjahrsemester 2021 fanden die regulären Lehrveranstaltungen ausschliesslich digital statt, auch die Prüfungen wurden digital durch- geführt. Das Herbstsemester konnte im Prä- senzmodus beginnen. Es wurde ein Zertifikat benötigt; zwecks Chancengleichheit übernahm die Universität für Studierende über mehrere Wochen hinweg die Testkosten. Im Monat Dezember wurde aufgrund der Einquartierung der Winteruniversiade auf digitale Lehre umgestellt; es blieb auch nach deren kurzfristi- ger Absage aufgrund der ungünstigen epide- miologischen Entwicklung bei diesem Ent- scheid. Seit der bundesrätlichen Aufhebung aller Massnahmen im Frühling 2022 ist der Universitätsbetrieb – bis dato – kaum mehr von Corona tangiert; bei den regulären Lehrveran- staltungen wurde das digitale Ersatzangebot bis zum Ende des Frühjahrssemesters weiter- geführt. Als Leitprinzip gilt weiterhin die gegen- seitige Rücksichtnahme. CORONA ALS FORSCHUNGSOBJEKT Mit Aspekten der Pandemie beschäftigten und beschäftigen sich diverse Forschende, etwa Prof. Dr. Gisela Michel und Prof. Dr. Reto Babst im Rahmen des Luzerner Teils der nationalen «Corona Immunitas»-Studie. Dieser wurde vom universitären Departement Gesundheitswissen- schaften und Medizin in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Kantonsspital (LUKS) durch- geführt. Zum einen erhob das Team, wie viele Personen im Kanton zu welchem Zeitpunkt Antikörper gegen das Corona aufwiesen. Zum anderen wurden mittels Befragungen die Auswirkungen auf die mentale Gesundheit untersucht. Ebenfalls unterstützte beispielswei- se Prof. Dr. Sara Rubinelli vom Departement die Weltgesundheitsorganisation WHO bei einem Projekt zur Eindämmung der parallel zur Pande- mie verlaufenden «Infodemie» – also der kaum noch überschaubaren Flut an teils widersprüch- lichen Informationen rund um das Coronavirus. www.unilu.ch/safecorona Universitätsbetrieb in Zeiten der Pandemie 55 Am Dies Academicus 2021 (siehe nachfolgende Seite) hat Rektor Bruno Staffelbach Einblick in die Pläne der Universität gegeben. Das Ziel: in zehn Jahren zu einer der führenden humanwis- senschaftlichen Universitäten Europas zu gehören. In seiner Rede skizzierte der Rektor nicht nur diese Vision, sondern auch die drei dazu notwendigen Entwicklungsschritte (die das Motto und das Kapitelbilder-Thema dieses Berichts darstellen, siehe auch Seite 2). Ein erster zentraler Baustein ist die Gründung einer Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Die Verhaltenswissenschaften bilden eine Klammer, die alle Fakultäten verbin- det. In der Psychologie sind Vertiefungen in Rechtspsychologie, in Kinder- und Jugend- psychologie sowie in Gesundheits- und Reha- bilitationspsychologie geplant. Zur Finanzie- rung liegen verschiedene Zusagen von Philanthropinnen und Philanthropen vor. Für die Gründung der neuen Fakultät braucht es eine Änderung des Universitätsgesetzes. Die Ver- nehmlassung ist im März 2022 zu Ende gegan- gen. Die Vorlage wird gegenwärtig angepasst und anschliessend dem Kantonsrat unterbrei- tet. Vorgesehen ist auch die Umwandlung des heutigen Departements Gesundheitswissen- schaften und Medizin in eine Fakultät. Die Regierung begrüsst die beiden neuen Fakultä- ten, leisteten diese doch einen Beitrag, um vom Arbeitsmarkt nachgefragte Fachkräfte aus- zubilden. Das Fächerspektrum könne damit ergänzt, gestärkt und abgerundet werden. Zudem würde das geschärfte Profil die Uni- versität für Studierende attraktiver machen. Die Änderungen sollen auf den 1. Februar 2023 hin in Kraft treten. Ein zweiter Baustein ist die Gründung der Initiative für Funktionsfähigkeit, Gesundheit und Wohlbefinden. An dieser beteiligen sich alle Fakultäten und bringen ihre jeweilige Expertise ein. Im Zentrum steht das Anliegen, zuhanden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Standards für die Funktionsfähigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden bei akuten und chronischen Krankheiten, nach einer Verletzung und im Alter zu bestimmen. Der dritte Baustein schliesslich ist die Gründung des Zentrums für digitale Innovation. Hier im Fokus: Online-Märkte, «Big Data» und künstliche Intelligenz, die persönliche Lebensbereiche, aber auch Politik, Wirtschaft und Wissenschaft fundamental verändern. Bruno Staffelbach: «Mit all diesen drei Entwicklungsschritten tragen wir dazu bei, den Fachkräftemangel in kritischen Branchen zu reduzieren, die Standortattraktivi- tät von Luzern und der Zentralschweiz zu steigern und das Profil der Universität zu stärken.» www.unilu.ch/moving Fokussiert in die Zukunft 56 PANORAMA Die Universität hat am 4. November ihren Dies Academicus gefeiert. Mit Bundesrat Ignazio Cassis durfte am akademischen Feiertag ein prominenter Festredner begrüsst werden. Der Vizepräsident des Bundesrates und Vorsteher des Eidgenössischen Departements für aus- wärtige Angelegenheiten (EDA) ging in seiner Ansprache auf die Verbindung von Wissen- schaft und Innovation mit der Diplomatie ein: «Konkret versuchen wir, die möglichen Entwick- lungen der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Erneuerungen zu anti- zipieren und zur öffentlichen Diskussion zu stellen, damit die besten Entscheide getroffen werden – im Dienst jedes Menschen.» ORT DES DISKURSES Rektor Bruno Staffelbach und Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Bildungsdirektor und Präsident des Universitätsrats, zeigten in ihren Reden die nächsten Entwicklungsschritte der Universität auf (siehe vorangehende Seite). Als Gastkanton war diesmal Zug eingeladen, re- präsentiert durch Bildungsdirektor Stephan Schleiss. Dieser verwies in seiner Grussbot- schaft auf die Bedeutung von Universitäten als Ort von Rede und Gegenrede – und bescheinig- te der Universität Luzern, ein solcher zu sein: «Kurze Wege sind in Politik und Wirtschaft ein Segen, beim Denken sind sie ein Graus», brach- te der Regierungsrat seine Überlegungen auf den Punkt. Bei den anschliessenden Ehrungen und Aus- zeichnungen erhielten Prof. Dr. Susannah Heschel, Prof. Dr. Mualla Selçuk, Dr. Heidi Witzig, Prof. Dr. Ursula Cassani, Prof. em. Dr. Hans-Werner Sinn sowie Prof. Charles P. Fried- man die Ehrendoktorwürde. Der «Credit Suisse Award for best Teaching» ging an Dr. Cyrill Mamin. Der Universitätsverein verlieh seine Dissertationspreise an Dr. Sabine Baggenstos, Dr. des. Anne Beutter, Dr. Silvan Schenkel und Dr. Christian Frey. Mit dem von der ALUMNI Organisation vergebenen Preis «Alumna des Jahres» und «Alumnus des Jahres» wurden Michèle Bucher, Stadtschreiberin von Luzern, und Michael Rauchenstein, SRF-Auslandkorre- spondent in Brüssel, aus gezeichnet. Mit Aaron Butler, Eric Franklin, Monika Plozza, Rino Heim und Yael Rachamin präsentierten Doktorieren- de ihre Forschungsprojekte. Für die musika- lische Rahmung des Anlasses sorgten das Alphorntrio Imlig und das Kammerensemble des Campus-Orchesters unter der Leitung von Michael Köck. www.unilu.ch/dies Akademischer Feiertag Die Ehrendoktorinnen und -doktoren (v. l.): Hans-Werner Sinn, Heidi Witzig, Mualla Selçuk, Ursula Cassani, Susannah Heschel und Prof. Charles P. Friedman. Bundesrat Ignazio Cassis 57 Aus aktuellem Anlass «Die Universität Luzern ist bestürzt über den Angriff Russlands auf die Ukraine und verurteilt diese massive Verletzung des Völkerrechts aufs Schärfste. Sie unterstützt vollumfänglich die Erklärung von swissuniversities, der Dach- organisation der Schweizer Hochschulen, sowie diejenigen ihrer Partnerinstitutionen und Netz- werke. Die Universität Luzern bekundet ihre Solidarität mit der Bevölkerung in der Ukraine und mit den ukrainischen Universitäten. Sie appelliert an alle zuständigen Stellen in der Schweiz, sich für die Beendigung dieser in Europa einmaligen Missachtung völkerrecht- licher Garantien und für die betroffenen Men- schen einzusetzen.» Dieses Statement hat die Universität Luzern am 2. März 2022 publiziert. Man werde sein Mög- lichstes tun, um Lehrenden, Forschenden und Studierenden von ukrainischen Hochschulen beizustehen. «Ukrainische Studierende und Forschende an der Universität Luzern können auf die Unterstützung der Universität zählen. Russischen Studierenden und Forschenden, die unverschuldet in diese Situation geraten sind, bietet die Universität ebenfalls ihre Hilfe an.» ERLEICHTERTE AUFNAHME Wie hat sich die Situation inzwischen – Stand: Drucklegung des Jahresberichts Mitte Mai – entwickelt? Laufend treffen beim International Relations Office (IRO), das als Anlaufstelle fungiert, Anfragen von Personen aus der Ukrai- ne ein, die ihr Studium oder ihre Forschung in Luzern fortsetzen möchten. In jedem Fall wird geprüft, was für eine Unterstützung möglich ist. Es gilt ein erleichtertes Aufnahmeverfahren für Personen mit dem «Schutzstatus S» als Gast- studierende. Für diese entfallen etwa der an- sonsten notwendige Nachweis von genügenden Deutsch kenntnissen, und sie müssen keine Studiengebühren bezahlen. Weiter können die Gaststudierenden von Stipendien, speziellen Deutsch-Intensivkursen und Aktivitäten zur sozialen Integration Gebrauch machen. Seit Beginn des Krieges war es auf diese Weise möglich, acht Personen aus der Ukraine auf - zunehmen, die somit ihr Studium bzw. ihre Forschungstätigkeit in Luzern fortsetzen kön- nen. Eine Person erfüllte die regulären Aufnah- mebedingen zum Studium schon vor Kriegs- ausbruch, sechs wurden als Gaststudierende und eine als «Visiting Researcher» akzeptiert. Ausserdem halten sich zwei Mobilitätsstuden- tinnen aus der Ukraine an der Universität auf. www.unilu.ch/ukraine Solidarität mit der Ukraine Prof. Dr. Gisela Michel, Professorin für Gesundheits- und Sozialverhalten Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht Wieso kümmern wir uns erst um unsere Gesundheit, wenn wir krank werden? 60 JAHRESRECHNUNG FACTS AND FIGURES Die Universität Luzern ist eine konsolidierte Tochtergesell- schaft des Kantons Luzern. Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021–2024 musste für das Jahr 2021 aufgrund des strukturellen Defizits ein Aufwandüberschuss von 0,8 Mio. Franken budgetiert werden. Im Rechnungsjahr 2021 konnten die budgetierten Erträge, die durch die Anzahl Studierender und Projekte generiert werden, mehrheitlich erreicht werden. Das zweite Pandemiejahr in Folge führte wie auch im Vorjahr zu Minderausgaben. Durch weitere Anstrengungen und das konsequente Einhalten der Globalbudgets fällt das Ergebnis besser aus als budgetiert. Der Jahresabschluss schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 215 069 Franken ab. In den nicht ausgeschöpften Sachmitteln sowie auch im tiefer ausfallenden Gebäudeunterhalt zeigen sich die Aus- wirkungen von Homeoffice und digitaler Lehre. Mehrausga- ben gab es im Gegenzug im Rahmen des weiteren Ausbaus der IT-Infrastruktur. Der Personalaufwand weist gegenüber dem Vorjahr wieder- um einen Anstieg aus. Dies ist einerseits auf neue drittmittelfinanzierte Projekte, andererseits auf den Ausbau des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin zurückzuführen. Beide Bereiche werden durch Drittmittel und Studierendeneinnahmen finanziert. Der Globalbeitrag des Kantons konnte wie budgetiert mit 13,75 Mio. Franken vereinnahmt werden. Die vereinnahmten Drittmittel sind gegenüber dem Vorjahr insgesamt leicht rückläufig und belaufen sich auf 9,8 Mio. Franken. Die Bundesbeiträge verbleiben dennoch auf hohem Niveau aufgrund höherer Studierendenzahlen sowie der durch Forschung generierten Einnahmen. Das Eigenkapital der Universität Luzern beläuft sich per Jahresende auf 5,3 Mio. Franken. Weitere Details sind im Eigenkapitalnachweis ersichtlich. Die vollständige Swiss-GAAP-FER-Jahresrechnung und der Revisionsstellenbericht sind abrufbar unter www.unilu.ch/rechnung Bilanz per 31. Dezember 2021 Aktiven in CHF Passiven in CHF Flüssige Mittel 11 096 404 Verbindlichkeiten 2 617 294 Forderungen 2 654 158 Andere kurzfristige Verbindlichkeiten 345 083 Andere kurzfristige Forderungen 5 509 855 Passive Rechnungsabgrenzungen 10 386 432 Aktive Rechnungsabgrenzungen 387 260 Kurzfristiges Fremdkapital 13 348 808 Umlaufvermögen 19 647 677 Zweckgebundene Fonds 1 893 926 Langfristige Rückstellungen 538 000 Sachanlagen 954 500 Immaterielle Werte 477 700 Langfristiges Fremdkapital 2 431 926 Anlagevermögen 1 432 200 Freie Reserven 2 658 266 Personalhilfsfonds 164 359 Neubewertungsreserve 2 691 587 Jahresergebnis - 215 069 Eigenkapital 5 299 143 Total Aktiven 21 079 877 Total Passiven 21 079 877 61 Erfolgsrechnung 2021 in % 2020 in % Abweichung Erträge aus Lieferungen und Leistungen * 9 266 466 13.0% 8 735 604 12.9% 530 862 Beiträge Bund 1 14 495 142 20.3% 14 182 921 20.9% 312 221 IUV-Beiträge Kantone 2 16 654 953 23.3% 14 842 302 21.9% 1 812 651 Beitrag Kanton Luzern 3 21 074 850 29.5% 19 908 500 29.3% 1 166 350 Beiträge Dritter 4 9 860 908 13.8% 10 203 584 15.0% - 342 676 Betriebsertrag 71 352 319 100.0% 67 872 911 100.0% 3 479 408 Personalaufwand - 52 782 945 74.3% - 51 466 689 75.2% 1 316 256 Personalentschädigung ZHB - 2 622 976 3.7% - 2 568 592 3.8% - 54 384 Sachaufwand - 15 662 383 22.0% - 14 356 578 21.0% - 1 305 805 Betriebsaufwand (ohne Abschreibungen) - 71 068 303 100.0% - 68 391 859 100.0% - 2 676 444 Betriebsgewinn vor Abschreibungen 284 016 - 518 948 802 964 Abschreibungen auf Sachanlagen - 484 000 70.2% - 378 725 69.9% - 105 275 Abschreibungen auf immateriellen Anlagen - 205 741 29.8% - 163 349 30.1% - 42 392 Abschreibungen - 689 741 100.0% - 542 074 100.0% - 147 667 Betriebsergebnis - 405 725 - 1 061 022 655 297 Finanzertrag 7 256 15 728 - 8 472 Finanzaufwand - 16 600 - 4 512 - 12 088 Finanzergebnis - 9 344 11 216 - 20 560 Zuweisung Fonds 0 0 0 Entnahme Fonds 200 000 180 000 20 000 Fondsergebnis 200 000 180 000 20 000 Jahresergebnis - 215 069 - 869 805 654 736 Mittelherkunft Universität Luzern 2021 in % 2020 in % Abweichung Universität Studien-/Examengebühren 6 116 633 8.5 6 081 766 8.9 34 867 übrige Einnahmen (Dienstleistungen etc.) 3 157 089 4.4 2 669 566 3.9 487 524 Kanton Luzern Globalbeitrag 13 750 000 19.2 13 181 000 19.4 569 000 Bund/Kantone IUV-Äquivalent 7 324 850 10.2 6 727 500 9.9 597 350 IUV-Beiträge Kantone 16 654 953 23.3 14 842 302 21.8 1 812 650 Grundbeitrag Bund 13 689 258 19.1 12 760 711 18.7 928 547 Subventions- und Projektbeiträge SBFI ⁵ 805 885 1.1 1 422 210 2.1 - 616 325 Forschungsbeiträge SNF 6 5 173 136 7.2 5 200 455 7.6 - 27 319 Stiftungen/Vereine/Private Universitätsstiftung 1 657 868 2.3 1 969 786 2.9 - 311 918 kirchliche Beiträge 360 615 0.5 358 697 0.5 1 918 übrige Stiftungen/Vereine/Private 2 669 289 3.7 2 674 647 3.9 - 5 358 Entnahme Fonds 200 000 180 000 20 000 Total Mittelherkunft 71 559 575 100 68 068 640 100 3 490 936 * ab 2020 ohne HSCL und STAAK 1 Grundbeiträge gemäss HFKG sowie Projektbeiträge des SBFI 2 IUV, Interkantonale Universitätsvereinbarung: regelt die interkantonalen Beiträge inkl. IUV Äquivalente vom Kanton Luzern 3 Kostenabgeltungspauschale des Kantons Luzern an die Universität 4 Beiträge an Forschung und Projekte des SNF, von Stiftungen, kirchlichen und privaten Institutionen 5 SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 6 SNF, Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung 62 ENTSCHÄDIGUNGEN FACTS AND FIGURES Der Universitätsrat ist das strategische Steuerungs- und Aufsichtsorgan der Universität (siehe Seite 9). Er tagt in der Regel viermal pro Jahr. Die Bildungs- und Kulturdirektorin respektive der Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern ist von Amtes wegen Mitglied und erhält dafür keine Entschädigung. Die Universitätsleitung bestand 2020 aus dem Rektor, zwei Prorektorinnen und zwei Prorektoren sowie der Universitäts - managerin. Rektorat und Prorektorat sind Zusatzfunktionen, welche Professorinnen und Professoren übernehmen. Für diese Ämter werden sie zu 75 respektive 20 Prozent (Rekto- rat/Prorektorat) von ihren Aufgaben als Professorinnen bzw. Professoren freigestellt. Die Angaben zur Vergütung für die Universitätsleitung enthalten den Aufwand für diese Zusatz- funktionen. Rektorin/Rektor und Prorektorinnen/Prorektoren erhalten für das Amt zudem eine Funktionszulage. Universitätsrat Präsident Universitätsleitung davon Rektor Bruttolohn gemäss Lohnausweis (CHF) 40 000 – 490 815 160 338 Personen (Pensen in % VZÄ) 8 1 255 75 Durchschnittlicher Lohn (CHF) 5000 – 192 477 Funktionszulagen Rektor, Prorektoren (CHF) 71 000 25 000 Total 40 000 – 561 815 185 338 DONATIONEN Mit Drittmitteln von Förderinstitutionen, Stiftungen und Privaten war auch 2021 eine vielfältige Förderung von Pro- jekten in Forschung, Lehre und Universitätsentwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses möglich. Mit- arbeitende und Studierende danken für dieses weitsichtige, zukunftsgerichtete Engagement diverser Personen und Institutionen, das die Universität voranbringt und der All- gemeinheit zugutekommt. In der nebenan abgedruckten Übersicht ist die Herkunft von Donationen offengelegt. Dies, soweit Vergabungen nicht mit der Auflage «ohne Namensnennung» erfolgt sind; eine gesetz- liche Pflicht besteht lediglich für Donationen, die eine halbe Million Franken übersteigen. Die Universität stellt die Un- abhängigkeit von Forschung und Lehre sicher: Weder auf Personalentscheidungen noch auf die wissenschaftliche Arbeit nehmen Donatorinnen und Donatoren Einfluss. Zahlungen des Schweizerischen Nationalfonds zur Förde- rung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) und der Bundesagentur für Innovationsförderung Innosuisse sind in der Jahresrechnung (vorangehende Doppelseite) dargestellt und werden nicht als Donationen ausgewiesen. 63 Name der Donatorin / des Donators Betrag 2021 Gesamtbetrag Zweck (alphabetisch) (in CHF) und Dauer (in CHF) Donationen ab CHF 10 000 Bistum Basel, Kirchenopfer (Bischöfliches Ordinariat Solothurn) 70 404 Bildungsbeitrag Theologische Fakultät Bischöfliche Kanzlei 23 963 Bildungsbeitrag Theologische Fakultät Bistum St. Gallen, Kirchenopfer 20 964 Bildungsbeitrag Theologische Fakultät CSS Kranken-Versicherung AG 27 780 250 000 (2018–2026) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät / Titularprofessur Versicherungsökonomie Daniel Gablinger Stiftung 60 000 Institut für Jüdisch-Christliche Forschung Fondazione Reginaldus 44 000 Stipendien für Studierende des Masters «Philosophy and Religions» Gebert Rüf Stiftung 18 235 240 000 (2018–2021) Vermittlungsprojekt «Swiss Sports History goes Public» Martin Haefner 75 000 450 000 (2018–2024) Habilitandenstelle «Ethik der Digitalisierung» Krebsforschung Schweiz 118 400 Forschungsprojekt «Bereavement Care. Needs, Desires and psychosocial Outcomes in bereaved Parents who lost their Child to Cancer. Palliative and End-of-Life Care in Paediatric Oncology» Krebsliga Zentralschweiz 25 000 100 000 (2019–2022) Forschungsprojekt «Krebs im Jugend- und jungen Erwachsenenalter» Now Foundation 30 000 Projekt «Nachhaltigkeit / Regulierungsfolgenabschätzung» Palatin-Stiftung 50 000 160 000 (2020–2022) Forschungsprojekt «Krebs im Jugend- und jungen Erwachsenenalter» P&K Pühringer Gemeinnützige Stiftung 62 000 620 000 (2016–2021) Aufbau Wirtschaftwissenschaftliche Fakultät Römisch-katholische Landeskirche Kanton Luzern 150 000 Professuren Theologische Fakultät Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) 127 000 Arbeitshilfe zur Liturgiegestaltung, Fachstelle Katechese, Staatskirchenrecht Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) 233 500 Religionspädagogisches Institut Schweizerische Paraplegiker-Stiftung 450 000 Stiftungsprofessur und Mitarbeitende in Gesundheits- wissenschaften und Gesundheitspolitik Sportmuseum Schweiz 35 000 Dokumentation und Erforschung der Geschichte des ehemaligen Sportmuseums Stiftung Mercator Schweiz 50 000 Lucerne Summer University: Ethics in a Global Context (LSUE) Suva 20 000 120 000 (2017–2022) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät / Titularprofessur Velux Stiftung 308 000 Professuren «Rehabilitation and Healthy Ageing» Verein wemakeit.ch 18 090 Weiterführung Vermittlungsprogramm «Swiss Sports History» Verein St. Charles Society 10 000 «Science to public»-Veranstaltungen und Forschungs- projekte des Zentrums für Religion, Wirtschaft und Politik (ZRWP) Total 2 027 335 Donationenliste 64 FACTS AND FIGURES Donationen ohne Namensnennungen Donation einer gemeinnützigen Stiftung 60 000 360 000 (2020–2023) Ständige Gastprofessur im Corporate Management und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Donation einer gemeinnützigen Stiftung 328 000 Lucerne Graduate School in Ethics (LGSE) Donation einer gemeinnützigen Stiftung 26 000 Stipendienfonds für Personen mit Fluchterfahrung Donation einer gemeinnützigen Stiftung 30 000 120 000 (2018–2021) Lucerne Summer University: Ethics in a Global Context (LSUE) Donation einer gemeinnützigen Stiftung 68 203 Forschungsprojekt «Center for Ethics and Entrepreneurship» Donation einer gemeinnützigen Stiftung 10 000 Ausbauprojekte Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Donation einer gemeinnützigen Stiftung 10 000 «Health 2040» Donation ohne Namensnennung 40 000 160 000 (2020–2023) Förderung «Themen Geldtheorie und Geldpolitik» Donation ohne Namensnennung 20 000 Dissertation «Datenbank über Verteilung der Einkom- men, Vermögen, Steuern in der CH» Total 592 203 Donationen unter CHF 10 000 Academie Suisse des Science Humaines et Sociales; Albane de Bouillé; ALUMNI Organisation; Brigitte Amrein; Rudolf und Maria Auf der Maur; Avenira-Stiftung; Tobias Bünter; Jürg Burger; Ursula Burger-Schriber; Yvonne Angela Burger; Büro für Geschichte, Kulturen und Zeitgeschehen; CKW; Concordia Versicherung AG; Förderverein Stadtbibliothek Kempen; Vincenz Graf; Ursula Guekos-Thoeni; Josef Müller Stiftung Muri; Krebsliga Zentralschweiz; Rosmarie Luginbühl; Aram Mattioli; Niederer Kraft Frey AG; Prof. Bürli-Stiftung; PwC Schweiz; Werner Renggli; Ursula Rieser; Marianne Schoy; Schweizerische Theologische Gesellschaft; Stämpfli Verlag AG; Stiftung Judentum/ Christentum; Stiftung Kloster Muri; Stiftung Theater Chur; Tschümperlin Lötscher Schwarz AG, Verlag Pro Libero; Benjamin Alexis Weidmann Total 80 309 Gesamttotal 2 699 847 6561 Die Angaben in den Grafiken sind Vollzeit äquivalente beziehungsweise Verträge. Diese teilen sich per Ende 2021 folgendermassen auf: Festangestellte: 641 Personen, davon Professuren: 82; Lehrbeauftragte*: 221 Personen * In der Statistik nicht enthalten sind rund 240 Lehrbe auftragte des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin, welche bei den Lehr- und Partnerspitälern und bei weiteren Partnerinstitutionen angestellt sind . 21 10000 20000 30000 40000 V ol lz ei tä q ui va le nt e 67% 33% 70% 30% 46% 54% 33% 67% 13205 (240) 19601 (431) 6425 (82) 3299 (231) 2000 4000 6000 8000 10000 V ol lz ei tä q ui va le nt e TF 21 21 21 21 2800 (54) 1045 (14) 397 (26) 5535 (118) 2100 (24) 1275 (83) 5546 (142) 2125 (27) 872 (67) 2525 (58) 625 (8) 605 (48) 21 2695 (49) 530 (9) KSF RF WF GWM 1918 20 12040 (224) 19195 (398) 6180 (73) 3139 (200) 11320 (212) 16740 (362) 6305 (75) 2793 (178) 12410 (234) 20680 (444) 6305 (77) 3089 (215) 15 (1) Lehrbeauftragte* Professuren Assistierende / Forschungsmitarbeitende Administratives und technisches Personal Lehrbeauftragte * Professuren Assistierende / Forschungsmitarbeitende MITARBEITENDE DER UNIVERSITÄT LUZERN AKADEMISCHES PERSONAL 21 10000 20000 30000 40000 V ol lz ei tä q ui va le nt e 67% 33% 70% 30% 46% 54% 33% 67% 13205 (240) 19601 (431) 6425 (82) 3284 (230) 2000 4000 6000 8000 10000 V ol lz ei tä q ui va le nt e TF 21 21 21 21 2800 (54) 1045 (14) 397 (26) 5535 (118) 2100 (24) 1275 (83) 5546 (1142) 2125 (27) 872 (67) 2525 (58) 625 (8) 605 (48) 21 2695 (49) 530 (9) KSF RF WF GWM 1918 20 12040 (224) 19195 (398) 6180 (73) 3139 (200) 11320 (212) 16740 (362) 6305 (75) 2793 (178) 12410 (234) 20680 (444) 6305 (77) 3089 (215) 30 (2) STELLENPROZENTE INKL. INTERFAKULTÄRE STELLEN (IN KLAMMERN: ANZAHL VERTRÄGE) STELLENPROZENTE PRO FAKULTÄT (IN KLAMMERN: ANZAHL VERTRÄGE) 66 FACTS AND FIGURES STUDIERENDENSTATISTIK HERBSTSEMESTER 2021 To ta l d av on Fr au en (% ) B ac he lo rs tu fe M as te rs tu fe D ok to ra te D ip lo m e oh ne ak ad . G ra d Fakultäten und Studienfächer Theologische Fakultät 283 54% 155 37 44 47 Theologie 195 49% 128 32 35 – Religionspädagogik 27 70% 27 – – – Theologie Spezial Curriculum 7 57% – – – 7 Religionspädagogisches Institut 40 68% – – – 40 Religionslehre – Religion 5 60% – 5 – – Theologische Studien 9 56% – – 9 – Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 762 62% 420 267 75 – Religionswissenschaft 17 71% 7 5 5 – Judaistik 8 63% 2 5 1 – Philosophie 52 44% 30 13 9 – Geschichte 93 38% 49 28 16 – Ethnologie 20 80% 13 2 5 – Kulturwissenschaften 168 72% 109 48 11 – Soziologie 64 61% 36 7 21 – Wissenschaftsforschung 2 50% – – 2 – Politikwissenschaft 67 45% 54 8 5 – Politikwissenschaft Dual Degree 1 100% – 1 – – Computational Social Sciences 25 48% – 25 – – Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaft 181 78% 120 61 – – Weltgesellschaft und Weltpolitik 60 57% – 60 – – Public Opinion and Survey Methodology 4 75% – 4 – – Interfakultär 171 44% 129 42 – – Philosophy, Politics and Economics 149 43% 129 20 – – Religion – Wirtschaft – Politik 22 55% – 22 – – Rechtswissenschaftliche Fakultät / Rechtswissenschaft 1259 61% 587 479 193 – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 466 44% 285 148 33 – Politische Ökonomie 5 40% 1 4 – – Wirtschaftswissenschaften 461 44% 284 144 33 – Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin 270 75% 42 170 58 – Health Sciences 198 81% 42 98 58 – Humanmedizin 72 58% – 72 – – Total Studium 3211 59% 1618 1143 403 47 Weiterbildung Theologische Fakultät 23 74% NDS Berufseinführung 19 74% CAS Kirchliche Jugendarbeit 1 100% CAS RPI Religionsunterricht 3 67% Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 29 48% CAS Philosophie und Management 5 40% DAS Philosophie und Management 4 50% MAS Philosophie und Management 1 100% CAS Philosophie und Medizin 8 50% MAS Philosophie und Medizin 11 45% Rechtswissenschaftliche Fakultät 233 52% CAS Agrarrecht 27 44% CAS Forensics 121 47% CAS Forensics II 18 83% CAS Forensische Psychiatrie und Psychologie 33 61% CAS Judikative 34 47% Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 185 35% CAS Decision Making 14 93% CAS Decision Making Situation Monitoring 1 100% CAS Growth Transformation 10 50% CAS Human Factors 27 37% CAS Information Management 2 0% CAS Leading by Example 61 41% CAS Leading by Operations 25 36% CAS Leading Teams 34 44% MAS Effective Leadership 19 21% MAS Humanitarian Leadership 17 12% Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin 25 80% CAS Palliative Care 25 80% Total Weiterbildung 495 46% Total Studium und Weiterbildung 3706 57% 1618 1143 403 47 67 STUDIERENDE DER UNIVERSITÄT LUZERN * Total Studierende ohne/mit Weiterbildung Alle übrigen Zahlen auf dieser Seite ohne Weiterbildung Weiterbildung Interfakultär Gesundheitswissenschaften und Medizin (GWM) Wirtschaftswissenschaften (WF) Rechtswissenschaft (RF) Kultur- und Sozialwissenschaften (KSF) Theologie (TF) HS 16 4 1 % 5 9 % 1021 1265 191 93 269 260 T 2 8 3 9/ 3 0 9 9 * HS 17 4 2 % 5 8 % 992 1278 260 114 300 266 T 2 9 4 4/ 32 10 * HS 18 4 2 % 4 2 % 5 8 % 5 8 % 984 789 1272 1276 314 135 378 138 154 299 296 291 447 T 3 0 0 7/ 32 9 8 * T 3 0 2 8/ 3 47 5* HS 19 4 2 % 5 8 % 769 1287 172 456 176 295 430 T 3 1 5 5/ 3 5 8 5* HS 20 BILDUNGSHERKUNFT NATIONALITÄTEN Schweiz 84 % Ausland 16 % Davon: Deutschland 42 % Italien 8 % Österreich 5 % Liechtenstein 2 % Spanien 2 % USA 2 % Kosovo 2 % Türkei 2 % Portugal 2 % Russland 2 % Serbien 2 % Übrige Nationalitäten 30 % Luzern 25 % Zürich 13 % Aargau 7 % Tessin 7 % Bern 5 % Zug 5 % Schwyz 4 % St. Gallen 4 % Graubünden 2 % Nidwalden 2 % Solothurn 2 % Thurgau 2 % Obwalden 2 % Basel-Landschaft 1 % Uri 1 % Basel-Stadt 1 % Wallis 1 % Übrige Kantone 2 % Ausland 13 % Die Bildungsherkunft der Studierenden (egal welcher Nationalität) bezieht sich auf den Wohnort, der bei Erwerb des Studienberechtigungsausweises (z.B. Matura, Abitur, etc.) gemeldet war. HS 21 762 1259 270 466 171 283 495 T 3 21 1 /3 7 0 6 * 4 3 % 5 7 % Prof. Dr. Mira Burri, Professorin für Internationales Wirt - schafts- und Internetrecht Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht Wird die Digitalisierung das internationale Handelsrecht revolutionieren? 70 FACTS AND FIGURES BERUFUNGEN UND ERNENNUNGEN THEOLOGISCHE FAKULTÄT Christian Henkel, geboren 1985, ist per 1. August 2022 zum Professor für Pastoraltheologie berufen worden. Er studierte Katholische Theologie, Anglistik und Darstellendes Spiel in Bamberg und Oxford und promovierte an der Universität Münster zur Migrationspolitik. 2021 habilitierte er in Inns- bruck mit einer Studie zur Kraft guter Architektur, um Gesell- schaft und Kirche zu verändern. Vor der Berufung an die Universität Luzern war Christian Henkel zunächst Geschäfts- führer am Institut für Ökumenische und Interreligiöse For- schung in Tübingen und danach Rat für Digitalisierung und Transfer an der Universität Eichstätt. Er forscht aktuell zu digitalen Architekturen und der Rolle der Kirche in poli- tischen Emanzipationsprozessen im öffentlichen Raum. Nicola Ottiger, geboren 1970, ist per 1. August 2021 zur Honorarprofessorin für Ökumenische Theologie ernannt worden. Damit wird ihr akademisches Engagement im Bereich der Systematischen Theologie gewürdigt. Nicola Ottiger studierte von 1994 bis 2000 Theologie in Luzern. 2006 promovierte sie an der Universität Luzern im Fach- bereich Dogmatik über Fragen der religiösen Erfahrung und christlichen Mystik. Seit 2005 ist sie als Dozentin für Dogma- tik und Fundamentaltheologie am Religionspädagogischen Institut (RPI) tätig, seit 2007 zusätzlich für Liturgiewissen- schaft. Nicola Ottiger hat per August 2021 die Leitung des Ökumenischen Instituts an der Theologischen Fakultät übernommen und lehrt zudem weiterhin am RPI. Ursula Schumacher, geboren 1979, ist per 1. August 2022 zur Professorin für Dogmatik berufen worden. Sie studierte Katholische Theologie, Hispanistik und Pädagogik an der Ruhr-Universität Bochum und in San Cristóbal de La Laguna. 2013 promovierte sie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg und absolvierte dann eine pädagogische Ausbildung. Von 2016 bis 2018 war sie als Lehrbeauftragte im Fach Dogmatik an der Theologischen Fakultät der Universität Fribourg sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Referentin an der Pädagogischen Hoch- schule Fribourg tätig. Seit 2018 wirkt Ursula Schumacher als Professorin für Katholische Theologie und Religionspäda- gogik an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. DEPARTEMENT GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN Gisela Michel, geboren 1972, ist per 1. August 2021 zur ordentlichen Professorin für Health and Social Behavior (Gesundheits- und Sozialverhalten) berufen worden. Sie hat an der Universität Bern Psychologie studiert. Die Promotion erfolgte 2004 an der Universität Freiburg, die Habilitation 2013 an der Universität Bern. Längere Forschungsaufent- halte führten Gisela Michel unter anderem an die New York University (USA) und die University of Sheffield (UK). Von August 2008 bis Februar 2013 war sie Senior Research Fellow am Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern. Seit 1. März 2013 war Gisela Michel bereits ausserordentliche Professorin an der Universität Luzern, per 1. Januar 2020 wurde diese Professur entfristet. 71 Florim Cuculi, geboren 1976, ist per 1. Januar 2022 zum Titularprofessor für medizinische Wissenschaften ernannt worden. Er schloss 2004 sein Medizinstudium an der Uni- versität Basel ab. Seine Ausbildung in Innerer Medizin absol- vierte er in Luzern, die anschliessende kardiologische Aus- bildung in Luzern und Bern. 2009 hat er ein kombiniertes Forschungs- und Interventions-Fellowship an den Kranken- häusern der Universität Oxford durchlaufen. Seit 2012 ist er als interventioneller Kardiologe am Luzerner Kantonsspital tätig. 2016 wurde Florim Cuculi die Venia Docendi der Uni- versität Basel verliehen. Seit 2018 ist er Co-Chefarzt der Kardiologie am Herzzentrum des Luzerner Kantonsspitals, seit 2019 zudem Direktor des Cardio Centers Luzern. Gunesh Rajan, geboren 1972, ist per 1. Januar 2022 zum Titularprofessor für medizinische Wissenschaften ernannt worden. Er studierte Medizin an der Universität Zürich, wo er 1998 auch promovierte. Nach der Ausbildung zum HNO-Arzt am Universitätsspital Zürich folgten Fellowships in Head & Neck sowie in Otologie/Schädelbasischirurgie in Spanien und Australien. Danach arbeitete er als Senior Lecturer und Associate Professor an der University of Western Australia in Perth, wo er 2008 zum Professor und «Head of Otolaryngolo- gy, Head & Neck Surgery» ernannt wurde. Seit 2018 ist Gunesh Rajan Co-Chefarzt der Abteilung für Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie und Direktor des Kopf- und Halstumorzentrums des Luzerner Kantonsspitals. Mario F. Scaglioni, geboren 1981, ist per 1. Januar 2022 zum Titularprofessor für medizinische Wissenschaften ernannt worden. Er studierte Medizin an der Universität Pavia (IT), wo er 2007 promovierte. Danach wurde er Facharzt für Plasti- sche, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie an der Uni- versität Politecnica delle Marche (IT) und spezialisierte sich im Rahmen von Fellowships in den USA und in Taiwan weiter auf rekonstruktive Mikrochirurgie. 2015 wurde er als Oberarzt für Plastische und Rekonstruktive Chirurgie an das Universitäts- spital Zürich berufen, 2017 erhielt er seine Venia Legendi an der Universität Zürich. 2018 wurde Mario F. Scaglioni an die Klinik für Hand- und Plastische Chirurgie des Luzerner Kan- tonsspitals berufen und ist dort seit 2022 Co-Chefarzt. Katrin Scheinemann, geboren 1974, ist per 1. Januar 2022 zur Titularprofessorin für medizinische Wissenschaften ernannt worden. Sie studierte Medizin an der Julius-Maximilians-Uni- versität in Würzburg, wo sie 2002 promovierte. 2005 schloss sie ihre pädiatrische Facharztausbildung in der Schweiz ab. Von 2006 bis 2008 absolvierte sie eine Fellowship in pädia- trischer Hämatologie, Onkologie und Neuroonkologie in Kanada. Unmittelbar danach wurde Katrin Scheinemann als Assistenzprofessorin an die McMaster University in Hamil- ton (CAN) berufen und 2013 zur ausserordentlichen Profes- sorin befördert. 2017 wurde sie zur Abteilungsleiterin in der pädiatrischen Hämatologie und Onkologie am Kantonsspital Aarau ernannt. 72 HABILITATIONEN UND DISSERTATIONEN HABILITATIONEN Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät (KSF): Kenneth Horvath (Lehrberechtigung: Soziologie). Rechtswissenschaft- liche Fakultät (RF): Nataša Hadžimanović (Privatrecht / Privatrechtsvergleichung / Juristische Methodik), Julia Hänni (Recht / Europarecht / Rechtstheorie) , Daniel Hürlimann (Öffentliches Recht / Immaterialgüterrecht). Departement Gesund- heitswissenschaften und Medizin (GWM): Christine Fekete (Gesundheitswissenschaften) DISSERTATIONEN Theologische Fakultät (TF): Sabine Baggenstos, Melanie Carafa, Monika Mitterer (Sr. Franziska), Fr. Paul Schneider, P. Andri Tuor, Markus Zimmer. KSF: Ibrahim Ankaoğlu, Manuel Camassa, Willem Edward Church, Rahel Estermann, Anina Hanimann, Rachel Huber, Lisa Kressin, Patrick Pfenniger, Philippe Saner, Markus Unternährer, Andrea Zimmermann. RF: Jacob Bollag, Lydia Patrizia Buchser, Ralph Hemsley, Sarah Kehl, Martin Meier, Renato Merz, Sebastian Müller, Dario Picecchi, Christian Puricel, Philipp Renninger, Silvan Schenkel, Marcus Stadler, Marc Winistörfer, Sara Anna Zahner, Lenka Ziegler. Wirtschafts- wissenschaftliche Fakultät (WF): Sandra Furrer, Benjamin Krebs, Laura Schärrer, Elias Steiner, Thomas M. Studer, Reto Weg- mann. GWM: Marina Bruderer-Hofstetter, Kathryn Dawson-Townsend, Romana Franceschini-Brunner, Stefan Gysin, Yael Rachamin Mehr Informationen: www.unilu.ch/jahresbericht EHRENDOKTORATE 2021 Prof. Dr. Susannah Heschel (TF), Prof. Dr. Mualla Selçuk (TF), Dr. phil. Heidi Witzig (KSF), Prof. Dr. Ursula Cassani (RF), Prof. em. Dr. Hans-Werner Sinn (WF), Prof. Charles P. Friedman (GWM). 2020 Pater Mussie Zerai (TF), Prof. Dr. Ursula Wolf (KSF), Prof. em. Dr. Thomas Cottier (RF), Prof. Dr. Ingrid Fulmer (WF), Prof. em. Dr. Jerome Bickenbach (GWM). 2019 Bischof Dr. Franz-Josef Bode / Prof. Dr. Margit Eckholt (TF), lic. phil. I Urs Stahel (KSF), Prof. Dr. Thomas Koller (RF), Prof. Dr. Torsten Tomczak (WF). Mehr Informationen: www.unilu.ch/ehrendoktorate EHRENSENATORINNEN UND -SENATOREN Brigitte Mürner-Gilli (2020), Doris Russi Schurter (2018), Prof. em. Dr. Paul Richli (2016), Prof. em. Dr. Walter Kirchschläger (2012), Dr. Ulrich Fässler (2010), Helen Leumann (2008; †) Mehr Informationen: www.unilu.ch/ehrensenat FACTS AND FIGURES 73 PREISE UND AUSZEICHNUNGEN THEOLOGISCHE FAKULTÄT Dr. Sabine Baggenstos (Dissertationspreis, Universitätsverein/Universität Luzern) KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Anna Bertogg, BA (beste Bachelorarbeit im Herbstsemester 2020, KSF); Dr. des. Anne Beutter (Dissertationspreis, Universi- tätsverein/Universität Luzern); Dr. Willem Church (Forschungsförderungspreis; Frobenius Institut, Frankfurt am Main); Prof. Dr. Martin Hartmann (Wissenschaftsbuch des Jahres 2021 in der Sparte «Medizin & Biologie», österreichisches Bundesminis- terium für Bildung, Wissenschaft und Forschung); Andri Heimann, MA (beste Masterarbeit im Frühjahrssemester 2021, KSF/ ALUMNI Organisation); Urs Joller, BA (beste Bachelorarbeit im Frühjahrssemester 2021, KSF); Dr. Cyrill Mamin (Credit Suisse Award for best Teaching, Credit Suisse Foundation/Universität Luzern); Zora Matter, MA (beste Masterarbeit im Herbst- semester 2020, ALUMNI Organisation/KSF); Michael Rauchenstein, MA (Alumnus des Jahres, ALUMNI Organisation/Uni- versität Luzern); Dr. Philippe Saner (Ulrich-Teichler-Preis, Gesellschaft für Hochschulforschung) RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Dr. Phil Baumann, Dr. Fabian Gähwiler, Dr. Philipp Rebsamen und Dr. Patrick Vogler (Walther Hug-Preis für die Dissertation, Professor Walther Hug-Stiftung); Michèle Bucher, MA (Alumna des Jahres, ALUMNI Organisation/Universität Luzern); Alice Brunner, BLaw (bester Bachelorabschluss im Herbstsemester 2020, RF); Prof. Dr. Mira Burri (Anerkennungspreis, Luzerner Regierungsrat); Mete Erdogan, Anna Graf, Fabienne Graf, Dario Haux, Dario Picecchi, Jan Hendrik Ritter, Eliane Spirig und Ivana Vukotic (LORY-Preis zur Förderung von Open-Access-Publikationen, Universität Luzern); Nadina Isliker, BLaw (bester Bachelorabschluss im Frühjahrssemester 2021, RF); Maike Jeschonnek, MLaw (bester Masterabschluss im Frühjahrssemes- ter 2021, RF/ALUMNI Organisation); Alina Krebs, BLaw, Raphael Schmid, BLaw, Dario Schönbächler, BLaw und Annina Seydel, BLaw («Honorable Mention» am Willem C. Vis Moot); Livio Mühlebach, MLaw (bester Masterabschluss im Herbstsemester 2020, ALUMNI Organisation/RF); Prof. Dr. Roland Norer (Ehrendoktorwürde, Universität Miskolc); Philipp Renninger, MLaw («Honourable Mention», Baxter Family Competition on Federalism); Dr. Silvan Schenkel (Dissertationspreis, Universitäts- verein/Universität Luzern) WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Dr. Christian Frey (Dissertationspreis, Universitätsverein/Universität Luzern); Corinne Herger, MA (bester Masterabschluss im Herbstsemester 2020, ALUMNI Organisation/WF); David Huwyler, BA (bester Bachelorabschluss im Herbstsemester 2020, WF); Flurin Stiffler, MLaw (bester Masterabschluss im Frühjahrsemester 2021, WF); Peter Wallmüller, BA (bester Bachelorab- schluss im Bachelor im Frühjahrssemester 2021, WF) DEPARTEMENT GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN Kristen Coros, MSc (bester Abschluss «Master of Science in Health Sciences» 2021, GWM) Dr. Andrea De Angelis, Forschungsmitarbeiter und Lehrbeauftragter am Politik- wissenschaftlichen Seminar Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht Wie wirken sich personalisierte Algorithmen auf die Demokratie aus? 76 DIENSTE FACHSTELLE FÜR CHANCENGLEICHHEIT Auch 2021 hat die Fachstelle gemeinsam mit der Gleichstel- lungskommission (GLK) Diversität und Chancengleichheit an der Universität Luzern auf vielfältige Weise gefördert. Die GLK wurde von sechs auf elf Mitglieder vergrössert. Mit den neuen Mitgliedern sind erstmals alle Fakultäten und das Departement in der GLK vertreten. Damit wird der Informa- tionsfluss verbessert und die Förderung von Chancengleich- heit als Querschnittsaufgabe ermöglicht. Ein weiterer wich- tiger Meilenstein ist die neue Diversity-Strategie mit dem ergänzenden Umsetzungsplan. Im Januar hatte die Universi- tätsleitung erste Entscheide zu Massnahmen und Empfeh- lungen getroffen und damit den Startschuss zur Umsetzung gegeben. Das Berichtsjahr markierte zudem den Beginn des neuen Programms von swissuniversities im Bereich Chan- cengleichheit und Diversität. Die Universität Luzern beteiligt sich dabei aktiv an mehreren Kooperationsprojekten. Als Leading House entwickelt sie eine nationale Kampagne gegen sexuelle Belästigung an Schweizer Hochschulen. Zudem führt sie ein Pilotprojekt im Bereich Gender-Medizin durch. Des Weiteren engagiert sie sich zu den Themen Integration von Flüchtlingen sowie soziale Selektivität an Hochschulen. Ausserdem beteiligt sich die Universität Luzern an einem exklusiven Leadership-Programm für Professorinnen. FACILITY MANAGEMENT Die Auswirkungen von Corona hatten grossen Einfluss auf den Betrieb des Uni/PH-Gebäudes. Durch die temporären Gebäudeschliessungen war es dem Facility Management jedoch möglich, anstehende Wartungs- und Unterhalts- arbeiten terminlich vorzuziehen. Im Sommer folgte dann das Hochwasser, welches an mehreren Stellen direkt ins Gebäu- de eindrang und an einzelnen Stellen auch Schäden ver- ursachte. Das zweite Untergeschoss wurde präventiv ge- räumt und für den Zutritt gesperrt. Im Herbst konnten auf dem Pausenplatz auf dem Niveau des zweiten Ober- geschosses zwei Pergolen eingeweiht werden. Diese sollen den Platz attraktiver gestalten und für die Mitarbeitenden und Studierenden als Erholungs- und Treffpunkt dienen. FORSCHUNGSFÖRDERUNG Die Forschungskommission (FoKo) und die Stelle für For- schungsförderung unterstützten die Forschenden unter erneuerten Rahmenbedingungen wirkungsvoll. Per 2021 setzte die FoKo eine Reform ihrer Förderpraxis um. Ziel ist es, die internen Abläufe effizienter zu gestalten, die Förde- rung von Projekten zu priorisieren sowie den vier Fakultäten und dem Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin mehr Spielraum zu gewähren. Die FoKo bewilligte 26 Vorhaben (Vorjahr: 30) mit einer Summe von 337 700 Franken (Vorjahr: CHF 298 400), darunter sieben Anschub- finanzierungen für Drittmittelprojektgesuche (Vorjahr: 7). Die Stelle Forschungsförderung hielt ihre Unterstützungstätig- keit mit 182 Beratungen auf hohem Niveau aufrecht (Vorjahr: 183). Die Forschenden stellten im Berichtsjahr 60 Drittmittel- gesuche (Vorjahr: 72). Der SNF war mit 41 Gesuchen (Vorjahr: 62) wieder wichtigster Adressat. Die 10,92 Mio. Franken an eingeworbenen SNF-Mitteln (Vorjahr: 3,3 Mio. Franken) stellen eine neue Höchstmarke dar und übertreffen die bisherige von 2018 (CHF 10,07 Mio.). Die Drittmitteleinwer- bung via EU, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Stiftungen und privater Seite betrug für 2021 ausgezeichnete 4,81 Mio. Franken (Vorjahr: CHF 2,62 Mio.). Die Summe der eingeworbenen Drittmittel für For- schung beläuft sich für das Berichtsjahr somit auf eine Rekordhöhe von 15,73 Mio. Franken (Vorjahr: CHF 5,93 Mio., 2018: CHF 11,97 Mio.). Der SNF vergibt in der Karriereförde- rung seit 2021 die Doc.CH-Beiträge zentral. Im Vergleich zum Erfolg vom Vorjahr (3 Doc.CH-Beiträge) warb 2021 niemand ein Doc.CH ein; dies aufgrund der sprunghaft gestiegenen Konkurrenz. Hingegen können auf der Postdoc-Ebene Erfolge vermeldet werden: zwei Postdoc.Mobility-Stipendien (CHF 219 200) und ein Postdoc.Mobility-Rückkehrbeitrag (CHF 126 000), der die Reintegration nach dem Ausland- aufenthalt erleichtern soll, weiter ein vierjähriges «Ambizio- ne»-Projekt (CHF 744 200) sowie erstmals ein fünfjähriges «Eccellenza Professorial Fellowship» (CHF 1,56 Mio.), vormals SNF-Förderprofessur. Die Graduate Academy (siehe Seite 43), die sich 2020 konstituiert hatte, schrieb im Frühling und Herbst 2021 erstmals Mobilitätsbeiträge für Forschungs- aufenthalte von Doktorierenden im Ausland aus. Sie vergab in Kooperation mit der FoKo fünf solcher Beiträge für sechs bis zwölf Monate. Diese bilden die dezentrale Nachfolge- lösung der Doc.Mobility-Stipendien, die der SNF per Ende 2020 eingestellt hatte. Die Pandemie schränkte die For- schenden auch im zweiten Jahr stark ein, besonders bei Tagungen, Workshops und Mobilität. Die vier laufenden und die drei bestehenden Doktoratsprogramme an der Universi- tät wurden von swissuniversities pandemiehalber bis Ende 2021 verlängert und dann beendet. Die Universität führt die Programme mit Eigen- und anderen Drittmitteln weiter. HOCHSCHULSPORT CAMPUS LUZERN Der Hochschulsport Campus Luzern (HSCL) durfte im Berichtsjahr sein 20-jähriges Jubiläum feiern. Aus diesem FACTS AND FIGURES 77 Anlass lief während des zweiten Halbjahrs eine umfassende Kommunikationskampagne mit dem Motto «20 Jahre HSCL: Zähl auf uns!». Realisiert wurden ein Jubiläumsfilm, ein Semesterplakat, Header, Signaturen, Filmbeiträge für die Infoscreens an allen Hochschulen auf dem Platz Luzern und Beiträge auf Social Media. Nach dem Start 2001 mit zehn wöchentlichen Trainings, neun Sportarten und einem Ski- camp wird den inzwischen über 17 000 HSCL-Teilnahme- berechtigten ein abwechslungsreiches Angebot mit über 90 Sportarten geboten. 2021 organisierten und leiteten fünf Hochschulsportlehrerinnen und -lehrer, vier administrative Mitarbeitende und etwa 200 fachspezifisch ausgebildete Trainingsleitende rund 160 wöchentlich stattfindende Trai- nings sowie 121 Kurse und 11 Dienstleistungen. Damit die Mitarbeitenden im Berichtsjahr trotz Pandemie, Homeoffice und digitalem Unterricht in Bewegung bleiben konnten, bot der HSCL 88 digitale Trainings in 16 Sportarten an. Im Rah- men des kontinuierlichen Ausbaus des Angebots konnte in der Administration eine weitere Person mit einem 60-Pro- zent-Pensum angestellt werden, auch wurde zum sechsten Mal in Folge ein Praktikum für Wirtschafts mittelschülerinnen und -schüler angeboten. Der HSCL veranstaltete zudem im Frühling 2021 das «Swiss University Sports Forum». Aufgrund der Covid-Situation wurde der zweitägige Anlass komplett digital durchgeführt – im Mittelpunkt standen Gastvorträge, News von Swiss University Sports und die Planung der Winteruniversiade. Bereits 2020 hatte der Prozess der Zertifizierung für den internationalen Qualitätsstandard für Hochschulsportorganisationen und Universitäten, «FISU Healthy Campus», begonnen. Über das entsprechende Label, das von der International University Sports Federation (FISU) entwickelt wurde, verfügen aktuell 74 Universitäten weltweit. In der Schweiz sind bisher drei Hochschulen zertifi- ziert respektive befinden sich im Zertifizierungsprozess. Aktuell erfüllen die Universität Luzern und der HSCL bereits 70 von 100 Kriterien, was einer Silber-Zertifizierung ent- spricht. Dies stellt einen neuen Meilenstein im Qualitätsma- nagement dar. Leider endete das Jahr mit der kurzfristigen Absage der Winteruniversiade; beim Gross anlass wären Universität und HSCL in verschiedener Weise involviert gewesen. INFORMATIKDIENSTE Auch im zweiten Pandemie-Jahr waren die Informatikdienste wieder stark gefordert: Dies mit dem digitalen Start im Frühlingssemester, dem Wechsel in den Präsenzunterricht im Herbstsemester und dem erneuten Wechsel in den digitalen Modus im Dezember im Zusammenhang mit der lange geplanten Winteruniversiade im Uni/PH-Gebäude. Daneben konnten diverse Arbeiten im Bereich der Infra- struktur gestartet und umgesetzt werden. Involviert waren die Informatikdienste zudem bei der Erneuerung des Corpo- rate Designs und beim Aufbau der Infrastruktur des «Portals für digitales Zentralschweizer Kulturgut», einem Projekt der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern. INTERNATIONAL RELATIONS OFFICE Corona hat auch die Arbeit des International Relations Office (IRO) geprägt. Die Zahl der Incoming- und Outgoing-Aus- tauschstudierenden innerhalb Europas kehrte auf den Stand vor der Pandemie zurück, während die Zahl der Incoming- und Outgoing-Austauschstudierenden im aussereuropä- ischen Austauschprogramm weiterhin rückläufig war. Für das Team erhöhte sich die Arbeitsbelastung, da die Inco- mings mehr Unterstützung bei der Einreise in die Schweiz sowie im Handling mit den örtlichen Covid-Beschränkungen benötigten. Mehraufwand resultierte auch durch Absagen von Austauschprogrammen aussereuropäischer Partneruni- versitäten, sodass für die Outgoings neue Lösungen gefun- den werden mussten; diese wechselten häufig an eine Partneruniversität in der Nähe. Darüber hinaus gab es einige wichtige Entwicklungen im «Swiss-European Mobility Pro- gramme» (SEMP) ab dem Herbstsemester, nämlich die Einführung von Mobilitätsstipendien ausserhalb Europas und Stipendien für eine «grünere Mobilität». Seit dem Som- mer 2021 nimmt die Universität Luzern auch am SEMP-Prak- tikantenprogramm teil, was bedeutet, dass es nun Mobili- tätsstipendien für Studierende gibt, die Praktika innerhalb Europas absolvieren. Abseits der Austauschprogramme gab es zwei weitere bemerkenswerte Entwicklungen: Seit dem Frühjahrssemester 2021 ist das IRO für die Koordination des Sprachkurs angebots der Universität zuständig, und seit dem Herbst semester gibt es eine zusätzliche Betreuungsstruktur für die regulären internationalen Studierenden. PERSONALDIENST Im Berichtsjahr gab es nur einige geringfügige Änderungen in der Personalstruktur zu verzeichnen. Der Personalbestand ist ausgewogen. Die Vollzeitstellenäquivalente sind mit einem minimen Unterschied gleich geblieben, die Stellen werden jedoch von mehr Personen ausgefüllt. Leichte Verschiebungen gab es bei den Professuren mit einem Zuwachs von fünf Personen, mit einem Minus von 13 Perso- nen ist beim Mittelbau ein geringer Rückgang zu verzeich- nen, und im administrativen Bereich gab es einen Zuwachs von sechs Stellen. Bei den Lehrbeauftragten ist ebenfalls ein 78 kleiner Zuwachs zu verzeichnen; dies im Rahmen von zwei Vollzeitäquivalenten. Nicht mitgezählt sind die Lehraufträge der Medizin. QUALITÄTSMANAGEMENT In der ersten Jahreshälfte lag der inhaltliche Schwerpunkt des Qualitätsmanagements (QM) bei der Institutionellen Akkreditierung. Nach der dreitägigen Visite durch externe Gutachterinnen und Gutachter erhielt die Universität im Mai deren Bericht zur Bewertung des Qualitätssicherungssys- tems der Universität, zu dem die Universität Stellung neh- men konnte. Der Antrag zur institutionellen Akkreditierung wurde dem Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) im Juni 2022 unterbreitet. Im September erfolgte der offizielle Akkreditierungsentscheid durch den SAR, der mit Auflagen verbunden ist (siehe Seite 52). Vor dem Hintergrund dieser Auflagen hat sich das QM in der zweiten Jahreshälfte inten- siv mit der Erarbeitung eines neuen strukturierten Qualitäts- managementsystems sowie einer neuen Qualitätsstrategie befasst. Des Weiteren führte das QM im Berichtsjahr zahl- reiche interne Umfragen und Evaluationen durch und hat die umfangreichen Daten der Absolvierendenbefragung des Bundesamts für Statistik ausgewertet. Deren Ergebnisse zur Zufriedenheit mit dem Studium dienen den Fakultäten und dem Departement als Grundlage für fundierte Verbesserun- gen der Studiengänge sowie den Dienstleistungen. Im QM gab es im Berichtsjahr zudem personelle Änderungen: Dr. Marcus Mänz hat per August die neue Stelle des Leiters Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit angetreten. STUDIENDIENSTE Im Herbstsemester 2021 waren total 3211 Studierende immatrikuliert – davon mehr als 800 Newcomer. Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage behielten die Studien- dienste die umorganisierte persönliche Immatrikulation auf Distanz bzw. auf dem Postweg bei, was sich bewährt hat. Diese zwar mit mehr Aufwand verbundene Handhabung wurde sowohl von den internationalen also auch von den inländischen Studierenden begrüsst und geschätzt. Auch bei den Schalterdiensten und bei der persönlichen Beratung erfolgte eine flexible Anpassung. Im Bereich studentische Administration wurden digitale Prozesse weiter vorangetrie- ben; neu können die Anmeldung zur Re-Immatrikulation sowie diejenige zum Nebenfach ebenfalls effizient online getätigt werden. Gewisse Prozessabläufe der Zulassungs- prüfung wurden weiter optimiert und vereinheitlicht. Die Career Services haben die Studierenden in der pande- mischen Lage mit ihren Angeboten bei der Stellensuche und -bewerbung unterstützt, soweit es die Umstände zuliessen. Nicht zuletzt konnte per Mai 2021 eine weitere kompetente und engagierte Mitarbeiterin gewonnen werden, die das motivierte Team vervollständigt und verstärkt hat. UNIVERSITÄTSARCHIV Das Archiv konnte sich 2021 wieder mehr als im Vorjahr auf die archivischen Aufgaben fokussieren. Dabei ging es ins- besondere um die Sicherung von Unterlagen, die dem Uni versitätsarchiv aus administrativen, juristischen oder historischen Gründen abgeliefert wurden oder, nach konkre- ten Ablieferungsvorbereitungen, im Jahr 2022 respektive künftig aufgrund prospektiver Ablieferungsvereinbarungen angeboten werden. Auch im Rahmen der Informationssiche- rung wurden die ältesten Aktenbestände aus voruniversitä- rer Zeit im Umfang von knapp 30 Laufmetern aussortiert und dem Staatsarchiv Luzern übergeben. Das betraf unter anderem das ehemalige Archiv des Katechetischen Instituts Luzern (heute RPI) von 1964 bis 2003, aber auch die ältesten Dossiers zu Studierenden der Theologischen Fakultät, die sich zwischen 1966 und 1971 exmatrikulierten. Diese Dos- siers stammen aus der Zeit, als das Studium und somit auch der Studien abschluss an der Fakultät noch nicht akademisch waren. Nichtsdestotrotz wurden sie bis zum Ablauf der für Studierendendossiers bewährten fünfzigjährigen Aufbewah- rungsfrist im Universitätsarchiv gesichert. Die Anfragen zu diesen Dossiers versiegten denn auch erst in den letzten Jahren. Im Vergleich dazu hatten die anderen Anfragen nach Unterlagen oder Archivalien, etwa zur Geschichte der Insti- tution, zu ehemaligen Mitarbeitenden oder Studierenden, auch zu Abschlussarbeiten besonders der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, weder zu- noch abge- nommen. Wegen des Schwerpunkts bei der Überlieferungs- bildung wurden die anderen Archivaufgaben, vor allem die Erschliessung der Archiveingänge, ebenso im üblichen Rahmen erledigt. UNIVERSITÄTSKOMMUNIKATION Die Arbeit der Universitätskommunikation war im Berichts- jahr erneut massgeblich durch Corona geprägt. Die meist sehr kurzfristigen Anpassungen der Schutzmassnahmen verlangten nach raschem und flexiblem Handeln, war es doch das Ziel, durch eine schnelle und vorausschauende Kommunikation zu möglichst viel Stabilität in einer unsiche- ren Situation beizutragen. Wie bereits im Vorjahr mussten verschiedene Studienwahlanlässe pandemiebedingt digital durchgeführt werden. Immerhin konnte der Bachelor-Infotag im November wieder vor Ort stattfinden. Gleichzeitig be- stand die Möglichkeit digital teilzunehmen. Die im Vorjahr angegangene Weiterentwicklung des Corporate Design (CD) FACTS AND FIGURES 79 erforderte auch eine Anpassung der Website der Universität. Dies wurde genutzt, um nebst den CD-bedingten Änderun- gen funktionale Verbesserungen vorzunehmen. Nun präsen- tiert sich die Website www.unilu.ch in einer moderneren Optik und mit vereinfachter Navigation, die insbesondere der immer breiteren Nutzung auf Smartphones und Tablets besser Rechnung trägt. Eine wichtige Aufgabe blieb die Pflege von Kontakten zu Medienschaffenden. Dazu gehört die Vermittlung von Expertinnen und Experten als Aus- kunftspersonen. Die Medienschaffenden profitieren so von kompetenter Auskunft und die Universität erhält eine erhöh- te Sichtbarkeit. ZENTRUM LEHRE Im Frühjahr liess die Corona-spezifische Arbeitsbelastung deutlich nach, weswegen sich das Zentrum Lehre wieder auf die Kerngeschäfte konzentrieren konnte. Getreu dem Motto, Bewährtes nicht über Bord zu werfen und gleichzeitig für Neues offen zu bleiben, ist das Zentrum bestrebt, die Coro- na-bedingten digitalen Tools mit Präsenzelementen zu verbinden: So werden z.B. bei dem seit dem Sommer online per OLAT angebotenen «Basiskurs Hochschuldidaktik» die digitalen Möglichkeiten ähnlich dem Inverted-Classroom- Modell genutzt: Inhalte, die sehr gut im Selbststudium angeeignet werden können, werden zeit- und ortsunabhän- gig multimedial angeboten und in Präsenzveranstaltungen vertieft. Auch neue Angebote für fortgeschrittene Lehrende konnten initialisiert werden. Ausserdem wurde begonnen, diverse Reglemente des Zentrums Lehre und der Universitä- ren Lehrkommission (ULEKO) zu erstellen, zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die nationale und internationale Zu- sammenarbeit wurde verschiedentlich fortgesetzt und vertieft, wodurch u.a. Webinare angeboten werden konnten. Der «Begegnungstag», ein Projekt der kantonalen Dienst- stelle Gymnasien in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulen und Hochschulen der Zentral- schweiz, fand im Oktober mit einem digitalen Anlass den (vorläufigen) Abschluss. Das digitale Format konnte inno- vativ genutzt werden und überzeugte die Teilnehmenden: Nach den beiden Keynotes wurden in Kleingruppen Fragen diskutiert und die Resultate online festgehalten. Anschlies- send wurden diese zurück ins Plenum gegeben. Ein digitaler Apero mit vorab physisch versandten Getränken und Snacks rundete den Tag ab. So stand das Berichtsjahr im Zeichen der Erkundung innovativer Nutzung der digitalen Möglichkeiten. ZENTRAL- UND HOCHSCHULBIBLIOTHEK LUZERN Im Berichtsjahr feierte die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) Luzern ein kleines Jubiläum: Seit genau zehn Jahren existiert die gemeinsame Freihandbibliothek von Universität und Pädagogischer Hochschule Luzern. Und bis heute ist diese mit ihren bis zu 300 000 Medien sowie 620 Lernplät- zen die grösste Freihandbibliothek in der Zentralschweiz. Aufgrund der fortwährenden Pandemie gestaltete sich der Betrieb jedoch weiterhin anspruchsvoll. Knapp die Hälfte der Lernplätze war gesperrt, und die Nutzung derselben mit Mundschutz wurde zur (wenn auch unlieb samen) Regel. Während dies zwar zu einem Rückgang der Ausleihe von Printbüchern führte, nahmen insbesondere Dienstleistungen wie die Digitalisierung, der Versand von Medien und die Nutzung elektronischer Ressourcen weiter zu. Ein besonde- res Augenmerk erfuhr der Auftritt der ZHB auf der Website der Universität: www.unilu.ch/bibliothek. Der Bereich wurde komplett neu konzipiert – weg von der bisherigen Ausrich- tung auf das Dienstleistungsangebot der ZHB hin zum Fokus auf die Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen von Nutzen- den an der Universität. Neu gibt es ein Informationspaket speziell für die Erstsemesterstudierenden, begleitet von Informationen für die fortgeschrittenen Studierenden sowie ebenso für die Forschenden und Lehrenden – bei Letzteren auch im Zusammenhang mit den nationalen und internatio- nalen Entwicklungen im wissenschaftlichen Publikations- wesen. Ergänzend hierzu wurde das Schulungsangebot der ZHB im Rahmen der Informationskompetenz prominenter platziert. Dr. Wolfram Lutterer, ZHB Luzern, Standortleiter Bibliothek im Uni/PH-Gebäude PARTNERIN 80 FÖRDERINSTITUTIONEN UNIVERSITÄTSVEREIN Der Universitätsverein Luzern verstärkt die Verankerung der Universität in der Bevölkerung und unterstützt ihre Weiter- entwicklung. Gegründet wurde der politisch und konfessio- nell neutrale Verein im Jahr 1997. Er hat bei kantonalen und städtischen Abstimmungen eine bedeutende Rolle gespielt, so bei der Universitätsgründung (2000), beim Bau des Universitätsgebäudes (2006) und bei der Errichtung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (2014). Unter ande- rem stiftet der Universitätsverein Dissertationspreise für herausragende Doktorarbeiten. Er besteht zurzeit aus rund 1200 Mitgliedern und steht allen natürlichen und juristischen Personen offen. www.unilu.ch/verein Vorstandsmitglieder Stand: 1. Mai 2022 Rico Fehr, Präsident Regionalleiter Zentralschweiz und Partner Ernst & Young AG Rolf Bossart Geschäftsführer Detaillistenverband Kanton Luzern Adrian Derungs Direktor Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ Christine Kaufmann-Wolf Stadtpräsidentin Kriens Helene Meyer-Jenni Geschäftsleitung Kinderspitex Zentralschweiz Marienne Montero Bachelorstudentin Rechtswissenschaft Dr. Markus Schreiber Oberassistent Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Luzern Prof. Dr. Bruno Staffelbach Rektor Universität Luzern Ruth Wipfli Steinegger Rechtsanwältin Gaudenz Zemp Direktor KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern FACTS AND FIGURES ALUMNI ORGANISATION Die ALUMNI Organisation der Universität Luzern vertritt die Interessen ihrer Absolventinnen und Absolventen. Ihr Ziel ist es, die Vernetzung unter den Ehemaligen zu fördern sowie deren Verbundenheit mit ihrer Alma Mater aufrechtzuerhal- ten – und damit einen Nutzen für beide Seiten zu schaffen. Der Verein unterstützt regelmässig Projekte, die den Studie- renden zugutekommen, auch stiftet er Preise für beste Masterabschlüsse bzw. -arbeiten und vergibt Stipendien. Seit 2020 darf die ALUMNI Organisation den Preis «Alumna und Alumnus des Jahres» verleihen. Mitglieder können alle Studienabgängerinnen und -abgänger sein; sie profitieren von verschiedenen Services. www.unilu.ch/alumni Präsidium und Sektionsvorstehende Stand: 1. Mai 2022 Matthias Angst, Präsident Rektor Kantonsschule Wohlen Vera Bender, Sektionsvorsteherin Kultur- und Sozialwissenschaften Freischaffende Texterin Roxane Bründler, Co-Sektionsvorsteherin Wirtschaftswissenschaften Business Development Coordinator Gonser AG Vanessa Furrer, Co-Sektionsvorsteherin Theologie Theologin/Seelsorgerin Pastoralraum Region Brugg-Windisch Dr. Ralph Hemsley, Sektionsvorsteher Rechtswissenschaft Team Head Employee Monitoring UBS Felix Hunger, Co-Sektionsvorsteher Theologie Katholischer Pfarrer, freiberuflicher Coach und Organisationsberater Yves Spühler, Co-Sektionsvorsteher Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftspolitischer Mitarbeiter Industrie- und Handels- kammer Zentralschweiz IHZ Beirat Prof. Dr. Klaus Mathis Ordinarius für Öffentliches Recht, Recht der nachhaltigen Wirtschaft und Rechtsphilosophie Universität Luzern Ruth Wipfli Steinegger Rechtsanwältin 81 UNIVERSITÄTSSTIFTUNG Die private Stiftung ist unabhängig von der Universität. Sie ermöglicht es, Forschung und Lehre in Richtung Exzellenz weiterzuentwickeln, indem sie Partnerschaften mit Unter- nehmen, Organisationen, Stiftungen und Privatpersonen begründet. Auf diese Weise macht sie es möglich, die Uni- versität zu einer der führenden humanwissenschaftlichen Universitäten in Europa zu entwickeln. In besonderer Weise sucht die Stiftung die Zusammenarbeit mit gesellschaft- lichen und wirtschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in den Bereichen Verhaltenswissenschaften und Psychologie, Gesundheit sowie Digitalisierung. Im Berichtsjahr hat sie gemeinsam mit der Universität die erste «Presidential Lec- ture» mit dem Philosophen und Publizisten Dr. Richard David Precht durchgeführt. www.stiftung-unilu.ch Stiftungsratsmitglieder Stand: 1. Mai 2022 Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Präsident Rektor Universität Luzern Bruno Jenny, Vizepräsident Managing Director Bank Vontobel Thomas Bergen Co-Founder/CEO getAbstract Fanni Fetzer Direktorin Kunstmuseum Luzern Dr. Diel Tatjana Schmid Meyer Stv. Generalsekretärin Kantonsgericht Luzern Prof. Dr. Robert Vorholt Dekan Theologische Fakultät Universität Luzern BEIRAT DER UNIVERSITÄT LUZERN Der Beirat unterstützt die Universitätsleitung bei der lang- fristigen strategischen Ausrichtung der Universität. Er hilft bei der Identifikation zukunftsgerichteter Arbeitsfelder und macht es möglich, Partnerinnen und Partner in Gesellschaft und Wirtschaft zu finden. Die Mitglieder üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Es handelt sich um Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Medien und Politik sowie um eine Delegierte bzw. einen Delegierten der Uni- versität. Möglich ist auch die Aufnahme von Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Institutionen oder von Repräsentanten anderer Universitäten. Die Inaugurations- sitzung des Beirats hat im September 2021 stattgefunden. Mitglieder Stand: 1. Mai 2022 Dr. Hugo Bänziger Gastprofessor University of Chicago, Vorstand Deutsche Bank 2006–2012, Partner bei Lombard Odier 2014–2018 Philomena Colatrella CEO CSS Versicherung Ingrid Deltenre Verwaltungsrätin Josef Felder Verwaltungsrat Etienne Jornod Mitinhaber und exekutiver Präsident OM Pharma, Verwal- tungsratspräsident NZZ Bettina Junker Geschäftsleiterin UNICEF Schweiz und Liechtenstein Dr. Jakob Kellenberger Staatssekretär 1992–1999, Präsident IKRK 2000–2012, Präsident Swisspeace Philip Lorenz Kramer Geschäftsführer Stiftung Universität Luzern Dr. Monika Krüsi Verwaltungsrätin Damian Müller Ständerat Kanton Luzern Dr. Gabriela Maria Payer VR-Vizepräsidentin Sygnum Bank AG Patrizia Pesenti Regierungsrätin Kanton Tessin 1999–2011, Verwaltungsrätin Credit Suisse Schweiz, Universitätsrätin Universität Luzern Jeannine Pilloud Verwaltungsrätin FehrAdvice & Partners AG Markus Reinhard CEO NOMIS Stiftung Doris Russi Schurter VR-Präsidentin Helvetia Versicherungen Prof. Dr. Bruno Staffelbach Rektor Universität Luzern Marcel Schwerzmann Regierungsrat, Bildungs- und Kulturdirektor Kanton Luzern, Präsident Universitätsrat Universität Luzern Prof. Dr. Karin Stüber VR-Präsidentin Merbag Holding AG Suba Umathevan CEO Drosos Foundation Philipp Wyss CEO Coop Prof. Dr. Sophie Mützel, Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Medien und Netzwerke Antwort: www.unilu.ch/jahresbericht Wie werden wir in Zukunft (digital) bezahlen? 84 WEITERE INFORMATIONEN STUDIENANGEBOT BACHELOR Theologische Fakultät Theologie Flex-Studium Religionspädagogik Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Ethnologie Geschichte Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften Judaistik Kulturwissenschaften Philosophie Philosophy, Politics and Economics (PPE) Politikwissenschaft Religionswissenschaft Soziologie Rechtswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaften Philosophy, Politics and Economics (PPE) Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Gesundheitswissenschaften (ab Herbstsemester 2021) MASTER Theologische Fakultät Theologie Liturgical Music NEU Philosophy, Theology and Religions (PhilTeR) Religion – Wirtschaft – Politik Religionslehre Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lucerne Master in Computational Social Sciences (LUMACSS) Ethnologie Geschichte Geschichte bilingue LU / NE Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften Judaistik Kulturwissenschaften Philosophie Philosophy, Politics and Economics (PPE) Politikwissenschaft Dual Degree in Political Science Public Opinion and Survey Methodology Religion – Wirtschaft – Politik Religionswissenschaft Soziologie Weltgesellschaft und Weltpolitik Wissenschaftsforschung Rechtswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft Master Plus: – Rechtswissenschaft + Economics & Management – Rechtswissenschaft + International Relations – Rechtswissenschaft + Health Policy Rechtswissenschaft Double Degree (MLaw/LLM) Zweisprachiger Master (MLaw LU/NE) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaften – Marktorientierte Unternehmensführung, Politische Öko nomie, Gesundheitsökonomie und -management, Applied Data Science Philosophy, Politics and Economics (PPE) Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Health Sciences Medizin DOKTORAT Theologische Fakultät Theologie Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Ethnologie Geschichte Judaistik Kulturwissenschaften Philosophie Politikwissenschaft Religionswissenschaft Soziologie Wissenschaftsforschung Rechtswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaften Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Health Sciences NEU Humanmedizin WEITERBILDUNG Theologische Fakultät CAS Katechese CAS Kirchliche Jugendarbeit CAS Partnerschafts-, Ehe- und Familienpastoral CAS Religionsunterricht Nachdiplomstudium Berufseinführung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät NEU CAS Diskurskompetenzen für Führungskräfte CAS und MAS Philosophie und Medizin CAS, DAS und MAS Philosophie und Management Philosophie 4.0: Philosophie für die Gegenwart Rechtswissenschaftliche Fakultät Express-Fortbildung für Anwältinnen und Anwälte Formazione continua e aggiornamento per giuristi CAS Agrarrecht CAS Arbitration CAS Krankenversicherungsrecht CAS Privatversicherungsrecht CAS Prozessführung Schweizerische Richterakademie – CAS Judikative Staatsanwaltsakademie – CAS Forensics I & II Staatsanwaltsakademie – CAS Forensische Psychiatrie und Psychologie Staatsanwaltsakademie – CAS Wirtschaftsstrafrecht Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät MAS in Effective Leadership / Einzelseminare CAS in Decision Making and Leadership CAS in Human Factors in Leadership CAS in Information Management and Leadership NEU CAS in Decisive Leadership CAS in Decision Making and Situation Monitoring CAS/MAS in Humanitarian Leadership CAS in Business and Marketing Analytics CAS in Innovation Management CAS in Innovation Implementation CAS in Ecosystem Management CAS in Growth and Transformation Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin CAS Palliative Care Stand: 1. Mai 2022 85 INSTITUTE, SEMINARE UND FORSCHUNGSSTELLEN THEOLOGISCHE FAKULTÄT Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) www.unilu.ch/ijcf Institut für Sozialethik (ISE) www.unilu.ch/ise Religionspädagogisches Institut (RPI) www.unilu.ch/rpi Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik (ZRWP) www.zrwp.ch Zentrum für Religionsverfassungsrecht (ZRV) www.unilu.ch/zrv Zentrum Religionsforschung (ZRF) www.unilu.ch/zrf Zentrum für Theologie und Philosophie der Religionen (TheiRs) www.unilu.ch/theirs KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Ethnologisches Seminar www.unilu.ch/ethnosem Historisches Seminar www.unilu.ch/histsem Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) www.unilu.ch/ijcf Philosophisches Seminar www.unilu.ch/philsem Politikwissenschaftliches Seminar www.unilu.ch/polsem Religionswissenschaftliches Seminar www.unilu.ch/relsem Seminar für Kulturwissenschaften und Wissenschaftsforschung www.unilu.ch/kuwifo SNF-Förderprofessur Literatur und Kulturwissenschaften www.unilu.ch/snf-foerderprofessur-literatur Soziologisches Seminar www.unilu.ch/sozsem Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik (ZRWP) www.zrwp.ch Zentrum Religionsforschung (ZRF) www.unilu.ch/zrf RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Institut für Juristische Grundlagen (lucernaiuris) www.unilu.ch/lucernaiuris Institut für Wirtschaft und Regulierung (WiRe) www.unilu.ch/wire Justiciability of the Energy Strategy 2050 www.unilu.ch/energy-strategy-2050 Kompetenzstelle für Logistik und Transportrecht (KOLT) www.unilu.ch/kolt Luzerner Zentrum für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo) www.unilu.ch/luzeso Zentrum für Konflikt und Verfahren (CCR) www.unilu.ch/ccr Zentrum für Recht und Gesundheit (ZRG) www.unilu.ch/zrg Zentrum für Recht und Nachhaltigkeit (CLS) www.unilu.ch/cls Staatsanwaltsakademie an der Universität Luzern www.unilu.ch/staatsanwaltsakademie WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Center für Human Resource Management (CEHRM) www.unilu.ch/cehrm Institute of Marketing and Analytics (IMA) www.unilu.ch/ima DEPARTEMENT GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN Center for Rehabilitation in Global Health Systems www.unilu.ch/crghs Clinical Trial Unit Central Switzerland (CTU-CS) www.unilu.ch/ctu-cs Swiss Learning Health System (SLHS) www.slhs.ch Zentrum für Gesundheit, Politik und Ökonomie (CHPE) www.unilu.ch/chpe Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care www.unilu.ch/hausarztmedizin AN-INSTITUTE (ORGANISATORISCH UNABHÄNGIG) NEU: Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) www.iwp.swiss Ökumenisches Institut Luzern (ÖI) www.unilu.ch/om Urner Institut Kulturen der Alpen an der Universität Luzern www.kulturen-der-alpen.ch Stand: 1. Mai 2022 86 Impressum Herausgeberin Universität Luzern Redaktion Universität Luzern, Universitätskommunikation Dave Schläpfer Frohburgstrasse 3 Postfach 6002 Luzern T +41 41 229 50 92 unikomm@unilu.ch Mitarbeit: Anna Chudozilov Gestaltung Universität Luzern, Universitätskommunikation Daniel Jurt Bilder Titelbild, Kapitelbilder und Portraits, Fotografie und grafische Bearbeitung: Silvan Bucher; S. 12: ©swiss-image.ch/Andy Mettler; S. 21: ©iStock.com/caughtinthe; S. 25: ©iStock.com/ BorisBrown; S. 29: ©iStock.com/imaginima; S. 37: ©iStock. com/andrei_r; S. 38: Valentin Luthiger / Institut Kulturen der Alpen; S. 39: Roberto Conciatori; S. 50: ©Unsplash/Claudio- Schwarz, ©iStock.com/Natali_Mis, Benno Bühlmann; S. 51: ©iStock.com/metamorworks; S. 52: ZFV; S. 53: Simon Leib- undgut, Winteruniversiade; S. 54: ©iStock.com/peterschrei- ber.media; S. 55: Silvan Bucher; S. 56: Roberto Contiatori; S. 57: ©iStock.com/AdamSmigielski Lektorat / Korrektorat Erika Frey Timillero Druck gammaprint ag Elektronische Version und Archiv www.unilu.ch/jahresbericht Gedruckt in der Schweiz auf Papier aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern Universität Luzern, Mai 2022 UNIVERSITÄT LUZERN Frohburgstrasse 3 Postfach 6002 Luzern T +41 41 229 50 00 www.unilu.ch

