Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
Ein Doktorat / Promotionsstudium hat zum Ziel, wissenschaftliche Kompetenzen zu erwerben und das Fachwissen in einem bestimmten Bereich zu vertiefen. Darüber hinaus ist ein zentraler Aspekt des Doktorats die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft und der Nachweis der Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit durch das Verfassen der Dissertation. Das Doktorat dient somit in erster Linie als Qualifikation für eine akademische Laufbahn.
Das Promotionsstudium dauert in der Regel vier bis fünf Jahre und ist auf maximal sechs Jahre begrenzt. Die Frist beginnt mit dem Semester der ersten Immatrikulation und endet mit dem Tag der Anmeldung zum Promotionsverfahren. Die Fakultätsversammlung kann auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen über eine Verlängerung der maximalen Studiendauer entscheiden. Eine Immatrikulation für die Dauer des gesamten Promotionsstudiums ist verpflichtend.
Die Anstellung als wissenschaftliche Assistenz am Lehrstuhl ist in der Regel auf fünf Jahre befristet, kann aber ebenfalls in begründeten Fällen verlängert werden.
- Mit Anstellung als wissenschaftliche Assistenz an einem Lehrstuhl
(finanziert über Universität oder Drittmittel, z.B. SNF); Offene Stellen sind auf der Webseite publiziert: Offene Stellen - Universität Luzern - Ohne Anstellung («freie Doktorierende»)
Bei der Anstellung als wissenschaftliche Assistenz: Unterstützung bei Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen, sowie Betreuung der Studierenden bei schriftlichen Arbeiten.
Im Bereich Ökonomie zusätzlich: Tutorien, die an die jeweiligen Lehrveranstaltungen der Betreuungsperson angegliedert und darauf aufbauend sind.
Bei Anstellung innerhalb eines SNF-Projekts fallen keine Lehrverpflichtungen an.
Die Gebühr für eine Anmeldung zum Studium beträgt für alle Studienstufen und Fakultäten CHF 100.-.
Die Studiengebühren für das Promotionsstudium setzen sich pro Semester wie folgt zusammen:
- Semestergebühr: CHF 225.-
- Gebühr Bildungsausländer*in1: CHF 100.-
- MOL-Beitrag2: CHF 15.-
1 In der Bildungspolitik gelten Studierende ausländischer Nationalität, die zudem zum Zeitpunkt des Erwerbs ihres Hochschulzulassungsausweises ihren gesetzlichen Wohnsitz im Ausland hatten, als Bildungsausländer*innen.
2 MOL = Mittelbauorganisation der Universität Luzern; die Interessenvertretung des akademische Mittelbaus (z.B. Doktorierende, Postdocs, Forschende, Lehrbeauftragte).
Zusätzlich wird Doktorierenden am Ende des Doktorats eine Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt.
Anrechnung & Zulassung
Um zum Doktorat zugelassen zu werden, müssen Sie über einen bestandenen universitären Masterabschluss mit mindestens der Gesamtnote 5.0 der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder einen gleichwertigen Masterabschluss einer anderen Universität verfügen. Wenn Sie demnach die Zulassungskriterien gemäss §5 der Promotionsordnung erfüllen, können Sie direkt eine*n Professor*in kontaktieren, welche*r Ihren Forschungsinteressen entspricht. Erst wenn Sie eine Betreuungszusage haben, können Sie sich für das Doktorat anmelden.
Bei Anmeldung zum Doktorat prüft die Studienberatung den vorgelegten Masterabschluss inhaltlich. Sollte dieser nicht oder nur als teilweise äquivalent zu einem Master in Wirtschaftswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Luzern sein, so kann der Erwerb einzelner ECTS als Auflage vergeben werden. Für die Zulassungsbedingungen von Inhaber*innen eines ausländischen Master-Abschlusses erkundigen Sie sich bitte direkt bei manuel.oechslin@unilu.ch.
Für die Zulassung zum Promotionsstudium sind neben der Betreuungszusage eines*r Professor*in noch Kopien der erlangten Hochschulabschlüsse sowie ein tabellarischer Lebenslauf einzureichen.
Für Bewerbende mit einem Masterabschluss in Wirtschaftswissenschaften der Universität Luzern gibt es keine Auflagen. Bei allen anderen Bewerbenden prüft die Studienberatung den vorgelegten Masterabschluss inhaltlich. Sollte dieser nicht oder nur als teilweise äquivalent zu einem Master in Wirtschaftswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Luzern sein, so kann der Erwerb einzelner ECTS als Auflage vergeben werden. Diese werden abhängig von der Qualifikation und den Vorkenntnissen der*des Bewerber*in von der Fakultätsversammlung in Absprache mit der Betreuungsperson festgelegt und müssen während des Doktorats erworben werden.
