Steuern

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Durch seine be­acht­liche gesellschaftliche und wirtschaftliche Lenkungswirkung erlangt das Steuerrecht eine grosse staatspolitische Relevanz. So sind Wohlstand und Wachstum in erheblichem Masse abhängig von der Ausgestaltung der Steuerordnung. Deshalb finden sich die wichtigsten Grundsätze des Steuerrechts auch in der Bundesverfassung: Es sind die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie gelten gleichermassen für natürlich als auch juristische Personen.

Das Steuerrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsquellen, die sich mit der Steuer­er­he­bung befassen und es begründet und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Ge­mein­wesen und Privaten. Dabei knüpft das Steuerrecht die Steuerfolgen entweder un­mittel­bar an privatrechtliche Gestaltungen oder mittelbar an deren wirtschaftliche Aus­wir­kungen. Um privatrechtliches Handeln effizient gestalten zu können, sollten Steuerfolgen daher immer mitberücksichtigt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Steuerrecht auch Ausnahmen von der Steuerpflicht vor. Diesen meist gesellschaftspolitisch motivierten Steuerprivilegien gilt im Zusammenhang mit gemeinnützigen Institutionen eine besondere Beachtung. Auch mit Hinblick auf internationale Abkommen ist das Steuerrecht ein rege umkämpfter politischer Brennpunkt.