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    Brandenberger Simone MAS5

    Master of Advanced Studies (MAS Forensics) Der Staat als Verletzter im Strafprozess – eine Rollenverteilung Masterarbeit eingereicht von lic.iur. Simone Brandenberger Klasse MAS Forensics 5 am 12. August 2015 betreut von Prof. Dr. iur. Felix Bommer I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis…………………………………………………………………………. I Literaturverzeichnis und Materialien……………………………………………………… III Abkürzungsverzeichnis…………………………………………………………………… V Kurzfassung……………………………………………………………………………….. VIII I. Einleitung …………………………………………………………….................... 1 II. Die verschiedenen Rollen im Strafprozess………………………………... 2 1. Die Parteien (Art. 104 StPO)………………………………………………….. 2 a) Beschuldigte Person und Privatklägerschaft……………………………….. 3 b) Staatsanwaltschaft………………………………………………………….. 3 c) Parteistellung sui generis für weitere Behörden kraft Gesetz ……………... 4 aa) Vorbehalt von Art. 104 Abs. 2 StPO zugunsten besonderer kantona- ler Regelungen………………………….……………………………. 4 bb) kritische Würdigung……...………………………………………….. 5 2. Andere Verfahrensbeteiligte (Art. 105 StPO)………………………………... 7 a) die geschädigte Person..……………………………………………………. 8 b) Anzeigerstatter……………………………………………………………… 8 c) Generalklausel: durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte…..……… 9 3. Mögliche Rollen für den von einer Straftat tangierten Staat.......................... 9 a) Der Staat als Anzeigeerstatter…………………………………………….... 9 b) Der Staat als Privatkläger…………………………………………………... 10 c) Parteistellung kraft Gesetz……………………………………...................... 10 III. Allgemeine Voraussetzungen für die Konstituierung als Privatklä- ger…………………………………………………………………………………… 10 1. Geschädigteneigenschaft………………………………………………………. 11 a) unmittelbare Rechtsverletzung……………………………………………... 11 aa) Individuelle Rechtsgüter……………………………………………... 12 bb) kollektive Rechtsgüter……………………………………………….. 12 b) Irrelevanz der zivilrechtlichen Schädigung, resp. Gefährdung?.................... 12 2. Konstituierungserklärung…………………………………………………….. 14 a) Strafklage………...…………………………………………………………. 14 b) Zivilklage…...………………………………………………………………. 16 IV. Übertragung der allgemeinen Voraussetzungen auf den Staat, resp. seine Verwaltungsträger……….……………………………………… 17 1. Verwaltungsträger des Gemeinwesens……………………………………….. 18 II 2. Die 'Regel': Der Staat ohne Geschädigteneigenschaft im Sinne der StPO..... 19 a) Straftat richtet sich gegen Rechtsgüter, für welche der Verwaltungsträger selber zuständig ist…………………………….......……………………….. 19 aa) Hoheitliche Verwaltungstätigkeit……………………………………. 19 bb) Straftat betrifft öffentlich-rechtliche Ansprüche……………………... 20 cc) keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung, die ein eigenes In- teresse des Verwaltungsträgers an der Strafverfolgung rechtfertigen würde…………………………………………………………………. 21 dd) Konsequenzen für den Verwaltungsträger…………...………………. 21 b) Beispiele……………………………………………………………………. 22 3. Die 'Ausnahme': Der Staat als Geschädigter im Sinne der StPO………….. 24 a) Privatrechtliches Handeln des Staates……………………………………… 24 b) Betroffenheit wie ein Privater……………………………………………… 25 c) Tat richtet sich gegen Sachen und Werte, die dem Gemeinwesen zur Erfül- lung der Verwaltungsaufgaben zur Verfügung stehen...…………………… 26 aa) Finanzvermögen……………………………………………………… 26 bb) Verwaltungsvermögen……………………………………………….. 26 cc) öffentliche Sachen im Gemeingebrauch……………………………... 27 4. Zusätzliche, rechtfertigende Überlegungen zu dieser Rollenverteilung......... 28 a) Problematik Nr. 1: Sinn und Zweck der Rolle der Privatklägerschaft……... 28 aa) Historische Entwicklung……………………………………………... 28 bb) prozessuale und materiellrechtliche Begründungsansätze…………… 30 cc) Schlussfolgerungen für die staatliche Beteiligung als Privatkläger….. 31 b) Problematik Nr. 2: Eingriff in die Gewaltenteilung………………………... 32 aa) Der Grundsatz der Gewaltenteilung...................................................... 33 bb) Das Strafjustizmonopol und die zur Strafrechtspflege bestimmten Behörden……………………………………………………………... 34 cc) Das Legalitäts- und Justizgewährleistungsprinzip.......………………. 34 dd) Das Unabhängigkeitsprinzip und die Aufsicht über die Strafbehör- den……................................................................................................. 35 ee) Fazit ..............………………………………………………………… 36 ff) Ausnahme: Gewährung der Parteistellung sui generis aufgrund einer spezifischen gesetzlichen Grundlage………………………………… 37 c) Problematik Nr. 3: Verletzung von Verfahrensgarantien gem. Art. 29/30 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK durch den Verwaltungsträger in seinem eigenen Verwaltungsverfahren……………………………………………………… 38 aa) Anspruch auf Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Unbe- fangenheit im Verwaltungsverfahren………………………………... 38 bb) Konsequenzen bei einer Konstituierung als Partei im Strafverfahren.. 40 V. Zusammenfassende Schlussfolgerungen………………………………….. 41 III Literaturverzeichnis ACKERMANN, JÜRG-BEAT, Geldwäschereinormen – taugliche Vehikel für den privaten Ge- schädigten? in: Schmid, Niklaus/Ackermann, Jürg-Beat (Hrsg.), Wiedererlangung wider- rechtlich entzogener Vermögenswerte mit Instrumenten des Straf-, Zivil-, Vollstre- ckungs- und internationalen Rechts, Zürich 1999, S. 35-65. BOMMER, FELIX, Offensive Verletztenrechte im Strafprozess, Bern 2006 (zit. BOMMER- Verletztenrechte). BOMMER, FELIX, Warum sollen sich Verletzte am Strafverfahren beteiligen dürfen? in: ZStR 121 (2003), S. 172-194 (zit. BOMMER-Beteiligung). 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Buchstabe BV Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise DBG BG vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (SR.642.11) ders. derselbe d.h. das heisst dies. dieselbe(n) Diss. Dissertation div. diverse Erw. Erwägung EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement VI EMRK Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreihei- ten vom 4. November 1950 (SR 0.101) Erl. Erläuterungen E-StPO Entwurf für die Schweizerische Strafprozessordnung vom 21. Dezember 2005 gemäss Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts, BBl 2006 1389. et al. und andere etc. et cetera evtl. eventuell exkl. exklusive f./ff. fortfolgend(e) Fn Fussnote gem. gemäss gl. M. gleicher Meinung GschG Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR.814.20) h.L. herrschende Lehre Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel i.e.S. im engeren Sinne i.f. in fine inkl. inklusive insb. insbesondere i.S. im Sinne i.S.v. im Sinne von IV Invalidenversicherung i.w.S. im weiteren Sinne lit. litera m.a.W. mit anderen Worten m.w.H. mit weiteren Hinweisen N Randnote(n) n.b. nota bene Nr. Nummer o.ä. oder ähnlich resp. respektive RS Rechtsprechung in Strafsachen S. Seite(n) s. siehe VII s.o. siehe oben sog. sogenannt SR Systematische Sammlung des Bundesrechts SSK Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0) StPO Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (SR 312.0) s.u. siehe unten SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SVA Sozialversicherungsanstalt SVG Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01) u.a. unter anderem USG Bundesgesetz über den Umweltschutz (SR.814.01) usw. und so weiter u.U. unter Umständen v.a. vor allem vgl. vergleiche VStR Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht vom 22. März 1974 (SR 313.0) z.B. zum Beispiel ZBl Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210) Ziff. Ziffer zit. zitiert ZPO Zivilprozessordnung vom 19.12.2008 (SR 272) ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik ZStrR Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht ZStW Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft z.T. zum Teil VIII Kurzfassung der Arbeit Für den von einer Straftat betroffenen Staat kommen grundsätzlich folgende Prozessrollen in Frage: diejenige des Anzeigeerstatters, diejenige der Privatklägerschaft sowie eine spezielle Parteistellung kraft Gesetz aufgrund des Vorbehalts spezieller kantonaler Regelungen in Art. 104 Abs. 2 StPO. Für die Rolle der Privatklägerschaft ist im Grundsatz einerseits Geschädigteneigenschaft er- forderlich und andererseits eine ausdrückliche Konstituierungserklärung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, sich als Straf- und/oder Zivilkläger am Strafverfahren beteiligen zu wollen. Als geschädigt gilt gemäss Art. 115 Abs. 1 StPO, wer in eigenen Rechten unmittelbar verletzt worden ist. Unmittelbar verletzt ist gemäss Lehre und Rechtsprechung der Träger des Rechts- guts, welches durch die fragliche Strafbestimmung vor Verletzungen und Gefährdungen ge- schützt werden soll. Entscheidend ist somit eine Analyse des geschützten Rechtsguts, wobei in der Regel eine Beeinträchtigung individueller Rechtsgüter verlangt wird. Bei kollektiven Rechtsgütern, die primär allgemeine, öffentliche Interessen schützen, ist es nur dann möglich, geschädigt zu sein, wenn diese nachrangig oder als Nebenzweck auch Individualrechtsgüter schützen. Ein tatsächlich eingetretener zivilrechtlicher Schaden i.S.v. OR 41 ist nicht erforder- lich. Die Geeignetheit einer solchen Schädigung oder Gefährdung, resp. die Ausrichtung auf eine zivilrechtliche Schädigung leistet jedoch als Abgrenzungskriterium bei der Rechtsgüter- diskussion insbesondere für die vorliegende Untersuchung einen wichtigen Dienst. Mit der Strafklage wird die Verfolgung und Bestrafung des Täters verlangt, was grundsätzlich dem öffentlichen Interesse, welches die Staatsanwaltschaft vertritt, entspricht. Die Legitimati- on für eine Beteiligung als Strafkläger muss sich daher aus dem Vorliegen einer speziellen Betroffenheit des Geschädigten ergeben, nämlich dann, wenn er durch die Straftat als in sei- ner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt erachtet werden muss. Erforderlich ist somit wiede- rum ein ziviler Konnex. Die Zivilklage betrifft ausschliesslich Ansprüche, die im materiellen Privatrecht gründen. Vom Adhäsionsprozess generell ausgeschlossen sind Ansprüche, die sich auf öffentliches Recht stützen. IX In der Regel erfüllt der Staat die Geschädigteneigenschaft i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO nicht und kann sich daher nicht als Privatkläger am Strafverfahren beteiligen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat, resp. seine Verwaltungsträger in der Verrichtung ihrer öffentlichen Aufgaben hoheitlich tätig sind, d.h. wenn eine öffentlichrechtliche Regelung den Verwal- tungsträger im öffentlichen Interesse zu staatlichem Handeln verpflichtet und der Verwal- tungsträger entsprechend einseitig, aufgrund seiner Anordnungs- und Zwangsbefugnis in Überordnung gegenüber den Privaten handelt. Wird er in diesen Konstellationen von einer Straftat tangiert, ist der Verwaltungsträger nicht Träger des geschützten Rechtsguts, sondern selber für dessen Schutz, Kontrolle und Verwaltung zuständig und verantwortlich. Der Staat hat sich somit im Regelfall mit der Rolle des Anzeigeerstatters zu begnügen. Die Wahrung der öffentlichen Interessen erfolgt entsprechend einzig durch die Staatsanwaltschaft. Ausnahmsweise ist der Staat dennoch Geschädigter i.S.d. StPO, nämlich immer dann, wenn er, resp. seine Verwaltungsträger, nicht hoheitlich handeln, sondern als Privatsubjekte auftre- ten und entsprechend auf gleicher Ebene verkehren wie die Privaten. Wird der Staat in diesen Konstellationen von einer Straftat tangiert, ist er wie ein Privater betroffen und daher, gleich wie die Privaten, Träger des geschützten Rechtsguts. Er kann sich in diesen Fällen somit als Privatkläger – Straf- und/oder Zivilkläger – konstituieren und am Strafverfahren teilnehmen. Die in dieser Arbeit vorgenommene Rollenverteilung wird auch im Hinblick auf weitere Überlegungen gestützt: Sinn und Zweck der Rolle der Privatklägerschaft sprechen ebenfalls gegen eine Zulassung staatlicher Verwaltungsträger im hoheitlichen Bereich. Eine Zulassung des Staats als Privatkläger im hoheitlichen Bereich müsste sodann als Eingriff in die Gewaltenteilung gewertet werde, führt die Stellung als Privatkläger doch dazu, dass eine hierfür nicht vorgesehene Behörde die Arbeit der Staatsanwaltschaft einer Kontrolle un- terzieht, insbesondere was das Legalitätsprinzip anbelangt, und auf diese Weise ihre Machtsphäre in einen fremden Zuständigkeitsbereich ausdehnt. Schliesslich könnte die Zulassung staatlicher Verwaltungsträger als Privatkläger dazu führen, dass der betreffende Verwaltungsträger in seinem eigenen Verwaltungsverfahren nicht mehr als unparteilich, unvoreingenommen und unbefangen erscheint, obwohl er diese aus Art. 29 Abs. 1 und 30 Abs. 1 BV abgeleiteten Verfahrensgarantien gemäss Lehre und Rechtspre- chung zumindest im nicht streitigen Verwaltungsverfahren einhalten muss. 1 I. Einleitung Das Thema der Beteiligung des Verletzten am Strafverfahren erfreut sich nunmehr seit vielen Jahren anhaltender Beliebtheit1. Nachdem jahrzehntelang heiss umstritten war, ob und wenn ja, in welchem Umfang sich der durch eine Straftat Verletzte am Strafverfahren beteiligen dürfen, können, müssen soll und hierzu, wie in der Schweiz üblich, kantonal höchst unter- schiedliche Regelungen nebeneinander existierten, scheint die Diskussion mit Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung im Grundsatz zumindest vorläufig entschieden zu sein: Die neue Strafprozessordnung hält nämlich unmissverständlich fest, dass die Person des Verletzten im Sinne des Geschädigten eine zentrale Figur im Strafprozess ist. Als Verfahrens- beteiligtem wird ihm das Recht eingeräumt wird, sich offensiv am Verfahren als sog. Privat- klägerschaft zu beteiligen und als eigentliche Partei – gleichgeordnet mit dem Beschuldigten sowie im Haupt- und Rechtsmittelverfahren mit der Staatsanwaltschaft – im Verfahren aufzu- treten. Ob man dies nun aus rechtsstaatlicher, rechtsdogmatischer resp. rechtstheoretischer Warte gutheisst oder bedauert, die strafprozessuale Rolle des Geschädigten und daraus abge- leitet des Privatklägers, ist mittlerweile eine wohl unumstössliche Realität, mit welcher die Strafverfolgungsbehörden jedoch gut leben können. Problematischer zu beurteilen ist indessen die in der Praxis zu beobachtende Tendenz gewis- ser Verwaltungsbehörden, für sich bisweilen recht forsch Parteistellung zu beanspruchen, wenn sie von Straftaten tangiert werden und sich in diesem Sinne als "verletzt" erachten. Zu denken ist etwa an die mit der Abklärung von IV-Ansprüchen beauftragten IV-Stellen in Fäl- len von vermutetem Sozialversicherungsbetrug2, die SUVA bei Versicherungsbetrug, die So- zialämter bei Sozialhilfebetrug3, die Steuerbehörden betr. Steuerbetrug4 oder die Betreibungs- ämter im Hinblick auf Betreibungs- und Konkursdelikte. Problematisch insofern, als mit der Staatsanwaltschaft ja bereits eine Partei am Start ist, deren offenkundige Aufgabe und Funkti- on gerade darin besteht, die öffentlichen (und damit implizit die staatlichen) Interessen an der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung der beschuldigten Person wahrzunehmen. Es stellt sich somit die ganz grundsätzliche Frage, ob es angeht, dass derselbe Staat in solchen Fällen gegenüber der beschuldigten Person quasi in mehrfachen Prozessrollen entgegentritt? 1 Vgl. BOMMER-Verletztenreche, S. 1 ff. m.w.H.; zur historischen Entwicklung der Rechtsstellung des Ver- letzten ausführlich SCHNEIDER, S. 1 ff.; JABORNIGG, S. 178 ff.; FALB, 327 ff.; für die Diskussion in Deutsch- land, ESER, S. 361 ff.; JUNG-Renaissance, S. 159 f. 2 So etwa die SVA St. Gallen in: Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014. 3 So etwa das Sozialamt der Stadt Bern in: Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, SK Nr. 2009/365 vom 30 11.2009 in: RStrS 2010 Nr. 697. 4 So etwa das Kantonale Steueramt Zürich in: BGer vom 23.08.2011, 6B_429/2011. 2 Erklärtes Ziel dieser Arbeit ist es denn auch, begründet und vertieft aufzuzeigen, in welchen Konstellationen der Staat, resp. seine spezifischen Verwaltungsträger Parteistellung einneh- men können – sei es als Privatkläger aus der Geschädigtenstellung heraus, sei es aus anderen Gründen – und in welchen Fällen sich der Staat darauf zu beschränken hat, als reiner Anzei- geerstatter aufzutreten und dabei die Wahrung der öffentlichen Interessen der Staatsanwalt- schaft zu überlassen. Darüber hinaus soll diese Arbeit auch zu einer gewissen Sensibilisierung der staatlichen Stellen im Hinblick auf einzuhaltende allgemeine staats- und verwaltungs- rechtliche Grundsätze beitragen. II. Die verschiedenen Rollen im Strafprozess Die eidgenössische Strafprozessordnung sieht in Art. 104 und 105 StPO für die in ein Straf- verfahren involvierten Personen verschiedene Rollen, abgestuft nach dem Grad ihrer materiel- len oder prozessualen Betroffenheit, vor. Aus dieser breiten Palette lassen sich für die hier zu untersuchende Materie mögliche Rollen herausschälen, in welche der von einer Straftat tan- gierte Staat durch seine Verwaltungsträger gegebenenfalls schlüpfen kann. 1. Die Parteien (Art. 104 StPO) Art. 104 Abs. 1 StPO nennt als Parteien5 primär die beschuldigte Person (lit. a) sowie die Pri- vatklägerschaft (lit. b). Gemäss Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (nach- folgend Botsch.) soll dadurch der Begriff der Partei zunächst den privaten Hauptbeteiligten vorbehalten sein, denn die Zulassung weiterer Parteien hätte eine wesentliche Erschwerung des Verfahrens zur Folge, die mit den dadurch erzielten Vorteilen in einem Missverhältnis stünde6. Eine Zielrichtung, die es für die nachfolgende Diskussion im Hinterkopf zu behalten gilt. Parteien wirken gestaltend auf das Verfahren ein7, wobei die Ausübung von Verfahrens- rechten von der konkreten Interessenslage abhängig ist8. 5 Zur grundsätzlichen Kritik an der Verwendung dieses aus dem Zivilprozess übernommenen Begriffs im Strafprozess, BSK StPO-KÜFFER, Art. 104 N 1ff.; auch StPO-LIEBER, Art. 104 N 1; SCHMID Handbuch, N 633; OBERHOLZER, N 302. 6 Botsch. S. 1162 und 1163. 7 RIKLIN, Art. 104 StPO N 1. 8 OBERHOLZER, N 302 und 512. 3 a) Beschuldigte Person und Privatklägerschaft Während sich nähere Ausführungen zur beschuldigten Person im Rahmen dieser Arbeit erüb- rigen, wird unter der Privatklägerschaft die geschädigte Person verstanden, die sich ausdrück- lich als Privatklägerschaft konstituiert und sich damit als Straf- und/oder Zivilklägerin am Strafverfahren beteiligt (vgl. Art. 118 Abs. 1 StPO). Dennoch bleibt die Strafverfolgung nach dem Konzept der StPO ausschliessliche Sache des Staates; es gibt kein Privatstrafklageverfah- ren9. Entsprechend tritt die Privatklägerschaft neben10 der Staatsanwaltschaft auf und verfügt über verschieden Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte, wie z.B. das Aktenein- sichtsrecht, Recht auf Stellung von Beweisanträgen und Teilnahme an Verfahrenshandlungen und das Ergreifen von Rechtsmitteln11. Auch die Verfahrensrechte der Privatklägerschaft sind jedoch auf das zur Wahrung ihrer rechtlich geschützten Interessen Erforderliche beschränkt, d.h. sie erstrecken sich nur auf diejenigen Unterlagen oder Beweiserhebungen, die in einem direkten oder indirektem Bezug zu derjenigen Straftat stehen, aufgrund deren die Privatklä- gerschaft in ihren Rechten unmittelbar verletzt erscheint12. Hintergrund der Einräumung der Parteistellung an den Privatkläger bildet die Annahme, dass der durch eine mutmassliche Straftat Verletzte an der Klärung des Sachverhalts und der allfälligen Bestrafung des Täters besonders interessiert ist, insbesondere in Anbetracht einer möglichen zivilrechtlichen Schä- digung und den daraus abgeleiteten zivilrechtlichen Ansprüchen13. Grundsätzliche Vorausset- zung für die Parteistellung ist somit, dass die betroffene Person durch eine Straftat i.S.v. Art. 115 StPO geschädigt worden ist14. b) Staatsanwaltschaft Als Dritte im Parteienbund nennt die StPO sodann für das Haupt- und im Rechtsmittelverfah- ren die Staatsanwaltschaft (lit. c). Die Staatsanwaltschaft übt die hauptsächliche Klägerrolle im Strafprozess aus. Sie ist Vertreterin des staatlichen Strafanspruchs, der es obliegt, diesen Strafanspruch im Interesse der Gesellschaft durchzusetzen15. Die Staatsanwaltschaft nimmt im Strafverfahren eine eigentliche Zwitterstellung ein: sie führt einerseits das Vorverfahren und erhebt Anklage, andererseits wird sie mit der Anklageerhebung selber zur Partei. Nichts- 9 StPO-LIEBER, Art. 118 N 1. 10 StPO-LIEBER, Art. 104 N 8; BOMMER-Beteiligung, FN 16, der den Begriff "Nebenkläger" grundsätzlich als präziser erachtet. 11 BSK StPO-KÜFFER, Art. 104 N 17; StPO-LIEBER, Art. 118 N 1 und 3. 12 OBERHOLZER, N 548. 13 StPO-LIEBER, Art. 118 N 1; zu Sinn und Zweck der Verletztenbeteilung im Strafverfahren nachfolgend unter Ziff. IV 4. a). 14 Dazu im Detail nachfolgend Ziff. III. 15 StPO-LIEBER, Art. 104 N 9; HAUSER/SCHWERI/HARTMANN, S. 96 f. 4 destotrotz ist sie auch als Partei im Grundsatz der Objektivität verpflichtet, und hat für eine objektiv gerechte Anwendung der Strafgesetzgebung einzutreten16. Dabei agiert die Staatsan- waltschaft gemäss Art. 4 StPO unabhängig und ist allein dem Recht verpflichtet (Grundsatz der Unabhängigkeit). Sie ist i.S.v. Art. 7 StPO verpflichtet, bei genügendem Anfangsverdacht ein Strafverfahren durch- resp. weiterzuführen (prozessuales Legalitätsprinzip). Sodann hat die Staatsanwaltschaft in Nachachtung des Untersuchungsgrundsatzes von Amtes wegen sämtliche für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen abzuklären und dabei die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt zu untersuchen (Art. 6 StPO)17. c) Parteistellung sui generis für weitere Behörden kraft Gesetz aa) Vorbehalt von Art. 104 Abs. 2 StPO zugunsten besonderer kantonaler Regelungen Die StPO sieht in Art. 104 Abs. 2 StPO für Bund und Kantone (nicht jedoch: Gemeinden) die Möglichkeit der Einräumung von Parteirechten an Behörden, die öffentlichen Interessen zu wahren haben, vor. Der Begriff der Behörde trifft auf sämtliche Verwaltungsorgane zu, die kraft geltendem Recht mit hoheitlicher Zuständigkeit staatliche Funktionen ausüben18. Erfor- derlich ist neben der Behördeneigenschaft eine ausdrückliche Einräumung der (vollen oder beschränkten) Parteistellung in einem Gesetz im formellen Sinn. Keine Parteistellung begrün- det vor diesem Hintergrund die alleinige Tatsache der Anzeigeerstattung durch eine Behörde oder dass einer gewissen Behörde gemäss Art. 84 Abs. 6 StPO Entscheide mitzuteilen sind19. Die durch Gesetz eingeräumten Parteirechte haben indessen wiederum nicht zur Folge, dass die Behörde nun plötzlich als geschädigt i.S.v. Art. 115 StPO anzusehen und entsprechend als Privatklägerin zu behandeln wäre. Es handelt sich vielmehr um eine Parteistellung eigener Art20. 16 BSK StPO-KÜFFER, Art. 104 N 19 f. 17 Zu den einzelnen Prinzipien vgl. auch hinten Ziff. IV. 4. b) bb) - dd). 18 BSK StPO-KÜFFER, Art. 104 N 26; nicht begründbar ist m. E., dass selbständige öffentlich-rechtliche An- stalten nicht vom Behördenbegriff erfasst sein sollen (vgl. auch SCHMID-Handbuch, N. 636 FN 6): Nehmen öffentlich-rechtliche Anstalten Funktionen im Dienste der Öffentlichkeit wahr und treten dabei mit hoheitli- chen Befugnissen ausgestattet auf, erfüllen sie jedenfalls den oben erläuterten Behördenbegriff. 19 SCHMID-Handbuch, N 636. 20 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 41; SCHMID-Handbuch, N 686 spricht in diesem Zusam- menhang von einer "geschädigtenähnlichen Stellung"; gemäss BSK StPO-KÜFFER, Art. 104 N 25 sollen sol- che Parteirechts-Behörden keine Partei im Rechtssinne sein; gleichzeitig stellt sich die Autorin die Frage, ob sich eine Behörde mit vollen Parteirechten als Privatklägerschaft konstituieren könne; dies ist m.E. mangels Geschädigteneigenschaft klar abzulehnen. 5 Hintergrund dieser Regelung ist, dass vor Vereinheitlichung des Strafprozessrechts bereits entsprechende kantonale Regelungen bestanden. Es handelt sich somit um einen echten Vor- behalt zugunsten des kantonalen Rechts21. Man ging in den bestehenden kantonalen Regelun- gen offenbar davon aus, dass gewisse Behörden aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und ihres Spezialwissens besser geeignet seien, Verstösse gegen Verwaltungsnormen zu erkennen und zu verfolgen, als die Generalisten der Staatsanwaltschaft22. Die eidgenössische Strafpro- zessordnung folgt diesem Gedanken offenkundig ebenfalls23. Gemeinhin werden in diesem Zusammenhang Fürsorge-, Sozial-, Gesundheits- Migrations-, Bau- und Umweltschutzbehör- den genannt24. Faktisch erfolgt in diesen Konstellationen somit eine staatliche Doppelvertre- tung derselben öffentlichen Interessen. Vereinigungen, die sich dem Schutz allgemeiner Interessen verpflichtet haben, wie bspw. Umwelt- oder Tierschutzorganisationen, wird hingegen von der StPO bewusst keine Partei- stellung eingeräumt. Dies mit der Begründung, dass mit der Staatsanwaltschaft bereits eine Behörde tätig sei, welche allgemeine, überindividuelle Recht zu wahren und den Strafan- spruch von Amtes wegen durchzusetzen habe25. Bei Untätigbleiben der Staatsanwaltschaft steht es jedermann frei, Strafanzeige zu erstatten und damit eine Strafuntersuchung auszulö- sen26. Im Übrigen würde die Zulassung von solchen Verbänden den im schweizerischen Strafverfahrensrecht herrschenden Grundsatz, dass als Parteien im Prinzip nur die beschuldig- te Person, die Privatklägerschaft und der verfolgende Staat zugelassen sind, durchbrechen. Zudem weist die Botschaft auf eine wesentliche Erschwerung des Verfahrens als Folge der Zulassung weiterer Parteien hin, die unerwünscht ist27. Auch diese Stossrichtung gilt es sich im Hinblick auf das Thema dieser Arbeit vorzumerken. bb) kritische Würdigung Es scheint mir im Hinblick auf Art. 104 Abs. 2 StPO fraglich, ob der Umstand, dass eine Be- hörde über ein spezielles Fachwissen verfügt, per se genügen darf, um in einem Strafprozess als Partei auftreten zu können. Was die Erkennbarkeit von Verstössen gegen Verwaltungs- normen anbelangt, besteht mit der Möglichkeit der Anzeigeerstattung grundsätzlich nämlich 21 BSK StPO-KÜFFER, Art. 104 N 23 22 SCHMID-Handbuch, N 636; BSK StPO-KÜFFER, Art. 104 N 23; Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11, vom 12.08.2014, Erw. 4.a). 23 Botsch. S. 1163. 24 BSK StPO-KÜFFER, Art. 104 N 23; SCHMID-Handbuch, N 636; SCHMID-Praxiskommentar, Art. 104 N 7. 25 Botsch. S. 1163; GOLDSCHMID/MAURER/SOLLBERGER, S. 82. 26 StPO-LIEBER, Art. 104 N 17; Botsch. 1163. 27 Botsch. S. 1163. 6 bereits ein taugliches Instrument für Behörden, die Strafverfolgungsbehörden auf mutmass- lich strafbare Handlungen im entsprechenden Fachbereich aufmerksam zu machen. Die Ein- räumung von Parteirechten ist hierfür jedenfalls nicht erforderlich. Generell werden Staatsan- wältinnen und Staatsanwälte in der Praxis nicht nur im Fürsorge-, Sozial- und Umweltschutz- bereich immer wieder mit Fragestellungen und Materien konfrontiert, die teilwiese nicht ein- mal unmittelbar das Recht und schon gar nicht das Strafrecht zum Gegenstand haben28. Gera- de was z.B. die Wirtschaftskriminalität anbelangt, trifft man als Staatsanwältin bisweilen auf hochkomplexe finanz- und steuertechnische Vorgänge, die rechtlich bedeutend schwieriger einzuordnen sind, als bspw. ein Bauer, der zur Unzeit Gülle auf der Wiese austrägt. Erinnert sei auch daran, dass sich die Staatsanwaltschaft als Generalistin gerade im Bereich des Imma- terialgüter- und Wettbewerbsrechts zwingend mit Fragestellungen zu befassen hat, welche in zivilrechtlicher Hinsicht in gewissen Kantonen gar den ordentlichen Zivilgerichten entzogen sind und direkt von einem Fachgericht – z.B. dem Handelsgericht – beurteilt werden29. Zu erwähnen seien an dieser Stelle auch die ab und an auftretenden Ärztefälle, bei denen die Staatsanwaltschaft die fachlich schwierige Frage klären muss, ob ein Arzt bei der Berufsaus- übung die ihm obliegende Sorgfaltspflichten verletzt hat. Es gibt also in der alltäglichen Praxis einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts ausge- sprochen viele Konstellationen, bei welchen sie zwar nicht per se über das erforderliche Spe- zialwissen und die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügen und trotzdem in der Lage sind, auch diese komplexen Fragestellungen in der Regel zufriedenstellend zu lösen. Das Zauberwort lautet in diesen Fällen: Beizug eines Sachverständigen. Die Staatsanwalt- schaft (und auch die Gerichte) sind von Gesetzes wegen (Art. 182 StPO) ohnehin gehalten, sachverständige Personen beizuziehen, wenn sie nicht über die besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten verfügen, die zur Feststellung oder Beurteilung eines Sachverhalts erforderlich sind. Auf diese Weise wäre es somit ohne weiteres möglich, nötigenfalls das bei den entspre- chend qualifizierten Behörden vorhandene Fachwissen für die Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen. Amtshilfe ist gegebenenfalls eine weitere Option. Nicht verboten, aber angesichts der üblicherweise hohen Fallbelastung eines Staatsanwalts sehr zeitintensiv, ist es sodann, 28 Ich erinnere mich aus meiner eigenen Praxis z.B. an einen Fall, in welchem ich mich im Rahmen eines Ar- beitsunfalls mit der technischen Funktionsweise einer Kiesgrube auseinanderzusetzen hatte. 29 So etwa in den Kantonen St. Gallen, Bern, Zürich und Aargau; generell schreibt die ZPO in Art. 5 den Kan- tonen vor, im Bereich des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts eine einzige kantonale Instanz vorzuse- hen, da diese Spezialmaterien nach einer Konzentration des rechtlichen und fachlichen Wissens verlangen würden vgl. Botsch. zur ZPO S. 7260. 7 sich entsprechendes, insbesondere juristisches, Fachwissen im Hinblick auf einen konkreten Fall selber anzueignen. Aus meiner Sicht könnte man aus diesen Überlegungen heraus problemlos auf Art. 104 Abs. 2 StPO und die entsprechenden kantonalen Bestimmungen verzichten. Die fachlichen Qualifi- kationen und das Spezialwissen dieser Behörden allein rechtfertigen die Zusprechung der Par- teistellung jedenfalls nicht30. Sie erscheint mir nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Grund- satz der Gewaltenteilung als staatsrechtlich problematisch, führt doch die derart zugestandene Parteistellung letztlich zu einer Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden durch die Verwal- tung31 . 2. Andere Verfahrensbeteiligte (Art. 105 StPO) Art. 105 StPO nennt weitere Personen, die im Verfahren eine Rolle spielen können: die ge- schädigte Person (lit. a), die Person, die Anzeige erstattet (lit. b), die Zeugin oder der Zeuge (lit. c), die Auskunftsperson (lit. d), der Sachverständige (lit. e) und – im Sinne seiner Gene- ralklausel32 – den durch Verfahrenshandlungen beschwerten Dritten (lit. f). Diese Rolle ist indessen beschränkt und bezieht sich regelmässig nur auf die besondere Funktion, die diesen Beteiligten im Verfahren zukommt33. So stellt Abs. 2 von Art. 105 StPO zum einen klar, dass den in Abs. 1 genannten Verfahrensbeteiligten Parteirechte nur in dem Umfang zustehen, als sie zur Interessenwahrung notwendig sind. Zu denken ist etwa an das rechtliche Gehör, Ak- teneinsicht, Anwesenheitsrechte oder Rechtsmittel. Zum anderen werden die so begrenzten Parteirechte nur dann gewährt, soweit die Beteiligten in ihren Rechten unmittelbar betroffen sind. Die Anforderung der unmittelbaren Betroffenheit grenzt ab von Fällen, in denen Perso- nen bloss faktisch und nicht in einer eigenen Rechtsposition oder bloss mittelbar bzw. indirekt in ihren Interessen betroffen sind34. Unmittelbare Betroffenheit liegt in der Regel vor bei Ein- griffen in Grundrechte und Grundfreiheiten, insbesondere bei der Anordnung von Zwangs- 30 Anders gelagert allerdings der Spezialfall von Art. 217 Abs. 2 StGB, wo bereits das Strafgesetzbuch den entsprechenden, von den Kantonen zu bezeichnenden, Behörden und Stellen die Strafantragsberechtigung einräumt und sich die Parteistellung somit auf Art. 115 Abs. 2 i.V.m. Art. 118 Abs. 2 StPO stützen kann. Hier geht es eben gerade nicht um bessere fachliche Qualifikationen, sondern um die faktische Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs des Berechtigten. 31 Dazu ausführlich auch Ziff. IV. 4. b); immerhin existiert im Bereich von Art. 104 Abs. 2 StPO eine explizite gesetzliche Grundlage, was das Problem etwas entschärft. 32 BSK StPO-KÜFFER, Art. 105 N 1. 33 SCHMID-Praxiskommentar, Art. 105 N 1; OBERHOLZER, N 303. 34 BGE 137 IV 280 E. 2.2.1; BGer 6B_80/2013 E. 1.2.; Botsch. S. 1164; GOLDSCHMIED/MAURER/SOLL- BERGER, S. 83; BSK StPO-KÜFFER, Art. 105 N 31; OBERHOLZER, N 303; zur unmittelbaren Betroffenheit, resp. Verletzung ausführlich nachfolgend Ziff. III.1. 8 massnahmen, sodann bei der Auferlegung von Verfahrenskosten oder einer allfälligen Schweigepflicht35. Anzufügen ist, dass die Ausübung von Parteirechten gestützt auf Art. 105 Abs. 2 StPO gemäss einem gewichtigen Teil der Lehre lediglich privaten, also nicht- behördlichen, Personen zukommen soll und entsprechend nur private Interessen abdeckt. Über Art. 105 StPO können Verwaltungsträgern des Gemeinwesens somit keine Parteirechte zugestanden werden36. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit interessieren vor allem die geschädigte Person, die An- zeigeerstatterin sowie die Generalklausel. a) geschädigte Person Die geschädigte Person erlangt Parteistellung erst nach erfolgter Konstituierung als Privatklä- gerschaft37. Dessen ungeachtet sind ihr jedoch auf jeden Fall dort Parteirechte zuzuerkennen, wo z.B. das StGB ihr Verfahrensrechte zubilligt, so etwa bei der Einziehung i.S.v. Art. 70 Abs. 1 letzter Satzteil oder Art. 73 StGB38. b) Anzeigeerstatter Strafanzeige kann grundsätzlich von jedermann39, schriftlich oder mündlich, erstattet werden. Sinn und Zweck einer Strafanzeige ist es, die Strafverfolgungsbehörden über das Bestehen eines bestimmten Sachverhalts – im Sinne einer Wissenserklärung – zu informieren40. Die Anzeige kann sich gegen eine bestimmte Person oder aber gegen unbekannt richten. Inhaltlich muss sie auf eine konkrete angeblich strafbare Handlung Bezug nehmen; lediglich pauschale Schuldzuweisungen ohne Hinweis auf einen spezifischen Sachverhalt gelten nicht als Strafan- zeige41. Nach dem Untersuchungsgrundsatz (Art. 6 StPO) und dem Grundsatz des Verfol- 35 StPO-LIEBER, Art. 105 N 13 ff. 36 GOLDSCHMID/MAURER/SOLLBERGER, S. 82; RIKLIN, Art. 105 N 1; ebenfalls Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014 Erw. 5.c mit Verweis auf systematische Überlegungen im Hinblick auf Art. 104 Abs. 2 StPO. 37 Dazu ausführlich nachfolgend Ziff. III. 38 BGer 27.11.2012, 1B_581/2012 E. 1; SCHMID-Praxiskommentar, Art. 105 N 3 und Art. 115 N 5; StPO- LIEBER, Art. 105 N 2a und Art. 115 N 8 f. mit dem Hinweis auf Rechte, die auch mit Bezug auf Nichtpartei- en gelten, so bspw. für Betroffene bei Zwangsmassnahmen oder im Zusammenhang mit den Kosten- und Entschädigungsfolgen, und entsprechend auch auf die geschädigte Person, die noch nicht die Position der Privatklägerschaft eingenommen hat, anwendbar sind; ebenso SCHMID-Handbuch, N 689. 39 Natürliche oder juristische Personen, auch jede Personenvereinigungen sowie der Beschuldigte selber; Pro- zessfähigkeit, insbesondere Urteilsfähigkeit ist nicht vorausgesetzt, vgl. BSK StPO-RIEDO/BONER, Art. 301 N 7. 40 Gemäss BSK StPO-RIEDO/BONER, Art. 301 N 1 werden die Strafverfolgungsbehörden in mehr als 90% aller registrierten Straftaten durch Hinweise aus der Bevölkerung auf mutmasslich deliktisches Verhalten auf- merksam gemacht. 41 BSK StPO-RIEDO/BONER, Art. 301 N 11. 9 gungszwangs (Art. 7 StPO) sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, Strafanzeigen entgegenzunehmen und nach Massgabe der anwendbaren Vorschriften zu bearbeiten. Die Tatsache allein, dass eine Person Anzeige erstattet hat, verschafft ihr jedoch keine besondere Rechtsposition42. Indessen hat der Anzeigerstatter in Anwendung von Art. 301 Abs. 2 StPO einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Behörde seine Eingabe behandelt hat. Gemeint ist damit der Abschluss des Vorverfahrens durch die Strafverfolgungsbehörde, mitunter die Erle- digungsart. Das Erteilen weiterer Informationen, insbesondere Einzelheiten der Tat oder der Gang des Verfahrens, unterliegen der Geheimhaltungspflicht43. c) Generalklausel: durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte Der Gehalt der Generalklausel orientiert sich am Inhalt von Art. 105 Abs. 2 StPO. Erfasst sind somit (natürliche oder juristische) Personen, die durch Verfahrenshandlungen unmittelbar beschwert worden sind, ohne selber beschuldigt oder geschädigt zu sein. Dies trifft nament- lich zu bei Reflexwirkungen von Zwangsmassnahmen. So müssen Dritte etwa Hausdurchsu- chungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, Überwachungen ihres Fernmeldeanschlusses bzw. der Post oder die Abnahme von DNA-Proben erdulden und sind entsprechend direkt tangiert. Weiter fallen darunter auch Personen, die im Zusammenhang mit einem Strafverfah- ren Ansprüche (z.B. auf Entschädigung oder Zuweisung von Vermögenswerten) erheben44. 3. Mögliche Rollen für den von einer Straftat tangierten Staat Zusammenfassend können für den durch eine Straftat tangierten Staat vernünftigerweise fol- gende Rollen im Strafverfahren ins Auge gefasst werden: a) Der Staat als Anzeigeerstatter In dieser Funktion beschränkt sich die Mitwirkung des Staats darauf, der Staatsanwaltschaft mögliche strafbare Handlungen durch Strafanzeige gemäss Art. 301 StPO zur Kenntnis zu bringen. Darüberhinausgehende Verfahrensrechte stehen ihm nicht zu. Die öffentlichen Inte- ressen an der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung der beschuldigten Person werden alleine durch die Staatsanwaltschaft wahrgenommen. 42 Vgl. Art. 301 Abs. 3; BSK StPO-RIEDO/BONER, Art. 301 N 23; BSK StPO-KÜFFER, Art. 105 N 12. 43 BSK StPO-RIEDO/BONER, Art. 301 N 31 ff. 44 BSK StPO-KÜFFER, Art. 105 N 28. 10 b) Der Staat als Privatkläger In dieser Funktion ist der Staat neben der beschuldigten Person als unmittelbar Geschädigter Partei im Strafverfahren und übt als solche die ihm aus dieser Position zustehenden Verfah- rensrechte aus. Diese umfassen insbesondere das Recht auf Akteneinsicht (Art. 101 StPO), den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 107 StPO), Mitwirkungsrechte im Verfahren, insbe- sondere Teilnahme an Beweiserhebungen (Art. 147 StPO), den Anspruch auf einen Rechts- beistand (Art. 127 StPO) und einen begründeten Entscheid (Art. 84 Abs. 4 StPO) sowie die Legitimation, Rechtsmittel zu ergreifen, soweit ein rechtlich geschütztes Interesse an der Auf- hebung oder Abänderung des Entscheids besteht (Art. 382 StPO). Er tritt dabei neben der Staatsanwaltschaft als Vertreterin und Wahrerin der öffentlichen Interessen auf. c) Der Staat als Partei kraft Gesetz In dieser Funktion räumt ein Gesetz im formellen Sinn dem Staat resp. einem Verwaltungs- träger in einem Bereich, in welchem dieser öffentliche Interessen zu wahren hat, volle oder beschränkte Parteirechte ein, ohne dass er jedoch selber geschädigt i.S.v. Art. 115 StPO wäre. Der Staat tritt im Strafverfahren somit in dem ihm gesetzlich gewährten Umfang und zur öf- fentlichen Interessenwahrung als Partei auf. Nachdem die Staatsanwaltschaft als Vertreterin des staatlichen Strafanspruchs ebenfalls öffentliche Interessen vertritt, welche sich im Hin- blick auf den Verfahrensgegenstand nicht von denjenigen des staatlichen Verwaltungsträgers unterscheiden, ergibt sich in diesen Konstellationen eine eigentliche Doppelvertretung des Staats im Strafverfahren. III. Allgemeine Voraussetzungen für die Konstituierung als Pri- vatklägerschaft Um sich im Strafverfahren in der Funktion der Privatklägerschaft als Partei konstituieren zu können, ist gemäss Art. 118 StPO einerseits Geschädigteneigenschaft erforderlich und ande- rerseits eine entsprechende ausdrückliche Konstituierungserklärung gegenüber den Strafver- folgungsbehörden, wobei der Strafantrag dieser Erklärung gleichgestellt ist. Damit wird die geschädigte Person, wie sie in Art. 115 StPO definiert und umschrieben ist, zu einer zentralen Figur im Strafprozessrecht, der grosse praktische Relevanz zukommt45. 45 BGE 136 IV 29, Erw. 1.7.1; BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 5; GOLDSCHMIED/MAURER/ SOLLBERGER, S. 93; Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014. 11 1. Geschädigteneigenschaft Als geschädigt gilt gemäss Art. 115 Abs. 1 StPO die Person, die durch die Straftat in ihren Rechten unmittelbar verletzt worden ist (Art. 115 Abs. 1 StPO). Da sich jedoch ohnehin erst nach Abschluss des Verfahrens zeigt, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt, müsste es wohl eher heissen: "…verletzt erscheint"46. Anknüpfungspunkt ist somit die Verletzung der recht- lich geschützten Interessen der betroffenen Person47. Die Verletzung bzw. Gefährdung in den eigenen Rechten und der Kausalzusammenhang mit der infrage stehenden Straftat ist glaub- haft zu machen48. Es ist jedoch festzuhalten, dass der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet hat, Zweifelsfragen in Bezug auf den Begriff der geschädigten Person durch eine präzisere und griffigere Definition zu entscheiden, was gerade angesichts der oben angetönten grossen, praktischen Relevanz der geschädigten Person doch etwas erstaunt. Es herrscht die Auffas- sung, dass die Definition der Geschädigteneigenschaft in Randbereichen der Rechtsprechung und Lehre überlassen werden soll49. a) unmittelbare Rechtsverletzung Unmittelbar verletzt ist nach konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung sowie herr- schender Lehre der Träger des Rechtsguts, welches durch die fragliche Strafbestimmung vor Verletzungen oder Gefährdungen geschützt werden soll50. Unmittelbarkeit meint somit nicht die tatsächliche Verletzung im Sinne einer Schadenszufügung, sondern den Schutzbereich der verletzten Strafnorm. Man muss sich also letztlich fragen, welchen Schutzzweck eine Straf- norm hat, resp. was oder wer durch die Strafbestimmung konkret geschützt werden soll. Das führt dazu, dass im Einzelfall stets auf das materielle Strafrecht zurückgegriffen werden muss, um mittels Auslegung festzustellen, wer Träger des angegriffenen Rechtsguts und gegebenen- falls als geschädigte Person zu betrachten ist51. Entscheidendes Kriterium für die Rechtsstel- lung der geschädigten Person bildet somit eine Analyse des geschützten Rechtsguts52. Mit dem Kriterium der unmittelbaren Rechtsverletzung sollen letztlich insbesondere Personen 46 So OBERHOLZER, N 514. 47 Botsch. 1169; HASLER, S. 16.. 48 StPO-LIEBER, Art. 118 N 11a; OBERHOLZER, N 544; BGer vom 30.01.2012, 1B_678/2011, Erw. 2.1; BGE 139 IV 89 Erw. 2.2. 49 Botsch. S. 1170. 50 BGE 138 IV 258 E.2.2 f.m.w.H.; SCHMID-Handbuch, N 683; BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 21; CAPUS, S. 421; für das deutsche Recht GRAALMANN-SCHEERER, §172 N 51. 51 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 21 und 45; 52 OBERHOLZER, N 516; BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 2; ebenfalls GRAALMANN- SCHEERER, §172 N 52. 12 ausgeschlossen werden, die lediglich ein blosses Interesse am Ausgang des Verfahrens haben oder sonst an der Sache interessiert sind53. aa) Individuelle Rechtsgüter Geschädigtenstatus setzt i.d.R. die Beeinträchtigung in strafrechtlich geschützten individuel- len Rechtsgütern voraus, d.h. die Strafnorm schützt die Interessen des einzelnen Individu- ums54. Man spricht in diesem Zusammenhang vom sog. tatbeständlich Verletzten. Dazu gehö- ren Rechtsgüter wie Leib und Leben, körperliche Integrität, Eigentum, Vermögen, Ehre, Frei- heit, sexuelle Integrität etc. bb) Kollektive Rechtsgüter Bei Straftatbeständen, die primär allgemeine, öffentliche Interessen schützen, ist es grundsätz- lich ebenfalls möglich, eine Geschädigtenstellung i.S.v. Art. 115 Abs.1. StPO einzunehmen, nämlich dann, wenn die Strafnorm gleichzeitig auch Individualrechtsgüter nachrangig oder als Nebenzweck schützt. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass die privaten Interessen unmit- telbar (mit-)beeinträchtigt werden55. So etwa beim Geschädigte von Vermögensdelikten be- züglich der diese ermöglichenden Urkundendelikte, dem Verletzten oder Gefährdeten bei ge- meingefährlichen Verbrechen und Vergehen wie Brandstiftung, der angegriffene oder bedroh- te Beamte bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte oder demjenigen, dem durch ein Rechtspflegedelikt ein Nachteil droht56. Im Übrigen gibt es bei kollektiven Rechtsgütern keine Geschädigten i.S.v. Art. 115 StPO. b) Irrelevanz der zivilrechtlichen Schädigung resp. Gefährdung? Uneinigkeit herrscht in der Lehre darüber, ob im Zusammenhang mit der Geschädigteneigen- schaft auch ein zivilrechtlicher Schaden massgebend ist. BSK StPO-MAZZUCCHELLI /POSTIZZI verneinen dies mit Hinweisen auf Tatbestände wie z.B. Hausfriedensbruch oder Delikte gegen die Ehre. Diese Autoren plädieren entsprechend dafür, dass der privatrechtliche Schaden bei der Diskussion um die unmittelbare Beeinträchtigung des geschützten Rechtsguts ausser Acht bleiben solle. Es gehe ausschliesslich um die Bestimmung des Trägers des geschützten 53 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 21a. 54 StPO-LIEBER, Art. 115 N 1; BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 21 55 SCHMID-Handbuch, N 687 f.; BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 21; StPO-LIEBER, Art. 115 N 2; OBERHOLZER, N 517; GRAALMANN-SCHEERER, §172 N 56. 56 Vgl. diese und weitere Beispiele bei StPO-LIEBER, Art. 115 N 3 und SCHMID-Handbuch, N 687. 13 Rechtsguts. Das Vorliegen eines Vermögensschadens und/oder einer immateriellen oder mo- ralischen Unbill sei nur im Rahmen einer allfälligen Zivilklage von Bedeutung, mit welcher die als Privatklägerschaft konstituierte, geschädigte Person den Anspruch auf Schadenersatz bzw. auf Genugtuung adhäsionswiese geltend mache57. Demgegenüber vertritt ein gewichtiger Teil der Lehre eine andere Position: Gemäss OBER- HOLZER 58 wird diejenige Person als unmittelbar verletzt betrachtet, welcher durch das Delikt unmittelbar ein Schaden zugefügt wurde, bzw. zu erwachsen drohte. SCHMID betont, übli- cherweise sei der Geschädigte i.S.d. StPO der Träger des Rechtsguts, welches durch das mit einem Straftatbestand inkriminierte Verhalten verletzt oder (beim Versuch) hätte verletzt bzw. gefährdet werden sollen. "Typisch für die geschädigte Person ist, dass sie durch die Straftat i.S.v. Art. 41 OR geschädigt bzw. gefährdet wurde"59. Weiter fügt er an, dass die durch eine Straftat tangierten geschützten Interessen des Individuums materieller wie ideeller Natur sein könnten60. RIKLIN hält sodann in einem engeren Sinn als geschädigt, wer als Träger des ange- griffenen Rechtsguts von einer Straftat unmittelbar betroffen ist und in einem weiteren Sinn, wem durch die strafbare Handlung unmittelbar ein ideeller (Ehrverletzung) oder materieller Nachteil (Sachbeschädigung) zugefügt wurde bzw. zu erwachsen drohte 61 . JABORNIGG schliesslich geht in einer Art Extremposition nicht vom geschützten Rechtsgut, sondern gänz- lich vom Vorliegen eines Schadens, welcher materiell oder ideell sein könne, aus62. Was ist von diesen vielfältigen Positionen insbesondere auch im Hinblick auf das im Rahmen dieser Arbeit zu behandelnde Thema zu halten? Es fällt auf, dass keiner der angeführten Auto- ren eine zivilrechtliche Komponente bei der Rechtsgüterdiskussion verhehlt. Letztlich geht es ja auch im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darum, dass durch die entspre- chende Strafbestimmung ein individuelles, privates Rechtsgut vor Verletzungen und Schädi- gungen geschützt werden soll – die Verhinderung solcher Schäden bzw. Gefährdungen ist also das erklärte Ziel. Die angesprochene Schädigungen bzw. Gefährdungen privater Rechts- güter haben in ihrer Konsequenz somit durchaus einen zivilrechtlichen Zusammenhang, der gerade für die vorliegende Thematik nicht einfach ausser Acht gelassen werden darf. Der zi- vilrechtliche Bezug zum betroffenen Rechtsgut entscheidet nämlich unter anderem darüber, 57 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 22. 58 OBERHOLZER, N 515. 59 SCHMID-Handbuch, N 682. 60 SCHMID-Praxiskommentar, Art. 115 N 2. 61 RIKLIN, Art. 115 N 2; ähnlich HAUSER/SCHWERI/HARTMANN § 38 N 1. 62 JABORNIGG, S. 13. 14 ob ein staatlicher Verwaltungsträger als wie ein Privater von einer strafbaren Handlung be- troffen erscheint und damit als Geschädigter Parteistellung in Form der Privatklägerschaft beanspruchen kann oder eben nicht63. Wichtig erscheint mir, dass durch die Verletzung der Strafbestimmung und damit einhergehend des Schutzbereiches dieser Norm ein ziviler Scha- den hätte eintreten können – in welcher Form auch immer, ob materiell oder immateriell –, die Verletzung der Strafnorm durch das täterische Verhalten also mithin geeignet ist, eine zivilrechtliche Schädigung/Gefährdung zu verursachen. Ein tatsächlich eingetretener zivil- rechtlicher Schaden ist somit in der Tat nicht Voraussetzung für die Geschädigteneigenschaft. Die potentielle Möglichkeit einer solchen Schädigung/Gefährdung, resp. die Ausrichtung auf eine zivilrechtliche Schädigung sollte hingegen als Abgrenzungskriterium in die Überlegun- gen zur Rechtsgüterdiskussion miteinbezogen werden. 2. Konstituierungserklärung Seitens der so bestimmten geschädigten Person ist sodann gemäss Art. 118 Abs. 1 StPO eine Willenserklärung in Bezug auf die Teilnahme am Strafverfahren erforderlich. Die geschädigte Person hat darin ausdrücklich zu erklären, dass sie sich als Straf- und/oder Zivilklägerin am Strafverfahren beteiligen will. Die Konstituierungserklärung ist gegenüber den Strafverfol- gungsbehörden – also Polizei oder Staatsanwaltschaft – abzugeben und kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll erfolgen (Art. 119 Abs. 1). a) Strafklage Strafklage bedeutet, dass der Privatkläger die Verfolgung und Bestrafung des Beschuldigten verlangt. Sie ist als Nebenstrafklage ausgestaltet, d.h. die geschädigte Person beteiligt sich neben der Staatsanwaltschaft am Strafverfahren, indem ihr Verfahrensrechte eingeräumt wer- 63 Vgl. dazu hinten Ziff. IV, 2. und 3; gänzlich unterschlagen und völlig ausser Acht gelassen wird der zivil- rechtliche Fokus sodann in den neueren Entscheiden des Bundesgericht sowie des Bundesstrafgerichts be- züglich der Zulassung ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen im Hinblick auf Beste- chungsdelikte i.S.v. Art. 322ter-322octies StGB: obwohl diese Tatbestände offensichtlich die Objektivität und Sachlichkeit amtlicher Tätigkeit und damit ausschliesslich kollektive Rechtsgüter schützen, werden aus- ländische Staaten und internationale Organisationen trotzdem ohne grosse Begründung als Privatkläger zu- gelassen, vgl. etwa BGer vom 03.11.2010, 6B_908/2009, Erw. 2.3.2, der kryptisch anfügt, es handle sich eben um einen Sonderfall ('cas particulier'); BStGer vom 29.07.2013, BB.2013.38. Erw. 4. Die Konstituie- rung ausländischer Staaten als Privatkläger ist insbesondere heikel unter dem Gesichtspunkt der schweizeri- schen Strafhoheit und der Umgehung des Rechtshilfeverfahrens, vgl. zu diesen Bedenken ausführlich BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 87. 15 den, deren Wahrnehmung in ihrer Entscheidungsfreiheit liegt64. Die Privatklägerschaft kann bspw. die Einleitung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens, die Eröffnung und Durchfüh- rung einer Strafuntersuchung, die Anklageerhebung und den Schuldspruch verlangen65. Sie hat dabei alle Informations- Mitwirkungs- und Anfechtungsrechte der Partei66. Interessant bezüglich Anfechtungsrechte ist, dass ein Beschwerderecht an das Bundesgericht im Straf- punkt zwar möglich ist, dies gemäss Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG aber nur dann, wenn der angefochtene Entscheid sich auf die Beurteilung der privatrechtlichen Ansprüche auswirken kann. Auch hier besteht somit punkto Strafklage offenkundig ein zivilrechtlicher Konnex67. Hinsichtlich der Sanktionsart und der Strafzumessung hat der Strafkläger jedoch nichts zu sagen, dies ist alleine Sache der Staatsanwaltschaft, resp. des Staates. Warum die geschädigte Person sich als Strafkläger am Strafverfahren beteiligen und damit die Verfolgung und Bestrafung der beschuldigten Person verlangen können soll, obwohl ja bereits die Staatsanwaltschaft von sich aus bei Offizialdelikten und bei Antragsdelikten auf Antrag hin entsprechend tätig wird und den staatlichen Strafanspruch durchsetzt, ist eine Frage, die sich nicht einfach beantworten lässt. Die Äusserungen hierzu im Schrifttum sind mannigfach aber letztlich wenig ergiebig 68 . Um die separate Beteiligung des Strafklägers neben der Staatsanwaltschaft als legitim erscheinen zu lassen, muss die Grundfrage aus meiner Sicht lauten: Gibt es ein persönliches Interesse des Strafklägers an der Strafverfolgung der beschul- digten Person, das sich vom öffentlichen Interesse, welches bereits die Staatsanwaltschaft vertritt, unterscheidet? Allgemein wird – wohl zu Recht – davon ausgegangen, dass ein Geschädigter i.S.d. StPO an der Klärung des Sachverhalts und der allfälligen Bestrafung der beschuldigten Person beson- ders interessiert sein wird. Es muss also gewissermassen eine besondere Betroffenheit vorlie- gen69. Worin könnte diese spezielle Betroffenheit liegen? BOMMER weist darauf hin, dass es den Opfern schwerer Straftaten, die sich am Verfahren beteiligen, in erster Linie darum geht, 64 Die StPO verzichtet auf ein sog. Privatstrafklageverfahren, bei welchem die Verantwortung für die Samm- lung des Prozessstoffes und der Anklageerhebung der geschädigten Person obliegt (BSK StPO- MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 119 N 6. Die Strafverfolgung ist ausschliessliche Sache des Staates. 65 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 119 N 5. 66 vgl. dazu vorne Ziff. II. 1. a); BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 119 N 5; StPO-LIEBER, Art. 118 N 3. 67 Vgl. dazu vorne Ziff. III. 1. b). 68 Statt vieler BOMMER-Verletztenrechte, S. 219 ff; CAPUS, S. 421 ff.; JABORNIGG, S. 303 ff.; SCHNEIDER, S. 115 ff.; vgl. dazu auch nachfolgend Ziff. IV 4. a). 69 ähnlich GRAALMANN-SCHEERER, §172 N 52 f.; JUNG-Stellung, S. 1150. 16 in dieser Eigenschaft anerkannt zu werden70. Es geht mithin also um eine Solidarisierung der Rechtsgemeinschaft mit dem Verletzten, um die Anerkennung, dass dem Geschädigten von der beschuldigten Person ein strafrechtliches Unrecht angetan worden ist. Der Geschädigte sieht seine Person als durch den Täter missachtet und wird dadurch in seiner Persönlichkeit verletzt. Letzten Endes kann das besondere Interesse der geschädigten Person, welches sich vom öffentlichen Interesse der Staatsanwaltschaft unterscheidet, somit in der ihr durch die Straftat widerfahrenen, widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung erblickt werden 71 . Die Zusprechung der Parteistellung im Strafpunkt hat sich somit im Hinblick auf die vorliegende Untersuchung nicht zuletzt auch daran zu orientieren, ob tatsächlich eine entsprechende Per- sönlichkeitsverletzung vorliegt, resp. vorliegen kann. Damit sind wir also auch bei der Straf- klage wieder beim zivilrechtlichen Konnex angelangt72. b) Zivilklage Die Zivilklage dient gemäss Art. 119 Abs. 2 lit. b StPO dazu, privatrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat abgeleitet werden, im Strafverfahren adhäsionsweise geltend zu machen. Der Adhäsionsprozess ist also seiner Natur nach ein Zivilprozess im Strafprozess73. Adhäsi- onsfähig sind somit ausschliesslich Ansprüche, die im materiellen Privatrecht gründen und entsprechend vor ein Zivilgericht gebracht werden können74. Inbegriffen sind grundsätzlich alle möglichen Verfahrensgegenstände eines Zivilprozesses, also nicht nur Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche, welche jedoch im Vordergrund stehen dürften, sondern auch Leistungsklagen aller Art sowie teilweise Gestaltungs- und Feststellungsklagen75. Es muss somit ein Kausalzusammenhang (Konnexität) zwischen der Straftat, die Gegenstand des Strafverfahrens ist, und dem Schaden, resp. dem privatrechtlichen Anspruch bestehen76. Die strafprozessualen Konnexität ist jedoch nicht mit der Frage der adäquaten Kausalität zu ver- wechseln, die Gegenstand des materiellen Privatrechts ist77. Der Adhäsionsprozess ermöglicht es dem Opfer einer Straftat, sich mit verhältnismässig geringem Aufwand und geringem Pro- 70 BOMMER-Verletztenrechte, S. 252. 71 BOMMER-Verletztenrechte, S. 265, welcher diesen Gedanken in einem Vortrag der Jahrestagung der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft am 6./7. Juni 2013 in Pfäffikon weitergeführt hat und zum Schluss kommt, dass die Persönlichkeitsverletzung die einzige Legitimation für die Beteiligung des Verletz- ten als Privatkläger im Strafpunkt darstellt. 72 Vgl. vorne Ziff. III. 1. b). 73 StPO-LIEBER, Art. 122 N 3. 74 StPO-LIEBER, Art. 122 N 5; GOLDSCHMIED/MAURER/ SOLLBERGER, S. 100. 75 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 119 N 8; StPO-LIEBER, Art. 122 N 5a; BOMMER-Verletzten- rechte, S. 50 f. 76 StPO-LIEBER, Art. 122 N 5; BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 119 N 12; BSK StPO-DOLGE, Art. 122 N 65. 77 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 119 N 12; zur adäquaten Kausalität insbesondere HASLER, S. 12. 17 zessrisiko am Strafverfahren zu beteiligen ohne einen ordentlichen Zivilprozess anstrengen zu müssen, in welchem es erneut mit der Straftat konfrontiert wird78. Die Adhäsionsklage dient somit nicht zuletzt dem kriminalpolitischen Ziel der Geschädigtenfürsorge, d.h. der raschen und wirksamen Wiedergutmachung zugunsten der geschädigten Person79. Vom Adhäsionsprozess generell ausgeschlossen sind Ansprüche, die sich auf öffentliches Recht stützen, wie z.B. Steuerforderungen bei Steuerdelikten oder Rückerstattungsansprüche unrechtmässig bezogener Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen. Es handelt sich in aller Regel um ein hoheitliches Verhältnis des staatlichen Verwaltungsträger zum Betroffe- nen, bei welchem von staatlicher Seite aus einseitig verfügt wird80. Entsprechend hat der Verwaltungsträger in seinem Verwaltungsverfahren wiederum mittels Verfügung die Rücker- stattung allfällig zu Unrecht bezogener Leistungen zu veranlassen (vgl. Art. 25 ATSG)81 oder noch zu bezahlende öffentliche Abgaben neu einzufordern82 . IV. Übertragung der allgemeinen Voraussetzungen auf den Staat, resp. seine Verwaltungsträger Wie können nun die eben geschilderten allgemeinen Voraussetzungen für die Konstituierung der Privatklägerschaft auf den Staat übertragen werden, d.h. wann erfüllen Verwaltungsträger des Gemeinwesens die Bedingungen, um sich im Strafverfahren als Privatkläger konstituieren zu können und damit als Partei i.S. v. Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO neben der beschuldigten Person und der Staatsanwaltschaft aufzutreten und wann nicht? Zu beachten ist dabei insbe- sondere der privatrechtliche Hintergrund der Geschädigteneigenschaft, sowohl was die Zivil- als auch die Strafklage anbelangt. Nicht besprochen wird an dieser Stelle die bereits zu Be- ginn der vorliegenden Untersuchung dargelegte Einräumung der Parteistellung an Behörden kraft Gesetz i.S.v. Art. 104 Abs. 2 StPO83. 78 StPO-LIEBER, Art. 122 N 3; BSK StPO-DOLGE, Art. 122 N 5 ff; BOMMER-Verletztenrechte, S. 37; HASLER, S. 8. 79 BSK StPO-DOLGE, Art. 122 N 8; BOMMER-Verletztenrechte, S. 36 f. 80 BGer vom 23.05.2014, 6B_945/2013, Erw. 3.1; BGer vom 30.11.2012, 1B_491/2012, Erw. 2.3, Kantonsge- richt St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014, Erw. 3. d; Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, SK Nr. 2009/365 vom 30 11.2009 in: RStrS 2010 Nr. 697; BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 119 N 10; BSK StPO-DOLGE, Art. 122 N 64; StPO-LIEBER, Art. 122 N 5; SCHMID-Handbuch, N 702; SCHMID- Praxiskommentar, Art. 122 N 2; HASLER, S. 11. 81 KIESER, Art. 25 N 2 ff. 82 Vgl. etwa für das Steuerrecht das Nachsteuerverfahren Art. 151 Abs. 1 DBG. 83 Vgl. dazu II. 1. c) und II. 3. c). 18 1. Verwaltungsträger des Gemeinwesens Als Verwaltungsträger des Gemeinwesens kommen zunächst die Behörden der eidgenössi- schen oder kantonalen Zentralverwaltung in Frage. Die Zentralverwaltung in Bund und Kan- ton ist regelmässig streng hierarchisch aufgebaut, mit einer leitenden, vollziehenden und ver- waltenden obersten Kollegialbehörde84 . Den einzelnen Mitgliedern der Kollegialbehörden sind Departemente oder Direktionen unterstellt, welche ihrerseits in der Regel in kleiner Ver- waltungseinheiten (Ämter, Abteilungen) aufgegliedert sind85. Weiter sind die öffentlich-rechtliche Körperschaften zu erwähnen, welche als mitgliedschaft- lich verfasste, auf dem öffentlichen Recht beruhende und mit Hoheitsgewalt ausgestattete Verwaltungsträger selbständig öffentliche Aufgaben erfüllen86. Dazu zählen neben Bund und Kantonen insbesondere auch die Gemeinden, welche als Institutionen des kantonalen Rechts lokale öffentliche Aufgaben besorgen87. Weiter gehören zu den Verwaltungsträgern des Gemeinwesens die öffentlich-rechtlichen An- stalten, sowohl selbständiger als auch unselbständiger Art. Als technisch-organisatorisch ver- selbständigte, d.h. aus der Zentralverwaltung ausgegliederte, meist hierarchisch aufgebaute Verwaltungseinheiten, obliegt ihnen die Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe88. Als Beispiele89 seien genannt auf Stufe Bund: SUVA, FINMA, Institut für Geistiges Eigen- tum, ETH, Swissmedic, Eidgenössische Alkoholverwaltung; auf Stufe Kanton: die kantonalen IV-Stellen90, die kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten, diverse Spitäler und Kliniken und Universitäten, Kantonalbanken, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgungsbe- triebe. Weitere Verwaltungsträger sind schliesslich die öffentlich-rechtlichen Stiftungen, welche als dem öffentlichen Recht unterstellte Verwaltungseinheiten mit ihrem Stiftungsvermögen eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Das Stiftungsvermögen stellt ein Stück verselbständigtes Ver- 84 Beim Bund der Bundesrat, bei den Kantonen der Regierungs- oder Staatsrat. 85 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 1279 f. 86 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 1288. 87 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 1356 f. 88 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 1316. 89 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 1322. 90 Vgl. Art. 54 Abs. 2 IVG; im Kanton SG wurde in diesem Zusammenhang z.B. die Sozialversicherungsan- stalt (SVA) geschaffen. 19 waltungsvermögen dar, das vom allgemeinen Vermögen der Verwaltung getrennt ist. Bsp.: Pro Helvetia91. 