Rechtsgutachten: Genehmigung und Festsetzung von Tarifstrukturen für Einzelleistungstarife

Bernhard Rütsche, Genehmigung und Festsetzung von Tarifstrukturen für Einzelleistungstarife (Art. 43 Abs. 5 und 5bis KVG), 16. Januar 2018, zuhanden von curafutura.

Das vorliegende Gutachten untersucht die folgende Frage: Wie hat der Bundesrat im Bereich der Krankenversicherung mit Tarifgenehmigungsgesuchen umzugehen, wenn diese nicht von allen massgebenden Tarifpartnern (Verbände von Krankenversicherern und Leistungserbringern) getragen sind?  Das Fazit lautet: Dem Problem, dass die beiden nationalen Krankenversicherungsverbände (santésuisse und curafutura) nicht zu gemeinsamen Lösungen finden, ist nicht mit dem Mehrheitserfordernis, sondern mit der Gewährung von Mitwirkungsrechten vor und während dem Genehmigungsverfahren zu begegnen. Damit wird das Vertragsprimat des KVG gewahrt, vertraglichen Lösungen Raum gegeben und den verfassungsrechtlichen Verfahrensrechten Rechnung getragen.

Abstract vom Gutachten
Gutachten
Tages-Anzeiger Artikel