Rechts­wissenschaftliche Fakultät

Doktorat

Das Doktorat gilt als Krönung der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Mit einer Doktorarbeit (Dissertation) durchdringt man eine rechtswissenschaftliche Fragestellung und wird zur Spezialistin bzw. zum Spezialisten auf dem betreffenden Rechtsgebiet. Der Doktortitel (Dr. iur.) wirkt als Booster für die weitere Berufskarriere, und nicht selten ist das Doktorat der Anfang einer wissenschaftlichen Laufbahn.