2. Die 'Regel': Der Staat ohne Geschädigteneigenschaft i.S. der StPO Bei der Erledigung seiner Verwaltungsaufgaben tritt der Staat meist hoheitlich auf92. In der Regel erfüllt der Staat, resp. seine Verwaltungsträger, vor diesem hoheitlichen Hintergrund die Geschädigteneigenschaft i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO aus folgenden, im Detail aufzuzei- genden Gründen nicht: a) Straftat richtet sich gegen Rechtsgüter, für welche der Verwaltungsträger selber zuständig ist Verwaltungsträger des Gemeinwesens gelten gemäss Lehre und Rechtsprechung dann als nicht geschädigt i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO, wenn sich die Straftat gegen Rechtsgüter richtet, für welche sie selber zuständig sind93. Was aber ist mit "selber zuständig sein" konkret ge- meint? aa) Hoheitliche Verwaltungstätigkeit Der Verwaltungsträger des Gemeinwesens wird in diesen Konstellationen in Nachachtung seiner ihm auferlegten öffentlichen Aufgaben hoheitlich tätig. Voraussetzung dafür, dass der Staat für ein Rechtsgut zuständig ist, kann also nur eine hoheitliche Verwaltungstätigkeit sein. Diese liegt dann vor, wenn eine öffentlichrechtliche Regelung den Verwaltungsträger zwin- gend zu staatlichem Handeln verpflichtet. Dabei hat der Verwaltungsträger die Besorgung seiner öffentlichen Aufgaben nach den öffentlichen Interessen auszurichten und hat somit nur einen beschränkten Handlungsspielraum94. Dies im Gegensatz zum Grundsatz der Privatauto- nomie, der das Privatrecht prägt und der es den Privaten erlaubt, ihre Rechtsverhältnisse un- tereinander in den Grenzen der Rechtsordnung frei zu gestalten95. Der hoheitlichen Verwal- tungstätigkeit wohnt zudem ein Subordinationsverhältnis zwischen Staat und Privaten inne, d.h. der Staat handelt einseitig, aufgrund seiner Anordnungs- und Zwangsbefugnis, in Über- 91 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 1346 und 1348. 92 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 22. 93 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 40; Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014, Erw. 3 b und c. 94 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 22 f. 95 TSCHANNEN/ZIMMERLI/MÜLLER, S. 96. 20 ordnung gegenüber den Privaten96. Die genannten Kriterien treffen in der Regel auf die sog. Eingriffsverwaltung, also jene Verwaltungstätigkeit, die in die Rechte und Freiheiten der Pri- vaten eingreift, zu97. Umfasst sind aber auch der Teile der Leistungsverwaltung, also derjeni- gen Verwaltungstätigkeit, durch die den Privaten staatliche Leistungen, insbesondere wirt- schaftliche und soziale Leistungen, vermittelt werden, so z.B. bei der staatlichen Sozialversi- cherung98. Der Verwaltungsträger kann, soweit er hoheitlich wirkt, somit nicht gleichzeitig Träger des Rechtsguts sein, für dessen Schutz, Kontrolle und Verwaltung gerade er, kraft seines Amtes, resp. seiner ihm auferlegten öffentlichen Aufgaben, einstehen muss und entsprechend selber dafür verantwortlich ist99. Der Verwaltungsträger nimmt hier ausschliesslich öffentliche und keine eigenen individuellen Interessen wahr. Damit beeinträchtigt die Straftat indessen auch ausschliesslich öffentliche Interessen. Es fehlt somit auch am typischerweise vorhandenen Konnex zwischen Straftat und zivilrechtlichem Schaden, bzw. Gefährdung als Abgrenzungs- kriterium100. Mangels Verletzung in eigenen Rechten ist der Verwaltungsträger somit nicht geschädigt i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO und kann in der Konsequenz auch keine Parteistellung als Privatkläger für sich beanspruchen101. Zusammenfassend lässt sich somit generell sagen, dass bei Straftaten, welche den Verwal- tungsträger in Ausübung öffentlichen Aufgaben treffen, während er den Privaten gegenüber hoheitlich auftritt, eine Beteiligung des Verwaltungsträgers am Strafverfahren als Privatkläger nicht möglich ist. Der staatliche Verwaltungsträger ist in diesen Konstellationen nicht Träger des geschützten Rechtsguts und somit auch nicht selber in rechtlich geschützten Interessen betroffen. bb) Straftat betrifft öffentlich-rechtliche Ansprüche Die Straftat betrifft in solchen Konstellationen aufgrund der hoheitlichen Verwaltungstätigkeit in aller Regel Ansprüche, die im öffentlichen Recht verwurzelt sind, so z.B. Rückforderungs- ansprüche im Sozialversicherungs- und Sozialhilferecht oder Steuerforderung im Steuerrecht. Vereinfacht gesagt: Trifft man in der Praxis statt auf zivilrechtliche Ansprüche auf solche öf- 96 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 24. 97 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 27. 98 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 30. 99 Vgl. GRAALMANN-SCHEERER, §172 N 60. 100 Vgl. dazu ausführlich vorne Ziff. III. 1. b). 101 RS 1997 Nr. 301; Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014, Erw. 3 b und c; BSK StPO-MA- ZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 40; SCHMID-Handbuch, N 636 FN 9; StPO-LIEBER, Art. 115 N 2a. 21 fentlich-rechtlicher Natur, geht es also um irgendwelche staatlichen Leistungen, die zu viel ausbezahlt worden sind oder staatliche Abgaben, die nicht geleistet wurden, besteht eine star- ke Vermutung dafür, dass eine hoheitliche Verwaltungstätigkeit vorliegt. Dies führt nach den eben gemachten Ausführungen dazu, dass der Verwaltungsträger keine Parteistellung als Pri- vatkläger für sich beanspruchen kann, weder im Strafpunkt noch im Zivilpunkt102. Davon zu unterscheiden sind selbstverständlich sämtliche Fälle, bei denen in Anwendung von Art. 104 Abs. 2 StPO eine klare gesetzliche Bestimmung des Bundes oder der Kantone die Einräumung von vollen oder beschränkten Parteirechten an spezifische Behörden vorsieht103. cc) keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung, die ein eigenes Interesse des Verwal- tungsträgers an der Strafverfolgung rechtfertigen würde Da der hoheitlich tätige Verwaltungsträger in diesen Fallkonstellationen somit nicht selber Träger des Rechtsguts ist und bei der Verrichtung seiner öffentlichen Aufgabe ausschliesslich öffentliche – keine eigenen persönlichen – Interessen wahrnimmt, ist er von der Straftat auch nicht besonders in seinen persönlichen Verhältnissen betroffen und in seinen persönlichen Rechten nicht verletzt. Es fehlt wiederum der zivile Konnex. Entsprechend kann der Verwal- tungsträger durch die Straftat auch nicht in seiner Persönlichkeit verletzt werden. Eine solche Persönlichkeitsverletzung wäre indessen gerade Voraussetzung dafür, dass man sich im Straf- punkt als Privatkläger beteiligen kann104. dd) Konsequenzen für den Verwaltungsträger Wird ein Verwaltungsträger in Verrichtung seiner hoheitlichen Tätigkeit von einer Straftat, die Rechtsgüter betrifft, für welche er selber zuständig ist, tangiert, hat er sich mit der Rolle des Anzeigeerstatters zu begnügen. Als Anzeigeerstatter bringt er den Strafverfolgungsbehör- den zur Kenntnis, was sich ereignet hat und aus seiner Sicht ein strafbares Verhalten darstellt. Es kommen ihm keine über Art. 301 StPO hinausgehenden Verfahrensrechte zu105. Die öf- fentlichen Interessen an der Strafverfolgung und Verurteilung der beschuldigten Person wer- den in diesen Fällen alleine durch die Staatsanwaltschaft gewahrt106. 102 Nicht korrekt, was den Strafpunkt anbelangt, daher Obergericht des Kantons Bern, SK Nr. 2009/365 vom 30 11.2009 in: RStrS 2010 Nr. 697. 103 Parteistellung sui generis kraft Gesetz, vgl. dazu Ziff. II. 1. c) und II. 3. c). 104 Vgl. vorne Ziff. III.2.a); TPF 2012 12 (SK.2008.17) Erw. 2.1 und 2.2; BGer vom 03.11.2010, 6B_908/2009, Erw. 2.3.1; StPO-LIEBER, Art. 115 N 2a; GRAALMANN-SCHEERER, §172 N 52 f. 105 vgl. vorne Ziff. II. 2. b) und 3. a). 106 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 40; SCHMID-Handbuch, N 636 FN 9; Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014, Erw. 3 b. 22 b) Beispiele IV-Stellen/SVA: Die als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten mit dem Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung betrauten Sozialversicherungsanstalten sind bei Sozialleistungs- bzw. Sozialversicherungsbetrug nicht geschädigt i.S. der StPO. Sie nehmen öffentliche Aufgaben wahr und sind als Beamte i.S.v. Art. 110 Abs. 3 StGB in diesem Bereich hoheitlich tätig. Sie sind für die betroffenen Rechts- güter – öffentliches Vermögen einerseits, Sozialversicherung als Institution, um dem Gedan- ken des Solidaritätsprinzips folgend für Gerechtigkeit und Wohlbefinden der Menschen zu sorgen, andererseits – somit selber zuständig und können daher nicht gleichzeitig deren Trä- ger sein107. SUVA: Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt erfüllt als selbständige öffentlich- rechtliche Anstalt des Bundes, analog zu den kantonalen Sozialversicherungsanstalten und IV-Stellen, öffentliche Aufgaben und deckt den Sozialversicherungsbereich 'Unfallversiche- rung' ab. Ist die SUVA von einem Sozialleistungs- bzw. Sozialversicherungsbetrug betroffen, gilt für sie dasselbe wie für die IV-Stellen und Sozialversicherungsanstalten: Sie ist für die betroffenen Rechtsgüter selber zuständig, somit nicht Trägerin des geschützten Rechtsguts und daher nicht geschädigt i.S.d. StPO. Eidg. Steuerverwaltung/kt. Steuerbehörden: Die eidgenössischen und kantonalen Steuerbe- hörden sind im Fiskalbereich selbstredend hoheitlich tätig und für die Erhebung von Steuern zuständig. Steuern dienen in erster der Befriedigung des öffentlichen Finanzbedarfs, also da- zu, dem Gemeinwesen die zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur Deckung der notwendigen Ausgaben erforderlichen Geldmittel zuzuführen108. Betroffenes Rechtsgut bei Steuerdelikten ist somit der öffentliche Finanzbedarf und damit im weitesten Sinne ebenfalls das öffentliche Vermögen. Für diese Rechtsgüter sind die Steuerbehörden somit selber zuständig und sind daher nicht geschädigt i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO109. Bei allfälligen Urkundendelikten ist anzufügen, dass das geschützte Rechtsgut ein kollektives ist, nämlich der Schutz der Sicher- 107 Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014, Erw. 3 c; gleiches gilt für Sozialämter/soziale Dienste bei Sozialhilfebetrug, vgl. Obergericht des Kantons Bern, SK Nr. 2009/365 vom 30 11.2009 in: RStrS 2010 Nr. 697. 108 WEIDMANN/GROSSMANN/ZIGERLIG, S. 7. 109 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 40; vgl. für das deutsche Recht auch GRAALMANN- SCHEERER, §172 N 60. 23 heit und der Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden als Beweismittel und das öf- fentliche Vertrauen in den Urkundenbeweis110. Geschädigteneigenschaft ist nur dann gegeben, wenn die Bestimmung Individualrechtsgüter nachrangig oder als Nebenzweck schützt, mitun- ter private Interessen unmittelbar (mit-)beeinträchtigt werden111. Nachdem bei Steuerdelikten ausschliesslich öffentliche Interessen betroffen sind, kommt den Steuerbehörden auch im Be- reich der Urkundendelikte somit keine Geschädigtenstellung zu. Handelsregisterbehörden: Bei Straftaten, in welche die Handelsregisterbehörden involviert werden, wie z.B. Art. 153 StGB oder Art. 253 StGB sind ausschliesslich kollektive Rechtsgü- ter betroffen (öffentlicher Glaube des Handelsregisters, Schutz der Sicherheit und der Zuver- lässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden als Beweismittel und das öffentliche Vertrauen in den Urkundenbeweis). Die Handelsregisterbehörden sind also solche für den Schutz und Kon- trolle dieser Rechtsgüter zuständig und sind entsprechend nicht geschädigt i.S.d. StPO. Ausländerbehörden/Migrationsämter: Die Ausländerbehörden nehmen ausschliesslich öffent- liche Interessen wahr und sind für den Vollzug der Ausländergesetzgebung zuständig. Sie sind in ihrem Bereich hoheitlich tätig und werden somit bei strafbaren Widerhandlungen ge- gen das AuG nicht geschädigt112. Betreibungs- und Konkursämter: Die Betreibungs- und Konkursämter sind gemäss SchKG zuständig für die Durchführung und den Vollzug von Zwangsvollstreckungen, die auf Geld- zahlung und Sicherheitsleistung gerichtet sind (Art. 2 i.V.m. Art. 38 SchKG). Sie sind dabei klarerweise hoheitlich tätig. Bei Konkurs- und Betreibungsdelikten ist geschütztes Rechtsgut einerseits der Schutz des Zwangsvollstreckungsverfahrens als Teil der Rechtspflege und ande- rerseits der Schutz der Zugriffsrechte der Gläubiger auf das dem Zwangsvollstreckungsver- fahren unterliegende Vermögen des Schuldners113. Da die SchKG-Behörden für die genannten Rechtsgüter selber zuständig sind und der Schutz des Zwangsvollstreckungsverfahrens ohne- hin zu den kollektiven Rechtsgütern gehört, sind sie nicht geschädigt i.S.v. Art. 115 StPO. 110 BSK-StGB II-BOOG, Vor Art. 25, N 5. 111 Vgl. vorne Ziff. III. 1. a) bb). 112 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 40. 113 BSK StGB II-HAGENSTEIN, Art. 163 N 1, wobei beim Schutz der involvierten Vermögensinteressen der Gläubiger generell zu beachten ist, dass in Lehre und Rechtsprechung nach wie vor umstritten und unklar ist, wem bei derartigen Delikten überhaupt Geschädigteneigenschaft zukommen soll; BSK StGB II- HAGENSTEIN, Art. 169 N 90 mit Verweis auf BSK StGB II, 2. Aufl.-BRUNNER Art. 163 N 37f. und Art. 169 N 14. 24 Amt für Umwelt- und Gewässerschutz: Die Umwelt- und Gewässerschutzbehörden sind für den Vollzug der entsprechenden Gesetzgebung (USG, GSchG) zuständig und sind somit im öffentlichen Interesse zum Schutz allgemeiner, kollektiver Rechtsgüter114 hoheitlich tätig115. Bei strafbaren Widerhandlungen gegen die genannten Gesetze, sind sie somit nicht geschädigt i.S.d. StPO und können sich daher nicht als Privatkläger konstituieren116. Zu beachten ist in- dessen, dass diverse Kantone im Bereich des Umweltschutzes von Art. 104 Abs. 2 StPO Ge- brauch gemacht und diesen Behörden kraft Gesetz Parteistellung eingeräumt haben. Die der- art eingeräumte Parteistellung ist jedoch nicht mit der Rolle der Privatklägerschaft zu ver- wechseln117. 3. Die 'Ausnahme': Der Staat als Geschädigter im Sinne der StPO Wie bereits erwähnt, tritt der Staat bei der Erledigung seiner Aufgaben zwar überwiegend hoheitlich in Erscheinung, jedoch nicht ausschliesslich: er kann bei der Besorgung seiner Verwaltungsaufgaben in beschränktem Rahmen auch als Privatrechtssubjekt auftreten. Er verkehrt in solchen Konstellationen dann aber auf gleicher Ebene wie die Privaten, d.h. insbe- sondere ohne Hoheitsgewalt118. a) Privatrechtliches Handeln des Staates Ausschliesslich privatrechtlich handelt der Staat bei der sog. Bedarfsverwaltung oder admi- nistrativen Hilfstätigkeit. Darunter ist jene Tätigkeit des Gemeinwesens zu verstehen, durch die es die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendigen Sachgüter und Leistungen beschafft. Als Beispiele sind etwa zu nennen: Beschaffung von Büromaterial und –mobiliar, Beschaffung von EDV-Material, Beschaffung von Dienstfahrzeugen, Maschinen und Geräten, Abschluss von Werkverträgen für die Errichtung von öffentlichen Bauten etc119. Weiter erfolgen Handlungen der Verwaltungsbehörden, welche die Verwaltung des Finanz- vermögens, also alle realisierbaren Aktiven des Gemeinwesens, betreffen, im Aussenverhält- nis in den Formen des Privatrechts. Der Staat bedient sich entsprechend der zivilrechtlichen 114 Vgl. Art. 1 USG und Art. 1 GschG. 115 Art. 36 i.V.m. Art. 42 USG; Art. 45 i.V.m. Art. 49 GschG. 116 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 40; vgl. für das deutsche Recht auch GRAALMANN- SCHEERER, §172 N 60. 117 Vgl. vorne Ziff. II. 1. c) und 3. c). 118 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 272. 119 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 279 f. 25 Mittel, wobei Streitigkeiten zwischen Staat und Privaten durch Zivilgerichte zu beurteilen sind. Dazu zählen etwa die Vermietung von Liegenschaften oder der Kauf/Verkauf von Wert- papieren120. Im Innenverhältnis gilt öffentliches Recht121. Auch bei der sog. privatwirtschaftlichen Staatstätigkeit, bei welcher das Gemeinwesen in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft am Wirtschaftsleben teilnimmt, handelt der Staat privat- rechtlich. Als Beispiele sind grosse Teile des Geschäftsbereichs der Kantonalbanken oder der Betrieb einer Gastwirtschaft durch eine Gemeinde zu nennen122. Im Hinblick auf nichthoheitliches, privates Handeln sind schliesslich noch Teile der Leis- tungsverwaltung zu erwähnen, wo der Staat oder öffentlich-rechtliche Anstalten für den Pri- vaten ohne hoheitliche Befugnisse wirtschaftliche Leistungen erbringen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die wirtschaftliche Leistung nur mittelbar der Verfolgung öffentlicher Interessen dient. Bsp. Transportvertrag im öffentlichen Verkehr (z.B. bei der SBB), Post- dienstleistungen, Energielieferungsverträge123. b) Betroffenheit wie ein Privater Überall dort, wo der Staat somit nicht hoheitlich agiert, sondern sich auf der gleichen Stufe bewegt, wie die Privaten, kann er von einer Straftat auch betroffen sein wie ein Privater. Der Staat ist in diesen Konstellationen eben gerade nicht zuständig für das von der Straftat be- troffene geschützte Rechtsgut und kann in diesem quasi-privaten Bereich Träger des entspre- chenden Rechtsguts sein. Soweit der Staat durch eine Straftat in seinen Rechten wie ein Priva- ter verletzt oder gefährdet wird, ist er, wie der Private auch, geschädigt i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO und kann sich im Strafverfahren konsequenterweise als Privatkläger – sowohl als Zivil-, als auch Strafkläger – konstituieren124. 120 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 281 f. und 2359 ff. 121 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 2330 und 2363. 122 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 283 f. 123 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 285 f. 124 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 39; ACKERMANN, S. 36 FN 2 mit Verweis auf BGE 1P.601/1998 vom 13. Januar 1999; Obergericht des Kantons Zürich vom 22.08.2014, SB130234, Prozessua- les, Erw. 7. 26 c) Tat richtet sich gegen Sachen und Werte, die dem Staat zur Erfüllung seiner Ver- waltungsaufgaben zur Verfügung stehen In der Lehre wird sodann vertreten, dass sich die Straftat gegen Rechtsgüter, welche den Verwaltungsträgern des Gemeinwesens zur Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben zur Verfü- gung stehen, richten müsse125. Inwiefern Rechtsgüter in der Lage sein sollen, der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zu dienen, wird dabei nicht näher ausgeführt. Anhand der in der Literatur aufgeführten Beispiele kann damit m.E. jedoch nur gemeint sein, dass sich die Straf- tat gegen Sachen und Werte richtet, deren sich der Staat zur Erfüllung seiner Verwaltungsauf- gaben bedient, mitunter also die öffentliche Sachen im weiteren Sinne. Dazu sind das Finanz- vermögen, das Verwaltungsvermögen sowie die öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch zu zählen126. aa) Finanzvermögen Bezüglich Finanzvermögen wurde bereits ausgeführt, dass im Aussenverhältnis das Privat- recht gilt. Das Finanzvermögen dient zwar nur mittelbar mit seinem Ertrag oder Wert der Er- füllung staatlicher Aufgaben. Es handelt sich um realisierbare Aktiven des Staats, wie z.B. Wertschriften, Liegenschaft oder Bargeld. Richtet sich eine Straftat somit gegen solche staat- lichen Aktiven des Finanzvermögens, welche den Vorschriften des Privatrechts unterstehen, ist der Verwaltungsträger, dem sie zugeordnet sind, geschädigt i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO. Beispiele: Veruntreuung von Vermögenswerten, die auf einem einer Gemeinde gehörenden Bankkonto oder einem Wertschriftendepot deponiert sind; Sachbeschädigung an einer dem Staat gehörenden, und diesem als Kapitalanlage dienenden Liegenschaft; Anlagebetrug bei Kapitalanlagen, die eine Gemeinde tätig, resp. tätigen lässt. bb) Verwaltungsvermögen Zum Verwaltungsvermögen gehören jene Werte, die den Behörden oder einem beschränkten Kreis von privaten Benutzern unmittelbar durch ihren Gebrauchswert für die Besorgung der öffentlichen Aufgaben dienen127. Als Beispiele zu nennen wären etwa Verwaltungsgebäude, Büroeinrichtungen, Dienstfahrzeuge, Bücher einer staatlichen Bibliothek, Fahrzeuge und An- lagen eines staatlichen Verkehrsbetriebs etc. Beim Verwaltungsvermögen bestimmt das Pri- 125 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 39; vgl. für das deutsche Recht auch GRAALMANN- SCHEERER, §172 N 59. 126 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 2326 ff. 127 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 2332. 27 vatrecht ebenfalls Begriff und Inhalt des Eigentums und der dinglichen und obligatorischen Rechte daran sowie die Formen der Begründung und Übertragung dieser Rechte128. Richtet sich eine Straftat somit gegen Werte des Verwaltungsvermögens, ist der entsprechende Ver- waltungsträger ebenfalls Geschädigter. Beispiele: Sachbeschädigung an einem Verwaltungsgebäude oder Schulhaus; Sachbeschädi- gung/Brandstiftung an Dienstfahrzeugen der Polizei, Sachbeschädigung an Gefängniszellen, Diebstahl von Dienstfahrzeugen öffentlicher Verkehrsbetriebe; Diebstahl von Büchern einer staatlichen Bibliothek. cc) öffentliche Sachen im Gemeingebrauch Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch stehen der Allgemeinheit zur Benutzung offen. Sie dienen grundsätzlich nicht unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und sind nicht realisierbar. Als Beispiele seien genannt: Strassen, Plätze, Seen, Flüsse, Bahnhöfe129. Der Gemeingebrauch wird einerseits aus der Natur der Sache (Seen, Flüsse) und andererseits durch Widmung, einer "öffentlich Erklärung" (z.B. bei Eröffnung neuer Strassen) begründet. Im Schrifttum wird bisweilen vertreten, dass Straftaten gegen öffentliche Sachen im Gemein- gebrauch i.d.R. keine Geschädigteneigenschaft von Verwaltungsträgern begründen würden, da diese Sachen keiner Behörde, Körperschaft etc. zugeordnet seien130. Dies trifft m.E. in dieser Absolutheit indessen nicht zu: Öffentliche Sachen im Gemeinge- brauch gehören nicht niemandem. Sie gehören dem Staat (in seltenen Fällen auch den Priva- ten), welcher die Sachen der Allgemeinheit zur Benutzung – eben zum Gemeingebrauch – zur Verfügung stellt. Eine solche Widmung setzt die Verfügungsmacht des Gemeinwesens, insbe- sondere aufgrund eines dinglichen Rechts, wie Eigentum oder beschränkte dingliche Rechte, voraus. Die Widmung zum Gemeingebrauch hebt diese dinglichen Rechte nun nicht einfach auf, sondern bestimmt lediglich, dass die Allgemeinheit die Sache für einen bestimmten Zweck nutzen darf. 131 Auch öffentliche Sachen im Gemeingebrauch sind, zumindest was die gewidmeten Sachen betrifft, also einem Verwaltungsträger zugeordnet. Zudem gilt auch hier, wie beim Verwaltungsvermögen, dass das Privatrecht Begriff und Inhalt des Eigentums und der dinglichen und obligatorischen Rechte daran sowie die Formen der Begründung und 128 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 2365. 129 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 2346. 130 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 39. 131 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 2349 f. 28 Übertragung dieser Rechte bestimmt. So wird auch verständlich und nachvollziehbar, dass die Haftung für öffentliche Sachen im Gemeingebrauch grundsätzlich nach den Vorschriften des Privatrechts erfolgt. Dies gilt insbesondere auch für Schadenersatzansprüche des Gemeinwe- sens wegen Beschädigung öffentlicher Sachen132. Betrifft eine Straftat somit öffentliche Sa- chen im Gemeingebrauch, für welche im von der Tat tangierten Bereich das Privatrecht gilt, kommt der entsprechende Verwaltungsträger als Träger des betroffenen Rechtsguts in Frage und kann daher durchaus die Voraussetzungen der Geschädigteneigenschaft erfüllen. Beispiele: Sachbeschädigung an einer Strassenanlage (z.B. mutwilliges Zerstören einer "Biene Maja", Herausbrechen von Pflastersteinen und andere mutwillige Beschädigungen des Stras- senbelags), Sachbeschädigung an öffentlichen Parkanlagen (Sitzbänke, Abfallkübel, Bäume etc.). 4. Zusätzliche, rechtfertigende Überlegungen zu dieser Rollenverteilung Für die Richtigkeit der unter Ziff. 3 vorgenommenen Rollenverteilung im Hinblick auf Ver- waltungsträger des Gemeinwesens, die von einer Straftat tangiert sind, sprechen über die be- reits erwähnten Punkte noch weitere Überlegungen, die bisweilen auch in Lehre und Recht- sprechung anzutreffen sind: a) Problematik Nr. 1: Sinn und Zweck der Rolle der Privatklägerschaft Begibt man sich auf die Suche, warum sich der Verletzte überhaupt am Strafverfahren beteili- gen können soll, trifft man unweigerlich auf die Frage, was eigentlich Sinn und Zweck dieser Prozessrolle ist. Vorauszuschicken ist allerdings, dass eine allumfassende Auseinandersetzung mit diesem Thema, den Rahmen der dieser Untersuchung sprengt133. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich daher auf einige Punkte, welche mir für das Thema relevant erscheinen. aa) Historische Entwicklung Die Figur der Privatklägerschaft ist eine relativ junge Erscheinung in der historischen Ent- wicklung der Rechtsstellung des Verletzten im Strafprozess134. Ohne sich hier in den rechts- 132 HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 2365 ff. 133 Es sei an dieser Stelle generell verwiesen auf die umfassenden Darstellungen bei BOMMER-Verletztenrechte, SCHNEIDER und JABORNIGG. 134 Dazu ausführlich JABORNIGG, S. 178 ff; SCHNEIDER, S. 1 ff. 29 historischen Details verlieren zu wollen, ist die Stellung des Verletzten in der Strafprozessge- schichte seit jeher eng verknüpft mit der Frage, wem das Recht zur Strafverfolgung und zur Strafe zusteht135. Während der private Verletzte ursprünglich quasi im Zentrum des Prozess- geschehens stand und ihm selber, resp. seiner Sippe die Durchsetzung des Strafanspruchs überlassen war, verschob sich mit der Herausbildung, Ausdehnung und Verfestigung staatli- cher Macht diese ursprüngliche Strafberechtigung vom privaten Verletzten auf den Staat. Da- bei wird die Rolle des Verletzten Schritt für Schritt immer weiter eingeschränkt, bis zur voll- ständigen Neutralisierung, und der Staat letztlich ausschliesslicher Inhaber des sog. ius puni- endi, des Rechts zu strafen, ist136. Diese Entwicklungsphase wird denn auch als Phase der "Entprivatisierung"137 des Strafverfahrens bezeichnet und war bis zum 19. Jahrhundert abge- schlossen. Hintergrund dieser Entwicklung war unter anderem, dass verübte Delikte nicht mehr als blosse Händel zwischen privaten Individuen angesehen wurden, sondern immer mehr als Bedrohung und Infragestellung der Friedensgemeinschaft aller138. "Je stärker der Staat sich für Friedenssicherung und Wohlfahrt verantwortlich machte, desto mehr wurde eine Straftat vom Privatdelikt zur Verletzung des öffentlichen Friedens und damit zu einer staatli- chen Angelegenheit."139 Entsprechend rückte die bipolare Auseinandersetzung zwischen der staatlichen Gewalt und dem Beschuldigten in den Vordergrund140. Wenn in den letzten 20 Jahren von der "Reprivatisierung" des Strafverfahrens141, der "Renais- sance"142 oder "Wiederentdeckung"143 des Opfers die Rede ist, dann wird damit auf eine Art Gegentrend hingewiesen, welcher den Verletzten und vorab das Opfer aus seinem Schatten- dasein befreien will. In der Schweiz führte diese Diskussion nicht zuletzt zum Erlass einer umfassenden Opferhilfegesetzgebung und davon ausgehend zur aktuellen Lösung der Ver- letztenbeteiligung in der StPO144. 135 JABORNIGG, S. 180. 136 JUNG-Renaissance, S. 1 spricht von "Entmachtung des Opfers". 137 SCHNEIDER, S. 17. 138 FALB, S. 328. 139 SCHNEIDER, S. 17; JUNG-Stellung, S. 1151 f. 140 JUNG-Renaissance, S. 1. 141 ESER, S.361 ff. 142 JUNG-Renaissance, S. 1. 143 Vgl. BOMMER-Verletztenrechte, S. 2. 144 Wobei anzufügen ist, dass diverse kantonale Prozessordnungen die Beteiligung des Verletzten in unter- schiedlicher Ausgestaltung teilweise schon seit längerer Zeit kannten; so z.B. die Kantone Bern und St. Gal- len. 30 bb) prozessuale und materiellrechtliche Begründungsansätze Warum nimmt der Geschädigte, der Verletzte, das Opfer, in der aktuellen Strafprozessord- nung nun plötzlich wieder eine so zentrale Stellung ein, nachdem man sich über Jahrhunderte hinweg dermassen bemühte, ihn aus dem Strafverfahren rauszuhalten? Für die Rechtfertigung dieser Prozessrolle werden in der Lehre sowohl prozessuale als auch materiellrechtliche Be- gründungsansätze herangezogen, welche hier nur in aller Kürze und ohne Anspruch auf Voll- ständigkeit dargelegt werden145. Einerseits, so der prozessuale Begründungsansatz, soll der Privatkläger die Staatsanwaltschaft kontrollieren, und darüber wachen, dass die Strafuntersuchung mit dem nötigen Nachdruck geführt und vorangetrieben wird146. Andererseits soll er als Ersatz für die Staatsanwaltschaft auftreten, wenn diese nicht vor Gericht auftritt147. Ein weiterer Ansatz betrifft die sog. „Waf- fengleichheit“ in Bezug auf die beschuldigte Person: soweit dieser erlaubt sei, ihr Sicht der Dinge darzulegen, an Beweiserhebungen teilzunehmen Beweisanträge zu stellen, müsse dies auch für den von der Tat unmittelbar betroffenen Privatkläger gelten148. Sodann wird auf ver- fassungsrechtliche Vorgaben hingewiesen, insbesondere auf den Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die persönliche Freiheit und die Menschenwürde149. Schliesslich wird auch noch das Rechtsstaatsprinzip in die Waagschale geworfen, weil diesem Prinzip die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege zu entnehmen sei150. Ausgehend vom Ansatz, dass das Strafprozessrecht dem materiellen Strafrecht dient und inso- fern eine prozessrechtliche Spiegelung des materiellen Strafrechts darstellen soll, hat das Pro- zessrecht insbesondere die Aufgabe, die im materiellen Recht verkörperten Gerechtigkeits- vorstellungen umzusetzen151. Daraus ergeben sich zusätzliche materiellrechtliche Begrün- dungsansätze für die Rolle der Privatklägerschaft. Einerseits soll sich der Geschädigte durch die Bestrafung des Täters eine persönliche Befriedigung verschaffen, es geht also um ein beim Geschädigten vermutetes Genugtuungsverlangen152. Andererseits soll dadurch im wei- 145 Eine ausführliche und kritische Auseinandersetzung mit sämtlichen Begründungsansätzen findet sich bei BOMMER-Verletztenrechte, S. 219 ff. 146 BOMMER-Verletztenrechte, S. 220 ff.; BOMMER-Beteiligung, S. 182 f.; FALB, S. 354 f. 147 BOMMER-Verletztenrechte, S. 222 ff.; BOMMER-Beteiligung, S. 183 f.; FALB 353. 148 BOMMER-Verletztenrechte, S. 226 f.; JABORNIGG, S. 338 ff. 149 BOMMER-Verletztenrechte, S. 227 ff.; JABORNIGG, S. 327 ff.; SCHNEIDER, S. 202. 150 BOMMER-Verletztenrechte, S. 232ff. 151 BOMMER-Beteiligung, S. 185; BOMMER-Verletzenrechte, S. 237; BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 1. 152 BOMMER-Verletztenrechte, S. 238 ff.; BOMMER-Beteiligung, S. 185 ff.; ESER, S. 382; SCHNEIDER, S. 107 ff.; JABORNIGG, S. 322; FALB, S. 354 f. 31 testen Sinne der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden153. Damit zusammen hängt nicht zu- letzt auch der Schutz vor sekundärer Viktimisierung154. cc) Schlussfolgerungen im Hinblick auf den Staat In Bezug auf die historische Dimension fällt zunächst auf, dass stets das geschädigte Indivi- duum, der verletzte Bürger Dreh- und Angelpunkt der Überlegungen war. Er, der Bürger war es, der seine ursprüngliche Strafberechtigung sukzessive in die staatlichen Hände legte. Vor dem geschichtlichen Hintergrund wird somit klar, dass die Beteiligung des Geschädigten am Strafverfahren einen zutiefst zivilen Bezug hat. Davon zeugt nicht zuletzt der Begriff "Privat- klägerschaft" selber. Er führt vor Augen, worum es im Kern geht: es ist der Private, der Bür- ger, der klagt, weil ihm Unrecht widerfahren ist. Schon das Wort "privat" an sich legt diese Sichtweise nahe: es bedeutet primär "nur die eigene Person angehend" resp. "einem Einzelnen gehörend, von ihm ausgehend" und im weiteren Sinne als Negativabgrenzung "nicht offiziell, nicht amtlich, nicht staatlich, nicht von einer öffentlichen Institution ausgehend"155. Wenn der hoheitlich tätige, seine Machtbefugnisse einsetzende Staat sich somit der "privaten" Instituti- on Privatklägerschaft bedienen will, ist dies vor dem aufgezeigten Hintergrund hochgradig widersinnig. Ohne weiter im Detail auf die oben aufgeführten, zahlreichen Begründungsansätze und ihre Richtigkeit im Rahmen der vorliegenden Untersuchung eingehen zu wollen, fällt ebenfalls auf, dass sämtlicher dieser Begründungsansätze auf den Staat nicht richtig passen, zumindest soweit er hoheitlich agiert: dass es problematisch und verfassungsmässig höchst fragwürdig ist, wenn der Staat den Staat (in Form der Staatsanwaltschaft) kontrolliert, wird sogleich unter Ziff. IV. 4. b aufgezeigt. Auch dass eine andere staatliche Behörde als Ersatz für die Staats- anwaltschaft antreten können soll, wenn die Staatsanwaltschaft nicht vor Gericht zu erschei- nen hat, ergibt in dieser Konstellation weder aus staatsrechtlichen noch aus prozessualen Überlegungen einen Sinn. Auch der Grundsatz der Waffengleichheit kann für einen ebenfalls hoheitlich agierenden, seinerseits selber mit Anordnungs- und Zwangsbefugnissen ausgestat- ten Verwaltungsträger wohl kaum ernsthaft als Begründung vorgebracht werden, warum ge- rade er sich am Strafverfahren beteiligen können soll. Im Gegenteil bestünde bei einer doppel- ten staatlichen Beteiligung gerade keine Waffengleichheit im Verhältnis zur beschuldigten Person. Auch die Berufung auf Grundrechte wie rechtliches Gehör, persönliche Freiheit oder 153 ESER, S. 381 f. 154 SCHNEIDER, S. 111 ff.; 155 Vgl. dazu www.duden.de/rechtschreibung/privat. 32 Menschenwürde versagt beim hoheitlich auftretenden Staat. Dasselbe gilt für das Rechts- staatsprinzip in Bezug auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege. Durch den Grundsatz der Gewaltenteilung soll ja gerade verhindert werden, dass sich die eine Behörde in die Zuständigkeitssphäre und Kompetenzen der anderen Behörde einmischt156. Auch der Genugtuungsgedanke, abgeleitet aus einer Verletzung oder Gefährdung der Persön- lichkeit, kann kein Grund sein, um den hoheitlich agierenden Staat als Privatkläger zuzulas- sen. Einerseits wahren solche Verwaltungsträger ausschliesslich öffentliche Interessen und können schon deshalb gar nicht im Sinne eines Genugtuungsverlangens persönlich betroffen sein. Andererseits sieht die staatliche Ordnung explizit vor, dass die öffentlichen Interessen an der strafrechtlichen Verfolgung und Aburteilung von Straftätern den hierfür bestimmten Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, obliegen. Für eine Beteili- gung anderer staatlicher Stellen aus irgendwie gearteten Genugtuungsgründen bleibt somit kein Raum. Eine sekundäre Viktimisierung ist bei Verwaltungsträgern des Gemeinwesens schon gar nicht zu befürchten157. Insgesamt kann somit festgehalten werden, dass auch Sinn und Zweck der Rolle der Privat- klägerschaft dagegen sprechen, dem hoheitlich auftretenden Staat Parteistellung i.S.v. Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO zuzusprechen158. b) Problematik Nr. 2: Eingriff in die Gewaltenteilung In Lehre und Rechtsprechung werden bezüglich einer Anerkennung der Geschädigteneigen- schaft von Verwaltungsträgern Bedenken im Hinblick auf die Gewaltenteilung genannt. Dies würde zu einer unhaltbaren Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden durch die Verwaltung in Bezug auf Einhaltung des Legalitätsprinzips führen159. Diese Bedenken werden aus folgenden Gründen geteilt: 156 Dazu sogleich ausführlich unter IV. 4. b). 157 Ebenso JABORNIGG, S. 13 FN 103. 158 JUNG-Stellung, S. 1149 und JABORNIGG, S. 13 FN 103 sehen den Staat im Strafverfahren ohnehin als über- repräsentiert an. 159 BSK StPO-MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, Art. 115 N 40; Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014, Erw. 3 b; für das deutsche Recht: GRAALMANN-SCHEERER, §172 N 60. 33 aa) Der Grundsatz der Gewaltenteilung Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Organisationsprinzip für die Arbeitsteilung unter staatlichen Organen. Es wird traditionell unterteilt in die demokratischen Funktionen Recht- setzung, Rechtsvollzug und Rechtsprechung160. Im Rahmen der organisatorischen Gewalten- teilung soll jede der drei Staatsfunktionen von einer selbständigen Behörde wahrgenommen werden und zwar unabhängig von den anderen Gewalten und in eigener Verantwortung161. Das Grundanliegen einer gewaltenteiligen Staatsorganisation ist somit die Machtteilung, wel- che in der rechtsstaatlichen Demokratie dem Schutz der Freiheit dient162. Es sollen dadurch Machtkonzentrationen und Machtmissbrauch verhindert werden163. Dies kann auf zwei Arten geschehen: Trennung der Gewalten bei gegenseitigem Einmischungsverbot einerseits und gegenseitige Machthemmung andererseits164. Die organisatorische Gewaltenteilung erfordert in diesem Zusammenhang eine klare Kompetenzordnung und eindeutige Verantwortlichkei- ten. Dabei sollen die Zuständigkeiten durch allgemeinen und abstrakten Rechtssatz bestimmt sein, damit die Staatsgewalt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht willkürlich, son- dern nach dem Grundsätzen der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit ausgeübt wird165. Da- neben verlangt die personelle Gewaltenteilung dass keine Person gleichzeitig in mehr als ei- ner der organisatorisch getrennten Gewalten wirken kann166. Wo die Staatsanwaltschaft staatsorganisatorisch betrachtet in diesem System genau anzusie- deln ist, ist auch nach Einführung der eidgenössischen StPO weiterhin unklar, ein Grundkon- sens in Lehre und Rechtsprechung besteht dazu nicht. Ein gewichtiger Teil der Lehre sieht die Staatsanwaltschaft zumindest teilweise dem Bereich der Exekutive zugeordnet, während an- dere Stimmen sie als Rechtspflegeorgan bei der Justiz sehen, resp. angesiedelt zwischen Ver- waltung und Justiz167. Wie dem auch sei, unbestritten ist, dass die Staatsanwaltschaft, was ihre Unabhängigkeit aber auch ihre Pflichten bei der Erfüllung der ihr auferlegten Aufgaben anbe- langt, im Gewaltengefüge eine Sonderstellung einnimmt168. 160 SGK-MASTRONARDI/SCHINDLER, Vorbemerkungen zu Art. 143-191c, N 6. 161 SGK-MASTRONARDI/SCHINDLER, Vorbemerkungen zu Art. 143-191c, N 7. 162 SGK-MASTRONARDI/SCHINDLER, Vorbemerkungen zu Art. 143-191c, N 21. 163 SGK-MASTRONARDI/SCHINDLER, Vorbemerkungen zu Art. 143-191c, N 8; SCHINDLER-Rollenverteilung, S. 360. 164 SCHINDLER-Rollenverteilung, S. 360; SGK-MASTRONARDI/SCHINDLER, Vorbemerkungen zu Art. 143-191c, N 9. 165 SGK-MASTRONARDI/SCHINDLER, Vorbemerkungen zu Art. 143-191c, N 7. 166 SGK-MASTRONARDI/SCHINDLER, Vorbemerkungen zu Art. 143-191c, N 8. 167 OBERHOLZER, N 112; HAUSER/SCHWERI/HARTMANN, §26 N 11; StPO-KELLER, Art. 14 N 32 f. m.w.H.; BSK StPO-WIPRÄCHTIGER, Art. 4 N 35; RIKLIN, Art. 4 N 13 ff.; SCHMID-Praxiskommentar, Art. 4 N 4; GOLDSCHMIED/MAURER/SOLLBERGER, S. 14; 168 RIKLIN, Art. 4 N 13; OBERHOLZER, N 91 ff., N 112; HAUSER/SCHWERI/HARTMANN, §26 N 11. 34 bb) Das Strafjustizmonopol und die zur Strafrechtspflege bestimmten Behörden Dem Anliegen der organisatorischen Gewaltenteilung folgend, hat der Bundesgesetzgeber in Anwendung von Art. 123 Abs. 1 BV für die Strafrechtspflege eine entsprechende Zuständig- keitsordnung festgelegt: Art. 2 StPO bestimmt, dass die Strafrechtspflege einzig den vom Ge- setz bestimmten Behörden zukommt. Der Grundsatz des staatlichen Strafjustizmonopols be- sagt daher nicht nur, dass die Durchsetzung des materiellen Strafrechts alleinige Aufgabe des Staates (und nicht der Privaten) ist, sondern auch, dass diese Kompetenz innerhalb des Staats, getreu dem Grundsatz der Gewaltenteilung, nur bestimmten, vom Gesetz genau bezeichneten Behörden zukommt169. Gemäss Art. 12 StPO sind dies die Strafverfolgungsbehörden, worun- ter die Polizei, die Staatsanwaltschaft und, soweit vom Kanton eingeführt, die Übertretungs- strafbehörden verstanden werden, sowie gemäss Art. 13 StPO die Gerichte. Gemäss Art. 16 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft im Sinne einer programmatischen Verpflichtung für die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs verantwort- lich. Was ist damit gemeint? Einerseits ist dies Ausdruck des Legalitätsprinzips170, also des Verfolgungszwangs gemäss Art. 7 StPO171. Darüber hinaus enthält die Bestimmung aber auch eine eigentliche Objektivitätsverpflichtung für die gesamte Tätigkeit des Staatsanwalts, insbe- sondere die Gewährleistung des verfassungsmässigen Gleichbehandlungsgebots von Art. 8 und 29 Abs. 1 BV172. Ausdruck davon ist nicht zuletzt der Untersuchungsgrundsatz gemäss Art. 6 StPO, welcher die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere also die Staatsanwaltschaft als Hüterin des Vorverfahrens und treibende Kraft im Strafverfahren, verpflichtet, alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen abzuklären, und dabei die belastenden und entlastenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu untersuchen. cc) Das Legalitäts- und Justizgewährleistungsprinzip Das Gegenstück zum staatlichen Strafmonopol stellt das strafprozessuale Legalitätsprinzip gemäss Art. 7 Abs. 1 StPO dar173. Es auferlegt den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere also der Staatsanwaltschaft, die Pflicht, alle ihnen zur Kenntnis gelangten Delikte bei genü- gendem Anfangsverdacht zu verfolgen, unabhängig vom Willen des vom Delikt Betroffenen, 169 Botsch. S. 1128; BSK StPO-STRAUB/WELTERT, Art. 2 N 1; StPO-WOHLERS, Art. 2 N 1; SCHMID- Praxiskommentar, Art. 2 N 1; SCHMID-Handbuch, N 85; GOLDSCHMIED/MAURER/SOLLBERGER, S. 1 f; Rik- lin, Art. 2 N 2. 170 BSK StPO-USTER, Art 16 N 2; Botsch. S. 1136. 171 Dazu sogleich Ziff. IV.4. b) cc). 172 StPO-KELLER, Art. 16 N 2 mit zusätzlichen Ausführungen; SCHMID-Praxiskommentar, Art. 16 N 2; BSK StPO-USTER, Art 16 N 2. 173 SCHMID-Praxiskommentar, Art. 7 N 1. 35 und bei sich bestätigendem Verdacht zur Aburteilung zu bringen. Nur so kann das Strafrecht seine general- und spezialpräventive Aufgabe erfüllen174. Mit dem Legalitätsprinzip eng verbunden ist das Justizgewährleistungsprinzip, auch An- spruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz genannt. Dieses gibt dem von einer Straftat betroffe- nen Bürger Anspruch darauf, dass sich die staatliche Justiz seines Falles annimmt und ihm Schutz gewährt. Die Gewährleistung dieses staatlichen Rechtsschutzes ist gleichsam das Äquivalent dafür, dass die Bürger weitgehend auf den eigenen Anspruch auf Durchsetzung ihrer Rechte verzichtet und der staatlichen Gemeinschaft das Gewalt- und Strafmonopol über- tragen haben175. dd) Das Unabhängigkeitsprinzip und die Aufsicht über die Strafbehörden Gemäss Art. 4 Abs. 2 StPO sind die Strafbehörden in der Rechtsanwendung unabhängig und allein dem Recht verpflichtet. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind dann gewährleistet, wenn sich die Tätigkeit der Strafbehörden nur nach Recht und Gerechtigkeit orientiert und keinen sachfremden Einflüssen und keinen Weisungen anderer staatlicher Behörden unter- liegt. Die so postulierte Unabhängigkeit gilt für alle Strafbehörden, insbesondere auch für die Staatsanwaltschaft176. Die Regelung der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft ist gemäss Art. 14 Abs. 5 StPO Sache von Bund und Kantonen, wobei grundsätzlich verschiedene Aufsichtsmodelle denkbar sind (Regierung, Departement, Parlament, Parlamentskommission, Obergericht etc.). Egal wel- chem Modell der Vorzug gewährt wird, eines steht von vorneherein fest: Der Grundsatz der Unabhängigkeit muss gewährleistet sein und von den Kantonen beachtet werden177. Die Auf- sichtsbefugnisse der Aufsichtsbehörde müssen daher grundsätzlich beschränkt sein178. In der Regel begnügen sie sich mit der Überprüfung des äusseren Geschäftsgangs, der Einhaltung des Beschleunigungsgebots und dem Erlass genereller Weisungen (z.B. Schwerpunktsetzung in der Kriminalitätsbekämpfung). Entsprechende Weisungsbefugnisse sind in einem Gesetz im formellen Sinn zu erlassen179. Konkrete Anweisungen der Aufsichtsbehörde im Einzelfall hingegen, z.B. wie ein Fall rechtlich zu qualifizieren oder zu erledigen ist, wer das Strafver- 174 Botsch. S. 1130; SCHMID-Praxiskommentar, Art. 7 N 1; SCHMID-Handbuch, N 179; RIKLIN, Art. 7 N 1. 175 SCHMID-Handbuch, N 180; BSK StPO-STRAUB/WELTERT, Art. 2 N 9; vgl. dazu auch Ziff. IV. 4. a) aa). 176 Botsch. S. 1129; RIKLIN, Art. 4 N 1. 177 Botsch. S. 1129 und 1135. 178 BSK StPO-USTER, Art. 14 N 13 ff. 179 BSK StPO-WIPRÄCHTIGER, Art. 4 N 32; RIKLIN, Art. 4 N 11. 36 fahren durchzuführen hat oder ob es einzustellen ist, sind ausdrücklich unzulässig180. Die fachliche und damit auch die inhaltliche Aufsicht erfolgt allein über das Rechtsmittelverfah- ren, wobei das Beschwerdeverfahren eine besondere Stellung einnimmt181. Diese Grundsätze gelten insbesondere auch im Hinblick auf Art. 4 Abs. 2 StPO. ee) Fazit Die kurze Übersicht über die geltenden Regeln und Prinzipien der StPO, welche allesamt im Grundsatz der Gewaltenteilung kulminieren, führt vor Augen, dass die per se-Gewährung von vollen Parteirechten i.S. der Privatklägerschaft an Behörden, die von einer Straftat tangiert werden, in der Tat in vielerlei Hinsicht problematisch ist. In Bereichen, in denen die entspre- chende Behörde mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet ist und somit hoheitlich wirkt, führt die Stellung als Privatkläger dazu, dass eine Behörde die Entscheide der Staatsanwaltschaft einer Kontrolle unterzieht, insbesondere was die Einhaltung des Legalitätsprinzips anbelangt, die gesetzlich nicht vorgesehen ist: weder sind diese Verwaltungsträger von Gesetzes wegen dazu legitimiert, generell die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft zu beaufsichtigen, noch steht es ihnen in der Regel zu, in strafrechtlicher Hinsicht über den Schutz kollektiver Rechtsgüter zu wachen. Dies ist einzig Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Sie allein wahrt von Gesetzes wegen die öffentlichen Interessen an der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und an der strafrechtlichen Aburteilung des mutmasslichen Straftäters, und zwar unter Einhaltung der ihr vom Gesetzgeber auferlegten Regeln und Pflichten, denen der Verwaltungsträger des Ge- meinwesens als Privatkläger selbstredend nicht, resp. nicht in gleichem Masse unterworfen ist182. Anders zu entscheiden würde bedeuten, dass der Verwaltungsträger seine Zuständig- keit, seinen Einfluss und damit seine Machtsphäre über die Figur der Privatklägerschaft in einen fremden Zuständigkeitsbereich – nämlich denjenigen der Staatsanwaltschaft – auswei- tet, was von der verfassungsmässigen Ordnung so nicht vorgesehen ist und ihm daher aus staatsrechtlichen und rechtsstaatlichen Gründen auch nicht ohne weiteres gewährt werden darf. Darin ist nämlich die Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung zu sehen: ein Verwaltungsträger, der Einfluss nimmt auf die von Gesetzes wegen unabhängige Staatsan- waltschaft, obwohl ihm eine derartige Einmischung aufgrund der verfassungsmässigen und gesetzlichen staatlichen Kompetenzordnung nicht zusteht, um öffentliche Interessen (Legali- 180 Botsch. S. 1129: „Die Bestimmung stellt klar, dass es um die Unabhängigkeit in der Rechtsanwendung geht. Damit sind Eingriffe politischer Behörden in die konkrete Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft unbedingt ausgeschlossen“; BSK StPO-USTER, Art. 15; StPO-WOHLERS, Art. 4 N 21 ff. mit weiteren Be- merkungen; RIKLIN, Art. 4 N 13; OBERHOLZER N 111. 181 BSK StPO-USTER, Art. 16; OBERHOLZER N 112. 182 Dazu sogleich auch unter Ziff. IV. 4. c); vgl. auch CAPUS, S. 424 f. 37 tätsprinzip) durchzusetzen, für deren Durchsetzung er ebenfalls nicht zuständig ist, sondern einzig die Staatsanwaltschaft. Auch vor dem Hintergrund der Einhaltung des Gewaltenteilungsgrundsatzes macht die in Ziff. IV. 2. und 3. dargelegte Auslegeordnung somit Sinn: Soweit der Staat resp. seine Ver- waltungsträger hoheitlich und somit ausschliesslich im öffentlichen Interesse, in Ausübung der ihnen auferlegten staatlichen Pflichten, tätig sind und dabei von einer Straftat betroffen werden, sind sie nicht Träger des betroffenen Rechtsguts, damit nicht geschädigt i.S. d. StPO und können daher keine Privatklägerstellung einnehmen. Sie können in dieser Situation einzig als Anzeigeerstatter fungieren und den Strafverfolgungsbehörden Handlungen, welche sie für strafbar erachten, zur Kenntnis bringen. Die Wahrung der öffentlichen Interessen im Hinblick auf das Strafverfahren ist hier ausschliessliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft. In staatsrechtlicher Hinsicht, insbesondere was die Gewaltenteilung anbelangt, unproblema- tisch und ebenfalls in Einklang mit der hier vertretenen Lösung steht die Zusprechung der Stellung der Privatklägerschaft an Verwaltungsträger, soweit sie im nicht-hoheitlichen, privat- rechtlichen Bereich von einer Straftat betroffen sind. Hier wird gerade nicht ein verfassungs- mässig und gesetzlich abgesteckter Kompetenzbereich erweitert. Es geht in derartigen Kons- tellationen also nicht um eine Machtausdehnung im Sinne einer Machtakkumulation. Der Verwaltungsträger ist vielmehr in Individualrechten betroffen, die denjenigen eines Bürgers in der gleichen Situation entsprechen. Der Verwaltungsträger ist somit in der Tat „wie ein Priva- ter“ betroffen, weshalb ihm für die Wahrung seiner „privaten“ Interessen auch die Parteirech- te i.S.v. Art. 118 StPO wie einem Privaten zustehen. ff) Ausnahme: Gewährung einer Parteistellung sui generis aufgrund einer spezifischen gesetzlichen Grundlage Soweit in Anwendung von Art. 104 Abs. 2 StPO eine gesetzliche Regelung weiteren Behör- den Parteirechte (volle oder beschränkte) einräumt, erscheint dies im Hinblick auf den Grund- satz der Gewaltenteilung weniger problematisch. Immerhin besteht eine ausdrückliche Rege- lung in einem Gesetz im formellen Sinn, welche für den einzelnen Bürger klar, eindeutig und nachvollziehbar ist. Insofern ist die Einmischung derartig legitimierter Behörden in das Straf- verfahren nicht willkürlich und kann nicht unmittelbar als Eingriff in die Gewaltenteilung gewertet werden. Trotzdem verbleibt in Anbetracht des hoheitlichen Hintergrunds der behörd- lichen Tätigkeit eine faktische Ausdehnung der ursprünglich festgelegten Kompetenzordnung 38 – der eigentlichen Machtausübungssphären –, die bezüglich Kontrolle der Staatsanwaltschaft dennoch problematisch und nicht gerechtfertigt erscheint. Dies insbesondere in Anbetracht des Umstandes, dass die Begründung für die Einräumung von Parteirechten kraft Gesetz letzt- lich alles andere als überzeugend ist183. c) Problematik Nr. 3: Mögliche Verletzung von Verfahrensgarantien durch den Verwaltungsträger in seinem eigenen Verfahren Eine weitere interessante Frage, der es sich nachzugehen lohnt, hat das Kantonsgericht St. Gallen im Entscheid ZS.2014.11 vom 12.08.2014 aufgeworfen: Führt die Zulassung des Ver- waltungsträgers (im konkreten Fall die SVA St. Gallen) als Privatkläger oder Partei dazu, dass dessen Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit in seinem Verwal- tungsverfahren in Frage gestellt ist184? aa) Anspruch auf Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit im Verwal- tungsverfahren (Art. 29/30 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK) Art. 29 Abs. 1 BV garantiert den Bürgern den Anspruch auf gleiche und gerechte Behand- lung. Die Garantie eines gerechten Verfahrens umfasst dabei eine Reihe von Teilgehalten, unter welche auch der Anspruch auf richtige Zusammensetzung der Entscheidbehörde zu zäh- len ist185. Neben der Zuständigkeit verlangt Art. 29 Abs. 1 BV in diesem Zusammenhang auch ein bestimmtes Mass an Unparteilichkeit, Unbefangenheit und Unvoreingenommenheit der Entscheidbehörde186. Auch Art. 30 Abs. 1 BV schreibt für das gerichtliche Verfahren einen von anderen Staatsge- walten unabhängigen Richter vor, welcher unparteiisch, unbefangen und unvoreingenommen zu sein hat. Damit sollen sachfremde Einflüsse auf die richterliche Entscheidfindung ausge- schlossen und das Vertrauen in die Justiz als echte Mittlerin sichergestellt werden187. Der Ausschluss sachfremder Einflüsse bestimmt sich danach, ob konkrete Gründe eine Beein- trächtigung der richterlichen Unbefangenheit möglich erscheinen lassen und wie diese zu be- werten sind188. 183 Dazu ausführlich vorne Ziff. II. 1. c) bb). 184 Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014, Erw. 3 c), 2. Abschnitt. 185 SGK-STEINMANN, Art. 29 N 34. 186 SGK-STEINMANN, Art. 29 N 35; HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, N 1668 m.w.H.; TSCHANNEN/ZIMMERLI/ MÜLLER, S. 98. 187 SGK-STEINMANN, Art. 30 N 16. 188 SGK-STEINMANN, Art. 30 N 16. 39 Trotz des gemeinsamen Grundgedankens können die Anforderungen von Art. 30 Abs. 1 BV nicht einfach unbesehen auf Art. 29 BV übertragen werden. Verwaltungsbehörden sind nicht, wie ein Richter, nur zur neutralen Rechtsanwendung oder Streitentscheidung berufen, sondern erfüllen auch bestimmte öffentliche Aufgaben und nehmen dabei ihre Interessen wahr189. Er- forderliche sind Differenzierungen aufgrund konkreter verfahrensmässiger und gesetzlich vorgesehener Konstellationen, unter Berücksichtigung der Funktion und Organisation des betroffenen Verwaltungsträgers190. Dabei ist nicht nur auf formale Kriterien, sondern auf den materiellen Anspruch auf ein gerechtes Verfahren an sich abzustellen. Die Unvoreingenom- menheit der Entscheidbehörde ist namentlich dann in Frage gestellt, wenn objektive Umstän- de glaubhaft gemacht werden, die den Anschein des Misstrauens in Behördenmitglieder be- gründen191. Gemäss SCHINDLER erscheint es insbesondere problematisch, wenn sich Behör- denmitglieder zu Sachverhalts- oder Rechtsfragen eines Verfahrens in einer Weise äussern, dass ein unbefangener Entscheid nicht mehr möglich erscheint. Dies ist dann der Fall, wenn eine Meinungsäusserung inhaltlich und zeitlich einen hinreichend engen Zusammenhang zum Verfahren aufweist und einen gewissen Grad von Bestimmtheit erlangt192. Auch das Bundesgericht erachtet in ständiger Rechtsprechung gewisse Verwaltungsträger explizit als zur Objektivität und Neutralität verpflichtet193 und als an die Grundsätze einer rechtsstaatlichen Verwaltung gebundene Organe des Gesetzesvollzugs194 . Dies zumindest, soweit in der Sache noch kein Beschwerdeverfahren angehoben ist, sich das Verwaltungsver- fahren mitunter also noch in der Phase des nichtstreitigen Administrativverfahrens befindet. Für die vorliegende Untersuchung ist bezeichnend, dass strafbare Handlungen in aller Regel noch im nichtstreitigen Verwaltungsverfahren auftreten, bzw. entdeckt werden, in einer Phase also, in welcher der Verwaltungsträger, der von der Straftat tangiert wird, in seinem eigenen Verfahren verpflichtet ist, die aufgezeigten Verfahrensgarantien zu wahren und entsprechend sachlich und unvoreingenommen zu agieren. 189 BGer vom 16. Juli 2001, 1P.208/2001, Erw. 3b; BGE 125 I 209, Erw. 8a; BGE 125 I 119, Erw. 3d. 190 BGE 137 II 431, Erw. 5.2 m.w.H.; BGer vom 16. Juli 2001, 1P.208/2001, Erw. 3b. 191 SGK-STEINMANN, Art. 29 N 35. 192 SCHINDLER-Befangenheit, S. 131 f. 193 BGE 114 V 228, Erw. 5.a) und c) für die IV. 194 BGer vom 4. März 2009, 8C_845/2008, Erw. 3.1, für die IV-Stelle; BGE 104 V 209, Erw. c, für die SUVA. 40 bb) Konsequenzen bei einer Konstituierung des Verwaltungsträgers als Partei, insbesonde- re als Privatkläger, im Strafverfahren Die Zulassung eines hoheitlich tätigen Verwaltungsträgers als Partei, insbesondere als Privat- kläger, birgt vor dem aufgezeigten Hintergrund im Hinblick auf die einzuhaltenden Verfah- rensgarantien offensichtliche Gefahren: Führt man sich vor Augen, dass in solchen Konstella- tionen gerade bei der Privatklägerschaft eine Zivilklage mangels privatrechtlichen Anspruchs ohnehin nicht zur Verfügung steht, verbliebe noch die Strafklage. Der Verwaltungsträger, der in seinem eigenen, (noch) nichtstreitigen Verwaltungsverfahren von Gesetzes wegen gegen- über dem betroffenen Bürger objektiv, unvoreingenommen und neutral aufzutreten hat, würde also im mit seinem Verwaltungsverfahren unmittelbar in Zusammenhang stehenden Strafver- fahren die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung desselben Bürgers verlangen. Ein sol- cher Auftritt ist wohl zu Recht nicht mehr als mit einer sachlichen und unvoreingenommenen Verwaltungstätigkeit vereinbar und müsste in der Konsequenz als Verletzung des verfas- sungs- und konventionsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf Unabhängigkeit und Unpar- teilichkeit gewertet werden195. Auch in Bezug auf Parteirechte, welche gewissen Behörden in Anwendung von Art. 104 Abs. 2 StPO durch das kantonale Recht (oder Bundesrecht) eingeräumt werden, stellen sich diesbe- züglich grundsätzlich dieselben Fragen. Selbstverständlich kommt es zunächst darauf an, in welchem Umfang die Parteistellung überhaupt gewährt wird. Beschränken sich die einge- räumten Parteirechte z.B. lediglich auf das Recht zur Akteneinsicht, erscheint dies kaum prob- lematisch im Hinblick auf die Einhaltung der Verfahrensgarantien. Anders jedoch, wenn volle Parteirechte eingeräumt werden: in einer solchen Konstellation bleibt der Verwaltungsträger m.E. nicht mehr neutral und unvoreingenommen, sondern er ergreift im wahrsten Sinne des Wortes "Partei" und verletzt dadurch grundsätzlich ebenfalls die verfassungs- und konventi- onsrechtlichen Verfahrensgarantien in seinem Verwaltungsverfahren. Allerdings fällt ins Ge- wicht, dass die Beteiligung als Partei vom Gesetzgeber sowohl auf Stufe StPO als im kantona- len Recht in Kenntnis der geltenden verfassungsmässigen Regeln so bestimmt wurde und der Verwaltungsträger sich danach zu richten hat. Es ist mitunter gerade keine gewillkürte Partei- nahme, sondern eine gesetzlich vorgesehene. Man könnte sagen, dass der Gesetzgeber eine mögliche Verletzung von Verfahrensgarantien somit bewusst in Kauf genommen hat. 195 Vgl. dazu Kantonsgericht St. Gallen, ZS.2014.11 vom 12.08.2014, Erw. 3 c), 2. Abschnitt; in diesem Ent- scheid wird die nicht von der Hand zu weisende Problematik anhand der Prüfung und Abklärung des Rück- forderungsanspruchs von allenfalls zu Unrecht ausgerichteten Rentenleistungen, welcher durch die SVA St. Gallen im Verwaltungsverfahren vorzunehmen ist, aufgezeigt. 41 Gänzlich unproblematisch präsentiert sich die Beteiligung des Verwaltungsträgers als Partei im nicht hoheitlichen Bereich, also überall dort, wo der Staat privatrechtlich in Erscheinung tritt. In diesen Konstellationen bleibt mangels hoheitlicher Verwaltungsverfahren kein Raum für die Anwendung verfassungsmässiger Verfahrensgarantien. V. Zusammenfassende Schlussfolgerungen Die vorliegende Untersuchung führt zu folgenden Schlusserkenntnissen: 1. Soweit der Staat, resp. die Verwaltungsträger des Gemeinwesens in Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeit von einer Straftat tangiert werden, die Straftat also den ihnen zu- gewiesenen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich betrifft, bleibt kein Raum für eine Beteiligung am Strafverfahren in Form der Privatklägerschaft: Der Staat ist in diesen Fällen nicht Träger des geschützten Rechtsguts und entsprechend nicht geschädigt i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO. Er hat sich entsprechend auf die Rolle des Anzeigeerstatters zu beschränken, während die öffentlichen Interessen an der Strafverfolgung und Verurtei- lung der beschuldigten Person von der Staatsanwaltschaft gewahrt werden. 2. Überall dort, wo der Staat, resp. seine Verwaltungsträger nicht hoheitlich handeln, son- dern als Privatsubjekte auftreten und entsprechend auf gleicher Ebene verkehren wie die Privaten, kann der Staat auch wie die Privaten von einer Straftat betroffen sein. In die- sen Konstellationen ist der Staat, gleich wie die Privaten, Träger des geschützten Rechtsguts und erfüllt bei entsprechender Verletzung oder Gefährdung die Geschä- digteneigenschaft. Er kann sich in diesen Fällen somit als Privatkläger – Straf- und/oder Zivilkläger – konstituieren und am Strafverfahren teilnehmen. 3. Soweit in Anwendung von Art. 104 Abs. 2 StPO kantonale oder bundesrechtliche Ge- setzesbestimmungen bestimmten Behörden, welche öffentliche Interessen zu wahren haben, ausdrücklich (volle oder beschränkte) Parteirechte einräumen, kommt solchen Behörden auch im hoheitlichen Bereich eine Parteistellung sui generis zu. 42 Erklärung: Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig ohne Mithil- fe Dritter verfasst habe und in der Arbeit alle verwendeten Quellen angegeben habe. Ich neh- me zur Kenntnis, dass im Falle von Plagiaten auf Note 1 erkannt werden kann. Gossau, 12. August 2015 ………………………………………….. lic.iur. Simone Brandenberger

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    Erstellungsdatum: 18.08.2016