Die Zulassung zum Doktorat ist mit dem Master-Abschluss einer Fachhochschule leider nicht möglich. In seltenen Fällen gibt es aber Ausnahmen! Für die Zulassungsbedingungen von Inhaber*innen eines Schweizer FH-Master-Abschlusses erkundigen Sie sich bitte direkt bei manuel.oechslin@unilu.ch.
Die Universität Luzern unterstützt Doktorierende dabei, internationale Erfahrungen zu sammeln und ihr Forschungsnetzwerk auszubauen. Beispielsweise gewährt die Graduate Academy der Universität Luzern zweimal jährlich Mobilitätsbeiträge für Doktorierende, die ihre Doktorarbeit im Ausland vorantreiben wollen. Doktorierende mit einem hervorragenden Dissertationsprojekt können dabei Mobilitätsaufenthalte im Ausland von drei bis zwölf Monaten beantragen. Das Stipendium wird als Pauschale ausbezahlt und soll einen Beitrag zu Lebenshaltungs-, Reise- und Forschungskosten leisten.
Studienplanung
Die Erarbeitung eines Forschungsplan bzw. Exposés ist nicht verpflichtend. Jedoch muss das Promotionsvorhaben zweimal präsentiert werden, davon mindestens einmal im Rahmen der Research Seminars der Fakultät. Mindestens im Rahmen des jährlichen Qualifikationsgespräch mit der Betreuungsperson ist es ausserdem empfehlenswert, regelmässig die Forschungsziele zu besprechen und gegebenenfalls anzupassen, um eine adäquate Zusammenstellung der Dissertation schon frühzeitig zu planen.
Zu Beginn der Anstellung wird die Anstellungs- und Ausbildungsabsprache «AAA» festgelegt. In dieser Vereinbarung zwischen wissenschaftlicher Assistenz und Betreuungsperson werden unter anderem Aufgaben, Gestaltung der Arbeitszeit, Ausbildungsziele, Forschungsziele, Betreuungsmodalitäten oder Förderungsmassnahmen festgehalten. Diese Vereinbarung wird jährlich besprochen und gegebenenfalls angepasst.
Im Fall von freien Doktorierenden wird äquivalent dazu zu Beginn des Doktorats eine «Betreuungsvereinbarung» abgeschlossen, in der unter anderem Forschungsziele, Betreuungsmodalitäten oder Förderungsmassnahmen festgehalten werden. Auch diese Vereinbarung sollte jährlich besprochen und gegebenenfalls angepasst werden.
Im Laufe des Doktorats müssen 18 ECTS-Credits erbracht werden. Zusätzlich muss das Promotionsvorhaben zweimal präsentiert werden, davon mindestens einmal im Rahmen der Research Seminars der Fakultät. Falls zu Beginn des Promotionsstudiums der Erwerb einzelner ECTS als Auflage vergeben wurde, müssen diese zwingend zum Abschluss des Doktorats erfüllt sein.
Es gibt mehrere Kanäle, über die ECTS-Punkte erworben werden können. Dies beinhaltet Transferable Skills Kurse die von der Graduate Academy der Universität Luzern angeboten werden (Anmeldung notwendig) oder aber über externe Angebote, wie z.B. Gerzensee, GSERM, Summer Schools.
Die Lehr- und Betreuungstätigkeiten von Doktorierenden sind ein integraler Bestandteil der Anstellung und Teil des Doktorats. Für Lehr- oder Betreuungstätigkeiten werden jedoch keine ECTS-Credits vergeben.
Eine Anstellung am Lehrstuhl erfolgt zu einem 50%- Pensum. Das heisst, ein Grossteil dieses Pensums wird durch Arbeiten und Forschen für den Lehrstuhl gefüllt. Die restlichen freien 50% bleiben für die Erstellung der Dissertation, können aber grundsätzlich auch für Nebenjobs genutzt werden, wenn die Betreuungsperson dem zustimmt. Wieviel Zeit für eine Erwerbsarbeit ausserhalb des Doktoratsstudium eingesetzt wird sollte von Anfang an mit potenziellen Erstbetreuenden besprochen werden und bei sich verändernden Lebensumständen neu ausgehandelt werden.
Doktorierende können ihr Studium unter bestimmten Voraussetzungen beurlauben lassen. Die Bedingungen sowie das Gesuchsverfahren sind auf der Seite Beurlaubung der Universität Luzern beschrieben.
