Rechtsforschung zur Energiewende

Die Rechtsfakultät der Universität Luzern leistet mit ihrer Forschung einen wesentlichen Beitrag zur Schweizer Energiewende. Dies im Rahmen der Beteiligung an einem von sieben Schweizer Kompetenzzentren zur Energieforschung.

Erneuerbare Energien im Fokus: Prof. Dr. Sebastian Heselhaus beim Kleinwasserkraftwerk Mühlenplatz in Luzern. (Bild: Bruno Rubatscher)

Sebastian Heselhaus, Professor für Europarecht, Völkerrecht, öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, gelang es, für die Rechtsforschung zur Energiewende an der Universität Luzern Drittmittel in Höhe von mehr als 1,1 Millionen Franken einzuwerben. Die von der Eidgenössischen Kommission für Technologie und Innovation (KTI) und dem Kanton Luzern im Rahmen des Aktionsplans "Koordinierte Energieforschung Schweiz" geförderte Forschung erfolgt im 2014 gegründeten Competence Center for Research in Energy, Society and Transition (CREST).

Über Disziplinengrenzen hinweg

Während die übrigen sechs Kompetenzzentren zur Energieforschung (Swiss Competence Centers for Energy Research, SCCER) vorwiegend technisch und naturwissenschaftlich ausgerichtet sind, wirft die Energiewende auch vielfältige wirtschaftliche, rechtliche, politische und gesellschaftliche Fragen auf. Diesen geht CREST im Aktionsfeld "Ökonomie, Umwelt, Recht, Verhalten" unter Beteiligung der Universität Basel (Leading House), der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW (Co-Leading House), der ETH Zürich, der Universität Genf, der École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) sowie der Universitäten Luzern, Neuchâtel und St. Gallen nach. An der Universität Luzern wird das CREST-Forschungsteam komplettiert zum einen durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Forschenden aus anderen Fachrichtungen, insbesondere mit den Professoren Joachim Blatter (Politikwissenschaften, KSF) und Simon Lüchinger (Ökonomie, KSF) sowie mit Dr. Stefan Rieder (Interface – Politikstudien, Forschung, Beratung), zum anderen durch die organisatorische Anbindung an das Center for Law and Sustainability (CLS) mit den Professoren Klaus Mathis und Roland Norer, die weitere Expertisen im Bereich der rechtlichen Nachhaltigkeitsforschung einbringen.

Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht vor, aus der Nutzung der Kernenergie auszusteigen sowie die Energieerzeugung weitgehend CO2-emissionsfrei zu gestalten, wobei vorwiegend erneuerbare Energieträger zum Einsatz kommen sollen. Dieser Umbau des Schweizer Energiemarktes berührt vielfältige rechtliche Positionen. So ist hauptsächlich der Betrieb von Kraftwerken und Stromnetzen bis ins Detail reguliert. Aber auch Haushaltskundinnen und -kunden sind – beispielsweise im Bereich der Wärmedämmung von Gebäuden oder bei den Energieeffizienzanforderungen an Produkte – rechtlich betroffen. Alle diese Rechtspositionen sind sorgfältig ausbalanciert, um die verschiedenen Ziele des Energierechts – die Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen und umweltfreundlichen Energieversorgung – zu erreichen. Jede Veränderung des Energierechts hat daher Auswirkungen auf diese Balance und muss gründlich durchdacht sein. Dies gilt umso mehr, als der Schweiz eine besondere Rolle als "Stromdrehscheibe Europas" zukommt. Die rechtliche Ausgestaltung der Schweizer Energiewende sollte deshalb – auch in Anbetracht der derzeit sistierten Verhandlungen über ein Europäisches Stromabkommen – möglichst gut mit dem europäischen Strombinnenmarkt vereinbar sein.