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    Bachelorarbeit061011DEF Die ausserparlamentarischen Kommissionen – ein Kernstück der Konkordanzdemokratie? Bachelorarbeit zur Erlangung des Bachelorgrades der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern vorgelegt von Odermatt Stefanie von Dallenwil/ NW und Luzern Eingereicht am: 6. Oktober 2011 Gutachter: Prof. Dr. Andreas Balthasar Abstract ! Die vorliegende Arbeit untersucht die Zusammensetzung der ausserparla- mentarischen Kommissionen, welche im Zeitraum 2008-2011 gewählt wor- den sind. Die daraus resultierenden Befunde werden mit jenen Angaben über die Zusammensetzung dieser Gremien von Germann (1981) für die Periode 1970-1977 verglichen. Es kann aufgezeigt werden, dass die veränderten zunehmend konkurrenz- demokratischen Rahmenbedingungen der politischen Ebene, wie die sinken- de Parteienzahl oder die stärkere parteipolitische Polarisierung, keinen Ein- fluss auf die Logik der Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen haben. So zeigt der Vergleich der beiden Untersuchungszeit- räume, dass sich die ausserparlamentarischen Kommissionen in den letzten 30 Jahren stärker nach konsensdemokratisch Regeln zusammensetzen. Inhaltsverzeichnis 1.#Einleitung#...................................................................................................................................#4! 2.#Theoretischer#Teil#...................................................................................................................#6! 2.1#Ausserparlamentarische#Kommissionen#..................................................................#6! 2.1.1!Rechtliche!Neuregelung!der!ausserparlamentarischen!Kommissionen!2006!.............!10! 2.1.2!Zusammensetzung!der!ausserparlamentarischen!Kommissionen!...................................!12! 2.2#Demokratiemodelle#.........................................................................................................#14! 2.2.1!Das!Konsensdemokratiemodell!nach!Lijphart!...........................................................................!16! 2.2.2!Das!Demokratiemodell!der!Schweiz!...............................................................................................!19! 2.2.2.1!Vom!MehrheitsE!zum!Konkordanzdemokratischen!Modell!..........................................!20! 2.2.2.4!Die!Konkordanzdemokratie!........................................................................................................!22! 2.2.2.3!Die!Konkordanz!der!Schweiz!–!ein!Modellfall!der!Konsensdemokratie!oder!auf! dem!Weg!zu!einem!konkurrenzdemokratischen!Modell?!............................................................!24! 2.3#Die#veränderte#Zusammensetzung#der#ausserparlamentarischen# Kommissionen#als#Ausdruck#der#sich#wandelnden#Demokratiestrukturen#der# Schweiz#......................................................................................................................................#33! 2.3.1!Die!Hypothesen!im!Überblick!............................................................................................................!39! 3.#Empirischer#Teil#...................................................................................................................#39! 3.1#Methodische#Vorgehensweise#....................................................................................#40! 3.2#Die#Kategorien#.................................................................................................................#42! 4.#Interpretation#der#Ergebnisse#.........................................................................................#43! 4.1#Die#Zusammensetzung#der#ausserparlamentarischen#Kommissionen#der# Amtsperiode#von#....................................................................................................................#43! 2008K2011#im#Vergleich#mit#derjenigen#in#der#Amtszeit#von#1970K1977#..........#43! 4.1.1!Parteipolitische!Zugehörigkeit!..........................................................................................................!44! 4.1.2!Bundesversammlungsmitglieder!.....................................................................................................!44! 4.1.3!Proportionale!Vertretung!der!relevanten!Bevölkerungsgruppen!.....................................!45! 4.1.4!Interessenvertretung!.............................................................................................................................!49! 4.1.5!Vertreter!der!Kantone!...........................................................................................................................!51! 4.1.6!Verteilung!des!StändeEund!Nationalrates!....................................................................................!52! 4.1.7!SNBEVertreter!...........................................................................................................................................!53! 5.#Methodenkritik#.....................................................................................................................#53! 6.#Fazit/#Schlussteil#..................................................................................................................#54! Literaturverzeichnis:#...............................................................................................................#57! Tabellenverzeichnis#.................................................................................................................#59! Anhang#1#......................................................................................................................................#61! Anhang#2#......................................................................................................................................#64! Anhang#3#......................................................................................................................................#68! 4 1. Einleitung Seit der Rücktrittsankündigung von Bundesrätin Micheline Calmey-Rey do- miniert der Dauerbrenner Konkordanz die öffentliche Politikdiskussion. SVP Exponenten werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass sie - soll die Kon- kordanz gewahrt bleiben - Anspruch auf einen weiteren Bundesratssitz ha- ben. Somit ist in der öffentlichen Meinung oftmals die Ansicht verbreitet, dass Konkordanz ausschliesslich als Synonym für die Vertretung der vier grössten Parteien in der Regierung stehe. Es wird vermittelt, dass die Konkordanz leicht zu ändern, oder gar abzulegen ist. In Tat und Wahrheit umfasst dieser Begriff aber weit mehr als eine spezifische Regel zur Zusammensetzung des Bundesrates und bezeichnet feste Grundstrukturen und Funktionsabläufe des schweizerischen Politiksystems (Linder 2005: 301). Aber auch in der ver- tieften Diskussion über das politische System der Schweiz häuft sich die Zahl der Politikbeobachter, welche das Ende der Konkordanz prophezeien. So wird angefügt, dass der Aufstieg der SVP zur stärksten Partei des Landes und die damit einhergehende Schwächung der bürgerlichen Mitte die Partei- enlandschaft der Schweiz nachhaltig verändert habe (Linder 2009: 2). Die zunehmende Polarisierung zwischen dem rechten und dem linksgrünen La- ger haben weiter zu einer Verhärtung des politischen Stils geführt. Es er- weckt den Eindruck, dass die politischen Gemeinsamkeiten der Parteien im Schwinden begriffen sind und zunehmend konkurrenzbetonende Rahmen- bedingungen vorherrschen (ebd.). In dieser Entwicklung sehen manche den Verlust der alten Kultur der Konkordanz. Doch wie bereits zu Beginn gesagt, beschreibt die Konkordanzdemokratie nicht nur ein eindimensionales Kon- strukt, sondern umfasst spezielle Institutionen und Funktionsabläufe im Ent- scheidungsprozess (Linder 2005: 301). Diese Elemente, wie beispielsweise der Bikameralismus, die politische Kultur des Minderheitenschutzes oder auch das Vernehmlassungsverfahren, unterscheidet das schweizerische Konkordanzsystem von einer Mehrheitsdemokratie. Wird nun vom Ende der Konkordanz gesprochen bedarf es vorerst eines Blickes auf diese Grund- strukturen des Systems. Es stellt sich dabei die Frage, ob sich diese in ihrer Logik aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen gewandelt haben? In der vorliegenden Arbeit soll eben dieser Aspekt beleuchtet werden. Konk- ret liegt der Fokus auf einem Kernstück der Konkordanzdemokratie - den 5 ausserparlamentarischen Kommissionen. Es gilt dabei folgende Fragestel- lung zu beantworten: Ist die veränderte Zusammensetzung der ausserparla- mentarischen Kommissionen von der Amtsperiode 1970-1977 zu jener von 2008-2011 ein Hinweis darauf, dass die Funktionslogik dieser Gremien mehrheitsdemokratischen Regeln folgt? Folgende Vorgehensweise soll die der Arbeit zugrunde liegende Fragestel- lung klären: Im ersten Kapitel wird durch die Vorstellung der Institution der ausserparlamentarischen Kommissionen sowie durch die Erläuterung des Konzeptes der Konsensdemokratie nach Lijphart eine erste theoretische Grundlage geschaffen. Ebenfalls im ersten Abschnitt findet die Verortung des schweizerischen Politiksystems der Konkordanz Platz. Dieses Kapitel wird durch die Erarbeitung von Hypothesen über mögliche Veränderungsszenari- en bezüglich Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissio- nen von der Periode 1970-1977 zum Zeitabschnitt 2008-2011 abgeschlos- sen. Diese Hypothesen werden auf der Grundlage des Konzeptes nach Lijphart, welches Merkmale zur Unterscheidung von Mehrheits- und Kon- sensdemokratien bereitstellt, formuliert. Die Verifikation beziehungsweise die Falsifikation dieser Annahmen lässt folglich direkte RückschIüsse auf die Funktionslogik dieser Gremien zu. Im darauffolgenden Kapitel wird dann die methodische Vorgehensweise zur Testung der Hypothesen vorgestellt. Im anschliessenden vierten Kapitel werden die Ergebnisse der Untersuchung in tabellarischer Form dargestellt und diskutiert. Bevor die vorliegende Arbeit in Kapitel sechs durch das Fazit abgerundet wird, erfolgt die Methodenkritik in Kapitel fünf. Die Institution der ausserparlamentarischen Kommissionen hat in der For- schung bis anhin wenig Raum eingenommen. Die letzte und zugleich erste eingehende Studie dieser Gremien liegt über 30 Jahre zurück und stammt von Raimund E. Germann. In den letzten Jahren haben sich denn einige ein- schneidende Entwicklungen, die das Kommissionswesen betreffen, ergeben. Dennoch hat sich die Forschung diesem Thema nicht eingehender gewid- met. Diese Lücke soll mit der vorliegenden Arbeit angegangen werden. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird eine geschlechterspezifische Differenzierung, wie zum Beispiel die Teilnehmer/Innen verzichtet. Entspre- chende Begriffe gelten ausdrücklich für beide Geschlechter. 6 2. Theoretischer Teil In diesem Kapitel wird in einem ersten Schritt die Institution der ausserparla- mentarischen Kommissionen vorgestellt, welche ein Kernstück der Schwei- zer Konkordanzdemokratie darstellt. Weiter findet sowohl das Meta-Konzept der «consociational democracy» von Arend Lijphart (1984) als auch das schweizerische Konkordanzsystem, welches ein spezifischer Fall der erstge- nannten Theorie darstellt, Vorstellung. 2.1 Ausserparlamentarische Kommissionen Die ausserparlamentarischen Kommissionen sind ein Gremium von nicht- staatlichen Akteuren und bilden nebst den formellen Verfassungsorganen von Regierung, Parlament und Volk eine Arena, in welcher Kantone, Partei- en, Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen ihren Einfluss geltend machen können (Linder 2005: 305). Ihre Aufgabe liegt darin den Bundesrat und die Bundesverwaltung falls nötig, um Expertenwissen zu er- gänzen1- sie werden somit formell der Exekutive zugeordnet (Germann 1981: 71). Weiter sollen in den ausserparlamentarischen Kommissionen die wich- tigsten Gruppierungen und Kreise des Landes vertreten sein. Sie sind folglich auch ein zentrales Instrument, um verschiedene Interessengruppen aus Poli- tik, Wirtschaft und Gesellschaft in die Entscheidungsfindung einzubinden. Sie dienen der ersten Konsensfindung unter den für den Entschluss relevanten Akteuren. Die ausserparlamentarischen Kommissionen haben ihre rechtli- chen Grundlagen seit dem 20. März 2008 in den Artikeln 57a ff. des Regie- rungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vom 21. März 19972 sowie in den Artikeln 8a ff. der Regierungs- und Verwaltungsorganisations- verordnung (RVOV) vom 25. November 19983. In Artikel 57a des RVOG wird denn ihr Zweck wie folgt beschrieben: «Ausserparlamentarische Kommissio- nen beraten den Bundesrat und die Bundesverwaltung ständig bei der Wahr- nehmung ihrer Aufgaben. Sie treffen Entscheide, soweit sie durch ein Bun- desgesetz dazu ermächtigt werden». 1Artikel:«Ausserparlamentarische Kommissionen» , online in: http://www.admin.ch/dokumentation/gesetz/ko/index.html?lang=de [20.8.2011]. 2SR 172.010. 3SR 172.010.1. 7 Diesem Artikel kann entnommen werden, dass ausserparlamentarische Kommissionen einen ständigen Charakter aufweisen und eine beratende Funktion haben, aber auch dazu befugt sein können verbindliche Entschlüs- se zu treffen. In der Tat divergiert ihr Auftrag von Kommission zu Kommissi- on (Germann 1998: 90). Einige dieser Gremien entwerfen beispielsweise Verfassungsrevisionen, Gesetze und Verordnungen und nehmen demnach gesetzgeberische Funktionen wahr. Eine Vielzahl der Kommissionen be- schäftigt sich mit der Überwachung, Kontrolle oder gar Realisierung öffentli- cher Politiken. Andere wiederum sind auch mit Planungsarbeiten betraut (ebd.). Die RVOV unterteilt die verschiedenen Kommissionstypen in zwei Gruppen: zum Einen in Verwaltungskommissionen und zum Anderen in Be- hördenkommissionen. Erstere übernehmen beratende und vorbereitende Funktionen, letztere sind mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (ebd.). Die beschriebenen Funktionen dieser Gremien weisen daraufhin, dass die ausserparlamentarischen Kom- missionen sehr früh auf den Gesetzgebungsprozess einwirken. Sie sind in der ersten grossen Etappe des politischen Entscheidungsprozesses beim Bund – in der vorparlamentarischen Phase – situiert (Linder 2005: 307). Ge- langt also eine Forderung in den Gesetzgebungskanal des Bundes, werden die ausserparlamentarischen Kommissionen mit der Weiterentwicklung des Gesetzes beauftragt. Dies jedoch meist erst nachdem zuvor Grundlagen o- der Vorprojekte verwaltungsintern erarbeitet worden sind (Linder 2005: 305). Bei Betrachtung des gesamten politischen Entscheidungsprozesses – von Anstossung einer Neuerung bis zu deren Umsetzung – wirken nebst den be- schriebenen Gremien zahlreiche weitere Entscheidungsträger mit. Es wird danach gestrebt, die zunächst recht diffusen Interessen auf einen gemein- samen Nenner zu bringen (Möckli 2007b: 92). Eine Befragung der am Ent- scheidungsprozess beteiligten Personen durch Kriesi (1980: 588) hat hervor- gebracht, dass die Expertenkommissionen dabei eine wichtige Rolle spielen. So zeigt er auf, dass die Kompromissfindung – die Ermittlung des gemein- samen Nenners – in den ausserparlamentarischen Kommissionen verortet ist. Die weiteren Stufen des Entscheidungsprozesses dienen gemäss der Untersuchung nur noch der Feinmechanik. Auch Möckli (2007b: 96) unter- streicht die Relevanz dieser Gremien, indem er anfügt, dass die frühe Mög- lichkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen in die Lösungsfindung 8 einzugreifen, mit einer gewissen Macht verbunden ist. Er postuliert: «Je frü- her man bei einem Entscheidungsprozess mit dabei ist, desto stärker der Einfluss.» Kriesi kann in seiner Studie somit aufzeigen, dass der oftmals wenig promi- nenten Institution, der ausserparlamentarischen Kommission, im Entschei- dungsprozess eine wichtige Rolle zukommt. Weiter kommt bei der Untersu- chung zu Tage, dass in diesen Gremien intensiv und erfolgreich auf die Ge- setzgebung eingewirkt und das Ziel einer Kompromisslösung angestrebt wird. Hierbei gilt es anzumerken, dass die ausserparlamentarische Kommis- sion keine festgesetzte Instanz des Lösungsfindungsprozesses der Schweiz darstellt. Sie muss demnach nicht zwingend eingesetzt werden (vgl. Linder 2005, Möckli 2007b). Gemäss nachfolgendem Artikel RVOG müssen folgen- de Voraussetzungen alternativ erfüllt sein, damit eine Expertenkommission einberufen werden kann: Art. 57b Voraussetzungen Ausserparlamentarische Kommissionen können eingesetzt werden, wenn die Aufgabenerfüllung: 1 besonderes Fachwissen erfordert, das in der Bundesverwaltung nicht vor handen ist; 2 den frühzeitigen Einbezug der Kantone oder weiterer interessierter Kreise verlangt; oder 3 durch eine nicht weisungsgebundene Einheit der dezentralen Bundesver- waltung erfolgen soll. Wenn die Aufgabe folglich – und dies wird in Artikel 57c Abs. 1 RVOG erläu- tert – zufriedenstellend durch eine Einheit der zentralen Bundesverwaltung oder einer ausserhalb der Bundesverwaltung stehenden Organisation oder Person erfüllt werden kann, soll auf die Einsetzung einer ausserparlamenta- rischen Kommission verzichtet werden. In Artikel 57c Abs. 2 und 3 RVOG wird verlangt, dass künftig keine departe- mentalen Gremien mehr bestehen dürfen. Das heisst, dass alle ausserpar- lamentarischen Kommissionen vom Bundesrat für jeweils vier Jahre einge- setzt werden. Hierbei zeigt sich eine starke Veränderung zur Reglementie- rung dieser Gremien in den 1980er Jahren. Denn während Germann (1998: 9 98) klar festhält, dass die Einsetzung von ausserparlamentarischen Kommis- sionen verstärkt von Departementsvorstehern vorgenommen worden ist, wird dies für die kommende Amtsperiode ab dem 1. Januar 2012 aufgrund der Neuregelung nicht mehr möglich sein4. Hingegen ist es nach wie vor so, wie auch Germann (ebd.) festhält, dass der Bundesrat die Experten nicht eigen- ständig aussucht. Frau Sarah Schlosser, Mitarbeiterin Sektion Recht der Bundeskanzlei, teilt in einem Kurzgespräch mit, dass die Experten meist von den Sekretariaten der ausserparlamentarischen Kommissionen, oder den zuständigen Departementen vorgeschlagen werden. In einigen Fällen be- gnügen sich diese Stellen damit ein sogenanntes institutionelles Mandat zu sprechen. Eine private oder öffentliche Organisation wird dann zur Teilnahme in einer ausserparlamentarischen Kommission eingeladen. Die Person wel- che das Mandat übernimmt, wird schliesslich von der jeweiligen Organisation bestimmt (Angaben S. Schlosser). Die offizielle Wahl der Mitglieder wird hin- gegen vom Bundesrat vollzogen. Die Kommissionsbestellung richtet sich gemäss Germann nach keinen star- ren Regeln und die fachliche Qualifikation der Experten wird nicht nach ein- heitlichen Kriterien geprüft (Germann 1981: 43). Germann hält fest, dass bei der Neubestellung dieser Gremien vor allem die Auswahl der Präsidenten relevant ist (ebd.: 104). Nebst dem Präsidium einer ausserparlamentarischen Kommission unterstreicht Germann weiter auch die Wichtigkeit der soge- nannten Multi-Experten. Diese Gruppe zeichnet sich dadurch aus, dass die ihr angehörenden Experten in mehreren Kommissionen gleichzeitig oder auch zeitlich versetzt Einsitz nehmen. Germann (ebd.) meint: «Leitung, Kon- trolle und Koordination sind Hauptfunktionen der Präsidenten und Multi- Experten. Bei den Multi-Experten kommen überdies wichtige politische Funk- tionen hinzu, jene des Bargaining, des Aushandelns von tragfähigen politi- schen Kompromissen. Zusammenfassend kann man sagen, dass Präsiden- ten und Multi-Experten die strategisch wichtigen Positionen belegen und als die eigentliche Funktionselite des Kommissionensystems angesehen werden dürfen.» Durch die Identifikation dieser zentralen Akteure innerhalb der aus- serparlamentarischen Kommissionen kann Germann bis zu einem gewissen Grad aufzeigen, dass Kompromisse innerhalb dieser Gremien unter anderem 4 Interne Mitteilung der Bundeskanzlei: siehe Anhang 2. 10 durch Kompensationsgeschäfte zwischen Multi-Experten zustande kommen. Diese Akteure, welche in verschiedenen Kommissionen auftreten und sich daher meist etwas besser kennen, verständigen sich dahingehend, dass der Eine dem Anderen bei einem Geschäft entgegenkommt, wenn dieser ihm im Gegenzug in einer anderen Kommission Zugeständnisse macht (ebd.: 114). Dieser Umstand gibt einen Einblick in die Funktionsweise der ausserparla- mentarischen Kommissionen, welche durch Experten des zu behandelnden Themas besetzt sind. Gemäss Papadopoulos (1997: 71) besteht dieser Wil- le, sich im Entscheidungsfindungsprozess auf das Wissen von Fachpersonen zu stützen aus zwei Gründen. Einerseits existiert ein Glaube daran, dass ei- ne Expertise eines Sachkundigen den Politikern hilft, komplexe Fragen und Aufgaben zu lösen. Andererseits sei es zudem so, dass die Expertenkom- missionen stark mit der Forderung verbunden sind, eine referendumsfeste Kompromisslösung zu finden. Ein Experte wirke aufgrund seines Wissens überaus tauglich, fähig und demnach auch gerecht (ebd.). Linder (2005: 305) sieht die Hauptaufgaben der Experten darin, den Lösungsfindungsprozess um externes Fachwissen zu ergänzen und erstmals im Gesetzgebungspro- zess relevante Akteure und repräsentative Positionen an einem Tisch zu vereinen und somit mögliche Konfliktlinien einer Vorlage frühzeitig zu Tage zu führen (ebd.). 2.1.1 Rechtliche Neuregelung der ausserparlamentarischen Kommissi- onen 2006 In den letzten Jahrzehnten haben zahlreiche Bemühungen stattgefunden, um mehr Durchschaubarkeit und Einheitlichkeit in das Kommissionswesen zu bringen. Dies zeigt sich eindrücklich in der gewandelten Definition der aus- serparlamentarischen Kommissionen sowie anhand der veränderten gesetz- lichen Regelungen dieser Gremien. In den 1980er Jahren sind die ausserparlamentarischen Kommissionen noch sehr vage in den «Richtlinien für die Bestellung, Arbeitsweise und Kontrolle von ausserparlamentarischen Kommissionen» vom 3. Juli 1974 normiert (Germann: 12). Der Begriff der ausserparlamentarischen Kommission wird damals gemäss Germann (ebd.) weit gefasst und beinhaltet sowohl ständige Kommissionen, das heisst Verwaltungs- und Behördenkommissionen, als auch nichtständige Kommissionen, sogenannte Ad-hoc Kommissionen. Die- 11 se Gremien sind sowohl von Ämtern und Departementen als auch dem Bun- desrat eingesetzt worden (ebd.: 43). Die Kommissionenverordnung vom 3. Juli 19965 bezieht sich auf die ausserparlamentarischen Kommissionen so- wie Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes. Diese Gremien zeichnen sich gemäss Artikel 2 und Artikel 4 der Kommissionenverordnung dadurch aus, dass sie die Regierung und die Verwaltung ständig oder nicht-ständig bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben unterstützen. Arbeitsgruppen, welche mehrheitlich aus Bundesverwaltungsmitarbeitern bestehen, fallen nicht unter diese Kategorie. Somit wird das Kommissionswesen bereits etwas stärker, jedoch nach wie vor vage, geregelt. Innerhalb der Verwaltungsreform 2005- 2007 hat der Bundesrat beschlossen die ausserparlamentarischen Kommis- sionen einer Überprüfung zu unterziehen6. In der Botschaft wird vermerkt, dass die bestehende Kommissionenverordnung den Anforderungen an eine genügende gesetzliche Grundlage nicht mehr ausreichend standhält. In Arti- kel 8a RVOV wird festgehalten, dass ausserparlamentarische Kommissionen nun entweder Behörden- oder Verwaltungskommissionen sind. Leitungsor- gane und die Vertretungen des Bundes werden in Artikel 8j der RVOV gere- gelt und künftig nicht mehr unter dem Begriff der ausserparlamentarischen Kommissionen gefasst. Die Ad-hoc Kommissionen fallen ebenfalls nicht mehr unter diese Kategorie und haben ihre rechtliche Grundlage in Art. 57 des RVOG. Mit der Neuregelung der ausserparlamentarischen Kommissionen wird fol- gendes Ziel verfolgt: «Kurzfristig soll die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes (Querschnittprojekt 9) reduziert und das Kom- missionswesen dadurch substantieller und effizienter gestaltet werden.»6 Zur Erfüllung dieses Vorsatzes sind in einem ersten Schritt am 5. Juli 2006 die Departemente beauftragt worden, die ausserparlamentarischen Kommissio- nen zu kontrollieren und deren Bestand um 30 Prozent zu senken (ebd.). Diese Forderung widerspiegelt sich in der verminderten Anzahl bestehender 5 vgl., online unter: http://www.humanrights.ch/upload/pdf/031106_komm172.31_de.pdf [20.8.2011]. 6 Botschaft vom 12. September 2007 über die Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen, BBl 2007 XXXXI 6641, S. 6642. 12 ausserparlamentarischer Kommissionen in der Regierungsperiode von 2008- 2011. In einem zweiten Schritt sind gesetzliche Anpassungen zur Regelung dieser Gremien durchgesetzt worden. Bis dahin hat sich die einzige gesetzliche Be- stimmung der ausserparlamentarischen Kommissionen in Artikel 57 Abs. 2 des RVOG befunden, worin festgehalten war, dass der Bundesrat für die Bestimmungen über Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben und Verfahren zu- ständig sei7. Das RVOG wird betreffend ausserparlamentarischer Kommissi- onen um folgende Bestimmungen ergänzt: der Zweck, die Voraussetzung zur Bildung, die Einsetzungskompetenz, die Pflicht zur periodischen Überprü- fung, der Grundsatz zur repräsentativen Zusammensetzung, die Pflicht zur Offenlegung der Interessenbindung, sowie die Offenlegung der Entschädi- gungen. Weniger wichtige Bestimmungen werden im Zuge der Neuregelung in die RVOV überführt. 2.1.2 Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen Das schweizerische Politiksystem verlangt, dass möglichst alle Gremien nach dem Prinzip der Proportionalisierung zusammengesetzt sind. Ferner soll es dort, wo es nicht über ein Wahlverfahren sichergestellt wird, freiwillige Befolgung finden (Klöti 2002: 164). Somit ist auch das Kommissionswesen, welchem generell ein sehr hoher politischer Stellenwert zukommt, dem Pos- tulat der Proportionalität unterworfen und verpflichtet (Germann 1981: 71). Germann meint diesbezüglich (ebd.): «Die Kommissionen sollen breiten Kreisen den Zugang zu den staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnen und sicherstellen, dass die gefundenen Lösungen den relevanten gesell- schaftlichen Interessen entsprechen, was ohne repräsentative Zusammen- setzung wohl kaum möglich ist.» Das RVOG regelt die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen im nachfolgenden Artikel wie folgt: Art. 57e Zusammensetzung 7 Botschaft vom 12. September 2007 über die Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen, BBl 2007 XXXXI 6641, S. 6649. 13 1 Die ausserparlamentarischen Kommissionen dürfen in der Regel nicht mehr als 15 Mitglieder umfassen. 2 Sie müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht, Sprache, Region, Alters- und Interessengruppen ausgewogen zusam- mengesetzt sein. 3 Angehörige der Bundesverwaltung dürfen nur in begründeten Einzelfällen als Mitglieder einer Kommission gewählt werden. Diesem Artikel lässt sich entnehmen, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen einer Mitgliederzahlbeschränkung unterliegen und sich die Zusammensetzung dieser Gremien entlang der darin genannten Kriterien ausgewogen zusammensetzen sollte. Interessant scheint, dass sich der zu- letzt genannte Aspekt der konkreten Zusammensetzung an der Art der wahr- zunehmenden Aufgabe einer ausserparlamentarischen Kommission orien- tiert. In der RVOV vom 25. November 1998 sind dann weitere, präzisere Regeln formuliert, welche die Zusammensetzung betreffen: Art. 8c Vertretung der Geschlechter 1 Frauen und Männer müssen in einer ausserparlamentarischen Kommis- sion mindestens mit je 30 Prozent vertreten sein. Längerfristig ist eine pa- ritätische Vertretung beider Geschlechter anzustreben. 2 Beträgt der Anteil der Frauen oder der Männer weniger als 30 Prozent, so verlangt die Bundeskanzlei vom zuständigen Departement eine schriftliche Begründung. Art. 8cbis 12 Vertretung der Sprachgemeinschaften 1 In den ausserparlamentarischen Kommissionen müssen nach Möglichkeit deutsch-, französisch- und italienischsprachige Personen vertreten sein. Eine Vertretung einer rätoromanischsprachigen Person ist anzustreben. 2 Sind Deutsch, Französisch und Italienisch nicht mit mindestens einer Per- son vertreten, so verlangt die Bundeskanzlei vom zuständigen Departe- ment eine schriftliche Begründung. 14 Art. 8d Überschreitung der gesetzlichen Höchstzahl an Mitgliedern 1 Eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstzahl an Mitgliedern ausser- parlamentarischer Kommissionen ist nur ausnahmsweise gestattet und begründungspflichtig. 2 Eine Überschreitung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn: a. mehrere Kommissionen zusammengelegt werden; b. eine ausgewogene Zusammensetzung nur mit einer höhere Mitgliederzahl möglich ist; c. wegen der Bedeutung des Politikbereiches, für den die Kommission zuständig ist, ein breiterer Einbezug verschiedener Interessen- standpunkte erforderlich ist. Gemäss den gesetzlichen Richtlinien muss bei der Zusammensetzung der Verwaltungskommissionen folglich auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Regionen und Sprachgruppen, der Geschlechter, der Alters- gruppen sowie der Interessengruppen geachtet werden. Weiter sollen im Normalfall keine Bundesverwaltungsmitarbeiter in den Expertenkommissio- nen Einsitz nehmen. Abschliessend kann zusammengefasst werden, dass die ausserparlamenta- rischen Kommissionen im schweizerischen System das auf Konsens und Ausgleich angelegt ist, eine zentrale Funktion übernehmen. Germann (1981: 10) meint denn auch: «Wie gross ihr Einfluss ist und ob er jenen von Parla- ment und Regierung überschatte, darüber flammt regelmässig die Debatte auf. Weitgehende Einigkeit besteht hingegen bei Politikern und wissenschaft- lichen Beobachtern, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen zum Kernstück des eidgenössischen politischen Systems gehören und eine zent- rale Bedeutung haben für das Funktionieren unserer Konkordanzdemokra- tie.» 2.2 Demokratiemodelle Gemäss der berühmten Gettysburg-Formel von Abraham Lincoln ist Demo- kratie «government of the people, by the people and for the people» (Nohlen und Schultze 2005: 129). Als demokratisch gilt ein Land folglich dann, wenn die Herrschaft aus dem Volk hervorgeht, durch das Volk und in seinem Inte- 15 resse ausgeübt wird (ebd.). Dieser Vorgabe wird weltweit in unterschiedlicher Art und Weise versucht gerecht zu werden. Aus diesem Grund existieren verschiedene Formen der Demokratie. Eine Möglichkeit, diese unterschiedlichen Volksherrschaftsmodelle zu spezi- fizieren, geschieht anhand des Spektrums wie majoritär beziehungsweise konsensorientiert ihre formalen Institutionen sind (Lijphart 1999: 1). Gemäss Arend Lijphart (ebd.) eröffnet sich dieser Majoritär-Konsens-Gegensatz be- reits in der Definition von Demokratie nach Lincoln. So erkennt er in den An- sprüchen «government by and for the people» folgendes Dilemma: «Who will do the governing and to whose interests should the government be responsi- ve when the people are in disagreement and have divergent preferences?» (ebd.). Er sieht die Herausforderung folglich in der Tatsache, dass das Volk eine heterogene Menschenmasse ist, woraus viele verschiedene Präferen- zen und Interessen hervorgehen. Daraus ergibt sich für ihn der missliche Umstand, dass das Ideal «government by and for the people» nie in seiner Gänze umgesetzt werden kann, da unter den Bürgern keine Einigkeit über ihre Präferenzen besteht. Die demokratischsten Antworten auf dieses Prob- lem sieht Lijphart in der Mehrheitsdemokratie und der Konsensdemokratie, welche in der vergleichenden Politikforschung als absolute Gegensätze be- trachtet werden (ebd.: 2). Die Mehrheitsdemokratie parlamentarischer Prägung und somit das System Großbritanniens, welches als Paradebeispiel dieses Staatsformtypus gilt, wird über Jahre hinweg als die höchst entwickeltste Demokratieform angese- hen (Powell 1982 zit. nach Vatter 2008: 4). Diesem Modell liegt die Logik zu- grunde, dass die Mehrheit bestimmt und die Minderheit opponiert (ebd.: 31). Dieser Mechanismus ist insofern beliebt, als dass er einfach und unkompli- ziert ist und dem Ideal von Demokratie offenbar mehr entspricht, als wenn die Entscheidungsmacht bei einer Minderheit liegen würde (ebd.). Diese An- sicht wird vom konsensdemokratischen Modell herausgefordert, welches erst in den späten 1960er Jahren von Lehmbruch (1967) und Lijphart (1968) fast zeitgleich, jedoch unabhängig voneinander, nach und nach ausgearbeitet wird (Vatter 2008: 4). In induktiver Vorgehensweise untersuchen sie die ei- gentümlichen politischen Strukturen verschiedener, eher kleinerer Länder und entwickeln daraus durch Generalisierungen ihre Modelle der Proporz- demokratie (Lehmbruch 1967, wird später von Lehmbruch durch den Termi- 16 nus Konkordanzdemokratie ersetzt) bzw. der consociational democracy (Lijphart 1968). Sie können damit aufzeigen, dass es demokratische Staaten gibt, welche politische Streitfragen nicht durch Mehrheitsentscheide, sondern durch eine von den Konfliktgruppen ausgearbeitete Kompromisslösung klä- ren (vgl. Lijphart 1968; Lehmbruch 1967). In den darauffolgenden Jahren bauen die beiden renommierten Politikwissenschaftler ihre ersten Ansätze weiter aus. Während Lehmbruchs Approach vor allem erklärender Natur ist, bemüht sich Lijphart in den letzten vierzig Jahren sehr darum, seinen Ansatz der „consociational democracy“ und die weiterentwickelte Variante der „con- sensus democracy“ durch einzelne Indikatoren zu operationalisieren und somit fassbar zu machen (Vatter 2008: 7). Im nachfolgenden Kapitel soll nun das von Lijphart ausgearbeitete Modell betrachtet werden. 2.2.1 Das Konsensdemokratiemodell nach Lijphart Aus dem systematischen Vergleich der Mehrheitsdemokratie mit der Kon- sensdemokratie ergeben sich für Lijphart (1999: 3f.) zehn Merkmale, in wel- chen sich die beiden Demokratiemodelle idealerweise konträr gegenüberste- hen und welche die Systeme jeweils konstituieren. Dabei unterscheidet er zwischen einer horizontalen (Exekutiv-Parteien) Machtteilungsdimension und einer vertikalen (Föderalismus-Unitarismus) Machtteilungsdimension, so dass sich die zehn Indikatoren wie folgt zeigen (ebd.): Horizontale Machtteilungsdimension (Exekutiv-Parteien): 1. Grad der Aufteilung der Exekutivmacht 2. Kräfteverhältnis zwischen Exekutive und Legislative 3. Fragmentierungsgrad des Parteiensystems 4. Disproportionalitätsgrad von Wählerstimmen- und Parlamentssitzan- teilen 5. Pluralismus- bzw. Korporatismusgrad der Interessenverbände Vertikale Machtteilungsdimension (Föderalismus-Unitarismus): 1. Machtaufteilungsgrad der Staatsstruktur 2. Aufteilung der Legislativmacht 3. Schwierigkeitsgrad der Verfassungsänderung 17 4. Letztentscheidungsrecht über Gesetzgebung 5. Grad der Zentralbankautonomie Nachfolgend sollen die einzelnen Merkmale eingehend diskutiert werden: (1) Grad der Aufteilung der Exekutivmacht Das erste Merkmal zur Unterscheidung der beiden Demokratiemodelle be- zieht sich auf die Regierungszusammensetzung. Im Gegensatz zur Mehr- heitsdemokratie wird in der Konsensdemokratie die Macht in der Exekutive nicht in den Händen einer Mehrheit konzentriert, sondern in breit abgestütz- ten Mehrparteienkoalitionen unter den wichtigsten Parteien aufgeteilt (Lijphart 1999: 34). (2) Kräfteverhältnis zwischen Exekutive und Legislative Als zweites Merkmal führt Lijphart (ebd.: 35) das Machtverhältnis zwischen Regierung und Parlament auf. Hierbei kommt die Unterscheidung zwischen präsidentiellem und parlamentarischem System zum Tragen. Eine ausgegli- chene Machtbalance zwischen Regierung und Parlament, in welchem die beiden Gewalten unabhängig voneinander agieren, entspricht dabei der Machtteilungslogik der Konsensdemokratie, während ein unikamerales Sys- tem, wo die Macht in einer Kammer konzentriert ist, dem Prinzip der Mehr- heitsdemokratie folgt. (3) Fragmentierungsgrad des Parteiensystems Als drittes Merkmal zur Unterscheidung von Mehrheits- und Konsensdemo- kratien wird der Fragmentierungsgrad des Parteiensystems bemüht (ebd.: 36). Dabei steht eine starke Parteienzersplitterung – ein Mehrparteiensystem in welchem keine der Parteien mehrheitsfähig ist – als kennzeichnendes Charakteristikum eines konsensdemokratischen Modells (ebd.: 36). (4) Disproportionalitätsgrad von Wählerstimmen- und Parlamentssitzanteilen Das vierte Merkmal bezieht sich auf das Wahlsystem eines Landes. Wäh- rend in Mehrheitsdemokratien das Majorzwahlsystem Anwendung findet, zeichnen sich Konsensdemokratien durch das Wahlsystem des Proporzes aus (ebd.: 37). Dieser Indikator steht im engen Zusammenhang mit dem 18 Vorhergehenden. So begünstigt das Proporzwahlrecht die Herausbildung kleinerer, wenig populärer Parteien, was sich letzten Endes in einem Mehr- parteiensystem äussert. (5) Pluralismus- bzw. Korporatismusgrad der Interessenverbände Das letzte Kriterium der ersten Machtteilungsdimension betrifft das Verhältnis zwischen Regierung und Interessengruppen (ebd.: 38, Vatter 2008: 18). Das Interessengruppensystem von Mehrheitsdemokratien ist pluralistisch und auch konkurrenzbetont. Das heisst, es wirken viele kaum gebündelte Inte- ressen auf die Regierung ein. Konsensdemokratien weisen hingegen ein korporatistisches Interessengruppensystem auf, welches sich durch einen hohen Grad an Zentralisierung auszeichnet (Vatter 2008: 16). (6) Machtaufteilungsgrad der Staatsstruktur Das erste Kriterium auf der Föderalismus-Unitarismus Machtteilungsdimen- sion bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem Zentralstaat und seinen Gliedstaaten (Lijphart 1999: 38f.). Dabei steht ein föderaler Staatsaufbau, in welchem die Macht zwischen dem Staat und seinen subnationalen Einheiten geteilt wird für ein konsensdemokratisches Modell einer Demokratie. Eine Mehrheitsdemokratie hingegen weist einen unitarischen Staatsaufbau auf. (7) Aufteilung der Legislativmacht Ein weiterer Indikator, welcher die Verschiedenartigkeit der beiden Demokra- tiemodelle hervorhebt, bezieht sich auf die Machtverteilung innerhalb des Parlamentes. In einer Konsensdemokratie besteht ein bikamerales System, wobei die Kammern sich unterschiedlich zusammensetzen, jedoch gleichbe- rechtigt sind (ebd.: 39). Bei der Mehrheitsdemokratie hingegen liegt ein uni- kamerales System vor. (8) Schwierigkeitsgrad der Verfassungsänderung Das achte Merkmal zur Unterscheidung der beiden Demokratiemodelle zielt auf den Grad der Verfassungsrigidität ab (ebd.: 40). Während sich Mehr- heitsdemokratien dadurch auszeichnen, dass sie keine festgeschriebene Verfassung haben, verhält sich dies bei Konsensdemokratien gegensätzlich. 19 So sind die Basisregeln des Zusammenlebens in der Verfassung festgehal- ten und es bedarf einer qualifizierten Mehrheit, diese zu ändern. (9) Letztentscheidungsrecht über Gesetzgebung Dieses Merkmal betrifft die Frage, ob die Verfassung eines Landes der rich- terlichen Prüfung unterliegt (Vatter 2008: 27). Existiert eine Verfassungsge- richtsbarkeit und gibt es eine richterliche Instanz, welche zu einem Letztent- scheidungsrecht über eine Verfassungsgesetzgebung befugt ist, spricht dies für eine Konsensdemokratie (Lijphart 1999: 41). Die Abstinenz einer solchen Stelle wird hingegen als Merkmal für eine Mehrheitsdemokratie betrachtet. (10) Grad der Zentralbankautonomie Der letzte der zehn Indikatoren zur Unterscheidung der Mehrheits- und der Konsensdemokratie nach Lijphart legt den Fokus auf den Grad der Unab- hängigkeit der Zentralbank. Eine unabhängige Zentralbank steht hierbei für das Vorliegen eines konsensdemokratischen Modells, während diese Institu- tion in einem mehrheitsdemokratischen System stark von der Exekutive be- einflusst ist (ebd.: 41). Es lässt sich festhalten, dass sich die beiden Demokratiemodelle folglich vor allem in zentralen Fragen der politischen Machtverteilung unterscheiden. Während der Mehrheitsdemokratie eher ausschliessende, konkurrenzbetonte und gegnerbekämpfende Züge zu Grunde liegen, strebt die Konsensdemo- kratie Verhandlungen, Kompromisse und die Integration verschiedener ge- sellschaftlicher Gruppen sowie die Berücksichtigung von Minderheiteninte- ressen an (Vatter 2008: 5). 2.2.2 Das Demokratiemodell der Schweiz Gemäss Lijphart (1999) entspricht die Schweiz in ihrem politischen System dem Modell der Konsensdemokratie nahezu perfekt. Er konstatiert (ebd.: 33): «Switzerland is the best example: with one exception it approximates the pu- re model perfectly» (Ausnahme wird in Kapitel 2.2.2.3 erläutert). Dies er- staunt insofern, als dass der Schweizer Verfassungsstaat im Jahr 1848 als Mehrheitssystem konzipiert worden ist und die Regierung ausschliesslich aus freisinnigen Vertretern bestanden hat (Linder 2005: 29). Kontinuierlich wird 20 das System in den Folgejahren durch die Einführung verschiedener struktur- bildender Faktoren zu einer Staatsform der Machtteilung umgebaut (ebd.: 301). Das politische System hat sich folglich über die Jahre hinweg stark verändert, was sich aus der Geschichte der Eidgenossenschaft erklären lässt. Deshalb bedarf es eines historischen Exkurses der Schweiz, um die Eigenheit seines politischen Systems zu verstehen. 2.2.2.1 Vom Mehrheits- zum Konkordanzdemokratischen Modell Die Staatsgründung der Schweiz von 1848 gilt aus verschiedenen Gründen als ungewöhnlich oder zumindest neuartig. Unter anderem ist, anders als bei den nationalen Einigungen der Nachbarländer Deutschland und Italien, nicht ein Staatsvolk gleicher Ethnie, Sprache, Religion und Kultur das konstituie- rende Element der Verfassungsstaatsgründung, sondern der Wille der fünf- undzwanzig Kantone (Linder 2005: 29). Die Staatsgründung erfolgt somit nicht aus einer gemeinsamen Kultur heraus, sondern ist vielmehr ein künstli- ches Gebilde von fünfundzwanzig, sich geschichtlich, sprachlich und kulturell stark unterscheidenden Kleingesellschaften (Linder 2006: 16). Wie bereits erwähnt, ist der Schweizer Staat zu Beginn als Mehrheitssystem konzipiert. Der Umbau zu einem Konkordanzsystem erfolgt etappenweise und resultiert aus der Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen in den politischen Prozess (Linder 2005: 36ff.). Eine von Beginn weg günstige Bedingung für das System der Machtteilung ist der föderale Staatsaufbau der Schweiz. In dem im Jahr 1848 geschaffe- nen Bundesstaat behalten die Gliedstaaten einen hohen Grad an Autonomie und wichtige Kompetenzen wie zum Beispiel die Steuerhoheit bei (Hermann 2011: 20). Weiter wird allen eine gleichberechtigte Vertretung im Ständerat garantiert. Folglich erzwingt der föderale Staatsaufbau von Beginn weg eine sogenannte vertikale Machtteilung, indem er die Kantone in die Politikformu- lierung einbindet und ihnen die Kompetenz zuspricht, die Machtentfaltung der bundesstaatlichen Organe zu begrenzen (ebd.). Auch innerhalb der bundes- staatlichen Ebene – der horizontalen Ebene – wurde Wert darauf gelegt, die Macht zwischen möglichst vielen Akteuren und Institutionen zu teilen (ebd.). So trägt die Eigenständigkeit des Parlamentes mit seinen zwei Kammern sowie der siebenköpfige Bundesrat, der kollektiv die Rolle des Staatspräsi- denten und des Regierungschefs verkörpert, seit jeher massgeblich dazu bei, 21 dass die Macht nicht in den Händen Einzelner gebündelt werden kann (ebd.: 21). Durch die im System verankerte, horizontale und vertikale Machtteilung, weist die Schweiz von Anfang an Elemente einer Konsensdemokratie aus (ebd.). Nebst dem Föderalismus gilt es aber auch das Proporzwahlrecht sowie das Referendum zu erwähnen, welche die Etablierung des Konkordanzsystems in der Schweiz erst ermöglichen. Die Einführung des freiwilligen Referen- dums auf Bundesebene ereignet sich im Jahr 1874 und gilt als Folge der breiten Demokratisierungswelle auf Kantonsebene in den 1860er Jahren (Kriesi und Trechsel 2008: 52). Damit wird der katholischen Minderheit ge- genüber der freisinnigen Mehrheit, welche den Bundesrat stellt, eine Vetopo- sition in die Hand gegeben (Linder 2005: 39). Die Katholisch-Konservativen bringen somit in der Folge zahlreiche Bundesvorlagen zu Fall, so dass sich die freisinnige Einparteienregierung gezwungen sieht, den politisch erstark- ten Katholiken im Jahre 1891 einen Bundesratssitz abzutreten (ebd.). Ge- mäss Neidhart (1970 zit. nach ebd.: 303) beginnt der Wandel des politischen Systems zu einer Konsensdemokratie mit eben dieser Einführung des Refe- rendums. Durch die plebiszitäre Öffnung können referendumsfähige Minder- heiten nicht mehr aus der Entscheidungsfindung ausgeschlossen werden, da sonst eine Lähmung des Lösungserarbeitungsprozesses in Kauf genommen werden müsste (ebd.: 39). Als dann im Jahre 1918 die Katholiken zusammen mit den Sozialdemokraten die Proporzregel für den Nationalrat einführen und in der Folge keine der drei Parteien mehr als einen Drittel der Sitze besetzt, bedingt es der Koalitionszusammenarbeit mindestens zweier Parteien, um Politikvorschläge durchzubringen (ebd.). Gemäss den gängigen politikwissenschaftlichen Theorien sind diese drei Merkmale: der Föderalismus, das Referendum und das Proporzwahlrecht, jene institutionellen Faktoren, die das System der Machtteilung in der Schweiz stimulieren oder gar erzwingen (Klöti 2006: 156). Dieser Konkor- danzzwang hat zur Folge, dass die Mehrheitskräfte mit einer stets wachsen- den Anzahl referendumsfähiger Akteuren zusammenarbeiten müssen, um erfolgreich Politik betreiben zu können (Linder 2005: 301). In den 1930er Jahren wirken immer mehr Gruppen, im Speziellen die Wirtschaftsverbände mit ihren divergierenden Interessen auf den Entscheidungsprozess ein (ebd.: 302). Dies führt zur Blockierung und einem beinahen Zusammenbruch des 22 Systems. Indem sich der Bundesrat und das Parlament auf das Dringlich- keitsrecht berufen, kann der totalen Lahmlegung des politischen Entschei- dungsprozesses nur knapp entgegen gewirkt werden. Als Folge wird das Entscheidungsverfahren der Schweiz, insbesondere der vorparlamentarische Entscheidungskomplex weiter ausgebaut und die Anhörung der Verbände in der Verfassung festgeschrieben (ebd.). Mit der Erweiterung dieser Phase des Entscheidungsprozesses wird ein neues Forum der Gesetzgebung etabliert, welchem bis heute sehr grosse Bedeutung zukommt. Gemäss Linder (ebd.: 203) wird durch die Einbindung der Wirtschaftsverbände der Aufbau der «wirtschaftspolitischen Konkordanz» vollzogen. Die parteipolitische Regie- rungskonkordanz, welche von Klöti (2006: 156) als die offensichtlichste Aus- prägung der Konkordanzdemokratie schweizerischer Prägung angesehen wird, erfolgt erst später, im Jahre 1959. Seit jenem Jahr stellt die parteipoliti- sche Zauberformel sicher, dass die vier grössten Parteien entsprechend ih- rem Wähleranteil Einsitz im Bundesrat nehmen (ebd.). Weiter wird auch da- rauf Wert gelegt, dass die wichtigsten Bevölkerungsgruppen darin möglichst proportional vertreten sind. Die Ausführungen zeigen auf, dass die Konkordanz in der Schweiz von An- beginn ein Ergebnis institutioneller Zwänge sowie historischer Begebenhei- ten ist und nicht das Resultat von Verhandlungen oder bewussten Überle- gungen der Regierungsparteien (Linder 2006: 28). 2.2.2.4 Die Konkordanzdemokratie Der vorangehende Abschnitt beleuchtet die Entstehungsgeschichte des schweizerischen Politiksystems und benennt seine wichtigsten Eigenheiten und Elemente. In diesem Kapitel sollen die gewonnen Erkenntnisse gebün- delt und der Begriff Konkordanz, wie er in der Schweiz angewendet wird, er- läutert werden. Gemäss Ulrich Klöti (2002: 155) lässt sich die Konkordanz wie folgt definie- ren: «Sie [die Konkordanz] ist ein zentrales Element der Konsensdemokratie, die in der Typologie von Lijphart (1984) von der Mehrheitsdemokratie abge- hoben wird und die auf eine einvernehmliche Konfliktregulierung ausgerichtet ist. Dabei werden zur Lösung der Probleme nicht nur knappe und wechseln- de Mehrheiten gesucht, sondern es wird verhandelt, bis eine möglichst gros- se Mehrheit, wenn nicht gar alle, einer Lösung zustimmen können.» Die 23 Konkordanz zeichnet sich somit in erster Linie durch den Willen aus, mög- lichst viele Akteure in den Lösungsfindungsprozess einzubinden und unter den Beteiligten einen Kompromiss anzustreben. Doch die Konkordanz be- zeichnet nicht nur einen blossen Politikstil, sondern umfasst zahlreiche feste Grundstrukturen und Funktionsabläufe, welche das schweizerische Ent- scheidungssystem konstituieren (Linder 2005: 301). Beim Betrachten des gesamten Entscheidungsprozesses existieren dementsprechend viele ver- schiedene Zentren in welchen die Macht geteilt, verteilt und gebändigt wird (vgl. Möckli 2007b). So zeigt sich dies in erster und zugleich in augenfälligs- ter Weise in der proportionalen Zusammensetzung des Bundesrates. Diese Formation definiert sich dadurch, dass die Sitze unter den Parteien gemäss ihrem Wähleranteil vergeben werden und des Weiteren sowohl Geschlecht, Wohnkanton und Sprache verhältnismässige Vertretung finden. Die vorpar- lamentarische Phase zeichnet sich mit den Schlüsselmomenten der ausser- parlamentarischen Kommissionen und des Vernehmlassungsverfahrens aus (Linder 2005: 305). In dieser Stufe haben interessierte, sich von einer Vorla- ge betroffen fühlende Kreise die Möglichkeit, ihre Meinung dazu zu äussern und erhalten somit Eingang in den Gesetzgebungsprozess des Bundes. Ge- langt dann eine Vorlage mittels Botschaft des Bundesrates in den parlamen- tarischen Entscheidungskomplex, beginnt der nach wie vor bedeutendste Teil der politischen Entscheidung (ebd.: 307). Eine Vorlage muss in dieser Phase von beiden Räten Zustimmung erhalten, damit sie weitere Behand- lung findet (ebd.). Die Tatsache, dass sich die beiden Kammern des schwei- zerischen Parlamentes unterschiedlich zusammensetzen und sowohl unab- hängig von der Exekutive als auch unabhängig voneinander agieren, zeigt, dass die Macht auch auf dieser Stufe nicht konzentriert, sondern verteilt wird. Zielt die zu behandelnde Vorlage auf eine Verfassungsänderung ab, unter- liegt sie dem obligatorischen Referendum. Das heisst, nach all den durchlau- fenen Zentren steht am Ende des Prozesses das Volk und seine Meinung. Damit eine Verfassungsänderung angenommen wird, bedarf es des doppel- ten Mehrs von Volk und Ständen (ebd.: 248). Dies beeinflusst die vorparla- mentarischen Akteure, die Regierung und das Parlament dahingehend, dass sie in der Erarbeitung einer Verfassungsrevision die Präferenzen von Volk und Ständen zu antizipieren versuchen, damit eine Vorlage zu gegebenem Zeitpunkt erfolgreich für die Eliten ausgeht. Sind es Gesetze oder Erlasse, 24 welche mit der Entscheidung behandelt werden, unterstehen sie nicht dem obligatorischen, sondern dem fakultativen Referendum (ebd.: 308). 50'000 Schweizer Bürger oder acht Kantone haben innert einer Frist von 90 Tagen die Möglichkeit eine Volksabstimmung zu erzwingen (ebd.: 250). Diesen Fall möchten die involvierten und vor dem direktdemokratischen Entscheidungs- komplex situierten Akteure vermeiden. Linder (ebd.: 308) meint dazu: «Das führt zur Strukturfunktion des Referendums: zum Zwang der Konkordanz von Regierung und Parlament, zur Notwendigkeit einer vorparlamentarischen Arena.» Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der schweizerische Entscheidungskomplex danach ausgerichtet ist, möglichst alle relevanten Meinungen in den Lösungserarbeitungsprozess einzubinden, so dass die resultierende Vorlage von Volk und Ständen im Sinne der Eliten beurteilt wird. Diese Strukturen der Konkordanzdemokratie fordern die Parteien und Fraktionen innerhalb der Regierung und dem Parlament zur Zusammenarbeit auf und erklären das Zustandekommen von übergrossen Mehrheiten. In der Schweizer Alltagssprache wird Konkordanz meist im Sinne der arith- metischen Konkordanz verwendet. Darunter wird verstanden, dass sich die Bundesratszusammensetzung nach der Wählerstärke der Parteien ergibt. Wie vorangehend aufgezeigt wird, kann unter dem Begriff jedoch weit mehr gefasst werden, als lediglich die spezifische Zusammensetzung der Regie- rung (vgl. Moeckli 2007; Vatter 2008, 2011). 2.2.2.3 Die Konkordanz der Schweiz – ein Modellfall der Konsensdemo- kratie oder auf dem Weg zu einem konkurrenzdemokratischen Modell? Die Schweiz gilt in der vergleichenden Politikwissenschaft über Jahre als Musterbeispiel einer Konsensdemokratie (Linder 2009: 210). Lijphart zeigt dies in seiner im Jahr 1999 erschienenen Studie auf, indem er die Demokra- tiestrukturen der Schweiz anhand seiner Typologie als klar konsensdemokra- tisch identifiziert. In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch ein starker politischer Wandel er- geben (Vatter 2011: 3), der in der damaligen Studie noch nicht berücksichtigt worden ist. Nachfolgend werden nun die politischen Demokratiestrukturen der Schweiz entlang der Typologie Lijpharts charakterisiert. Dabei wird auf- gezeigt, ob und inwiefern sich diesbezüglich Veränderungen ergeben haben. 25 Die Schweiz weist eine breite Koalitionsregierung auf, was für eine Konsens- demokratie spricht. Die Parteienlandschaft innerhalb der Eidgenossenschaft hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten nachhaltig verändert, was sich vor allem in der Erstarkung der SVP zeigt (Linder 2005: 9). Die Wählerverluste der traditionellen Mitteparteien CVP und FDP, der Stimmenzuwachs der Grünen Partei im linken Lager, sowie der Siegeszug der SVP haben zu einer zunehmenden Polarisierung der schweizerischen Parteienlandschaft geführt (Vatter 2008: 9). Diese Veränderungen wirken sich denn auch direkt auf die Zusammensetzung des Bundesrates aus. Bei den Gesamterneuerungswah- len der Regierung von 2003 wird die veränderte parteipolitische Zusammen- setzung des Nationalrates insofern berücksichtigt, als dass die SVP einen zweiten Bundesratssitz auf Kosten desjenigen der CVP erhält (ebd.). Die seit 1959 gültige Zauberformel, welche vorsieht, dass jeweils zwei Bundesratssit- ze von der FDP, der CVP und der SP und ein Sitz durch die SVP besetzt wird, ist somit erstmals verändert worden (Hermann 2011: 36). Das neue Kräfteverhältnis unter den schweizerischen Parteien hat nichts an der Tatsa- che verändert, dass die Schweiz nach wie vor eine breitabgestütze Regie- rung aufweist, jedoch hat sich dadurch erstmals die über 54 Jahre konstant währende parteipolitische Regierungszusammensetzung gewandelt. Die Auf- teilung der Macht in der Exekutive weist somit nach wie vor auf eine Kon- sensdemokratie hin. Die Tatsache, dass nun die Polparteien SVP und SP zusammen zahlenmässig gegenüber den Mitteparteien CVP und FDP domi- nieren, erschwert es der Exekutive eine Politik des Ausgleichs zu verfolgen. Gemäss Lijphart (1999: 35) soll in einer Konsensdemokratie die Macht nicht nur innerhalb der Regierung breit abgestützt sein, sondern auch zwischen der Exekutive und der Legislative. In der Schweiz ist das Verhältnis der bei- den Gewalten durch eine Unabhängigkeit gekennzeichnet, da Bundesrats- mitglieder nicht dem Parlament angehören dürfen und die Legislative kein Misstrauensvotum gegenüber der Exekutive besitzt (Vatter 2008: 12). Bezüg- lich des Machtausgleiches hingegen wird indessen über Jahrzehnte postu- liert, dass das Parlament gegenüber der Regierung eine schwache Stellung innehabe (Lüthi 2006: 145). Lüthi (ebd.) weist nun darauf hin, dass jüngere Studien zeigen, dass das Parlament ihrer im Gesetz verankerten starken Stellung in der Realität wieder vermehrt nachkommt. Adrian Vatter (2008: 14) 26 teilt diese Meinung und verweist auf die, das Parlament betreffenden Refor- men, welche dessen bedeutende Position in den letzten 15 Jahren gar noch vertieft hätten. Eine Studie von Annina Jegher (1998: 90), welche die Häufig- keit und Stärke der vom Parlament vorgenommenen Änderungen an Bun- desratsvorlagen untersucht, kommt zum Schluss: «[...]das Parlament [hat] Ende der 90er Jahre tendenziell stärker in die Gesetzgebung eingegriffen [hat] als noch zu Beginn der 70er Jahre.» Trotz diesen Aufwertungen weist das Parlament gemäss Lüthi (2005: 145) eine grosse Schwachstelle auf, welche sich darin äussert, dass die Räte erst sehr spät im Entscheidungs- prozess auf eine Vorlage einwirken können. Sie meint: «Gesetzesvorlagen haben zum Zeitpunkt des Eingreifens des Parlamentes häufig schon einen langen Weg hinter sich und verschiedene Kreise konnten sich bereits dazu äussern.» Dieser Umstand spricht dann wiederum dafür, dass die Exekutive gegenüber der Legislative stärker gestellt ist. Um das Verhältnis zwischen den beiden Gewalten abschliessend zu beurteilen, lässt sich ein kombinierter Index von Vatter (2008: 16) beiziehen, der « [...]einerseits sowohl die rechtli- che Stellung und das ausgebaute Mitwirkungsinstrumentarium der Legislati- ve als auch andererseits ihre realen Informations- und Kontrollressourcen berücksichtigt.» Daraus geht hervor, dass die Schweiz ein relativ ausgegli- chenes Machtverhältnis zwischen der Exekutive und der Legislative aufweist, was demnach ein Merkmal der Konsensdemokratie ist. Eine starke Fragmentierung des Parteiensystems ist für Lijphart (1999: 36) ein weiteres typisches Indiz einer Konsensdemokratie. Die Schweizer Partei- enlandschaft weist gemäss dem Index nach Laakso und Taagpera mit einem Durchschnittswert von 5.9 über die Zeit zwischen 1948-1995 einen sehr ho- hen Wert aus und gilt weltweit zu den am stärksten Fragmentierten (1979 zit. nach Ladner 2006: 324). Bis 1990 gilt das Parteiensystem als ausseror- dentlich stabil, was sich aber mit dem rasanten Aufstieg der SVP zur stärks- ten Partei des Landes verändert hat (ebd.: 337). Die starken Wählergewinne der Schweizerischen Volkspartei haben zum Verschwinden kleinerer Partei- en am rechten Rand geführt. Daraus hat sich der Fragmentierungsgrad des schweizerischen Parteiensystems vermindert (Vatter 2008: 10). Die rückläu- figen Wähleranteile der FDP und der CVP sowie die rasante Zunahme jener der SVP könnte gemäss Ladner (2006: 338): «[...] einem generellen Wandel 27 oder gar einer Transformation des Schweizer Parteiensystems gleichkom- men.» Eng mit dem Aspekt der Parteienvielfalt verbunden ist das Proporzwahlsys- tem, wonach die Zahl der zu vergebenden Mandate unter den Parteien pro- portional zu den erhaltenen Stimmen vergeben wird (Linder 2005: 96) und gemäss Lijphart (1999: 37) kennzeichnend für eine Konsensdemokratie ist. Bei der Bestellung des Nationalrates wendet man in der Schweiz seit dem Jahr 1918 dieses Wahlsystem an (Linder 2005: 39). Dabei bilden die Kanto- ne Wahlkreise und bekommen im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungsgrösse Mandate zugesprochen. Dieser Umstand ist gemäss Linder (ebd.) problema- tisch und führt dazu, dass der Proporzgedanke nur unvollständig realisiert wird. Denn die Bevölkerungsgrössen und folglich auch die Mandate der ver- schiedenen Kantone variieren stark. In kleinen Gliedstaaten mit wenigen Mandaten liegt die Hürde einen Nationalratssitz zu erhalten höher als in grossen Kantonen, wo mehrere Sitze zu verteilen sind. Dies führt dazu, dass kleine Parteien in kleinen Kantonen benachteiligt werden (ebd.). Laut Linder führt dies zu einer ungenügenden Umsetzung des Proporzwahlrechtes. Vat- ter (2008: 17) zeigt unter Verwendung des Disproportionalitätsindexes von Gallagher, welcher die Differenz zwischen Wählerstimmen- und Parlaments- sitzanteilen misst und für die Zeit von 1997-2007 einen hohen Wert von 3.51 Prozent ausweist, dass das schweizerische Proporzwahlrecht im Grunde relativ disproportional funktioniert. Laut Lijphart (1999: 163) sollte dieser Wert im folgenden Bereich liegen: «PR countries have average disproportionalities between 1 and 5 percent.» Der schweizerische Wert liegt demnach im letzten Drittel des für eine Konsensdemokratie verträglichen. Das letzte Kriterium, welches sich auf die horizontale Machtteilungsdimensi- on bezieht, bildet das Verhältnis zwischen der Regierung und den Interes- senverbänden. Das Verbandssystem der Schweiz wird lange als neo- korporatistisches Arrangement betrachtet (Klöti 2002: 155). Die Arbeitgeber und die Arbeitnehmerseite verhandeln in Form von zentralen Verbänden über Konflikte zwischen Arbeit und Kapital. Gemeinsam tritt man dann ge- genüber den staatlichen Stellen auf und handelt Kompromisse aus (ebd.) Linder (2005: 304) widerspricht jedoch der Positionierung der Schweiz als korporatistisch. Er führt unter anderem an, dass das Verbandssystem relativ dezentralisiert und das Machtverhältnis zwischen Arbeit und Kapitel nicht 28 ausgeglichen sei, da die Unternehmer- und Arbeitgeberinteressen dominie- ren würden. Häusermann et al. (2004: 36) weisen darauf hin, dass sich in der Schweiz seit den 1990er Jahren eine Abnahme des im Vebandssystem an- gesiedelten Korporatismus ergeben habe. Sie führen diese Entwicklung auf drei Faktoren zurück. Zum Einen habe die ideologische Polarisierung sowie der zunehmende finanzielle Druck auf die Sozialwerke, die Kompromissfin- dung zwischen den Sozialpartnern erschwert (ebd.). Zum Anderen nennen die Autoren auch den Umstand, dass die Homogenität und die Legitimität von Dachorganisationen durch die veränderte soziale Nachfrage und Inte- ressen in erhöhter Weise herausgefordert werden (ebd.). Zusätzlich sei auch der mediale Druck auf den Entscheidungsprozess relevant, welcher die ehemals geschlossene und vertrauensvolle Sphäre der korporatistischen Verhandlung zunehmend öffne und somit die einvernehmliche Lösungsfin- dung erschwere. Vatter (2008: 21) äussert sich zu dieser Entwicklung fol- gendermassen: «Insgesamt weist das moderat-liberal-korporatistische Inte- ressenvermittlungssystem der Schweiz [damit] vermehrt pluralistische Züge auf [...]». Es kann abschliessend festgehalten werden, dass die Schweiz auf einer Korporatismus-Pluralismus-Skala wohl eher in Richtung letzteren Sys- tems platziert wird. Der erste Aspekt auf der Föderalismus-Unitarismus-Dimension bildet die Machtteilung zwischen dem Zentral- und seinen Gliedstaaten (Lijphart 1999). Der ausserordentlich föderale Staatsaufbau der Schweiz ist nach Lijpharts Typologisierung ein weiterer Aspekt welcher auf die konsensdemokratischen Strukturen des Landes hinweist (Lijphart 1999: 38). Der eidgenössische Fö- deralismus gilt im internationalen Vergleich als sehr stark ausgebaut. So sind die sechsundzwanzig Kantone mit weitreichenden Kompetenzen ausgestat- tet, was sich gemäss Vatter (ebd.: 204) durch «die kantonale Autonomie im Rahmen der Bundesverfassung und die Gleichberechtigung der Kantone sowie ihre Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes wie auch die Pflicht zur Zusammenarbeit [...]» zeigt. Auch im 20. Jahrhundert in welchem die schnelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und technische Entwicklung den Zentralstaat immer stärker fordert und somit bedeutender macht, kann in der Schweiz kein kontinuierlicher Zentralisierungsprozess ausgemacht werden (Vatter 2006: 204). Drei häufig verwendete Indikatoren um aufzugeigen wie 29 stark welche Ebene Aufgaben wahr nimmt, sind gemäss Linder (2005: 151) die Ausgaben, Einnahmen, sowie das Personal der öffentlichen Hand des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden. Diese setzt er über die Zeit ei- nander gegenüber und kann aufzeigen, dass bei keinem der drei Indikatoren seit 1950 eine Zentralisierung statt gefunden hat. Vor allem bezüglich der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben kann er eindrücklich darlegen, dass der Bund im Jahr 1950 davon noch einen Anteil von 47 Prozent ausmacht, welcher aber bis im Jahr 2002 auf rund 38 Prozent absinkt. Diese Verschie- bung passiert zugunsten der Kantone, welche 2002 fast 50 Prozent der Ein- nahmen und Ausgaben kontrollieren (ebd.). Diese Angaben sprechen dafür, dass die Staatstätigkeit in der Schweiz nach wie vor zwischen Bund und Kantone aufgeteilt ist. Es lässt sich festhalten, dass der föderale Staatsauf- bau der Schweiz nach wie vor stark ausgebaut ist und sich über die letzten Jahrzehnte keine markante Veränderung ergeben hat. Die Verteilung der Legislativmacht innerhalb des Parlamentes bildet bei Lijphart (1999) ein weiteres, relevantes Kriterium zur Unterscheidung von Mehrheits- und Konsensdemokratien. Die Macht in der Legislative ist in der Schweiz zwischen zwei unabhängig voneinander agierenden Kammern, wel- che gleichberechtigt sind, aufgeteilt. Dies spricht gemäss Lijphart (ebd.: 39) für eine Konsensdemokratie. Jede Vorlage wird sowohl im Stände- als auch im Nationalrat behandelt und muss in beiden Kammern Zustimmung erhalten (Linder 2005: 201). Die getrennte Beratung einer Vorlage in den beiden Rä- ten gewährleistet, dass der 200 Mitglieder zählende Nationalrat den kleineren und nur 46 Räte umfassenden Ständerat nicht überstimmen kann (Lüthi 2006: 128). Während die Nationalräte nach dem Proporzwahlsystem gewählt werden, wird zur Wahl der Ständeräte das Majorzprinzip angewendet. Für Lijphart gelten in einem Staat die Parlamentskammern als unabhängig von- einander sowie ausgeglichen, wenn sie zum Einen eine gleichwertige demo- kratische Legitimation aufweisen und über dieselben rechtlichen Befugnisse verfügen (Lijphart 1999: 206). Zum Anderen, wenn die beiden Ratsbestellun- gen nach unterschiedlichen Wahlmechanismen erfolgen, so dass sich die beiden Kammern in ihrer Zusammensetzung unterscheiden (ebd.: 207). Ge- mäss diesen beiden Merkmalen gilt das schweizerische Parlament folglich als sehr stark bikameral. 30 Als ebenfalls zentraler Aspekt zur Unterscheidung von Mehrheits- und Kon- sensdemokratien betrachtet Lijphart (1999) den Schwierigkeitsgrad zur Ver- änderung der Verfassung. In der Schweiz bedarf es dafür einerseits der Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Bürger als auch jener der Kantone (Linder 2005: 245). Der Umstand, dass sowohl das Volks- als auch das Ständemehr erforderlich sind, führt dazu, dass eine Verfassungsände- rung sehr schwierig ist. Der Aspekt, dass sowohl die Mehrheit der Bevölke- rung als auch die Mehrheit der Kantone zustimmen muss, stellt sicher, dass das Demokratie- und das Föderalismusprinzip gewahrt sind. Gemäss Linder (ebd.: 184) entsteht dabei jedoch eine Kollision dieser beiden Prinzipien. Er (ebd.) meint bezüglich des Ständemehrs: «Statt der Entscheidungsregel eine Person eine Stimme gilt die Regel jeder Gliedstaat gleiches Stimmenge- wicht.» Aufgrund der Tatsache, dass die Kantone hinsichtlich ihrer Bevölke- rungsgrösse stark variieren, wiegt gemäss Linder: «die Stimme einer Urnerin gleich viel wie die von 33 Zürcherinnnen.» Somit kann der Fall eintreten, dass eine demokratische Mehrheit mittels Volksmehr eine Verfassungsände- rung annimmt, während eine Kantonsmehrheit, deren Bevölkerungsanteil gegenüber dem eben genannten viel geringer sein kann, diese ablehnt. In diesem Fall bliebe es beim Status Quo (ebd.). In einer Studie hat Germann untersucht (1991: 262), wie viele Stimmen es benötigt, damit mittels einer ablehnenden Kantonsmehrheit eine Verfassungsänderung umgestossen werden kann. Er kommt zum Ergebnis, dass die von ihm untersuchten Vorla- gen bereits durch einen Fünftel beziehungsweise durch einem Viertel aller Stimmenden entschieden worden sind (ebd.). Die Ausführungen zeigen, dass eine Ablehnung einer Vorlage bereits durch einen Bevölkerungsanteil unter 50 Prozent herbeigeführt werden kann und es folglich für deren An- nahme hingegen einer, über alle Kantone breit abgestützten Mehrheit bedarf. Dieser Umstand bestärkt die Annahme, dass es in der Schweiz schwierig ist, eine Verfassungsänderung zu erwirken. Nebst diesem Aspekt des Schwierigkeitsgrades der Verfassungsänderung erachtet Lijphart (1999) auch die Existenz einer richterlichen Instanz, welcher die Befugnis zukommt, die Verfassung endgültig zu interpretieren, als rele- vant. In der Schweiz gibt es keine solche Stelle, was für eine Konsensdemo- kratie nach Lijphart sehr untypisch ist und grundsätzlich eher konkurrenzde- mokratischen Strukturen entspricht. In jüngster Zeit sind Bundesgesetze in 31 welchen das Minarettverbot, die Ausschaffung ohne Verhältnismässigkeits- prüfung und die lebenslange Verwahrung vom Volk enthalten sind, ange- nommen worden. Deren Inhalt widerspricht jedoch teilweise der schweizeri- schen Verfassung. Aufgrund der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz ist das Bundesgericht aber trotzdem verpflichtet, diese Gesetze an- zuwenden8. Im Januar 2011 hat nun die Rechtskommission des Nationalra- tes eine Initiative lanciert, welche dem Bundesgericht Kompetenzen in Rich- tung eines Verfassungsgerichtes zusprechen möchte. Konkret verlangt sie: «die Verfassung dahingehend [zu] ändern, dass Bundesgesetze gleich wie andere Erlasse im Anwendungsfall auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordne- tem Recht überprüft werden können» (ebd.)8. Am 12. August 2011 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates den Bericht mit einem Vor- entwurf bezüglich dieser parlamentarischen Initiative erarbeitet 8. Diese Aus- führungen zeigen, dass in der Schweiz Bestrebungen bestehen eine Verfas- sungsgerichtsbarkeit einzuführen. Dennoch besteht diese bis zum heutigen Zeitpunkt nicht. Als zehntes Kriterium zur Unterscheidung von Mehrheits- und Konsensde- mokratien nennt Lijphart das Verhältnis zwischen der Zentralbank und der Regierung. In Konsensdemokratien sollte dieses durch Unabhängigkeit ge- kennzeichnet sein. In der Schweiz ist dies der Fall. So ist die Unabhängigkeit der Schweizeri- schen Nationalbank von der Exekutive als Grundsatz auf Verfassungsebene festgeschrieben. Im Nationalbankgesetz (NBG) vom 3. Oktober 2003 wird präzisierend festgehalten, dass die SNB in der Ausübung ihrer geldpoliti- schen- und währungspolitischen Aufgaben keine Weisungen des Bundesra- tes, der Bundesversammlung oder anderer Stellen annehmen darf. Weiter hat sie die volle Autonomie über ihr Budget und es ist ihr untersagt, dem Bund einen Kredit zu gewähren. Somit ist auch ihre finanzielle Unabhängig- keit gewährleistet. 9 Einzig die Tatsache, dass der Bundesrat die Mehrheit des Bankrates und alle Direktoriumsmitglieder wählt, stellt die Autonomie der SNB in Frage (Vatter 2008: 31). Die jüngsten Ereignisse in welcher die SNB 8 vgl. Parlamentarische Initiative bzgl. Verfassungsgerichtsbarkeit, online unter: http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/05-445-07- 476/Seiten/default.aspx [13.09.2011]. 9 vgl. die SNB: Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Verhältnis zum Bund, online unter: http://www.snb.ch/de/iabout/snb/org/id/snb_org_indep [14.09.2011]. 32 Massnahmen zur Abwertung der eigenen Landeswährung vollzogen hat, ha- ben bei einigen Personen Zweifel an der Unabhängigkeit der Handlungen dieser Bank aufkeimen lassen. Es gibt Positionen, welche der Ansicht sind, dass die Autonomie der SNB nicht mehr gegeben sei. Daniel Hügeli (2011) meint bezüglich der jüngsten Ereignisse: «Die Massnahme der SNB ist ein nationaler Kraftakt gemeinsam von SNB, Politik und Wirtschaft.» Er vertritt die Position, dass zwar nicht nachgewiesen werden könne, dass die SNB direkt Weisungen der Regierung oder sonstiger Stellen angenommen habe, dennoch sei sie weit davon entfernt, unabhängige Entscheide zu treffen (ebd.). Somit lässt sich festhalten, dass die Eigenständigkeit der SNB zwar gesetzlich verankert ist, jedoch von gewissen Kreisen angezweifelt wird. Die Analyse der schweizerischen Demokratiestrukturen entlang den zehn Indikatoren zur Unterscheidung von Mehrheits- und Konsensdemokratien nach Lijphart (1999) zeigt auf, dass sich in den letzten Jahrzehnten Verände- rungen und Umwälzungen ergeben haben. Diese lassen in der vergleichen- den Demokratieforschung eine kontroverse Debatte darüber entstehen, ob die Schweiz nach wie vor als paradigmatischer Fall der Konsensdemokratie betrachtet werden kann (Vatter 2008: 3). Es stehen sich diesbezüglich ver- schiedene Positionen gegenüber. Möckli (2007b: 17) vertritt die Ansicht, dass die Schweiz bis auf die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit nach wie vor «dem perfekten konsensorientierten Modell» entspricht. Für Hermann (2011: 18) ist die Konkordanzdemokratie der Schweiz ein Erfolgsmodell, das nach wie vor einen hohen Grad an Lösungskompetenz aufweist. Dennoch attes- tiert er, dass das System zurzeit in einer Krise steckt. Er konstatiert, dass die Konsenskultur, welche die Konkordanz auszeichnet, der Vergangenheit an- gehöre, was sich unter anderem in der schwindenden Bereitschaft der Par- teien ausdrücke, Verantwortung für das Regierungshandeln zu übernehmen (ebd.). Er spricht dabei weniger die Strukturen des Politiksystems an, als viel mehr den Politikstil, welcher sich seines Erachtens zunehmend durch Ele- mente der Konkurrenz charakterisieren lasse. Ein Wechsel zu einem Konkur- renzsystem würde folglich – seiner Ansicht nach – folglich Transparenz be- züglich Verantwortlichkeiten bringen, bedürfte jedoch eines Totalumbaus der gesamten politischen Institutionen der Schweiz, was kaum realisierbar wäre (ebd.). Church (2004) vertritt die Position, dass die parteipolitische Polarisie- 33 rung, wobei sein Fokus diesbezüglich vor allem auf dem Aufstieg der SVP und den daraus resultierenden Konsequenzen liegt, das Funktionieren der Konkordanz arg in Frage stelle. Er merkt an, dass diese Entwicklung in ei- nem Systemwechsel, welcher sich durch ein Zweiparteiensystem, das heisst ein Regierungs-Oppositionsmodell auszeichnet, enden könnte (ebd.: 534). Vatter (2008: 36), welcher im Jahre 2008 eine Re-Analyse von Lijpharts Stu- die für das politische System der Schweiz von 1997 bis 2007 durchgeführt hat, kommt darin zum Schluss: «[...] die beschriebenen Veränderungen auf der politisch-institutionellen Ebene [haben] in neuster Zeit zur Herausbildung einer Konsensusdemokratie geführt [haben], die aus einer komparativen Perspektive starke Züge einer Angleichung und Normalisierung des ur- sprünglichen Sonderfalls Schweiz an die übrigen kontinentaleuropäischen Verhandlungsdemokratien trägt.» Vatter vertritt also die Position, dass die Schweiz nicht mehr wie sie es jahrelang war den Spitzenreiter unter den Verhandlungsdemokratien darstellt. Gemäss seiner Untersuchung ist das schweizerische System zunehmend konkurrenzdemokratischem Druck un- terworfen, verfügt aber seiner Ansicht nach im Kern nach wie vor über zent- rale Strukturen einer Konkordanzdemokratie (Vatter 2008: 35ff.). Die Abbildung der laufenden Debatte bringt zu Tage, dass sich die Politolo- gen im Grossen und Ganzen darüber einig sind, dass in der Schweiz in den letzten Jahren ein politischer Wandel stattgefunden hat und dass sich dieser in gewisser Weise auch auf die Funktionsweise des Konkordanzsystems auswirkt. Über die Frage, ob die Schweiz nach wie vor dem Idealtyp einer Konsensdemokratie entspricht, gehen die Meinungen auseinander. Stimmen, welche die Schweiz als immer konkurrenzdemokratischer ansehen, werden jedoch zunehmend lauter. 