Organisatorisches
Zulassung und Anmeldung
Zulassungsvoraussetzungen
Eine Zulassung zum Promotionsstudium setzt voraus, dass Sie über einen bestandenen universitären Masterabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 verfügen. Je nach Masterabschluss können Auflagen definiert werden. Des Weiteren ist die Betreuungszusage eines Professors oder einer Professorin der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nötig, je nach Forschungsinteresse.
Rechtsgrundlagen
Anmeldung
Die Anmeldung zum Promotionsstudium erfolgt online über das UniPortal oder über die Studiendienste der Universität Luzern. Die Studiendienste prüfen die Zulassungsvoraussetzungen und nehmen die Immatrikulation vor.
Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls bei den Studiendiensten der Universität Luzern.
Dauer
Das Promotionsstudium dauert in der Regel vier bis fünf Jahre. Die maximale Dauer beträgt sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Semester der ersten Immatrikulation und endet mit dem Tag der Anmeldung zum Promotionsverfahren.
Betreuungsvereinbarung
Die Betreuungsvereinbarung, auch Anstellungs- und Ausbildungsabsprache «AAA», wird zwischen wissenschaftlicher Assistenz und Betreuungsperson ausgestellt. Inhalte sind unter anderem Aufgaben, Gestaltung der Arbeitszeit, Ausbildungsziele, Forschungsziele, Betreuungsmodalitäten oder Förderungsmassnahmen. Diese Vereinbarung wird jährlich besprochen und gegebenenfalls angepasst.
Weitere Informationen sind auf dem UnetEntry unter Personal / Beurteilungs- und Fördergespräche zu finden.
Gebühren und Finanzierung
Für das Promotinsstudium an der Universität Luzern fallen Semestergebühren an. Die genauen Beträge finden Sie auf der Seite der Studiendienste der Universität Luzern.
Doktorierende haben zudem die Möglichkeit, sich um Stipendien oder andere finanzielle Unterstützungsangebote zu bewerben. Informationen zu den verfügbaren Stipendien und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Finanzielle Fragen der Universität Luzern.
Beurlaubung
Doktorierende können ihr Studium unter bestimmten Voraussetzungen beurlauben lassen. Die Bedingungen sowie das Gesuchsverfahren sind auf der Seite Beurlaubung der Universität Luzern beschrieben.
Mobilität und Vernetzung
Mobilität
Die Universität Luzern unterstützt Doktorierende dabei, internationale Erfahrungen im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes zu sammeln und ihr Forschungsnetzwerk auszubauen.
Informationen zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten zur Personenförderung und zu den Beiträgen und Fördermöglichkeiten der Universität Luzern.
Vernetzung
Das Promotionsstudium an der Universität Luzern bietet verschiedene Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Vernetzung. Die Graduate Academy unterstützt Doktorierende mit Kursen und Veranstaltungen zu überfachlichen Kompetenzen sowie mit Beratungs- und Förderangeboten.
Auch die Mittelbauorganisation Universität Luzern (MOL) bietet eine Plattform um sich fakultätsübergreifend zu vernetzen und auszutauschen.
Ergänzend dazu stehen die Angebote des Campus Luzern offen, die regelmässig über deren Agenda kommuniziert werden.
Fakultätsintern gibt es eine Veranstaltung, genannt Brownbag-Seminar, welches den Doktorierenden die Möglichkeit bietet, ihr Dissertationsvorhaben in ungezwungenem Rahmen ihren Mitstudierenden vorzustellen und direkt Feedback zu erhalten.
Wissenschaftliche Weiterbildung
Finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Weiterbildung kann über das Weiterbildungsbudget der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, gegebenenfalls den zuständigen Lehrstuhl, die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (für Reisekostenbeiträge) oder weitere externe Institutionen beantragt werden.
Weiterbildungsbudget Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Ein Unterstützungsgesuch kann von Assistierenden und Oberassistierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gestellt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird pro berechtigter Person mindestens eine Weiterbildung pro Kalenderjahr unterstützt. In der Regel werden pro Person und Jahr max. CHF 1‘500.- ausbezahlt.
Ablauf:
- Das Gesuch ist frühzeitig vor Beginn der Tagung oder Konferenz zu stellen, zu begründen und von der zuständigen Professur zu unterzeichnen. Genehmigungsinstanz ist das Fakultätsmanagement.
- Gefördert werden vorzugsweise Tagungs-, Konferenz-, Workshopteilnahmen mit einer aktiven Beteiligung des bzw. der Antragstellenden (Vortrag o.ä.) oder der Besuch von Doktorandenseminaren. Bitte Kursprogramm (oder Auszug) beilegen.
- Nach der Veranstaltung ist ein Kurzbericht von mindestens einer halben A4-Seite zuhanden des Dekanats und der Professur einzureichen.
- Die Bezahlung der veranschlagten Kosten erfolgt in der Regel durch die Teilnehmenden.
- Rückerstattet werden Teilnahmegebühren sowie Spesen gemäss Spesenreglement. Das Spesenformular zur Rückforderung (nicht über e-Spesen!) ist im Docugate zu finden.
- Sämtliche Originalbelege und Zahlungsnachweise sind beizulegen; es erfolgen keine Pauschalzahlungen. Es werden maximal die von der Universität Luzern bewilligten Kosten ausbezahlt.
Unterstützungsgesuch
Stellen Sie hier Ihr Gesuch.
Promotionsverfahren
Publikation der Dissertation
Die Dissertation wird nach erfolgreichem Abschluss gemäss den Richtlinien der Universität Luzern veröffentlicht. Weitere Informationen zur elektronischen Publikation erhalten Sie bei der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB).
Reglemente und Vorlagen
Die detaillierten Vorgaben zum Ablauf des Promotionsverfahren sind der Promotionsordnung zu entnehmen.
Musterblätter für die Einreichung und Publikation von Dissertationen
Reglemente, Merkblätter und Formulare
Auf der Seite zu den Reglementen finden Sie die wichtigsten Reglemente, Merkblätter und Formulare.
