Zweisprachiger Master (MLaw Luzern/Neuenburg)
Mit einem zweisprachigen Masterstudium in Rechtswissenschaft erlernen Studierende das juristische Handwerk in den beiden wichtigsten Rechtssprachen der Schweiz, Deutsch und Französisch. Das Programm erstreckt sich in der Regel über vier Semester, von denen die eine Hälfte in Luzern und die andere in Neuenburg absolviert wird. Abgeschlossen wird der zweisprachige Master mit zwei Masterarbeiten, eine in deutscher und eine in französischer Sprache.
Abschluss
Die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Luzern und Neuenburg verleihen gemeinsam ein Masterdiplom mit dem Titel «Zweisprachiger Master der Rechtswissenschaft der Universitäten Luzern und Neuenburg – Maîtrise bilingue en droit des Universités de Lucerne et Neuchâtel – MLaw (Luzern/Neuchâtel)».
Informationen zum Lehrangebot sind auf der Lehrveranstaltungswebseite oder im Vorlesungsverzeichnis verfügbar. Bei der Gestaltung der beiden Studienteile in Luzern und Neuenburg ist das Doppelbelegungsverbot zu beachten. Dieses besagt, dass Fächer, die in einem Studienteil gewählt wurden, nicht an der anderen Fakultät in der jeweils anderen Sprache abgelegt werden dürfen. Bei inhaltlichen Fragen steht die Studienberatung zur Verfügung → studienberatung-rf@unilu.ch
Umfang und Dauer
Der zweisprachige Master in Rechtswissenschaft der Universitäten Luzern und Neuenburg umfasst 120 ECTS-Credits. Davon sind 60 ECTS-Credits an der Universität Neuenburg und 60 ECTS-Credits an der Universität Luzern zu erwerben. Die Studiendauer beträgt in der Regel vier Semester.
Studienprogramm in Luzern
| Fächer Luzern | ECTS |
|---|---|
1. Wahlfächer Aus allen juristischen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums kann frei gewählt werden.* Es können höchstens zwei englischsprachige Lehrveranstaltungen oder alternativ ein englischsprachiger Moot Court angerechnet werden. Studierende des zweisprachigen Masterprogramms der Universität Luzern können alternativ auch einen französischsprachigen Moot Court wählen. Als juristische Masterfächer gelten auch die mit «passed/failed» bewerteten Lehrveranstaltungen «Falllösung» (5 ECTS) und «Gastlehrveranstaltung» (GLV) (2 ECTS) Für diese gilt einschränkend, dass maximal eine Falllösung und/oder eine GLV gewählt werden kann.** | 50 |
2. Masterarbeit Eine in deutscher Sprache verfasste, 30 bis 50 Seiten lange und ausreichend bewertete Masterarbeit. | 10 |
| Gesamt | 60 |
| * Gemäss § 5 Richtlinie zum zweisprachigen Master LUNE. ** Alle erbrachten benoteten Prüfungsleistungen bleiben im Leistungsnachweis erhalten und sind noten- und durchschnittsrelevant. Sie können nachträglich weder gestrichen noch gelöscht werden. (§ 23 Abs. 2 StuPO und § 50 Abs. 3 StuPO). |
Studienprogramm in Neuenburg
Der Neuenburger Teil des gemeinsamen zweisprachigen Masterprogramms
setzt sich aus Fächern des allgemeinen Masterprogramms zusammen. Massgebend
sind die Reglemente und Vorgaben der Universität Neuenburg.
| Fächer Neuenburg | ECTS |
|---|---|
1. Freie Wahlfächer Die Studierenden wählen 44 ECTS-Credits aus dem allgemeinen Masterprogramm. Für den Erwerb eines zweisprachigen Masterdiploms mit einer oder zwei Spezialisierungen müssen alle ECTS-Credits der Pflichtveranstaltungen sowie der jeweils angegebenen Wahlpflichtveranstaltungen der entsprechenden Spezialisierung erworben werden. | 44 |
2. Thematisches Seminar Jedes Modul wird mit 4 ECTS-Credits bewertet. Die Teilnahme an zwei Modulen des thematischen Seminars ist obligatorisch. | 8 |
3. Masterarbeit Die Studierenden müssen eine 25 bis 30 Seiten lange Masterarbeit verfassen. Das Thema kann aus allen Bereichen des allgemeinen Masterprogramms in Neuchâtel gewählt werden. | 8 |
| Gesamt | 60 |
Mit einem Masterabschluss (MLaw) eröffnet sich ein breites Spektrum an Berufsfeldern. Das flexibel gestaltbare Masterprogramm bietet dabei den Vorteil, bereits während des Studiums individuelle Schwerpunkte zu setzen und persönliche Interessen gezielt zu vertiefen.