2.3 Die veränderte Zusammensetzung der ausserparlamentari- schen Kommissionen als Ausdruck der sich wandelnden Demo- kratiestrukturen der Schweiz Wie in Kapitel 2.2. beschrieben wird das schweizerische Politiksystem nicht mehr eindeutig als Idealtyp einer Konsensdemokratie nach Lijphart betrach- tet. Es wird postuliert, dass es zunehmend konkurrenzdemokratischem Druck unterworfen sei und majoritärere Züge aufweise. In der vorliegenden Arbeit 34 soll nun geprüft werden, ob sich diese Tendenz auch in der Zusammenset- zung der ausserparlamentarischen Kommissionen widerspiegelt. Es gilt fol- gende Fragestellung zu beantworten: Ist die veränderte Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen von der Amtsperiode 1970- 1977 zu jener von 2008-2011 ein Hinweis darauf, dass die Funktionslogik dieser Gremien mehrheitsdemokratischen Regeln folgt? Zur Beantwortung der Frage werden vorerst die einzelnen, in Kapitel 2.1 auf- geführten Indikatoren, anhand welcher Lijphart (1999) die beiden Idealtypen der Demokratie - die Mehrheits- und die Konsensdemokratie - charakterisiert, in Bezug zu den ausserparlamentarischen Kommissionen gesetzt. In deduk- tiver Vorgehensweise wird jeder der zehn Indikatoren nach Lijphart daraufhin geprüft, ob und welche Konsequenz er auf die Zusammensetzung der aus- serparlamentarischen Kommissionen hat. Unter dem Postulat, dass das schweizerische Politiksystem zunehmend konkurrenzdemokratischem Druck unterliegt, ergeben sich für die Zusammensetzung der ausserparlamentari- schen Kommissionen für die Amtsperiode von 2008-2011 im Vergleich zu jener von 1970-1977 folgende theoretischen Erwartungen: (1) Grad der Aufteilung der Exekutivmacht Die ausserparlamentarischen Kommissionen werden formell der Exekutive zugeordnet, welche unter der Leitung eines nach parteipolitischen Kriterien zusammengesetzten Bundesrates steht. Diesem Aspekt der parteipolitisch breitabgestützten Regierung wird in der Schweiz grosse Bedeutung ge- schenkt, so dass die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kom- missionen hinsichtlich dieses Kriteriums relevant ist. Das erste Unterschei- dungsmerkmal von Mehrheits- und Konsensdemokratien widerspiegelt sich demnach direkt in der Zusammensetzung dieser Gremien. Sind die vier grössten Parteien ungefähr gemäss ihrem Wähleranteil darin vertreten, ist das Gremium parteipolitisch nach konsensdemokratischer Logik formiert. Dominieren in den Kommissionen hingegen einzelne Parteien, deutet dies auf das Vorherrschen von mehrheitsdemokratischen Strukturen hin. Unter der Annahme, dass das Schweizer Politiksystem vermehrt unter konkurrenz- demokratischem Druck steht, ergibt sich folgende Hypothese: Die Sitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen sind unter den vier grössten 35 Parteien in der Periode von 2008-2011 weniger proportional zu den Wähler- stimmen verteilt, als in der Zeitspanne von 1970-1977. (2) Kräfteverhältnis zwischen Exekutive und Legislative Das Verhältnis zwischen der Exekutive und der Legislative ist in Konsende- mokratien gemäss Lijphart (1999: 35) durch Unabhängigkeit und Ausgegli- chenheit charakterisiert. Sind die beiden Gewalten hingegen eher abhängig voneinander, entspricht dies einer mehrheitsdemokratischen Logik. Wenn demnach in ausserparlamentarischen Kommissionen Sitze von Parlamenta- riern besetzt werden, sind die beiden Gewalten nicht eindeutig voneinander getrennt und unabhängig. Der Grund dafür findet sich darin, dass die aus- serparlamentarischen Kommissionen der Exekutive zugeteilt werden, wäh- rend die beiden Parlamentskammern die Legislative konstituieren. Unter der Annahme, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen zunehmend mehrheitsdemokratischem Druck ausgesetzt sind, wird gefolgert, dass in der Amtsperiode von 2008-2011 in diesen Gremien mehr Parlamentarier sitzen, als in der Periode von 1970 bis 1977. (3) Fragmentierungsgrad des Parteiensystems Die Parteienvielfalt in einem Land ist für Lijphart (1999: 36) ebenfalls ein In- dikator zur Unterscheidung von Mehrheits- und Konsensdemokratien. Wäh- rend die Existenz einer grossen Anzahl von Parteien für das Konsensdemo- kratiemodell spricht, zeichnet sich erstgenannter Demokratietyp durch eine moderate Parteienvielfalt aus. Diesem Unterscheidungsmerkmal kann kein Postulat bezüglich der Zusammensetzung von ausserparlamentarischen Kommissionen entnommen werden. (4) Disproportionalitätsgrad von Wählerstimmen- und Parlamentssitzanteilen Dieses Kriterium zielt auf den Wahlmechanismus ab, wobei die Anwendung des Proporzwahlsystems als Hinweis auf eine Konsensdemokratie gilt. Da- gegen zeichnet sich die Mehrheitsdemokratie durch ein Majorzwahlsystem aus. Dieses Charakteristikum zeigt sich in den Expertenkommissionen nicht in direkter Weise, da die Mitglieder dieser Gremien nicht vom Volk gewählt, 36 sondern vom Bundesrat eingesetzt sind. Es ist deshalb nicht möglich, zu messen, ob die Kommissionssitze proportional zu den erhaltenen Stimmen der Mitglieder aufgeteilt werden. Hingegen kann betrachtet werden, ob die Sprachzugehörigkeit, der Wohnkanton sowie das Geschlecht der Mitglieder in der Kommissionsbestellung berücksichtigt wird und ob die Kommissions- sitze unter den Vertretern der verschiedenen relevanten Gruppierungen pro- portional zu ihrer Stärke in der Bevölkerung verteilt werden. Erfolgt die Sitz- verteilung gemäss dieser Regel, folgt die Logik der Zusammensetzung einer Konsensdemokratischen. Überwiegen hingegen gewisse Bevölkerungsgrup- pen in den ausserparlamentarischen Kommissionen, gestaltet sich die Zu- sammensetzung nach mehrheitsdemokratischen Regeln. Die Sitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen sind in der Periode von 2008-2011 entlang den Kriterien Sprache, Geschlecht und Wohnort weniger proportional zum jeweiligen Bevölkerungsanteil verteilt als im Zeitabschnitt 1970-1977. (5) Pluralismus- bzw. Korporatismusgrad der Interessenverbände Dieser Aspekt bezieht sich auf das Interaktionsverhältnis zwischen den Inte- ressengruppen und dem Staat. Stehen die gesellschaftlichen Interessen- gruppen einander in Konkurrenz gegenüber und existiert eher ein punktuelles Lobbying, spricht dies für das Interessensystem einer Mehrheitsdemokratie. Interessenverbände in konsensdemokratischen Systemen weisen relativ zentralisierte Interessenorganisationen aus, die miteinander im Dialog versu- chen, Kompromisslösungen zu erarbeiten. Dieser Aspekt zeigt sich in der Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen insofern, als dass die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen entweder gebündelt von Dachorganisationen vertreten und eingebracht werden oder eher von einzelnen Firmen punktuelle Repräsentation finden. Es wird angenommen, dass im Vergleich zur Periode von 1970-1977 die Sitze in ausserparlamenta- rischen Kommissionen zum Zeitabschnitt 2008-2011 stärker von Einzelfir- men, denn von Dachverbänden besetzt sind. (6) Machtaufteilungsgrad der Staatsstruktur Das erste Kriterium auf der vertikalen Machtteilungsdimension bei Lijphart (1999: 36) bildet das Verhältnis des Zentralstaates zu den Gliedstaaten. Sind die Teilstaaten mit eigenen Rechten, Kompetenzen und einer gewissen Ei- 37 genständigkeit ausgestattet, spricht dies für das Vorliegen einer Konsensde- mokratie. Existiert hingegen ein einheitlicher Staatsaufbau, in welchem der Zentralstaat die leitende Instanz darstellt und es keine untergeordneten Stel- len gibt, welche mit Rechten ausgestattet sind, weist dies auf ein mehrheits- demokratisches System hin. Die Gremien der ausserparlamentarischen Kommissionen bieten den Kantonen nebst Weiterem, eine Möglichkeit, ihre Interessen zu artikulieren. Finden die Kantone durch ihre Vertreter und Ver- treterinnen einen kontinuierlichen und gegenüber der Kategorie der Bundes- repräsentante verhältnismässigen Zugang zu den ausserparlamentarischen Kommissionen, spricht dies für das zugrunde liegen einer konsensdemokra- tischen Logik. Können jedoch nur wenige oder keine Kantonsvertreter in die- sen Gremien ihre Interessen äussern, da sie keine Sitze zugesprochen be- kommen, sind mehrheitsdemokratische Strukturen dominierend. Unter der Annahme, dass das schweizerische System zunehmend mehrheitsdemokra- tische Züge aufweist, ergibt sich für die Zusammensetzung der ausserparla- mentarischen Kommissionen der Amtsperiode von 2008-2011 im Vergleich zu jener von 1970-1977 die folgende Hypothese: Die Anzahl der Kommissi- onssitze von Kantonsvertretern hat sich über die Zeit hinweg vermindert. (7) Aufteilung der Legislativmacht Konsensdemokratien zeichnen sich gemäss diesem Aspekt dadurch aus, dass die Legislativmacht unter zwei gleichberechtigten Kammern aufgeteilt ist, welche sich unterschiedlich zusammensetzen. In Mehrheitsdemokratien konzentriert sich die gesamte Macht der Legislative in einer Kammer, da sie durch ein unikamerales System gekennzeichnet sind. Bezüglich der Zusam- mensetzung von ausserparlamentarischen Kommissionen zeigt sich dieser Indikator anhand der Verteilung von Expertensitzen an National- und Stände- räte. Eine konsensdemokratische Logik setzt voraus, dass die beiden Räte in den ausserparlamentarischen Kommissionen einen gleich grossen Anteil an Sitzen beanspruchen. Eine Dominanz einer der beiden Räte in den Exper- tenkommissionen weist hingegen auf mehrheitsdemokratische Grundstruktu- ren hin. Es resultiert die Annahme, dass in der Amtszeit von 2008-2011 im Gegensatz zu jener von 1970-1977 in den ausserparlamentarischen Kom- missionen ein Ungleichgewicht in der Sitzverteilung zwischen Ständeräten und und Nationalräten besteht. 38 (8) Schwierigkeitsgrad der Verfassungsänderung Benötigt es für eine Verfassungsänderung nur des einfachen Mehrs, weist diese Struktur auf das Vorliegen einer Mehrheitsdemokratie hin. Bedarf es dafür aber eines qualifizierten Mehrs, spricht dies für eine Konsensdemokra- tie. Dieses spezifische Strukturmerkmal der Demokratie bezieht sich auf den direktdemokratischen Entscheidungskomplex und lässt sich in der Zusam- mensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen nicht entnehmen (9) Letztentscheidungsrecht über Gesetzgebung Dieses Charakteristikum bezieht sich darauf, ob die Verfassung eines Lan- des einer richterlichen Letztinstanz unterliegt, welche deren endgültige Inter- pretation vornimmt. In Konsensdemokratien sollte eine solche Stelle vorlie- gen, während Mehrheitsdemokratien keine solche Behörde kennen. Da sich dieser Aspekt nicht auf den Prozess der Gesetzgebungserarbeitung fokus- siert, hat er keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung der ausserpar- lamentarischen Kommissionen und ist somit für diese Untersuchung nicht relevant. (10) Grad der Zentralbankautonomie Dieser Aspekt zielt auf das Verhältnis der Zentralbank und der Regierung eines Landes ab. Ist dieses durch einen hohen Grad an Unabhängigkeit ge- kennzeichnet, deutet dieser Umstand gemäss Lijphart (1999. 39) auf eine Konsensdemokratie hin. Ist hingegen das Handeln einer Zentralbank abhän- gig von den Weisungen einer Staatsmacht, lässt dies auf eine Mehrheitsde- mokratie schliessen. Dieses Kriterium zeigt sich in den ausserparlamentari- schen Kommissionen die der Exekutive angehören darin, ob SNB-Vertreter Zugang zu diesen Gremien haben. Ist dies der Fall, folgt die Zusammenset- zung der ausserparlamentarischen Kommissionen mehrheitsdemokratischer Logik, da die SNB und die Exekutive nicht unabhängig voneinander agieren. Werden keine Kommissionssitze von SNB Repräsentanten besetzt, liegen der Zusammensetzung dieser Gremien konsensdemokratische Regeln zu- grunde. Es wird folglich angenommen, dass im Vergleich der Periode von 1970-1977 gegenüber dem Zeitraum 2008-2011 ein grösserer Anteil der Sit- ze in ausserparlamentarischen von SNB-Vertretern besetzt werden. 39 2.3.1 Die Hypothesen im Überblick H1 Die Sitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen sind unter den vier grössten Parteien in der Periode 2008-2011 weniger proporti- onal zu den Wählerstimmen, verteilt als in der Zeitspanne 1970-1977. H2 Der Sitzanteil der Parlamentarier in den ausserparlamentarischen Kommissionen ist von der Periode von 1970-1977 zu jener von 2008- 2011 angestiegen. H3 Die Sitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen sind in der Periode von 2008-2011 entlang den Kriterien Sprache, Geschlecht und Wohnort weniger proportional zum jeweiligen Bevölkerungsanteil verteilt, als im Zeitabschnitt von 1970-1977. H4 Im Vergleich zur Periode von 1970-1977 sind die Sitze in den ausser- parlamentarischen Kommissionen für die Periode von 2008-2011 stär- ker von Einzelfirmen, denn von Dachverbänden besetzt. H5 Der Sitzanteil der Kantonsvertreter in den ausserparlamentarischen Kommissionen hat sich in der Periode von 1970-1977 zu jener von 2008-2011 vermindert. H6 Im Vergleich zur Periode von 1970-1977 sind die Kommissionssitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen gegenüber der Zeit- spanne von 2008-2011 unter Vertretern der beiden Parlamentskam- mern nicht paritätisch verteilt. H7 Im Vergleich zur Periode von 1970-1977 gehen in der Zeitspanne von 2008-2011 mehr Sitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen an SNB-Vertreter. 3. Empirischer Teil Die nachfolgende Untersuchung ist eine Replikation der Studie von Germann in Zusammenarbeit mit Frutiger aus dem Jahre 1981 über die ausserparla- mentarischen Kommissionen. Die beiden Autoren haben 200 ausserparla- mentarische Kommissionen, welche in der Zeit von 1970-1977 neu geschaf- fen worden sind, untersucht. Dabei haben sie in erster Linie die Frage ge- klärt, wie sich die ausserparlamentarischen Kommissionen zusammenset- zen. Im Speziellen haben sie den Fokus auf die Personen welche das Amt des Kommissionspräsidenten besetzen sowie auf die Multi-Experten gelegt. Diese Analyse soll nun für den Untersuchungszeitraum von 2008-2011 wie- 40 derholt werden. Im Folgenden bildet zum Einen die Gesamtheit aller Kom- missionsmitglieder eine Untersuchungseinheit, zum Anderen bilden alle Kommissionspräsidenten eine Analysegruppe, welche auf die interessieren- den Merkmale hin untersucht werden. Aus Gründen der Umfangbeschrän- kung der vorliegenden Arbeit soll auf die explizite Betrachtung der Multi- Experten als eine Einheit verzichtet werden. 3.1 Methodische Vorgehensweise Als Untersuchungseinheit fungieren, analog zur Studie von Germann und Frutiger, die Kommissionslisten. Darin erstattet die Bundeskanzlei dem Bun- desrat Bericht über alle im Rahmen der Gesamterneuerungswahl gewählten ausserparlamentarischen Gremien. In der Liste werden ständige ausserpar- lamentarische Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes erfasst10. Unter die Kategorie ausserparlamentarische Kommissionen fallen gemäss Artikel 8a der RVOV nur die Verwaltungs- und Behördenkommissio- nen. Deshalb werden in der Erhebung nur diese beiden Gremientypen be- rücksichtigt, nicht aber Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes. Hin- sichtlich des Vergleiches der Periode von 1970-1977 und von 2008-2011 darauf hinzuweisen, dass sich die Definition der ausserparlamentarischen Kommissionen über die Zeit, wie in Kapitel 2.1.1 beschrieben, verändert hat. Während Germann und Frutiger mit Kommissionslisten der Bundeskanzlei arbeiten, wo sowohl Ad-hoc Kommissionen, als auch ständige Kommissio- nen der Kategorie ausserparlamentarische Kommissionen angehören und somit in der Liste erfasst werden, sind in den Kommissionslisten der Amtspe- riode von 2008-2011 gemäss der neuen Definition dieser Gremien nur stän- dige ausserparlamentarische Kommissionen enthalten. Während Germann und Frutiger in ihrer Auswahl der 200 Kommissionen 170 nichtständige Kommissionen untersuchen, werden in der vorliegenden Analyse aus den erläuterten Gründen keine Gremien dieses Types erfasst. Es ist etwas un- günstig, dass sich die Untersuchung Germanns mehrheitlich aus nicht- ständigen ausserparlamentarischen Kommissionen zusammensetzt. Diese Gremien werden zum Untersuchungszeitraum aber unter dem Begriff aus- 10 Bericht vom 16. April 2008 über die vom Bundesrat im Rahmen der Gesamterneuerungs- wahlen für die Amtsperiode 2008-2011 gewählten ausserparlamentarischen Gremien, BBl 2008 XVIIII 3345, S. 3346. 41 serparlamentarische Kommissionen geführt, so dass angenommen wird, dass die Vergleichbarkeit gegeben ist. Untersuchungsgegenstand für die Amtsperiode von 1970-1977 haben 200 Gremien mit insgesamt 2’960 Mitgliedern gebildet. Für den Zeitraum von 2008-2011 sind es 84 ausserparlamentarische Kommissionen mit insgesamt 1’091 Experten11. Die interessierenden Merkmale werden, wenn möglich in erster Linie der elektronischen und öffentlich zugänglichen Datenbank über die ausserparlamentarischen Kommissionen entnommen, in welcher die Bundeskanzlei Angaben über die Kommissionsmitglieder publiziert12. Dieser Homepage können die Namen, das Geschlecht, die Muttersprache und in den meisten Fällen die Affiliation eines Experten entnommen werden. Einige ausserparlamentarische Kommissionen führen auch eigenständige Home- pages, welche für die Datenerhebung ebenfalls konsultiert werden. Die Er- mittlung der Wohnorte der Mitglieder erfolgt durch direkte Anfrage der Sekre- tariate der ausserparlamentarischen Kommissionen. Kann der Wohnsitz ei- nes Mitgliedes nicht den genannten Dokumenten entnommen werden, wird falls möglich auf den Arbeitsort des Experten abgestützt. Aus der Erhebung dieser Daten resultiert eine ausführliche Liste, welcher entnommen werden kann, wer die rund 1’090 Mitglieder von den für die Amtsperiode von 2008- 2011 gewählten ausserparlamentarischen Kommissionen sind. Diese Merk- male, welche die Experten näher beschreiben, werden entsprechend der Vorgehensweise von Germann und Frutiger verschiedenen Kategorien zuge- teilt. Die Kategorisierungen und die, den jeweiligen Rubriken zugrunde lie- genden Kodierregeln werden direkt von den beiden Autoren übernommen (vgl. Germann 1981: 154ff.). Anschliessend werden die aus der Erhebung resultierenden Befunde über die Zusammensetzung der ausserparlamentari- schen Kommissionen für die Amtsperiode von 2008-2011 mit denjenigen der Studie von Germann (1981) für die Periode von 1970-1977 verglichen. Durch die Gegenüberstellung der deskriptiven Ergebnisse dieser beiden Erhebun- gen ist es möglich, Aussagen über zeitliche Entwicklungen zu tätigen. 11 Liste der untersuchten Kommissionen im Anhang 1. 12 Elektronische Datenbank ausserparlamentarische Kommissionene, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_kommart.html. 42 3.2 Die Kategorien Die Analyse dient der Prüfung der in Kapitel 2.3.1 aufgestellten Hypothesen. Aus diesem Grund ist nicht das gesamte, von Germann und Frutiger aufge- stellte Raster zur Untersuchung der Zusammensetzung von ausserparlamen- tarischen Kommissionen relevant. Die für den Zeitraum von 2008-2011 erho- benen Rohdaten werden nur entlang derjenigen Kategorien eingeteilt, welche zur Beantwortung der Hypothesen notwendig sind. Die Kategorie Zugehörig- keit des Experten zur Bundesversammlung misst wie stark Parlamentarier in den ausserparlamentarischen Kommissionen vertreten sind und dient zur Klärung der Hypothese2. Zur Prüfung der Hypothese3 werden die nachfol- genden Kategorien beigezogen: Muttersprache, Geschlecht und Wohnsitz des Experten. Diese sollen aufzeigen, ob die Geschlechts- und Sprachen- gruppen sowie die regionalen Landesteile in den ausserparlamentarischen Kommissionen gemäss ihrem Bevölkerungsanteil angemessen vertreten sind. Zur Klärung der Frage, ob die ausserparlamentarischen Kommissionen hinsichtlich regionaler Zugehörigkeit ausgewogen zusammengesetzt sind, werden die Regionen in Übergruppen eingeteilt. Diese Typologisierung wird aufgrund des Postulates der Vergleichbarkeit von Germann übernommen. Dieses Schema teilt die verschiedenen Ortschaften den Kategorien Agglo- meration Zürich, Agglomeration Basel, Agglomeration Genf, Agglomeration Bern und Agglomeration Lausanne zu (Germann 1981: 159). Weiter wird zwischen deutschschweizer und lateinischen Mittelstädten unterschieden, welche jeweils zwischen 30'000 und 200'000 Einwohner zählen. Die restli- chen Orte fallen unter die Kategorie ländliche deutschschweizer- bezie- hungsweise lateinische Regionen. Die Einteilung der für die Periode 2008- 2011 erhobenen Wohn- beziehungsweise Arbeitsorte der Experten zu einer der genannten Kategorien wird auf Grundlage der Angaben des BFS über ihrer Wohnbevölkerung vorgenommen (Schuler et al. 2005: 87). Anhand der Kategorie Gruppenzugehörigkeit wird die Tätigkeit eines Exper- ten einer von 13 Untergruppen (Bund, Kanton, Uni, Gemeinnutz, Freiberuf, Firmen, Unternehmen, Bauern, Gewerkschaft, Konsumenten, Krankenkasse, Immobilien, Massenmedien) zugeteilt (Germann und Frutiger 1981: 164). Diese Kategorisierung dient zur Beantwortung mehrerer Hypothesen. Wäh- rend die Unterkategorie Firmen, Inhaber oder Angestellten einer Firma bein- haltet, steht die Untergruppe Unternehmen für Repräsentanten von Dachver- 43 bänden, Brachenverbänden und Handelskammern. Die Gegenüberstellung dieser beiden Rubriken dient ansatzweise zur Klärung der Frage, ob in aus- serparlamentarischen Kommissionen die Interessen eher gebündelt von Dachorganisationenen (Unternehmen) eingebracht werden, oder doch eher punktuell von Einzelfirmen (Firmen) Repräsentation finden. Mit dieser Ge- genüberstellung kann die Problematik nicht gänzlich erfasst werden, da wei- ter auch in den Unterkategorien Gewerkschaft, Freiberuf und Bauern Dach- organisationen figurieren, welche die Interessen ganzer Branchen vertreten. Die Gegenüberstellung der Kategorien Unternehmen und Firmen soll aber einen ungefähren Überblick liefern und die Hypothese4 prüfen. Die Unterka- tegorie Kantone wird zur Beantwortung der Hypothese5 beigezogen. Sie weist aus, wie stark die schweizerischen Gliedstaaten Zugang zu den aus- serparlamentarischen Kommissionen haben. Die Rubrik Zugehörigkeit zur Bundesversammlung erlauben es zu klären, ob Parlamentarier des Stände- und Nationalrates paritätischen Zugang zu den ausserparlamentarischen Kommissionen haben und dient somit zur Klärung von Hypothese6. Die Un- terkategorie Bund gibt Aufschluss darüber, ob SNB-Vertreter zu den ausser- parlamentarischen Gremien Zugang haben oder nicht, weil diese Repräsen- tanten zu jener Rubrik gezählt werden. Somit findet die Hypothese7 Überprü- fung. 4. Interpretation der Ergebnisse In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der Untersuchung der 84 aus- serparlamentarischen Kommissionen in tabellarischer Form dargestellt und den Daten von Germann aus dem Jahre 1970 bis 1977 gegenübergestellt. Es folgt die Besprechung der Ergebnisse. 4.1 Die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommis- sionen der Amtsperiode von 2008-2011 im Vergleich mit derjenigen in der Amtszeit von 1970- 1977 Die Verifizierung beziehungsweise die Falsifizierung der Hypothesen H1 bis H7 findet in den nachfolgenden Kapiteln Platz. 44 4.1.1 Parteipolitische Zugehörigkeit H1 Im Vergleich von Periode 1970-1977 sind die Kommissionssitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen zur Zeitspanne von 2008- 2011 unter den Parteien weniger proportional zu ihrem Wähleranteil verteilt? Die parteipolitische Zugehörigkeit eines Menschen gehört zu den besonders schützenswerten Personendaten. Deshalb kann und wird diese Angabe über die Experten in ausserparlamentarischen Kommissionen von der Bundes- kanzlei nicht erhoben. Diese Hypothese bleibt folglich aufgrund mangelnder Datengrundlage leider unbeantwortet. 4.1.2 Bundesversammlungsmitglieder H2 Der Sitzanteil der Parlamentarier und Parlamentarierinnen in den aus- serparlamentarischen Kommissionen ist von der Periode von 1970- 1977 zu jener von 2008-2011 angestiegen. Tabelle 1 Parlamentarier als Experten in ausserparlamentarischen Kommissionen in Prozent Alle Sitze Nur Präsidien 1970-77 2008-11 1974-77 2008-11 Parlamentarier 5.5 0.5 8.5 1.2 Übrige Experten 94 98 91.95 98.8% Missing 0.5 1.5 - - Total (N) 100 (2960) 100 (1091) 100 (200) 100 (84) Quellen: Germann (1981: 159, 161), Anhang 1 Der Vergleich der beiden Untersuchungszeiträume zeigt einen merklichen Rückgang der Stellung der Parlamentarier in den ausserparlamentarischen Kommissionen. Beträgt ihr Sitzanteil in der Periode von 1970-1977 noch 5.5 Prozent, werden zwischen 2008-2011 gerade noch 0.5 Prozent der Sitze in ausserparlamentarischen Kommissionen von Parlamentsabgeordneten ein- genommen. Bezüglich der Position des Präsidenten zeigt sich dasselbe Bild: Besetzen von 1970-1977 Parlamentarier noch 8.5 Prozent der Präsidenten- sitze, sind es 2008-2011 nur noch 1.2 Prozent. Folglich wird die aufgestellte 45 Hypothese klar widerlegt. Daraus kann gefolgert werden, dass das Prinzip der Gewaltenteilung in diesen Gremien gewahrt ist. 4.1.3 Proportionale Vertretung der relevanten Bevölkerungsgruppen H3 Die Sitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen sind in der Periode von 2008-2011 entlang den Kriterien Sprache, Geschlecht und Wohnort weniger proportional zum jeweiligen Bevölkerungsanteil verteilt, als im Zeitabschnitt von 1970-1977. Tabelle 2: Die Muttersprache der Experten in ausserparlamentarischen Kommissionen in Prozent Alle Sitze Nur Präsidien 1970-77 2008-11 1970-77 2008-11 Deutsch 76.1 71.5 84.5 73.8 Französisch 19.8 23 13 22.6 Italienisch 3.1 5.4 2.5 3.6 Missing 0.9 0.1 - - Total (N) 100 (2960) 100 (1091) 100 (200) 100 (84) Quellen: Germann (1981: 159, 161), Anhang 1 Die Auszählung aller Kommissionssitze entlang dem Kriterium Muttersprache der Experten bringt zu Tage, dass der Anteil deutschsprechender Kommissi- onsmitglieder um 4.6 Prozent abgenommen hat. Hingegen ist sowohl die Teilnahme der französischsprachigen Fachexperten als auch jene der italie- nischsprachigen angewachsen. Das Präsidentenamt wird von 1970-1977 zu 84 Prozent von deutschschprechenden Experten besetzt und somit klar do- miniert. Mittlerweile hat sich der Anteil von französischsprachigen Kommissi- onspräsidenten von 13 Prozent auf 22.6 Prozent verbessert. Experten mit italienischer Muttersprache präsidieren in der Periode von 2008-2011 zu ei- nem Anteil von 3.6 Prozent eine Kommission und besetzen somit die Schlüs- selposition des Präsidenten im Vergleich zur Periode 1970-1977 öfter. Inte- ressant ist es nun die erhaltenen Daten in Relation zum Anteil der Deutsch-, Französisch- und Italienischsprachigen in der schweizerischen Bevölkerung zu setzen. 46 Tabelle 3: Prozentuale Verteilung der von Personen schweizerischer Nationalität ge- sprochenen Hauptsprache 1970 2000 Deutsch 74.5 72.5 Französisch 20.1 21.0 Italienisch 4.0 4.3 Rätoromanisch 1.0 0.6 Nichtlandessprachen 0.4 1.6 Quelle: Lüdi et al. 2005: 9 Während die deutschsprachigen Experten im Untersuchungsraum von 1970- 1977 noch leicht übervertreten sind, hat sich dies mittlerweile verändert. So liegt der Anteil jener Kommissionsmitglieder mit Deutsch als Muttersprache bei 71,5 Prozent und somit gar leicht unter ihrem Anteil in der schweizeri- schen Bevölkerung, der 72.5 Prozent beträgt. Bei den französischsprachigen Mitgliedern zeigt sich der Trend in die entgegen gesetzte Richtung. So sind sie in der Periode von 1970-1977 in den ausserparlamentarischen Kommis- sionen fast proportional zu ihrem Anteil in der schweizerischen Wohnbevöl- kerung vertreten. Von 2008-2011 besetzen sie denn etwas mehr Sitze als ihnen proportional zu ihrem Bevölkerungsanteil zugesprochen würde. Die italienischsprachigen Schweizer und Schweizerinnen sind sowohl in der Un- tersuchungsperiode 1970-1977 als auch in jener von 2008-2011 unterreprä- sentiert. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass in beiden Analy- seperioden die Repräsentation der verschiedenen Sprachgruppen gemäss ihrem Anteil in der Bevölkerung gut umgesetzt wird. Ein Mangel besteht le- diglich in der scheinbar obsoleten Vertretung der rätoromanischen Sprache. Jedoch gilt es hierzu anzumerken, dass vereinzelt rätoromanischsprechende Experten in den ausserparlamentarischen Kommissionen einsitzen, jedoch als Muttersprache Deutsch angeben. 47 Tabelle 4: Das Geschlecht der Experten in ausserparlamentarischen Kommissionen in Prozent Alle Sitze Nur Präsidenten 1970-77 2008-11 1970-77 2008-11 Männer 94.7 66.5 98.5 73.8 Frauen 4.4 33.5 1.5 26.2 Missing 0.9 - - - Total (N) 100 (2960) 100 (1091) 100 100 Quellen: Germann (1981: 159, 161), Anhang 2 Der Anteil der Frauen in ausserparlamentarischen Kommissionen hat in der Untersuchungsperiode von 1970-1977 zu jener von 2008-2011 markant von 4.4 Prozent auf 33.5 Prozent zugenommen. Frauen präsidieren gemäss den aktuelleren Daten zu 26.2 Prozent eine Kommission, während sie dies in der Periode von 1970-1977 nur gerade zu einem Anteil von 1.5 Prozent tun. Die- se Entwicklung erklärt sich zu gewissen Teilen durch die Stärkung der politi- schen Stellung der Frau auf Bundesebene. Es zeigt sich, dass die ausserpar- lamentarischen Kommissionen nach wie vor von Männern dominiert werden, wenn auch die weiblichen Experten zunehmen. 48 Tabelle 5: Die Wohnregion der Experten in ausserparlamentarischen Kommissionen in Prozent Alle Sitze Nur Präsidien 1970-77 2008-11 1970-77 2008-11 Agglomeration ZH 14.9 20.4 9.0 9.5 Agglomeration BS 5.5 8.4 4.0 19 Agglomeration GE 4.4 5.7 2.5 2.4 Agglomeration BE 30.7 16.2 54.0 22.6 Agglomeration LS 6.1 5.9 2.5 4.8 Alem. Stadt 11.3 16.2 11.0 17.9 Lat. Stadt 6.5 9.7 3.5 11.9 Alem. Land 14.6 9 11.0 8.3 Lat. Land 3.0 3.1 1.0 1.2 Ausland 0.2 1.4 0.5 1.2 Missing 2.8 3.5 1.0 1.2 Total (N) 100 (2960) 100 (1091) 100 (200) 100 (84) Quellen: Germann (1981: 159, 161), Anhang 2 Bei der Interpretation der in der Tabelle dargestellten Daten ist zu berück- sichtigen, dass sie nicht ausschliesslich die Wohnorte der Experten wieder- geben. Aufgrund fehlender Angabe hat teilweise die Geschäftsadresse als Erhebungsgrundlage gedient. Die Befunde legen dar, dass in der Periode von 1970-1977 61.1 Prozent der Experten in einer der fünf Grossagglomerationen wohnen. Dieser Umstand ist in der neueren Erhebungsperiode insofern unverändert, als dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder - das heisst 56.6 Prozent – in einer der fünf grossen Städte wohnt. Es kann somit aber auch aufgezeigt werden, dass sich dieser Anteil vom ersten Untersuchungszeitraum zum Zweiten rückläufig verhält. Der Grund dafür ergibt sich aus der genaueren und einzel- nen Betrachtung der fünf Grossagglomerationen. Es kommt zu Tage, dass der Anteil der bernischen Kommissionsmitglieder beinahe halbiert wurde (von 30.7 auf 16.2 Prozent). Dies mag zu einem gewissen Teil damit erklärt werden, dass im aktuelleren Zeitabschnitt die Anzahl von Bundesvertretern in den ausserparlamentarischen Kommissionen ebenfalls massiv zurück ge- gangen ist. Ihr Anteil an allen Kommissionssitze ist konkret um 17.6 Prozent 49 gesunken (Tabelle 7). Eine grobe Einteilung der oben genannten Gruppen in Grosstädte und in ländliche Gebiete mit weniger als 30'000 Einwohnern, zeigt, dass sich letztere Gebiete in beiden Untersuchungszeiträumen mit deutlich weniger Kommissionssitzen begnügen müssen. Denn die Experten aus den fünf Ballungszentren geniessen mit einem Anteil von 61.6 Prozent in der ersten Untersuchungsperiode und 56.6 Prozent in der zweiten Untersu- chungsperiode einen privilegierten Zugang zu ausserparlamentarischen Kommissionen. Die ländlichen Gebiete werden mit einem Anteil von 9.5 res- pektive 12.8 Prozent im Zeitabschnitt von 2008-2011 mit wenigen Sitzen ab- gespiesen. Die Hypothese3 kann anhand der Ausführungen in diesem Kapitel klar falsifi- ziert werden. Vor allem hinsichtlich der sprachlichen und geschlechtlichen Vertretung ist der Proporzgedanke im aktuelleren Untersuchungszeitraum besser umgesetzt. Die regionale Vertretung beschränkt sich nach wie vor mehrheitlich auf die fünf grossen Ballungszentren, dennoch ist ein leichter Trend hinsichtlich eines Ausgleiches ersichtlich. 4.1.4 Interessenvertretung H4 Im Vergleich zur Periode von 1970-1977 sind die Sitze in den ausser- parlamentarischen Kommissionen für die Periode von 2008-2011 stär- ker von Einzelfirmen als von Dachverbänden besetzt. Tabelle 6: Affiliation der Experten in ausserparlamentarischen Kommissionen in Pro- zent Alle Sitze Nur Präsidien 1970-77 2008-11 1970-77 2008-11 Unternehmen 6.6 8.6 8.1 1.2 Firmen 11.7 14.2 7.1 7.9 Übrige 76.4 75.7 84.8 90.9 Missing 5.3 1.5 - - Total (N) 100 (2960) 100 (1091) 100 (200) 100 (84) Quellen: Germann (1981: 160, 162), Anhang 2 50 Die Untersuchung aller Kommissionssitze zeigt auf, dass der Anteil der Ver- treter von Dachorganisationen und Branchenverbänden der Arbeitgeber in den ausserparlamentarischen Kommissionen von 6.6 Prozent auf 8.6 Pro- zent um zwei Prozentpunkte zugenommen hat. Ähnlich gestaltet sich auch die Zunahme der Experten, welche die Interessen von Einzelfirmen vertreten. Diese Teilhabe hat in der Periode von 1970-1977 von 11.7 Prozent zu jenem Zeitabschnitt von 2008-2011 um 2.5 Prozentpunkte zugenommen. Die wich- tige Position des Kommissionspräsidenten wird in der aktuelleren Zeitspanne beinahe achtmal weniger von Vertretern der Kategorie Unternehmen beklei- det, so dass sie es gerade noch zu einem Anteil von 1.2 Prozent ausführen. Die Repräsentanten von Einzelfirmen sind in beiden Untersuchungszeiträu- men zu einem beinahe gleichen Anteil mit der Ausführung des Präsidenten- amtes betraut. Bezüglich der Hypothese4 zeigt die Betrachtung der Auftei- lung aller Kommissionssitze entlang der Kategorien Unternehmen und Fir- men zwischen den beiden Untersuchungsperioden keinen markanten Unter- schied. Es ist so, dass Einzelfirmen mehr Sitze in den ausserparlamentari- schen Kommissionen besetzen als Vertreter von Dachorganisationen. Folg- lich stützen diese Ergebnisse die Annahme, dass in diesen Gremien eher punktuell Interessen vertreten werden. Jedoch zeigt sich diesbezüglich im Verhältnis keine Veränderung zur Periode von 1970-1977, so dass die Hypo- these widerlegt wird. Liegt der Fokus hingegen auf den Kommissionspräsi- denten wird die Hypothese verifiziert. Denn während Einzelfirmenvertreter dieses Amt in der Untersuchungsperiode von Germann noch zu einem gerin- geren Anteil ausführen als die Vertreter der Kategorie Unternehmen, ändert sich dieses Verhältnis in der Periode von 2008-2011 markant: Die Einzelfir- menrepräsentanten bekleiden in beiden Untersuchungszeiträumen zu einem ähnlich grossen Anteil das Präsidentenamt, während dieser bei Repräsen- tanten von Dachorganisationen der Arbeitgeber abgesunken ist und nun deutlich unter jenem der erstgenannten Kategorie liegt. Somit kann die Hypo- these weder eindeutig widerlegt noch verifiziert. 51 4.1.5 Vertreter der Kantone H5 Der Sitzanteil der Kantonsvertreter in den ausserparlamentarischen Kommissionen hat sich in der Periode von 1970-1977 zu jener von 2008-2011 vermindert. Tabelle 7: Kantonsvertreter als Experten in ausserparlamentarischen Kommissionen Alle Sitze Nur Präsidien 1970-77 2008-11 1970-77 2008-11 Kanton 22.8 19.6 19 26.2 Bund 26.4 8.8 59 25 Übrige 45.5 70.1 22 48.8 Missing 5.3 1.5 - - Total Quellen: Germann (1981: 158, 160), Anhang 2 Der Anteil von Kantonsvertretern (worunter auch Gemeindevertreter gefasst sind) hat von der Amtsperiode von 1970-1977 zu jener von 2008-2011 leicht abgenommen. Grosso modo besetzen die Kantonsverteter aber nach wie vor rund einen Fünftel der Sitze in ausserparlamentarischen Kommissionen. Die Repräsentanten der Gliedstaaten bekleiden im aktuellen Zeitabschnitt aber prozentual gesehen mehr Präsidentensitze als dies in der Periode von 1970- 1977 gilt. Interessant zeigt sich der Vergleich mit den Bundesvertretern. Ha- ben Kantonsvertreter in der Periode von 1970-1977 weniger starken Zutritt zu den ausserparlamentarischen Kommissionen als die Repräsentanten der Bundesverwaltung, hat sich dies eindrücklich verändert. Die Kantone beset- zen von 2008-2011 mit einem Anteil von 29.5 Prozent mehr als doppelt so viele Kommissionssitze als der Bund. Noch stärker zeigt sich dieser Trend in der Position des Präsidentenamtes. Zwar amtieren in der aktuellen Amtspe- riode beinahe gleich viele Kantons-, wie auch Bundesvertreter als Präsiden- ten einer ausserparlamentarischen Kommission, zentral hierbei ist jedoch der Vergleich mit der Amtszeit von 1970-1977. Sind in jenem Zeitraum 59 Pro- zent der Präsidenten von ausserparlamentarischen Kommissionen Reprä- sentanten des Bundes, hat sich dieser Anteil auf 25 Prozent, mehr als hal- biert. Somit kann die Hypothese5 klar falsifiziert werden. 52 4.1.6 Verteilung des Stände-und Nationalrates H6 Im Vergleich zur Periode von 1970-1977 sind die Kommissionssitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen gegenüber der Zeit- spanne von 2008-2011 unter Vertretern der beiden Parlamentskam- mern nicht paritätisch verteilt. Tabelle 8: Verteilung der National- und Ständeräte in ausserparlamentarischen Kom- missionen in Prozent Alle Sitze Nur Präsidien 1970-77 2008-11 1970-77 2008-11 Ständeräte 1.1 0.1 2.5 1.2 Nationalräte 4.4 0.5 6.0 0 Total (N) 100 (2779) 100 (1091) 100 (200) 100 (84) Quellen: Germann (1981: 158, 160), Anhang 2 In Kapitel 4.3.1 wird bereits aufgezeigt, dass die Rolle der Parlamentarier in den ausserparlamentarischen Kommissionen eher marginal ist. Dennoch wird nun geklärt, ob die Sitze innerhalb dieser Kategorie verhältnismässig unter Vertretern beider Parlamentskammern aufgeteilt werden. Sowohl in der Amtsperiode von 1970-1977 als auch in jener von 2008-2011 zeigt sich bei der Untersuchung aller Kommissionssitze, dass die Nationalräte, wenn auch im vernachlässigbaren Bereich, einen rund viermal grösseren Anteil der Kommissionssitze besetzen als die Ständeräte. Setzt man dieses Ergebnis in Relation zur Tatsache, dass der Nationalrat etwas über viermal so viele Mit- glieder zählt als der Ständerat, wird ersichtlich, dass die Sitze zwischen den Ständeräten und den Nationalräten paritätisch verteilt sind. Die Präsidenten- position wird in der aktuelleren Untersuchungsperiode in keinem der unter- suchten Fällen von einem Angeordneten der grossen Kammer besetzt. Unter den Ständeräten liegt der Anteil der Experten, welche eine Kommission prä- sidieren bei 1.2 Prozent. Die Hypothese6 wird somit eindeutig widerlegt. 53 4.1.7 SNB-Vertreter H8 Im Vergleich zur Periode von 1970-1977 gehen in der Zeitspanne von 2008-2011 mehr Sitze in den ausserparlamentarischen Kommissionen an SNB-Vertreter. Tabelle 9: SNB-Vertreter in ausserparlamentarischen Kommissionen in Prozent Alle Sitze Nur Präsidien 1970-77 2008-11 1970-77 2008-11 SNB-Vertreter - 0.3 - 0 Übrige - 98.2 - 100 Missing - 1.5 - - Total (N) - 100 (1091) 100 (84) Quellen: Germann (1981: 158, 160), Anhang 2 Aufgrund fehlender Daten über SNB-Vertreter für den Zeitabschnitt von 1970-1977 kann diese Hypothese nicht vollständig geklärt werden. Die erho- benen Daten über den Zeitraum von 2008-2011 weisen aus, dass der Anteil von SNB-Vertretern in den ausserparlamentarischen Kommissionen ver- schwindend klein ist. Weiter ist keiner der 84 amtierenden Kommissionsprä- sidenten ein Vertreter der SNB. Es kann somit stark vermutet werden, dass die Hypothese H8 falsifiziert ist. 5. Methodenkritik Die Affiliation eines Experten ist nicht in jedem Fall eindeutig zu erheben ge- wesen. Die Kommissionsmitglieder üben oftmals mehrere Mandate oder öf- fentliche Ämter gleichzeitig aus. Es wird in diesen Fällen gemäss der Vorge- hensweise Germanns (1981: 164) «auf die dominante Affiliation abgestellt». Dieses Procedere ist sinnvoll, damit eine Kategorisierung der Interessenver- tretungen der Experten überhaupt möglich ist. Dennoch ist es wahrschein- lich, dass damit die Interessen, welche ein Experte in einer ausserparlamen- tarischen Kommission repräsentiert, verkürzt dargestellt werden. Der Fokus dieser Arbeit liegt jedoch auf der Darstellung der Zusammensetzung dieser Gremien im Generellen, so dass die Vorgehensweise nach Germann den- noch sinnvoll erscheint. 54 Die Ergebnisse über die Wohnorte der Experten ist nicht ungefiltert zu inter- pretieren. So sind in den Listen der Bundeskanzlei teilweise die Wohn-, je- doch in anderen Fällen eben auch die Arbeitsorte vermerkt. Dies führt dazu, dass die Kategorie Wohnort des Experten nicht homogen ist und den Überti- tel Wohn- oder Arbeitsort des Experten tragen müsste. Dies wird jedoch be- reits bei Germann der Fall gewesen sein. Bei der Erhebung der Wohn- und Geschäftsorte der Experten hat sich eine weitere Schwierigkeit ergeben. Diese Angaben sind nicht über alle Kommissionsmitglieder publiziert. In die- sen Fällen sind zusätzlich die Kommissionssekretariate angeschrieben wor- den. Diese haben entweder problemlos Auskunft erteilt, die Information aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert, oder eine Rückmeldung ausge- lassen. In den letzten beiden Fällen ist wenn möglich der Arbeitsort des Ex- perten ermittelt und verwendet worden. Ansonsten ist die fehlende Angabe unter der Rubrik Missing aufgeführt worden. Abschliessend gilt es festzuhal- ten, dass die Kategorie Wohnort des Experten bestmöglichst, wenn auch nicht zu hundert Prozent zufriedenstellend erhoben werden konnte. Während in der Untersuchungsperiode von 1970-1977 sowohl ständige Gremien als auch nicht-ständige Gremien unter dem Begriff ausserparlamen- tarischen Kommissionen gefasst worden sind, ist dies im aktuelleren Unter- suchungszeitraum nicht der Fall. So besteht der Untersuchungsgegenstand von Germann und Frutiger insgesamt aus 200 ausserparlamentarischen Kommissionen, wovon 170 Gremien nicht-ständigen Charakter aufweisen. In der Periode von 2008-2011 werden hingegen nur ständige Gremien erfasst. Es stellt sich dabei die Frage, ob die Vergleichbarkeit der beiden Untersu- chungsgegenstände gegeben ist. Aufgrund der Tatsache, dass die nicht- ständigen Gremien in der Untersuchungszeit von Germann unter dem Begriff ausserparlamentarischen Kommissionen gefasst worden sind, lässt aber vermuten, dass die Struktur der Zusammensetzung dieser Gremien mit jenen eines ständigen Charakters, vergleichbar sind. 6. Fazit/ Schlussteil Hinsichtlich der Frage, ob die ausserparlamentarischen Kommissionen in der Periode von 1970-1977 zu derjenigen von 2008-2011 in ihrer Zusammenset- zung mehrheitsdemokratischere Züge aufweisen, kann die vorliegende Arbeit klare Ergebnisse hervorbringen. Die Untersuchung der Zusammensetzung 55 der für die Amtsperiode von 2008-2011 neugewählten ausserparlamentari- schen Kommissionen bringt zu Tage, dass sie im Vergleich zur Untersu- chungsperiode von Germann konsensdemokratischer organisiert sind. So wird in diesen Gremien in der aktuelleren Untersuchungsperiode im Gegen- satz zu jener von 1970-1977 das Prinzip der Gewaltenteilung verbessert an- gewendet. Der Anteil der Parlamentarier, welcher in diesen Gremien einsitzt, hat merklich abgenommen und präsentiert sich mit einem Prozentsatz von 0.5 vernachlässigbar klein. Die Vertretung der sprachlichen Gruppen in den ausserparlamentarischen Kommissionen, setzt sich entsprechend deren je- weiligen Anteilen in der schweizerischen Bevölkerung zusammen. Dies ent- spricht dem Postulat der Proportionalisierung. Männer haben zwar nach wie vor einen bevorzugten Zugang zu ausserparlamentarischen Kommissionen, der Anteil der Frauen hat aber merklich zugenommen und liegt über 30%. Die regional ausgeglichene Repräsentation in diesen Gremien ist nicht reali- siert. Es hat sich diesbezüglich aber auch keine Verschlechterung zur Perio- de von 1970-1977 ergeben. Weiter muss dieser Aspekt erstens aufgrund der Tatsache, dass die erhobenen Resultate nicht nur Wohn-, sondern auch Ar- beitsorte gewisser Kommissionsmitglieder ausweisen mit Vorsicht interpre- tiert werden. Andererseits muss bedacht werden, dass sich Verwaltungen, Universitäten, Verbände und Hauptsitze von Grossunternehmen mehrheitlich in den grossen Ballungszentren befinden. Diese Institutionen beschäftigen diejenigen Personen, welche das nötige Fachwissen und die nötige Macht aufweisen um für die Ausschüsse in ausserparlamentarischen Kommissio- nen interessant zu sein. Somit lässt sich dieses regionale Ungleichgewicht nachvollziehen, wenn auch nicht tolerieren. Die Kantonsvertreter nehmen einen Fünftel der Sitze ein und haben in der neueren Untersuchungsperiode im Vergleich zu den Bundesvertretern einen stärkeren Zugang zu den aus- serparlamentarischen Kommissionen. Im Zeitraum von 1970-1977 ist dieses Verhältnis noch umgekehrt. Dieser Aspekt zeigt, dass die Gremien der aus- serparlamentarischen Kommissionen ein vertikales Instrument des Födera- lismus darstellen: Sie bieten den Kantonen somit nebst beispielsweise dem Ständerat und dem Ständemehr eine Möglichkeit sich am Entscheidungspro- zess des Bundes zu beteiligen. Diese Ausführungen lassen den Schluss zu, dass sich die Veränderungen auf der politischen Ebene in neuster Zeit in keiner Weise auf die Funktionslo- 56 gik der Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen ausgewirkt haben. Es lässt sich im Gegenteil aufzeigen, dass zwischen den beiden Untersuchungszeiträumen Bestrebungen bestanden haben, die von diesen Gremien ausgehende Macht zu verteilen und zu bändigen. So zeigen die Befunde weiter auf, dass die Neuregelung der ausserparlamentarischen Kommissionen im RVOG vom 20. März 2008 und im RVOV vom 27.November 2009 hinsichtlich der untersuchten Merkmale umgesetzt wird. Das Regime der Neuregelungen scheint somit gänzlich zu greifen. Somit ist der Bund bemüht die ausserparlamentarischen Kommissionen als ein Kern- stück der Konkordanzdemokratie nach dem Prinzip der Proportionalisierung zu besetzen. Die Konkordanz untersteht in jüngster Zeit wie aufgezeigt wird verstärkten Konkurrenzbedingungen. Manche sehen darin das Ende der typisch schwei- zerischen Tugenden der politischen Konfliktlösung durch Verhandeln und pragmatische Kompromisse. Aus Sichtweise der ausserparlamentarischen Kommissionenen scheinen dieses Bedenken übertrieben. So wird in diesen Gremien in der Periode von 2008-2011 das Prinzip der Proportionalisierung stärker angewendet denn je. Es wird angestrebt die Entscheidungsfindung in diesen Gremien durch Beizug möglichst vieler unterschiedlicher Akteure her- beizuführen. Offen bleibt hingegen wie sich die Kommunikation in diesen Gremien verhält und ob diesbezüglich allen Teilnehmer die gleiche Stim- mengewalt zukommt. Dieser Aspekt müsste in einer weiteren Studie betrach- tet werden. 57 Literaturverzeichnis: Church, Clive H (2004): «The Swiss Elections of October 2003: Two Steps to System Change?», in: West European Politics, 27,3, 518-534. Germann, E. Raimund (1981): Ausserparlamentarische Kommissionen. Die Milizverwaltung des Bundes, Bern: Haupt. Germann, E. 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Tabelle#4:#Das#Geschlecht#der#Experten#in#ausserparlamentarischen#Kommissionen## in#Prozent#..................................................................................................................................#47! Tabelle#5:#Die#Wohnregion#der#Experten#in#ausserparlamentarischen#Kommissionen## in#Prozent#..................................................................................................................................#48! Tabelle#6:#Affiliation#der#Experten#in#ausserparlamentarischen#Kommissionen## in#Prozent#..................................................................................................................................#49! Tabelle#7:#Kantonsvertreter#als#Experten#in#ausserparlamentarischen#Kommissionen#..#51! 60 Tabelle#8:#Verteilung#der#NationalK#und#Ständeräte#in#ausserparlamentarischen# Kommissionen#in#Prozent#..................................................................................................#52! Tabelle#9:#SNBKVertreter#in#ausserparlamentarischen#Kommissionen#in#Prozent#.............#53! 61 Anhang 1 Liste der untersuchten Kommissionen Behördenkommissionen EDI A1/ Eidgenössische Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizini- schen Forschung A2/ Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung A3/ Medizinalberufungskommission A4/ Prüfungskommission Humanmedizin A5/ Prüfungskommission für Pharmazie A6/ Prüfungskommission der Zahnmedizin A7/ Prüfungskommission der Veterinärmedizin A8/ Schweizerischer Akkreditierungsrat für universitäre Medizinalberufe A9/ Prüfungskommission für Chiropraktikerinnen und Chiropraktiker EJPD A10/ Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten A11/ Eidgenössische Spielbankenkommission EFD A12/ Eidgenössische Bankenkommission A13/ Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für die beeidigte Edelmetall- prüfer EVD A14/ Aufsichtsfond für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung A15/ Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung A16/ Wettbewerbskommission UVEK A17/ Eidgenössische Flugunfallkommission A18/ Eidgenössische Kommunikationskommission A19/ Eidgenössische Nationalparkkommission A20/ Elektrizitätskommission A21/ Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz A22/ Fonds für Verkehrssicherheit A23/ Verwaltungskommission für den Stilllegungsfonds für Kernanlagen A24/ Verwaltungskommission für den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke Verwaltungskommissionen EDA B1/ Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit B2/ Beratende UNESCO-Kommission EDI B3/ Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart am Römerholz in Win- terthur B4/ Eidgenössische Arzneimittelkommission 62 B5/ Eidgenössische Ernährungskommission B6/ Eidgenössische Filmkommission B7/ Eidgenössische Kommission für AIDS-Fragen B8/ Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen B9/ Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grudsatzfragen B10/ Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände B11/ Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege B12/ Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversi- cherung B13/ Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge B14/ Eidgenössische Kommission für Drogenfragen B15/ Eidgenössische Kommission für Frauenfragen B16/ Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen B17/ Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioak- tivität B18/ Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen B19/ Eidgenössische Kommission gegen Rassismus B20/ Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit B21/ Eidgenössische Kunstkommission B22/ Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende B23/ Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen B24/ Kommission der Nationalbibliothek B25/ Kommission für die Bundesstatistik B26/ Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin B27/ Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat B28/ Schweizerisches Nationales Komitee des Codex Alimentarius EJPD B29/ Eidgenössische Kommission für das Messwesen B30/ Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen VBS B31/ Eidgenössische Aufsichtskommission für die fliegerische Vorschulung B32/ Eidgenössische Geologische Fachkommission B33/ Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz B34/ Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedens- förderung B35/ Prüfungskommission für Ingenieurgeometer/ - innen B36/ Schweizerisches Komitee für Kulturgüterschutz EFD B37/ Eidgenössische Kommission für Bauprodukte B38/ Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz EVD B39/ Beratende Kommission Landwirtschaft B40/ Dreigliedrige Eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO B41/ Eidgenössische Arbeitskommission B42/ Eidgenössische Berufsbildungskommission B43/ Eidgenössische Fachhochschulkommission B44/ Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen B45/ Eidgenössische Kommission für Tierversuche B46/ Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen B47/ Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkei- ten 63 B48/ Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutzübereinkom- mens B49/ Kommission für Wirtschaftspolitik B50/ Kommission zur Umsetzung und Überwachung der internationalen Verpflichtun- gen der Schweiz im Bereich de öffentlichen Beschaffungswesens B51/ Rat für Raumordnung B52/ Schweizerisches FAO-Komitee B53/ Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr B54/ Zollexpertenkommission UVEK B55/ Eidgenössische Kommission für biologische Sicherheit B56/ Eidgenössische Kommission für Lufthygiene B57/ Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission B58/ Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich B59/ Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit B60/ Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT 64 Anhang 2 65 Elementarauszählung Die Verteilung der Kommissionssitze… … gemäss Zugehörigkeit des Experten zur Bundesversammlung Alle Kommissionssitze Nur Präsidentensitze Anzahl Sitze Prozent Anzahl Sitze Prozent Nationalrat 5 0.5% 0 0.0% Ständerat 1 0.1% 1 1.2% Nicht Parl. 1069 98.0% 83 98.8% Missing 16 1.4% 0 0.0% Total 1091 100.0% 84 100.0% … gemäss Muttersprache des Experten Alle Kommissionssitze Nur Präsidentensitze Anzahl Sitze Prozent Anzahl Sitze Prozent Deutsch 780 71.5% 62 73.8% Französisch 251 23.0% 19 22.6% Italienisch 59 5.4% 3 3.6% Missing 1 0.1% 0 0.0% Total 1091 100.0% 84 100.0% … gemäss Wohnsitz des Experten Alle Kommissionssitze Nur Präsidentensitze Anzahl Sitze Prozent Anzahl Sitze Prozent Agglo Zürich 223 20.4% 8 9.5% Agglo Basel 91 8.4% 16 19.0% Agglo Genf 63 5.7% 2 2.4% Agglo Bern 182 16.7% 19 22.6% Agglo Lausanne 64 5.9% 4 4.8% Deutschschweizer Agglo 177 16.2% 15 17.9% 66 mit Einwohner zwischen 30'000 und 200’000 Westschweizer oder Tessi- ner Agglo mit Einwohner zwischen 30'000 und 200'000 inkl. Biel und Fri- bourg 106 9.7% 10 11.9% Nichturbane Deutsch- schweizer Region 98 9.0% 7 8.3% Nichturbane Westschwei- zer oder Tessiner Region 34 3.1% 1 1.2% Ausland 15 1.4% 1 1.2% Missing 38 3.5% 1 1.2% Total 1091 100.0% 84 100.0% … gemäss Geschlecht des Experten Alle Kommissionssitze Nur Präsidentensitze Anzahl Sitze Prozent Anzahl Sitze Prozent Männer 726 66.5% 62 73.8% Frauen 365 33.5% 22 26.2% Missing 0 0.0% 0 0.0% Total 1091 100.0% 84 100.0% … gemäss Gruppenzugehörigkeit des Experten Alle Kommissionssitze Nur Präsidentensitze Anzahl Sitze Prozent Anzahl Sitze Prozent Bund 96 8.8% 21 25% Kantone 214 19.6% 22 26.1% Uni 209 19.0% 15 17.9% Gemeinnutz 88 8.1% 2 2.4% Freiberuf 44 4.1% 2 2.4% 67 Firmen 155 14.2% 15 17.9% Unternehmen 94 8.6% 1 1.2% Bauern 12 1.1% 0 0.0% Gewerkschaft 58 5.3% 0 0.0% Konsumenten 16 1.6% 0 0.0% Krankenkassen 8 0.7% 0 0.0% Immobilien 5 0.5% 0 0.0% Massenmedien 12 1.1% 0 0.0% Verschiedene 60 5.5% 4 4.7% SNB 3 0.3% 0 0.0% Missing 17 1.5% 2 2.4% Total 1091 100.0% 84 100.0% 68 Anhang 3 1 Ausserparlamentarische Kommissionen Anzahl ausserparlamentarischer Kommissionen 84 Anzahl Experten und Expertinnen 1091 Name,&Vorname Titel G Affiliation S PLZ Wohnsitz Parl. Part. Depart. Behördenkommissionen A11 Werro Franz Prof. Dr. Iur. M UNI Fribourg Prof. Recht F 1700 Fribourg ML EDI Bruppacher Rudolf Prof. Dr. Med. M UNI Basel D 4310 Rheinfelden BS Bielser Monika W GEMEINNUTZ Senior Project Manageress D 4057 Basel BS Bräm René lic. Iur. M GEMEINNUTZ Vereinigung Morbus Bechterew D 5426 Lengnau LA Do Cuénod Kim PD Dr. Méd. W UNI Lausanne F 1814 La Tour-de-Peitz ML Ess Silvia M. Dr. med., MPH W KANTON Leiterin Krebsregister SG-Apenzell D 8702 Zollikon ZH Renella Rezio R. Prof. Dr. Med FMH M FREIBERUF Vertreter Ärzteschaft I 6925 Gentilino ML Roth Robert Prof. Dr. iur. M UNI Professor de droit juge Genf F 1203 Genf GE Stöhr Susanne Dr. med. W FREIBERUF Vertreter Ärzteschaft D 4052 Basel BS Walther Patrik M FIRMEN STSAG D 3531 Oberthal LA A22 Krayer Georg F Dr.iur. M FIRMEN Verwaltungsrat Bank Sarasin F 4000 Basel BS EDI Lepdor Catherine W KANTON Musée Cntonal des Beaux Arts F 1000 Lausanne LS Lichtin Christoph lic. Phil. I M GEMEINNUTZ Kunstmuseum LU D 6000 Luzern MA Villiger Steinauer Verena lic. Phil. I W GEMEINNUTZ Konstgeschichte Museum Fribourg F 1700 Freiburg ML von Roda Hortensia lic. Phil. I W Museum zu Allerheiligen und Sturzenegger-Stiftung D 8207 Schaffhausen MA A33 Kuhn Bänninger Christina Dr. med. W FIRMEN Hirslanden Klinik D 8193 Eglisau ZH EDI Hoppeler Hans Prof. Dr. Med. M UNI medizinische Fakultät Bern D 3000 Bern BE Bader Charles Prof. Dr. En méd. M UNI Professor Genf F 1211 Genf4 GE Brägger Urs Prof. Dr. Med dent. M UNI Bern Zahnklinik D 3010 Bern BE Brändli Sebastian Dr. phil. I M KANTON Chef des Hochschulamtes D 8090 Zürich ZH Doelker Eric Dr pharm. M UNI Genf Professor für Pharmazie F 1211 Genf4 GE Facchinetti Nadine lic. En droit, LL. M. W BUND Stellv. Leiterin Gesundheitsberufe F 3003 Bern BE Faltys Martin stud. Med. M FREIBERUF Vertreter der Studierenden D 8032 Zürich ZH 2 Gabathueler Ulrich Dr. med. M KANTON Vertreter GDK D 8090 Zürich ZH Härdi-Landerer Maria Christina Dr. med. Vet. , PhD W FREIBERUF Vertreterin GST D 7240 Küblis LA Kaiser Hedwig Josefine Prof. Dr. Med. W UNI Basel Dekanat medizinische Fakultät D 4031 Basel BS Locher Jakob M KANTON Bern Erziehungsdirektion D 3005 Bern BE Mariéthoz Ewa Dr. ès. sc. W KANTON Projektleiterin CDS F 3000 Bern BE Mesnil Marcel PD Dr. Pharm. M FREIBERUF Vertreter pharmaSuisse D 3097 Liebefeld LA Muff Brigitte, S. Dr. med. W FREIBERUF Vertreterin FMH D 8006 Zürich ZH Mühlemann Daniel Dr. Chiropraktiker M FREIBERUF Vertreter Chirosuisse D 8032 Zürich ZH Ruggia Giovanni Dr. med dent. M FREIBERUF Vertreter SSO I 6934 Bioggio ML Schreiber Vital Dr. med. M FREIBERUF Vertreter VSAO D 8008 Zürich ZH Suter Brunner Maja M. Prof. Dr. Med. Vet. W UNI Bern Institut für Tierpathologie D 3001 Bern BE Wettstein Meichtry Beatrice Dr. W FREIBERUF Chirosuisse D 8820 Wädenswil ZH A44 Perruchoud André Paul Prof. Dr. Med. M KANTON Universitätskaderspital BS/BL D 4051 Basel BS EDI Bernheim Laurent Prof. Dr. Méd. M UNI Genf Professor für Pharmazie F 1200 Genf GE Bischoff Thomas M GEMEINNUTZ KHM F 1030 Bussigny-près LausanneLS Hafner Jürg Prof. Dr. Med. M KANTON Unispital Zürich D 8006 Zürich ZH Marsch Stefan Dr. med. & Dr, phil M KANTON Unispital Basel D 4106 Therwil BS Michaud Pierre-Alain Prof. Dr. Méd. M UNI CHUV F 1803 Chardonne LS Russi Erich W. Prof. Dr. Med. M UNI Medizinische Fakultät Zürich D 8312 Winterberg LA A55 Moll Christine Dr. pharm., Dr. Phil W FIRMEN selbständig erwerbende Apothekerin D 4142 Münchenstein BL BS EDI Bernhard Vera Dr. phil II W FIRMEN Leiterin Stern Apotheke Basel D 4057 Basel BS Bugnon Oliver Prof. Dr. Ès M UNI GENF und Lausanne F 1000 Romont GE Czock Astrid Dr. rer. Nat. W FREIBERUF Vertreter pharmaSuisse D 1200 Genf GE Erni Stefan Dipl. Pharm. M UNI Lehrebeauftragter ETH Ingenieur D 8006 Zürich ZH Gander Bruno Prof. Dr. M UNI Institut für pharmazeutische Wissenschaften D 8006 Zürich ZH Hayoz Johanna Dipl. Pharm. W FIRMEN Inhaberin Zentrum Caroll F 1200 Genf GE Hersberger Kurt Dr. sc.nat.lic.phil. M FIRMEN Inhaber Apotheke Hersberger D 4051 Basel BS Wiedermeier Peter Dr. phar. M FREIBERUF GSASA D 8008 Zürich ZH A66 Zitzmann Nicola Ursula Prof. Dr. Med. Dent. W UNI Basel Professorin D 4055 Basel BS EDI Antonini Claudia Dr. med. Dent. W UNI Zürich Studentenbetreuung D 8032 Zürich ZH Attin Thomas Prof. Dr. Med. Dent. M UNI Zürich Professor D 8032 Zürich ZH Belser Urs Prof. Dr. Med. Dent. M UNI Genf Zahnärztliches Institut F 1200 Genf GE Jaccard François Dr. méd. Dent. M FREIBERUF SSO F 1202 Genf GE 3 Kohler Nathalie Dr. med. Dent. W FREIBERUF Vertreterin SSO D 4912 Aarwangen MA Ramseier Christoph Dr. med. Dent. M UNI Basel Klinik für Paradentologie D 3043 Uettligen LA Weiger Roland Prof. Dr. Med. Dent. M UNI Basel Professor für Zahnmedizin D 4144 Arlesheim BS A77 Härdi-Landerer Maria Christina Dr. med. Vet. , PhD W FREIBERUF Vertreterin GST D 7240 Küblis LA EDI Gerber Bernhard Prof. Dr. Med. Vet. M UNI Mitarbeiter Tierspital Vetsuisse Zürich D 8075 Zürich ZH Lutz Thomas Prof. Dr. Med. Vet. M UNI Zürich Professor Vetsuisse Zürich D 8008 Zürich ZH Müntener Cedric Dr. med. Vet. M UNI Zürich Institut für Veterinärpharmakologie F 8008 Zollikerberg ZH Schönmann Marietta Dr. med. Vet. W UNI Zürich Studienplanerin D 8006 Zürich ZH Steiner Adrian Dr. med. Vet. M UNI Bern Professor VetSuisse-Fakultät D 3001 Bern BE Stucki Peter Dr. med. Vet. M UNI Bern Studienplaner VetSuisse fakultät D 3001 Bern BE Suter Brunner Maja M. Dr. med. Vet. , PhD W FREIBERUF Vertreterin GST D 7240 Küblis LA A88 Diezi Jacques Prof. Dr. Méd. M UNI Lausanne F 1005 Lausanne LS EDI Cavalli Franco Prof. dr. med M FIRMEN Direktor IOSI I 6500 Bellinzona ML Heitz Christiane Dr. ès. Science W UNI Louis Pasteur Professorin F 67400 Illkirch A Neuhaus Thomas Prof. Dr. Med. M KANTON Leiter Kinderspital Zürich D 8032 Zürich ZH Tanner Marcel Prof. Dr. Phil. M UNI Direktor des Schweizerischen Tropeninstitutes D 4002 Basel BS A99 Hediger Bruno lic.iur. M KANTON Bezirksrichter D 8008 Zürich ZH EVP EDI Kissling Rudolf O. Prof. Dr. Med. M FIRMEN Arzt Uniklinik Balgrist D 8008 Zürich ZH Léonrad Emilie Dr. W FIRMEN selbständige Chiropraktikerin F 1007 Lausanne LS Mühlemann Daniel Dr. Chiropraktiker M FREIBERUF Vertreter Chirosuisse D 8032 Zürich ZH Schwaninger Thomas Dr. M UNI Zürich Lehrbeauftragter D 8203 Schaffhausen MA Wälchli Beat Dr. med. M FIRMEN Inhaber Facharztpraxis D 8225 Zollikerberg ZH Zaugg Beatrice Dr. W FREIBERUF VertreterinChirosuisse D MISSING M A1010 Hunziker Schneider Laura Dr. iur. W KANTON Oberrichterin ZH D 8000 Zürich ZH EJPD Govoni Carlo lic. Iur. M UNI Luzern Forschungsmitarbeiter D 3005 Bern BE Alder Daniel Dr. iur. M FIRMEN Partner Kellerhals Advokatur D 8037 Zürich ZH Berger Mathis Dr. iur. M FREIBERUF Geschäftsführer SF-FS D 8053 Zürich ZH Bettschart-Narbel Florence W MISSING F 1005 Lausanne LS Cherpillod Ivan Dr. en droit M UNI Lausanne Professor F 1820 Territet-Veytaux ML Egli Klaus lic. Iur. M KANTON Direktor Stadtbibliothek D 4059 Basel BS Egloff Willi Dr. iur. M FIRMEN Vizepräsident Swissperform D 3006 Bern BE Emmenegger Nicole lic iur. W FIRMEN Fürsprecherin Advokatur Bolla&Partner D 3006 Bern BE 4 Frei Peter Dr. iur. M MISSING D 8400 Winterthur MA Giezendanner-Feller Helene lic. Iur. W FIRMEN Advokaturbüro D 8803 Rüschlikon MA Graber Christoph Beat Prof. Dr. Iur. M UNI Professor D 3000 Bern BE Gutknecht Hansjörg M VERSCHIEDENE Bücherexperte D 8872 Weesen LA Heinzelmann WiIlfried Dr. iur. M FIRMEN Anwaltsbüro D 8400 Winterthur MA Isler Rudolf M FIRMEN Geschäftsführer Playground Media D 3052 Zollikofen LA König Jürg M UNTERNEHMEN Präsident ASCO D 8001 Zürich ZH La Spada Anne-Virgine Dr. en droit W FIRMEN Anwältin BMG Advocats F 1227 Carouge GE Maradan Claudia Dr. en droit W MISSING F 1000 Lausanne LS Mosimann Peter Dr. iur. M FIRMEN Partner WengerPlattner Rechtsanwälte D 4102 Binningen BS Pfister-Lichti Renate lic. En droit W KANTON Richterin Zivilgericht Genf F 1228 Plan-les-Ouates GE Pfortmüller Herbert Dr. iur. M FREIBERUF Vertreter LELAN Network D 8700 Küsnacht ZH Pletscher Thomas lic. Iur. M UNTERNEHMEN Vertreter Economiesuisse D 8181 Pfaffhausen LA Rentsch Rudolf A. dipl. Ing. ETH M FIRMEN Advokaturbüro RentschPartner D 8706 Meilen ZH Siegrist Jürg M UNTERNEHMEN Direktor SWA D 4051 Basel BS Stucki Frederik M GEMEINNUTZ Präsident srks D 3000 Bern BE Wagner Eichin Martina lic. Iur. W FIRMEN Rechtsanwältin D 8001 Zürich ZH Willi Thomas Dr. iur. M KANTON Grossrat Luzern/ FIRMEN Anwaltsbüro D 6020 Emmenbrücke MA CVP de Werra Jacques Alexandre Joseph Prof. En droit M UNI Genf Professor F 1211 Genf GE A1111 Schneider Benno M FIRMEN Alnwaltsbüro Schneider. Bossart. Thalhammer D 9000 St. Gallen MA EJPD Hofmann Hans M VERSCHIEDENE alt-Regierungsrat D 8810 Horgen ZH SVP Jutzet Erwin M KANTON Direktor Sicherheit und Justiz Freiburg D 1700 Fribourg ML Kiener Regina Prof. Dr. W UNI Zürich Professorin D 8008 Zürich ZH Künzi Gottfried F. lic. rer. Pol. M UNTERNEHMEN alt-Direktor STV D 3037 Herrenschwanden LA Pieth Mark Prof. Dr. M UNI Basel Professor Strafrecht D 4002 Basel BS Protti Salmina Sarah lic. Oec. Publ. W FIRMEN eidg. Dipl. Steuerexpertin I 6500 Bellinzona ML A1212 Haltiner Eugen M FIRMEN ehem. UBS D 8400 Winterthur MA EFD Zufferey Jean-Baptiste LL.M M UNI Freiburg Finanz- und Bankenrecht F 1762 Givisiez ML Eckert Peter Viktor M UNTERNEHMEN economiesuisse/avenir suisse D 8008 Zürich ZH Héritier Lachat Anne W FIRMEN unabhängige Anwältin F 1201 Genf GE Kästli René M FIRMEN Inhaber Kästli Consulting D 8645 Jona MA Kilgus Sabine W UNI Zürich Genf Gesellschaftsrecht D 8032 Zürich ZH Pictet Charles M FIRMEN Partner von Pictet&Cie. F 1208 Genf GE 5 A1313 Marti Paul M BUND Abteilungschef Zentralamt für Edelmetallkontrolle D 3003 Bern BE EFD Gautschi Theophil Dr. phil. Nat. M VERSCHIEDENE Director of Qualitiy Assurance D MISSING M Girault Hubert M UNI Lausanne Professor F 1088 Ropraz LL A1414 Gaillard Serge Dr. oec. Publ. M BUND Leiter der Sektion für Arbeit (SECO) F 3003 Bern BE EVD Widmer Marianne lic. Rer. Pol. W BUND D 3003 Bern BE Kohler-Bohl Marianne W KANTON Regierungsrätin Appenzell D 9053 Teufen MA FDP Odermatt Gerhard M KANTON Volkswirtschaftsdirektor NW D 6370 Stans LA Thurre Bruno M KANTON Arbeitslosenversicherung VS F 1950 Sion MA Gfeller Kurt lic. Rer. Publ. M UNTERNEHMEN Vize-Direktor Schweizer-Gewerbeverb. D 3000 Bern BE Lehmann Daniel Dr. iur. M UNTERNEHMEN Dirketor Baumeisterverband D 8035 Zürich ZH Lützelschwab Sajia Daniella lic. Iur. W UNTERNEHMEN Leiterin Arbeitgeberpolitik Swissmen D 4457 Diegten LA Matthey Blaise Dr. M UNTERNEHMEN Fédération Entreprise Romandes Genf F 1211 Genf GE Müller Roland A. Prof. Dr. Iur. M UNTERNEHMENGL Schweizerischer Arbeitgeberverband D 8000 Zürich ZH Schober Fritz M BAUERN Mitglied GL SBV D 5201 Brugg MA Zumbrunn Peter Dr. M UNTERNEHMEN Geschäftsführer Arbeitgeberverb. Basel D 4051 Basel BS Blank Susanne lic. Rer. Pol. W GEWERKSCHAFT travail suisse D 3014 Bern BE Bucher Judith lic. Phil I W GEWERKSCHAFT Zentralsekretärin VPOD D 8030 Zürich ZH Kerst Arno M GEWERKSCHAFT Syna D 8134 Adliswil ZH Lampart Daniel Dr. phil. I & lic. Oec. M GEWERKSCHAFT Schweizerischer Gewerkschaftsbund D 3003 Bern BE Santi Daniel M GEWERKSCHAFT Kassenleiter Unia D MISSING MA Vogler Benno M GEWERKSCHAFT Präsident Vorstand Angestellte CH D 3006 Bern BE von Felten Michael M GEWERKSCHAFT Unia D 8055 Zürich ZH Schmid Walter Dr. M KANTON Präsident SKOS D 8810 Horgen ZH A1515 Wolter Cesentino Stefan Prof. Dr. M KANTON Direktor SKBF D 4000 Aarau MA EVD Nembrini Vincenzo dipl. phil. II M KANTON Direttore della divisione della formazione TI I 6500 Bellinzona ML Brühwiler Müller Barbara W KANTON Pflegedirektorin Spital Zürich D 8000 Zürich ZH Gassmann Geneviève W KANTON Direktorin Institut agricole de l'Etat F 1700 Freiburg ML Lüthi Jean - Pascal M KANTON Leiter der Abteilung des Mittelschul- und Berufsbild F 3003 Bern BE Reichlin Albin Dr. M KANTON Direktor FHO D 9000 St. Gallen MA Salzmann Madeleine Dr. phil. I W KANTON Leiterin EDK D 3001 Bern BE Stamm Riesen Margrit Prof. Dr. W UNI Fribourg Professorin D 1700 Freiburg ML Zimmermann Karl M FIRMEN GL Karl Zimmermann AG D 3027 Bern BE A1616 Martent Vicent Prof. Dr. Iur. M UNI Lausanne F 2035 Coercelles NE ML EVD 6 Bühler Stefan Prof. Dr. Oec. M UNI St. Gallen Professor D 9000 St.Gallen MA Pasquier Martial Prof. Dr. Iur. M UNI EPFL Professor F 1752 Villars-sur-Glâne LS Clerc Evelyne Prof. Dr. Iur. W UNI Neuchâtel Professorin F 1200 Neuchatel ML Heinemann Andreas Prof. Dr. Iur. M UNI Zürich Professor D 8008 Zürich ZH Horber Rudolf Dr. rer. Pol. M UNTERNEHMEN Ressortleiter SGV D 3145 Niederscherli LA Kellerhals Andreas Prof. Dr. Iur. M UNI Professor Europa Institut Uni Zürich D 3003 Bern BE Lampart Daniel Dr. phil. I &lic Oec. M GEWERKSCHAFT Schweizerischer Gewerkschaftsbund D 3003 Bern BE Niklaus Jürg Dr. iur. HSG RA M KANTON Rechtsanwalt des Kantons Zürich D 8008 Zürich ZH Petitpierre Anne Prof. Dr. Iur. W UNI Genf Professorin F 1200 Genf GE Pletscher Thomas lic. Iur. M UNTERNEHMEN Vertreter Economiesuisse D 8181 Pfaffhausen LA Zürcher Johann Dr. iur. M KANTON Oberrichter Handelsgericht ZH D 8044 Zürich ZH A1717 Piller André M KANTON Untersuchungsrichter Fribourg D 1700 Freiburg ML UVEK Ponti Tiziano M KANTON Leiter Luftwaffe Locarno I 6572 Quartino LL Hussi Oliver M VERSCHIEDENE Flugsicherheitsabteilung DLH Frankfurt D Deutschland A Villalaz-Rick Ines M VERSCHIEDENE Flugkapitän D 8044 Zürich ZH A1818 Furrer Marc lic. Iur. M BUND Leiter Postreg D 3003 Bern BE UVEK Bovet Christian Dr. iur. M UNI Professor Verwaltungs- und Steuerrecht Genf F 1211 Genf GE Bühlmann Andreas Dr. rer. Pol. M KANTON Chef des Amtes für Finanzen SO D 4509 Solothurn MA Duca Widmer Monica Dott. Dipl. Chem. W FIRMEN GL EcoRisana I 6928 Manno ML Eichenberger Reiner Prof. Dr. Oec. Publ. M UNI Fribourg Professor Finanz- und Wirtschaftspolitik D 8000 Zürich ZH Hubaux Jean-Pierre Prof. EPFL M UNI Computer&Communication Systems ETH F 1015 Lausanne LS Netzler Stephan Dr. iur. M FIRMA Netzle Rechtsanwälte D 8008 Zürich ZH A1919 Giacometti Robert M KANTON Graubünden D 7530 Zernez LA UVEK Cherix Daniel M UNI Professor scnat F 1000 Lausanne LS Küpfer Irene W KANTON Projektleiterin Umweltschutzfachstelle ZH D 8000 Zürich ZH Rodigiari Gervaso M. M GEMEINNUTZ pronatura I MISSING M Stulz Franz-Sepp lic. Iur. M BUND Berater Bundesamt für Umwelt D 3063 Ittigen BE Pfister Jürg Dr. phil. Nat. M FREIBERUF Generalsekretär scnat D 3110 Münsingen BE Semadeni Silvia lic. Phil. I W GEMEINNUTZ Präsidentin pro-natura I 7062 Passugg-Araschgen LA SP Strehler Perrin Catherine Dr.Sc.nat W KANTON Conservatrice de la nature du Cantone du Vaud F 1025 St-Sulpice LL Tester Urs M GEMEINNUTZ pronatura D 4103 Bottmingen BS A2020 Carlo Schmid-Sutter lic. Iur. M KANTON Landammann AI D 9413 Oberegg LA Alt-StänderatCVP UVEK 7 Kratz Bühler Brigitta lic. Iur. W UNI St. Gallen Professorin für Privatrecht D 9000 St. Gallen MA Schötzau Hans-Jürg Dr. sc. Nat. ETH W VERSCHIEDENE Ruhestand D MISSING MA Clerc Aline Dr. oec. W KONSUMENTEN Expertin FRC F 1000 Lausanne LS Finger Matthias Ing. Env. Gén. M UNI EPFL Professor F 1000 Lausanne LS Geiger Werner prof. Dr. Dr. EPFL M FIRMA Selbständiger Unternehmensberater D MISSING MA d'Arcy Anne Christine Dipl. El. Ing. ETH W UNI Wirtschhaftsuniversität Wien Professorin D Wien A A2121 Marc F. Suter M FIRMA Anwaltsbüro D 2503 Biel MA FDP UVEK Bircher Silvio lic. Jur. M KANTON Regierungsrat AG D 4000 Aarau MA SP Baertschi Pierre Paul lic. Rer. Publ. M KANTON Conservateur cantonal des monuments F 1227 Carouge GE Delucchi Marco M BAUERN Ing. Forestale I 6516 Cugnasco ML Friedl Claudia Forsting ETH W FIRMA Büro Natume D 9000 St. Gallen MA Huwyler Edwin Dr. sc.nat. ETH M FIRMA Leiter Freilichtmuseum Ballenberg D 6062 Wilen OW MA Jacquat Bernard Dr. phil I M UNI Natur- und Umweltschutzfachmann D 2900 Porrentrury LL Kleiner Joachim M UNI Professor für Landschaftsgestaltung D 8712 Stäfa ZH Kruker Robert Prof. Dr. M UNI Ethnograf und Publizist D 8000 Zürich ZH Litzsitorf Spina Natacha Dr. phil W UNI Directrice Equiterre F 1000 Lausanne LS Semadeni Silvia W GEMEINNUTZ Zentralpräsidentin pron-atura I 7062 Passugg-Araschgen LA Alt-NationalrätinSP Stulz Franz-Sepp lic. Phil. I M BUND Berater Bundesamt für Umwelt D 3063 Ittigen BE Thalmann Kohli Desirée lic. Iur. W MISSING F 1773 Léchelles FR ML A2222 Jeger Werner M BUND Vizedirektor ASTRA D 3000 Bern BE UVEK Fuhrer Georges M VERSCHIEDENE ehemals Chef MUV D MISSING M Buhmann Brigitte W BUND Direktorin bfu D MISSING M Jordan Sandrine W FIRMA Generali Versicherung D MISSING M Lindenmann Hans Peter M UNI Professor ETH D 8000 Zürich ZH Moreno Vincent M KANTON Generaldirektor Strassenverkehr und Schiffsamt D 1200 Genf GE Schmid Ingrid W GEMEINNUTZ Vorstand Fussverkehr Schweiz D 8000 Zürich ZH Boss-Skupnjak Andrea W FREIBERUF Schw. Vereinigung für Verkehrspsychologie MISSING M Hans-Kaspar Steiner M KANTON Polizeikommandant NW D 6370 Stans LA Thévenanz Jean-Marc M GEMEINNUTZ Chef TCS F MISSING M Zürcher Niklaus M UNTERNEHMEN Präsident Strassenschweiz D MISSING M A2323 Steinmann Walter M BUND Bundesamt für Energie D 3003 Bern BE UVEK Rohrbach Kurt Dr. M FIRMA BKW FMB Energie AG D 3000 Bern BE Bösch Rolf M FIRMA Axpo Holding D 8021 Zürich ZH 8 Demierre Jacqueline Dr. oec. HSG W MISSING F MISSING M Döhler Stephan W. M FIRMA Axpo Holding D 8021 Zürich ZH Eggenberger Urs Dr. M BUND Vize-Direktor Eidg. Finanzverwaltung D 3003 Bern BE Hengartner Roland M MISSING D MISSING M Niklaus Herbert Dr. iur. M FIRMA Atel Holding AG D 4600 Olten MA Probst N. M FIRMA Die Mobiliar D MISSING M A2424 Steinmann Walter M BUND Bundesamt für Energie D 3003 Bern BE UVEK Demierre Jacqueline Dr. W MISSING F MISSING M Rohrbach Kurt M FIRMA BKW FMB Energie AG D 3000 Bern BE Eggenberger Urs M BUND Vizedirektor EFV D 3003 Bern BE Hengartner Roland M MISSING D MISSING M Hirt Peter H. M MISSING D MISSING M Verwaltungskommissionen B125 Fasel Hugo M GEMEINNUTZ Caritas F 1717 St.Ursen LL CSP EDA Carbonnier Gilles Prof M UNI IHEID F 1200 Genéve GE Donzé Walter M BUNDESVERSAMMLUNG Nationalrat D 3714 Frutigen LA NationalratEVP Eberlein Christine W GEMEINNUTZ Erklärung von Bern D Deutschland A Ferrari Carla W MASSENMEDIEN Journalistin D 8006 Zürich ZH Fiala Doris W BUNDESVERSAMMLUNG D 8002 Zürich ZH NationalrätinFDP Frösch Therese W BUNDESVERSAMMLUNG D 3012 Bern BE NationalrätinGPS Förster Till Prof. Dr. M UNI Basel D 4000 Basel BS Gadient Brigitta M. W BUNDESVERSAMMLUNG D 7000 Chur MA NationalrätinBDP Gueissaz Caroline dipl. Ing. ETH W FIRMA Vaccani Zweig D 2000 Neuchatel ML FDP Juvet Michel M FIRMEN Bank Bordier F 1200 Genéve GE Kux Stephan Dr. M UNI Zürich ökonom D 4144 Arlesheim BS FDP Laubscher Michèle W GEMEINNUTZ Alliance sud D 2500 Biel MA Leimbacher Urs Dr. M FIRMEN Swiss Re D 8022 Zürich ZH Minsch Rudolf Prof. Dr. M UNTERNEHMEN Economiesuisse I 7015 Tamins MA Morel Caroline W GEMEINNUTZ Swissaid D 3000 Bern BE Sommaruga Carlo M BUNDESVERSAMMLUNG F 1200 Genéve GE NationalratSP Stahel Fritz M FIRMEN Credit Suisse D 8000 Zürich ZH de Senarclens Pierre Prof. Dr. M GEMEINNUTZ croix rouge F 1200 Genéve GE 9 B226 Gemnetti Francesca W FIRMEN Anwalt I 6500 Bellinzona ML EDA Altorfer Heinz M FIRMEN Migros Kulturprozent D 5600 Lenzburg LA Bachmann Ursula W UNI Hochschule Luzern Design D 8000 Zürich ZH Baumann Thomas M UNI Zürich Leiter Bereich eLearning D 8000 Zürich ZH Bianchi Alice PH.D W UNI Tübingen Archäologin D 72001 D - Tübingen A Bischofberger Claudia W VERSCHIEDENE Künstlerin D 8126 Zumikon MA Curdy Ariane W VERSCHIEDENE Management Trainerin F 1000 Lausanne LS Felber Markus Dr.Sc.nat ETH M GEMEINNUTZ Monte San Giorgio I 6834 Morbio ML Galland Pierre Dr. M UNI Biolog F 2035 Corcelles ML Gather Thurler Monica W UNI Prof. Psychologie F 1200 Genève GE Gradis Diego M GEMEINNUTZ Präsidentin Tradi.info F 1180 Rolle LL Gutscher Daniel Dr. Phil I M UNI Dozent für Bauforschung Bern D 3000 Bern BE Hellmann Anouk W VERSCHIEDENE Le Corbusier 2012 F 2300 La Chaux de Fonds ML Isler Jürg M MASSENMEDIEN Redaktor D 8634 Hombrechtikon LA Mina Gianna Dr.Ph.D W FREIBERUF Verband der Schweizer Museen I 6900 Lugano ML Ruppen Beat M GEMEINNUTZ Projektmanager UNESCO D 3904 Naters MA Schürch Dieter Prof.Dr M VERSCHIEDENE Umweltfachmann I 6946 Ponte Capriasca ML Sieber Priska Dr.Phil W VERSCHIEDENE Bildungswissenschaftlerin D 8000 Zürich ZH Steiger Beat M KANTON Gymnasiallehrer D 9500 Wil MA Strehler Perrin Catherine Dr.Sc.nat W GEMEINNUTZ Pronatura F 1025 St-Sulpice LS Varcher Pierre M VERSCHIEDENE Geograf F 1200 Genève GE Volkart Elisabeth W GEMEINNUTZ Präsidentin Pronatura D 8372 Wiezikon LA Bürer Margrit W KANTON Leiterin Departement Inneres D 9100 Herisau MA Hänni Felber Denise W VERSCHIEDENE Pädagogische Hochschule Bern D 3000 Bern BE Odermatt André Dr.Phil M KANTON Gemeinderat Zürich D 8000 Zürich ZH B327 Krayer Georg F Dr.iur. M FIRMEN Verwaltungsrat Bank Sarasin F 4000 Basel BS EDI Gottstein Hafter Barbara W FIRMEN Juristin D 8134 Adliswil ZH Hahnloser Margrit W VERSCHIEDENE Kunsthitorikerin D 8000 Zürich ZH Lepdor Catherine W KANTON Musée Cntonal des Beaux Arts F 1000 Lausanne LS Wohlwend Ernst M KANTON Stadtpräsident D 8400 Winterthur MA SP B428 Faller Andreas M BUND Vizedirektor BAG D 4102 Binningen BS EDI Boyle Charles Dr. med. M FIRMEN Arzt Reviewer bei Swissmedic D 8965 Berikon ZH Cueni Thomas M UNTERNEHMEN Generalsekretär Interpharma D 4102 Binningen BS Decollogny Anne Pharmacienne W UNI Lausanne F 1015 Lausanne LS 10 Fritz Markus Dr. phil M GEMEINNUTZ Schweiz. Medikamenten Information D 4125 Riehen BS Gasche Urs P. lic. sc. Pol. M KONSUMENTEN SKS D 3095 Spiegel b. Bern BE Giger Max dr. med. M UNI Basel Institut für Pflegewissenschaft D 4056 Basel BS Gnägi Markus lic.rer.pol. M KRANKENKASSE Vertreter santésuisse D 3380 Wangen an der Aare LA Gyger Pius lic.oec M KRANKENKASSE Vertreter Helsana D 8703 Erlenbach /ZH ZH Hoelzle Walter P. M FIRMEN Beratungsunternehmen D 6403 Küssnacht a. Rigi MA Kondo Mitsuko Dr. en méd. W KANTON Ärztin CHUV F 1219 Châtelaine LL Kullak-Ublick Gerd Prof. Dr. Med. M KANTON Klinikdirektor UNIspital Zürich D 8700 Küsnacht Zürich ZH Käufeler Robert Eric Dr. med M FIRMEN Rheinberg Klinik D 9000 St. Gallen MA Lauterburg Bernhard Prof. Dr. Med. M KANTON Inselspital Bern D 3047 Bremgarten b. Bern BE Ludwig Christian Andreas Dr. med. M FIRMEN Chefarzt SUVA D 6006 Luzern MA Marty Stefan PD Dr. M KANTON Spitalapotheker F 1951 Sion ML Mennet von Eiff Monica Dr. pharm. Dipl. W FREIBERUF Vertreterin SMGP D 4102 Binningen BS Montandon Jean Blaise Dr. en pharm. M KANTON Pharmacien cantonal F 2074 Marin-Epagnier ML Plagge Herbert Dr. rer. Nat. M KANTON UNIspital Basel D 4031 Basel BS Ruggli Ducrot Martine Pharmacienne dipl. W UNI wissenschaftliche Mitarbeiterin SSPH D 8000 Zürich ZH Schild Laurant Prof. Dr. En méd. M UNI Lausanne F 1025 St-Sulpice LL B529 Keller Ulrich Prof. Dr.med. M FREIBERUF FMH Endokrinologie D 4105 Biel-Benken MA EDI Arnoldner Bernadette W UNTERNEHMEN fial schweiz. Nahrungsmittel Industrie D MISSING M Ballmer Peter Ernst Prof. Dr.med. M KANTON Chefarzt Kinderspital Winterthur D 8400 Winterthur MA Battaglia Richi Evelyne W FIRMEN Gemeinschaftspraxis I 6853 Ligornetto ML Baumer Beatrice dipl.LM.