Gesellschaften

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den verschiedenen Rechtsformen der Unter­nehmen und unterscheidet Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektiv­gesellschaft, Kommanditgesellschaft), Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) sowie Ge­nossen­schaften.

Im Zentrum der rechtlichen Fragestellungen steht die Wahl der optimalen Rechtform des Unternehmens und die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft (u.a. Ordnung der Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung), die Kapitalbeschaffung (Eigenkapital und Fremdkapital), die Unternehmensverantwortung (aktienrechtliche Verantwortlichkeit und Corporate Social Responsibility) sowie die Problematik der Sanierung und Liquidation von Unternehmen. Ferner stellen sich Fragen im Bereich der Nachfolge und Um­struk­tu­rie­rung von Unternehmen (share and asset deals, mergers). Die Schwerpunkte der recht­lichen Fragestellungen liegen je nach Rechtsform unterschiedlich.