Promotionsverfahren
Nach Einreichung der Dissertation und Annahme durch die Fakultätsversammlung werden der*die Erstgutachtende sowie der*die Zweitgutachtende mit der Erstellung der Gutachten beauftragt. Spätestens drei Monate nach Annahme der Dissertation (auf Basis der erstellten Gutachten) findet die Verteidigung der Dissertation statt. Der Zeitpunkt der Verteidigung wird im Einvernehmen mit allen Beteiligten festgelegt und von der Dekanatsadministration organisiert. Die Verteidigung besteht aus einem ca. 20 min Vortrag und einer ca. 40 min Diskussion und ist öffentlich. Innert zwei Jahren nach erfolgreichem Bestehen der Verteidigung muss die Dissertation publiziert werden. Publiziert werden kann entweder bei einem Verlag oder beispielsweise in elektronischer Form über die von der Universität Luzern zusammen mit der Zentral- und Hochschulbibliothek bereitgestellten Publikationsplattform (LORY). Das Promotionsverfahren im Überblick .
Nach Fertigstellung der Dissertation kann bei der Fakultätsversammlung die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgedruckte Exemplare der Dissertation in der Anzahl der beabsichtigten Gutachten plus ein Exemplar für die Auslage im Dekanat,
- eine Erklärung der*des Kandidat*in, dass die eingereichte(n) Arbeit(en) selbstständig verfasst wurden, dass bei der Abfassung der Arbeit(en) nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden und wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet hat,
- eine Erklärung darüber, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Fakultät vorgelegen hat,
- die Nachweise über erworbene Studienleistungen,
- Immatrikulationsnachweis über die Dauer des Promotionsstudiums.
Falls die Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen erfüllt sind, eröffnet die Fakultätsversammlung das Promotionsverfahren und beauftragt die Gutachten.
Nach Einreichen der Dissertation wird das Promotionsverfahren durch die Fakultätsversammlung eröffnet. Darauffolgend wir die Dissertation den vorab festgelegten Erst- und Zweitgutachter*innen zugestellt. Das Hauptgutachten wird von der Betreuungsperson erstellt. Spätestens bei Anmeldung zum Promotionsverfahren bestimmt die Fakultätsversammlung auf Vorschlag der kandidierenden Person mindestens jemand zur Zweitbegutachtung. Dazu können auch promotionsberechtigte Mitglieder einer anderen Fakultät oder Universität beauftragt werden.
Die Dissertation muss innert zwei Jahren nach erfolgreichem Bestehen der Verteidigung publiziert werden. Publiziert werden kann entweder bei einem Verlag oder beispielsweise in elektronischer Form über die von der Universität Luzern zusammen mit der Zentral- und Hochschulbibliothek bereitgestellten Publikationsplattform (LORY).
Unterstützung, Beratung und Services
Die Fachstelle für Chancengleichheit der Universität Luzern ist Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Männer, die Familie und Karriere vereinbaren wollen und setzt sich für eine familienfreundliche Universität ein. Sie bietet diverse Angebote, Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten, z.B. zur Betreuung von Kindern oder hilfsbedürftigen Angehörigen, Familienzulagen, Stillen im Unigebäude, etc.
Der Personaldienst stellt auf ihrer Website gesammelte Informationen für Personen aus dem Ausland bereit, die sich für eine Stelle an der Universität Luzern interessieren oder bereits bei der Universität Luzern angestellt sind.
- Psychologische Beratungsstelle Campus Luzern: Neben klassischen psychologischen Beratungen werden auch Beratungen bzgl. Balance Arbeit – Privatleben, Motivationsstrategien etc. angeboten.
- Sexuelle Belästigung: Anlaufstelle an der Universität Luzern und weitere Informationen
- Personaldienst der Universität Luzern: Bei Problemen innerhalb von Arbeitsverhältnissen an der Universität Luzern
- Ombudsstelle Uni Luzern: Vermittelt bei unterschiedlichen Problemen mit Personen/ Stellen an der Universität Luzern, welche durch Gespräche mit Ansprechpersonen an Fakultäten und Stellen der Universität nicht adäquat gelöst werden können.
- Hinweis-Meldestelle der Universität Luzern: Für anonyme Hinweise (Whistleblowing) in unterschiedlichsten Konfliktsituationen falls all die obenstehend aufgeführten Ansprechpersonen/ Stellen keine ausreichende Hilfe bieten können.
- Bei finanziellen Problemen: Universitätsstiftung Uni Luzern – hilft bei Anträgen an private Stiftungen
- Fachstelle Chancengleichheit: informiert, berät und unterstützt in den Bereichen Nachteilsausgleich, Schutz vor sexueller Belästigung sowie Geschlecht in Sprache und Bild