-Ing. ETH W UNI Dozentin ZHAW I 6622 Ronco Ascona ML Conrad Beatrice W KONUSMENTEN Vertreterin der Konsumentenorganisationen D 4914 Roggwil LA Daeniker Roth Christina dipl. Ing. agr. ETH W FIRMEN Ernährungsberaterin Migros-Genossenschaft D 8706 Meilen ZH Darioli Roger Prof. hon. Dr. med M UNI Lausanne F 1007 Lausanne LS Jermini Marco dipl. LM.- Ing. ETH M KANTON Chemiker kantonales Laboratorium Tessin I 6808 Toricella LL Kennel Hess Regula Dr. Ing. MAS W UNTERNEHMEN Kommunikation Proviande D 3652 Hilterfingen MA Kruseman Maaike W UNI collaboratrice scientifique HES Genève F 1255 Veyrier GE Laimbacher Josef Dr. med. FMH M GEMEINNUTZ Schweizerische Gesellschaft f. Ernährung D 9015 St.Gallen MA Loew Thomas M UNTERNEHMEN Schweiz. Verband für Spitalgastronomie D 4934 Madiswil LA Römer Luthi Christine Prof. Dr. phil. Nat W UNI Studiengangsleiterin Ernährung FH D 3177 Laupen BE Zimmermann Michael Prof. Dr. med M UNI Senior Scientist ETH Zürich D 8044 Zürich ZH B630 Weber Monika lic. Phil. I W KANTON Stadträtin D 8050 Zürich ZH LdU EDI Bader Egloff Lucie W UNI Dozentin D 3006 Bern BE 11 Bischof Jris W KANTON Gemeinderat Zürich D 8047 Zürich ZH SP Brütsch Matthias lic. Phil. I M UNI Oberassistent UNI Zürich D 8262 Zürich ZH Chollet Alberto M MASSENMEDIEN SRG F 1227 Carouge GE Comé Joelle W KANTON Directrice des affaires culturelles F 1202 Genf GE Geiser Thomas Prof. Dr. jur M UNI HSG Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht D 9000 St. Gallen MA Heinzelmann Wilfried Dr. jur M FIRMEN Anwaltsbüro D 8400 Winterthur MA Hoehn Marcel M FIRMEN Geschäftsführer T&C Film D 8002 Zürich ZH Koch Karin W FIRMEN Produzentin Dschoint Ventscher D 8008 Zürich ZH Probst Philippe M FIRMEN Fürsprecher Marbach und Partner D 3007 Bern BE Schiwow Micha M FREIBERUF Direktor Schweizerisches Filmzentrum D 8032 Zürich ZH Spicher Thierry M FIRMEN Produzent/Geschäftsführer D 1226 Thônex LL Thurston Cyrill M VERSCHIEDENE Filmverleiher I 8004 Zürich ZH Tschudi Gilles M VERSCHIEDENE Schauspieler D 8006 Zürich ZH Wyder Romed M VERSCHIEDENE Filmregiesseur F 1201 Genf GE B731 Vernazza Pietro Prof. Dr. med M KANTON Chefarzt Infektiologie D 9008 St.Gallen MA EDI Bassetti Stefano PD Dr. Med. M KANTON Chefarzt der Medizinischen Klinik I 4654 Lostdorf/SO MA Flepp Markus Dr. med M KANTON Chefarzt Infektiologie D 8038 Zürich ZH Kübler Daniel Prod. Dr. M UNI Dozent Zürich D 8038 Zürich ZH Low Nicola Dr. W UNI Bern Wissenschaftliche Mitarbeiterin D 3006 Bern BE Mariethoz Ewa Dr. es sc. W KANTON Projektleiterin GDK F 2502 Biel MA Meyer Michèle W GEMEINNUTZ Präsidentin LHIVE D 4051 Basel BS Oertle Meyer Daniel Dr. med. M FIRMEN Inhaber Gruppenpraxis und Arzt D 8047 Zürich ZH Pärli Kurt PD. Prof. Dr. M UNI St.Gallen Professor für Arbeits- und Sozialrecht D 3006 Bern BE Schüpach Jörg Prof. Dr. med. M BUND Leiter Nationales Zentrum für Retroviren D 8038 Zürich ZH Spencer Brenda Dr. phil. MER PD W UNI Lausanne F 1012 Lausanne LS Voelkle Hansruedi Prof. Dr. rer. Nat. M GEMEINNUTZ Vorstand Aids-Hilfe Schweiz D 8038 Zürich ZH Witschi Anne Dr. med. Msc W KANTON Kantonssärztin D 4001 Basel BS B832 Zapfl Rosmarie W GEMEINNUTZ Präsidentin Alliance F D 8600 Dübendorf ZH EDI Graf Michel M GEMEINNUTZ Direktor Sucht Info Schweiz F 1012 Lausanne LS Eckmann Franziska lic. Phil. I W BUND Infodrog (BAG) D 1700 Freiburg ML Erni Bruno M KANTON Stiftung Berner Gesundheit D 3613 Steffisburg MA Fehlamm Rielle Laurence W GEMEINNUTZ Fegpa F 1206 Genf GE Intraina Daniele M GEMEINNUTZ Direktor Ingrado I 6900 Lugano ML Koch Ursula W BUND Sektion Alkohol+Tabak (BAG) D 3027 Bern BE 12 Renz Mario Dr. med M KANTON Ärztl. Direktor Psychiatriezentrum Münsingen D 3053 Münchenbuchsee BE Rüegsegger Ruedi Dr. med M BUND Psychologe SUVA D 6005 Luzern MA Schmidt Alexandre M BUND Direktor EAV F 1304 Cossonay-Ville LS Schwaninger Ulrich Dr. M BUND Arbeitsmediziner SECO D 6006 Luzern MA Sempio Nella W GEMEINNUTZ Psychologin MUSUB I 4125 Riehen BS Siegrist Stefan Dr. M BUND Direktor bfu (SECO) D 4500 Solothurn MA Siegrist Thomas Prod. Dr. med M KANTON Spital St. Gallen D 9327 Tübach MA B933 Faller Andreas M BUND Vizedirektor BAG D 4102 Binningen BS EDI Abshagen Christian Dr. med. M KANTON Unispital Basel D 4000 Basel BS Baumann Max Prof. Dr. iur. M FIRMA Rechtsanwalt D 8000 Zürich ZH Bernard Burnand Dr. en méd. M UNI Professor CHUV Lausann F 1000 Lausanne LS De Haller Jacqus Dr. en méd. M FREIBERUF Vertreter FMH F MISSING M Decollogny Anne M UNI Lausann Professor F 1000 Lausanne LS Ferroni Bruno Dr. en med M FREIBERUF Vertreter RoMedCo F MISSING M Guetg Reto Dr. med. M KRANKENKASSE Vertrete santéSuisse D MISSING M Hayoz Philippe M BUND Zentralstelle für Medizinaltarife UVG D 6005 Luzern MA Heiniger Thomas Dr. iur M KANTON Regierungsrat D 8000 Zürich ZH FDP Keberle Silvia Dr. med W FIRMEN GL Eskamed AG D 4011 Basel BS Kocher Thomas Prof. Dr. med M KANTON Kantonsspital Baden D 5400 Baden MA Nussbaumer Gabriel M KONSUMENTEN FRC F 1000 Lausanne LS Roos Andreas M KRANKENKASSE Vertreter Sanitas D MISSING M Seiler Beat Dr. med M KRANKENKASSE Helsana D MISSING M Soltermann Bruno Dr. med. M UNTERNEHMEN Chefarzt SVV D MISSING M Stöhr Susanna Dr. med. W BUND Vertreter SUVA D 6005 Luzern MA Trachsel Valeria W FIRMA Visana Scwheiz D MISSING M Ziltener Erika lic. Phil. W GEMEINNUTZ Dachverband Schweizerische Patientenst. D 8037 Zürich ZH SP B1034 Faller Andreas M BUND Vizedirektor BAG D 4102 Binningen BS EDI Ausfeld-Hafter Brigitte Dr. med W UNI Bern Dozentin für traditionelle chin. Medizin D 5000 Aarau MA Bille Jacques Prof M UNI Lausanne NFP 49 F 1010 Lausanne LS Brändle Paul M FIRMEN Geschäftsführer Vlesia AG D 9403 Goldach MA Bussmann Hermann Anna W KANTON Spital Uster D 4051 Basel BS Chiesa Gabriella Eidg. Dipl. Apoth. W KRANKENKASSE CSS Disease Management D 8806 Bäch SZ LA Conrad Willi G. Dr. med M FIRMEN Bioanalytica D 6006 Luzern MA Cuénoud Pierre-Francois Dr. en med M KANTON Spital Sion Facharzt FMH F 1950 Sion ML 13 Ernst Pia W GEMEINNUTZ Schleudertraumaverband D 8008 Zürich ZH Freidank Heike PD Dr. med W KANTON Unispital Basel Chefärztin D 4051 Basel BS Gmünder Marcel Dr. iur. M FIRMEN Roche Diagnostics Schweiz D 6343 Rotkreuz MA Gnägi Markus lic. Rer. Pol. M KRANKENKASSE Santé Suisse D 4500 Solothurn MA Hayoz Philippe M BUND Zentralstelle für Medizinaltarife UVG D 6005 Luzern MA Hämsenberger Stephan M UNTERNEHMEN Vizedirketor H+ D 3672 Oberdiessbach LA Müller Regula W FIRMEN B. Braun Medical AG D 6204 Sempach LA Rueff Bernard Ing. commercial M FIRMEN Groupe Mutuel F 1030 Bussigny-près-LausanneLS Schmid Andreas Dr. phil. M FREIBERUF Pharmasuisse D 3027 Bern BE Siegrist Hans H. Dr. en med M MISSING F 2304 La Chaux-de-Fond ML Strasky Thomas Dr. sc. Nat M FIRMEN Inhaber Schwanen Apothek D 5400 Baden MA Weitz Manfred Dr. phil. Nat M BUND Swissmedic D 3027 Bern BE B1135 Caviezel Nott M MASSENMEDIEN Chefredaktor D 5703 Samedan LA EDI Bujard Jacques M KANTON Conservateur du canton de Neuchatel F 1782 Belfaux ML Antipas Michèle W KANTON Conservatrice adjointe du canton de Vaud F 1000 Lausanne LS Baumgartner Peter M KANTON Denkmalpflege ZH D 8000 Zürich ZH Conzett Jürg M FIRMEN Bauingenieur D 8000 Zürich ZH Dosch Leza M VERSCHIEDEN Historiker D 7000 Chur MA Durisch Pia W VERSCHIEDENE Architektin I 6900 Lugano ML Frei Heitz Brigitte W KANTON Denkmalpflege BL D 4133 Pratteln BS Hochuli Stefan M VERSCHIEDENE Archäologe D 6333 Hünenberg See MA Müller Eduard M KANTON Denkmalpflege KANTON Ui D 6377 Seelisberg LA Rucki Isabelle W VERSCHIEDENE Kunsthistoriker D 8000 Zürich ZH Warger Doris W VERSCHIEDENE Restauratorin D 8500 Frauenfeld LA Zaugg Zogg Karin W KANTON Denkmalpflege Stadt Biel D 2514 Ligerz LA Zumthor Bernard M VERSCHIEDENE Kunsthistoriker F 1200 Genève GE B1236 Lüthi Ruth Dr. phil W BUND Präsidentin AHV Komission D 1700 Freiburg ML SP EDI Annen Ruf Margrit W MASSENMEDIEN Puplizistin D 3655 Sigriswil LA Bianchi Dois Dr. jur. W GEWERKSCHAFT SGB D 3000 Bern BE Brodard Vincent M GEWERKSCHAFT SEV F 1680 Romont LL Gfeller Kurt lic. Rer. Publ. M UNTERNEHMEN Gewerbeverband Schweiz D 3000 Bern BE Hilber Kathrin W KANTON Regierungsrätin D 9000 St.Gallen MA SP Kohli Christian dipl. Ing. FH M UNTERNEHMEN Leiter Versicherung SBV D 5200 Brugg MA Konrad Hans Peter lic. Jur. M UNTERNEHMEN Direktor ASIP D 8000 Zürich ZH 14 Kurt Killer Matthias lic. Rer. Soc M GEWERKSCHAFT Travail Suisse D 3000 Bern BE Marti Urs Dr. M GEWERKSCHAFT KV Schweiz D 7000 Chur MA FDP Müller Roland A. Prof. Dr. iur. M UNTERNEHEMEN Geschäftsleitung SAV D 8000 Zürich ZH Sandoz Oliver Avocat M UNTERNEHMEN FER Genève F 1200 Genève GE Steiger Hannes lic. Jur M GEWERKSCHAFT UNIA D 8000 Zürich ZH Stähli Franz M BUND Ausgleichskasse D 8000 Zürich ZH Verrey Etiennette W GEMEINNUTZ allinace F F 1042 Lausanne LS Wagner Eichin Martina lic. Jur W UNTERNEHMEN Zürcher Handelsfirmen D 8000 Zürich ZH Wernli Jürg lic. jur. HSG M KANTON Regierungsrat Appenzell A D 9100 Herisau MA Lüthy Franziska W GEMEINNUTZ Procap Schweiz D 4515 Oberdorf BS Pestalozzi Seger Georges M GEMEINNUTZ Integration Handicap D 2560 Nidau MA Schaffner Ursula lic. Jur. W GEMEINNUTZ Agile Behinderten Selbsthilfe Verband D 3008 Bern BE B1337 Frey Claude lic. Es. Sc éco M UNTERNEHMEN Vorsorgeforum D 2000 Neuchâtel ML FDP Ammann Dominique Dr. rer. Pol. M FIRMEN PPCMetrics Beratungsfirma D 8001 Zürich ZH EDI Bianchi Doris Dr. jur. W GEWERKSCHAFT SGB D 3012 Bern BE Boltshauser Martin Advokat M GEMEINNUTZ Procap CH D 4054 Basel BS Daum Thomas lic. Jur. M UNTERNEHMEN Direktor Arbeitgeberverband D 8712 Stäfa ZH Deprez Oliver Dr. M BUND Pensionskasse D 8000 Zürich ZH Di Mambro Sabino M GEWERKSCHAFT UNIA I Italien A Gfeller Kurt lic. Rer- publ. M UNTERNEHMEN Gewerbeverband D 3000 Bern BE Kohli Christian dipl. Ing. FH M UNTERNEHMEN Leiter Versicherung SBV D 5200 Brugg MA Konrad Hans Peter lic. Jur. M UNTERNEHMEN Direktor ASIP D 8000 Zürich ZH Kurt Killer Matthias lic. Rer. Soc. M GEWERKSCHAFT Travail Suisse D 3000 Bern BE Lustenberger Markus Dr. jur. M KANTON Zentralschweizer BVG D 6000 Luzern MA Perretta Antimo M FIRMEN AXA Winterthur F 2520 Neuveville LL Regotz Kurt M GEWERKSCHAFT SYNA D 3991 Betten LA Sandoz Oliver Avocat M UNTERNEHMEN FER Genève F 1200 Genève GE Schlatter Andreas Ernst Dr. sc. Math. ETH M FIRMEN CEO UBS Global Management D 5024 Küttigen MA Schmid Brigitte W UNTERNEHMEN Direktor ASIP D 8000 Zürich ZH Uttinger Laurance lic. Jur. W FIRMEN Rechtsanwältin Kraft&frey D 8000 Zürich ZH B1438 Van der Linde Francois M FIRMEN Arzt I 6946 Capriasca ML EDI Barmann Jean Daniel M GEMEINNNUTZ LVT Liga gegen die Suchtgefahren F 1920 Martigny ML Broers Barbara PD: Dr. med W KANTON Unispital Genf Arztin F 1200 Genève GE Cattacin Sandro Prof. Dr M UNI Genève F 1200 Genève GE 15 Dubois Arber Francoise PD. Dr. med W UNI Genève F 1200 Genève GE Hansjakob Thomas Dr. jur. M KANTON Staatsanwalt des KANTON St.Gallen D 9000 St.Gallen MA Kessler Thomas Ing. agr. M KANTON Leiter Stadtentwicklung Basel D 4000 Basel BS Killias Martin Prof. Dr. jur. M UNI Zürich D 8000 Zürich ZH Monney Christian M KANTON Psychiatrische Klinik VS Arzt F 1920 Martigny ML Schreiber Hans Peter Prof. Dr. phil. M UNI Basel D 4000 Basel BS Vogt Ruth lic. Phil. W FIRMEN Organisationsberaterin (KEK) D 8000 Zürich ZH Ziegler Geneviève lic. Es. Sc. Soc W KANTON DSSE F 1000 Lausanne LS B1539 Verrey Etiennette W VERSCHIEDENE fachfrau für Gleichstellung D 4125 Riehen BS Freivogel Elisabeth lic. Jur. LL. M W FIRMEN Advokatin D 4000 Binningen BS EDI Waser Lucie W VERSCHIEDENE Master of arts D 9053 Teufen MA Bertschi Katharina W VERSCHIEDENE Personalassistentin D 8000 Zürich ZH Borioli Sandoz Valérie lic. Ès. Lett W GEWERKSCHAFT Travail Suisse F 1523 Granges ML Bühlmann Fries Rita W GEMEINNUTZ kath. Frauenbund D 6000 Luzern MA Chaponnière Martine W KANTON Lehrerin F 1200 Genève GE Derrer Balladore Ruth lic. Jur. W FREIBERUF SAV D 8000 Zürich ZH Fontana Marie Christine W VERSCHIEDENE Politologin D 8000 Zürich ZH Fueter Fuchs Liselotte W GEMEINNUTZ kath. Frauenbund D 8000 Zürich ZH Gisi Barbara lic. Jur. W GEWERKSCHAFT GL KV Schweiz D 8000 Zürich ZH Kehl Lauff Jessika lic. Jur. W GEMEINNUTZ kath. Frauenbund D 9035 Grub AR LA Mahon Pascal Dr. jur. M UNI Professeur F 1500 Neuchatel ML Schneller Theus Lea W GEMEINNUTZ Dachverband gemeinnütziger Frauen D 7012 Felsberg MA Testa Mader Anita W FIRMEN I 6924 Sorengo MA Theunert Markus lic. Jur. M GEMEINNUTZ Dachverband schweizer Männer D 8006 Zürich ZH Wagner Pierre André Fürsprecher M GEWERKSCHAFT Rechtdienst SBK D 3156 Riffenmatt LA Werder Christina W GEWERKSCHAFT SGB Zentralsekretärin D 8006 Zürich ZH Wyttenbach Judith Dr. jur. W UNI Bern D 3074 Muri Bern BE Zambotti Hauser Marianne W FREIBERUF KMU Frauen Zürich D 8706 Meilen ZH B1640 Maudet Pierre Master en droit M KANTON Conseil administratif F 1200 Genève GE EDI Demeter Deborah lic. Sc. Soc. W GEMEINNUTZ WWF Schweiz I 6500 Bellinzona ML Alessio Isler Veronique W KANTON Schulsozialarbeiterin D 4104 Oberwil BS Blülle Stefan M KANTON Leiter Kindes und Jugendschutz KANTON Basel D 4000 Basel BS Bodmer Nancy Dr. phil. W UNI Basel D 3074 Muri bei Bern BE Cirigliano Luca lic. Jur M KANTON Bezirksgericht D 5702 Niederlenz LA 16 Conz Christoph M BUND BASPO D 4600 Olten MA De Bianchi Valentina W MASSENMEDIEN Journalistin I 6652 Tegna ML Deuel Claudio M KANTON F 1200 Genève GE Freudiger Patrick Bachelor of Law M VERSCHIEDENE Master of Law D 4900 Langenthal MA SVP Graff Emilie lic. Ès. W GEMEINNUTZ SAJV F 1000 Lausanne LS Guéniat Olivier M KANTON Polizist F 2000 Neuenburg ML Jung Erna W KANTON Sozialarbeiterin D 3232 Ins LA Kessler Thomas Ing. agr. M KANTON Leiter Stadtentwicklung Basel D 4000 Basel BS Marugg Michael Dr. jur. M GEMEINNUTZ Netzwerk Kinderrechte D 8000 Zürich ZH Meienberg Marie Claire Master of arts W KANTON Gewaltpräventation Kanton Zürich D 8000 Zürich ZH Schneller Lena lic. jur W VERSCHIEDENE D 8700 Küsnacht ZH FDP Schwaab Jean Christoph lic. En droit M GEWERKSCHAFT SGB F 1097 Riex LL Weber Khan Christina W GEMEINNUTZ Leiterin Kinderanwaltschaft Schweiz D 8000 Zürich ZH Wolleb Antonia lic. Phil W GEMEINNUTZ Marie Meierhof Institut D 3000 Bern BE B1741 Herrmann André Dr. M KANTON Gesundheitsdepartement Basel D 4051 Basel BS EDI Vock Peter Prof. Dr. med. M KANTON Inselspital Chefarzt D 3010 Bern BE Baechler Sebastien Dr. ès. Sc. M KANTON CHUV Arzt F 1762 Givisiez MA Bochud Francois Prof. Dr. ès. Sc. M KANTON CHUV Institut de radiophysique F 1007 Lausanne LS Dula Karl Dr. med. dent. M UNI Professeur D 3010 Bern BE Janusz Dominik Prof. Dr. ès. Sc. M UNI Professeur F 1290 Versoix GE Menzel Hans-Georg Dr. rer. Nat. M UNI CERN F 1210 Genf GE Oppliger Schäfer Dorette W KANTON Univeritätsspital Basel D 4105 Biel Benken MA Prior John Prof. Dr. Dr. M KANTON CHUV Arzt F 1011 Lausanne LS Sarott Flurin Andry Dr. phil. II M FIRMEN KKW Leibstadt D 5106 Veltheim LA Schmidt Kobbe Sabine Dr. med. W KANTON CHUV Arzt F 1000 Lausanne LS Schneider Uwa PD Dr. sc. Nat. M FIRMEN Hirslanden Klinik D 5000 Aarau MA Thalmann Sandrine Dr. W KANTON Spital Freiburg F 1708 Freiburg ML Türler Andreas Prof. Dr. M UNI PSI D 5232 Villigen LA Wernli Christian Dipl. Phys. ETH M UNI PSI D 5232 Villigen LA B1842 Briner Peter M BUNDESVERSAMMLUNG D 8204 Schaffhausen MA Ständerat FDP EDI Benz Willy Prof. Dr. M UNI Physikalisches Institut D 3003 Bern BE Berthet Stèphane Dr. M UNI Genf Rektor F 1200 Genf GE Buchmann Brigitte Dr. W UNI Empa D 8600 Dübendorf ZH Burkhard Paul Dr. M BUND Schweizer Nationalfond D 3012 Bern BE 17 Burki Gilbert Prof. Dr. M UNI Genève F 1206 Genève GE Consoli Angelo M FIRMEN Manager Aerospace D MISSING MA Deich Axel Dr. M MISSING D Deutschland A Dändliker René Prof. Dr. M UNI Präsident SATW D 6300 Zug MA Magnard Michel M MISSING F 1752 Villars ML Pointet Vincent M FIRMEN CEO Syderal SA F 2019 Chambrelien LL Poulikakos Dimos Prof. Dr. M UNI Leiter Labor für Thermodynamic D 8702 Zollikon ZH Pugin André M UNI Genève F 1200 Genève GE Rochat Pascal M FIRMEN Spectratime F 2000 Neuenburg ML Scherrer Peter Dr. M VERSCHIEDENE Leiter Space&systems D MISSING M Schmutz Werner Prof. Dr. M VERSCHIEDENE Direktor D 7260 Davos MA Seiz Gabriela Dr. W UNI Freiburg D Freiburg A B1943 Kreis Georg Prof. Dr. M UNI Leiter Europainstitut der UNI Basel D 4020 Basel BS EDI Akkaya Gülcan W UNI Dozentin an der FH Luzern D 6003 Luzern MA Simkhovitch Dreyfus Sabine lic. Jur. W GEMEINNUTZ schweiz. Isrealit. Gemeindebund F 1206 Genève GE Achermann Alberto Dr. jur. M GEMEINNUTZ Schweiz. Bischofskonferenz I 3012 Bern BE Alleva Vania W GEWERKSCHAFT SGB D 3012 Bern BE Baltensperger Bettina W UNTERNEHMEN Hotelerie Suisse D 3012 Bern BE Besson Samantha Prof. Dr. W UNI Proffesorin für Völkerrecht F 1700 Fribourg ML Fröhlicher Stines Carmel lic. Phil. W FIRMEN Psychologin D 8008 Zürich ZH Huber Bruno M GEMEINNUTZ Genossenschaft der Landstrasse I 9000 St.Gallen MA Joye Madeleine W MASSENMEDIEN Journalistin F 1700 Fribourg ML Lenzin Rifa lic. Phil. W GEMEINNUTZ Interrelig. Tink-Tank D 8008 Zürich ZH Mathwig Frank Dr. theol. M GEMEINNUTZ evangelischer Kirchenbund D 3012 Bern BE Mona Marco Dr. jur. M FIRMEN Rechtsanwalt D 8004 Zürich ZH Wicht Bernard Dr. en droit M KANTON Erziehungsdirektorin EDK F 1208 Genève GE B2044 Fricker Ulrich Dr. oec. HSG M BUND SUVA D 6002 Luzern MA EDI Meier Peter Dr. phil. Nat M KANTON Amt für Wirtschaft und Arbeit Zürich D 8090 Zürich ZH Currat Edouard Ing. chim. EPFL M BUND SUVA D 6002 Luzern MA Iseli Christophe Ing -agr. HES M GEWERKSCHAFT Leiter Arbeitsinspekorat AI F 1705 Fribourg ML Jost Marcel Dr. med. FMH M BUND SUVA D 6002 Luzern MA Koenig Hans Ing. dipl. EPF M BUND SECO F 1006 Lausanne LS Krummenacher Werner M GEWERKSCHAFT Leiter Arbeitsispektorat Basel D 4005 Basel BS Odermatt Robert Dr. sc. Techn. M BUND SUVA D 6002 Luzern MA 18 Richoz Pascal lic. Phil M BUND SECO D 3003 Bern BE Roth Heinz lic. Jur. M UNTERNEHMEN schweizer Versicherungsverband SVV D 8022 Zürich ZH Vogt Ursula lic. Phil I W KRANKENKASSE santésuisse D 4502 Solothurn MA B2145 Reust Hans Rudolf Prof. M UNI Bern D 3000 Bern BE EDI Chiarenza Marie Antoinette W VERSCHIEDENE Artist F 8000 Zürich ZH Hubacher Peter M FIRMEN Architekt D 9100 Herisau MA Manz Jean Luc M VERSCHIEDENE Artist F 1000 Lausanne LS Sachs Hinrich M VERSCHIEDENE Artist D 4000 Basel BS Schneider Nadia W VERSCHIEDENE Kuratorin D 8000 Zürich ZH Spalinger Nika W VERSCHIEDENE Artist D 8000 Zürich ZH Stolz Noah M VERSCHIEDENE Artist I 6670 Avegno ML Zürcher Sarah W VERSCHIEDENE Artist F 1700 Fribourg ML B2246 Schmid Beatrice Prof. Dr. W UNI Basel D 4005 Basel BS EDI Moeschler Jacques Prof. Dr. M UNI Genève F 1200 Genève GE Avellan Francois M UNI Directeur des machines Hydrauliques EPFL F 1000 Lausanne LS Brighenti Olivier Dr. rer. Pol M FIRMEN D MISSING M Chatila Zwahlen Yasmine lic. Phil. Hist. W BUND Wissenschaft und Raumfahrt EDA D 3003 Bern BE Fontana Biancameria W UNI Genève F 1006 Lausanne LS Frank Christoph M UNI USI I 6850 Mendrisio ML Granges Veronique W KANTONE FH Rekorenkonferenz F 1822 Chernex LL Järmann Liliane lic. Phil. W UNI Rektorenkonferenz der UNI D 3012 Bern BE Kolp Franziska W BUND Bundesamt für Kultur BAK D 3006 Bern BE Renaud Philippe Prof. Dr. M UNI Bern D 3000 Bern BE Seiler Simone W VERSCHIEDENE Studentin D MISSING M Steurer Johann Prof. Dr. M UNI Zürich D 8090 Zürich ZH Stoffel Kilian Prof. Dr. M UNI Neuchatel F 2000 Neuchatel ML Suarez nani Tiziana W UNI Fribourg F 1700 Fribourg ML Volery Thierry Prof. Dr. M UNI St.Gallen D 9000 St.Gallen MA Winkler Wilfried Prof. Dr. M UNI ETH Zürich D 3125 Troffen ML B2347 Gallati Sabina Prof. Dr. phil. Nat. W KANTON Inselspital Bern D 3012 Bern BE EDI Baumgarner Matthias Prof. Dr. med. M KANTON Kantonsspital Zürich D 8400 Winterthur MA Bottani Armand Dr. en med. M KANTON Kantosspital Genève F 1007 Lausanne LS Bär Walter Prof. Dr. med. M UNI Zürch D 8708 Männedorf LA 19 Cathomas Gieri Prof. Dr. med. M KANTON Institut für Pathologie D 4123 Allschwil BS Elger Bernice Prof. Dr. med. W UNI Genève F 1241 Pupplinge LL Huber Andreas Prof. Dr. med. M KANTON Kantosspital Aarau D 5001 Aarau MA Miny Peter Prof. Dr. med. M KANTON UNIversitätsspital Basel D 4000 Basel BS Morris Michael Dr. phil. Nat. M KANTON Kantosspital Genève F 1226 Thônex LL Probst Hensch Nicole Prof. Dr. Phil W KANTON Swiss TPH D 4153 Reinach BL BS Pok Lundquist Judit Lilla Dr. med. W KANTON Universitätsspital Zürich D 8000 Zürich ZH Wunder Dorothea Dr. med. W FIRMEN Fachärztin für Gynäkologie D 1007 Lausanne LS B2448 Langenberger Christiane W VERSCHIEDENE Politikerin F 1122 Romanel-sur-Morges LS FDP EDI Bider Verena W KANTON Zentralbibliothek Solothurn D 4612 Wangen MA Dora Cornel Andreas Dr M KANTON Kantonsbibliothekar St.Gallen D 4493 Wenslingen LA Niederer Ulrich Dr M FIRMEN Direktor D 6000 Luzern MA Rigozzi Gerardo M KANTON Kantonsbibliothekar Tessin I 6930 Bedano ML Schneider Gabi W KANTON Projektleiterin FH D 7000 Chur MA Villard Hubert M UNI Lausanne F 1092 Belmont sur LausanneLS Wille Peter Dr M FIRMEN Direktor Bibliomedia D 3074 Bern BE Von Rothen Gabrielle W KANTON Kantonsbibliothekar F MISSING M B2549 Brachinger Hans Prof. Dr. M UNI Fribourg F 1700 Fribourg ML EDI Blank Susanne lic. Rer. Pol. W GEWERKSCHAFT Travail Suisse D 3014 Bern BE Everaers Pieter M VERSCHIEDENE Eurostat D MISSING M Horber Eugen Prof. Dr. M UNI Genève F 1201 Genève GE Marti Jürg Dr. oec. HSG M BUND Dirktor Bundesamt für Statistik D 2544 Bettlach LA Minsch Rudolf Prof. Dr. M UNTERNEHMEN Economiesuisse D 7015 Tamins MA Peytrignet Michel Dr. ès. Sc. Éc M SNB F 1432 Gressy LL B2650 Höffe Otfried Prof. Dr. phil. M UNI Tübingen D D Deutschland A EDI Baumann Hölzle Ruth Ella Dr. theol. W UNI Leiterin Institut für Ethik D 8050 Zürich ZH Boehler Annette Prof. Dr. med. W KANTON Universitätsspital Zürich D 8091 Zürich ZH Bondolfi Alberto Prof. Dr. med. M UNI Genève F 1211 Genève GE Ebneter Fässler Kurt Dr. med. M FIRMEN Facharzt Allg. Medizin D 9050 Appenzell LA Foppa Carlo M VERSCHIEDENE Ethicien F 1110 Morges LS Guillod Olivier Prof. Dr. jur. M UNI Neuchatel F 2000 Neuchatel ML Hell Daniel Prof. Dr. med. M FIRMEN Privatklinik D 8706 Meilen ZH Huber Sylvia W GEMEINNUTZKontaktstelle für Selbsthilfegruppe D 9000 St.Gallen MA 20 Kiefer Bertrand Dr. med. M MASSENMEDIEN Redaktor F 1225 Chene Bourg LL Käppeli Silvia Dr W KANTON UniIversitätsspital Zürich D 8091 Zürich ZH Leuthold Margrit Dr. phil. I W UNI ETH Zürich D 8092 Zürich ZH Martin Jean Dr. med. M KANTON Kantonsspital Vaud D 1026 Echandens LS Müller Hansjakob Prof. Dr. med. M UNI Basel D 4005 Basel BS Probst Franziska lic. Jur. W FIRMEN Rechtsanwältin D 8057 Zürich ZH Putallaz Francois Xavier Prof. Dr. phil. M UNI Fribourg F 1700 Fribourg ML Pok Lundquist Judit Lilla Dr. med. W KANTON Universitätsspital Zürich D 8091 Zürich ZH Weisshaupt Brigitte Dr. W FREIBERUF Philosophin D 8044 Gockhausen LA B2751 Suter Susanne W UNI Bern D 3003 Bern BE EDI Schultheis Franz Prof. Dr. M UNI Bern D 3000 Bern BE Aberer Karl Prof. Dr. M UNI ETH Lausanne F 1015 Lausanne LS Behrens Heike Prof. Dr. W UNI Freiburg im Breisgau D 4051 Basel BS Benz Willy Prof. Dr. M UNI Bern D 3012 Bern BE Fahmi Fritz Prof. Dr. M UNI St.Gallen ETH Zürich D 9000 Zürich ZH Fröhlicher Peter Prof. Dr. M UNI Zürich D 8032 Zürich ZH Fueter Daniel Prof. Dr. M UNI Zürich D 8006 Zürich ZH Hertz Ellen Prof. Dr. W UNI Neuchatel F 2000 Neuchatel ML Mauron Alexandre Prof. Dr. M UNI Genève F 1211 Genève GE Peter Matthias Prof. Dr. M UNI ETH Zürich D 8093 Zürich ZH Stoffel Walter Prof. Dr. M UNI Turin F 1700 Fribourg ML Teruzzi Tiziano Prof. Dr. M UNI FH Lugano I 6952 Canobbio ML Wahli Walter Prof. Dr. M UNI Lausanne F 1015 Lausanne LS B2852 Charrière Roland Dr. rer. Nat. M BUND Bundesamt für Gesundheit F 1740 Neyruz MA EDI Raunhardt Otto Dr M FIRMEN Lebensmittelingenieur D 8932 Zürich ZH Aebi Patrik dipl. Ing. agr. ETH M BUND Bundesamt für Landwirtschaft D 3097 Liebefeld LA Baumer Beatrice dipl. LM. Ing. ETH W UNI Zhaw I 6622 Ronco Ascona ML Jemmi Thomas Dr. med. vet. M BUND Bundesamt für Veterinärwesen D 3145 Niederscherli LA Jemmi Marco Dr. sc. Techn. M KANTON Tessin I 6937 Bioggio ML Jäggi Thomas M BAUERN Schweizerischer Bauernverband D 5200 Brugg MA Stadelhofer Julie W BUND SECO D 3003 Bern BE Trüeb Ursula W KONSUMENTEN Schweiz. Konsumentenorganisation D 4312 Magden BS Vignal Jean Dr M UNTERNEHEMN Economie durable F 1007 Lausanne LS 21 B2953 Edelmann Xaver Dr. M UNI Empa D 7153 Falera LA EJPD Spichiger Ursula Prof. Dr. W UNI Hochschulproffesorin D 8303 Brassersdorf LA André Léon Dr. M KANTON Leiter Radio Onkologie D 3095 Bern BE Keferstein Claus P Prof. Dr. M KANTON Professor NTB Buchs D 9470 Werdenberg LA Walter Peter M KANTON Energie Thurgau D 9325 Roggwil LA Bock Christian Dr. jur. M BUND Bundesamt für Metrologie D 4000 Basel BS Feller Ulrich Dr M BUND Bundesamt für Metrologie D Deutschland A B3054 Matthey Francis M VERSCHIEDENE Alt Nationalrat F 2300 La chaux de Fonds ML SP EJPD Tomovic Dragoslava Dr. med. W FIRMEN Arztin D 3000 Bern BE Walther Barbara W GEMEINNUTZ Bischofskonferenz D 8000 Zürich ZH Besic Osman M GEMEINNUTZ Rotes Kreuz D 4000 Basel BS Blum Georg jur. M KANTON Amt für Migration D 6300 Zug MA Bühlmann Regina W KANTON Direktorenkonferenz D 3000 Bern BE Caroni Martina Prof. Dr. jur. W UNI Luzern D 1700 Fribourg ML Da Cunha Antonio Prof M GEMEINNUTZ Fédération de associations portugaises F 1020 Renens LS Derrer Balladore Ruth lic. Jur. W UNTERNEHMEN D 8000 Zürich ZH Fguiru Kais M GEMEINNUTZ Flüchtlingshilfe F 1991 Salins ML Fröhlicher Stines Carmel lic. Phil. W FIRMEN Psychologin D 8008 Zürich ZH Guidotti Sabrina W KANTON Intergrationskomission I 6513 Monte Carasso ML Gunaseelan Alagipody M VERSCHIEDENE Pfleger D 6000 Luzern MA Jahreiss Fiammetta W GEMEINNUTZ ecap D 8000 Zürich MA Lembwadio Luzolo Raoul M FIRMEN Psychologin F 2017 Boudry NE ML Meier Beda W KANTON KID D 9000 St.Gallen MA Meier Ruedi M KANTON Stadtrat D 6000 Luzern MA Meiner Beat M GEMEINNUTZ Flüchtlingshilfe D 3000 Bern BE Mollard Francois M KANTON Sozialamt F 1700 Fribourg ML Palasthy Eva W FIRMEN Pädagogin F 1200 Lausanne LS Rajcic Dragica W VERSCHIEDENE Autorin D 8000 Zürich ZH Röthlisberger Simon M GEMEINNUTZ evangelischer Kirchenbund D 3000 Bern BE Schiavi Rita lic. Phil. W GEWERKSCHAFT UNIa D 4000 Basel BS Schmid Walter Dr. M KANTON Präsident SKOS D 8810 Horgen ZH Shala Gerguri Hava M KANTON Lehrerin D 8472 Seuzach MA Stiffler Rolf Dr. jur. M KANTON Bürgermeister Chur D 7000 Chur MA FDP Tobola Dreyfuss Agatha lic. Jur. W UNTERNEHMEN Gewerbeverband D 3000 Bern BE Torche Denis lic. Phil. M GEWERKSCHAFT Travail Suisse D 3001 Bern BE 22 Yürütücü Hatice W FIRMEN Architektin D 8953 Dietikon ZH Zürcher Maria Luisa W KANTON schwez. Gemeindeverband D 3072 Ostermundigen BE B3155 Epper Werner M BUND Schweizer Luftwaffe D 9213 Hauptwil LA VBS Boller Hans Peter M VERSCHIEDENE Pilot D 8400 Winterthur MA Bösch Werner M BUND Bundesamt für zivile Luftfahrt BAZL D 3005 Bern BE Fischer Jeannette W FIRMEN Allgemeine Luftfahrt D 4000 Basel BS Neuenschwander Beat M KONSUMENTEN Aero club Schweiz D 8035 Zürich ZH Wattinger Rudolf M BUND Chef Berufsfliegerkorp Oberst D 3922 Eisten LA B3256 Niggli Marianne Dr. W FIRMENMitinhaberin Matousek, Baumann und Niggli Ag D 5400 Baden MA Schenker Franz Dr. phil. Nat. M FREIBERUF Schweizer Geologenverband D 6045 Meggen MA Casanova Flavio M FIRMEN CEO Gruner AG D 4422 Arisdorf BS Ernst Thomas Dr. M UNTERNEHMEN GL Nagra D 3000 Bern BE Huggenberger Peter Dr. M KANTON Kantonsgeologe Basel D 4500 Basel BS Häring Markus Dr. phil. Nat. M FIRMEN Geschäftsführer GeoProject D 8162 Steinmauer ZH Löw Simon M UNI ETH Zürich D 8000 Zürich ZH Röthlisberger Andreas Dr. M UNTERNEHMEN VKS-Verband D 5000 Aarau MA Steinegger Franz lic. Jur. M VERSCHIEDENE Alt- Nationalrat D 6454 Flüelen LA FDP Türler Andres M KANTON Stadtrat D 8008 Zürich ZH FDP B3357 Baggestos Martin M KANTON Physiker D 5303 Würenlingen MA VBS Angst Werner Dr. M FREIBERUF SGCI D 4133 Pratteln BS Besancon André M UNI IRA F 1007 Lausanne LS Cadisch Marc Dr. M BUND Bundesamt für Bevölkerungsschutz D 3700 Spiez MA Krauer Rudolf M KANTON Schutz und Rettung Zürch D 8488 Turbenthal LA Leutert Stefan Dr. M KANTON - KKJPD D 3000 Bern BE Leuthard Rolf M KANTON Amt für Militär Mzdk D 4654 Lostorf MA Matter Hans Dr. phil. Nat M BUND Bundesamt für Gesundheit BAG F 3003 Bern BE Müller Beat Lic. Jur. M KANTON - FKS D 3000 Bern BE Pfyffer Gabriela Prof. dr. phil. II W KANTON Kantonsspital Luzern D 6006 Luzern MA Piffaretti Jean Claude Prof. Dr. M FIRMEN - Interlifescience I 6900 Messagno ML Piller Georges Dr. rer. Nat. M BUND ENSI D 5200 Brugg MA Vögeli Urs Dr. M KANTON - GDK D 4012 Basel BS Weidmann Urs Dr. phil. Nat. M FIRMEN Axpo D 5312 Döttingen LA Stocker Peter Candidus M BUND Armee D 3003 Bern BE 23 B3458 Eggly Jacques Simon M MASSENMEDIEN Journalistin F 1206 Genève GE VBS Allemann Peter lic. Phil. I M FIRMEN Credit Suisse D 8600 Dübendorf ZH Chaignat Claire Lise Dr. med. W GEMEINNUTZ WHO F 1006 Lausanne LS Fehr Lisbeth W KANTON Lehrerin D 8457 Humlikon LA Lezzi Bruno Dr. phil. I M MASSENMEDIEN NZZ D 8802 Kilchberg ZH Nigli Peter M GEMEINNUTZ Alliance sud D 3012 Bern BE Pilet Jacques M MASSENMEDIEN Ringier F 1866 La Forclaz LL Thomann Baur Irène W FREIBERUF Offiziersgesellschaft D 8400 Winterthur MA Tschumi Monika lic. Rer. Soc. W GEMEINNUTZ Frauenbund D 3014 Bern BE Zbinden Hans Prof. Dr. phil. I M VERSCHIEDENE Delegierter für Hochschulfragen D 54004 Baden MA SP B3559 Ebneter Roman dipl. Ing. ETH M KANTON Ingenieur Geometer D 8800 Thalwil ZH VBS Forrer Martino dipl. Ing. ETH M FIRMEN Ingenieur Geometer SIA I 6964 Davesco Soragno ML Caviezel Georges dipl. Ing. ETH M FIRMEN Ingenieur Geometer F 1128 Reverolle LL Nick Fritz dipl. Ing. ETH M KANTON Kantonsgeometer Aargau D 5001 Aarau MA Prélaz Droux Roland dipl. Ing. ETH M UNI Professor für Geometer F 1400 Yverdon LL Schor Urs M FIRMEN Ingenieur Geometer BSB D 4500 Solothurn MA Sievers Beat dipl. Ing. ETH M UNI Professor für Geometer D 3454 Sumiswald LA Van Buel Anne dipl. Ing. ETH W FIRMEN Ingenieur Geometer F 1304 Cossonay LS Bürki Beat Dr. sc. Techn. M UNI ETH Zürich D 8405 Winterthur MA B3660 Engler Claudia Dr. W KANTON Bürgerbibliothek Bern D 3012 Bern BE VBS Benoit Anne W MASSENMEDIEN F 3003 Bern BE Descombes Della Vanda lic. Phil. W KANTON Arbeitspsychologin I 3300 Bern BE SP Diem Hans M KANTON Rgierungsrat D 9100 Herisau LA SVP Gautschi Peter M BUND Leiter Militär und Bevölkerungsschutz D 6060 Sarnen LA Höneisen Markus lic. Phil. M KANTON Kantonsarchäologe D 8200 Schaffhausen MA Odendahl Kerstin W UNI Professorin D 9000 St.Gallen MA Roth Barbara Dr. W VERSCHIEDENE conservatrice des manuscriptes F 1200 Genf GE SP Schreier Rebecca W BUND Bundeskanzlei D 3011 Bern BE Schweizer Jürg Dr. M KANTON kantonaler Denkmalpflege D 3011 Bern BE Schüle Bernard A M GEMEINNUTZ Landesmuseum Zürich D 8910 Affoltern am Albis ZH Stadlin Daniel Arch. HTL M KANTON Kulturgüterschutz Zug D 6300 Zug MA Viviane Schaerer Madleine W GEMEINNUTZ Unesco F 3003 Bern BE Warger Doris W KANTON Denkmalpflege Thurgau D 8500 Frauenfeld MA 24 Zemp Ivo Dr. M FIRMEN Architekt D 3003 Bern BE B3761 Tichy Herbert M BUND Bundesamt für Bauten und Logistik F 3003 Bern BE EFD Fontana Mario M UNI ETH Zürich D 8039 Zürich ZH Ammann Thomas M IMMOBILIEN Hauseigentümerverband D 8001 Zürich ZH Arnold Pius M BUND Suva D 8001 Luzern MA Deillon Fernand M MISSING D 5103 Wildegg LA Furler René Dr. sc. Tech. M UNI ETH Zürich D 4416 Bubendorf BS Gehri Markus M FIRMEN SIA D 8027 Zürich ZH Gstöhl Maria lic. Rer. Publ. HSG W KANTON Kantonale Feuerversicherung D 9496 Balzers LA Guscioni Nicolas Dr. M KANTON F 1700 Fribourg ML Knecht Martin M VERSCHIEDENE Zementtechniker D 3232 Ins LA Locher Rudolf M UNTERNEHMEN SZFF D 8953 Dietikon ZH Matt Peter M FIRMEN Berater Ingenieur D 8532 Ittingen LA Meier Rolf H. dil. Bau-Ing M KANTON Kantonsingenieur Aargau D 5000 Aarau MA Raab Christiane Dipl. ing W BUND Empa D 8600 Dübendorf ZH Schmalz Peter Dr. M FIRMEN Consulting GmbH schmalz D Deutschland A Bischofsberger Ernst M KANTON Gebäudeversicherung AR D 9050 Apenzell MA Hunkeler Fritz M MISSING D 5103 Möriken MA Suter Dieter M MISSING D 3003 Bern BE B3862 Baumann Bruckner Marie Loiuse lic. Jur W FIRMEN Geschäftsführerin Burson Marsteller D MISSING M EFD Bruchez Christian Avocat M FIRMEN Rechtsanwalt Klima&Vigier F 1204 Genève GE Burgener Waldemir lic. Phil I M BUND Eidg. Volkswirtschaftsdepartement D 3932 Visp MA Saucy Véronique W GEMEINNUTZ Leute mit Handicap F 3003 Bern BE Guntern Anthamatten Barbara lic. Phil I W BUND Leiterin Fachstelle EDA D 3930 Visp MA Badrutt Gian M BUND Leiter Rechtsdienst EDA D 7505 Celerina LL B3963 Wanner Christian M KANTON Regierungsarat Kanton Solothurn D 4500 Solothurn MA FDP EVD Fuhrer Regina W UNTERNEHMEN Bio-Suisse D 3664 Burgistein LA Achermann Josef M FIRMA Swissmilk D 8037 Zürich ZH Baer Stephan M FIRMEN Geschäftsleitung Baer AG D 6403 Küssnacht am Rigi MA Bühler Gerber Christine W BAUERN Bauernverband F 2710 Tavannes LL Egger Francis M BAUERN Schweizerischer Bauernverband D 3007 Bern BE Feitknecht Ulrico M BAUERN Landwirt I 6594 Contone ML Gassler Esther W KANTON Regierungsrätin D 5012 Schönenwerd MA FDP 25 Hadorn Rudolf Dr. sc. Techn. M UNTERNEHMEN Fleisch Fachverband (SFF) D 8400 Winterthur MA Huber Walter M FIRMEN Direktionsmitglied Migros-Genossenschaft D 8031 Zürich ZH Huber Klaus M UNI Ingenieur D 7220 Schiers LA Kambly Oscar M FIRMEN Kambly AG D 3555 Trubschachen LA Thomas Luc M KANTON prométerre F 1009 Pully LS Vetterli Walter M GEMEINNUTZ WWF Schweiz F 1214 Vernier ML B4064 Gaillard Serge Dr. oec. Publ. M BUND Leiter der Sektion für Arbeit (SECO) F 3003 Bern BE EVD Elmiger Jean Jacques M BUND Botschafter SECO F 3003 Bern BE Berset Bircher Valerie W BUND Stellvertreterin SECO D 3003 Bern BE Dutly Markus M BUND Chef Internationale Organisationen I 1700 Freiburg ML Overney Thomas M BUND Seco F 1782 Lossy ML Schnyder Erika lic. En droit W BUND OFAS/BSV D 3003 Bern BE Schöbi Felix Dr. jur. M BUND EJPD D 3014 Bern BE Monti Jean Pierre M BUND Personalverband der BUNDeskriminalpolozei F 2710 Tavannes LL Pedrina Vasco lic. Oec. M GEWERKSCHAFT UNIA I 8001 Zürich ZH Torche Denis lic. Phil. M GEWERKSCHAFT Zentralsekretär travail suisse D 3001 Bern BE Plassard Alexandre M UNTERNEHMEN Schweizerischer Arbeitgeberverband F 8008 Zürich ZH Schober Fritz M BAUERN Bauernverband D 5201 Brugg MA Taddei Marco lic. Ès. Sc. Pol. M UNTERNEHMEN Schweizerischer Gewerbeverband I 3007 Celerina LA B4165 Gaillard Serge Dr. oec. Publ. M BUND Leiter Sektion Arbeit SECO F 3003 Bern BE EVD Keller Josef Dr. jur. M KANTON Regierungsrat St. Gallen D 9000 St. Gallen MA CVP Mermoud Jean Claude M KANTON Regierungsrat Waadt F 1376 Eclagnens LL SVP Trachsel Hansjörg Bauing. M KANTON Regierungsrat Graubünden D 7001 Chur MA BDP Koller Schmid Rosmarie W GEMEINNUTZ Präsidentin SKF D 9050 Appenzell Steinegg LA Zapfl Helbling Rosemarie W GEMEINNUTZ Präsidentin Alliance F D 8600 Dübendorf ZH CVP Danuser Brigitta Prof. Dr. med. W UNI Lausanne Professorin F 1005 Lausanne LS Geiser Thomas Prof. Dr. jur. M UNI HSG Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht D 9000 St. Gallen MA Semmer Norbert K. M UNI Bern Institut für Psychologie D 3005 Bern BE Bianchi Dois Dr. jur. W GEWERKSCHAFT SGB D 3012 Bern BE Gisi Barbara lic. Jur. W GEWERKSCHAFT KV Schweiz D 8003 Zürich ZH Kerst Arno M GEWERKSCHAFT SYNA D 8134 Adliswil ZH Masshardt Urs M GWERKSCHAFT Hotel und Gastro UNIon Luzern D 6002 Luzern MA SP Michel Christine lic. Phil. Hist. W GEWERKSCHAFT Sekretärin UNIA D 3003 Bern BE Ringger Beat M GEWERKSCHAFT Zentralsekretär VPOD D 8143 Uetlisberg ZH 26 Scheidegger Hansueli lic. Rer. Pol. M GEWERKSCHAFT Sektorleiter Bau UNIA D 3000 Bern BE Thomas Philip M GEWERKSCHAFT Zentralsekretär UNIA D 3000 Bern BE Beyeler Jean Marc Jurist M UNTERNEHMEN F 1071 Chexbres/VD LL Derrer Balladore Ruth lic. Jur. W FREIBERUF SAV D 8003 Zürich ZH Jaccard Juliette W UNTERNEHMEN Fédération des entreprises Romandes F 1112 Genf GE Lehmann Daniel Dr. jur. M UNTERNEHMEN Direktor Schweiz. Baumeisterverband D 8035 Zürich ZH Lützelschwab Saija Daniella lic. Jur. W UNTERNEHMEN Leiterin Arbeitgeberpolitik Swissmen D 4457 Diegten LA Sieber Liliane Dr W UNTERNEHMEN GL Textilverband Schweiz D 8600 Dübendorf ZH Tobola Dreyfuss Agathe lic. Jur. W UNTERNEHMEN SGV D 3084 Wabern LA Wellauer Urs M UNTERNEHMEN SKCV D 3003 Bern BE Daguati Remo lic. Rer. Publ. HSG M KANTON Leiter Amt für Wirtschaft D 9014 St. Gallen MA Piccand Roger M KANTON F 1014 Lausanne LS B4266 Renold Ursula Prof. Dr. W BUND Direktorin des BBT D 3003 Bern BE Agustoni Valerio M GEWERKSCHAFT KV Schweiz I 6500 Bellinzona ML Backes Gellner Uschi Prof. Dr. rer. Pol. W UNI Zürich Institut Betriebswirtschaftslehre D 8032 Zürich ZH Davatz Christine lic. Jur. W UNTERNEHMEN Vizedirektorin SGV D 3007 Bern BE Evéquoz Grégorie lic. Phil M KANTON Leiter OFPC F 1950 Sion ML Morand Aymon Bernadette W FREIBERUF FSEA F 1260 Nyon GE Rösch Jakob Ing. agr. ETH M BAUERN Sekretär OdA AgriAliForm D 5201 Brugg MA Sieber Urs M UNTERNEHMEN Geschäftsführer odASanté D 3097 Liebefeld LA Sigerist Peter M GEWERKSCHAFT Generalsekretär SGB D 3006 Bern BE Weber Bruno lic. Theol M GEWERKSCHAFT Leiter Bildungspolitik travail suisse D 3000 Bern BE Wenger Beat M FREIBERUF BCH D 5643 Sins/AG LA Wiesendanger Rita W KANTON Amt für Berufsbildung GR D 7000 Chur LA Zellweger Jürg lic. Oec. HSG M UNTERNEHMEN SAV D 3000 Bern BE B4367 Zbinden Hans Prof. Dr. phil. I M FIRMEN Persönlicher Berater D 5400 Baden MA SP EVD Davatz Christine lic. Jur. W UNTERNEHMEN Vizedirektorin SGV D 3007 Bern BE Baumberger Franz Prof. Dr. M GEWERKSCHAFT Verband der FH-Dozenten D 8008 Zürich ZH Berclaz Marc Adré lic. Ès M KANTON Präsident der KFH F 3003 Bern BE Brändli Sebastian Dr. phil. I M KANTON Chef des Hochschulamtes Zürich D 8090 Zürich ZH Füger Hélène lic. Rer. Pol. W UNI Freiburg F 1700 Fribourg ML Hostettler Rolf Dipl. Ing. FH M KANTON EBZ D 8156 Oberhasli LA Menz Cäsar Dr. M KANTON Direktor Musées d'art et d'histoire F 1200 Genf GE Minsch Rudolf Prof. Dr. M UNTERNEHMEN Economiesuisse D 7015 Tamins MA 27 Montagne Ariane lic. Ès. Sc. W UNTERNEHMEN odaSanté F 1934 Le Châble/ VS LL Salzmann Madeleine Dr. phil. I W KANTON Leiterin EDK D 3001 Bern BE Sigerist Peter M GEWERKSCHAFT Generalsekretär SGB D 3006 Bern BE Tüscher Gillieron Ophélie lic W GEWERKSCHAFT UNES F 3001 Bern BE Villa Sylvie W KANTON Fachhochschule Norwestschweiz F 2800 Delemont LL Weber Bruno lic. Theol. M GEWERKSCHAFT travail.suisse D 3000 Bern BE B4468 Koller Tumler Marlis Dr. jur. W KANTON Schlichtungsbehörde D 3001 Bern BE EVD Ehrler Melchior lic. Phil. M VERSCHIEDENE Jurist D 5210 Windisch MA CVP Cottier Bertil Dr. en droit M BUND Schweizerisches Institut für Rechtsvergl. F 1015 Lausanne LS Etter Rolf Dr. sc. Nat. ETH M KANTON Kantonschemiker D 8032 Zürich ZH Fleury Mathieu Avocat M KONSUMENTEN FRC F 1700 Fribourg ML Hofer Brigit lic. Rer .pol. W KONSUMENTEN Verbraucherpolitik D 8001 Zürich ZH Jäggi Mario M KONSUMENTEN ACSI Tessin I 6954 Origlio ML Morin Ariane Dr. en droit W UNI Lausanne F 1003 Lausanne LS Neuhaus Peter M UNTERNEHMEN Schweizerischer Gewerbeverband D 3001 Bern BE Schwizer Erich Dipl. Ing. HTL M KONSUMENTEN Leiter TCS D 6032 Emmenbrücke MA Spieser Sandra lic. Jur. W UNTERNEHMEN economie Suisse D 8853 Lachen SZ MA Stalder Sara W KONSUMENTEN Konsumentenschutz SKS D 3454 Sumiswald LA Streich Franziska lic. Jur. W UNTERNEHMEN VVS D 8000 Zürich ZH Wiederkehr Luther Christine W FIRMEN Migros Genossenschaftsbund D 8832 Wollerau MA Nitz Röthlin Sandra Mag. Jur. W VERSCHIEDENE Amt für Handel und Transport LS D 9490 Vaduz LA B4569 Zeller Walter Dr. med. vet. M KANTON Kantonstierarzt D 4054 Basel BS EVD Voland Jacques lic. Phil. Nat. M GEMEINNUTZ Ethikkomission für Tierversuche D 3004 Bern BE Arras Margarete Dr. med. vet. W FIRMEN Tierärztin D 8001 Zürich ZH Bugnon Philippe Dr. med. vet. M UNI Zürich F 8008 Zürich ZH Heiniger Bernhard Dr. med. vet. M FIRMEN Tierarzt D 4900 Langenthal MA Jäggin Schmucker Nicola Dr. med. vet. W FIRMEN Tierärztin D 4107 Ettingen BS Matile Steiner Silvia lic. Jur. W FIRMEN Roche D 4070 Basel BS Rüegg Markus Prof. Dr. M UNI Basel D 4051 Basel BS Schindler Stefanie Dr. med. vet. W FIRMEN Tierärztin Mitarbiterin D 3700 Spiez MA B4670 Thalmann Philippe Dr. M UNI Professor F 1015 Lausanne LS EVD Anderhirsen Adrian lic. Jru. M KANTON catef Tessin I 6900 Lugano ML Bertschi Jeanneret Christiane Architekt SIA W FIRMEN Acrhitektin SIA F 2361 Cormondrèche LL 28 Feller Olivier licencié en droit M IMMOBILIEN FRI F MISSING ML Buche Irène W FIRMEN Avocate Zutter Locciola Buche F 1204 Genève GE Gribi Urs M UNTERNEHMEN Verband der Immobilien-Treuhänder D 4005 Basel BS Hess Hanspeter lic. Rer. Pol M UNTERNEHMEN Verband schweizer Kantonalbanken D 6005 Luzern MA Mühlebach Regula W GEMEINNUTZ Mietverband D 8001 Zürich ZH Pfister Jürg lic. Oec. M IMMOBILIEN Verband Immobilien Investoren D 9000 St.Gallen MA Rau Olivier Juriste M IMMOBILIEN uspi F 1227 Carrouge GE Schwitter Stephan lic. Phil. I M IMMOBILIEN Verband für Wohnungswesen D 8006 Zürich ZH Sommer Monika lic. Phil. I W KONSUMENTEN Hauseigentümerverband D 8075 Zürich ZH Widmer Ernst M GEMEINNUTZ Schweiz. Seniorenrat D 3065 Bolligen BE Zimmermann Rolf Dr. phil M GEWERKSCHAFT Gewekschaftsbund D 3000 Bern BE B4771 Berger Meier Catherine lic. Jur. W FIRMEN Anwältin D 4310 Rheinfelden BS EVD Falkner Anastasia W KANTON Arbeitsgericht der Stadt Bern D 3005 Bern BE Osterwalder Jutta W KANTON Gerichtspräsidentin Kanton St.Gallen D 9000 St.Gallen MA Gautschi Werner M FIRMEN Avocat et Notar F 2300 La chaux de Fonds ML Häusler Marc Notar M MISSING D 3003 Bern BE Baltensperger Bettina W UNTERNEHMEN Hotelerie Suisse F 3012 Bern BE Beyeler Jean Marc Jur. M UNTERNEHMEN Fédération patrionale vaudoise F 1094 Padoux LL Bütikofer Heinrich M UNTERNEHMEN Baumeisterverband Vizedirektor D 8035 Zürich ZH Gutzwiler Holliger Barbara lic. Jur. W UNTERNEHMEN Arbeitgeberverband Basel D 4054 Basel BS Matthey Blaise Dr. M UNTERNEHMEN FER Genève F 1211 Genève GE Schuler Carla lic. Jur. W UNTERNEHMEN Arbeitgeberverband D 6460 Altdorf LA Andermatt Arthur lic. Jur. M GEWERKSCHAFT selbständiger Rechtsanwalt D 9000 St.Gallen MA Contini Francois M GEWERKSCHAFT Rechtsanwälte contini steiner D 2502 MA MA Eugster Karl M GEWERKSCHAFT SHL Consulting GmbH D 6005 Luzern MA Gabathuler Thomas M GEWERKSCHAFT Rechtsanwalt D 8001 Zürich ZH Laubscher Paratte Catherine W GEWERKSCHAFT UNIA F 2000 Neuchatel ML B4872 Jermann Thomas Dr. phil. Nat. M FIRMEN Zoo Basel D 4123 Allschwil BS EVD Zingg Robert Dr. phil. Nat. M FIRMEN Zoo Zürich D 801 Zürich ZH Nyffeler Reto Dr. phil. Nat. M UNI Zürich D 5400 Baden MA Garnier Marie W GEMEINNUTZ Pro Natura F 1920 Martigny ML Hunkeler Pierre Dr. ès. Sc. M UNI Biologe F 1400 Yverdon LL Senn Josef Dr. phil. Nat. M UNI ETH Zürich D 8903 Birmensdorf ZH Voser Huber Marlies Dr. phil. Nat. W FIRMA Forschungsstelle D 5033 Buchs MA 29 B4973 Ineichen Fleisch Marie W BUND Seco D 3032 Hinterkappelen LA EVD Baumgartner Peter Dr. ès. Sc. Pol M UNTERNEHMEN Swiss Holding D 3400 Burgdorf LA Bigler Hans Ulrich lic. Rer. Pol. M UNTERNEHMEN Gewerbeverband D 8032 Zürich ZH Daum Thomas lic. Jur M UNTERNEHMEN Arbeitgeberverband D 8032 Zürich ZH Dietrich Peter lic. Jur. M UNTERNEHMEN Swissmen D 8001 Zürich ZH Dürr lucius M UNTERNEHMEN Versicherungsverband D 8001 Zürich ZH Dürst Benedetti Marianne W KANTON Regierungsrätin Kanton Glarus D 8750 Glarus LA SP Egger Francis M KANTON F 1723 Marly ML Engeli Kaspar M UNTERNEHMEN Handel Schweiz D 4054 Basel BS Flügel Martin Dr. phil M GEWERKSCHAFT Travail Suisse D 3012 Bern BE Gentinetta Pascal Dr. oec. HSG M UNTERNEHMEN Economie Suisse F 8032 Zürich ZH Harast Romina W UNTERNEHMEN Baumeisterverband D 6300 Zug MA Lampart Daniel Dr. phil. I M SNB D 3003 Bern BE Margelisch Claude Alain lic. Jur. M UNTERNEHMEN Schweizerische Bankiervereinigung F 4103 Bottmingen BE Moser Beat Dr. M UNTERNEHMEN Chemie Pharma Schweiz D 4054 Basel BS Nigli Peter M GEMEINNUTZ Alliance sud D 3003 Bern BE Sadis Laura W KANTON Kantonsrätin I 6907 Lugano ML Stalder Sara W KONSUMENTEN SKS D 6005 Luzern MA Sturm Jan Egbert Prof. Dr. M KANTON Forschungsstelle D 8092 Zürich ZH Vellacott Thomas M GEMEINNUTZ WWF Schweiz D 8048 Zürich ZH B5074 Straumann Walter M KANTON Regierungsrat SO D 4509 Solothhurn MA CVP EVD Cavalleri Dieter M BUND Chef Sektion Völkerrecht EDA D 3003 Bern BE Cicèron Bühler Corinne lic. Jur. W BUND Chefin Sektion Völkerrecht F 3232 Ins LA Clèment Alain lic. Jur. M BUND Bundesamt für Justiz F 3003 Bern BE Crameri Alberto lic. Jur. M KANTON Departementssekretär Chur D 7000 Chur MA Eberle Sandra lic. Jur. W BUND ebsa D 3005 Bern BE Ganz George Dr. M FIRMEN Anwaltskanzlei D 8034 Zürich ZH Gresch Brunner Lukas M BUND Integrationsbüro D 3003 Bern BE Jeanneret Pierre André Avocat M KANTON F 2000 Neuchâtel ML Malfanti Vinicio Avocat M FREIBERUF Schwizerische Bausekretärenkonferenz I 6500 Belinzona ML Muttoni Roberto lic. Jur. M BUND Rechtsdienst UVEK I 1700 Fribourg ML Rubattel Michel M KANTON Departement Institut für Infrastruktur F 1014 Lausanne LS Tichy Herbert M BUND Bundesamt für Bauten und Logistik D 3003 Bern BE Winzap Remigi M BUND SECO F 3003 Bern BE 30 d'Hooghe Witschi Anouk lic. Jur. W BUND Dundesamt für Bauten und Logistik D 3003 Bern BE B5175 Giacomazzi Fabio Dr. sc. Techn. M KANTON Raumplaner TI I 6928 Manno ML EVD Bächtold Hans Georg M FREIBERUF Architektenverein SIA D 8000 Zürich ZH Chauvie Philippe M GEMEINNUTZ Stiftung für nachhaltige Entwicklung F 3961 Vissoie LL Dobler Katharina Architektin W KANTON Kantonsplanerin BE D 4450 Sissach BS Egger Thomas dipl. Geograph M GEMEINNUTZ Schweiz. Gemeinschaft Berggebiete D 3001 Bern BE Horber Papazian Katia Prof. Dr. W UNI Lausanne F 1201 Genève GE Hutter René lic. Phil. II M KANTON Kantonsplaner ZG D 6300 Zug MA Litzistorf Natacha W GEMEINNUTZ Stiftung für nachhaltige Entwicklung F 1003 Lausanne LS Martelli Kathrin W KANTON Stadtpräsidentin D 8008 Zürich ZH Ruch Alexander Prof. Dr. jur. M UNI ETH Zürich D 4052 Basel BS Thierstein Alain Prof. Dr. oec M UNI München D Deutschland A Tobias Silvia Dr. sc. Techn. W UNI ETH Zürich D 8049 Zürich ZH Waser Bruno Prof. dr. Ing. M UNI Luzern D 6005 Luzern MA B5276 Schneider Fritz Prof. Dr. dipl. Ing M UNI Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft D 3052 Zollikofen BE EVD Chavaz Jacques Ing. agr. M BUND Bundesamt für Landwirtschaft F 3003 Bern BE Aubert Sylvie W FIRMEN Agridea F 1000 Lausanne LS Bravo Heidi Dr. W BAUERN Bauernverband D 3003 Bern BE Günter Paul M FIRMEN Chefarzt D 3707 Därligen LA Horber Rudolf Dr. rer. Pol. M UNTERNEHMEN Gewerbeverband D 3001 Bern BE Jöhr Hans M FIRMEN Nestec Ltd. F 1800 Vevey ML Klaey Beat M UNTERNEHMEN Bäckerverband D 3001 Bern BE Meienberg Francois M GEMEINNUTZ Erklärung von Bern D 8031 Zürich ZH Minsch Rudolf Prof. Dr. M UNTERNEHMEN Economiesuisse D 7015 Tamins LA Peter Wendy W GEMEINNUTZ Bioforum Schweiz D 8032 Zürich ZH B5377 Gaillard Serge Dr. oec. Publ. M BUND Leiter Sektion Arbeit SECO F 3003 Bern BE EVD Ambrosetti Renzo lic. Jur. M GEWERKSCHAFT UNIA I 6513 Monte Carrasso ML Blank Susanne lic. Rer. Pol. W GEWERKSCHAFT Travail Suisse D 3014 Bern BE Daum Thomas lic. Rer. M UNTERNEHMEN Arbeitgeberverband D 8032 Zürich ZH Gasser Peter M BUND Staatssekretariat D 3003 Bern BE Gisi Barbara lic. Jur. W GEWERKSCHAFT GL KV Schweiz D 8005 Zürich ZH Hofstetter Hans dipl. Ing M KANTON Leiter Wirtschaft und Arbeit LU D 6005 Luzern MA Lampart Daniel Dr. phil. I M SNB D 3011 Bern BE 31 Lehmann Daniel M UNTERNEHMEN Baumeisterverband D 8035 Zürich ZH Pedrina Vasco lic. Oec. M GEWERSCHAFT UNIA I 8001 Zürich ZH Piccand Roger M KANTON F 1014 Lausanne LS Rohner Kurt lic. Rer. Publ. HSG M BUND Bundesamt für Migration D 3012 Bern BE Rossetti Lorenza lic. Jur. W BAUERN Mitglied Geschäftsleitung SBV I 3012 Bern BE Schober Fritz M BAUERN Mitglied Geschäftsleitung SBV D 5201 Brugg MA Taddei Marco lic. Ès. Sc. Pol M UNTERNEHMEN SGV I 3007 Bern BE Unternährer Stefan lic. Jur. M GEWERKSCHAFT Travail Suisse D 6002 Luzern MA von der Weid Sabine lic. Jur. W UNTERNEHMEN FER Genève F 1211 Genève GE B5478 Etter Christian Dr. M BUND Seco D 3011 Bern BE EVD Anwander Phan huy Sibyl Dr. W FIRMA Coop D 4055 Basel BS Bickel Manfred M UNTERNEHEMEN Textilverband Schweiz Leiter D 9015 St.Gallen MA Bravo Heidi Dr. W BAUERN Bauernverband D 3003 Bern BE Egger Michel lic. Ès. Sc. Pol M GEMEINNUTZ Alliance sud F 2000 Neuchatel ML Engeli Kaspar M UNTERNEHMEN Handel Schweiz D 4054 Basel BS Flückiger Peter lic. Phil M UNTERNEHMEN Economie Suisse D 8032 Zürich ZH Hagenbuch Stefan M BAUERN Schweizer Milchproduzenten D 3000 Ben BE Hayoz Rita W UNTERNEHMEN Getreideimporteure D 8032 Zürich ZH Jandrasits Erik Dr. rer. Nat. M FIRMEN Sciens Industries D 8001 Zürich ZH Maurer Jürg Ing. agr. ETH M FIRMEN Migros D 8031 Zürich ZH Schmid Franz Dr. jur. M UNTERNEHMEN Geschäftsführer fial D 3000 Bern BE Stephan Nicolas lic. Ès. Sc. Pol M UNTERNEHMEN Swissmem F 8032 Zürich ZH Torche Denis lic. Phil. M GEWERKSCHAFT Travail Suisse F 3001 Bern BE B5579 Meylan Pascal Prof. Dr. med M UNI Lausanne F 1014 Lausanne LS UVEK Ahl Goy Patricia Dr. ès. Sc. W FIRMEN Syngenta D 4054 Basel BS Engels Monika Dr. med. vet. FVH W UNI Zürich D 8001 Zürich ZH Frey Joachim Prof. Dr. ès. Sc. M UNI Bern D 3011 Bern BE Gmünder Felix Dr. sc. Nat. ETH M FIRMEN Basler&Hofmann D 3011 Bern BE Hilbeck Angelika Dr. dipl. agr. Biol. W UNI ETH Zürich D 8001 Zürich ZH Hübner Philipp Dr. M KANTON Kantonschemiker Basel D 4054 Basel BS Lang Andreas Dr. rer. Nat. M UNI Basel D 4054 Basel BS Lanzrein Béatrice Prof. Dr. phil. Nat. W UNI Bern D 3011 Bern BE Mäder Paul Dr. phil. M UNI FiBL D 5070 Frick BS Rigling Daniel Dr. phil. II M BUND Eidg. Forschungsanstalt D 8903 Birmensdorf ZH 32 Oppliger Barbara Dipl. Ing. ETH W KONSUMENTEN Konsumentenforum D 3011 Bern BE Rentsch Doris Prof. Dr. sc. Nat. W UNI Bern D 3011 Bern BE Stamp Peter M UNI ETH Zürich D 8001 Zürich ZH Tonolla Mauro Dr. phil. II M KANTON Kantonschemiker Tessin I 6500 Bellinzona ML Viret Jean Francois Dr. ès. Sc. M FIRMEN Biotech Bema AG F 3011 Bern BE B5680 Brunner Ursula Dr. jur. W FIRMEN Antwaltskanzlei D 8026 Zürich ZH UVEK Künzli Nino Prof. Dr. med. M KANTON Vizedirektor Swiss TPH Institut D 4059 Basel BS Bernasconi Angelo Dott M UNI Lugano I 6900 Lugano ML Braun Sabine Dr. phil II W FIRMEN Mitinhaberin IAP D 4124 Schönenbuch LA Fuhrer Jürg Prof. em. Dr, phil M BUND Agroscope D 8543 Betschikon LA Gehr Peter Prof. Dr. phil. Nat M BUNDS NfP 64 D 3122 Kehrsatz LA Gehrig Robert Dr. sc. Techn. M UNI Empa D 8048 Zürich ZH Gerbase Margret Dr. med. W KANTON Unispital Genf F 1252 Meinier LS Gygax Hans Dr. sc. Nat. M KANTON AfU F 1700 Fribourg ML Künzler Peter Dr. phil. Nat. M FIRMEN Partner KB+P GmbH D 3005 Bern BE Mona Roberto Dr. phil. Nat. M KANTON Leiter LHA Basel D 4142 Münchenstein BS Rapp Regula Dr. med. W UNI Basel Institut für Sozial- und Präventivmedizin D 4057 Basel BS Zürcher Fritz Dipl. chem. M KANTON Leiter Amt für Umweltschutz AR D 9050 Appenzell LA B5781 Bühl Herbert Dipl. ETH M GEMEINNUTZ D 8200 Schaffhausen MA ÖLB UVEK Heusser Sibylle dipl. arch. ETH W BUND Leiterin ISOS D 6865 Tremona LA Bischofberger Yves M VERSCHIEDENE Geograf D 8006 Zürich ZH Buergi Enrico dipl. ing. M BUND Abteilungschef Natur und Landschaft D 6654 Cavigliano ML Eich Georges dipl ETH M KANTON Vorsteher Amt für Raumentwicklung D 6460 Altdorf LA Imhof Dorn Monika dipl. arch. ETH W FREIBERUF Bund Schweizerischer Architekten D 6055 Alpnach Dorf LA Keller Verena Dr. phil nat. W GEMEINNUTZ Schweizerische Vogelwarte D 6204 Sempach MA Keller Silvio M VERSCHIEDENE Architekt/Raumplaner D MISSING M Loretan Theo Dr. jur. M KANTON Rechtskonsulent Stadt Zürich D 8003 Zürich ZH Marti Karin Dr. sc. Nat. W VERSCHIEDENE Biologin D 8003 Zürich ZH Maurer Richard Dr. phil II Biologe M KANTON Chef Abteilung Landschaft&Gewässer AG D 5044 Schlossrued LA Nussbaumer Dominique W FIRMA Architektin F MISSING M Sauter Joseph M VERSCHIEDENE Geograf/Raumplaner D 7000 Chur MA Stuber Alain M FIRMEN Mitinhaber Hintermann&Weber AG F 1817 Brent LL Zaugg Zogg Karin W FREIBERUF Denkmalpflege Stadt Biel D 2514 Ligerz LA 33 B5882 Pfleiderer Georg Prof. Dr. M UNI Basel D 4057 Basel BS UVEK Rippe Klaus Peter Dr. phil. M UNI Professor Karlsruhe D 8050 Zürich ZH Baertschi Bernard Dr. ès. M UNI Genève F 1200 Genève GE Bürki Kurt Prof. Dr. sc. Nat. M UNI Zürich D 4057 Basel BS Jotterand Martine Dr. med. W KANTON Univeritätsspital Vaudois F 1000 Lausanne LS Klauser Reucker Cornelia Dr. med. W FIRMA Aerztin D MISSING M Münk Hans Jürgen Prof. em. M UNI Luzern D 6006 Luzern MA Schefer Markus M UNI Basel D 4142 Münchenstein BS Sitter Liver Beat Prof. Dr. phil. I M UNI Fribourg D 1700 Fribourg ML Thurnherr Urs Prof. Dr. M UNI Professor Karlsruhe D Deutschland A Zanetti Veronique Prof. Dr. W UNI Professorin Bielefeld D Deutschland A B5983 Covelli Bruno Dr. sc. Techn. M KANTON Präsident SMDK D 5034 Suhr MA UVEK Buser Marcos Dipl. geol. ETH M FIRMEN selbständiger Geologe D 8050 Zürich ZH Cavedon Jean Marc Dr. M UNI Abteilunsgleiter PSI D 5417 Untersiggenthal LA Lindauer Erwin Dr. M VERSCHIEDENE Igenieur D Deutschland A Manser Tanja Prof. Dr. phil. W UNI Freiburg D 1700 Fribourg ML Schlüchter Christian Prof. Dr. phil. M UNI Bern Professor Geologie D 3003 Bern BE Weidmann Urs Dr. phil. Nat. M KONSUMENTEN D 5417 Untersiggenthal LA B6084 Götz Andreas dipl. Ing M BUND Bundesamt für Umwwelt D 3003 Bern BE UVEK Baumann Marco Dr. M KANTON Amt für Umwelt KANTON Thurgau D 8510 Frauenfeld MA Gian Bezzola Dr. M BUND BAFU D 3012 Bern BE Colombo Giovanna W VERSCHIEDENE I MISSING MA Ecoffey Pierre Dr. M KANTON Gebäudeversicherung KANTON Fribourg F 1723 Martigny ML Frehner Monika Dr. W FIRMEN Forstingenieurbüro D 7320 Sargans LA Frei Christoph Dr. M FIRMEN Meteo Schweiz D 8044 Zürich ZH Guggisberg Claudia W BUND Bundesamt für Raumentwicklung D 3003 Bern BE Huwyler Thomas M KANTON Amt für Raumntwicklung D 6460 Altorf LA Keusen Hans Rudolf Dr. M FIRMEN Leiter Geotest AG D 3052 Zollikofen BE Lacave Corinne W KANTON F 1227 Carouge GE Spycher Bruno M MISSING D MISSING M Springman Sarah W UNI ETH Zürich D 8093 Zürich ZH Wagner Jean Jacques M KANTON Naturgefahren Wallis F 1950 Sitten ML Wuilloud Charly M KANTON D MISSING M 34 28 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_311.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04013/index.html?lang=de 29 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_50.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/themen/ernaehrung_bewegung/05194/06310/index.html?lang=de 30 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_41.html 31 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_67.html 32 Datenbank BK, online unter:http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_52.html 33 Datenbank BK, online unter:http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10197.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04013/index.html?lang=de 22 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_106.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.fvsfsrfss.ch/ 23 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10112.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bfe.admin.ch/entsorgungsfonds/ 24 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10111.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bfe.admin.ch/entsorgungsfonds/ 25 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10169.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.deza.admin.ch/index.php?navID=21725&langID=6&userhash=bb6d1c62081ae9152f394c62c701e4f4 26 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_282.html Kommissionshomepage, online unter:http://www.unesco.ch/die-unesco/organisation.html 27 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_289.html Quellen: 1 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_34.html und Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/org/02329/index.html?lang=de sowie Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Frau Federica Liechti 2 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_76.html 3 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10188.html und Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00993/03866/index.html?lang=de 4 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10221_ib.html 5 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10222.html 6 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10220_ib.html 7 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10227.html 8 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10191.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00993/03867/index.html?lang=de 9 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10204.html 10 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_285.html 11 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_316.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Maria Saraceni 12 Kommissionshomepage, online unter: http://www.finma.ch/archiv/ebk/d/index.html 13 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_132.html 14 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_168_ib.html 15 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10089.html 16 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10089.html 17 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_164.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.weko.admin.ch/org/00113/00115/index.html?lang=de 18 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_305.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.comcom.admin.ch/org/00447/index.html?lang=de 19 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_28.html 20 Datenbank BK, online unter:http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10196.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.elcom.admin.ch/org/00023/00024/index.html?lang=de 21 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_71.html Kommissionshomepage, online unter:http://fls-fsp.ch/deutsch.php 35 65 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_515.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 66 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_204.html: Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 58 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10154.html 60 Datenbank BK, online unter: ttp://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_104.html 61 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_117.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Büchel Rino 62 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_531.html 63 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10085.html 64 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_507.html Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 52 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_54.html 53 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_112.html 54 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10195.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.ekm.admin.ch/de/ekm/zusammensetzung.php 55 Datenbank BK, online unter:http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_250.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Marc Kenzelmann 56 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_69.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/swisstopo/org/commission/EGK.html 57 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10154.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/themen/abcschutz/organisation/komabc.html#parsys_81628 46 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_63.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Monika Kiefer 47 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10187.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00683/02724/04638/index.html?lang=de 48 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_26.html 49 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_70.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/institutionen/oeffentliche_statistik/bundesstatistik/kommission.html 50 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_517.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/nek-cne/04236/04239/index.html?lang=de 51 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_64.html 40 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_39.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.ekkj.admin.ch/content.php?ekkj-1-6-tbl_1_49 41 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_510.html 42 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_4.html 43 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_72.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.ekr.admin.ch/org/00188/00190/00191/index.html?lang=de 44 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_59.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.ekas.admin.ch/index-de.php?frameset=18 45 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_44.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bak.admin.ch/themen/kulturfoerderung/00456/index.html?lang=de 34 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10198.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04013/index.html?lang=de 35 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_42.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Gisela Beutler 36 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_58.html 37 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_60.html 38 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_297.html 39 Datenbank BK, online unter: http://www.ekf.admin.ch/org/00450/00475/index.html?lang=de Kommissionshomepage, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_40.html 36 83 Datenbank BK, online unter: tp://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10199.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.bfe.admin.ch/kns/02109/02176/index.html?lang=de 84 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_302.html Kommissionshomepage, online unter:http://www.planat.ch/de/planat/ 75 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_202.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 76 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_303.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 77 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10030.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 78 Datenbank BK, online unter: Khttp://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10082.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 79 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_203.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 80 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_301.html 81 Kommissionshomepage, online unter: http://www.efbs.admin.ch/de/die-kommission/mitglieder-der-efbs/index.html 71 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_220.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 72 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_205.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 73 Datenbank BK, online unter: Khttp://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_217.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 74 Datenbank BK, online unter: ttp://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10103.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 81Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_46.html Kommissionshomepage, online unter:http://www.enhk.admin.ch/de/die-kommission/mitglieder-der-enhk/index.html 82 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_313.html Kommissionshomepage, online unter: http://www.ekah.admin.ch/de/die-kommission/mitglieder-der-ekah/index.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Ariane Willemsen 67 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_208.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 68 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_298.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 69 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_198.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008 70 Datenbank BK, online unter: http://www.admin.ch/ch/d/cf/ko/index_10077.html Angaben zu Wohnorte der ExpertInnen: Mitgliederlisten von ausserparlamentarischen Kommissionen des EVD per 1.1.2008