Juristinnen und Juristen, die einen Teil ihrer Ausbildung auf Französisch absolvieren, sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Gerade für Tätigkeiten beim Bund bzw. in der Bundesverwaltung sowie in bundesnahen Betrieben werden häufig gute Französischkenntnisse vorausgesetzt. Absolventinnen und Absolventen des zweisprachigen Masters (LU/NE) schaffen sich diesbezüglich besonders gute Karrierechancen.
Für die Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt ist nach dem Masterabschluss der Erwerb des Anwaltspatents Voraussetzung.
KarriereJUS bietet Unterstützungsangebote für den Berufseinstieg.
Weiterführendes Studium
Doktoratsstudium in Rechtswissenschaft
Anmeldung
Das zweisprachige Masterstudium kann an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Luzern sowohl im Herbstsemester als auch im Frühjahrssemester aufgenommen werden.
Studierende der Universität Neuenburg
Studierende der Universität Neuenburg müssen sich für den Luzerner Teil des zweisprachigen Masterstudiums online anmelden. Sie bleiben während der gesamten Studiendauer an ihrer Heimuniversität immatrikuliert.
Folgende Fristen sind einzuhalten:
Anmeldetermin für das Herbstsemester: 31. August
Anmeldetermin für das Frühjahrssemester: 31. Januar
Zur Online-Anmeldung → Zweisprachiger Master Rechtswissenschaft | Studierende UNINE
Studierende der Universität Luzern
Masterstudierende der Rechtswissenschaft in Luzern können jederzeit in das zweisprachige Masterprogramm wechseln. Eine Anmeldung ist nach einem Beratungsgespräch bei der Studienberatung zwingend notwendig.
Das entsprechende Anmeldeformular ist bei der Studienberatung (studienberatung-rf@unilu.ch) zu beantragen. Studierende des zweisprachigen Masterprogramms bleiben während der gesamten Studiendauer an ihrer Heimuniversität immatrikuliert.
Anmeldung für den Neuenburger Teil
Luzerner Masterstudierende müssen sich für den Neuenburger Teil fristgerecht online an der Universität Neuenburg anmelden:
Für eine Anmeldung mit Start im Herbstsemester: 25. August–5. Oktober
Für eine Anmeldung mit Start im Frühjahrssemester: 25. Januar–5. März
Eine Anmeldung zu Beginn des Anmeldefensters wird empfohlen.
Bachelors of Law anderer Universitäten
Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor of Law, die von einer externen Fakultät an die Rechtswissenschaftliche Fakultät wechseln und direkt in das zweisprachige Masterprogramm einsteigen möchten, müssen die Anmeldefristen und das Anmeldeverfahren für ordentliche Studierende im Uniportal beachten.
Zulassung
Für die Zulassung zum Masterstudium gelten die Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern. Genaue Angaben finden Sie unter Anmeldung und Zulassung.
Masterstudierende unter Auflagen (§ 1 Wegleitung Zulassung in das Masterstudium unter Auflage) sind zum zweisprachigen Masterstudium in Rechtswissenschaft der Universitäten Luzern und Neuenburg zugelassen, sobald die Auflageprüfungen bestanden sind.
Sämtliche für das Studium der Rechtswissenschaft relevanten Regelungen sind auf der Reglemente-Seite einsehbar. Dort sind insbesondere die Richtlinie zum zweisprachigen Masterstudium Luzern und Neuenburg, die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) sowie die dazugehörigen Wegleitungen (W‑StuPO) und die Richtlinien zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten publiziert.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät muss kein Abschlussverfahren eingeleitet werden. Die Ausstellung der Diplome erfolgt ohne Antrag, sobald sämtliche gemäss Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Nach Abschluss des Neuenburger Studienteils wird eine kurze Mitteilung an studienberatung-rf@unilu.ch empfohlen.
Weiterführende Auskünfte erteilt die Studienberatung.