Rechtsvergleichende Datenbank im Aufbau

Um für die beteiligten Akteure die Analyse der gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen zu vereinfachen, betreibt CREST als ein zentrales Element des rechtlichen Forschungsbeitrags den Aufbau einer rechtsvergleichenden Datenbank. Aufgrund des föderalistischen Systems der Schweiz bestehen neben den bundesrechtlichen Bestimmungen auch 26 verschiedene kantonale Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen variieren dabei nicht nur inhaltlich, sondern aufgrund der Sprachenvielfalt der Schweiz auch in sprachlicher Hinsicht. Eine rechtliche Recherche im Hinblick auf eine spezifische Bestimmung und die Durchführung eines Rechtsvergleichs der kantonalen und bundesrechtlichen Bestimmungen sowie der Bundes- und kantonalen Rechtsprechung sind deshalb mit einem enormen Zeitaufwand verbunden. Hier soll durch die Erstellung der Datenbank Abhilfe geschaffen werden. Der Aufbau der Datenbank wird in drei Phasen ablaufen: In einer ersten Phase wird Nutzerinnen und Nutzern die Recherche in den energierechtlichen Bestimmungen auf Bundes- und kantonaler Ebene ermöglicht. In einer zweiten Phase kann eine Ausweitung der Recherche auf die zu den einzelnen Normen ergangene Rechtsprechung auf Bundes- oder kantonaler Ebene erfolgen. Schliesslich soll Nutzerinnen und Nutzern in einer dritten Phase rechtsvergleichend der Zugang zu den entsprechenden Normen und Entscheiden in der Europäischen Union eröffnet werden. Die gesamte Recherche lässt sich durch einen Rechtsvergleich ergänzen. Die Datenbank wird es unter anderem kantonalen Behörden erlauben, sich über den Stand der Gesetzgebung in allen Kantonen zu einem sie interessierenden Aspekt zu informieren.

Das zweite Standbein der Arbeit der beteiligten Lehrstühle ist die Intensivierung der Forschung in Fragen des Energierechts. Um weitere Forschung in diesem Bereich in der Schweiz anzustossen, betreut Prof. Heselhaus für den von der Firma weblaw herausgegebenen Jusletter als Redaktor die Gebiete des Energie- und Umweltrechts. 2014 nahm das Forschungsteam an der von Prof. Dr. Peter Hettich (Universität St. Gallen) massgeblich organisierten Tagung zum Thema "Social Acceptance in Energy through Democratic and Administrative Procedures" in St. Gallen teil. Der Lehrstuhl Heselhaus organisiert am 3. September 2015 gemeinsam mit Prof. Dr. Karl Frauendorfer (Universität St. Gallen) eine Tagung zu rechtlichen Fragestellungen des Ausstiegs aus der Kernenergie im Verkehrshaus Luzern. Eine weitere Tagung zu den rechtlichen Problemen beim Ausbau und Betrieb des Stromnetzes ist für das Jahr 2016 geplant.

Einbringen der Thematik auch in der Lehre

Darüber hinaus ist es ein Anliegen von Prof. Dr. Heselhaus, das Energierecht an der Universität Luzern auch in der Lehre zu verankern. Hierzu fand vom 28. bis 30. Januar 2015 das Seminar "Schweizerische Energiewende im Rechtsvergleich" als Blockveranstaltung in Arosa (GR) statt. Ziel war es, den Studierenden Kenntnisse des schweizerischen Energierechts zu vermitteln, welche in einer wissenschaftlichen Arbeit, einem Vortrag sowie in Diskussionen zum Thema nachgewiesen werden mussten. Insgesamt nahmen 17 Studierende daran teil und schrieben Seminararbeiten zu den Themenbereichen "Sichere Versorgung", "Infrastruktur", "Erneuerbare Energien und Energieeffizienz", "Klima und Steuern" sowie "Strommarkt". Es gelang ihnen nach schnellem Überwinden der verständlichen anfänglichen Einarbeitungsschwierigkeiten in das unbekannte und in der Schweiz in der juristischen Literatur noch nicht vollständig erschlossene Sachgebiet, ansprechende Arbeiten zu verfassen. Die mündlichen Vorträge waren gut präsentiert, sehr durchdacht und ergänzten die schriftlichen Arbeiten um weitere interessante Punkte. Die anschliessenden Diskussionen wurden lebhaft und mit grossem Interesse seitens der Studierenden geführt. Alles in allem war die Veranstaltung ein grosser Erfolg und brachte wertvolle neue Erkenntnisse im Hinblick auf das schweizerische Energierecht.

In personeller Hinsicht ermöglichten die Projektmittel auch die Einrichtung einer Assistenzprofessur für Energierecht an der Universität Luzern. Hierfür konnte mit Assistenzprofessorin Dr. Anja Hentschel eine (siehe Kurzbiografie vorangehende Seite) ausgewiesene Expertin für das Energierecht mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien gewonnen werden. Anja Hentschel wird an der Rechtsfakultät eine Mastervorlesung zum Energierecht anbieten und die Forschung von CREST unterstützen.

 

Quelle: Jahresbericht der Universität Luzern 2014, Mai 2015.
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Siehe auch den Artikel in uniluAKTUELL, das Magazin der Universität Luzern, Ausgabe 47, Mai 2014.
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