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    Erstellungsdatum: 05.08.2014

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    Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001

    kat Berufseinführung Quattrini Maja ZertiÞ kat Berufseinführung Schwartz-Adam Michèle ZertiÞ kat

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    Erstellungsdatum: 26.03.2019

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    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2015 INFORMATION 2 Inhaltsverzeichnis Adressen...............................................................................................................................4 Termine .................................................................................................................................5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik.................................................6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen……………………………………………………….10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen........................................................14 Modul Weltgesellschaft ....................................................................................................14 Modul Weltpolitik..............................................................................................................41 Modul Forschung-Praxis-Methoden .................................................................................73 Kolloquien........................................................................................................................90 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…...................................95 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, Dr. des. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 Termine Herbstsemester 2015 Lehrveranstaltungen von Montag, 14. September bis Freitag, 18. Dezember 2015 Ausfall der Vorlesungen: Freitag, 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Donnerstag, 5. November Dies Academicus (vormittags) Dienstag, 8. Dezember Maria Empfängnis (kantonaler Feiertag) Frühjahrssemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 22. Februar bis Freitag, 3. Juni 2016 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 5 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Dr. des. Michael Buess (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 7 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Hasse: Institutionenanalyse Di 13.15 – 15.00 VL Helbling: Evolution und Evolutionismus Di 13.15 – 15.00 VL Hoffmann: Wissenschaftsforschung. Leben in einer verwissenschaftlichten Gesellschaft Mi 15.15 – 17.00 VL Murken: Gurus, Kulte, Sekten? Neue religiöse Bewegun- gen im Westen seit der Hippie-Bewegung und counter- culture in den 1960er Jahren Mo 15.15 - 17.00 VL Speich: Umweltgeschichte. Die Natur der Schweiz in der Welt Mi 13.15 – 15.00 VL Stichweh: Inklusion und Exklusion in den Funktionssyste- men der Weltgesellschaft. Varianten in der Entstehung der Moderne Blockveranstaltung HS Egli: Bourdieu als Ethnologe und die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie Mi 10.15 – 12.00 HS Endres: Militanter Islamismus. Ursachen, Idelologie und Anhängerschaft Do 10.15 – 12.00 HS Fünfschilling: Market Creation. Die soziale Konstruktion von Märkten Blockveranstaltung HS Gardner: Fundamental issues in cross-cultural understanding Mo 15.15 – 17.00 HS Hartmann: Economic Models of Human Behavior. From a Philosophical Perspective Mi 10.15 – 12.00 HS Hartmann: Macht und Gewalt Di 10.15 – 12.00 HS Hasse/Passarge: Non-Profit Organisationen zwischen Tradition und Moderne Mo 17.15 – 19.00 HS Hüsken: Anthropologie des Mittleren Ostens Do 13.15 – 13.00 HS Larsen: Anthropology of World Heritage Di 15.15 – 17.00 HS Speich: Die globale Macht des Wassers Mi 10.15 - 12.00 HS Wehrli: Ethnologische Feldforschungen in (post)sozialisti- schen Gesellschaften Mi 15.15. – 17.00 MAS Baumann: Religiöse Klänge, gerichtliche Klagen und soziale Ordnung Di 10.15 – 12.00 MAS Bohn: Systemtheorie im Vergleich Di 10.15 – 12.00 MAS Dressler: Religionspolitik in der Türkei im Spannungsfeld von Laizismus, Nationalismus und Islam Blockveranstaltung MAS Glauser: Kunst und Globalisierung Mi 13.15 – 15.00 MAS Hasse: Begleitseminar Insitutionenanlayse. Management und Weltgesellschaft Di 15.15 – 17.00 MAS Heintz/Glauser: Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Di 13.15 – 15.00 10 MAS Kette: Organisation und Wirtschaft. Unternehmen und Nonprofitorganisationen im Vergleich Mi 15.15 - 17.00 MAS Morikawa: Rassismus und Diskriminierung. Konstruktion der symbolischen Grenze in der Weltgesellschaft Mi 15.15 – 17.00 MAS Werren: Staatenkonkurrenz Blockveranstaltung Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Abegg: Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Di 17.15 – 19.00 VL Becchi: Rechts- und Staatsphilosophie Di 10.15 – 12.00 VL Blatter: Demokratietheorien Mo 13.15 – 15.00 VL Caroni: Current Issues in Human Rights Law Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Migrationsrecht Di 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrrecht Di 13.15 – 15.00 Do 15.15 – 17.00 VL Diebold: International Trade Law Do 08.15 – 10.00 VL Henne: Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Di 15.15 – 17.00 VL Hentschel: Rechtsvergleichung im öffentlichen Raum Mo 13.15 – 15.00 VL Heselhaus: Recht und Politik der WTO Mi 15.15 – 17.00 VL Hoeglinger: Vergleichende Politikwissenschaft Do 08.15 – 10.00 VL Lüchinger: Ökonomische Theorie der Politik Do 10.15 – 12.00 VL Marantelli: Internationales und europäisches Steuerrecht Fr 13.15 – 15.00 VL Oechslin: Growth Theory Di 10.15 – 12.00 VL Pégorier: Terrorism and the Law Fr 10.15 – 12.00 VL Previsic: Gotthardfantasien. Europa durch die Schweiz Mi 17.15 – 19.00 VL Schaltegger: Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Do 10.15 – 12.00 VL Spindler: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 13.15 – 15.00 VL Topidi/Coenen: Comparative Consitutional Law Mo 13.15 – 17.00 VL Topidi: Comparative Religious Right in the Public Sphere Do 15.15 – 17.00 HS Forrer/Wirz: Die Politik des Theaters. Geschichte, Theorie, Ästhetik Mo 17.15 – 19.00 HS Fossum: Democratic legitimacy in Europe. Inside and Outside the EU Blockveranstaltung HS Gherghina: Political parties and Elections in Europe Do 13.15 – 15.00 14-täglich HS Held: Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most Blockveranstaltung HS Jenni: Harter Kern und ausgefranste Grenzen. Differenzierte Integration in Europa Di 08.15 – 10.00 11 HS Oechslin: Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Blockveranstaltung HS Rahmstorf: Pragmatismus als Ideologie Mi 15.15 – 17.00 MAS Arrighi: The Politics of Diversity. A Comparative View Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 15.15 – 19.00 14-täglich MAS Münkler: Imperien gestern und heute Blockveranstaltung MAS Serrano: China and India in the Global Economy Mi 10.15 – 12.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 15.15 – 18.00 VL Schneider: Advanced Microeconomics Do 08.15 – 10.00 HS Albrecht: Angewandte Datenvisualisierung Blockveranstaltung HS Huser: Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Di 15.15 – 17.00 HS Riebling: Methoden der Netzwerkanalyse Blockveranstaltung MAS Bessy: Conventions and institutions Blockveranstaltung MAS Blasius: Empirische Lebensstilforschung Blockveranstalttung MAS Boes: Quantitative Methods II Mi 13.15 – 15.00 Mi 15.15 – 17.00 MAS Diaz-Bone: Forschungssemiar. Arbeiten mit Bourdieu I Do 13.15 – 15.00 MAS Elwert: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung MAS Hahn: Soziologische Filmanalyse Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 15.15 – 19.00 14-täglich MAS Manderscheid: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Michel/Trezzini: Qualitative Methods Blockveranstaltung MAS Mützel: Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Di 10.15 – 12.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Baumann: Forschungskolloquium: Religionsforschung und -theorie Mi 13.15 – 15.00 KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 17.15 – 19.00 KOL Dembinski/Köhrensen/Liedhegener/Pezzoli: Forschungskolloquium des Joint Degree Masters „Religion- Wirschaft-Politik“ Blockveranstaltung KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 12 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen Blockveranstaltung KOL Heintz: Kolloquium Welgesellschaft/Theorien Blockveranstaltung KOL Helbling/Egli: Kolloquium Für BA- und MA-Studierende Mo 15.15 – 17.15 KOL Mützel: Kolloquium für laufende Forschungsarbeiten Medien und Netzwerke Mo 15-15 – 17.00 KOL Speich/Kury/Ries: Forschungskolloquium zur Geschichte der moedernen Welt Di 17.15 – 19.00 14-täglich Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Workshop Marauhn: International Environmental Law Blockveranstaltung Workshop Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung Exkursion Buess: studentisch organisierte Exkursion nach Sizilien zum Thema Flüchtligsproblematik in Europa – Flüchtlingskrise im Mittelmeer. 22. – 26. Oktober Legende VL/KLV Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 13 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 14.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Ausserdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen grösseren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung sowie die Klausur am Endes des Semesters sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credits vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2013: Ethnologie. Einführung und Überblick. (8. Auflage). Berlin: Reimer. 14 Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissenschaften. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisationen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser Forschungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur: Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 15 Evolution und Evolutionsismus Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 2 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Seit der Aufklärungszeit ist die Unterscheidung von Entwicklungsstufen eine beliebte Art, unterschiedliche Gesellschaften zu klassifizieren. Im 19. Jh. wurde der Evolutionismus zum dominanten Paradigma der Sozialwissen- schaften, vor allem auch in der Ethnologie, deren Entstehung als professionelle Disziplin in diese Zeit fällt. Im 20. Jh. wurde die evolutionistische Entwicklungstheorie einerseits radikal kritisiert, anderseits aber auch weiterentwickelt. Während die einen versu- chen, die evolutionistische Entwicklungstheorie des 19. Jh. empirisch- ethnographisch zu untermauern, entstanden gleichzeitig neue Richtungen, die in unterschiedlicher Weise auf das Variation-und-Selektion-Modell von Darwin zurückgriffen. Dazu zählen etwa die Soziobiologen und die Verhal- tensökologie, aber auch ein historisches Modell evolutionärer Prozesse (Sahlins/Service), das auch in der Wirtschaftswissenschaft (Evolutions- ökonomik) und der Soziologie (Organisationsökologie) Entsprechungen findet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 juerg.helbling@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Einen Überblick über Evolution und Evolutionismus bieten: Carneiro, Robert (1972) The Four Faces of Evolutionism. In: Honigmann, John (ed). Handbook of Social and Cultural Anthropology. Chicago: Rand McNally. Trigger, Bruce (1998) Sociocultural Evolution. Oxford: Basil Blackwell. Carneiro, Robert (2003) Evolutionism in cultural anthropology. Boulder. West View Press. 16 Wissenschaftsforschung. Leben in einer verwissesnchaftlichten Gesellschaft Dozent: Prof. Dr. Christoph Hoffmann Durchführender Fachbereich: Wissenschaftsforschung Termine: wöchentlich, Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Arbeit der Wissenschaften ist auf vielerlei Weise in das tägliche Leben verflochten. Offenkundig als Technik, schon unschärfer als Anstoss von und/oder Expertise in politischen Prozessen (z. B. Klimawandel, Biotechnologie, Migration/Integration) oder als Produzent von Begriffen und Narrativen (Sozialwissenschaften, Geschichte). Die Aufgabe von Wissenschaftsforschung besteht derart darin, sich zur Arbeit der Wissenschaften in ein Verhältnis setzen zu können und das heisst, die Entstehungsbedingungen und Übertragungsprozesse wissenschaftlicher Erkenntnisse zu studieren. Die Vorlesung gibt eine Einführung in diese Fragestellungen. Sie beschäftigt sich zunächst mit den Begriffen Wissenschaft und Forschung und behandelt dann historische, theoretische und soziale Aspekte wissenschaftlichen Handelns unter den drei Leitbegriffen Objekte, Praktiken und Konzepte. Um meine Überlegungen zu verdeutlichen, nehme ich Bezug auf Forschungs- prozesse in der Verhaltensbiologie, der Klimaforschung, der empirischen Sozialforschung und der Geschichtswissenschaft. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: christoph.hoffmann@unilu.ch Texte über OLAT Literaturhinweise erfolgen in den Sitzungen. Zur Anregung: Ian Hacking: Einführung in die Philosophie der Naturwissenschaften (1983/dt. 1996). Bruno Latour: Die Hoffnung der Pandora (1999/dt. 2000). Karin Knorr Cetina: Wissenskulturen (2002). Hans-Jörg Rheinberger: Epistemologie des Konkreten (2006). 17 Gurus, Kulte, Sekten? Neue religiöse Bewegungen im Westen seit der Hippie- Bewegung und counter-cultreu in den 1960er Jahren Dozent: Prof. Dr. phil. Sebastian Murken Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: Blockseminar, Mo, 15.15 - 19.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Lernziele: Mit einer Mischung aus Vorlesung, Referaten und Gruppendiskussionen wird in der Veranstaltung nachgezeichnet, wie die Hippie- und Protest- bewegung der 1960er Jahre sowie die Experimente mit bewusstseinser- weiternden Drogen und die Entwicklung psychologischer Techniken zur Selbstverwirklichung die Grundlage für „New Age“, Esoterik und moderne Formen von Religiosität und Spiritualität darstellen. Ziel der Kolloquialvorlesung ist es, Studierenden den Zusammenhang zwischen modernen Formen von Religiosität und Spiritualität auf dem Hintergrund der Hippie-Bewegung der 60er Jahre zu verdeutlichen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive, regelmässige Teilnahme; mündliches Engagement; Kurzbeiträ- ge; Lektüre; Klausur / 3 Kontakt: Material: relsem@unilu.ch auf OLAT Literatur Taylor, E. (1999): Shadow culture: Psychology and spirituality in America from the Great Awakening to the new age. Counterpoint: Washington, DC. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. 18 Umweltgeschichte. Die Natur der Schweiz in der Welt Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Duchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung vermittelt ein Bewusstsein dafür, wie dramatisch sich das Verhältnis moderner Gesellschaften zur ihrer natürlichen Umwelt vor allem im 20. Jahrhundert gewandelt hat. Dabei wird Umwelt verstanden als die Bedingung des menschlichen Lebens hinsichtlich der ökonomischen Ressourcen, des ästhetischen Werts und der Politik. Die Vorlesung ist in drei thematische Blöcke gegliedert. Der erste widmet sich den Grundstrukturen der gesellschaftlichen Naturverhältnisse im historischen Wandel. Der zweite vertieft diese am lokalen Beispiel der Schweiz und der dritte nimmt die ökologischen Verhältnisse des ganzen Planeten in den Blick. Die Fragen nach der Bedeutung von wissenschaftlichem Wissen und nach möglichen Handlungshorizonten runden die Lehrveranstaltung ab. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur John R. McNeill: Blue Planet. Die Geschichte der Umwelt im 20. Jahrhundert, Frankfurt a/M 2000 19 Inklusion und Exklusion in den Funktionssystemen der Weltgesellschaft. Variante in der Entstehung der Moderne Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 20.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 21.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung besteht aus zwei hauptsächlichen Teilen: In einem ersten Teil wird der gegenwärtige Stand der Soziologie der Inklusion und Exklusion systematisch dargestellt. Folgende Leitthemen werden dabei vorkommen: 1. Historische Varianten von Inklusion und Exklusion (z.B. Stammesgesellschaften, Stratifikation, moderne Gesellschaft) 2. Individualität und das Versprechen der Vollinklusion in der Moderne (z.B. normative und semantische Aspekte einer Präferenz für Inklusion). Konflikte beim Ausbleiben von Vollinklusion. 3. Muster und Mechanismen der Inklusion und Exklusion in verschiedenen Funktionssystemen und in anderen Systemtypen (z.B. Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Religion, aber auch in Organisationen und sozialen Bewegungen). 4. Die Pluralisierung der Inklusionsrollen in ein und demselben System (Leistungs- und Komplementärrollen/Klienten, Öffentlichkeit als Publikum des Systems, Amateurrollen in professionell bestimmten Systemen). 5. Institutionen, die Inklusion und Exklusion miteinander verbinden (Schule, Gefängnis, Hospital, Sekte, extremistische Parteien). Sind sie im Resultat Institutionen der Inklusion oder Institutionen der Exklusion? 6. Die Stadt als Inklusions- und zugleich Exklusionsmaschine (z.B. Gettos, Favelas, Suburbanisierung). Die Stadt und die Dynamik der Lebensverläufe. 7. Die Leitunterscheidung Inklusion/Exklusion und die Konstitution von Sozialsystemen: Das sozialtheoretische Potential der Unterscheidung. Wie sehen die Verknüpfungen mit individualistischen und kollektivistischen Sozialtheorien aus? Der zweite Teil geht von den Ergebnissen des ersten Teils aus und konzentriert sich auf einen systematischen und historischen Vergleich der Muster der Inklusion und Exklusion in einer Reihe der Funktionssysteme der Weltgesellschaft. In diesem zweiten Teil geht es entscheidend auch darum, die Differenz der Muster in den verschiedenen Funktionssystemen so klar wie möglich herauszuarbeiten. Die Liste der Funktionssysteme, die in diesem zweiten Teil untersucht werden, ist im Moment noch offen. Auf jeden Fall aber werden behandelt werden: Wirtschaft, Politik, Intimbeziehungen, Wissenschaft, Erziehung, Sport, Gesundheit/Krankheit, Religion, Kunst. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung (Essay) / 2 Kontakt: rstichweh@yahoo.de Literaturauszug Bohn, Cornelia, Inklusion und Exklusion und die Person, Konstanz 2006 Farzin, Sina/Opitz, Sven, Inklusion/Exklusion. Rhetorik, Körper, Macht, Stuttgart 2009 Ghosh, Cyril, The Politics of the American Dream. Democratic Inclusion in Contemporary American Political Culture, New York 2013 20 Bourdieu als Ethnologe und die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie Dozent: Prof. Dr.Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Pierre Bourdieu ist einer der einflussreichsten Sozialtheoretiker in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Seine Laufbahn hat er als Ethnologe in Algerien und in seiner Heimatregion, dem französischen Béarn, begonnen. Zeitlebens hat er mit den hier entwickelten theoretischen Konzepten ge- arbeitet und immer wieder auf die hier gewonnenen Forschungsergebnisse zurückgegriffen. Auch die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie hat vornehmlich auf den frühen Bourdieu Bezug genommen. Im ersten Teil des Seminars befassen wir uns mit dem ethnologischen Frühwerk Bourdieus und den darin entstandenen, mittlerweile klassischen, theoretischen Begrifflichkeiten. Im zweiten Teil wenden wir uns der kritischen Einschätzung von Bourdieus frühen Arbeiten zu, und zwar v.a. auf der Basis der mittlerweile zahlreich vorliegenden ethnographischen Studien in den Regionen, in denen Bourdieu anfänglich geforscht hat. Im dritten Teil schliesslich widmen wir uns ethnologischen Studien, die explizit an Bourdieu anknüpfen. Dabei kommen so verschiedene Themen zur Sprache wie Erziehung in der ländlichen Auvergne, Boxen im Ghetto von Chicago, Charismatisches Christentum in Amerika, Klostergründungen der Sherpas in Nepal, Kastenwesen in Indien und Globalisierung in Laos. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 werner.egli@unilu.ch Literatur Zur Einführung empfohlen: Pierre Bourdieu, „Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft“, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1979. - Pascale Steiner, „Bourdieu lesen und verstehen“, Arbeitsblatt Nr. 19, Institut für Ethnologie, Universität Bern, 2001 (http://www.anthro.unibe.ch/unibe/philhist/anthro/content/e1765/e502410/e502438/AB19_Ste_ger.pdf). Jane Goodman & Paul Silverstein, „Bourdieu in Algeria: Colonial Politics, Ethnographic Practices, Theoretical Developments", University of Nebraska Press, 2009 http://digitalcommons.unl.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1017&context=unpresssamples) 21 Militanter Islamismus. Ursachen, Ideologie und Anhängerschaft Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der „radikale Islamismus“ – oftmals auch als „militanter Islamismus“ oder „islamistischer Terrorismus“ bezeichnet – hat spätestens mit den militäri- schen Erfolgen des“ Islamischen Staates“ (IS) und der Ausrufung des Kalifats in Teilen des syrischen und irakischen Staatsgebietes eine neue territoriale und politische Dimension erreicht. Attentate in Europa wie auch die Tatsache, dass sich weltweit insbesondere junge Menschen mit musli- mischem Hintergrund radikalen islamistischen Organisationen anschliessen oder mit diesen sympathisieren, verdeutlichen die Brisanz dieses Phäno- mens und werfen zugleich gesellschafts- und sicherheitspolitische Fragen auf. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das angebotene Seminar mit den Ursachen, der Ideologie und der Anhängerschaft des radikalen Islamismus. Anhand von verschiedenen Fallbeispielen sollen auf Basis von Primär- und Sekundärquellen u.a. Ursachenkomplexe für ein radikales Islamverständnis herausgearbeitet, zentrale ideologische Konzepte analysiert und Radikalisie- rungsbiographien vergleichend erörtert werden. Zudem sollen am Beispiel des „Islamischen Staates“ Herrschaftskonzeptionen und Herrschaftsstruktu- ren im radikalen Islamismus untersucht werden. Grundlegendes Ziel des Seminars ist es dabei, das Phänomen des radikalen Islamismus wissenschaftlich fundiert zu erklären. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch Literatur Rosiny, Stephan (2009): Der Jihad. Historische und zeitgenössische Formen islamisch legitimierter Gewalt. In: Ines-Jacqueline Werkner und Antonius Liedhegener (Hg.): Gerechter Krieg – gerechter Frieden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 225–244. 22 Market Creation. Die soziale Konstruktion von Märkten Dozentin: Dr. phil. Lea Fünfschilling Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 06.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 07.11.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 04.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 05.12.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Markt ist eine der Kerninstitutionen der kapitalistischen Gesellschaft und stellt deshalb ein zentraler Untersuchungsgegenstand der heutigen Wirt- schaftssoziologie dar. Entgegen vorherrschenden Annahmen in der neo- klassischen Ökonomie, geht die Soziologie nicht davon aus, dass der Markt das natürliche Resultat knapper Ressourcen ist, sondern vielmehr als hoch- gradig sozial konstruierte Form des Austausches interpretiert werden muss. Märkte bedingen eine Vielzahl institutioneller Rahmenbedingungen, wie z.B. Eigentumsrechte, legitime Käufer und Verkäufer, Organisation von Konkur- renz und Kooperation, geteilte Wertvorstellungen (Preise), Gesetze, etc. Alle diese Rahmenbedingungen werden durch eine Reihe von Akteuren kontinuierlich ausgehandelt. Im Seminar werden die einschlägigen Beiträge der modernen Wirtschafts- soziologie besprochen und anhand verschiedener empirischer Fallbeispiele diskutiert. Wir werden uns mit Fragen beschäftigen, wie und weshalb Märkte entstehen, was sie leisten können, wo ihre Grenzen sind und welchen Stellenwert sie heute in der Gesellschaft haben. Dazu werden u.a. Beiträge von Neil Fligstein, Patrik Aspers, Marion Fourcade, Frank Dobbin, Richard Swedberg und Brian Uzzi gelesen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: lea.fuenfschillig@circle.lu.se 23 Fundamental Issues in Cross-cultural Understanding Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Socio-cultural anthropology, like other social sciences, has faced several quite general challenges to its claims to important knowledge; but, because it seeks cross-cultural understanding, anthropology has often been thought to face more conceptual difficulties than other social sciences. More recently, however, anthropology's experience of cross-cultural encounters has given it a central place in the dialogues that followed „the crisis of representation“, in which an appropriate sensitivity to difference and its effects came to be regarded as crucial to adequate social science. ?Furthermore, globalization and the 'deterritorialization of cultures' has produced multi-cultural cities and suburbs around the world, which, in turn, have posed questions to governments no less than to the social sciences, questions that make the politics of interpretation highly salient. In this course we will examine these and related issues; not only because they are interesting and important in their own right, but because an appreciation of them is helpful in dealing with the various strands that constitute theory in the social sciences.?A word of caution: the issues we will discuss are interconnected in ways that are not always obvious, and each of them is steeped in debate and controversy. Accordingly, we must not expect our considerations to produce definitive answers. We can hope, though, that we will learn to recognise some of the bad answers that are on offer, as well as to appreciate the extent of the subtle interconnections between different issues, so that the implications of deciding for or against any particular position will become clearer. This course would be helpful for later year students who have already found themselves bumping against the points where issues are sharpest, but it should also appeal to newcomers wishing for a broader context for their particular disciplinary or interdisciplinary studies. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: don.gardner@anu.edu.au Literatur Fay, Brian, 2006, Contemporary Philosophy of Social Science. Malden, Oxford, Victoria: Blackwell. Rosenberg, Alexander, 2012, Philosophy of Social Science. Boulder, CO: Westview Press. 24 Economic Models of Human Behavior. From a Philosophical Perspective Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: A spectre is haunting the science of economics and well as the larger discourse about the state of our economy: the homo economicus. The dubious figure of homo economicus, that is, the person oriented solely to satisfying its personal preferences or interests, is blamed for almost all the ills of contemporary capitalism. The same is true for its theoretical counterpart, rational choice theory, that draws almost as much criticism as the model of homo economicus. Yet many economists claim that neither rational choice theory nor homo economicus is as dominant within the discipline as critics suppose. Furthermore, both rational choice theory and the model of the homo economicus have been modified and criticized from within the discipline by competing theoretical models (say bounded rationality models or behavioral economics). In this seminar we want to introduce models of homo economicus and rational choice before embarking on a discussion of these models. Relevant authors will be Gary Becker, Amartya Sen, Jon Elster, Ian Shapiro, Daniel Kahneman, Herbert Simon, Ernst Fehr and others. A complete list of topics and literature will be provided at the beginning of the seminar. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokoll) / 4 Kontakt: bea.schuler@unil.ch Literatur Gaus, Gerald, Philosophy, Politics, and Economics, Belmont 2008. (Good overview on topics and issues) 25 Macht und Gewalt Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wir übersehen es gerne, aber: Macht ist allgegenwärtig, sie beeinflusst uns, lenkt uns, bereitet uns Angst, oft durchschauen wir sie nicht, was sie nur desto wirksamer macht. Und manchmal sind wir es, die Macht haben und ausüben, mit Sorge, mit Lust, mit Verantwortung. Wir wollen in diesem Seminar verhandeln, was Macht eigentlich ist, wie sie wirkt und wie wir sie beurteilen sollten. Ist Macht immer mit Gewalt oder Zwang verbunden? Ist Macht immer schlecht? Gibt es eine gute Macht? Es werden begriffliche Fragen aufgeworfen, die um den Machtbegriff kreisen. Max Weber definierte Macht einmal so: "Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Wider- streben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht." Heute werden einem solchen personalen Machtbegriff Begriffe von struktureller Macht und von produktiver Macht zur Seite gestellt. Alle diese Machtbegriffe werden wir kennen lernen. Auch werden wir uns ausführlich den Analysen von Michel Foucault zuwen- den, die in den letzten Jahrzehnten für Furore gesorgt haben, weil sie den Machtbegriff ganz neu konzipiert haben. Architektur, Schule, Militär, die Verwaltung – all das kann nun Teil eines nicht nur repressiv verfahrenden Machtdispositivs sein, das Macht vor allem über verschiedene Disziplinar- mechanismen ausübt. Anschliessend wollen wir mit dem Soziologen Pierre Bourdieu die Frage nach symbolischer und sprachlicher Macht diskutieren: Wer darf in welchem Kontext was sagen? Wer wird gehört? Wer nicht? Mit Hannah Arendt wendet sich das Modul am Ende der Unterscheidung von Macht und Herrschaft zu. Hier soll es auch um die Frage nach den politi- schen Implikationen jeder Form von Macht gehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literatur Anter Andreas, Theorien der Macht, Hamburg 2012. 26 Neue Herausforderungen in Nonprofit-Organisationen. Analysen und Inneneinsichten Dozierende: Prof. Dr. Raimund Hasse/ Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 17.15 - 19.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Nonprofit-Organisationen werden in der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle als Akteure jenseits von Markt und Staat zugeschrieben und sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Sport, Kultur, Religion und Umwelt vorzufinden. Im Rahmen der Ringvorlesung beschäftigen wir uns mit spezifischen Typen von Nonprofit-Organisationen, die allesamt als historisch gewachsene und traditionelle Organisationen bezeichnet werden können, jedoch gleichermassen Modernisierungstrends wie Professionalisierung, Public Relations, etc. unterworfen sind und entsprechend Veränderungen beobachtet werden können. Diese wollen wir mit den jeweiligen Organisationsvertretern diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. raimund.hasse@unilu.ch / eva.passarge@unilu.ch 27 Anthropologie des Mittleren Ostens Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Kurs thematisiert grundlegende kulturelle, politische, ökonomische und rechtliche Grundmuster des Mittleren Ostens aus ethnologischer Perspek- tive. Wir werden uns mit klassischen Texten und Debatten beschäftigen und selbstverständlich auch ganz aktuelle Beiträge behandeln. Eine besondere Rolle werden der arabische Frühling und die gegenwärtige post-revolutio- näre Phase spielen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Literatur Eickelman, Dale 1989, The Middle East. An Anthropological Approach. Prentice Hall, Englewood Cliffs. 28 Antropology of World Heritage Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: There are today more 1000 sites in the world recognized as UNESCO World Heritage sites. What is the social reality behind the label and what takes places on the ground? How can anthropology contribute to the study of World Heritage as a both national and international governance phenomenon? This course explores the history, politics and practice of both natural and cultural World Heritage sites on the ground as well as seeking to make sense of the circulation of ideas and distinct governance practices taking place. A site visit to the Lavaux World Heritage site in Vaud is scheduled. Students will also have the possibility to study particular World Heritage sites from the regions and countries they are interested in. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: peter.larsen@unilu.ch Literatur Brumann, C. (2012). Multilateral Ethnography: entering the World Heritage arena. Max Planck Institute for Social Anthropology Working Papers 136. Meskell, L. (2013). "UNESCO’s World Heritage Convention at 40: Challenging the Economic and Political Order of International Heritage Conservation." Current Anthropology 54(4): 483-494. 29 Die globale Macht des Wassers Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Umgang mit Wasser ist ein zentrales politisches Problem aller Gesell- schaften. Die Wasserproblematik ist dabei sehr vielfältig: Sie betrifft die Trinkwasserversorgung, die Bewässerung von Landwirtschaftsgebieten, den Bau von Schifffahrtswegen und Wasserkraftwerken, aber auch die Land- gewinnung und den Hochwasserschutz. Im Seminar blicken wir zurück auf einige der wichtigsten hydrotechnischen Grossprojekte der letzten 200 Jahre, zu denen etwa der Suez-Kanal (1857), die Tennessee-Valley-Authority in den USA (ab 1933) und Stauseeprojekte in Moçambique, Ghana, Brasilien, etc. gehören; aber auch jene sowjetischen Bewässerungsanlagen, die zum Austrocknen des Aral-Sees geführt haben, oder das utopische Projekt Hermann Sörgels, das Mittelmeer trocken zu legen. Das Ziel ist es, eine vergleichende Analyse der politischen Dimen- sionen dieser Vorhaben zu erarbeiten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur Förster, Birte und Martin Bauch (Hg.): Wasserinfrastrukturen und Macht von der Antike bis zur Gegenwart, Berlin 2014. 30 Ethnologische Feldforschungen in (post)sozialistischen Gesellschaften Dozentin: Dr. phil. Angelica Wehrli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 verwies eindrücklich auf die Auf- und Umbruchstimmung in den ehemaligen Ostblockstaaten und der Sowjetunion. Der Zusammenbruch des sozialistischen Regimes liess ehe- malige Grenzen obsolet werden, brachte neue hervor und führte auch in anderen sozialistischen Ländern – wie beispielsweise in Kuba und Vietnam – zu zahlreichen Reformen. In diesem Hauptseminar werden die Spezifika von ethnologischen Forschungen im Kontext von (post)sozialistischen Gesellschaften unter- sucht. Im ersten Teil des Seminars werden wir analysieren wie und weshalb sich der Kontext des Sozialismus bzw. des (Post)Sozialismus auf Forschun- gen auswirkt (vgl. u.a Sanjek 1990; Verdery 1991). Im zweiten Teil werden wir anhand von theoretischen Texten einen Überblick über die (Post)Sozia- lismus-Forschung erwerben (vgl. u. a. Giordano 2009; Hann 2002; Humphrey 2002). Schliesslich werden wir uns im dritten Teil dieses Semi- nars konkreten Fallbeispielen von ethnologischen Feldforschungen im Kontext von (post)sozialistischen Gesellschaften widmen (vgl. u.a. Wehrli 2012a; 2009). In diesem Seminar werden auch audiovisuelle Medien Verwendung finden. Ferner haben die Studierenden die Möglichkeit anhand eigener Recherchen und in Absprache mit der Dozentin weiterführende Materialien beizuziehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. Hinweise: angelica.wehrli@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Eine Literaturliste zu den einzelnen Themen sowie zu den Sitzungen wird zu Beginn des Semesters elektronisch bereitgestellt. 31 Religiöse Klänge, gerichtliche Klagen und soziale Ordnung. Analyse gesell- schaftlicher Grenzen religiöser Ausdrucksformen in den USA und Europa Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Religion ist laut: als Glockenklang, Ruf des Muezzins, Strassenpredigt, Gesang in öffentlichen Prozessionen und vielem mehr. Nicht alle sono- rischen Äusserungen von Religionen sind Nachbarn und Stadtteilbewohnern eine Freude, sie haben vielmehr zu Kontroversen bis hin zu gerichtlichen Klagen geführt. Die Sozialgeschichten der USA und Europas zeigen auf, dass Gerichte Fragen zumutbarer und unzumutbarer öffentlicher religiöser Klänge regelten und damit zugleich Fragen sozialer Ordnung und Normativi- tät regulierten. Gerichtliche Entscheide begrenzten die öffentlichen Aus- drucksmöglichkeiten von Religionen, sei es aufgrund von Klagen gegen christliches Glockengeläut, den Ruf des Muezzins oder lauter Strassen- mission von Jehovas Zeugen oder Pfingstlern. Isaac Weiner (2014) argumentiert, dass die lange Zeit in den USA dominante protestantisch- liberale Idee von ‚guter‘ Religion gerade die materielle Seite von Religion in Form von Klängen, Praktiken, Gerüchen und anderem mehr aus der Öffentlichkeit drängte und Religion als inhaltlich intellektuell, privat, dezent und unauffällig disziplinierte. An diesem Ideal modern-liberaler Religion orientiert, entschieden Gerichte in Streitfällen über sozial akzeptierte und nicht akzeptierte öffentliche religiöse Ausdrucksformen und reglementierten ‚unliebsame‘ Religionen. Der vertiefte Blick auf die Geschichte und Geschehnisse der Disziplinierung religiöser Ausdrucksformen in den USA soll verhelfen, einen analytisch- kritischen Blick auf vergleichbare Vorgänge in der Schweiz und Europa zu werfen. Wo und wann erfolgten Regulierungen von ‚zu emotionaler‘ Religion und wie kam es zur Konstruktion des Ideals modern-domestizierter guter Religion? Das Seminar wird die Studie Weiners „Religion out loud“ gemein- sam kritisch lesen und ein anwendungsorientiertes analytisches Vokabular entwickeln, um auf dieser Grundlage in studentischen Projektgruppen eigenständig historische und gegenwärtige Fälle der Disziplinierung religi- öser Ausdrucksformen in der Schweiz und Europa zu untersuchen und zu diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Literatur Weiner, Isaac, Religion out loud. Religious Sound, Public Space, and American Pluralism, New York, London: New York University Press 2014 32 Systemtheorie im Vergleich Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Diese Veranstaltung geht davon aus, dass Theoriekompetenz an theoreti- sche Mehrsprachigkeit gebunden ist. Daher wird ausgehend von der Systemtheorie der Vergleich zu anderen soziologischen Theorien gesucht und an ausgewählten Forschungsfeldern durchgeführt. Es werden grundlagentheoretische und gesellschaftstheoretische Probleme behandelt. Besondere Aufmerksamkeit wird neueren feldtheoretischen Forschungen im Anschluss an Bourdieu sowie mikrosoziologischen For- schungen gewidmet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch Literatur • Bohn, Cornelia, Eine Welt-Gesellschaft. Operative Gesellschaftskonzepte in den Sozialtheorien Luhmanns und Bourdieus, in: Colliot-Thélène, et al (Hg.), Pierre Bourdieu: Deutsch-französische Perspektiven, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2005, S. 43-78. • Zeitschrift für Soziologie, Sonderheft „Interaktion, Organisation, Gesellschaft“, hrsg. von Bettina Heintz und Hartmann Tyrell, 2014. 33 Religionspolitik in der Türkei im Spannungsfeld von Laizisums, Nationalismus und Islam Dozent: Prof. Dr. Markus Dressler Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Vorbesprechung: Fr, 18.09.2015, 08:15 - 12:00 FRO, 3.B47 Termine: Fr, 16.10.2015, 13:15 - 19:00 FRO, 3.B52 Sa, 17.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Fr, 13.11.2015, 13:15 - 19:00 FRO, 3.B52 Sa, 14.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Kurs werden wir uns zunächst in historischer Perspektive mit der Rolle von Religion im Kontext der Modernisierung des späten Osmanischen Reiches und der Republik Türkei beschäftigen. Dabei werden wir uns insbesondere mit der Säkularisierungsproblematik sowie der Nationalisie- rung des politischen Diskurses auseinandersetzen. Basierend auf diesem Hintergrund wollen wir uns dann im zweiten Teil aktuellen Diskussionen und Problemfeldern zuwenden (Aufstieg des politischen Islam und Niedergang des kemalistischen Wächterstaates; Metamorphosen des türkischen Säkularismus; Verflechtung von religiösen, wirtschaftlichen und politischen Netzwerken; Situation der Aleviten). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: dresslermarkus1@gmai.com Literatur • Azak, Umut. Islam and Secularism in Turkey: Kemalism, Religion and the Nation State. I.B. Tauris 2010. • Çinar, Alev. Modernity, Islam, and Secularism in Turkey. Bodies, Places, and Time. Minneapolis 2005. • White, Jenny. Muslim Nationalism and the New Turks. Princeton University Press 2012. 34 Kunst und Globalisierung Dozentin: Dr. rer.soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Globalisierung des Kunstfeldes. Die Frage, inwiefern Kunst globalisiert sei, wurde in den vergangenen Jahren in der Soziologie wie auch in den Kunst- und Kulturwissenschaften intensiv und kontrovers diskutiert: Auf der einen Seite wird Kunst gerne als Inbegriff eines globalisierten Praxisgebietes angesehen. Neben dem Universalitätsanspruch der Kunst ist es nicht zuletzt die rasante weltweite Verbreitung bestimmter Ausstellungsformate (Biennalen, Museen für zeitgenössische Kunst) sowie die hohe Mobilität von Kunstschaffenden und Kuratoren, die diese Sichtweise nähren. Auf der anderen Seite wird die Diagnose einer globalisierten Kunstwelt teils stark in Frage gestellt. Kritisiert wird dabei vor allem die Vorstellung von Globalisierung als einer generellen sozialgeographischen ‚Entgrenzung’ des Kunstfeldes sowie die weitgehende Ausklammerung von Fragen sozialer Ungleichheit. Im Seminar greifen wir diese Debatten auf und diskutieren Studien zu un- terschiedlichen Aspekten des Kunstfeldes (z.B. zur Bedeutung von Kunst- zentren, zu internationalen Kunstausstellungen, zum kosmopolitischen Selbstverständnis von Kunstschaffenden etc), wobei ein besonderes Augenmerk den globalisierungstheoretischen Implikationen der jeweiligen Befunde gilt. Das Seminar verfolgt das Ziel, die Studierenden mit zentralen Strukturen dieses Praxisgebietes vertraut zu machen und den Blick für das komplexe Verhältnis von Globalem und Lokalem zu schärfen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: andrea.glauser@unilu.ch Literatur • Becker, Howard (2008 [1982]): Art Worlds. Berkeley: University • Below, Irene/von Bismarck, Beatrice (Hg.)(2004): Globalisierung/Hierarchisierung. Kulturelle Dominanzen in Kunst und Kunstgeschichte. Marburg: Jonas Verlag. • Belting, Hans/Buddensieg, Andrea/Weibel, Peter (Hg.)(2013): The Global Contemporary and the Rise of New Art Worlds, Cambridge, MA:?The MIT Press. • Buchholz, Larissa (2013): The Global Rules of Art, Columbia University (Dissertation) http://academiccommons.columbia.edu/catalog/ac%3A182015 • Carroll, Noël (2007): Art and Globalization: Then and Now, in: The Journal of Aesthetics and Art Criticism, 65/1, S. 131-143. • Danko, Dagmar/Glauser, Andrea (2012): Kunst – soziologische Perspektiven, in: Sociologia Internationalis. Europäische Zeitschrift für Kulturforschung, 50/1+2, S. 3-21. • Elkins, James/Valiavicharska, Zhivka/Kim, Alice (Hg)(2010): Art and Globalization. University Park, Pa: Pennsylvania State University Press. • Luhmann, Niklas (2008 [1990]): Weltkunst, in: Ders., Schriften zu Kunst und Literatur, hrsg. von Niels Werber, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 189-245. • Thornton, Sarah (2009): Sieben Tage in der Kunstwelt, Frankfurt/Main: Fischer. 35 Management und Weltgesellschaft. Begleitseminar Institutionenanlyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 – 17.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung ist als Begleitung zur Vorlesung konzipiert, in der Raum für Diskussionen und Anwendungen geschaffen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokolle) / 4 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur siehe Vorlesung 36 Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Dozentinnen: Prof. Dr. Bettina Heintz/ Dr. rer. soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In den 1970er Jahren wurden unabhängig voneinander drei Theorien entwickelt, die den globalen Zusammenhang zum ersten Mal als „Welt- gesellschaft“ konzipierten. Seitdem hat sich das theoretische und empirische Angebot der Soziologie vervielfacht. Es gibt heute neben den beiden wichtigsten Weltgesellschaftstheorien (Neo-Institutionalismus und System- theorie) ein breites Angebot von komplementären und teilweise auch alternativen Ansätzen, u.a. die an P. Bourdieu anschliessende Theorie globaler Felder, Soziologie der Globalisierung, Multiple Moderne, Post- colonial Studies, soziologische Imperiumsforschung. Das Seminar gibt eine Einführung in diese Theorieentwicklungen und illustriert die einzelnen Theorien anhand empirischer Studien und ausgewählter Problemfelder (u.a. globale Ungleichheit, Menschenrechte, Staatenbildung, transnationale soziale Bewegungen). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heitz@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch Literatur • Dürrschmidt, Jörg (2002): Globalisierung, Bielefeld: transcript. • Greve, Jens/Bettina Heintz (2005): Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina, Richard Münch und Hartmann Tyrell (Hrsg.). Weltgesellschaft. Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. • Werron, Tobias (2012): Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35, S. 99-11. • Wimmer, Andreas, Yuval Feinstein (2010): The Rise oft he Nation-State Across the World, in: American Sociological Review 75, 5, S. 764-790. • Wobbe, Theresa (2000): Weltgesellschaft, Bielefeld: transcript. 37 Organisation und Wirtschaft. Unternehmen und Nonprofitorganisationen im Vergleich Dozent: Dr. phil Sven Kette Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Organisation kostet Geld, und so ist die kontinuierliche Refinanzierung – also die (Wieder-)Beschaffung von Geld – eines der Probleme, von denen praktisch keine Organisation absehen kann. Für Unternehmen ist dies irgendwie schon immer klar und wird meist als Selbstverständlichkeit unterstellt. Aber auch die sogenannten Non-Profit-Organisationen sind auf Geld angewiesen. Bemerkenswert ist dabei, dass dieser Organisationstyp über eine Negation („Non“) Kontur gewinnt, die allerdings das Negierte („Profit“) umso prominenter herausstellt. Das Seminar nimmt diese Beobachtungen zum Anlass, sich grundsätzlich mit dem Verhältnis von Organisation und Wirtschaft zu beschäftigen. Der Vergleich von Unternehmen (for-profit) und den sogenannten Non-Profit-Organisationen wird angeleitet von der Frage, wie ‚das wirtschaftliche Problem’ (Geldbeschaffung) in unterschiedlichen Organisationstypen vorkommt, welche konkrete(n) Fassung(en) es jeweils gewinnt, sowie wie und mit welchen Folgen es bearbeitet wird. Dabei wird es zunächst erforderlich sein, einen tragbaren Begriff von Unternehmen und Non-Profit-Organisation zu entwickeln, der es in einem zweiten Schritt erlaubt, die Leitfragen des Seminars für empirische Betrachtungen zu öffnen, welche schließlich zu einem grundsätzlichen Verständnis des Verhältnisses von Organisation und Wirtschaft in der modernen Gesellschaft beitragen mag. Ziel des Seminars ist es, das Verhältnis von Organisation und (moderner) Gesellschaft an einem speziellen Problem auszuleuchten und dabei vor allem die Anwendung theoretischer Konzepte zur empirischen Analyse einzuüben. Hierzu wird das Seminar voraussichtlich auf kleine studentische empirische Studien abzielen. Voraussetzungen: Umfang: Erwartet werden ein Interesse am Thema und die Bereitschaft zur aktiven Diskussion der Seminarliteratur. Organisationssoziologische Grundkennt- nisse sind von Vorteil und wären ggf. selbständig im Vorfeld des Semester- beginns zu erarbeiten. Für erforderliche Literaturhinweise schreiben Sie mir bitte gern eine email. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Durchführung und Präsentation emprischer Fall- studien) / 4 Kontakt: Hinweise: sven.kette@unilu.ch Voraussichtlich wird das Seminar eine Forschungsphase enthalten, in der Sie kleine empirische Fallstudien durchführen und die Ergebnisse gegen Ende des Seminars präsentieren (Aktive Teilnahme). Evtl. angedachte Seminararbeiten können auf diesen Forschungen aufbauen, müssen es aber nicht zwingend. Literatur Apelt, Maja und Veronika Tacke (Hrsg.) (2012): Handbuch Organisationstypen. Wiesbaden: Springer VS. 38 Rassismus und Diskriminierung. Konstruktion der symbolischen Grenze in der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. rer. pol. Takemitsu Morikaws Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 23.09.2015 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Existenz der Weltgesellschaft führt nicht unbedingt zur Angleichung des Lebensstils in allen Ländern. Globalisierung und Moderne verflüssigen einerseits alte, herkömmliche, räumliche und soziale Grenzen von segmen- tären und stratifikatorischen Einheiten. Andererseits schaffen sie eine neue symbolische Grenze, die oft als „Kultur“ codiert wird. Deswegen verschwin- det die Figur des Fremden auch in der modernen globalisierten Gesellschaft nicht, sondern sie wird in der eigenen Weise kodiert, zumeist als „Auslän- der“, „Immigranten“, „Asylbewerber“ u.ä. In dieser Lehrveranstaltung versuchen wir den Rassismus und die Diskri- minierung in den modernen Gesellschaften aus der Perspektive von der Soziologie der Fremden und der Weltgesellschaftstheorie aufzufassen. Auf dieser theoretischen Basis werden wir dann Beispiele aus unserem Alltag analysieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@doz.unilu.ch Literatur • Baberowski, Jörg/ Kaelble, Hartmut/ Schriewer, Jürgen (Hg.) (2008): Selbstbilder und Fremdbilder. Repräsentation sozialer Ordnungen im Wandel, Frankfurt am Main: Campus. • Stichweh, Rudolf (2000): Weltgesellschaft. Soziologische Analyse, Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Stichweh, Rudolf (2010): Der Fremde. Studien zu Soziologie und Sozialgeschichte, Berlin: Suhrkamp. 39 Staatenkonkurrenz Dozent: Prof. Dr. Thomas Werron Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B55 Fr, 11.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 12.12.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Annahme, dass Staaten miteinander konkurrieren, spielt in vielen sozial- wissenschaftlichen Disziplinen eine wichtige Rolle. Sogeannt realistische bzw. neorealistische Theorien im Fach Internationale Beziehungen gehen beispielsweise davon aus, dass Staaten sich in ständiger Machtkonkurrenz miteinander befinden, weil ihre Interessen im ‚anarchischen’ internationalen System mehr oder weniger unreguliert aufeinandertreffen. Für HistorikerInnen und historische SoziologInnen ist Staatenkonkurrenz bisher vor allem wichtig gewesen, um die Modernisierung und globale Expansion des europäischen Staatensystems seit der frühen Neuzeit zu erklären. In der Ökonomie bzw. politischen Ökonomie haben Thesen zur Staatenkon- kurrenz – neuerdings insbesondere zur sog. Competitiveness bzw. Wett- bewerbsfähigkeit von Staaten – ebenfalls einen zentralen Platz. Und schließlich ist auch in der neueren Globalisierungs- und Weltgesell- schaftsforschung ein zunehmendes Interesse an verschiedenen Varianten der Staatenkonkurrenz aufgekommen. In dem Seminar soll diskutiert werden, welche Konzepte von Staatenkonkur- renz in diesen unterschiedlichen disziplinären Diskussionszusammenhängen vorherrschen, welche Thesen mit diesen Konzepten begründet wurden, was die Stärken und Schwächen dieser Thesen sind, und was sich aus der kritischen Auseinandersetzung mit ihnen über heutige weltpolitische Phäno- mene und Trends lernen lässt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: twerron@uni-bonn.de Literatur • Brink, Tobias ten (Hrsg.): Globale Rivalitäten. Staat und Staatensystem im globalen Kapitalismus, Stuttgart: Franz Steiner, 2011 • Ferguson, Niall: Civilization. The West and the Rest, London: Penguin, 2011 • Nye, Joseph S.: Soft Power, Foreign Policy 80 (1990), 3, S. 153-171 • Porter Michael E.: The Competitive Advantage of Nations, London: Macmillan, 1990 • Tilly, Charles: Coercion, Capital, and European States, AD 990-1990, Cambridge, Mass.: Basil, 1990 • Werron, Tobias (2012): Worum konkurrieren Nationalstaaten? Zu Begriff und Geschichte der Konkurrenz um ‚weiche‘ globale Güter. Zeitschrift für Soziologie 41, S. 338-355. 40 Modul Weltpolitik Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Mark Dozent: PD Dr. iur. Andreas Abegg Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 17.15 - 19.00 , ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Tendenz der staatlichen Verwaltung, ihre Tätigkeiten immer mehr im Rahmen des Privatrechts abzuwickeln, ist heute trotz Wirtschaftskrise un- gebrochen. Die davon betroffenen Bereiche reichen vom Verhältnis zwischen Staat und Staatsangestellten über öffentlich-private Kooperationen zur Erstellung von Infrastruktur und Bauten bis hin zur Auslagerung sicherheitspolitischer Aufgaben an Private. Das Verwaltungsprivatrecht bezeichnet das Recht, das auf die privatrechtlich tätige Verwaltung Anwen- dung findet. Mit der Zuweisung eines Verwaltungshandelns zum Privatrecht finden grund¬sätzlich privatrechtliche Normen Anwendung, die jedoch in mannigfaltiger Weise durch öffentliches Recht beeinflusst oder überlagert werden. Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Studierenden können privatrechtliches Verwaltungshan¬deln erkennen und rechtlich einordnen. Sie lösen typische Fallkonstellationen unter Anwendung der relevanten Gesetzesnormen sowie der von Lehre und Rechtsprechung erarbeiteten Prinzipien. Voraussetzungen: Umfang: Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung baut auf Grundlagenkenntnissen verschiedener Rechtsbereiche auf, insbesondere auf jenen des Obligationenrechts, des Gesellschaftsrechts und des Verwaltungsrechts. Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik mit entsprechenden Kenntnissen oder mit der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse im notwenigen Mass anzueignen, sind in der Veranstaltung willkommen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: andreas.abegg@doz.unilu.ch Eine Disposition mit weiterführenden Hinweisen sowie weitere Unterlagen werden während der Lehrveranstaltung abgegeben. Literatur Gesetzestexte: BV, OR/ZGB. Die Studierenden werden zu Semesterbeginn und während der Lehrveranstaltung auf geeignete Literatur zur Vor- und Nachbereitung sowie auf Vertiefungsliteratur hingewiesen. 41 Rechts- und Staatsphilosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Paolo Becchi Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung wird am Leitfaden der Geschichte der Rechts- und Staats- philosophie Europas mit den wichtigsten Positionen der Rechtsphilosophie bekannt machen. Die Leitfrage wird das Problem der wissenschaftlichen Konstruktion des Rechts als kodifiziertes System sein. Gezeigt wird die Ent- wicklung von der Begründung des Systems auf der Vernunft durch die Natur¬rechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts und die Beschäftigung der Aufklä¬rung mit dem Problem der Strafbegründung zur neuen Begründung des Sys¬tems auf dem Geschichtsbegriff von Seiten der historischen Rechts¬schule. Die Krise dieser Modelle zeigt sich dann im Übergang zur Begriffsjurispru¬denz und in den neuen Modellen, die auf dem Gesellschaftsbegriff begrün¬det sind. Die reine Rechtslehre als neue formalistische Tendenz wird dann mit der antiformalistischen Reaktion darauf verglichen. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung "Grundlagen des Rechts I+II" von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 4 Kontakt: Material: paolo.becchi@unilu.ch Es wird ein Reader zu Beginn der Lehrveranstaltung verkauft. 42 Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00 , ab 14.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die frühneuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium bzw. im ersten Semester zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die Vorlesung begleitende Proseminar parallel zu besuchen. Dort werden die in der VL präsentierten Theorien mit aktuellen Themenstellungen verbunden und durch die Studierenden angewandt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern sie die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 43 Current Issues in Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 19.02.2015 FRO, HS 2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: This workshop focuses on current issues in human rights law. These may include, inter alia, rights of indigenous minorities, reproductive rights, enforced disappearances, migration etc. The class will be held in two parts. During the first part of the term students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the term there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the term there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international human rights law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Kontakt: Anmeldung: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Registration/deregistration mandatory on UniPortal from Sept 1 until Sept 30, 2015; only stundents who enrol during this period will receive a grade at the end of the semester. Course reader; materials accessible or distrubuted electronically Literatur • WALTER KÄLIN/JÖRG KÜNZLI, The Law of International Human Rights Protection, Oxford 2009; • DANIEL MOECKLI/SANGEETA SHAH/SANDESH SIVAKUMARAN (Eds.), International Human Rights Law, 2nd edition, Oxford 2014. 44 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrech- tes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen natio- nalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung (5 Cr) Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung beruht auf dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS GRASDORF-MEYER/LISA OTT/NICOLE SCHEIBER, Migrationsrecht, 3. Auflage, Bern 2014. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG); Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); Asylgesetz (AsylG); Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA); Flüchtlingskonvention und Zusatzprotokoll (FK). 45 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 17.00 , ab 15.09.2015 FRO, HS 9 14-täglich Do, 15.15 – 17.00, ab 17.09.2015 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Friedenssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zentralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohn- heitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlichkeit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeile- gung, Gewaltverbot, gerichtliche Streitbeilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils aktuellen völkerrechtlichen Fragestel- lungen und Ereignisse erläutert und analysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis ermöglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbereiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, einfache bis mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: lehrstuhlcaroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. 46 International Trade Law Dozent: Dr. iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the international trade law embodied predominantly in the World Trade Organization (WTO), regional trade agreements (eg NAFTA) and bilateral trade agreements. These agreements set forth the rules that apply to questions such as: May the US restrict the import of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of Canadian seal fur due to inhumane killing of seals? May the US prohibit online gambling to the detriment of Antiguan online gambling providers? In-depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view of familiarizing students with the legal disciplines under the WTO. Methodically, the course builds on the case law method. Trade law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the international trading system and the legal principles of trade law, such as national treatment, most-favoured-nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret international trade treaties and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The final grade will be determined on the basis of a presentation of a case during the case studies, class participation and the exam (oral, open book) at the end of the course / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature READER 47 Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 13 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Recht ist auch in totalitären Systemen ein zentrales Legitimations- und Steuerungsinstrument. Die Vorlesung geht auf diese Funktion des Rechts besonders im Hinblick auf das nationalsozialistische Deutschland 1933-45 und die DDR 1949-89 ein. Ausgehend von einem entideologisierten Verständnis totalitärer Strukturen und ihres Wandels wird dabei auch ein Vergleich verschiedener Formen totalitärer Herrschaft möglich. Das „Recht im Unrecht“ (Michael Stolleis) wird zum Einstieg anhand seiner Funktion in der jeweiligen Ideologie analysiert und dann anhand von Rechtspraxis und zeitgenössischer Wissenschaft untersucht. Nicht die zu pauschale und statische Formel vom „Unrechtsstaat“ ist dabei leitend, sondern die in den verschiedenen Stadien der Diktaturen je unterschiedliche Funktionsweise des Rechts in totalitären Systemen. Dabei wird zugleich deutlich, wie einzelne Elemente solcher Rechtsordnungen auch in rechtsstaatlichen Strukturen auftauchen können. Die Vorlesung knüpft an zentrale Themen der Veranstaltung „Grundlagen des Rechts“ an. Die Studierenden sollen die Funktion des Rechts in totalitären Systemen verstehen. Voraussetzungen: Umfang: Ein Interesse für die rechtlichen Grundlagen ist von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Der Einstieg in das Thema wird durch einen Reader erleichtert. Zudem werden weitere relevante Materialien auf OLAT zur Verfügung gestellt 48 Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht (Grundrechte) Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 - 15.00, ab 14.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung vergleicht den Standard des Grundrechtsschutzes in Europa und den USA. Nach einer Einführung in die Grundlagen der Rechts- vergleichung im öffentlichen Recht werden ausgewählte Grundrechtsproble- me anhand verschiedener nationaler Rechtsordnungen, insbesondere in Frankreich, Grossbritannien und den USA behandelt. Dabei wird der Grundrechtsschutz zum Schlüssel für das jeweilige Staats- verständnis und die staataorganisatorischen Regelungen. So werden die Grundrechte jeweils in Beziehung zum einschlägigen institutionellen und historisch-kulturellen Rahmen gesetzt. Weitere Schwerpunkte bilden ausge- wählte Grundrechtsprobleme in den USA. Erlernen und Vergleich verschiedener Ansätze zur Lösung von Grundrechts- konflikten; Erkennen des Zusammenhangs mit den institutionellen und historisch-kulturellen Erfahrungen einer Gesellschaft; Reflexion über die Funktion und Grenzen des Grundrechtsschutzes im Kontext. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse der Grundrechte der Bundesverfassung 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. 49 Recht und Politik der WTO Dozent: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4:B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in das internationale Handelsrecht im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ein. Die WTO befasst sich mit Fragen, wie: Darf die Schweiz die Ausbringung von genetisch veränderten Organismen verbieten? Darf die EU den Import von Robbenfellen verbieten, weil Robben brutal getötet werden? Darf Australien vorschreiben, dass Zigaretten im Grundsatz alle gleich verpackt werden und es nur noch einen minimalen Hinweis auf den Hersteller gibt? Solche Fragen der Handelsbeschränkungen werden im Kontext der WTO durch das GATT und andere Abkommen geregelt. Die Vorlesung gibt einen Überblick über das System der WTO (GATT, GATS, TRIPs) inklusive des Streitbeilegungsmechnismus (WTO Panel und Appellate Body). Materiell befasst sich die Veranstaltung mit den wichtigsten Vorschriften, wie der Inländergleichbehandlung, der Meistbegünstigungsklausel und der Möglich- keit für Ausnahmen nach der sog. Umbrella-Clause des Art. XX GATT. In der Veranstaltung wird immer auch auf die englische Terminologie hinge- wiesen. Damit bietet sie eine Hilfe für Studierende, die ihre WTO-Kenntnisse im Master in Spezialkursen vertiefen wollen. Kenntis und Fähigkeit zur Bewertung der rechtlichen Instrumente der WTO zur Regelung von Handelskonflikten; Verstndnis des Verfahrens der Streit- beilegung; Vertraut werden mit der spezifischen juristischen Heransgehens- weise im Recht der WTO; Einordnung und Fähigkeit zur bewertung der Tätigkeit der WTO in der internationalen Handelspolitik. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: s. Uniportal Kontakt: sebastian.heselhaus@unilu.ch Material: Wird am Anfang der Veranstaltung an-, bzw. abgegeben. 50 Vergleichende Politikwissenschaft Dozent: Dr. Dominik Hoeglinger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Wie muss der Aufstieg der SVP in der Schweiz vor dem Hintergrund des Erfolgs rechtspopulistischer Parteien in ganz Europa gewertet werden? Wann und weshalb gehen Menschen auf die Strasse, und unter welchen Umständen greifen soziale Bewegungen zu radikalen Mitteln? Weshalb wurde das Gesundheitswesen in Schweden weitgehend verstaat- licht und in der Schweiz nicht? Solchen und ähnlichen Fragen will die vergleichende Politikwissenschaft systematisch auf den Grund gehen. Die Studierenden lernen in dieser Veranstaltung die zentralen Themenfelder, die analytischen Instrumente sowie die Methode(n) der vergleichenden Politikwissenschaft kennen. Die ungleiche politische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, der Wandel politischer Kultur, wie Politiker poli- tische Kommunikation strategisch einsetzen, Parteipolitik und „protest politics“, sowie insbesondere die zentrale Rolle von politischen Institutionen und wie sich dies konzeptuell und theoretisch fassen lässt – dies sind die Themen, mit welchen wir uns im Laufe des Semesters auseinandersetzen werden. Am Ende des Kurses sind die Studierenden fähig, mithilfe des vermittelten Wissens aktuelle politische Entwicklungen sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen (nationalen) politischen Systemen der Gegenwart zu beschreiben und zu analysieren. Ziel ist somit neben der Vermittlung elementarer Fachkenntnisse die Studierenden in das "vergleichende Denken" einzuführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: dominic.hoeglinger@ipz.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Vorlesungsrmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur: Caramani, Daniele (Hg.)(2013). Comparative Politics. 3rd edition. Oxford: Oxford University Press. Newton, Kenneth und Jan W. van Deth (2010). Foundations of Comparative Politics. 2nd edition. Cambridge University Press. 51 Ökonomische Theorie der Politik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 24.09.2015 FRO,4.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung widmet sich der Analyse politischer Prozesse aus einer ökonomischen Perspektive und der sich daraus ergebenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Erklärung des Verhaltens wichtiger politischer Akteure wie Wähler, Politiker und Interessengruppen und der Einfluss verschiedener politischer Institutionen. Mikroökonomische und ökonometrische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. 1. Die Studierenden kennen die wichtigsten theoretischen Grundmodelle der politischen Ökonomie sowie deren Funktionsweise, Anwendungs- möglichkeiten und Einschränkungen. 2. Die Studierenden sind mit wichtigen Herausforderungen bei empiri- schen Analysen im Bereich der politischen Ökonomie sowie entsprechenden Lösungsansätzen vertraut. 3. Die Studierenden kennen wichtige Institutionen von Demokratien und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik. Voraussetzungen: Umfang: Mikroökonomische und ökonometrische Grundkenntnisse werden vorausge- setzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: oeksem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Besley, Timothy (2006). Principled agents? The political economy of good government. Oxford: Oxford University Press: Kapitel 3.1-3.3 (pp. 98-123). Grossman, Gene M. & Elhanan Helpman (2001). Special interest politics. Cambridge: MIT Press: Kapitel 2 (pp. 53-73), 3 & 7.1-7.2 (pp. 225-235). Matsusaka, John G. (2005). Direct Democracy Works. Journal of Economic Perspectives 19(2): 185- 206. Mueller, Dennis C. (2003). Public choice III. Cambridge: Cambridge University Press: Kapitel 4-5 (pp. 67-92) & 15 (pp. 333-338). Persson, Torsten & Guido Tabellini (2004). Constitutions and economic policy. Journal of Economic Perspectives 18(1): 75-98. 52 Internationales und europäisches Steuerrecht Dozent: Prof. Dr. iur. Adriano Marantelli Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft Termine: wöchentlich Fr, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2015 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung internationales und europäisches Steuerrecht befasst sich mit den Steuerfolgen grenzüberschreitender Sachverhalte sowohl für natürliche wie juristische Personen. Das Hauptgewicht liegt auf der Einkommens- und Gewinnsteuer unter Einbezug der Verrechnungssteuer. Ausgangspunkt der Veranstaltung bilden das OECD-Musterabkommen sowie die wichtigsten von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Es werden gestützt darauf die Funktions- und Wirkungsweise wie auch die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Verteilungsnormen und der Metho- denartikel, die Bestimmungen über den Informationsaustausch und das Ver¬ständigungsverfahren sowie das Diskriminierungsverbot behandelt. Teil der Vorlesung bilden zudem die Steuerfolgen des Zinsbesteuerungsabkom¬mens. Ziel der Veranstaltung ist, dass sich die Studierenden in der komplexen Materie des internationalen und europäischen Steuerrechts zurechtfinden und die Steuerfolgen einfacherer grenzüberschreitender Sachverhalte er- mitteln können. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Steuerrecht des Bachelorprogramms oder der Vorlesungen Steuerrecht der natürlichen Personen oder Unternehmens- steuerrecht des Masterprogramms. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: adrinao.marantelli@doz.unilu.ch Literatur PETER LOCHER, Einführung in des internationale Steuerrecht der Schweiz, 3. Aufl., Stämpfli Verlag, Bern 2005; Fallstudien des Dozenten (werden vorgängig abgegeben) 53 Growth Theory Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why are some countries richer than others? What are the engines of long- run economic growth? What can economic policy do about it? Or: What is the impact of government finances on short- and long-run economic activity? This course introduces some basic growth theories that are used to address these and many related questions. Among the growth models studied are the Ramsey-Cass-Koopmans model, the overlapping-generations model, and models of endogenous growth. Besides working with these models, there is also a focus on useful methods such as dynamic optimization or phase diagrams. Finally, we will have a look at some current research topics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Hinweis: Lecture starts on September 15, 2015. Literatur Romer, David (2006), Advanced Macroeconomics (3rd edition). New York: McGraw-Hill; 54 Terrorsim and the Law Dozentin: Clotide Pégorier, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Fr, 10.15 – 12.00 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Since 11 September 2001, the issue of terrorism has again become the locus of virulent legal debate. At both the national and the international level, a wide range of new laws have been proposed and adopted, many of which impose limitations on the enjoyment of individual rights – both of terrorist suspects and the general public. This course will examine the scope of permissible and impermissible anti- terror operations via analysis and comparison of domestic and international legal principles and practice. We will focus in particular on the efforts of lawmakers and courts to strike a balance between the protection of public security and the preservation of civil liberties and a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra-territorial character; and refugee and immigration law in the era of terrorism. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt. Material: clotilde.pegorier@doz.unilu.ch Reader 55 Gotthardfantasien. Europa durch die Schweiz Dozent: Prof. Dr. Boris Prvisic Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 17.15 - 19.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Der längste Tunnel der Welt wird im nächsten Jahr eröffnet, und Luzern als Ort der 1871 gegründeten Gotthardbahngesellschaft ist Ausgangspunkt einer national nicht zu überschätzenden Infrastruktur und eines ebenso wichtigen Mythos, der Rütlischwur und Passzugang in einer vermeintlich ein- heitlichen Gründungsgeschichte zusehends zusammenbrachte. Die Tunnel- eröffnung bietet uns die einmalige Gelegenheit, voraus zu blicken und zu- gleich Bilanz zu ziehen. Neben dem Leiter der Transtec Gotthard, der von seiner zu verwirklichenden technischen Vision berichtet, beleuchten Spezialistinnen und Spezialisten die paradoxe Verknüpfung von Zentral- schweizer 'Réduit' mit europäischem Transit. So wird der Doyen der "Schweizer Gebrauchsgeschichte", Guy Marchal, vortragen, um die Konstruktion des Gotthardmythos nachzuzeichnen. Gerade die Diskussion um eine zweite Autobahnröhre trotz Alpeninitiative zeigt, wie sehr dieser Mythos immer noch Nukleus der gegenwärtigen poli- tischen Diskussionen in der Schweiz ist. Entsprechend thematisiert wird in dieser Ringvorlesung die Rolle des Gotthards für die Neue Rechte, aber auch der Alpen im Allgemeinen in nationalen und internationalen Debatten oder in der 'schweizerischen Katastrophenkultur'. Zentral sind "Gotthardfan- tasien", wie sie sich in verschiedenen kulturellen Gedächtnissen entwickeln – vorab natürlich in der Literatur von Goethe über Carl Spitteler und Hermann Burger bis zu Martin Stadler, aber auch ausserhalb der Schweiz, beispielsweise in Russland, wo die Alpenquerung Suworows weiterhin als wichtiger Erinnerungsort figuriert. (Als Vertiefungsmöglichkeit werden ergänzend zur Ringvorlesung im Semi- nar vorab politische und literarische "Gotthardtexte" gelesen. Es besteht die Option, zusätzlich für die Mithilfe an der Organisation der Tagung und bei der Herausgabe des anschliessenden Sammelbands Kreditpunkte zu erhal- ten. Interessierte bitte frühzeitig mit Boris Previsic Kontakt aufzunehmen.) Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: boris.previsic@doz.unilu.ch oder silvia.cavelti@unilu.ch 56 Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch-ökonomi- schen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 57 Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischen- staatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure und Strukturen, die wichtigsten Problembereiche internationaler und globaler Politik sowie die einflussreichsten theoretischen Perspektiven der Disziplin Internationale Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der politikwissenschaftlichen Teildisziplin „Internationale Beziehungen“ (IB) sowie verschiedene theo- retische Perspektiven auf die wichtigsten Akteure (wie Staaten, Internationa- le Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne, zivilgesellschaftliche Akteure) und Strukturen internationaler Politik diskutiert. Dabei wird u.a. der zunehmende Bedeutungsverlust einer Trennung von Innen- und Aussen- politik, vergleichender Politik und IB bzw. auch einer Trennung von IB und anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (wie beispielsweise der Soziologie) thematisiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Probleme und Zukunftsfragen globaler Politik in ausgewählten zentralen Politikfeldern der IB (wie internationale/globale Sicherheit, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte) diskutiert. Begleitend zur Vorlesung wird für StudienanfängerInnen das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Vorlesungsbegleitend: Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Weitere Literatur: Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. Krell, Gert (2009): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 4. überarb. Auflage, Nomos. Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2010): Theorien der Internationalen Beziehungen, 3. überarb. Aufl., UTB. Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 58 Comparative Constitutional Law Dozierende: Kyriaki Topidi, PhD/ Peter Coenen, LL.M./ Prof. Aalt Willem Haringa/ Antonia Waltermann/ Dr. Sascha Hartdt, Maastricht Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 – 17.00, ab 14.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction into comparative constitutional law. This course will introduce a number of core concepts of comparative con- stitutional law and introduce the students to the methodology of comparative constitutional law. During this course, the constitutions of the United States, France, Germany and the United Kingdom will be analyzed. Further, during this course we will look at the implementation of European Union law into domestic constitutional orders and at the ECHR and constitutional review. Introduce the students to the methodology of comparative constitutional law, introduce the students to core concepts of constitutional law and to enable the students to read and understand constitutions. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: peter.coenen@doz.unilu.ch Literatur AALT WILLEM HERINGA/ PHILIPP KIIVER, Constitutions Compared, 3rd Ed., Intersentia: Cambridge. 59 Comparative Religious Rights in the Public Sphere Dozent: Kyriaki Topidi, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will examine the predominant global models on how law and religion interact with each other. The course is concerned with how both institutional and personal religion are accommodated by the legal world within which they exist. The issues addressed in particular will be: • the historical development of the law of religion, • the establishment of religion by law, • the legal position of voluntary religious bodies, • the place of courts in religious disputes, • the direct public financing of religions, • discrimination law and religious bodies, and • religious dialogue with the government and the religious provision of services to the public. These topics will be addressed from a comparative perspective. The ultimate aim of the course is to equip students with tools to tackle critically the questions raised on the relationship between law and religion under different worldviews and various religious traditions including Judaism, Islamism and Christianity. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam, 2 hours (50%), participation and class assignments (25%), written assignment (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur • PETER W. ENGE, Religion and the Law, Ashgate /Aldershot, 2006; • PE TER CANE/CAROLYN EVANS/ZOE ROBINSON (eds.), Law and Religions in Theoretical and Historical Context, Cambridge University Press, 2008. 60 Die Politik des Theaters. Geschichte, Theorie, Ästhetik Dozenten: Dr. phil. Thomas Forrer/ Dr. des. Benno Wirz Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 17.15 – 19.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Theater und Politik unterhalten seit jeher ein verwobenes Verhältnis mit- einander. Nicht nur, dass politische Inhalte zur Aufführung gelangen oder dass die Politik ins Theatergeschehen eingreift. In seinem Gestus des Vor- Augen-Stellens macht das Theater Handlungen, Prozesse und Ereignisse sichtbar und schafft damit selbst eine Öffentlichkeit. Zugleich stellt es sich dem Blick des Kollektivs: in der griechischen Antike dem Chor, später dem Publikum. Deshalb ist in den intensiv geführten Debatten über Rolle und Funktion des Theaters gerade auch die Theaterästhetik eine „res publica“, eine die Öffentlichkeit und den Staat unmittelbar involvierende Angelegen- heit. Im Seminar beschäftigen wir uns mit prominenten theoretischen und ästhe- tischen Einsätzen in der Geschichte des Theaters von der Antike bis in die Moderne. Wir untersuchen die jeweiligen ästhetischen Positionen in ihren kulturgeschichtlichen Zusammenhängen und durchleuchten sie auf ihre politische Bedeutung hin: Welche Gefahren für Mensch und Gesellschaft wurden dem Theater und seiner Praxis zugeschrieben? Mit welchen Ein- griffen sollte das Theater unter Kontrolle gebracht und zu einer gesel- lschafts- und staatstragenden Institution geformt werden? Und worin sehen die Avantgarden das revolutionäre Potential des Theaters? Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat oder Essay), benotet) / 4 Kontakt: thomas.forrer@unilu.ch oder benno.wirz@uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 61 Democratic legitimacy in Europe. Inside and Outside the EU Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine 1: Termine 2: Do, 17.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Fr, 16.10. 09.15 - 17.00 Sa, 17.10. 09.15 – 17.00 FRO, 4.B02 Fr, 27.11. 09.15 – 17.00 Sa, 28.11. 09.15 - 17.00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: The course discusses the nature and status of democracy in the European Union and in the EU’s associated non-members (with emphasis on Switzerland, Norway and Iceland). Students are introduced to different theoretical perspectives on EU democracy; key concepts; institutional and constitutional arrangements; and recent developments in the EU, with particular emphasis on the euro-crisis. Students are also acquainted with the forms of association that the EU has developed with all its associated non- members. In addition, students learn about the democratic and constitutional implications that EU integration has for different categories of associated non-members through in-depth examinations and comparisons of Switzerland, Norway and Iceland. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no oder polsem@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug Bauböck, R. (2007) “Why European Citizenship? Normative Approaches to Supranational Union”, Theoretical Inquiries in Law 8(2): 452-488. Benz, A. (2013) “An Asymmetric Two-level Game: Parliaments in the Euro Crisis”, in Crum, B. and J.E. Fossum (eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, ch.8, 125-140. Crum, B. and J.E. Fossum (2013)(eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, chaps. 1, 15, pp.1-14 and 251-268. Eriksen, E. O. and J.E. Fossum (2012) “Introduction: reconfiguring European democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 1- 13. Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (2012) “Europe’s Challenge: reconstituting Europe or reconfiguring democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 14-38. Eriksen, E. O. og J.E. Fossum (2015) (eds.) The European Union’s Non-members: Independence Under Hegemony?, London: Routledge. In addition to the chapters by the editors, the book contains contributions from: Sieglinde Gstöhl, Sandra Lavenex, Rene Schwok, Joachim Blatter, Halvard Haukeland Fredriksen, Eirik Holmøyvik, Baldur Thorhallsson, Morten Egeberg, Jarle Trondal, Helene Sjursen, and Chris Lord. 242 p. 62 Political parties and Elections in Europe Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 13:15 - 17:00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Political parties and elections are crucial institutions of contemporary representative democracies. Elections allow contestation and competition within the political system, while political parties process the societal demands (and strengthen the linkage between society and state), transform citizens’ preferences into policies, aggregate interests, and get actively involved in government. In spite of these important roles, both institutions received increased criticism over time for various problems. This course intends to provide students with an overview of political parties and elections’ development in contemporary Europe. It aims to introduce students to key concepts, to present the increasing changes in political parties and elections over time, and to explain their functioning mechanisms. The course has a comparative perspective and includes the following topics: - Emergence, formation, and types of political parties - The roles and functions of political parties - How are parties organized and how they work (ties with voters, strategies) - What do political parties stand for (ideology, policies) - Electoral system and election campaigns - Legitimacy of elections and political parties - Citizens, parties, and elections (e.g. voting behavior) - Contemporary challenges for political parties and elections. At the end of this course students will be able to: - gain a better understanding of political parties and elections in general - become familiar with the key debates in the literature - analyze electoral processes and dynamic - evaluate and differentiate between types of parties and elections - identify political problems and challenges in contemporary democracies. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 1. Class activity and participation (10%) 2. Two short essays (each of them 25% of the final grade) of max. 600 words that should answer a given question. 3. Short written exam about readings and class discussions (40% of the final grade): the exam will take 20 min. and will in-clude 10 multiple choice questions (12 November) / 4 Kontakt. gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 63 Gridlock. Why Global Cooperation is failing when we need it most Dozent: Prof. Dr. David Held Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mi, 16.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Mi, 28.10. 08.30 – 17.00 Raum folgt Do, 29.10. 08.30 – 17.00 FRO, 4.A05 Fr, 30.10. 08.30 – 17.00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will explore the changing nature and form of globalisation, the institutional context of contemporary global change, and why it is that decision-making at the global level is now gridlocked. The argument will be that the post Second World War order was hugely successful but that it has now created conditions that undermine the original institutional settlement that underpinned it. What causes gridlock? Is there a way out of it? At the end of the lectures and discussions, it is hoped that there will be a clear response to these issues. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: david.held@druham.ac.uk oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 64 Harter Kern und ausgefranste Grenzen. Differenzierte Integration in Europa Dozentin: Dr. Sabine Jenni Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08.15 – 10.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die regionale Integration auf dem europäischen Kontinent war in den letzten 50 Jahren von einer beeindruckenden Ausweitung und Vertiefung gekenn- zeichnet (“widening and deepening”): was mit der Liberalisierung des Kohle- und Stahlhandels begann, kennen wir heute als eine Organisation mit gemeinsamer Währung. Diese Entwicklung machte aus der Europäischen Union (EU) die zurzeit am weitesten entwickelte Organisation regionaler Integration weltweit. Eine Begleiterscheinung dieser Entwicklung und heute ein zentrales Merkmal der EU ist die Differenzierung dieser Integration. Die EU ist in fast allen Politikbereichen aktiv, aber in sehr unterschiedlichem Ausmass. Ebenso konnte sich kein europäisches Land auf Dauer dem Einfluss der EU entziehen und trotzdem sind nicht alle Länder gleich stark in die Politik der EU eingebunden. Das gilt sowohl für Mitgliedstaaten, als auch für Länder, die nicht EU-Mitglieder sind. Manche Länder, darunter die Schweiz, entwickelten alternative Integrationsmöglichkeiten wie die EFTA, den EWR, und bilaterale Verträge. Im Seminar beschäftigen wir uns mit den Fragen, wie wir die Differenzierung der Integration über Politikbereiche und Länder empirisch messen können, wie wir sie theoretisch erklären können, und welche Konsequenzen die Differenzierung für das europäische Integrationsprojekt hat. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semster. Kontakt: sabine.jenni@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Dyson, Kenneth, and Angelos Sepos, eds. 2010. Which Europe? The Politics of Differentiated Integration. Hampshire: Palgrave Macmillan. Leuffen, Dirk, Berthold Rittberger, und Frank Schimmelfennig. 2013. Differentiated Integration. Explaining Variation in the European Union. Hampshire und New York: Palgrave Macmillan. Schimmelfennig, Frank, und Katharina Holzinger. 2012. "Differentiated Integration in the European Union. Many Concepts, Sparse Theory, Few Data." Journal of European Public Policy. 19(2): 292-305. 65 Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: Mo, 21.09.2015, 10:15 - 12:00 FRO, 3.B57 Fr, 20.11.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptrseminar Inhalt: Lernziele: Development economists have been trying for a long time to explain the differences in income levels and growth rates among countries. Why is there a wealthy global north, while the southern hemisphere tends to be poor? Why do some poor countries manage to escape poverty and catch up with richer countries while others remain stuck at low income levels? Many answers to these questions have been suggested, but none of them is able to deliver a single satisfying explanation. One recent and quite influential strand of literature is concerned with historical and deep-rooted factors that may have played an important role in shaping the different path of development from the past to the present. These factors include genetic diversity, its interaction with climatic and geographic factors, global migration patterns, conflicts that occurred hundreds of years ago, the colonization of the world by European powers, or the slave trade. Students will present recent research papers on the influence of these historical and deep-rooted factors and moderate the associated general discussions. • Students get an overview of historical and deep-rooted factors of economic development • Students improve their presentation skills • Students improve their skills in critically analysing research papers Voraussetzungen: Sprache: Lecture "Einführung in die Ökonometrie" recommended Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: Hinweise: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Kick-off meeting: Mo, 21.09.2015, 10:15-12:00 66 Pragmatismus als Ideologie Dozentn: Dr. Olaf Rahmstorf Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mi, 16.09.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 30.09.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 14.10.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 28.10.2015, 15:15 - 17:00 Mi, 11.11.2015, 15:15 - 19:00, Mi, 25.11.2015, 15:15 - 19:00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Anfang der 90er Jahre wurde angesichts des Endes der grossen ge- schichtsphilosophischen Aspirationen gleich das Ende der Geschichte ausgerufen (Francis Fukuyama) - sozusagen als letzter, sich selbst negierender, geschichtsphilosophischer Entwurf. Mit weit weniger Pathos, näher am Boden der Tatsachen, diagnostizierten bald darauf Parteien- forscher und Politikwissenschaftler das "Ende der Ideologien". Diesen sei zumindest die Funktion abhanden gekommen, Wählerschaften zu mobilisie- ren und zu binden. Politik wird pragmatisch, die Positionen der Parteien werden zunehmend ununterscheidbar. Politiker selbst verlieren den Glauben in die Überzeugungskraft programmatischer Argumentationen und wollen Politik nur noch besser machen als ihre Vorgänger - nicht mehr anders. Eine "narrative Leere" entsteht (Franz Walter) und wird europaweit von populisti- schen Parteien, wie der "Alternative für Deutschland" oder auch Christoph Blochers SVP, mit eingängigen Parolen und handfesten Identifikationsange- boten gefüllt. Die polemische Verve, mit der diese Akteure ihre politischen Instinkte in kompakte Erzählungen übersetzen, erscheint als das hässliche Spiegelbild einer Politik, die ihre nüchternen Marschrouten "alternativlos" nennt (Angela Merkel). Erklärungen für diese bekannten Phänomene sind zahlreich und zielen häufig auf ein komplexes Ursachenbündel gesellschaftlicher Entwicklungen. Seltener wird die These der Entideologisierung in Frage gestellt und nach den ideologischen Wurzeln des vorherrschenden Pragmatismus selbst gefragt. Wer sich dieser Problemstellung nähern möchte, sollte zuvor seine Arbeits- begriffe klären und schärfen. Die Veranstaltung führt historisch in den Begriff der Ideologie ein, stellt zentrale Konzepte vor und versucht eine Systemati- sierung. Mit diesem Rüstzeug wird im zweiten Teil des Kurses die Debatte über den - angeblich - vorherrschenden Pragmatismus analysiert. Umfang: Sprache: 1 Semesterwochenstunde Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 2 Kontakt: olaf@rahmstorf.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Brunkhorst, Hauke (1995): Ist die Ideologiekritik am Ende? In: Bay, Hansjörg / Hamann, Christof (Hg.), Ideologie nach ihrem 'Ende'. Opladen: Westdeutscher Verlag, 79 - 96. Schnädelbach, Herbert (1969): Was ist Ideologie? in: Das Argument, Zeitschrift für Philosophie und Sozialwissenschaften Bd. 50. Berlin: Argument Verlag, 71 - 92. Michelsen, Danny / Walter, Franz (2013): Narrative Leere. in: Michelsen, Danny / Walter, Franz: Unpolitisch Demokratie. Zur Krise der Repräsentation. Berlin: Suhrkamp, 356 - 376. Walter, Franz (2010): Vom Milieu zum Parteienstaat. Lebenswelten, Leitfiguren und Politik im historischen Wandel. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Lenk, Kurt (Hg.) (1984): Ideologie. Ideologiekritik und Wissenssoziologie. Ffm. / New York: Campus. 67 Migration, Citizenship and the State. A Comparative View Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Di, 15.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B52 Fr, 09.10. 09.15 - 17.00 Sa, 10.10. 09.15 – 17.00 FRO, 3.B52 Fr, 04.12. 09.15 – 17.00 Sa, 05.12. 09.15 - 17.00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele. According to the United Nations, there were 232 million international migrants in 2013, a figure which represents hardly more than 3 percent of the world population. In sharp contrast with the extraordinary acceleration of the circulation of goods and capital across borders in the wake of globali- sation, today's proportion of international migrants is significantly lower than in the nineteenth century and has remained remarkably stable over the past 50 years. Yet, the movement of people from one sovereign state to another has become a major field of contestation in the domestic politics of receiving and sending societies, as well as in the international arena. The seminar seeks to critically examine the impact of human mobility on the conception and practice of citizenship, in both countries of origin and of destination. It is divided into three main themes. The first part discusses how the advent of a multicultural citizenship in immigrant-receiving democracies has become increasingly challenged by the rise of radical right parties and growing concerns regarding the accommodation of Islam. The second part compares and contrasts how countries of origin have sought to cultivate ties with their populations abroad, thereby creating new forms of transnational citizenship. The third and final part moves beyond the state centric literature by exploring processes of territorial rescaling of citizenship in complex fede- ral settings, including the Swiss confederation, the multinational states of Spain and the United Kingdom, and the successor states of the former Yugoslavia. The aim of the course is not to weigh in on any side of any particular debate, but to provide students with the analytical tools to understand contemporary migration issues by placing them in the broader political, normative and historical context in which they arise. Participants will become familiar with the main theoretical debates in the fields of migration and citizenship and gain a broad comparative understanding of a variety of cases, mainly though by no means exclusively in Europe. This interdisciplinary course is open to all social science students with an interest in migration and a willingness to examine issues that raise complex ethical, political and academic questions. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay benotet) / 4 Kontakt: Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Arrighi, Jean-Thomas. “Immigration in a Plurinational Context: Border Struggles and Nation-Building in Contemporary Scotland and Catalonia”, in The Politics of Immigration in Multi-level States: Governance and Political Parties, edited by Zapata-Barrero R. & Hepburn E., London, Palgrave MacMillan: 2013. Barry, Brian. “Chapter 8: The Politics of Multiculturalism.” Culture and Equality: An Egalitarian Critique of Multiculturalism, 292-329. Cambridge MA: Harvard University Press, 2001. 68 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 15.15 – 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2015 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2015) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 69 Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 70 Imperien gestern und heute Dozent: Prof. Dr. Herfried Münkler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Fr, 25.09.2015, 13:15 - 17:00 FRO, 4.A05 Fr, 23.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 20.11.2015, 09:15 - 17:00, Fr, 11.12.2015, 09:15 - 17:00 FRO, 3.A05 Fr, 20.11.2015, 09:15 - 17:00 Fr, 11.12.2015, 09:15 - 17:00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das neoimperiale Agieren der Russen in der Ostukraine, aber auch die globalen Abhör- und Überwachungspraktiken der USA haben die Frage nach der Rolle von Imperien wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt. Um sie angehen zu können, ist zunächst ein Rückblick in die Geschichte von Nöten, um dann zu einer Typologie der Grossreichsbildung zu gelangen (Seeimperien, Steppenimperien etc.). Imperien unterscheiden sich von Staaten, aber sie schliessen sich gegen- seitig nicht aus, denn imperiale Strukturen können Staatensysteme über- lagern. Schliesslich ist zu fragen, ob nicht gerade der vermehrt zu beobach- tende Staatszerfall die Entstehung imperialer Strukturen befördert. Und die Europäische Union? Trägt sie Züge eines Imperiums und zwingen die zer- fallenden Ordnungen der Peripherie sie womöglich zu imperialem Handeln? Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat oder drei Protokolle, benotet) / 4 Studienschwerpunkt: Politische Theorie Kontakt: herfried.muenkler@sowi.hu-berlin.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Herfried Münkler: Imperien. Die Logik der Weltherrschaft. Vom Alten Rom bis zu den USA (2005), Reinbek b. Hamburg 2014 (3. Aufl. TB). Jan Burbank/Frederick Cooper: Imperien der Weltgeschichte. Das Repertoire der Macht vom Alten Rom und China bis heute, Frankfurt/New York 2012. Empire Amerika. Perspektiven einer neuen Weltordnung, hrsg. von Ulrich Speck und Natan Szneider, München 2003. 71 China and India in the Global Economy Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Few phenomena have transformed as much our contemporary world as the re-entry of China and India in the global economy. The reform and opening of China in the late seventies and that of India in the early nineties have fundamentally altered globalization dynamics. Their impact is increasingly felt in other fields as well such as foreign policy and climate change. This course evaluates this momentous shift, as well as the factors driving it. While the relevance of these countries is not new, the past decade has seen them impact the international system in ways that cannot be ignored. India is poised to become the world’s third biggest economy in purchasing power terms this year. China is already the world’s largest under this measure after becoming its leading exporter and the main emitter of C02. Within the next decade China could well be the primary retail market, main importer, main oil consumer, and the country with the most listed firms in the Fortune Global 500. It could even be that within the next two decades China overtakes the United States in military spending. India is following close-by. This means that both China and India are changing global politics and economics in ways that no other actor has done in recent history. At the same time they face enormous challenges, both domestically and internationally. Almost no other country has seen inequality rise as dramatically as China, corruption, environmental degradation, and social unrest are major concerns for the Chinese leadership. The situation is not much different for India, which in addition remains the country with the most poor in absolute terms (400 million) and has much lower social indicators. This course will look from an empirical and theoretical perspective at the challenges and opportunities that the rise of China and India bring. In doing so, we will look at their political economies, as well as discussing possibilities for economic and political reform. We will focus on their relevance for world politics and economics. A main question that will be present throughout the course is to which extent these countries will act as stakeholders in the current system even if they did not take part in its design, or on the contrary, whether they will challenge it. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch (The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation.) Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Chandler, C. and Zainulbhai, A. eds. (2013) Reimagining India: Unlocking the Potential of Asia’s Next Superpower, New York (NY): McKinsey & Company Deng Y., and Wang F.L. eds. (2004) China Rising: Power and Motivation in Chinese Foreign Policy, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers Dréze, J. and Sen, A. (2013) An Uncertain Glory: India and its Contradictions, Princeton NJ: Princeton University Press Fewsmith J., Ed. (2010) China Today, China Tomorrow: Domestic Politics, Economy and Society, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers 72 Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponen- tenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter wird der parallele Besuch des zugehöri- gen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ dringend empfohlen. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten und selbständig lösen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methoden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: Material: rainer.diazbone@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 73 Advanced Microeconomics Dozent: Dr. oec. Yves Schneider Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This lecture delves deeper into microeconomics. We first revisit household decision making - a theme already encountered in the bachelor level micro course. We then deepen our understanding of concepts such as demand functions, indirect utility functions, welfare measures, endogenous income, exchange economy and the first and second fundamental theorem of welfare economics. Although general equilibrium theory has something to say about efficiency, it is silent about which equilibrium should be chosen by society. We therefore look next at the problem of social choice and discover Arrow's impossibility result: in geneneral, individual preferences cannot be aggregated into a social preferences except for the case where society's preferences are dictated by a single individual. Stimulated by this negative result, we finally study mechanism design (Vickrey-Clark-Groves mechanism) and touch on auction theory. Students improve their knowledge of microeconomics in general and game theory in particular. Voraussetzungen: Umfang: Kenntnisse in der Mikroökonomie auf Bachelorstufe 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, bei Bedarf auch Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: yves.schneider@doz.unilu.ch Literatur Geoffrey A. Jehle and Philip J. Reny, 2010, Advanced Microeconomic Theory, 3rd edition, Pearson Education. Further recommended reading will be announced in the first lecture. 74 Angewandte Datenvisualisierung Dozentin: Kim Albrecht, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 18.09.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 19.09.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 25.09.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 26.09.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Bewältigung großer Informationsmengen ist seit jeher eine Herausforderung vieler Wissenschaften. Heutzutage wird dieser Prozess durch die Digitalisierung stärker denn je vorangetrieben. Um aus Daten, Informationen, Wissen und Erkenntnisse abzuleiten, benötigen wir Schnittstellen der Mensch-Maschine-Kommunikation. Datenvisualisierung kann zur Sichtbarmachung und Kommunikation beitragen und somit einen wichtigen Baustein bieten um aus Daten, Erkenntnisse zu gewinnen. In dem Seminar beschäftigen wir uns mit den Grundlagen der Visualisierungspraxis, um anhand dieser eigene Daten mit verschiedenen Werkzeugen zu explorieren. Der Kurs bietet eine praktische Einführung in das Thema, welches die Möglichkeiten, Variationen und Restriktionen dieser Bilderwelten aufzeigen soll und Werkzeuge erkundet die einen Einstieg in das Thema ermöglichen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Anfertigung eines Visualisierungsprojektes) / 4 Kontakt: Hinweise: me@kimalbrecht.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur https://www.cs.ubc.ca/~tmm/vadbook/ http://isabelmeirelles.com/book-design-for-information/ Bertin, J., 1983. Semiology of graphics. In The Scope of the Graphic System. University of Wisconsin Press. http://www.edwardtufte.com/tufte/books_vdqi Card, S.K., Mackinlay, J.D. & Shneiderman, B., 1999. Readings in Information Visualization, Morgan Kaufmann. 75 Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Dozent: lic. phil. Christian Huser, Executive MBA UZH Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einem ersten Teil des Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ werden die grundlegenden Funktionen des Statistikprogrammes SPSS (primär Menü-Technik) geübt. Im zweiten Teil werden die im Rahmen der Vorlesung „Grundlagen der multivariaten Statistik“ theoretisch behandelten multivariaten Analyseverfahren (lineare Regression, logistische Regression, Faktorenanalyse und Korrespondenzanalyse) anhand der Statistiksoftware praktisch angewendet und die Computer-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Besonders hohen Wert wird auf korrekte Anwendung der statistischen Verfahren, auf eine möglichst hohe Aussage- und Erklärungskraft der statistischen Modelle sowie auf sinnvolle Ergebnisinterpretation gelegt. Voraussetzungen: Umfang: Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erbringung von 4 Falllösungen) / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Literatur • Backhaus, K.; Erichson, B.; Plinke, W.; Weiber, R. (2010): Multivariate Analyseme-thoden, Springer. • Brosius, F. (2013): SPSS 21, mitp. • Diaz-Bone, R. (2013): Statistik für Soziologen, UVK. • Hair, J.F.; Black, W.C.; Babin, B.J.; Anderson R. E. (2009): Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Pearson. 76 Methoden der Netzwerkanalyse Dozent: Jan Riebling, Dipl. Soz. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 09.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 10.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar soll Grundlagen in der praktischen Anwendung von Verfahren und Methoden der Netzwerkanalyse vermitteln. Daher wird im besonderen auf die technischen Aspekte und die Umsetzung mithilfe einschlägiger Analysesoftware eingegangen werden. Folgende Software-Pakete sollen dabei zum Einsatz kommen: UCINET, GEPHI und NetworkX (unter Anaconda Python). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (2 Übungsaufgaben) / 4 Kontakt: jan.riebling@googlemail.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 77 Conventions and Institutions Dozent: Dr. Christian Bessy Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Fr, 18.09.2015, 12:15 - 14:00, Sa, 19.09.2015, 10:15 - 16:00 FRO, 3.B47 Fr, 16.10.2015, 10:15 - 16:00, Sa, 17.10.2015, 10:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 16:00, Sa, 24.10.2015, 10:15 - 16:00 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course is dedicated to new developments of the French institutionalist approach of the economics of convention. It presents the basic concepts of this approach in order to understand the development of markets and organizations in institutional contexts and the tension between different conventions of valuation of persons and goods. We present an endogenous conception of law by analyzing the interactions between legal rules and conventions, and by focusing on the role played by legal professionals. Labor law and intellectual property rights will be particularly studied by examining in what extend collective organizations can manage employment contracts and licensing agreements. More generally, we emphasize the collective dynamics of valuation and raise the issue of the valuation power of market intermediaries, their legitimation and the eventual regulation of their activities. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: Hinweis: bessy@idhes.ens-cachan.fr The first seminar block already begins on 18./19. September. Please register early for this seminar as registered students will receive further information by email. Literatur • Bessy C, 2015: The dynamics of law and conventions, Historical Social Research, Special Issue: Law and Conventions from a Historical Perspective, Vol. 40 (1): 62-76. • Bessy C., 2013: Economics of Convention as the Socio-Economic Analysis of Law, Economic sociology_the european electronic newsletter, 14(2): 53-59. • Bessy C., Chauvin P.-M., 2013, ‘The power of Market Intermediaries: From Information to Valuation Processes’, Valuation Studies, 1(1): 83-117. • http://valuationstudies.liu.se/Issues/articles/default.asp?DOI=10.3384/vs.2001-5992.131183 Bessy C., 2012 ’Law, Forms of Organizations and the market for Legal Services’, Eco-nomic sociology_the european electronic newsletter, 14-1: 19-29 • Bessy C., 2012, ‘Institutions and Conventions of quality’, Historical Social Research, 37-4: 15-23. • Bessy C., 2011: Repräsentation, Konvention und Institution – Orientierungspunkte für die Economie des Conventions, in Soziologie der Konventionen, Rainer Diaz-Bone ed., Frankfurt: Campus. 78 Empirische Lebensstilforschung Dozent: Prof. Dr. Jörg Blasius Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Mi, 30.09.2015, 13:15 - 15:00 FRO, U1.308 Fr, 30.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 31.10.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B47 Fr, 04.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 05.12.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminr Inhalt: Indikatoren des Lebensstils werden heutzutage immer häufiger als Alternative zu den klassischen vertikalen Differenzierungen durch Schichtungsmerkmale verwendet, also zu Merkmalen wie Einkommen und Bildung. Als bekannteste Vertreter dieser Art von Differenzierung können die Arbeiten zum „sozialen Raum“ von Pierre Bourdieu und seinen Anhängern genannt werden, des Weiteren der aus der Marktforschung kommende Ansatz der Sinusmilieus. Obwohl die deutschsprachigen Länder im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, wird es auch immer wieder Verweise auf andere europäische Länder und auf die USA geben. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Arbeiten von Bourdieu und der empirischen Konstruktion seines sozialen Raums. Im ersten Block werden vom Dozenten die zentralen Inhalte des Kurses vermittelt Zum einen handelt es sich hierbei um eine ausführliche Einführung in das Verfahren der multiplen Korrespondenzanalyse, welches auch von Bourdieu und seinen Anhägern zur Konstruktion des sozialen Raums verwendet wurde und zum anderen in die Benutzung von SPSS. Des Weiteren werden die grundlegenden empirischen Elemente der Theorie von Bourdieu vermittelt und es werden Anwendungsbeispiele aus der Literatur gegeben. Im zweiten Block sollen die Teilnehmer ihre eigenen empirischen Ergebnisse vorstellen und es werden weitere Bereiche der empirischen Lebensstilanalyse diskutiert, hier schwerpunktmäßig die Sinusmilieus. Voraussetzungen: Umfang: Gute Grundkenntnisse der Statistik 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: Material: jblasius@uni-bonn.de Das Material wird den Teilnehmenden zugeschickt. Literatur • Bourdieu, Pierre, 1982: Die feinen Unterschiede. Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Bourdieu, Pierre, 1983: Ökonomisches Kapital, kulturelles kapital, soziales Kapital. In: Soziale Ungleichheiten, Sonderband 2 der Soziale Welt, S. 183-198. • Blasius, Jörg, 2001: Korrespondenzanalyse. München: Oldenbourg. • Blasius, Jörg und Joachim Winkler, 1989. Gibt es die “feinen Unterschiede”? Eine empirische Überprüfung der Bourdieuschen Theorie. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 41, S. 72-94. • Blasius, Jörg, 1994. Empirische Lebensstilforschung. In: Jens Dangschat und Jörg Blasius (Hrsg.), Lebensstile in den Städten. Opladen: Leske + Budrich, S. 237-254. • Greenacre, Michael, 2007: Correspondence analysis in practice. Boca Raton, Chapman & Hall. 79 Quantitative Methods II Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: wöchentlich Mi, 15:15 - 17:00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B47 wöchentlich Mi, 13:15 - 15:00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The module extends the discussion of quantitative methods beyond basic linear regression to more advanced topics such as instrumental variables, dynamic linear panel data models, discrete dependent variables, event history models, and limited dependent variables. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. At the end of this course students should be able to (i) understand and apply different statistical models to study health-related questions, (ii) select an appropriate estimation framework based on the chosen study design, and (iii) plan and execute their own empirical project. Voraussetzungen: Umfang: Quantitative Methods I (or equivalent). 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: graded written exam and empirical project / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Stata 13 (available through the university) • Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) • Lecture slides, software code, tutorial exercises 80 Forschungsseminar: Arbeiten mit Bourdieu I Dozenten: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone/ dipl. Soz. Tobias Philipp Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Soziologie Pierre Bourdieus zählt zu den großen zeitgenössischen Gesellschaftsanalysen. Mit den Arbeiten Bourdieus zur Feldtheorie und zur Theorie des sozialen Raums stehen der Soziologie komplexe Strategien zur Verfügung für die Analyse der verschiedenen Felder wie Kultur, Ökonomie, Recht, Politik, Religion, Massenmedien usw. Zugleich liegt mit der Theorie Bourdieus eine Theorie der Lebensstile vor, die die Lebensführung auf das Prinzip des Habitus und der verschiedenen Kapitalsorten zurückführt, die den Akteuren zur Verfügung stehen. Pierre Bourdieu zählt zu den wenigen Soziologen, die wegweisende Arbeiten vorgelegt haben zur kombinierten Entwicklung und Anwendung von empirischen Methoden und soziologischer Theorie. Das Forschungsseminar ist auf zwei Semester angelegt. Zunächst wird im ersten Semester in die Theorie, die Methodik und die Forschungsperspektive der Bourdieuschen Soziologie eingeführt. Parallel dazu erarbeiten die Studierenden ein Exposee für ein eigenes empirisches Forschungsprojekt. Im zweiten Semester steht die Umsetzung und Fertigstellung dieser Forschungsprojekte im Vordergrund. In diesem zweisemestrigen Forschungsseminar wird vermittelt, wie man mit der durch Pierre Bourdieu entwickelten Methode und seiner Theorie praktisch empirisch selbständige Forschung entwickeln und durchführen kann. Am Ende erstellen die Studierenden einen Forschungsbericht, der die Resultate dieser Forschungsprojekte präsentiert. Die beiden Seminare und die Erstellung des Forschungsberichts entsprechen dem Modul „Forschungsseminar“ (20 CP) im MA Studiengang Soziologie. Voraussetzungen: Umfang: Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung sowie Grundkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Statistik. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch / tobias.philipp@unilu.ch 81 Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Frederik Elwert, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 06.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 07.11.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Texte als Quellen soziologischer Analyse stehen in immer größerem Umfang in digitaler Form zur Verfügung. Neben der Nutzung von Annotationssoftware für die klassische qualitative Textanalyse, wie sie sich seit einiger Zeit etabliert hat, ergeben sich auch neue Analysestrategien. Dabei erlauben neue, leistungsfähigere Algorithmen Auswertungen, die über reine Quantifizierungen hinausgehen und die Grenzen zwischen qualitativer und quantitativer Textanalyse verschieben. Beispiele hierfür sind etwa Verfahren der Korpuslinguistik, der semantischen Netzwerkanalyse oder das sogenannte Topic Modeling. Das Seminar wendet sich diesen Möglichkeiten computergestützter Textanalyse zu. Neben der Diskussion der theoretischen und methodologischen Grundlagen geht es insbesondere um die praktische Anwendung der entsprechenden Verfahren. Am Beispiel der Programmiersprache Python soll gezeigt werden, wie sich konkretes Textmaterial aufbereiten, analysieren und interpretieren lässt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 6 Kontakt: Hinweise: frederik.elwert@rub.de Erste Grundlagen der Programmiersprache Python sind für die Veranstal- tung erforderlich. Es wird daher die Bereitschaft vorausgesetzt, sich diese im Vorfeld des ersten Blocktermins über einen bereitgestellten Online-Kurs anzueignen. 82 Soziologische Filmanalyse Dozent: Prof. Dr. Alois Hahn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 16.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 17.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ein einziger Film (Sparte „gehobener Kinofilm der 60er“) wird im Laufe des Seminars Szene für Szene analysiert. Die Verfahren der Wahl sind dabei die von Schegloff begründete „Konversationsanalyse“ und die auf Oevermann zurückgehende „objektive Hermeneutik“. Oberstes Prinzip im Seminar ist dabei die streng chronologisch-sukzessiv vorgehende Interpretation, die nur auf Daten und Informationen zurückgreifen darf, die zum jeweiligen Zeitpunkt aus den Szenen selbst ableitbar und begründbar sind. Dieser methodischen Vorgabe verdankt sich auch der Umstand, dass der Titel des ausgewählten Films nicht im Vorhinein mitgeteilt wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: alois.hahn@doz.unilu.ch oder monika.sy@unilu.ch Literatur Bergmann, Jörg: Ethnomethodologie und Konversationsanalyse. Studienbrief mit 3 Kurseinheiten, Fernuniversität GHS Hagen, Hagen 1987/88. Bergmann, Jörg: Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v.Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch, Reinbek 2000, S.524-537. Bergmann, Jörg: Ethnomethodologische Konversationsanalyse, in: G.Fritz/F.Hundsnurscher (Hrsg.), Handbuch der Dialoganalyse, Tübingen 1994, S 3-16. Bergmann, Jörg: Über Erving Goffmans Soziologie des Gesprächs und seine ambivalente Beziehung zur Konversationsanalyse, in: Hettlage, Robert und Karl Lenz (Hrsg.): Erving Goffman – ein soziologischer Klassiker der zweiten Generation, Bern/ Stuttgart 1991, S.301-326. Goffman, Erving: Frame Analysis. An Essay on the Organization of Experience, Harper&Row, New York et al., 1974. Korte, Helmut (Hrsg.): Systematische Filmanalyse in der Praxis. 2. und unveränderte Aufl. Nachdruck. Braunschweig 1993. Mikos, Lothar: Filmverstehen. Annäherung an ein Problem der Medienforschung, in: Sonderheft der Zeitschrift medien praktisch. 1998, Heft 1, S. 3-8. Oevermann, Ulrich: Die objektive Hermeneutik als unverzichtbare methodische Grundlage für die Analyse von Subjektivität – zugleich Kritik der Tiefenhermeneutik, in: Thomas Jung/ Stefan Müller-Dohm (Hrsg.): „Wirklichkeit“ im Deutungsprozeß: Verstehen und Methoden in den Kultur- und Sozialwissenschaften. Frankfurt am Main 1993, S. 106-189. Schegloff, Emanuel: The first five seconds: The order of conversational openings. Ph.D. Dissertation, Berkeley 1967. Sonesson, Göran: Die Semiotik der Bilder: Zum Forschungsstand am Anfang der 90er Jahre, in: Zeitschrift für Semiotik 15 (1993), Nr. 1-2, S. 127-160. • Ulmer, Bernd/ Bergmann, Joerg R.: Medienrezeption als kommunikative Gattungen?, in: Werner Holly/ Ulrich Püschel (Hrsg.): Medienrezeption als Aneignung: Methoden und Perspektiven qualitativer Medienforschung. Bonn 1993, S. 81-102. 83 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 15.15 – 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2015 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2015) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 84 Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 85 Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and lifestyles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (mehrere Arbeitsaufgaben) / 4 Kontakt: Material: katharina.manderscheid@unilu.ch Texte werden über Moodle zugänglich gemacht. 86 Qualitative Methods Dozierende: Prof. Dr. Gisela Michel/ Dr. Bruno Trezzini Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: Mo, 08:15 - 17:00, ab 01.06.2015 FRO, 3.A05 Mi, 10.06.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B48 Do, 11.06.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction to major qualitative research traditions such as ethnography, grounded theory, interpretative phenomenological analysis as well as conversation and discourse analysis. In addition, it also address special topics such as the quality of qualitative research and the particular challenges involved with doing qualitative research on sensitive topics or with vulnerable populations. Various strategies and techniques for data collection, analysis and presentation in qualitative research will be covered, and in-class as well as take-home hands-on exercises will provide students with the opportunity to gain some hands-on experience. Students will be introduced to the epistemological and theoretical underpinnings of qualitative social research and will develop the requisite skills to successfully conduct a qualitative health science research project. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written course work / 6 Kontakt: gisela.michel@unilu.ch / gisela.michel@unilu.ch / bruno.trezzini@doz.unilu.ch Material: The teaching material is based on PowerPoint slides, videos, scientific articles and selected book chapters. Literatur Braun V & Clarke V (2013). Successful qualitative research: a practical guide for beginners. Sage, London. 87 Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Netzwerkanalyse, zur Datenvisualisierung und/oder zur computergestützen Textanalyse, die ebenfalls im HS2015 stattfinden. Voraussetzungen: Sprache: Eine Bereitschaft zum Lesen englischer Texte ist wichtig. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (kurzes Input und Memos) / 4 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Material: Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. • Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. • Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 88 Approaches and methods in consumer reserach Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation/paper) / 4 Kontakt: oglesby.stefan@link.ch Hinweise Material: Regular attendance at the seminar sessions is expected. Further, active participation in form of a presentation or a brief paper is expected. A term paper can be submitted, for which additional credits are awarded. Literature will be available on moodle. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Kotler, Philipp and Keller, Kevin Lane: Marketing Management, 12th edition, 2006, p. 172-204 • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 89 Kolloquien Forschungskolloquium: Empirische Religionsforschung Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: 14-täglich, Mi, 13.15 - 15.00, ab 23.09.2015 FRO, E.411 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft und Religionsforschung gelesen und diskutiert werden. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 17.15 - 19.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 90 Forschungskolloquium des Joint Degree Master „Religion-Wirtschaft-Politik“ Dozent: Prof. Paul Dembinski/ Prof. Jens Köhrsen/ Prof. Antonius Liedhegener/ Prof. Daria Pezzoli-Olgiati Durchführender Fachbereich: Religion-Wirtschaft-Politik Termine: Mi, 16.09.2015, 14.15 – 18.00 FRO, HS 4 Mi, 30.09.2015, 14.15 – 18.00 FRO, 3.B52 Mi, 21.10.2015, 14.15 – 18.00 folgt Studienstufe: Master Inhalt: Im Forschungskolloqium werden Methodenfragen erörtert und die laufenden Abschlussarbeiten des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" vorgestellt und diskutiert. Voraussetzungen: Umfang: Teilnahme erfolgt auf Einladung an die RWP-Studierenden besonders des 3. Studiensemesters. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Anmeldung: Kontakt: Üüber das Uniportal UND per internem Formular an den Koordinator antonius.liedhegener@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 - 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengän- gen Soziologie, Public Opinion and Survey Methodology sowie beim Dozenten erfolgender Promotion vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die beim Dozeirenden ihre Abschlussarbeit anfertigen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch 91 MA-Kolloquium Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die im Laufe des Semesters ihre Examensarbeit verfassen. Es gibt Raum und Unterstützung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbeitung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Kolloquium Weltgesellschaft/Theorien Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 25.09.2015, 10:15 - 18:00, Sa, 26.09.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B02 Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 31. August persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. 92 Kolloquium für Bachelor- und Masterstudierende Dozierende: Prof. Dr. Jürg Helbling/. Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15:15 - 17:00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das BA-/MA-Kolloquium richtet sich in erster Linie an Studierende, die momentan mit Betreuung der Proff. Helbling oder Egli sowie der Oberassistierenden von Prof. Helbling ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben, dies unlängst getan haben oder dies demnächst zu tun beabsichtigen. Prinzipiell ist die Veranstaltung jedoch offen für alle MA-Studierenden sowie höhere Semester im BA, die an einem Erfahrungsaustausch zum Verfassen akademischer Qualifikationsarbeiten interessiert sind. Ausgehend von kurzen Präsentationen der Abschlussarbeiten in unterschiedlichem Zustand der Vollendung (oder Planung) sollen hauptsächlich praktische Aspekte des Forschens und Schreibens zur Sprache kommen. Auch die Dozierenden werden ihre gegenwärtigen Forschungsprojekte präsentieren und zur Diskussion stellen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Mo, 15.15 – 17.00, ab 21.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung am 14. September 2015 statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation: Vorhaben der MA-Arbeit) / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch 93 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr.Daniel Speich/ PD Dr. Patrick Kury/ Prof. Dr. Markus Ries Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 17.15 - 19.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch / markus.ries@unilu.ch 94 Sonderveranstaltungen International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Do, 12.11.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 13.11.2015, 08:15 - 12:00, Do, 26.11.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 27.11.2015, 08:15 - 15:00, Do, 10.12.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 11.12.2015, 08:15 - 15:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. to understand key concepts of international environmental law to know important multilateral environmental agreements (MEAs) to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Englisch RF: written exam / 6 thilo.marauhn@doz.unilu.ch 95 Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termin: Do, 17.09.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 18.09.2015, 17:15 - 20:00, Sa, 19.09.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular¬ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds (the “rights-based approach”), which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - religious groups; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis- cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happiness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and problems of and rights associated with diversity management. To link this discourse with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation and exercises during weekend seminar session (30%), individual project (paper and oral presentation, 70%) / 6 Anmeldung: Kontakt: Hinweise: Registration/Deregistration mandatory by e-mail to uta.dietrich@unilu.ch until Sep 11, 2015 alexander.morawa@unilu.ch Block Seminar (Thursday, September 17 – Saturday, September 19, 2015 in Lucerne); capstone meeting towards the end of the semester. 96 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Michael Buess, Dr. des. Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: 22. – 26. Oktober 2015 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Exkursion / mehrtägige Exkursion nach Sizilien Inhalt: Wie jedes Semester wird auch im HS15 wieder eine Exkursion von und für Studierende des MA WG&WP organisert. Diesmal hat sich das Organisationskomitee für ein sehr aktuelles Thema entschieden: Die Flüchtlingsproblematik in Europa, genauer die Flüchtlingskrise im Mittelmeer. Um sich mit dieser Problematik nicht nur theoretisch sondern auch praktisch auseinander zu setzen, ist eine Exkursion nach Sizilien geplant. Dabei stehen u.a. Besuche bei Organisationen auf dem Programm, die sich vor Ort mit der Flüchtlingsproblematik beschäftigen. Geplant ist zudem ein Besuch in einem Empfangszentrum. Dabei sollen verschiedene unterschiedliche Perspektiven ins Zentrum gerückt werden: Helferperspektive, Flüchtlings- perspektive und auch die Perspektive der Politik. Als Auftakt zur Exkursion findet eine Podiumsveranstaltung in Luzern zum Thema Flüchtlingsproblematik statt. Weitere Details sowie Informationen zur Anmledung zu dieser Exkursion (die Teilnehmerzahl ist aus logistischen Gründen auf 15 Personen beschränkt) folgen per Email im August. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - Mündliche, aktive Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe eine Woche nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: michael.buess@unilu.ch oder patricia.duetsch@stud.unilu.ch (OK) 97 29.07.2015

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